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weiter Wesentliche Veränderungen an Maschinen – eine interaktive Arbeitshilfe der BG RCI, erstellt in Kooperation mit der Continental Reifen Deutschland GmbH Stand 7/2017 Bewertung von Veränderungen an Maschinen – eine Arbeitshilfe der BG RCI

Wesentliche Veränderungen an Maschinen · Bewertu v Veränderung asci i isilf I zurück weiter i? 7 Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den

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Wesentliche Veränderungen an Maschinen –

eine interaktive Arbeitshilfe der BG RCI, erstellt in Kooperation mit der Continental Reifen Deutschland GmbH

Stand 7/2017

Bewertung von Veränderungen an Maschinen – eine Arbeitshilfe der BG RCI

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Zur Beurteilung, ob ein neues Risiko oder eine Risiko-

erhöhung vorliegt, sind entsprechende Fachkenntnisse

im Bereich Risikobeurteilung erforderlich. Da für die Be-

antwortung der Fragen aus dem Entscheidungsschema

weitergehende Fachkenntnisse – insbesondere aus der

Steuerungstechnik – erforderlich sind, wird ferner

vorausgesetzt, dass das Schema von Experten mit

entsprechenden Detailkenntnissen angewendet wird.

Bei der Anwendung des Schemas wird vorausgesetzt, dass

die betreffende Maschine vor der geplanten Veränderung

den geltenden Vorschriften (BetrSichV, Maschinenrichtlinie)

entsprochen hat und demzufolge keine sicherheitstech-

nischen Mängel aufweist.

Voraussetzungen für die Anwendung

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Bewertung von Veränderungen an Maschinen

Maschinentyp:

Maschinennummer:

Baujahr:

Betreiber, Standort:

Beschreibung der Veränderung:

Bewertungsteam:

Genutzte Dokumente:

Datum und Ort der Beurteilung:

Name, Unterschrift:

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Analyseteil

Bewertung von Veränderungen an Maschinen

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Bewertung von Veränderungen an MaschinenBewertung von Veränderungen an Maschinen – Entscheidungsschema

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Ergebnis: keine wesentliche Veränderung Ergebnis: wesentliche Veränderung

Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO 13849-1 erreichen?

Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutzeinrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden?

Sind die vorhandenen Schutzeinrichtungen (SE) weiterhin ausreichend und angemessen?

Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

Start:Anwendung pro beabsichtigter Veränderung

Ist die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unabhängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen?

Kann das neue oder das erhöhte Risiko durch Schutz- einrichtungen (SE) ausreichend minimiert werden?

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Weiter zu Schritt

Anwendung pro beabsichtigter Veränderung

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Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level d oder e nach DIN EN ISO 13849-1 erreichen?

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Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO 13849-1 erreichen?

Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutzeinrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden?

Sind die vorhandenen Schutzeinrichtungen (SE) weiterhin ausreichend und angemessen?

i?

1 Start:Anwendung pro beabsichtigter Veränderung

2 Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

Ist die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unabhängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen?

Kann das neue oder das erhöhte Risiko durch Schutz- einrichtungen (SE) ausreichend minimiert werden?

Bewertung von Veränderungen an Maschinen

Maschinentyp:

Betreiber, Standort:

Beschreibung der Veränderung:

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Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

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Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level d oder e nach DIN EN ISO 13849-1 erreichen?

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Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO 13849-1 erreichen?

Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutzeinrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden?

Sind die vorhandenen Schutzeinrichtungen (SE) weiterhin ausreichend und angemessen?

Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

Start:Anwendung pro beabsichtigter Veränderung

Ist die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unabhängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen?

Kann das neue oder das erhöhte Risiko durch Schutz- einrichtungen (SE) ausreichend minimiert werden?

Ergebnis: keine wesentliche Veränderung

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Sind die vorhandenen Schutzeinrichtungen (SE) weiterhin ausreichend und angemessen?

