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1 Einstufiger anonymer geladener Architekturwettbewerb Olympisches Dorf 2012 – Innsbruck

Wettbewerb Olympisches Dorf 2012 30-01-2009 · 2009. 3. 16. · Fenster / Außenanlagen) 30.08.2009 Abbruchbeginn 01.12.2009 geplanter Baubeginn 14.12.2009 Fertigstellung und Übergabe

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Einstufiger anonymer geladener Architekturwettbewerb Olympisches Dorf 2012 – Innsbruck

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INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG OLYMPISCHES DORF 2012 ALLGEMEINER TEIL

1. Ausschreibende Stelle

2. Art des Wettbewerbs

3. Gegenstand des Wettbewerbs

4. Teilnahmeberechtigung und Kriterien

5. Rechtsgrundlagen

6. Wettbewerbsunterlagen

7. Termine

8. Preisgeld / Aufwandsentschädigung

9. Eigentums- und Urheberrecht

10. Beauftragung

11. Preisgericht und Vorprüfung

12. Formale Bedingungen und Kennzeichnung

13. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses

BESONDERER TEIL

1. Neunutzung und Neubebauung Olympisches Dorf 2012, Reichenau Stadt-, verkehrs- und grünplanerische Randbedingungen und Zielsetzungen

2. Konkrete Wettbewerbsaufgabe

3. Beiliegende Unterlagen

4. Umfang der zu erbringenden Leistungen

EINLEITUNG OLYMPISCHES DORF 2012 Innsbruck kann sich als Austragungsort für die Jugendwinterspiele 2012 erneut auf internationaler Ebene präsentieren. Nach den Olympischen Winterspielen 1964 sowie 1976 steht diesmal bei der Ausführung 2012 die Jugend im Vordergrund und bei den Wettkampfstätten kann größtenteils auf bereits bestehende Einrichtungen zurückgegriffen werden. Ein zentral liegendes Olympisches Dorf in Innsbruck ermöglicht es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Zusammengehörigkeit zu vermitteln und sich kulturell auszutauschen. Innsbruck wird sich den Athletinnen und Athleten und Besucherinnen und Besuchern durch die Nähe zum historischen Stadtkern sowie zu den Wettkampfstätten als Kultur- und Sportstadt in höchster Qualität präsentieren. Das Vorhandensein organisatorischer Fähigkeiten und bestehender Infrastrukturen wurde zuletzt bei der Winteruniversiade Innsbruck/Seefeld 2005, der IIHF Eishockey Weltmeisterschaft 2005, sowie der UEFA EURO 2008TM aufgezeigt.

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ALLGEMEINER TEIL 1. Ausschreibende Stelle 1.1. Ausloberin:

NEUE HEIMAT TIROL Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GmbH Gumppstraße 47 A-6023 Innsbruck Tel: 0512 – 3330

1.2. Anlaufstelle:

NEUE HEIMAT TIROL Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GmbH Gumppstraße 47 6023 Innsbruck Tel: 0512 – 3330

1.3. Rückfragen:

NEUE HEIMAT TIROL Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GmbH Baumeister Ing. Elmar Draxl Gumppstraße 47 6023 Innsbruck Tel: 0512 – 3330 - 430 Fax: 0512 – 3330 – 369 Mail: [email protected]

2. Art des Wettbewerbes

Wohnbauförderungswettbewerb einstufiger, anonymer, geladener Architekturwettbewerb

3. Gegenstand des Wettbewerbes

Erlangung eines städtebaulichen Leitprojektes bzw. von Hochbau-Vorentwürfen für die Errichtung einer neuen mehrgeschossigen Wohnbebauung für die olympischen Jugendwinterspiele 2012 in Innsbruck / Reichenau.

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4. Teilnahmeberechtigung und Kriterien

Zur Teilnahme am Wettbewerb sind die nachstehend angeführten Architektinnen und Architekten geladen: • ARTEC Architekten

Bettina Götz und Richard Manahl Am Hundsturm 5 1050 Wien

• Arbeitsgemeinschaft aste architekture - Arch. DI Kathrin Aste Arch. DI Georg Pendl Museumstrasse 6 6020 Innsbruck

• Baumschlager Eberle Lochau ZT GmbH Lindauerstraße 31 6911 Lochau

• Dietrich - Untertrifaller Architekten ZT GmbH. Arlbergstrasse 117 6900 Bregenz

• din a4 – Architekturwerkstatt Messner – Prackwieser - Zobl Museumstrasse 23 6020 Innsbruck

• im gang architekten zt og Gumppstrasse 53 6020 Innsbruck

• Architekturbüro Halle 1 Arch. DI Gerhard Sailer und Arch. DI Heinz Lang Innsbrucker Bundesstrasse 71 5020 Salzburg

• Architekten Hermann Kaufmann ZT GmbH. Sportplatzweg 5 6858 Schwarzach

• Architekturbüro Rüdiger Lainer und Partner Bellariastrasse 12 1010 Wien

• Arbeitsgemeinschaft DI Dieter Mathoi Ziviltechniker GmbH Mag. Arch. Walter Stelzhammer Meranerstrasse 1 6020 Innsbruck

• elsa prochazka architekturbüro schönbrunner allee 42 1120 Wien

• Arch. DI Helmut Reitter Adolf Pichler Platz 6020 Innsbruck

• Scharmer-Wurnig Architekten ZT GmbH Kiebachgasse 2/III 6020 Innsbruck

• Arch. DI Bruno Schwamberger Pfarrgasse 3 6020 Innsbruck

• teamk2 architects Ewerz + Gamper Schlossergasse 3 6020 Innsbruck

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• Wimmer Zaic Architekten Moosstrasse 37 5020 Salzburg

• Architekturhalle Wulz & König Niedere-Munde-Straße 15

6410 Telfs

4.1. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist - gleichgültig ob allein oder in einer

Arbeitsgemeinschaft - nur einmal teilnahmeberechtigt. Falls Arbeitsgemeinschaften gebildet werden, müssen diese beim Hearing schriftlich der Ausloberin bekanntgegeben und eine Ansprechperson genannt werden. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen die bzw. der Zuwiderhandelnde beteiligt ist.

