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Wie inklusiv sind die Schulen in Sachsen-Anhalt ?
Dr. K. Greve/MK LSA 7.Mai 2013 1
Verständnis von Inklusion Inklusion bedeutet „Einschluss“ kein Synonym für Integration Inklusive Bildung - diskriminierungsfreier Zugang aller
Kinder zu den allgemeinen Bildungsangeboten Schulen sollen in der Lage sein, sich den
unterschiedlichen Bedarfslagen der Kinder zu stellen didaktisch-methodische Antworten auf individuelle
Lernausgangslagen finden die Lernentwicklung aller Lernenden trotz bestehender
ethnischer, kultureller, sozialökologischer Unterschiede, unterschiedlicher Entwicklungsstände voranbringen
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Integration bedeutet Eingliedern, Einstufen integrative Bildung wird als gemeinsamer
Unterricht gesehen, heißt, das bestehende System „gestattet“ die
Beschulung von Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen
heißt, die Kinder/Jugendlichen passen sich dem bestehenden System an,
zur Unterstützung gibt es zusätzlich personelle, pädagogische, sächliche, finanzielle „Aufwendungen
Von Integration zu Inklusion
heißt zunehmend Rahmenbedingungen schaffen, den gemeinsamen Unterricht zu qualifizieren, damit
sich das System auf die Heterogenität einstellt und nicht
die Kinder/Jugendlichen eingegliedert bzw. nicht „nicht ausgegliedert“ werden
Die Schulen Sachsen-Anhalts
befinden sich auf einem Weg, dessen langfristiges Ziel inklusive Bildung heißt
befassen sich mit unterschiedlichen Konzepten, deren Vernetzung diesem Ziel dient
Zu diesen Konzepten zählen u.a. die Schuleingangsphase, zertifizierte Schulen zu unterschiedlichen
pädagogischen Sachverhalten
Entwicklung inklusiver Bildungsangebote
durch UN-BRK beschleunigt gesamtgesellschaftliche Aufgabe,
d.h. Bildung ist ein Baustein Deutschland gehört zu
Unterzeichnerstaaten Entwicklung in Deutschland wird
europa- und weltweit wahrgenommen
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
nimmt Bezug auf die Umsetzung der Menschrechtskonvention von 1948, die in Deutschland 1953 in Kraft trat, führte zur Verabschiedung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
UN-BRK Dez. 2006, Ratifizierungsgesetz Dez 2008, Urkunde März 2009
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Allgemeine Menschenrechte, auf die die UN-BRK insbesondere Bezug nimmt:
Diskriminierungsverbot Recht auf Leben und Freiheit Anerkennung als Rechtsperson Meinungs- und Informationsfreiheit Recht auf soziale Sicherheit Recht auf Bildung Recht auf Arbeit Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben
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Artikel 24 (Recht auf integrative/inklusive Bildung)
Vertragsstaaten anerkennen das Recht auf Bildung für behinderte Menschen ohne Diskriminierung
Einführung und Sicherstellung einer integrativen/inklusiven Schulbildung
Menschen mit Behinderungen sollen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden
Vertragsstaaten stellen sicher, dass zum Erlernen von Blindenschrift, Kommunikations-, Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie für das Erlernen der Gebärdensprache und zur Förderung der sprachlichen Identität geeignete Maßnahmen ergriffen werden (insbesondere für gehörlose, sehbehinderte, blinde, taubblinde Menschen)
Wahrnehmung der Verpflichtung zur Inklusion in LSA
Inklusion wird von vielen Eltern, deren Kinder behindert oder von Behinderung bedroht sind als Rechtsanspruch wahrgenommen
viele Eltern wählen bewusst den allgemeinen Lernort zur Förderung für ihr Kind
gleichwohl wollen gegenwärtig ebenso viele Eltern dieser Kinder die Förderung in der Förderschule
eine Vielzahl von Schulen setzt sich schon mehrjährig mit der Gestaltung des GU auseinander und ist dabei den Perspektivwechsel zu vollziehen
zugleich gibt es zahlreiche Schulen, die sich damit sehr schwer tun und zunächst veränderte Rahmenbedingungen erwarten, ohne sich mit den schulinternen Möglichkeiten („Schatzsuche“) zu befassen
das Land hält seit Jahren umfassende Fort- und Weiterbildungsangebote vor, die sehr gut angenommen werden, zugleich fühlen sich viele nicht ausreichend vorbereitet
um alle Betroffenen und Akteure „mitzunehmen“ hat sich LSA für ein angemessenes Schrittmaß entschieden
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Maßnahmen, die der Entwicklung inklusiver Bildungsangebote zuzuordnen sind:
die Ausgestaltung der Schuleingangsphase, die Bereitstellung von Förderpädagogen in der Grundschule ohne
vorherige Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Entwicklung eines Konzepts für eine Gemeinschaftsschule, der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts, die Entwicklung von Netzwerkschulen zur Begabtenförderung, zur
Unterstützung der individuellen Lernförderung von Kindern mit Lernbeeinträchtigungen (z.B. Lese-Schreib-Schwierigkeiten,…)
die Qualifikation der Lehrkräfte, Entwicklung eines veränderten Verständnisses von
Förderdiagnostik (Diagnostik als Grundbaustein für Unterrichtsgestaltung, nicht als ressourcenbringendes Verfahren ohne Auswirkung auf Schulentwicklung)
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Besondere Problematik: deutsches Bildungssystem hat im Verlaufe seiner
Entwicklung zahlreiche ausgliedernde Faktoren geschaffen, z.B.