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Sind die vorhandenen Schutzeinrichtungen (SE) weiterhin ausreichend und angemessen?

Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

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Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO 13849-1 erreichen?

Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutzeinrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden?

Start:Anwendung pro beabsichtigter Veränderung

Ist die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unabhängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen?

Kann das neue oder das erhöhte Risiko durch Schutz- einrichtungen (SE) ausreichend minimiert werden?

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Ergebnis: keine wesentliche Veränderung

Bewertung von Veränderungen an Maschinen

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Kann das neue oder das erhöhte Risiko durch Schutzeinrichtungen (SE) ausreichend minimiert werden?

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4 Kann das neue oder das erhöhte Risiko durch Schutz- einrichtungen (SE) ausreichend minimiert werden?

3 Sind die vorhandenen Schutzeinrichtungen (SE) weiterhin ausreichend und angemessen?

2 Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

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Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO 13849-1 erreichen?

Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutzeinrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden?

Start:Anwendung pro beabsichtigter Veränderung

Ist die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unabhängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen?

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Ergebnis: wesentliche Veränderung

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Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutzeinrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden?

Ja Nein

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4 Kann das neue oder das erhöhte Risiko durch Schutz- einrichtungen (SE) ausreichend minimiert werden?

i?

5Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutzeinrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden?

3 Sind die vorhandenen Schutzeinrichtungen (SE) weiterhin ausreichend und angemessen?

2 Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

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Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO 13849-1 erreichen?

Start:Anwendung pro beabsichtigter Veränderung

Ist die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unabhängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen?

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Ergebnis: keine wesentliche Veränderung

Bewertung von Veränderungen an Maschinen

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Ist die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unabhängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen?

Ja Nein

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i?

6Ist die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unab- hängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen?

5Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutzeinrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden?

4 Kann das neue oder das erhöhte Risiko durch Schutz- einrichtungen (SE) ausreichend minimiert werden?

3 Sind die vorhandenen Schutzeinrichtungen (SE) weiterhin ausreichend und angemessen?

2 Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

7Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO 13849-1 erreichen?

Start:Anwendung pro beabsichtigter Veränderung1

Ergebnis: keine wesentliche Veränderung

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i?

7Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO 13849-1 erreichen?

Ergebnis: keine wesentliche Veränderung

Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO 13849-1 erreichen?

Nein Ja

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5Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutzeinrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden?

4 Kann das neue oder das erhöhte Risiko durch Schutz- einrichtungen (SE) ausreichend minimiert werden?

3 Sind die vorhandenen Schutzeinrichtungen (SE) weiterhin ausreichend und angemessen?

2 Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

6Ist die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unabhängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen?

Start:Anwendung pro beabsichtigter Veränderung1

Ergebnis: wesentliche Veränderung

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Ergebnisteil

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Ergebnisse der Bewertung von Veränderungen an Maschinen

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Begründung zur Bewertung von Veränderungen an Maschinen

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Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

Sind die vorhandenen Schutzeinrichtungen (SE) weiterhin ausreichend und angemessen?

Kann das neue oder das erhöhte Risiko durch Schutzeinrichtungen (SE) ausreichend minimiert werden?

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Begründung zur Bewertung von Veränderungen an Maschinen

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NeinJa

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NeinJa

Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutz- einrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden?

Ist die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unab- hängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen?

Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO 13849-1 erreichen?

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Druckmenü

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Bewertung von Veränderungen an Maschinen

Weitere Informationen

Die nachfolgenden Info-Texte können vom jeweiligen Schritt im Entscheidungsschema

angesprungen und einzeln ausgedruckt werden. Alternativ können die Info-Texte über

das Druckmenü vollständig ausgewählt und ausgedruckt werden.

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Start

Anwendung pro beabsichtigter Veränderung

Sofern mehrere Veränderungen vorgenommen wurden, sollen diese jeweils in Einzelbetrachtungen mit Hilfe des Entscheidungs-schemas bewertet werden. Hierbei darf die Ursache-Wirkungs- Beziehung nicht umgekehrt werden.