4.2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Die Wettbewerbsteilnehmerinnen und –teilnehmer dürfen sich einer oder mehrerer mitarbeitenden Personen, das sind Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten, Zivilingenieurs für Hochbau oder Ingenieurkonsulenten für Raumplanung verfügen, bedienen. Diese mitarbeitenden Personen dürfen von den Teilnehmenden genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen.

4.3. Ausschließungsgründe:

Als Ausschließungsgründe gelten die im § 8 der WOA Auflage in der gültigen Fassung genannten Gründe. Sollte bei einer geladenen Teilnehmerin bzw. einem geladenen Teilnehmer ein solcher Ausschließungsgrund bestehen, ist die Ausloberin unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

4.4. Zeitplan:

Ausdrückliche Grundlage der Teilnahme an diesem Wettbewerb ist die uneingeschränkte Zusage der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, dass sie bzw. er die für eine fristgerechte Abwicklung und damit Einhaltung der geforderten Termine unter Punkt 7 erforderlichen Kapazitäten (insbesondere technischer und personeller Natur) hat und dies garantiert. Die Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben beim Hearing diesen Nachweis schriftlich an die Ausloberin zu erbringen.

4.5. Anerkennung Wettbewerbsbedingungen

Mit Abgabe der Wettbewerbsarbeit erklärt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die Wettbewerbsunterlagen ausdrücklich zur Kenntnis zu nehmen und diese zu akzeptieren. Abänderungen werden seitens der Ausloberin nicht akzeptiert.

5. Rechtsgrundlagen 5.1. Als Grundlage des Wettbewerbes gelten: - Die schriftliche Fragebeantwortung und das Protokoll des Hearings. - Der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen.

- Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben in der Tiroler WBF Ausgabe 01.07.2002

- Die Wettbewerbsordnung der Architektur Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. 5.2. Die Entscheidung des Preisgerichtes ist endgültig und unanfechtbar. 5.3. Der Allgemeine Teil der Ausschreibung wurde von der Länderkammer der Architekten und

Ingenieurkonsulenten überprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen.

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6. Wettbewerbsunterlagen

Die Wettbewerbsunterlagen werden den Teilnehmern per Post übermittelt.

7. Termine

7.1. Zusammenfassung der Termine

Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 30.01.2009 Hearing 05.02.2009 09:00 Uhr Rückfragen zur Ausschreibung bis spätestens 12.02.2009 12:00 Uhr Beantwortung der Rückfragen 17.02.2009

Einreichung der Wettbewerbsunterlagen 12.03.2009 12:00 Uhr Jurysitzung 19.03.2009 09:00 Uhr Weitere Termine nach dem Architektenwettbewerb: Die ersten olympischen Jugendwinterspiele finden vom 13. bis 22.01.2012 statt, aufgrund des geringen Zeitvorlaufes sind die unten stehenden Termine verbindlich einzuhalten, ein Architektenwerkvertrag im Entwurf wird dazu beigelegt. Grundlagen für Bebauungsplan – Vorentwurf 30.03.2009 Entwurf 17.04.2009 Einreichplanung 15.05.2009 Ausführungsplanung erster Teil (Baumeister / Zimmerer / HSL / Komfortlüftung / ELE / Terrazzo / Fliesen / Maler / Estrich / Bodenbeläge / Trockenbau / Innentüren / Aufzuganlage) 31.07.2009 Ausführungsplanung zweiter Teil (Detaile Schlosser / Spengler-Schwarzdecker / Fenster / Außenanlagen) 30.08.2009 Abbruchbeginn 01.12.2009 geplanter Baubeginn 14.12.2009 Fertigstellung und Übergabe an das IOC 01.10.2011

7.2. Hearing

Am 05.02.2009 findet um 09:00 Uhr am Wettbewerbsareal, Eugenkaserne (Treffpunkt Eingang Wache Kärntnerstraße - Schranken) in Innsbruck ein Hearing statt. Die anlässlich des Hearings besprochenen grundsätzlichen Fragen werden protokolliert und den Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmern und den Preisrichterinnen und -richtern zugesandt. Alle weiteren Anfragen der Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind ausnahmslos schriftlich und anonym an die Anlaufstelle zu richten. Diese Anfragen werden, sofern sie termingerecht bis spätestens 12.02.2009, 12:00 Uhr, einlangen, schriftlich beantwortet und gleichzeitig mit dem Protokoll des Hearings übermittelt. Später einlangende Anfragen werden nicht mehr behandelt.

7.3. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten

Die fertigen Entwürfe sind bei der Ausloberin zu den üblichen Bürozeiten Mo. – Do. 08:00 – 12:00/14:00 – 17:00 Uhr und Fr. 08:00 – 12:00 Uhr abzugeben. Die Teilnehmerin und der Teilnehmer haben eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeiten bis spätestens 12.03.2009, 12:00 Uhr, bei der Ausloberin eingelangt sind. Per Botendienst, Post o.ä. übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt einlangen. Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck, anzugeben.

7.4. Vorprüfung

Die Tätigkeit der Vorprüfung wird in der KW 12/2009 durchgeführt. 7.5. Preisgericht

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Die Sitzung der Preisrichterinnen und -richter findet am 19.03.2009 im Erdgeschoss Militärkommando Eugenkaserne statt.

8. Preisgeld / Aufwandsentschädigung 8.1. Für die zu prämierenden Wettbewerbsunterlagen sind insgesamt (exkl. Umsatzsteuer)

vorgesehen: Aufwandsentschädigung: Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält € 6.000 als Aufwandsentschädigung. Preisgelder: € 10.000 für das städtebauliche Leitprojekt sowie € 6.000 für den ersten Preis € 4.500 zweiter Preis € 3.000 dritter Preis € 1.500 vierter Preis Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preisgelder erfolgen. Die Gesamtsumme und die ausgelobte Anzahl der Preise sind bei Erfüllung der Wettbewerbsvorgaben zu vergeben. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben.

8.2. Aufwandsentschädigung und Preisgeld insgesamt € 127.000

8.3. Die Aufwandsentschädigung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den

Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – nur an die Teilnahmeberechtigte bzw. den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt.

9. Eigentums- und Urheberrecht

9.1. Das sachliche Eigentum an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen der

Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung an die Ausloberin über.