- festgelegte Kompetenzen für Schulbesuchsjahre und Schulformen
- Regelungen für Anerkennung von Abschlüssen- Regelungen zur Versetzung, zur Bewertung, zum
Nachteilsausgleich,….- Lehrerausbildung und Lehrertätigkeit stark auf
Homogenität ausgerichtet- breit strukturiertes Förderschulsystem Diese Faktoren gilt es nunmehr zu prüfen und ggf. flexibler
zu nutzen bzw. schrittweise zu verändern.
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Entwicklung GU von 2002/03 – 2012/13
Schülerzahl gesamt
Schülerzahl an FöS
Schülerzahl im GU
Gu in % zur Zahl der Fö.-Schüler
GU in % zur Schülerzahl gesamt
2001/02 291.226 19.610 332 1,7 0,10
2005/06 214.883 15.530 655 4,0 0,30
2007/08 182.941 14.310 1.079 7,0 0,58
2009/10 173.190 13.184 1.922 12,7 1,12
2010/11_________2011/12__________2012/13
174.758_________177.383_________179.714
12.888_________12.111
_________11.663
2.614_________
3.127_________
3.707
16,8_________
20,6_________
23,9
1,53_________
1,86_________
2,0
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Entwicklung GU in den Förderschwerpunkten
2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13
Lernen 282 550 870 1.114 1.356
geistige Entw.
15 18 28 37 33
Emotionale-soziale Entw.
434 582 755 857 1.051
Sprache 289 408 532 634 706
Hören 137 156 178 178 195
Sehen 34 49 54 72 81
Körperlich-motor. Entw.
94 111 139 167 197
Autismus 24 48 58 68 88
gesamt 1.309 1.922 2.614 3.127 3.707
Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013 16
Verteilung des GU in den Schulformen 2011/12
Grundschule 1.868
Sekundarschule 1.091
Gymnasien 108
Gesamtschulen 60
Schulform Anzahl der öffentlichen
Schulen
davon Anzahl der Schulen
mit GU
Anteil GU in %
Grundschulen 505 410 81,18
Sekundarschulen 155 147 94,8
Gymnasien 66 45 68,18
IGS 3 3 100
KGS 3 3 100
Sportschulen Halle
1 1 100
gesamt 733 609 83,08
Anteil der Schulen mit GU
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Gelingensbedingungen und Stolpersteine
Maßnahmen im Landeskonzept zum Ausbau des GU
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1. Evaluierung und Qualifizierung der präventiven Grundversorgung an Grundschulen
2. Zertifizierung von Grund- und Sekundarschulen (später auch andere Schulformen) als Schulen mit inklusivem Profil
3. Flexibles sonderpädagogisches Unterstützungssystem für GU an Gymnasien
4. Qualifizierung der Basisförderschulen zu Kompetenz- und Beratungszentren
5. Entwicklung von Materialien zur Schulausstattung6. Qualifikation der Akteure
Entwicklung inklusiver Bildungsangebote
setzt aktive Auseinandersetzung aller an Bildung Beteiligten voraus
bedeutet auf „Schatzsuche“ in jeder Schule zu gehen, um Rahmenbedingungen zu verbessern
bedeutet Perspektivwechsel wahrzunehmen heißt intensive Arbeit an der Qualität des
Unterrichts, bedeutet Nutzung von Nachteilsausgleich betrifft alle Schulformen und heißt zunächst inhaltlich und organisatorische
Qualifizierung des gemeinsamen LernensDr. K. Greve/MK LSA Mai 2013 20
Schulen im nördlichen Sachsen-Anhalt, die auf diesem Weg schon gut vorangekommen sind :
