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MEDIADATEN 2016/2017 Anzeigenpreisliste Nr. 4. Gültig ab 01.04.2016 USEDOM Magazin Willkommen am Meer

Willkommen am Meer - Ein Unternehmen für Usedom · Geomedia Consulting Cla yallee 225 A, 14195 Berlin telefon 4,90 € +49 (0)30 79 41 02 31 telefax +49 (0)30 79 41 02 32 e-Mail

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Mediadaten 2016/2017Anzeigenpreisliste Nr. 4. Gültig ab 01.04.2016

Usedom MagazinWillkommen am Meer

Herzlich WillkoMMen.

ansprechpartner

herausgeber Usedom Tourismus GmbH

geschäftsführerin Dörthe Hausmann

anschrift Hauptstraße 42

D-17459 Ostseebad Koserow

telefon +49 (0)38375 244 144

telefax +49 (0)38375 244 145

e-Mail [email protected]

internet www.usedom.de

titel Usedom Magazin

idee, konzeption, kreation

Geomedia Consulting

Clayallee 225 A,

14195 Berlin

telefon +49 (0)30 79 41 02 31

telefax +49 (0)30 79 41 02 32

e-Mail [email protected]

internet www.geomedia-consulting.com

Termine

ausgabe: 1/2017

erscheinung1: Januar 2017

anzeigenschluss2: 15.10.2016

1 terminänderungen möglich 2 gleichzeitig letztmöglicher stornotermin

Mediadaten 2016/2017

ÖsTeRReiCH: 5,50 € | sCHWeiz: 7,50 sFR | DEUTSCHlAnD: 4,90 €

lAnDPARTIE MAl AnDERSCRoss CoUnTRY zU BesUCH aUF Usedom

EInZIGARTIGE TIER- UnD PFlAnZEnWElTdas THURBRUCH LÄssT WandeReR zU enTdeCKeRn WeRdenVOn TRADITIOnEll BIS MODERnaUF KULinaRisCHeR eXPediTion zU den sCHÖnsTen LandCaFés

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DO

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AUF DEn SPUREn DES USEDOMER HAnDWERKS

anzeigenverWaltung & abonnentenservice

Usedom Tourismus GmbH

Fenja Saathoff

telefon +49 (0)38375 244 222

e-Mail [email protected]

erscheinungsWeise 1 Ausgabe pro Jahr

copypreis D 4,90 €, A 5,50 €, CH 7,50 CHF

druckauflage 30.000 Exemplare

uMfang 112 Seiten Inhalt + 4 Seiten Umschlag

heftforMat 210 mm breit x 297 mm hoch

das Magazin

usedoM ist einzigartig!

An den Erfolg des Usedom Magazins 2016 anknüpfend werden auch

in der neuen Ausgabe 2017 die unterschiedlichsten Facetten sowie

interessante Themen der Insel beleuchtet und durch die Unterstützung

ausgewählter Journalisten und Fotografen in hochwertiger Form prä-

sentiert. Ende Januar 2017 wird das 116-seitige Usedom Magazin in

einer Auflage von 30.000 Exemplaren erscheinen. 30.000 Magazine

werden über Presse- und Buchhandlungen in Deutschland, Österreich

und der Schweiz verkauft sowie auf der Insel Usedom in den Vertrieb

gegeben. Der Verkaufspreis liegt bei 4,90 € in Deutschland.

die idee

Auf Usedom werden viele Geschichten geschrieben! Einige ausgewählte

zu erzählen ist Anliegen des Usedom Magazins 2017. Atmosphärische

Fotos kombiniert mit spannenden Texten, die Einblicke in das Leben auf

der Insel gewähren und die darauf lebenden Bewohner porträtieren,

bilden den Kern des Magazins. Neben aktuellen Themen und Veran-

staltungshighlights gehören Insidertipps und Regionaltypisches zu den

Schwerpunkten des Magazins.

das ziel

Das Usedom Magazin geht einen Schritt weiter als herkömmliche

Imagebroschüren: Die Insel wird nicht nur in ihrer farbenfrohen

Mannigfaltigkeit präsentiert, sondern auch die kleinen, zumeist unbe-

kannten Geschichten finden hier ihren Platz. Das Usedom Magazin

zeigt, was die Insel und ihre Bewohner ausmacht und stellt ihre

Lebendigkeit in den Mittelpunkt. Auf diese Weise wird nicht nur die

Neugier und Urlaubslust potenzieller Usedom-Urlauber geweckt,

sondern auch das Interesse der Insulaner und Insulanerinnen – weil

er oder sie eben auch ein Teil dieser Geschichten ist.

das Magazin

KUlISSE: ein echt verwunschener Garten. Grün und bunt zugleich. Mit vielen süßen details, versteckten sitzecken und Raum zum spielen. Und natürlich einer echten naschkatze, auf der suche nach einem gemütlichen plätzchen inmitten von Blumen, Bäumen und Gästen.