Beispiel:Die Erhöhung der Antriebsleistung verursacht einen erhöhten Nachlauf einer gefahrbringenden Bewegung und würde eine we-sentliche Veränderung hervorrufen. Durch den Einbau einer zu-sätzlichen Bremse vor der Erhöhung der Antriebsleistung wird der Nachlauf auf einen gefahrlosen Wert reduziert. Um das „richtige“ Ergebnis zu erhalten, muss das Entscheidungsschema zuerst auf die Ursache (Erhöhung der Antriebsleistung) angewendet werden.

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Analyseteil

Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

Eine Unterscheidung zwischen Gefährdungs- und Risikoerhöhung, wie im BMAS-Papier vorgenommen, ist für die praktische Anwen-dung nicht zielführend.

Hinweis:Definitionen nach EN ISO 12100: Gefährdung: potentielle Schadensquelle, die in der Lage ist, Ver-letzungen oder Gesundheitsschäden hervorzurufen Risiko: im Risiko wird zusätzlich die Wahrscheinlichkeit des Ein-tritts eines Schadens und seines Schadensausmaßes einbezogen

Risikoerhöhungen können sich z. B. ergeben durch:• Erhöhung bestehender Risiken, wie Erhöhung von Drehzahlen

angetriebener Wickelwellen, höhere Häufigkeit für manuelle Eingriffe in bestehende Gefahrbereiche (z. B. Einsatz anderer Materialien, die nicht mehr automatisiert ausgeworfen werden können, sondern manuell aus dem Werkzeug entnommen wer-den; manuelle Beseitigung von Anbackungen etc.)

• Einbau zusätzlicher Einrichtungen, die mit vorhandenen Bewe-gungen neue Gefahrstellen bilden

• Einbau zusätzlicher kraftbetätigter Einrichtungen in die Ma-schine, z. B. zusätzliche Auswerfer, Nachbearbeitungsstatio-nen, Roboter etc., die neue Gefahrstellen hervorrufen

• Verwendung anderer Einsatzstoffe (Gefahrstoffe) mit höherem Gefährdungspotential

Beispiel:Mit einer Maschine dürfen nach den Angaben des Herstellers nur nicht brennbare Flüssigkeiten abgefüllt werden. Darüber hinaus ist es zulässig, brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von mehr als 55 °C abzufüllen. Sofern mit dieser Maschine brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von beispielsweise 20 °C abgefüllt werden sollen, wird ein neues Risiko geschaffen.

Risikoerhöhungen liegen z. B. nicht vor:• Beim Austausch von sicherheitsrelevanten Bauteilen, sofern

diese kein schlechteres Sicherheitsverhalten aufweisen. Hier-bei ist es unerheblich, ob ein Technologiewechsel vorgenom-men wird, z. B. Austausch einer herkömmlichen Relaissteue-rung durch eine Sicherheits-SPS

• Beim Austausch der gesamten Steuerung, wenn die neue Steuerung das gleiche Sicherheitsniveau erreicht, auch wenn hierbei ein Tech-nologiewechsel (z. B. von Relaistechnik zu SPS) vorgenommen wird

• Bei allen Veränderungen, die zu einer Erhöhung der Sicherheit führen, z. B. Einbau einer zusätzlichen Betriebsart zur Verrin-gerung vorhandener Manipulationsanreize (hierbei wird vor-ausgesetzt, dass keine weitere Veränderung vorliegt, die zur Erhöhung von Manipulationsanreizen geführt hat)

• Beim Wechsel von Schutzeinrichtungen (z. B. Austausch einer trennenden Schutzeinrichtung durch eine BWS), wenn die neue Schutzeinrichtung die vorhandenen Risiken gleichwertig sichert

Fortsetzung >

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* in der Interpretation des BMAS wird diese Unterscheidung getroffen

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Analyseteil

Entsteht durch die Veränderung ein neues Risiko oder eine Risikoerhöhung?

