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Herzlich Willkommen
zur Dienstbesprechung für die Beratungslehrkräfte und SchulpsychologInnen in
Oberfranken
im Schuljahr 2017-18
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1. Begrüßung und kleine Vorstellungsrunde
2. Personelle Veränderungen
3. Tätigkeitsberichte 2016/17
4. Beratungsrelevante Informationen
5. Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen –
Jugendkontaktbeamte der Polizei
Tagesordnung
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Lehrergesundheit 2017/18
Team:
Knape, Regina; Schönberger, Martina; Durrschmidt, Uta;
Brönner, Andrea; Scholze-Starke, Anke;
Zenk, Rainer; Cortese, Sabine; Heim, Susanne; Schuckert,
Uwe; Wuttke, Dieter
Angebote:
Kollegiale Fallbesprechung, Supervision, Entspannung, …
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Regionalbeauftragte für Demokratie und
Toleranz (Extremismusprävention)
Ansprechpartner jetzt:
Steffen Biskupski
Nicola Rupprecht
erreichbar über die SB-Stelle
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Beratungsrelevante
Informationen aus den
Schularten
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Bayerisches Landesamt für Schulen LAS
- Zeugnisanerkennungsstelle
- Stelle für Berufsqualifikationsfeststellung
- Übertragung von Aufgaben der Regierungen
zum 01.01.2018
- …
www.las-bayern.de
Sitz: Gunzenhausen
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Zeugnisanerkennungsstelle
Ab 01.August 2017
Standort Gunzenhausen: Afrika, Asien, arabische
Welt, Iran, Israel, Türkei, Lateinamerika,
Osteuropa
Standort München: Nord-, Mittel-, Süd-
Westeuropa, Australien, Kanada, Neuseeland,
USA
Lehramt an Grund- und Mittelschulen; Lehramt
an Gymnasien
Die Bescheide werden nicht mehr gesiegelt!
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Zeugnisanerkennungsstellewww.km.bayern.de/schueler/abschluesse/Zeugnisanerkennung.html
Merkblätter, Antragsformular, ….
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Schülerunterlagen § 37 BaySchO1.Schülerakt 2. Die Leistungsnachweise
a)Schülerstammblatt
b) – d) Zeugnisse (Abschluss-)
e) Zeugnisse
f) Schullaufbahnbogen
g) Notenbögen
h) Zwischenberichte
i)-k) „Förderung“
n) Schülerlisten
o) alle sonstigen ….
§ 38 Verwendung (wer, wann, wozu)
§ 39 Weitergabe (bei Schulwechsel: welche Schule, welche Unterlagen, ..)
§ 40 Aufbewahrung (§37,2,1 a – d: 50 Jahre; e bis o: ein Jahr; § 37,2,2 zwei Jahre
§ 41 Einsichtnahme (Schülerakt und Leistungsnachweise)
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Einsichtnahme Prüfungsunterlagen
§ 41 Abs. 1 BaySchO: Recht auf Einsichtnahme in die
schriftlichen Leistungsnachweise nach der
Abschlussprüfung.
Im Rahmen dieses Rechts auf Einsichtnahme besteht
grundsätzlich auch die Möglichkeit (ggf. gegen
Kostenerstattung) Ablichtungen relevanter Unterlagen zu
fertigen, wenn dies im Einzelfall geboten ist.
KMS vom 24.02.2017 an Eltern
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Einsicht in schulpsychologische Unterlagen:
Ein Gericht hat entschieden: Erziehungsberechtigte bzw.
Schüler haben ein Recht auf Einsicht und auch auf eine
Kopie/ Zusammenstellung der Ergebnisse!
Auch die Aushändigung der Testunterlagen (z.B. für den
Facharzt) ist möglich. Dabei besteht grundsätzlich auch
die Möglichkeit Ablichtungen ggf. gegen
Kostenerstattung zu fertigen.
Das verwaltungsverfahrensrechtliche Einsichtnahme-
und Vervielfältigungsrecht kann nicht vom Urheberrecht
des Verlages eingeschränkt werden.