9.2. Das geistige Eigentum sowie das Werknutzungsrecht aus den im Architekturwettbewerb

eingereichten Unterlagen verbleibt bei jenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, welche in weiterer Folge nicht von der Ausloberin beauftragt werden, im vollen Umfang.

9.3. Im Falle einer Beauftragung steht das Verwertungsrecht ausschließlich und uneingeschränkt der Auftraggeberin zu. In diesem Sinne ist die Auftraggeberin ohne weiteres berechtigt Unterlagen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers zu verwenden, Änderung während der Planungs- und Bauphase als auch nachträglich anzuordnen und vorzunehmen, das Bauwerk selbst zu vollenden, zu verändern bzw. zu erweitern oder dies jeweils durch Dritte vornehmen zu lassen. Dies gilt auch für den Fall eines Wechsels der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers während der Planungs- bzw. Bauzeit. Sollte das Siegerprojekt durch die ausgewählte Architektin bzw. Architektinnen bzw. den oder die ausgewählten Architekten aus persönlichen Gründen ganz oder teilweise nicht umgesetzt werden gilt vereinbart, dass der Ausloberin die uneingeschränkte Verwendung dieser Unterlagen der Architektin bzw. des Architekten zur Weiterbe- bzw. Weiterverarbeitung zusteht.

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10. Beauftragung Die Ausloberin beabsichtigt, die Verfasserin bzw. den Verfasser des städtebaulichen Leitprojektes sowie mindestens ein und maximal drei Architektinnen bzw. Architekten mit einem Abschnitt der Planungsarbeiten, auf Basis des städtebaulichen Leitprojektes mit weiteren Planungsleistungen entsprechend dem beigelegten verbindlichen Architektenwerkvertrages zu beauftragen. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger des städtebaulichen Leitprojektes erhält zusätzlich die Aufgabe den Städtebau zu koordinieren und stellt sein städtebauliches Leitprojekt als Basis für die Weiterbearbeitung uneingeschränkt und unentgeltlich den anderen beauftragten Architektinnen und Architekten zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auftragserteilung. Der § 22 WOA wird abbedungen. Allfällige Änderungen des Projekts im Sinne der Juryempfehlungen sind dabei zu berücksichtigen. Die Aufwandsentschädigung wird bei einer Beauftragung in Abzug gebracht.

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11. Preisgericht und Vorprüfung

Zusammensetzung des Preisgerichts

11.1. PREISRICHTERINNEN UND -RICHTER

NEUE HEIMAT TIROL vertreten durch: Prof. Dr. Klaus Lugger Stellvertreter Ing. Engelbert Spiss DI(FH) Alois Leiter Stellvertreter DI Hansjörg Pegger Von der Kammer der Architekten und Ingenierkonsulenten für Tirol und Voralberg namhaft gemachte Vertreter: Arch. DI Klaus Kada - Graz Stellvertreter Arch. DI Dirk Zwering – Büro Kada in Aachen Arch. DI Helmut Kuess – Bregenz Stellvertreter Arch. DI Gerhard Hörburger – Bregenz Stadt Innsbruck, vertreten durch: Vizebürgermeister Dr. Christoph Platzgummer Stellvertreter Stadträtin Mag. Christine Oppitz-Plörer Architekt DI Erika Schmeissner Stellvertreter DI Hanspeter Sailer

Amt der Tiroler Landesregierung, vertreten durch: Landeshauptmannstellvertreter Hannes Gschwentner Stellvertreter Mag. Otto Flatscher Das Preisgericht wird nach Abschluss der Vorprüfung zur Beurteilung der eingereichten Projekte zusammentreten. Die Beratungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses sind alle Vorprüferinnen und Vorprüfer und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z.B. Hilfskräfte) zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Architekturwettbewerb verpflichtet.

11.2. VORPRÜFERINNEN UND -PRÜFER

NEUE HEIMAT TIROL – Innsbruck Baumeister Ing. Elmar Draxl DI ( FH ) Martin Grießenböck Innsbruck-Tirol Olympische Jugendspiele 2012 GmbH Mag. Martin Schnitzer Mag. Markus Redl

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Landespolizeikommando für Tirol Oberstleutnant Werner Jäger

12. Formale Bedingungen und Kennzeichnung

Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und auf jedem Plan, auf dem Titelblatt der gebundenen Datenblätter und auf dem Verfasserbrief rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift Architekturwettbewerb Olympisches Dorf 2012 zu enthalten. Varianten der Projekte sind nicht zulässig. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen nur die Kennzahl, die aus 6 Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist, trägt und ein Blatt (Beilage) mit Namen und Anschrift der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers. Dieses Verfasserblatt hat weiters die Telefonnummer und die Kontonummer der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Verpackung ist mit der Bezeichnung Architekturwettbewerb Olympisches Dorf 2012 zu versehen.

13. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses 13.1. Das Ergebnis des Wettbewerbes wird unter Nennung der Verfasserinnen und Verfasser und

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeiten in geeigneter Form bekannt gegeben. Die Jurierung des Wettbewerbes findet am 19.03.2009 statt, die Preisträgerinnen und Preisträger werden informiert.

13.2. Die Preisrichterinnen und Preisrichter sind berechtigt, nach Abschluss des Preisgerichtes über Entscheidungsgründe Auskunft zu erteilen, soweit dabei die Geheimhaltepflicht nicht verletzt wird.

13.3. Das Protokoll des Preisgerichtes und die Anfragebeantwortung werden den Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmern, Preisrichterinnen und -richtern und Ersatzpreisrichterinnen und -richtern zugesandt. Diesem Personenkreis werden auch die Dauer und der Ort der Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.