Hinweis:Der Austausch von Maschinen- oder Steuerungsteilen ist dann näher zu betrachten, wenn die ausgetauschten Teile schlechtere sicher- heitstechnische Eigenschaften als die Originalteile aufweisen und wenn dadurch zusätzliche Risiken oder Risikoerhöhungen hervorge-rufen werden. Das reine Austauschen von Verschleißteilen durch neu-wertige Teile mit den gleichen Eigenschaften ist unkritisch.

Eine Risikoerhöhung kann z. B. in folgenden Fällen vorliegen:• Die ersetzten Bauteile verschlechtern sicherheitstechnische

Parameter

Beispiel:Erhöhung des Maschinennachlaufs, sicherheitsrelevante Fehler der Bauteile sind schlechter durch die Steuerung erkennbar: der DC-Wert (Diagnostic Coverage) nach EN ISO 13849-1 verschlech-tert sich

• Ersatz einer Schützsteuerung durch eine herkömmliche spei-cherprogrammierbare Steuerung (SPS), wobei die SPS Sicher-heitsfunktionen übernimmt, die zuvor durch die Schützsteue-rung wahrgenommen wurden

• Ersatz federzentrierter 4/3-Wegeventile durch Proportionalventile

Hinweis: Proportionalventile können eine Reihe von sicherheitstechni-schen Nachteilen aufweisen (z. B. geringe Überschneidung, keine Einnahme der Sperrstellung bei Energieausfall).

• Einbau gebrauchter Teile in die vorhandene Steuerung: Es wird häufig die Frage aufgeworfen, ob gebrauchte Teile der

vorhandenen Steuerung nach der Veränderung weiter verwen-det werden dürfen, wenn für sie keine vollständigen Daten, wie für neue Bauteile üblich, vorliegen. Es ist in diesen Fällen zu prüfen, ob sich Risikoerhöhungen dadurch ergeben, dass die Teile keine angemessenen Sicherheitsparameter aufweisen.

Beispiele:Für eine gebrauchte Sicherheits-SPS liegt im Datenblatt nur vor, dass sie der Kategorie 4 nach DIN EN 954-1 entspricht, ein PL lässt sich nicht ermitteln. Die gebrauchte Sicherheits-SPS darf nur für Risiken, die einen PL = d oder weniger erfordern, weiter-hin eingesetzt werden. Nur unter diesen Bedingungen liegt kei-ne Risikoerhöhung vor.

Gebrauchte Hardwarebauteile mit unbekannten B10D-Werten (Schalthäufigkeit, bei der 10 % der Bauteile ausgefallen sind) dürfen weiter verwendet werden, wenn die Restlaufzeit, be-rechnet auf der Basis der Standardwerte aus EN ISO 13849-1, noch mehr als 5 Jahre beträgt. Die Berechnungsgrundlagen (Schaltspiele, Betriebsstunden) sind plausibel zu dokumentie-ren. Eine Risikoerhöhung liegt dann nicht vor.

Fortsetzung >

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Sind die vorhandenen Schutzeinrichtungen (SE) weiterhin ausreichend und angemessen?

Die Schutzeinrichtungen sind „weiterhin ausreichend“, wenn die vorhandenen Schutzeinrichtungen die Risikoerhöhung oder das neue Risiko vollständig abdecken. Hierbei dürfen auch die neu hinzugekommenen Risiken durch zusätzliche Signalverknüpfun-gen in der vorhandenen Sicherheitssteuerung und durch Einbau zusätzlicher Hauptschaltelemente gesichert werden. Darüber hi-nausgehende Sicherheitseinrichtungen (z. B. Zuhaltungen, Dreh-zahlüberwachungen, zusätzliche Bremsen etc.) dürfen aber nicht notwendig sein.