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Ringbuch "Inklusion zum Nachschlagen"
Das Ringbuch "Inklusion zum Nachschlagen" möchte Lehrkräfte, Schulleitungen,
Schulaufsichten und schulische Partner in der Umsetzung der Inklusion
durch eine Zusammenstellung vielfältiger Informationen, Konzepte und Materialien
zum Thema "Inklusion" unterstützen. Es versteht sich - wie der Titel bereits deutlich macht –
als Nachschlagewerk, mit dessen Hilfe gezielt Begriffe geklärt und Fragen beantwortet
werden können. Die Zweiteilung in "Pädagogische Aspekte" und "Rechtliche Aspekte" ermöglicht
dabei ein Herangehen aus verschiedenen Blickwinkeln.
Das Ringbuch ist nicht abschließend, sondern wird in den nächsten
Jahren weiter ergänzt und möglichst jährlich aktualisiert.
E-Paper: Ringbuch "Inklusion zum Nachschlagen", Stand Juli 2015
pdf-Druckversion des Ringbuchs: "Inhaltsübersicht und Vorwort"
pdf-Druckversion des Ringbuchs: "Inklusion zum Nachschlagen" Teil A (Pädagogische Aspekte)
pdf-Druckversion des Ringbuchs: "Inklusion zum Nachschlagen" Teil B (Rechtliche Aspekte)
Ergänzung zu Teil B: Informationen zur Erbringung von ärztlich verordneten Therapien am Ort Schule
https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/inklusion/materialien-und-praxistipps.html
14https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/inklusion/materialien-und-praxistipps.html
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Schuldaten der Landkreise und
kreisfreien Städte vom ISB für
den Regierungsbezirk
Oberfranken Quelle: www.kis-schule-bayern.de
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Abschlüsse an allgemein bildenden Schulen 2016:
AbschlussartSchüler
gesamt
Geschlecht Staatsangehörigkeit
Jungen Mädchen Deutsch andere
ohne Abschluss 425 281 144 275 150
Förderschulabschluss 255 149 106 243 12
Mittelschulabschluss 746 462 284 633 113
Qualifizierender
Abschluss der
Mittelschule
1.377 842 535 1.290 87
Mittlerer
Schulabschluss
5.529 2.727 2.802 5.313 216
(allgemeine)
Hochschulreife
3.410 1.586 1.824 3.340 70
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2006/07 2016/17 Veränderung
insgesamt 10.954 8.332 -23,9%
Geschlechter
Jungen 5.711 4.192 -26,6%
Mädchen 5.243 4.140 -21,0%
Migrationshintergrund
Ja 629 1.269 +101,7%
Nein 10.325 7.063 -31,6%
Schularten
Grundschulen 10.474 7.933 -24,3%
Förderzentren 422 328 -22,3%
Freie Waldorfschulen 58 71 +22,4%
Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2006/07 - 2016/17:
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Einschulungs-
alter
5 Jahre u.
jünger
6 Jahre 7 Jahre u. älter
absolut 132 6.972 1.228
prozentual 1,6% 83,7% 14,7%
Alter der Schulanfängerinnen und Schulanfänger im Schuljahr 2016/17:
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Übertritt aus der Jahrgangsstufe 4 im Jahr 2016:
Ziel
insgesamt Geschlecht Staatsangehörigkeit
absolut prozentual Jungen Mädchen Deutsch andere
Mittelschule 2.416 30,5% 32,4% 28,5% 29,8% 44,6%
Realschule 2.119 26,7% 27,1% 26,3% 27,2% 16,1%
Gymnasium 3.115 39,3% 36,7% 41,9% 40,0% 23,8%
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Beratungsrelevante Änderungen der GrSO zum
01.08.2017:
KWMBl. Jahrgang 2017, Heftnummer 8, S. 271 ff.