KUCHEn: Hier backt die Chefi n selbst. Vom Froschkuchen mit frischem ‚QUARK‘ bis zur origi-nal sächsischen eierschecke. der absolute Renner ist der Mohnkuchen. Zitat aus dem Gästebuch: „Jeden Kuchen auf dem ‚Ku'damm‘‚ oder ‚Unter den linden‘ lassen wir für diesen hier stehen.“

KAFFEE: der Kaffee wird hier mit einer ita-lienischen Profi -Maschine und einer ganz eigenen Kaffeemischung zubereitet. Angeboten werden alle gängigen Kaffeespezialitäten, immer mit einer Bohne mehr für den guten Geschmack.

KÖSTlICH: Auch der herzhafte hunger wird hier gestillt. Bodenständig und selbst gekocht. Zum Beispiel mit Gulaschsuppe, Bratkartoffeln mit sülze, hausgemachtem Kartoffelsalat und Bouletten oder einem Fischbrötchen.

KlEInER TIPP: die frankophilen Gastge-ber haben es sich nicht nehmen lassen, ein ‚trou normand‘, einen calvados auf Apfeleis, und einen ‚pommeau‘ auf die Karte zu setzen. den können sie sogar ‚en français‘ bestellen. Und wer aus dem Italienurlaub einen ‚Bombardino‘ kennt, bekommt dieses heißgetränk ebenfalls serviert.

InFOS: www.zur-naschkatze.de neeberger Weg 25, 17440 Krummin, tel.: +49 (0)3836 60 22 13, geöffnet von os-tern bis Anfang oktober, 11:00 bis 18:00 Uhr, im sommer bis 20:00 Uhr, die meisten sitzplätze gibt es draußen im Garten, aber an kühlen tagen kann man es sich auch drinnen gemütlich machen.

Zur Naschkatze in Krummin

KUlISSE: dieses hofcafé auf der halbinsel Gnitz kommt sehr bodenständig und natürlich daher. Man fühlt, dass man mitten im idyllischen Nirgendwo sitzt. Dörfl ich, weit weg von allem städtischen Gedrängel, lärm und stress. Zarte Blüten treffen hier auf derbes holz, alt auf neu, design auf Gemütlichkeit.

KUCHEn: Mit ganz viel liebe wird hier alles vor ort gebacken. Wenn möglich sind die Zutaten ‚bio‘. highlights bei den Gästen sind die sanddorntorte und die stachelbeer-Baiser-torte, dabei schaut keiner auf die Kalorien. Wallnuss-cookies, Apfel-crumble, Mirabellen-tarte, Käsekuchen mit Früchten … alles, was der Garten gerade hergibt, wird zu Kuchen gemacht.

KAFFEE: der Bio-Kaffee wird in stralsund geröstet und im Gnitzer seelchen in allen gängigen variationen aufgetischt. es gibt auch chai und andere teesorten, für alle, die nicht so gerne Kaffee trinken.

KÖSTlICH: es gibt Quiche, suppen, eine leckere tomaten-Mozzarella-tasche, frische smoothies und vieles andere mehr. nur Fleisch sucht man auf der Karte vergebens, vermisst es aber auch ehrlich gesagt nicht.

KlEInER TIPP: das Gnitzer seelchen ist nicht nur ein ort zum schlemmen und ver-weilen. Im kleinen Hofl aden kann man hübsche deko und Geschenke kaufen. Und wem die einrichtung des cafés oder so manch nippes im Garten gefällt, kann ruhig bei den Gastgebern nach dem preis fragen.

InFOS: www.gnitzer-seelchen.de Zinnowitzer straße 2, 17440 lütow ot neuen-dorf, geöffnet von ostern bis oktober und ‚zwischen den Jahren‘ von 12:00 bis 18:00 Uhr, montags ist Ruhetag, sitzplätze gibt es draußen und drinnen.