GS Bismark; GS Stendal-Nord; GS Erich-Kästner Haldensleben; GS Umfassungsweg Magdeburg; GS Fliederhof Magdeburg; Schneider-GS Schönebeck; GS Badersleben; GS Fallstein/OT Hessen; GS Harzblick Wernigerode; Integrationsgrundschule Kleers Quedlinburg, GS „Am Pfeilergraben“ Aschersleben, GS „Karl Liebknecht“ Schönebeck, GS Weitlingstraße Magdeburg, GS Leipziger Straße Magdeburg, GS „Vier Jahreszeiten“ Egeln, GS Güsten, GS „Albert Einstein“ Burg
Sekundarschule Clausewitz Burg; Sekundarschule Möser; SEK Schwanebeck, SEK „O. Linke“ Magdeburg, SEK „Th. Müntzer“ Magdeburg,
Gymnasium Osterwieck
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Schulen im südlichen Sachsen-Anhalt, die auf diesem Weg schon gut vorangekommen sind :
GS Zeitz-Ost; GS Bergsiedlung Zeitz; GS Nebra; GS „Groß Leinungen“; GS Südwest Sangerhausen, Domgrundschule Naumburg (GS in freier Trägerschaft), GS „Regenbogenschule“ Köthen, GS „Anhaltsiedlung“ Bitterfeld, GS Süd- West Sangerhausen, GS Naturgrundschule Heiligenthal, GS Bergsiedlung Zeitz, GS Zeitz-Rasberg, GS „Erich Weinert“ Wolfen, GS Pouch, GS Friedersdorf, GS „Elbkinderland“ Elster, GS Kemberg, GS Klieken, GS „Pestalozzi“ Bitterfeld, GS Jessen, GS Reinsdorf, GS „Am Akazienwäldchen“ Dessau, GS „An der Stadtmauer“ Zerbst
Sekundarschule A.-W.-Francke Halle, SEK „Völkerfreundschaft Köthen, SEK Jessen, Sek „Am Schwanenteich“ Zeitz, Sek Neustadtschule Weißenfels, SEK Reinsdorf
Südstadtgymnasium Halle; IGS Halle; Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013 22
Ausbau GU heißt Anpassung des Förderschulnetzes
Förderschulform Anzahl gegenwärtig
mögliche perspektivische Anpassungen
Förderschule f. Lernbehinderte
52 Schwerpunkt in Sekundarstufe I, Reduzierung der Standorte, Kooperations- oder Förderklassen an allgemeinen Schulen
Förderschule für Geistigbehinderte
38 (+ 3 in freier Trägerschaft)
Keine Veränderung, wenn Wahlverhalten der Eltern so bleibt
FöS mit Ausgleichsklassen 9 (+ 4 in freier Trägerschaft)
Aufnahme förderschwerpunktübergreifender Angebote (z.B. Sprache, Lernen)
Förderschule für Sprachentwicklung
3 Reduzierung der Standorte , Förderangebot für einzelne Kinder in anderen Schulformen
Förderschule f. Körperbehinderte
5 Reduzierung der Standorte, ggf. mit förderschwerpunktübergreifenden Angeboten (Sprache; Lernen)
Förderschule für Sinnesgeschädigte
4 Öffnung für andere Förderschwerpunkte (ggf. Sprache, KÖ), Reduzierung der SchülerzahlDr. K. Greve/MK LSA Mai 2013 23
Herausforderungen wenig Vorerfahrungen der Beteiligten Ängste, Vorbehalte, Akzeptanz der
veränderten Rechtslage Wahlrecht der Eltern bzw. der Betroffenen
(unsichere Planungsgröße) veränderte Aufgabenfelder in Schule Professionalität der Fachkräfte Bedarfe in der Aus-, Fort- und Weiterbildung Schulorganisation und Schulentwicklung
Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013 24
Inklusion ist ein Rechtsanspruch Perspektivwechsel muss schrittweise
vollzogen werden braucht Willen zur Veränderung und
Engagement geht nicht ohne die Beteiligten und
Akteure ist nicht auf den Bildungsbereich begrenzt braucht Kooperation, Vernetzung und
InnovationDr. K. Greve/MK LSA Mai 2013 25
Dr. K. Greve/MK LSA März 2013 26
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!