§ 6 (2) Zwischeninformation in der zweiten vollen
Unterrichtswoche des Monats Januar mit den
Jahresfortgangsnoten in allen Fächern
evtl. Hinweis gemäß § 15 Abs. 6, 3
§ 15 In den Jahreszeugnissen der Regelklasse in der
Jahrgangsstufe 3 und 4 Vorrückungsvermerk
In Jahrgangsstufe 1 und 2 Vermerk nur wenn kein
Vorrücken, mit Begründung
Angabe der Gefährdung auch im Zwischenzeugnis
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Handreichung Kompetenzorientierter Unterricht:
Leistungen beobachten – erheben – bewerten
http:www.isb.bayern.de/grundschule/materialien/
Kompetenzorientierte Zeugnisaussagen und
Zeugnisformulierungen
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Änderungen der MSO
- Vorrückungsvermerk in den Jahreszeugnissen der
Regelklassen der Jahrgangsstufen 5 bis 8 und den
Jahreszeugnissen der Mittlere-Reife-Klassen 7 bis 9
- Angabe der Gefährdung im Zwischenzeugnis
- In den Jahrgangsstufen 9 und 10 gesondertes
Schreiben über die Gefährdung
- Regelklasse 9 ohne Erfolg bzw. Jahrgangsstufe 10
ohne Erfolg => Jahreszeugnis! (Entlasszeugnis entfällt)
- Jahrgangsstufe 5 dokumentiertes
Lernentwicklungsgespräch statt Zwischenzeugnis
möglich
- Neue Fächerbezeichnung für AWT, GSE und PCB
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In den Jahrgangsstufen 6 mit 10 der Mittelschule ist das
Lernentwicklungsgespräch anhand des
Zwischenzeugnisses als ergänzende Maßnahme
möglichKMS vom 06.07.2017
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Praxisklassen in Oberfranken
Mittelschule Bayreuth-St. Georgen
Hofecker-Mittelschule Hof
Jean-Paul-Mittelschule Wunsiedel
Praxisklassen in Bayern gesamt: 84
§ 22 MSO:
Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr
sind und die eine Praxisklasse oder Übergangsklasse besuchen,
haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule
mit dem Bestehen einer theorieentlasteten Abschlussprüfung zu
erlangen.
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Probeunterricht
Grundlage für den Probeunterricht ab 2017
sind die im LehrplanPLUS für die Fächer
Deutsch und Mathematik ausgewiesenen
Inhalte und Kompetenzerwartungen.
Näheres im KMS vom 01.09.2017 mit
Verweis auf das KMS vom 01.09.2016
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Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9
Vermerk über die Berechtigungen des erfolgreichen
Abschlusses der Mittelschule
(neu: ohne Antrag!)
KMS vom 07.07.2017
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Genehmigung der Änderung der in der Stundentafel
festgelegten Fremdsprachen gem. § 15 Abs. 3 GSO
Bei Schülerinnen und Schülern aus dem Ausland, die in
die 8., 9. oder 10. Jahrgangsstufe eintreten wollen und
über keine 2. Fremdsprache verfügen:
- Ab der Jahrgangstufe 10 spätbeginnende
Fremdsprache wird angeboten
- Kein Unterricht in der 2. Fremdsprache in 8 und 9,
dafür Möglichkeit die Deutschkenntnisse zu vertiefen
(Aufsichtspflicht!)
- Wahl der in Anlage 3 GSO vorgesehenen
Fremdsprachen, wenn keine spätbeginnende
Fremdsprache möglich ist
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Art. 16 BayEUG:
Die Fachoberschule und die Berufsoberschule
Gemeinsamer Artikel
– Art. 17 BayEUG ist aufgehoben!
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Vorklassen an den Fachoberschulen
Zielgruppe
Das Angebot der Vorklasse richtet sich in erster Linie an Absolventen der Mittlere-
Reife-Klassen (M-Zug) der Mittelschule sowie aus der Wahlpflichtfächergruppe H
(H-Zweig) der Wirtschaftsschule. Darüber hinaus können künftig auch Bewerber aus
anderen Schularten sowie aus der Wahlpflichtfächergruppe M (M-Zweig) der
Wirtschaftsschule mit Eignungsbestätigung durch ein pädagogisches Gutachten
berücksichtigt werden.