Gnitzer Seelchen in neuendorf bei lütow

90 | Usedom magazin 91 | Usedom magazin

DAS WERK DER HänDE

Lange zeit bevor maschinen unseren alltag bestimmten und man viele stunden vor einem Compu-terbildschirm ver-

brachte, waren die menschlichen Hände das wichtigste Werkzeug. es wurde gebaut, geknetet, ge-formt, geschraubt, gehalten und gehoben. das Werk der eigenen Hände ist bis heute der Kern der Handwerksarbeit. auch der insel Usedom geben zahlreiche gewer-ke ihre einzigartige, bodenständige und traditionelle Persönlichkeit: in den ganz frühen morgenstunden schiebt ein Bäckermeister in den Kaiserbädern dutzende Brotlaibe in seinen Backofen. zur selben Zeit ziehen Strandfi scher ihre Boote ins meer und der Bauer im Achterland pfl ügt seine weiten Felder, um sie für die nächste aussaat vorzubereiten. der Lebensinhalt dieser insulaner ist ihre Handwerkskunst, die sie Tag für Tag hier oben im norden mit und für die menschen auf Usedom ausüben. Sie sind Korbfl echter, Rohrdachdecker, Bootsbauer, segelmacher, Töpfer oder gold-schmiede. sie lieben und leben ihr Handwerk.

Text mareike Klinkenberg

A nette schröder hat ihre liebe zum töpfern schon in der schulzeit im mecklenburgischen schwerin entdeckt. sie kam eher über ihre kreative Ader

und die lust auf Kunst zum töpfer-handwerk. In heiligendamm und Berlin wurde sie zur Keramikerin ausgebildet. seit 1984 arbeitet sie als selbstständige Künstlerin hier an ort und stelle in Bannemin. Unweit der Bundesstraße hat sie ihren wildromantischen Ateliergarten, ihre Werkstatt und ihr Zuhause. Alles in einem. Fast jeden tag öffnet sie ihr Gartentor für Kunden, Gäste und Kunstfreunde. hier ist sie das ganze Jahr über emsig beschäftigt mit der Gartenarbeit,

ihren Katzen und der Keramik in all ihren wun-derbaren und verschiedenen variationen. ob skulpturen, Gartenkunst oder Gebrauchsgegen-stände, Anette schröders hände stellen über die Zeit so einiges her. Ihre große leidenschaft gilt jedoch der künstlerischen seite ihrer Arbeit.

Ruhende, rundliche Frauenskulpturen bevölkern ihren Garten. Beobachtet werden sie von lustig dreinblickenden Keramikkatzen, die aus dem Atelier nach draußen linsen. ein stolzer hahn reckt sich auf seiner Tonfl iese der Sonne ent-gegen und schaut auf die behaglichen sitzecken in Anette schröders grünem Refugium. hier können sich im sommer die Kunden auch ruhig

dAs WeRK DER

HänDE

gesTaTTen …? AnETTE SCHRÖDERKeRAMIKeRIn AUs BAnneMIn

52 | Usedom magazin 53 | Usedom magazin

„D as Zischen so lange halten, wie der Ball fliegt“, sagt der Dozent. es zischt hin und her, her und hin – und ist teil der sprecher-

ziehung. Im nächsten seminarraum ist schiller dran, im Fach ‚Kunst- und Kulturgeschichte‘. es geht um seine Antrittsrede an der Universität Jena, die er 1789 hielt: ‚Was heißt und zu wel-chem Zweck studiert man Universalgeschichte‘. den studenten, die 2015 hier lernen, wird schiller noch oft begegnen, er ist nach Goethe der meistgespielte Autor auf deutschen Bühnen. da ist es hilfreich, wenn man weiß, wie er zu verstehen ist.

Im Ballettsaal spürt man die Anspannung, denn die scheinbar einfachen Bewegungsabläufe er-weisen sich im detail als sehr kompliziert. „erst ganz am ende der Bewegung den Kopf strecken“, betont die dozentin und geht zu jedem einzel-nen, um die Bewegung der Knie, hüfte, Wirbel-säule und Arme in eine geordnete Reihenfolge zu bringen. Auch bei shero Khalil haben die Körper-teile zunächst ihr eigenleben, bis es ihm gelingt, sie einigermaßen zu bezwingen. shero ist einer von 40 eleven der theaterakademie vorpom-mern mit sitz in Zinnowitz. schauspieler möchten sie werden, sie kommen aus ganz deutschland und werden, so alles gut geht, nach vier Jahren als ‚staatlich anerkannter schauspieler‘ in die Welt der Bühnen entlassen.

THEORIEUnD

PRAxISVEREInT

eIndRÜcKe AUs deR theAteRAKAdeMIe voRpoMMeRn

Steven Nowacki, Student des 1. Studienjahres, bietet dem Zuschauer

eine Erfrischung aus seinen Händen – als Teil der Sprecherziehung.

Linke Seite:

‚Szenenstudium‘ – intensives Feilen an einer Szene, Ausprobieren

verschiedener Lesarten einer Figur, immer wieder die Situation neu

denken – das steht bei den Studenten weit oben im Fächer-Ranking.

