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Wie erstelle ich eine EXPORTZOLLANMELDUNG ? Welche Angaben verlangt die EU–Zollbehörde in den Zollpapieren? 1

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Wie erstelle ich eine EXPORTZOLLANMELDUNG ?

Welche Angaben verlangt die EU–Zollbehörde in den Zollpapieren?

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Anhand des folgenden Fallbeispiels soll die Erstellung einer Ausfuhrerklärung dargestellt und erläutert werden:

Ein deutsches Textilunternehmen sendet 500 Handtücher an einen Hotelbetrieb in Brasilien.Sowohl die entsprechende Exportrechnung als auch ein entsprechendes Zollformular (das Europäische Einheitspapier) stehen im Übungsmodul ZÜF-Zollamt zum Download bereit.Die folgenden Folien sollten an Hand der Exportrechnung und eines leeren Zollformulars durchgearbeitet werden.Zu jedem Feld des Europäischen Einheitspapiers gibt es eine Ausfüllhilfe (einige Felder werden nicht ausgefüllt).

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Einerseits sind Daten aus der Rechnung (aus der Exportrechnung) in der Zollanmeldung anzugeben (z.B. Versender, Empfänger, Wert der Ware, usw. …), ZOLLFORMULAR RECHNUNG

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andererseits schreibt die Zollverwaltung der EU vor, bestimmte Daten in codierter Form anzugeben, beispielsweise die Art des Transports, die Währung, usw.Diese Codes finden Sie in den integrierten Ausfüllhilfen zu jedem einzelnen Feld (im Online-Formular öffnet sich die Ausfüllhilfe, sobald Sie die Feldbezeichnung anklicken).

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Auf den folgenden Folien wird dargestellt, wie die Felder einer Exportzollanmeldung auszufüllen sind.Die Felder werden der Reihe nach, beginnend mit dem ersten Feld, erarbeitet. Grundlage sind • einerseits die Ausfüllvorschriften der EU für Zolldokumente • andererseits die Rechnungsinhalte der Exportrechnung.Angenommen wird ein Export nach Brasilien, die dazugehörige Exportrechnung kann über das Übungsmodul ZÜF Zollamt ausgedruckt werden.Tipp:Nehmen Sie die Exportrechnung und ein leeres Zollformular zur Hand und vergleichen Sie die einzelnen Einträge, beginnend mit dem ersten Feld!

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Feld 1

1. Unterfeld: zu codieren istEU im Warenverkehr mit einem EFTA-Land (CH, NO, IS) oderEX im Warenverkehr mit einem anderen Drittland

2. Unterfeld: anzugeben ist der CodeA (für eine herkömmliche Zollanmeldung, normales Verfahren)

3. Unterfeld: nicht auszufüllen.Da es sich um einen Warenverkehr mit Brasilien, einem Drittland, handelt, ist im 1. Unterfeld zu codieren, und da es sich um ein normales Zollverfahren handelt, ist im 2. Unterfeld zu codieren.

EX A

61.

2.

3.

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Feld 2, Versender/Ausführer

Laut Vordruck anzugeben sind Name und Vorname und vollständige Anschrift des Beteiligten: "genauer Firmenwortlaut des Ausführers":und:rechts oben (neben "Nr.") dieEORI-Nummer:des Ausführers (Exporteurs)… siehe Hinweise nächste Folie.

DE123456789012ZUF

Textilia GmbHBahnhofstr. 100D– 63322 Rödermark

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Hinweise zu Feld 2, Versender/Ausführer, EORI-Nummer:

Wozu benötigt man eine EORI-Nummer? Die EORI-Nummer dient zur eindeutigen Identifikation sämtlicher Wirtschaftsbeteiligter innerhalb der EU und ist bei jeder Form des Informations- bzw. Datenaustausches (insbesondere bei Zollanmeldungen) mit den Zollbehörden der EU erforderlich.Ohne die Angabe der eigenen EORI-Nummer ist der Außenhandel mit Drittstaaten nicht möglich!Für jede Übungsfirma, die im Übungsfirmenring für deninternationalen Handel registriert ist, wurde bereits eine EORI-Nummer vergeben, die Sie unter ihrem Firmeneintrag in derZet5-Datenbank unter der Rubrik "Weitere Firmendaten" finden.Nähere Informationen zur EORI-Nummer finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll". 8