Voraussetzung
ein mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in
den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik oder
ein mittlerer Schulabschluss ohne den erforderliche Notendurchschnitt, aber ein
pädagogisches Gutachten der Zubringerschule, das die grundsätzliche Eignung für
den Bildungsweg der Fachoberschule bestätigt.
Vor der Aufnahme soll ein ausführliches Beratungsgespräch stattfinden, um zu
klären, ob der Besuch der Vorklasse dem direkten Einstieg in die 11. Jahrgangsstufe
der FOS vorgezogen werden soll.
Quelle: Homepage MB Nordbayern
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Berufsintegrationsklassen an beruflichen Schulen im
Schuljahr 2017/18
- Zweijährige Integrationsmaßnahmen an Beruflichen Schulen für
berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge (16. – 21.
Lebensjahr ->bis 25. Lebensjahr möglich)
Berufsintegrationsvorklasse =BIK/V und
Berufsintegrationsklasse = BIK
- Einjährige Erweiterung der Pflegehelferausbildung an
Berufsfachschulen für Pflegehelferberufe für Asylbewerber und
Flüchtlingen an Berufsfachschulen
- Einjährige Erweiterung der
Heilerziehungspflegehelferausbildung an Fachschulen für
Heilerziehungspflegehilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge
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AbschlussartSchüler
gesamt
Geschlecht Staatsangehörigkeit
Jungen Mädchen Deutsch andere
Mittelschulabschluss 364 263 101 277 87
Mittlerer
Schulabschluss
756 393 363 724 32
Fachhochschulreife 1.498 790 708 1.451 47
(fachgebundene)
Hochschulreife
222 93 129 216 6
Allgemein bildende Abschlüsse an beruflichen
Schulen 2016:
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http://perspektive-beruf-bayern.de/
Der Bayerische Weg
Lernen – Heranführen - AusbildenAllgemeinbildende Schulen
Basisangebot Berufsberatung
Berufsschule
Berufsintegrations-
klassen
Basisangebot Berufsberatung
Aktivierungsmaßnahmen (§45 SGB III)PerjuF, PerjuF-H, PerjuF W, PerF
Bayern-Turbo, Brückenjahr 21 Plus, lokale Maßnahmen
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme/Assistierte Ausbildung (Phase 1 )
Einstiegsqualifizierung
(ggf. mit Ausbildungsbegleitenden Hilfen)
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Assistierte
Ausbildung
(2. Phase)
Ausbildungs-
begleitende
Hilfen
Berufsaus-
bildung in
über-
betrieblichen
Werkstätten
Berufsbezogene
Sprachförderung BAMF
Fachklassen der
BerufsschuleÜbergangsklassen Regelklassen
Berufssprachliche
Zusatzförderung
BVJ/
BIJ (ESF)
Besondere
Sprachförderangebote
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Berufsorientierungsmodul Integration
Berufliches
Übergangsjahr
StMBW+BA
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Schulordnungen
BayEUG => BaySchO =>
Änderung der
Berufsfachschulordnung BFSO
Fachschulordnung FSO
Fachakademieordnung FAKO
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Inklusion an beruflichen Schulen
Schulversuch „Inklusive berufliche Bildung in Bayern –
IBB“ ist beendet.
Einführung des Schulprofils Inklusion für BS, BFS,
FöBS
Benennung von Ansprechpartnern für Inklusion
KMS vom 27.04.2017
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n Neues Video auf der Homepage des KM!
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http://www.lernen-lehren-helfen.daf.uni-
muenchen.de/ersthelferleitfaden/index.html
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Als Beigabe zu den Ergänzungslieferungen der Schulordnung - mit
Checklisten, ….
Ist nicht auf Bayern bezogen (Adressen!)
Auch als Buch erhältlich ISBN 978-3-556-07318-6
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Hinweis auf Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen der Staatlichen Schulberatungsstelle
für Oberfranken werden in FIBS und i.d.R. auf der
Homepage veröffentlicht:
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