Text martina Krüger Fotos Henry Böhm

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S chon allein aufgrund ihrer Farbe – die villa erstrahlt selbstbewusst, nahezu kokett im preußischen ockergelb – ist sie nicht zu übersehen. Und strotzt nur so vor baudenk-malerischen pomp: Wegen ihres wertvollen

Mosaiks am Giebel zur seeseite gilt sie heute noch als eines der kunsthistorisch bedeutendsten Bauwerke heringsdorfs. das Mosaikbild ‚Badende Grazien‘ hat der Italiener dr. Antonio salviati geschaffen. der Inhaber und leiter der legendären Glaswerkstätten von Murano hatte unter anderem auch die Kuppel von st. paul's cathedral

und die des Aachener doms verziert. Auch in der Ber-liner Siegessäule findet man seine Mosaiken. Das Entrée zur seeseite wird zudem von zwei opulenten, jeweils fünf tonnen schweren Granitsäulen getragen, die in Wolgast geschliffen wurden.

Im Kaminzimmer prunkt ein gigantischer leuchter aus böh-mischem Kristall. die blattgoldgeschmückten stuckdecken sind in jedem der fünf Räume anders gestaltet, die türen sind mit Illusionsmalerei verziert. Bei der mit dem Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege ausgezeichneten Sanierung

AltehRWÜRdIGes JUWeldIe vIllA oechsleR In heRInGsdoRF Ist eInes deR KUnsthIstoRIsch

BedeUtendsten Und schÖnsten BAUWeRKe des KAIseRBAds

muss das eine aufregung gewesen sein, wenn seine majestät Kaiser Wilhelm ii. mal wieder zur Teevisite bei Frau Konsul elisabeth staudt nach Heringsdorf kam. die anwesenheit des Kaisers lockte dann stets schaulustige an die Promenade. es kursierte das gerücht, dass deshalb die Besitzer der benachbarten Villen alles gaben, um entsprechend zu glänzen. auf einer leichten anhöhe zur Rechten thront sie noch heute erhaben: die Villa oechsler in der delbrückstraße. ein wahres Prachtstück.

von 1997 bis 1999 legte der eigentümer beson-ders viel Wert darauf, alles wieder so originalge-treu wie möglich herzustellen. „Es wurde extra eine Münchner Künstlerin beauftragt, die an der schule für holzmalerei in Antwerpen gelernt hat“, sagt Rolf landau, der die sanierungsarbei-ten hautnah miterlebt hat. seine Frau cornelia eröffnete 1999 die Boutique ‚Maison vogue‘ in der villa. Ihre Kundinnen lustwandeln über original eichen-Fischgrät-parkett. Im damaligen eingangsbereich – die herrschaften betraten die villa von der seeabgewandten seite – hängt noch ein antiker Quecksilber-spiegel, der den hinein-blickenden durch seine Glitzerelemente jünger aus-sehen ließ. spieglein, spieglein an der Wand …

die villa wurde 1883 ganz im stil des spätklas-sizismus errichtet. Bauherr war Kommerzienrat hermann Berthold, Mechanikermeister und Gründer der Berthold Messing AG aus Berlin. 1905 kaufte der Berliner Bankier hans von Bleichröder, Sohn des Bismarckʼschen Bankiers Gerson von Bleichröder, die villa. er galt als einer der reichsten Männer der Welt. nach weiteren Besitzerwechseln ging die villa dann an elise oechsler über, die ehefrau von otto oechsler, einem Fabrikanten aus nürnberg. „die enkelin hat uns sogar einmal besucht und erzählt, wie sie im Garten gesessen und aufs Meer geblickt habe“, erzählt cornelia landau. nach dem ende des Zweiten Weltkriegs war die villa sitz der Kommandantur der sowjetischen Besatzungs-streitkräfte. Zu ddR-Zeiten beherbergte sie die Heringsdorfer Maxim-Gorki-Bibliothek.

Wenn die Mauern in der delbrückstraße doch nur sprechen könnten. In einem Badejournal aus dem Jahr 1902 war zu lesen: „Wer sich satt gese-hen hat an dem Fashion-treiben …, der pilgert wohl die strandpromenade weiter nach osten, vorüber am damenbad und Mischbade und … all den villen, darunter der delbrück-villa und der Bertholdschen …“ Mit der Modeboutique des ehepaares landau schließt sich nun wieder der Kreis – der neue Glitzer ist eingezogen in das altehrwürdige Juwel.

Text Heidi müller Fotos dirk Bleyer und aneta szydlak

Linke Seite:

Auf einer leichten Anhöhe erstrahlt sie selbstbewusst im

preußischen Ockergelb, die Villa Oechsler.