Beispiele:Eine vorhandene verriegelte Schutztür stoppt zusätzlich eine neu hinzugekommene gefahrbringende Bewegung. Hierbei können an mehreren Stellen Signalverknüpfungen vorgenommen werden und zusätzliche Hauptschaltelemente (z. B. ein zusätzliches Ventil) ein-gebunden werden.

Neupositionierung einer BWS/trennenden Schutzeinrichtung zur Anpassung der Sicherheitsabstände. Ausnahme: Wenn hierbei jedoch zusätzliche Risiken entstehen (z. B. durch neu entstandene hintertretbare Bereiche) gilt die BWS/trennende Schutzeinrichtung nicht mehr als ausreichend.

Die vorhandene Steuerungsstruktur (einkanalig oder zweikanalig) oder die Güte der Schutzeinrichtung (z. B. Typ der BWS oder Zweihand-steuerung) sind auch nach der Risikoerhöhung weiterhin ausreichend.

Die Risikoerhöhung erfordert eine höherwertige Steuerungsstruk-tur (z. B. wenn sich aus dem Risikographen nach EN ISO 13849-1 ein PL = d oder e ergibt, jedoch nur eine einkanalige Steuerung vorhanden ist). Die Steuerung darf entsprechend hochgerüstet werden.

Nicht mehr „angemessen“ oder „ausreichend“ ist eine vorhandene Schutzeinrichtung z. B., wenn• sie das neue Risiko oder die Risikoerhöhung nicht ausreichend

minimiert, z. B. längerer Maschinennachlauf erfordert nun zu-sätzlich eine Zuhaltung oder es müssen zusätzlich Bremsen eingebaut werden,

• eine BWS ein neues Risiko, wie z. B. das Herausspritzen von Material, nicht sichert (z. B. Einsatz von Materialien mit gerin-ger Viskosität in einer Gummispritzgießmaschine),

• eine fest angebrachte trennende Schutzeinrichtung nach der Veränderung mehr als einmal pro Monat entfernt werden muss.

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Kann das neue oder das erhöhte Risiko durch Schutzeinrichtungen (SE) ausreichend minimiert werden?

In dieser Fragestellung werden zwei Fälle betrachtet:• der Einbau zusätzlicher Schutzeinrichtungen (z. B. um eine

zusätzliche Gefahrstelle zu sichern) sowie• der Austausch einer vorhandenen Schutzeinrichtung gegen

eine solche, die das vorhandene Risiko und das neue Risiko minimiert.

Zur Minderung des Risikos können nur die nachfolgend aufgeführten Arten von Schutzeinrichtungen herangezogen werden:• berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (z. B. Lichtgitter,

Scanner etc.)• verriegelte trennende Schutzeinrichtungen (ohne sicherheitsre-

levante Zuhaltung)• fest angebrachte trennende Schutzeinrichtungen• Schutzeinrichtungen mit Berührungsreaktion (z. B. Schaltmatten)

Hinweise:Sofern andere Schutzeinrichtungen als die zuvor aufgeführten ver-wendet werden sollen, (z. B. ortsbindende Schutzeinrichtungen wie Zweihandsteuerungen oder Zustimmeinrichtungen) muss die Frage mit „nein“ beantwortet werden. Weiterhin dürfen keine weiteren sicherheitsrelevanten Maßnahmen erforderlich sein (z. B. Einbau einer zusätzlichen Bremseinrichtung, um die Nachlaufzeit zu verrin-gern).

Grundsätzlich werden im weiteren Vorgehen nur die Schutzein-richtungen aus obiger Aufzählung betrachtet, die Eingriffe in die Steuerung erfordern. Keine wesentliche Veränderung liegt auch vor, wenn z. B. nach einer Änderung lediglich zusätzliche Podeste oder Aufgänge erforderlich sind.