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Feld 3, Vordrucke

Anzugeben ist die laufende Nummer in Verbindung mit der Gesamtzahl der verwendeten Vordrucke, pro Warennummer wird ein Vordruck benötigt.Beispiel:Bei drei Warennummern sind insgesamt 3 Vordrucke erforderlich.Wird ein Einheitspapier mit zwei Ergänzungsblättern verwendet, so ist im 1. Einheitspapier anzugeben: 1 / 3 (= der "erste" von 3 Vordrucken)im 1. Ergänzungsvordruck: 2 / 3 (= der "zweite" von 3 Vordrucken)im 2. Ergänzungsvordruck: 3 / 3 (= der "dritte" von 3 Vordrucken)

Hinweis: Als Ergänzungsvordruck kann das "normale" Einheitspapier verwendet werden.

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Feld 3

Wenn nur ein Vordruck verwendet wird (weil nur eine Warennummer angemeldet wird), lautet die Codierung 1 1.Laut Exportrechnung handelt es sich um Handtücher "Frottina" aus 100% Baumwollfrottee mit der Warennummer 6302 6000, also nur um eine Warennummer.

Es ist daher nur ein Vordruck erforderlich, die Codierung lautet in diesem Fall 1 1

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Feld 4

Nicht auszufüllen!

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Feld 5

Anzugeben ist die Gesamtzahl der angemeldeten Warenpositionen (Warennummern).

Die Anzahl der Warenpositionen entspricht auch der Zahl der Felder 31 ("Warenbezeichnung"), die ausgefüllt sein müssen.

Im angenommenen Exportfall handelt es sich um eine Warennummer, also um Position.1

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Feld 6

Nicht auszufüllen!

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Feld 7

In diesem Feld soll die "firmeninterne" Bezugsnummer, (Rechnungsnummer, Positionsnummer der Firmenakte, etc.) angegeben werden.Diese Nummer sollte auch auf der Export-Rechnung erscheinen.

Im Übungsfirmenbetrieb bitte unbedingt ausfüllen!Häufig wird die Rechnungsnummer angegeben.

Die vorliegende Exportrechnung hat die Nummer HH-20150318/123

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Feld 8

Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift der Person (Personen), der (denen) die Waren auszuliefern sind: "genauer Firmenwortlaut des Empfängers".Die Angabe einer EORI-Nummer ist nicht erforderlich!

Die Empfängeradresse in Brasilien lautet: Hotel "Happy Holidays”Av. Alvares Cabral, 967Belo Horizonte, Minas GeraisBrasilia

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Feld 9

Nicht auszufüllen! Bleibt im Übungsfirmenbetrieb in der Regel leer.

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Feld 10

Nicht auszufüllen!

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Feld 11

Nicht auszufüllen!

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Feld 12

Nicht auszufüllen.

Feld 13

Nicht auszufüllen.

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Feld 14

Anzugeben sind Name und Vorname bzw. Firma und vollständige Anschrift dessen, der die Anmeldung im eigenen Namen abgibt.

Bei Vertretung – beispielsweise durch einen Spediteur – ist hier der "Name/Firma" der Spedition anzugeben.

In diesem Fall wäre eine Zollvollmacht erforderlich, d.h. der Ausführer bevollmächtigt den Spediteur, für ihn die Anmeldung beim Zollamt vorzulegen.

Infos zur Zollvollmacht finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

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Feld 14

Handelt es sich bei dem Anmelder und Ausführer um dieselbe Person, so ist in dieses Feld "AUSFÜHRER" einzutragen.

Die Firma Textilia GmbH, Bahnhofstr. 100, D– 63322 Rödermarkmeldet den Export selbst beim Zollamt an, so dass im vorliegenden Beispiel einzutragen ist.

AUSFÜHRER

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Felder 15, 15a und 15b:

Feld 15 bleibt leer!

Feld 15 a:Anzugeben ist das Land, von dem aus die Waren ausgeführt werden, also in der Regel Deutschland, .Länderangabe muss in codierter Form erfolgen.Infos zu den Ländercodes finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

Feld 15 bNicht ausfüllen!

DE

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Felder 16, 17, 17a und 17b

Die Felder 16 und 17 bleiben leer!