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BESONDERER TEIL

1. Neunutzung und Neubebauung Olympisches Dorf 2012, Reichenau WETTBEWERB (STÄDTEBAU UND ARCHITEKTUR) WOHNBEBAUUNG / OLYMPISCHES DORF 2012 - EHEM. EUGENKASERNE REICHENAU STADT-, VERKEHRS- UND GRÜNPLANERISCHE RANDBEDINGUNGEN UND ZIELSETZUNGEN Stadtteil Reichenau: Das Wettbewerbsgebiet liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Reichenau, eines bedeutenden, gut ausgestatteten (2 Kindergärten, Volksschule, Hauptschule, Gymnasium, Sport- und Kulturzentrum, 3 Kirchen) und erreichbaren Wohngebietes mit ca. 10.200 Bewohnern. Die Reichenau wurde planmäßig in wenigen Etappen erschlossen und bebaut: ab 1950 5-geschossige Zeilenwohnbauten, ab 1960 9- bzw. 14-geschossige Zeilen bzw. „Y“- Großwohnbauten, ab 1970 14-geschossige Scheibenhochhäuser erstmals mit Tiefgaragen. In den letzten Jahren wurden Bereiche entlang des Inn umstrukturiert, wobei sich Wohnbauten (kammartige 3- bis 7-geschossige Bebauung und 6-geschossige Solitärbauten) mit den zugänglich gemachten und ausgebauten Naherholungsflächen am Inn verzahnen. Derzeit in Umsetzung befinden sich eine 6-geschossige blockrandähnliche Bebauung des ehem. Fabrikareals der Lodenfabrik mit Erweiterung der Promenadenfläche um Spiel und Aufenthaltsbereiche sowie der Umbau der Sillmündung samt Aufwertung des Bereiches für Freizeit- und Sportnutzung. Ein ausgeprägtes Stadtteilzentrum besteht nicht, die infrastrukturellen Einrichtungen sind im gesamten Gebiet verteilt. Durch die intensiv bepflanzten Freiflächen zwischen den Wohnbauten ist der Stadtteil stark durchgrünt. Da der größte Teil der älteren Wohnbauten ohne Tiefgaragen errichtet wurde, besteht jedoch eine große Zahl an Stellplätzen im Straßenraum und auf privaten Parkplätzen. Öffentliche Grünversorgung ist durch den Grünzug am Gutshofweg, den Reichenauer Park am Inn und die stark genutzten Uferbereiche von Inn und Sill mit der temporären Kiesbank gegeben. Umfeld des Wettbewerbsareals:

Im Nordwesten grenzt das ca. 11.200 m² große verbleibende Kasernenareal mit dem fünfgeschossigen Gebäude des Militärkommandos, den zwei zwei- und dreigeschossigen Unterkunftsgebäuden sowie einer Manipulations- und Aufmarschfläche an. Jenseits dieser Fläche liegt die Grünpromenade an der Sill. Es besteht das Ziel und die Aussicht, dass westlich entlang der verbleibenden Kaserne ein Fußweg vom Planungsgebiet zur Sill errichtet werden kann. Die Promenaden an Sill und Inn bilden ein attraktives Angebot für Freizeit- und Erholungsnutzung, wobei künftig durch Umbau der Sillmündung, Lückenschluss im Wegenetz, teilweise Promenadenerweiterung mit öffentlichen Spiel- und Erholungsflächen, etc. eine weitere Aufwertung erfolgen wird

Im Westen und im Süden grenzen fünf- und sechsgeschossige Wohnbebauungen gemeinnütziger Wohnbauträger und privater Eigentümer aus den 50-er bis 70-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts an das Planungsgebiet. Diese Wohnbauten sind zum Teil ohne entsprechende Grenzabstände gemäß Tiroler Bauordnung errichtet bzw. aus dem Kasernenareal herausgeteilt worden.

Östlich grenzt die General-Eccher-Straße an, jenseits dieser die sich in Umsetzung befindliche blockrandähnliche sechsgeschossige Wohnbebauung auf der ehem. Lodenfabrik sowie die 14-geschossigen Wohnhochhäuser Scheibenhochhäuser aus den Siebzigerjahren.

Der bereits veräußerte Eckbereich der Kaserne an der Reichenauer Straße wird einer Neunutzung mit einem Lebensmittelmarkt in einer erdgeschoßigen Sockelzone zuzüglich Wohnnutzung in weiteren drei Geschoßen bzw. einem turmartigen Baukörper zugeführt. Planungsrechtliche Grundlagen:

Das Örtliche Raumordnungskonzept / ÖROKO (rechtskräftig seit 6.12.2002):

sieht für das Kasernengelände Sondernutzung, Dichtezone 4 (besondere Dichtefestlegungen) vor. Die Änderung des ÖROKO für das Planungsgebiet in Richtung Festlegung eines besonderen städtebaulichen Entwicklungs- und Umstrukturierungsgebietes ist beabsichtigt.

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Flächenwidmungsplan Nr. 80/gg (in Kraft seit 16.09.1996)

Der ggst. Bereich ist als Sonderfläche im Bauland (Kaserne) gewidmet. Südöstlich und westlich schließt Wohngebiet an, nordöstlich Vorbehaltsfläche für objektgeförderte Wohnbauten, nordwestlich Sonderfläche Grünanlage (Promenade an der Sill). Das Verfahren für die Änderung des Flächenwidmungsplanes in Richtung der Widmung Wohngebiet für das Planungsgebiet wurde bereits gestartet. Die Reichenauerstraße ist als Hauptverkehrsfläche kenntlich gemacht.

Der Allgemeine Bebauungsplan Nr. RE-B5 (in Kraft seit 12.10.2004)

beinhaltet Straßenfluchtlinien der Hauptverkehrserschließung Reichenauerstraße gemäß bestehendem Ausbau sowie Mindestbaumassendichte 1,0.

Für das Grundstück besteht noch kein ergänzender Bebauungsplan.