Das neue oder das erhöhte Risiko kann nicht durch zusätzliche Schutzeinrichtungen ausreichend minimiert werden, wenn z. B.• durch den Wechsel von Einsatzstoffen ein Explosionsrisiko

hervorgerufen wird. Das Risiko lässt sich nicht durch die vorher genannten Schutzeinrichtungen beherrschen;

• durch die Änderung zusätzliche Maßnahmen zur Risikoredu-zierung notwendig sind, z. B. eine zusätzliche Betriebsart mit sicher reduzierter Geschwindigkeit zur Vermeidung von Mani-pulationsanreizen;

• eine bisher nicht vorhandene Risikoart hinzugekommen ist, die sich nicht nur durch Schutzeinrichtungen beherrschen lässt, z. B. Einbau einer zusätzlichen Maschinenfunktion, bei der ein schweres Maschinenteil hochgehalten werden muss, wobei überwachte Hochhalteeinrichtungen (z. B. Klemmkopf oder überwachte Hochhaltebolzen) zur Fehlererkennung not-wendig sind.

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Müssen bei der ggf. erforderlichen Einbindung der Schutz- einrichtungen in die vorhandene Steuerung lediglich Signale in vorhandene Steuerstromkreise eingebunden werden?

Der Grundgedanke bei dieser Frage besteht darin, dass lediglich einfache Eingriffe in die bestehende Steuerung vorgenommen werden müssen, so dass die Wahrscheinlichkeit für Fehler gering ist und keine Strukturänderungen (z. B. Schaffung neuer Abschalt-pfade) notwendig sind. Der Tatbestand liegt vor, wenn z. B. ledig-lich folgende Eingriffe in die Steuerung vorgenommen bzw. nicht vorgenommen werden:• es werden nur Signalkontakte, die von der zusätzlichen Schutz-

einrichtung kommen, in vorhandene Abschaltkreise eingebun-den – hierbei dürfen auch zusätzliche Hilfsschütze zur Kon-taktvervielfachung verwendet werden und

• es werden keine zusätzlichen sicherheitsrelevanten Haupt-schaltelemente eingebunden (das heißt z. B., dass die bereits vorhandenen Stoppventile der Hydraulik auch die zusätzliche gefahrbringende Bewegung mit abschalten) und

• die zusätzlich eingebundenen Bauteile müssen unter Berück-sichtigung der EN ISO 13849-1 nicht mit einer Stellungsüberwa-chung versehen sein.

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Ist die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung unabhängig von der vorhandenen Steuerung und bewirkt lediglich das Stillsetzen gefahrbringender Bewegungen?

Die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung kann als unabhän-gig von der vorhandenen Steuerung angesehen werden, wenn fol-gende Bedingungen vorliegen:• es werden nur Signalkontakte in die vorhandene Steuerung

eingebunden und• es werden keine weiteren Änderungen in der vorhandenen

Hauptsteuerung vorgenommen und• im fluidtechnischen Teil der Steuerung besteht die Verbindung

zur vorhandenen Steuerung lediglich in der Nutzung der Ener-giequelle.

Hinweis:In die vorhandene Steuerung können zusätzliche Bauteile, z. B. zur Steuerung von Bewegungen eingebunden werden, ohne dass die Unabhängigkeit betroffen ist, sofern sie nur der Bewegungssteue-rung dienen, d. h. sie sind nicht sicherheitsrelevant.

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Muss die zusätzliche sicherheitsrelevante Steuerung für ein neues Risiko den Performance Level (PL) d oder e nach EN ISO 13849-1 erreichen?

Wenn zur Beherrschung des neuen Risikos steuerungstechnische Eingriffe vorgenommen werden, die nicht unabhängig von der vorhandenen Steuerung sind und hierbei der PL = d oder PL = e erforderlich sind, ist die Frage mit „ja“ zu beantworten. Dies gilt auch, wenn die zusätzliche Steuerung lediglich das Stillsetzen ge-fahrbringender Bewegungen bewirkt.

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