Feld 17 a:Als Bestimmungsland ist das letzte zum Zeitpunkt der Ausfuhr bekannte Land anzugeben, in das die Ware verbracht werden soll.Der Käufer der Ware, die Firma Hotel "Happy Holidays", Av. Alvares Cabral, 967, Belo Horizonte, Minas Gerais, hat seinen Sitz in Brasilien, also ist hier zu codieren.Die Länderangabe muss in codierter Form erfolgen.Infos zu den Ländercodes finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

Feld 17 bNicht ausfüllen!

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BR

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Feld 18

Bei Beförderung mit der Post / Paketdiensten bleibt das Feld leer.Anzugeben ist das Kennzeichen oder der Name (1. Unterfeld) und die Staatszugehörigkeit (2. Unterfeld) des Beförderungsmittels, auf das die Waren verladen werden:Bei Beförderung im

Seeverkehr/Binnenwasserverkehr: SchiffsnameLuftverkehr: Flugnummer und DatumStraßenverkehr: Kennzeichen des FahrzeugsEisenbahnverkehr: Waggonnummer

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Feld 18 Hinweis für den Übungsfirmenbetrieb:Da diese Angaben im Übungsfirmenbetrieb meist nicht zu ermitteln sind, bleibt dieses Feld leer!

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Feld 19

Bei Beförderung mit der Post oder Paketdiensten bleibt das Feld leer.Anzugeben ist die (voraussichtliche) Situation beim Überschreiten der EU-Außengrenze der Gemeinschaft, und zwar nach den folgenden Codes: 0 - NICHT im Container beförderte Waren 1 - im Container beförderte WarenLaut Rechnung wird die Ware per Luftfracht, nicht im Container, befördert, also ist hier zu codieren:

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0

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Feld 20

1. Unterfeld: der Incoterm-Code 2. Unterfeld: der darauf bezogene Ort3. Unterfeld: nicht auszufüllen

Laut Rechnung erfolgt die Lieferungund der darauf bezogene Ort ist

EXWRödermark

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1.

2.

3.

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Feld 21 Bei Beförderung mit der Post/Paketdiensten bleibt das Feld leer.1. Unterfeld:In jedem Fall anzugeben ist die Art des mutmaßlichen aktiven Beförderungsmittels, das beim Überschreiten der EU-Außengrenze benutzt wird, z.B. Lkw, Schiff, Waggon, Flugzeug).Das Kennzeichen des mutmaßlichen aktiven Beförderungsmittels, das beim Überschreiten der EU-Außengrenze benutzt wird, ist nur bei Beförderungen im Seeverkehr (Schiffsname) anzugeben.

2. Unterfeld:Die Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels.

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Feld 21 Hinweis für den Übungsfirmenbetrieb:Da diese Angaben im Übungsfirmenbetrieb meist nicht zu ermitteln sind, bleibt dieses Feld leer!

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Feld 22

1. Unterfeld:Die Währung, in der die Rechnung fakturiert ist, in codierter Form.Hinweise zu den Währungscodes finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".2. Unterfeld:Der für die gesamte Sendung in Rechnung gestellte Betrag (Gesamtrechnungspreis), also der Kaufpreis (Entgelt).Liegt ein Kaufpreis oder Entgelt nicht vor (z.B. bei einer kostenlosen Mustersendung), so ist hier der Wert der Ware (Gesamtwert) zu erklären.

30

1.

2.

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Feld 22

1. Unterfeld:Die vorliegende Exportrechnung ist in EUR fakturiert, also ist im1. Unterfeld einzutragen.

2. Unterfeld:Der für die gesamte Sendung in Rechnung gestellte Betrag (Gesamtrechnungspreis), d.h. der Kaufpreis, ist .

EUR

2.250,00

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Feld 23

Wird in EUR fakturiert, so lautet der Umrechnungskurs .

Wird in einer anderen Währung fakturiert, so ist in dieses Feld der geltende Zollwertkurs für die Umrechnung einzutragen.