Südöstlich angrenzend gilt der ergänzende Bebauungsplan RE-B5/1 (in Kraft seit 12.10.2004), der offene Bauweise, Grenzabstände gemäß den „0,4 -fachen Wandhöhen“ und maximale Gebäudehöhe von 589 m üNN. (entspricht ca. 18,5 m bzw. 6 Geschoßen) festlegt. Nordöstlich angrenzend gilt der ergänzende Bebauungsplan RE-B5/2 (rechtskräftig seit 10.5.2007), der besondere Bauweise (Festlegung der Wohnbauten ehem. Lodenfabrik) und maximale Gebäudehöhe 590 m üNN. (entspricht ca. 20 m bzw. 6 Geschoßen zuzüglich Solaranlagen) festlegt. Westlich anschließend gilt der kombinierte Bebauungsplan RE-B1 (rechtskräftig seit 25.8.1998), der in diesem Bereich offene Bauweise, Grenzabstände gemäß den „0,6 -fachen Wandhöhen“ und höchstens 6 Vollgeschoße festlegt. Es ist seitens der Stadt Innsbruck beabsichtigt, als Voraussetzung für die Realisierung der Neunutzung und –Bebauung des Areals der ehemaligen Eugenkaserne auf Grundlage des bzw. der aus diesem Wettbewerbsverfahren hervorgehenden und konkretisierten Projektes bzw. Projekte unter gewissen Rahmenbedingungen einen entsprechenden ergänzenden Bebauungsplan in Verbindung mit einem Projektsicherungsvertrag zu erstellen, der auch das südlich benachbarte Projekt für einen Lebensmittelmarkt und Wohnungen im Eckbereich General Eccher Straße – Reichenauer Straße mit einschließt. Wesentlichste Randbedingungen und Zielvorstellungen:

Eine schlüssige stadtstrukturelle Integration dieses bedeutenden, allseits von Bebauung umschlossenen Gebietes erscheint im Hinblick auf Wohnqualität und Akzeptanz unerlässlich. Die wesentlichen stadtplanerischen Zielvorstellungen sind kompakte, hochwertige Nutzung der frei werdenden Fläche, Umsetzung einer bedeutenden Anzahl von Wohnungen als Beitrag zur Deckung des hohen Wohnungsbedarfes in Innsbruck und stimmige Ergänzung des Stadtteiles Reichenau. Aufgrund der Bedarfssituation und Standortbedingungen sind die aktualisierten angestrebten Nutzungen Wohnen mit großem Anteil objektgeförderter Wohnbau. Die Möglichkeit der Mitgestaltung des Straßenraumes an der General-Eccher-Straße soll als besondere Chance gesehen werden, wobei die besonderen Anforderungen der temporären Nutzung als olympisches Dorf zu berücksichtigen sind. Auf die zum Teil heterogen strukturierte bauliche Umgebung sollte städtebaulich ordnend reagiert werden, wodurch insgesamt mit dem Bestand ein qualitätsvolles Ganzes mit möglichst hochwertiger Wohn- und Aufenthaltsqualität entstehen soll. Wettbewerbsaufgabe aus stadtplanerischer Sicht ist die Ausarbeitung eines städtebaulichen Leitprojektes für die Neunutzung und Gestaltung des Wettbewerbsgebietes mit architektonischer Bearbeitung der ggf. verschiedenen vorgeschlagenen Gebäudetypen. Als integrierter Bestandteil des Projekts ist ein Grün- und Freiraumkonzept für das Wettbewerbsgebiet zu entwickeln. Auf Grund der Binnenlage in Kombination mit der angestrebten Dichte wird die Zusammenarbeit der Wettbewerbsteilnehmer mit Landschaftsplanern empfohlen, in der anschließenden Umsetzungsplanung wird dies jedenfalls erforderlich werden. Das eigentliche Planungsgebiet ist auf den frei werdenden Teil des Areals der Eugenkaserne eingeschränkt. Darüber hinaus soll jedoch berücksichtigt werden, dass möglicherweise mittel- bis langfristig die an der Kärntner Straße gelegenen älteren Kasernenbauten in einem kompakten Baukörper an der Ecke Kärntner Straße/ General-Eccher-Straße zusammengefasst werden und dadurch das Wohngebiet in Richtung Kärntner Straße etwas erweitert werden könnte. Nutzungs- und Baustruktur:

- Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen wird - berechnet auf das gesamte Planungsgebiet von 26.302 m² - eine Geschoßflächendichte von 1,5 (entspricht 1,54 bei Passivbauweise)

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angestrebt. Dies entspricht insgesamt, je nach Wohnungsmix, etwa 400 Wohnungen. Diese Dichte erscheint auf Grund bisheriger Erfahrungen in Innsbruck in diesem Siedlungsbereich insbesondere auf Grund der Binnenlage hoch, jedoch bei sorgfältiger und qualitätvoller Planung mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität vertretbar und realistisch.

- Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen sind 75 % der erzielbaren Nettonutzflächen dem objektgeförderten Mietwohnbau zuzuführen, 25 % den frei finanzierten bzw. subjektgeförderten Wohnbau. Zwischen diesen unterschiedlichen Wohnbaubereichen muss im städtebaulichen Konzept eine Teilbarkeit mit Grundgrenzen gegeben bzw. planungsrechtlich machbar sein.

- An der General-Eccher-Straße ist möglichst nahe an der Kreuzung Reichenauerstraße ein Standort für die Polizeiwache Reichenau in die Bebauung zu integrieren.

- Darüber hinaus soll die städtebauliche Konzeption so beschaffen sein, dass im Bedarfsfall möglicherweise weitere soziale Einrichtungen in die Baulichkeiten integriert werden können, wobei insbesondere eine gute Zugänglichkeit von Erdgeschoßbereichen eine Rolle spielt.

- Zu den angrenzenden Fremdgrundstücken sind grundsätzlich Grenzabstände entsprechend den „0,6 -fachen Wandhöhen“ einzuhalten. Insbesondere zu jenen Grundstücken im Westen hin, deren Wohnbebauung im Bestand die Grenzabstände unterschreitet, sind darüber hinaus solche Abstände zu wahren, die insgesamt ausgewogene Gebäudeabstände und Freiraumzuschnitte gewährleisten.

- Zur General-Eccher-Straße kann der Abstand frei gewählt werden, es ist jedoch gemäß Konzept „Bäume im öffentlichen Raum“ auf eine Baumreihe entlang der Straße (Abstand Bebauung zu Stammachsen zumindest 5 m) sowie die speziellen Anforderungen des olympischen Dorfes bedacht zu nehmen.

- Die Gebäude-, bzw. Grenzabstände innerhalb des Areals können – bis auf den feuerpolizeilich erforderlichen Mindestgrenzabstand von 3 m – grundsätzlich frei gewählt werden (durch die voraussichtlich künftige Festlegung im Bebauungsplan in besonderer Bauweise möglich). Die Teilbarkeit in unterschiedliche eigentumsrechtliche Einheiten bzw. Grundstücke muss jedoch gewährleistet sein.

- Leithöhe für die Neubebauung sind sechs Geschoße.