Beispiel: Fakturiert eine deutsche Übungsfirma in USD, so ist hier der geltende Zollwertkurs zum EUR anzugeben. Infos zum Zollwertkurs finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

1,0000

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Feld 24

In diesem Feld ist die Art des Geschäftes (= Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) in codierter Form anzugeben.Das Feld 24 besteht aus 2 Spalten, Spalte A und B.Die häufigste Form der Rechtsgeschäfte ist die "Eigentumsüber-tragung mit Gegenleistung" (= Code "1" in Spalte A) in Verbindung mit "Endgültigem Kauf/Verkauf" (=Code "1" in Spalte B), also: Das ist auch im vorliegenden Export der Fall:

Handelt es sich bspw. um eine Ansichtssendung, Probesendung, Sendung mit Rückgaberecht, etc. (mit Eigentumsübertragung), wäre in Spalte B Code "2" zu verwenden, also. "1 2".

1 1

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Feld 25

Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art (des Verkehrszweiges) des aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen (vergleiche Feld 21).

Code / Verkehrszweig:1 Seeverkehr2 Eisenbahnverkehr3 Straßenverkehr4 Luftverkehr5 Postsendungen6 ----- 7 festinstallierte Transporteinrichtungen 8 Binnenschifffahrt 9 Eigener Antrieb 34

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Feld 25

Im vorliegenden Exportfall wird die Sendung per Luftfracht transportiert, also ist – analog zum Luftverkehr – der Code anzugeben.

Code / Verkehrszweig:1 Seeverkehr2 Eisenbahnverkehr3 Straßenverkehr4 Luftverkehr5 Postsendungen6 ----- 7 festinstallierte Transporteinrichtungen 8 Binnenschifffahrt 9 Eigener Antrieb 35

4

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Feld 26

Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art (des Verkehrszweiges) des aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren im Zollgebiet der Gemeinschaft befördert werden(häufig analog zu Feld 25).

Code / Verkehrszweig:1 Seeverkehr2 Eisenbahnverkehr3 Straßenverkehr4 Luftverkehr5 Postsendungen6 ----- 7 festinstallierte Transporteinrichtungen 8 Binnenschifffahrt 9 Eigener Antrieb 36

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Feld 26

Im vorliegenden Exportfall wird die Sendung per Luftfracht transportiert, also ist – analog zum Luftverkehr – der Code anzugeben.

Code / Verkehrszweig:1 Seeverkehr2 Eisenbahnverkehr3 Straßenverkehr4 Luftverkehr5 Postsendungen6 ----- 7 festinstallierte Transporteinrichtungen 8 Binnenschifffahrt 9 Eigener Antrieb

4

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Feld 27

Nicht auszufüllen!

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Feld 28

Im Übungsfirmenbetrieb nicht auszufüllen.

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Feld 29

Anzugeben ist beim Ausgang der Waren über– Deutschland: der für Deutschland vorgesehen Ländercode "DE"

und die Zollstelle (ZÜF Zollamt = ZUF ZA), über die die Sendung ausgeführt wird, also: "DE ZUF ZA"

– einen anderen Mitgliedstaat der EU: jener Mitgliedstaat in codierter Form, über den die Ware das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen soll.

Im vorliegenden Export erfolgt der Ausgang der Ware über Deutschland und zwar über das ZÜF Zollamt (ZUF ZA), also ist

zu codieren.DE ZUF ZA

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Feld 30

Im Übungsfirmenbetrieb nicht auszufüllen.

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Feld 31

Packstücke und WarenbezeichnungPackstücke:Einzutragen sind Zeichen und Nummern, Anzahl und Art der Packstücke oder bei unverpackten Waren die in der Anmeldung erfassten Gegenstände ("lose"), sowie in beiden Fällen die zum Erkennen der Waren erforderlichen Angaben. z.B. 5 Paletten, Ex CH 1 - 5

3 Karton, Ex CH 6 - 82 Verschläge, Ex CH 9 - 10

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Feld 31

Packstücke:Die Gesamtzahl der Packstücke muss in Summe den Angaben im Feld 6 entsprechen.Besteht die Anmeldung aus mehreren Warenpositionen und somit aus mehreren Feldern 31, so kann im ersten Feld 31 (in der 1. Position) die Gesamtzahl der Packstücke angeführt werden und in den weiteren Positionen der Vermerk "ex...Karton" angeführt werden.Beispiel:Pos 1 7 KartonPos 2 ex 7 KartonPos 3 ex 7 Karton, usw.

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Feld 31

Container: Werden die Waren in Containern befördert, so sind die Nummern der Container in diesem Feld anzugeben.

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Feld 31

Warenbezeichnung:Die Warenbezeichnung ist die übliche Handelsbezeichnung der Waren. Sie muss so genau sein, dass die sofortige und eindeutige Identifizierung und die unmittelbare und richtige Einreihung der Ware in den TARIC möglich ist. Artikelnummern oder "Verkaufsbezeichnungen" von Waren reichen in der Regel nicht aus, die Waren in den TARIC einzureihen. Sie müssen mit der richtigen Handelsbezeichnung ergänzt werden.Beispiel:3 Karton Herren Outdoor-Jacke "Björn"

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Feld 31

Laut Exportrechnung ist die vorliegende Sendung verpackt in:

Die Warenbezeichnung lautet

5 Kartons

Handtuch "Frottina"

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Feld 32

Anzugeben ist die fortlaufende Nummer der betreffenden angemeldeten Warenposition im Verhältnis zu allen auf den verwendeten Vordrucken angemeldeten Positionen (vgl. Feld 5).

Es wird nur eine Warenposition angemeldet, also wird codiert.

(Wird nur eine Position angemeldet, kann dieses Feld auch leer bleiben.)

1

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Feld 33

ACHTUNG ! Das Feld 33 besteht aus 5 Unterfeldern: 1 2 3 4 5

Im Export sind im 1. Unterfeld die ersten 8 (acht) Ziffern der Warennummer, der Tarifnummer, aus dem TARIC einzutragen.

Die Warennummer ist dem TARIC zu entnehmen.Infos zur Warennummer und zum TARIC (Europäischer Zolltarif) finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

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Feld 33

Die Handtücher haben die WarennummerDiese ist im 1. Unterfeld einzutragen.

Hinweis:Die Warennummer ist sowohl für den zollrechtlichen Export und Import, als auch bei der innergemeinschaftlichen Lieferung und Erwerb im Zusammenhang mit der Intrastat-Meldung unerlässlich. Informationen dazu finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

63026000

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Feld 34

Im Übungsfirmenbetrieb nicht auszufüllen.

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Feld 35

Angabe der Rohmasse, ausgedrückt in Kilogramm mit zwei Nachkommastellen, z.B.: 125,80 (die Bezeichnung "kg" entfällt, da sie bereits in der Feldbezeichnung enthalten ist).Unter Rohmasse versteht man die Masse der Waren mit sämtlichen Umschließungen, mit Ausnahme der Beförderungsmittel, insbesondere Container.Die Rohmasse der Exportsendung beträgt 150,00 kg, es ist also einzutragen.

ACHTUNG: In einer Anmeldung, die mehrere Warenpositionen enthält, wird die gesamte Rohmasse nur im Feld 35 der ersten Warenposition angegeben.

150,00

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Feld 36

Im Übungsfirmenbetrieb nicht auszufüllen.

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Feld 37

Mit dem hier anzugebenden Code wird das Zollverfahren näher bestimmt.

1. Unterfeld: anzugeben ist ein 4-stelliger Verfahrenscode2. Unterfeld: anzugeben ist ein 3-stelliger Zusatzcode

Im vorliegenden Beispiel werden Waren zur endgültigen Ausfuhr aus der Gemeinschaft angemeldet (Export):1. Unterfeld: 2. Unterfeld: 000

1000

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Feld 38

Anzugeben ist die Eigenmasse der im entsprechenden Feld 31 beschriebenen Ware (die Eigenmasse der betreffenden Position, Feld 32), ausgedrückt in Kilogramm mit zwei Nachkommastellen.

Z.B.: 5,70 (die Bezeichnung "kg" entfällt, da sie bereits in der Feldbezeichnung enthalten ist).

Die Eigenmasse der vorliegenden Exportsendung beträgt 125,00 kg, es ist also einzutragen

ACHTUNG:Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne alle Umschließungen.

125,00

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Feld 39

Nicht auszufüllen.

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Feld 40

Es ist das Zollpapier einer etwa vorangegangenen Zollbehandlung anzugeben.

Im Übungsfirmenbetrieb in der Regel nicht ausfüllen.