- Grundsätzliches Anliegen ist die Errichtung von Wohnbauten mit besonders niedrigem Energieverbrauch, Bereiche für Solaranlagen oder andere technische Maßnahmen sind bei der Gestaltung der Gebäude bzw. Dachlandschaft integriert zu berücksichtigen.

- Dachbegrünungen und Versickerungen von Oberflächenwässern (auf eigenem Grund) sind aus ökologischer und wasserrechtlicher Sicht zu realisieren, dafür und für Bepflanzungsmaßnahmen im Sinne des Freiraumkonzeptes sind Bereiche von Unterbauung frei zu halten.

- Auf qualitätvolle Gestaltung der Dächer als fünfte Fassade und von Dachaufbauten wird auf Grund der guten Einsehbarkeit von Oben großer wert gelegt.

- Es stehen keine Gebäude oder Anlagen im Wettbewerbsareal unter Denkmalschutz. Als ggf. nicht unerheblicher Kostenfaktor ist eine bestehende Fernwärmeleitung und Wärmeübergabestation zu berücksichtigen bzw. ist dafür oder für eine Verlegung ausreichend Raum freizuhalten.

- Auf allfällige Lärmimmissionen von der Reichenauerstraße sowie der verbleibenden Kasernenfläche ist bei der Konzeption der Bebauung Bedacht zu nehmen, für die Umsetzung wird jedenfalls die Einhaltung der einschlägigen Normwerte nachzuweisen sein.

- An der der General-Eccher-Straße ist auf Grund der Nutzungsintensivierung eine neue Wertstoffsammelstelle erforderlich und vorzusehen. Weiters ist eine ggf. zusätzlich erforderliche Umspannstation für die Stromversorgung der Wohnbebauung im Wettbewerbsareal zu integrieren.

Freiraum- und Grünstruktur:

- Ein gesamthaftes Grün- und Freiflächenkonzept ist Teil der Wettbewerbsaufgabe.

- Im direkten Wohnumfeld sind auf künftigem Privatgrund Kinderspielplätze, insbesondere für Kleinkinder vorzusehen. Auf eine den internationalen Normen entsprechende Bemessung und Ausstattung der Spielplätze wird großer Wert gelegt.

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- Im Planungsgebiet soll eine größere zusammenhängende sinnvoll situierte Grün-, bzw. Freifläche situiert werden, die von den Bewohnern vielfältig nutzbar ist. Im olympischen Dorf könnte diese Fläche temporär als Forum und zur Unterbringung des Restaurantzeltes für die Sportler verwendet werden.

- Auf Grund der ausgeprägten Binnenlage des Planungsgebietes und der hohen Dichte ist ein der gesamten Wohnbebauung zugänglicher Spiel- und Aufenthaltsbereich erforderlich, der auch den Anforderungen größerer Kinder (bis 10 Jahre) und Erwachsener entspricht.

- Die Besonderheit der „olympischen Zwischennutzung“ der Wohnbebauung sollte als Identifikationsthema auch bleibend ggf. in der Freiraumgestaltung ablesbar bleiben.

- Gemäß Konzept „Bäume im öffentlichen Raum“ sollen bestehende Straßenbäume entlang der General-Eccher-Straße in der Projektsplanung berücksichtigt werden.

- Der auf dem Areal bestehende Baumbestand soll vom Auslober vermessen und bewertet werden, nach Möglichkeit sollten Teile davon erhalten bleiben. Für Neupflanzungen sind jedenfalls entsprechende Überschüttungen von Tiefgaragen vorzusehen bzw. Wurzelräume freizuhalten.

Erschließung:

Individualverkehr

- Die Verkehrsanbindung des Wettbewerbsareals erfolgt über die in beide Richtungen befahrbare, im Wesentlichen fertig ausgebaute General-Eccher-Straße. Die künftige Tiefgarage (maximal eine Anbindung von der General-Eccher-Straße) soll auf möglichst kurzem Wege angebunden werden, um das Areal von motorisiertem Verkehr weitestgehend freizuhalten.

- Für die Polizeiwache sind in der Tiefgarage 5 Stellplätze und an der Oberfläche (auf Privatgrund und nicht auf öffentlichem Straßengrund) weitere 5 Stellplätze vorzusehen.

Öffentlicher Verkehr

- Die Reichenau wird von attraktiven Buslinien erschlossen, die wichtigste ist die Durchmesserlinie „O“ mit 5 bis 7-Minuten Takt. Bushaltestellen befinden sich im Verlauf der Reichenauer Straße und Radetzky Straße. Voraussichtlich wird auch die Regionalbahn/ Straßenbahn durch die Reichenauerstraße geführt, mit Haltestelle unmittelbar an der Kreuzung General-Eccher-Straße.

Fußwegenetz

- Eine Fußwegverbindung vom Planungsgebiet zur Sill im Westen des verbleibenden Kasernenareals wird angestrebt und erscheint machbar. Weiters ist beabsichtigt, eine Fußwegverbindung vom Wettbewerbsareal in Richtung Südwesten zur Kreuzung Reichenauerstraße/ Fennerstraße zu erreichen, wobei hier jedoch noch entsprechende Verhandlungen und Vereinbarungen erforderlich sind.

Ruhender Verkehr

- Die erforderlichen Stellplätze – pro Wohnung im geförderten Wohnbau mindestens 1,1 einschließlich 10 % Besucherstellplätze, im subjektgeförderten und frei finanzierten Wohnbau allenfalls höher. Alle Stellplätze einschließlich Besucher müssen grundsätzlich in Tiefgaragen untergebracht werden. In Anbetracht des Stellplatzdefizits in der Umgebung soll versucht werden, weiterer Stellplätze unterzubringen.

- Weiters sind pro Wohnung 2 Fahrrad- Abstellplätze in Fahrradräumen an gut erreichbaren Stellen vorzusehen.

Temporäre Nutzung als olympisches Dorf - Die detaillierten Anforderungen für die temporäre Nutzung als olympisches Dorf, wie

Erschließung, Sicherheit, Umfeld, Versorgung, Einbeziehung Restkaserne, etc. sind zu erfüllen. Die Wohnbebauung ist jedoch im Hinblick auf die dauerhafte Wohnnutzung zu optimieren, aus der temporären Zwischennutzung dürfen sich für die Wohnbebauung keine bleibenden Nachteile ergeben. Aus der Funktion des olympischen Dorfes soll jedoch ein Bonus verbleiben, der der Wohnbebauung ggf. besondere Identität verleiht.