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Feld 41

Anzugeben ist die besondere Maßeinheit entsprechend den Angaben bei der zutreffenden Warennummer.Die besondere Maßeinheit ist im TARIC bei den "Zollsätzen" ersichtlich.Die besondere Maßeinheit kann sein:Stückzahl, Paar, Kubikmeter, Quadratmeter, Liter, etc.Bei der Ausfuhr von 25 Paar Schuhen wäre hier bspw. die Anzahl der Paare einzutragen, weil die Warennummer 6404 1100 als besondere Maßeinheit die "Anzahl der Paare" verlangt: 25 (ohne die Bezeichnung "Paare", da das EDV Zollsystem auf Grund der TARIC Nummer erkennt, dass es sich um "Paare" handelt)Das Gleiche gilt für "l" (Liter), "Stk" (Stück), usw.

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Feld 41

Nur wenn die Warennummer eine derartige Angabe verlangt, ist die entsprechende Anzahl der Waren hier anzugeben!

Im vorliegenden Exportfall handelt es sich um "Handtücher mit der Warennummer 63026000". Bei dieser Warennummer ist die besondere Maßeinheit – in diesem Fall wäre es "1" (Stück) – nicht erforderlich, so dass in diesem Fall dieses Feld nicht auszufüllen ist.

Siehe TARIC.Die Warennummer ist dem TARIC zu entnehmen.Infos zur Warennummer und zum TARIC (Europäischer Zolltarif) finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

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Feld 42 und 43

Nicht auszufüllen.

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Feld 44

In diesem Feld sind 3 Komponenten zu beachten:

1. Als Nachweis für das zuständige Finanzamt, dass es sich hierbei um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung handelt, ist hier der Code einzutragen.

Er bedeutet: "Unversteuerte Erzeugnisse"

20100

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Feld 44

2. Es ist die der Anmeldung beigefügte Rechnung anzuführen.Dazu ist folgender Code zu verwenden:N380 = für Handelsrechnung, dahinter in Klammern die Nummer der Rechnung

3. Codes für die Ursprungserklärung auf der Rechnung oder für die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 N864 = für die Ursprungserklärung auf der Rechnung N954 = für die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 Ein EUR 1 ist ab einem Wert von 6001,00 EUR erforderlich. Bis inkl. 6000,00 EUR genügt die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Infos zur Ursprungserklärung und zur Warenverkehrsbescheinigung finden Sie im Handbuch "Außenhandel und Zoll".

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Feld 44

Im vorliegendem Exportfall haben wir nach dem Code 20100 (für "Unversteuerte Erzeugnisse") noch die Exportrechnung und die "Ursprungserklärung" (UE) auf der Rechnung zu codieren:

(Auf der Exportrechnung ist die Ursprungserklärung angeführt.)

N864

N380 (HH-20150318/123)

20100

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Feld 45

Nicht ausfüllen.

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Feld 46

Hier ist der Wert der betreffenden Position auf zwei Kommastellen genau anzugeben und zwar in jener Währung, die im Feld 22 codiert wurde.

Im vorliegendem Exportfall haben wir nur 1 Position und der Wert laut Exportrechnung lautet , dieser Wert ist im Feld 46 einzutragen.

2.250,00

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Feld 46

ACHTUNG!

Bei mehreren Positionen muss die Gesamtsumme aller Felder 46 die Summe im Feld 22 ergeben.

Die Summe im Feld 22 ist die Gesamtsumme der Felder 46.

Beispiel für 3 Positionen (Rundungsdifferenzen beachten!):

Pos 1: Feld 46: 4500,50Pos 2: Feld 46: 320,25Pos 3: Feld 46: 805,75 Summen: Feld 22: 5 626,50

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Im Export nicht auszufüllen sind die Felder:47

48

4950

51

5253

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Feld 54

Neben Ort und Datum ist hier • der volle Firmenwortlaut• und der vollständige Vor- und Zuname

des Verfassers/der Verfasserin der Anmeldung• und seine Stellung im Unternehmen anzugeben

(z.B. "Exportsachbearbeiter/in").Im vorliegenden Exportfall: Rödermark, den … Textilia GmbHBahnhofstr. 100D – 63322 RödermarkLisa BergmannExportsachbearbeiterin

67Lisa Bergmann

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ENDE

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