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2. Konkrete Wettbewerbsaufgabe:

2.1. Die NEUE HEIMAT TIROL beabsichtigt, einen Teil der ehemaligen Eugenkaserne in Innsbruck, Stadtteil Reichenau, mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 26.302 m2 (EZ1713 Grundstück 1236/2 GB Pradl 81125) zu bebauen. Der Anteil der Mietwohnungen soll dabei 75 % betragen, dieser Teil wird von Oktober 2011 bis Februar 2012 für die Teilnehmer der ersten olympischen Jugendwinterspiele genützt.

2.2. Am Areal sollen weiters 25 % Eigentumswohnungen entstehen, ein Teil davon, ca. 12 Wohnungen, frei finanziert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Eigentumswohnungen in einem zweiten Bauabschnitt gebaut werden.

2.3 Die nach dem Wettbewerb neu zu bildenden Grundstücke sollen wirtschaftliche Einheiten im Sinne von eigenen Einlagezahlen ( Grundparzellen ) in der Größenordnung von 40 bis 80 Wohnungen darstellen. Hierbei wird angestrebt, die dazugehörigen Tiefgaragenabstellplätze auf dem gleichen Grundstück wie das Wohnobjekt selbst zu errichten. Ein Vorschlag der Grundteilung ist im Gesamtlageplan M 1:200 auszuarbeiten.

2.4. Zur Erreichung unseres Zieles, langfristig leistbare Wohnungen zu errichten, ist von besonderer Bedeutung die Wirtschaftlichkeit, die Vorgabe der Baukosten soll ca. 5 % unter den angemessenen Baukosten der Tiroler Wohnbauförderung liegen. Wert gelegt wird auf reduzierte Betriebs- und Bauerhaltungskosten. Die Gebäude sollen als Passivhäuser errichtet werden, thermische Gebäudequalität HWB unter 10 kWh/m2 a.

2.5 Das Wettbewerbsareal soll ausgenommen von Einsatzfahrzeugen (Feuerwehr, Rettung etc.)

verkehrsfrei gehalten werden. Im Einfahrtsbereich der Tiefgaragen sind vor dem Tiefgaragentor ein Anteil von ca. 10 % der Wohnungen für Besucherstellplätze einzuplanen. Aufgrund des Grundwasserstandes ist die Tiefgarage eingeschossig zu planen.

2.6. Der künftige Straßenquerschnitt der General-Eccher-Straße ist folgendermaßen aufgebaut: westseitiger Gehsteig 2 m, Längsparker bzw. vorhandener Grünstreifen 2,5 m, Fahrbahn 6 m, ostseitig künftig allenfalls Senkrechtparker 5 m, ostseitiger Gehsteig 2,5 m.

2.7. Die Planung hat so zu erfolgen, dass weder eine Zustimmung der Grundstücksnachbarn noch eine Inanspruchnahme der Nachbargrundstücke erforderlich ist.

2.8. Polizeiwache Reichenau An der General-Eccher-Straße ist möglichst nahe an der Kreuzung Reichenauerstraße ein Standort für die Polizeiwache Reichenau in die Bebauung zu integrieren, das Raumprogramm liegt bei.

2.9 Anforderungen Olympisches Dorf 2012 Die generellen Anforderungen an das Olympische Dorf werden im „Event Manual“ des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) auf den Seiten 96-118 grob beschrieben; diese wurden in den am 19.06.2008 abgegebenen Bewerbungsunterlagen Innsbrucks auf das Grundstück Eugenkaserne abgestimmt, wobei hier eine Bebauungsstruktur der Wohnbauten angenommen wurde. Beim Hearing werden diese Planunterlagen sowie die Funktionen, die Funktionszusammenhänge und der Flächenbedarf erläutert. Es darf in diesem Zusammenhang auf das „Event Manual“ in englischer Sprache (bzw. den übersetzten Teil – Seiten 96-118) hingewiesen werden, der übersetzte Teil wird beim Hearing übergeben.

Laut Vorgaben des IOC ist das Jugenddorf ein Unterkunftskomplex für die teilnehmenden

Athletinnen und Athleten und Teambeauftragten. Ebenso können weitere akkreditierte Personen dort untergebracht werden.

Das Jugenddorf wird während der YOG den zentralen Aufenthaltsraum der Teilnehmerinnen und Teilnehmer darstellen und dementsprechend Möglichkeit des interkulturellen Austausches sein. Ebenso soll dies Ausdruck der Gastfreundschaft Innsbrucks bzw. Tirols darstellen.

Das Jugenddorf kann nur mit entsprechender Akkreditierung betreten werden und sollte den Bewohnerinnen und Bewohnern des Dorfes Schutz bieten.

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Ausgegangen wird von ca. 1000 Athletinnen und Athleten, 500 Team-Repräsentantinnen und -Repräsentanten und ca. 500 weiteren Personen, die im Wohnbereich Platz finden. Die Belegung der 2-Zimmerwohnungen wird mit 5 Personen, 3-Zimmerwohnungen mit 8 Personen und 4-Zimmerwohnungen mit 10 Personen angenommen. Im Zuge der Bewerbung Innsbrucks wurde ein operatives Grobkonzept ausgearbeitet, folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:

• Die Kärntnerstraße wird im Bereich der Eugenkaserne gesperrt • Das Bundesheer stellt das Wache- und Unterkunftsgebäude sowie die

verbleibenden Freiflächen während der Spiele zur Verfügung. Zwischen diesen 2 Gebäuden wird der Hauptzugang / die Empfangshalle / inkl. Akkreditierung situiert, die vorhandenen Parkflächen stehen zur Verfügung. Die 2 Gebäude mit ca. 2.200 m2 Nutzfläche (ohne DG) werden für Funktionen wie Organisationskomitee (OK), Ankunft- und Abreisezentrum, Security, Medienzentrum, Raum für Workshops, Arbeiterschaftszentrum, evt. Wäschezentrum, Waffenlager genützt.

• Das Gebäude des Militärkommandos wird vom Bundesheer während der Spiele genützt und ist durch den bestehenden Zaun innerhalb des Geländes abgegrenzt. Die restlichen Freiflächen können als Dorfzentrum des Jugenddorfes geplant werden, um dieses Dorfzentrum situieren sich temporäre Bauten wie der Speisesaal, „digitales“ Zentrum, Cafe, Lebensmittelgeschäft, Medien-Sub-Zentrum, Medizinische Klinik, Multiglaubenszentrum, Olympisches Museum. Nutzflächenangaben: Speisesaal ca. 1.600 m2 „digitales“ Zentrum ca. 200 m2 Cafe, Lebensmittelgeschäft ca. 400 m2 Medien-Sub-Zentrum ca. 180 m2 Medizinische Klinik ca. 270 m2 Multiglaubenszentrum ca. 100 m2 gesamt ca. 2.800 m2 Für diese temporären Bauten, die voraussichtlich mit Zelten aufgebaut werden, sollte eine möglichst große zusammenhängende Freifläche im Bereich zwischen den Wohnbauten und der verbleibenden Fläche der Eugenkaserne geplant werden. Ein Teil dieser Flächen könnten z.B. in den Erdgeschossen der Wohnbauten untergebracht werden. Die temporären Bauten sollen möglichst wirtschaftlich errichtet werden, unter Berücksichtigung des Gesamtbildes (TV, Fotos etc.).

• Die Transporte der Athletinnen und Athleten werden über die General-Eccher-Straße bewerkstelligt. Vorgesehen ist eine Adaptierung des östlichen Parkplatzes des Militärkommandos als Umkehrplatz für Busse, die Abholung findet an der östlichen Grenze des Jugenddorfes statt, auf Parkmöglichkeiten ist dabei zu achten. Die Bäume im Bereich der General-Eccher-Straße sollen dabei erhalten werden.

• Sicherheitskonzept: Das gesamte Jugenddorf wird aus Sicherheitsgründen eingezäunt und durchgehend bewacht, an den 2 Eingängen (Haupteingang Kärntnerstraße und Eingang Jugenddorf General-Eccher-Straße) befinden sich Akkreditierungs-Kontrollpunkte, Personen-Screening-Bereiche, Fahrzeug-Screening-Bereiche. Innerhalb des Jugenddorfes gibt es Zonenkontrollpunkte z.B. zwischen dem Dorfzentrum und dem Wohnbereich.

2.10 Bauliche Vorgaben NEUE HEIMAT TIROL

• Wohnungsgrößen Eigentumswohnbau

2-ZIWO <52 m², 3-ZIWO <75 m², 4-ZIWO <88m² Wohnungsschlüssel Eigentumswohnbau 30% 2-Zimmer-, 60% 3-Zimmer-, 10 % 4-Zimmerwohnungen

• Wohnungsgrößen Mietwohnbau 2-ZIWO 2/3 ca. 45 m2, ein Drittel <52 m², 3-ZIWO 2/3 ca. 70 m2, ein Drittel <75 m², 4-ZIWO <88m² Wohnungsschlüssel Mietwohnbau 50 % 2-ZIWO , 40 % 3-ZIWO, 10 % 4-ZIWO

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Seitens der Wohnungsvergabe der Stadt Innsbruck besteht der Wunsch, die Hälfte der Wohnungen mit Trennung Wohnraum und Küche auszustatten.

• Die NEUE HEIMAT TIROL legt besonderen Wert auf Barrierefreiheit • Bei den Wohnungstypen keine Maisonetten- und Laubengangwohnungen

Die bevorzugte Wohnungsausrichtung ist Süden und Westen, die ausschließliche Orientierung einer Wohnung nach Norden und/Osten ist zu vermeiden.

• Tiefgarage Randabstellplätze Breite 2,70 m, sonstige 2,50 m Durchfahrtshöhe mind. 2,10 m / Fahrbahnbreite 6,30 m Abstellmöglichkeiten für einspurige Kraftfahrzeuge vorsehen gesamt 520 Tiefgaragenplätze

• Fahrradabstellflächen laut TBO / 2 Fahrräder je Wohneinheit in geschlossenen Räumen mit guter Anbindung bzw. Erreichbarkeit

• Nebenräume wie Müllraum / Kinderwagenraum / Wasch- und Trockenraum Hausmeisterraum vorsehen

• Größe der Kellerabteile (für jede Wohnung vorsehen) zwischen 4 und 6 m2 • Mindesttiefe der Balkone 1,80 m (für jede Wohnung ab 1.OG ist ein Balkon

vorzusehen), Durchschnittsgrößen der Balkone 15 m2 je Wohnung • In den Erdgeschossen wird angestrebt, dass den Wohnungen private Gartenflächen

zugeordnet werden • Die gemeinsame Heizzentrale soll sich im Mietobjekt befinden

3. Beiliegende Unterlagen

digital auf Diskette ( und in Papierform ) • Lageplan M 1: 500 • Luftbildaufnahme / Quelle DI Fiby • Schallimmissionen • Datenblatt • Modelle werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern beim Hearing übergeben • Raumprogramm Polizeiwache • Passivhauskonzept am Beispiel Lodenareal • Entwurf Architektenwerkvertrag

4. Umfang der zu erbringenden Leistungen

• Lageplan Städtebau und temporäre Bauten M 1:200 • Lageplan mit Außenanlagen inkl. EG-Grundrisse und Grundteilungen M 1:200 • Die Grundrisse UG und Regelgeschosse im M 1:500 • je Gebäudetyp Grundriss eines Regelgeschosses M 1:200 • Regelschnitt M 1:200 • Maßgebliche Ansichten M 1:200 • Typengrundriss Wohnungen mit Einrichtungen M 1:100 • Modell M 1:500 • Visualisierung des Projektes nach Ermessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

(sämtliche Pläne genordet, Höhe der Pläne 90 cm) • Projektbeschreibung / Passivhauskonzept • Berechnungen laut Datenblatt ( nachvollziehbar )

Datenblatt in Papierform geheftet und auf Diskette oder CD liefern ( die sechsstellige Nummer nur auf dem Deckblatt ).

Innsbruck, 30.01.2009 Elmar Draxl