Oben – Mitte – Unten:

Das kunsthistorisch wertvolle Mosaik ‚Badende Grazien‘ am

Giebel zur Seeseite.

Seit 1999 ist die Mode-Boutique ‚Maison Vogue‘ in der Villa un-

tergebracht: eine schillernde Symbiose von Luxus und Lifestyle.

Das ehemalige Kaminzimmer als Entrée. Für die liebevolle

Sanierung wurde die Villa mit dem Bundespreis für Handwerk

in der Denkmalpflege ausgezeichnet.

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Usedom MagazinWillkommen am Meer

Horrido erschallte es dreifach wortgewaltig. dreißig aufgeregte irish Foxhounds konnten es kaum erwarten, dass es endlich losgeht. die kräftigen übermotivierten spürnasen der meck-lenburger meute waren ganz klar die Hauptdar-steller des 10. Cross Country – der am 5. und 6. september 2015 erstmals auf Usedom stattfand.

75 BeRÖcKte ReIteR MIt 75 ps Und 120 pFoten stARKeR MeUte

cRoss coUntRy AUF UsedoM

Text Heidi müller

Jagdherr und Reitsport-Fan Till Demtrøder. Nicht nur Pferde begeistern ihn.

Die Eule gilt als Symbol der Klugheit und Weisheit.

32 | Usedom magazin 33 | Usedom magazin

im Wind wogende getreidefelder, kleine dörfer mit Bauernhäusern und ein endlos azurblauer Himmel über grünen Wiesen, die Luft gewürzt von einer salzigen meeres-brise, die von der ostsee herein-strömt und landeinwärts treibt – im Thurbruch erlebt man eine einzigar-tige Tier- und Pflanzenwelt, die zum innehalten und Verweilen einlädt.

W ährend der letzten eiszeit entstand im Inselgebiet des heutigen thurbruchs

ein Gletscherzungenbecken, das später zu einer Bucht der ostsee wurde. durch nehrung und dünenbildung vom Meer weitgehend abgetrennt, verlandete es allmählich. so bildete sich in den vergan-genen 8000 Jahren dieses niedermoor heraus. das gesamte 1.600 hektar große

Wo einst Wildbüffel lebten, da röhren heute starke Rothirsche

dAs thURBRUchWeRTVoLLe WiRTsCHaFTsWiesen in eineR naTURLandsCHaFT

16 | Usedom magazin 17 | Usedom magazin

auszug aus der ausgabe 2016

steigen Sie ein.

Mediadaten 2016/2017

anzeigenforMate und preise

hinWeis: Die Anzeigenpreise sind zu unterscheiden in

folgende drei Optionen:

(A) Bereits gestaltete Anzeige: Die Anzeige wird vom Kunden

in einer druckfähigen, final gestalteten Anzeigenform geliefert

(Bitte technische Daten beachten).

(B) Zu erstellende Anzeige nach Raster: Text und Bilder werden vom

Kunden geliefert, die Anzeige wird nach vorliegendem Raster gestaltet.

(C) Individuell zu gestaltende, vom Raster abweichende Anzeige:

Gestaltung wird nach individuellen Wünschen bzw. nach

Corporate Design des Kunden aufgebaut und gestaltet.

Kalkulation erfolgt auf Anfrage.

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im Anschnitt:

Breite 210 mm x Höhe 297 mm

(zzgl. 3 mm Beschnittzugabe)

im Satzspiegel:

Breite 184 mm x Höhe 264 mm

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Preis A: 2.100,– €

Preis B (= Advertorial): 2.400,– €

Preis C: auf Anfrage

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Preis A: 4.100,– € | Preis B: 4.400,– €

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Breite 210 mm x Höhe 297 mm (zzgl. 3 mm Beschnittzugabe), farbig

und sw: U2: 2.300,– €, U3: 2.300,– €, U4: 2.500,– €

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Mediadaten 2016/2017

alle preise verstehen sich zzgl. 19 % gesetzlicher Mwst.

datenanlieferung füradvertorials

technische daten

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Umschlag: Euroskala Bogen-Offset

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beschnittzugabe: 3 mm umlaufend

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CMYK-Modus: Aufl. 300 dpi, in Ausgabegröße.

Graustufen-Modus: Aufl. 300 dpi, in Ausgabe-

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Strich-Modus: mind. 800 dpi, in Ausgabegröße

druckunterlagen

Zur Farbabstimmung wird ein stand- und

farbverbindliches Digitalproof benötigt. Dieses

sollte den Fogra-Medienkeil als Kontrollmittel

enthalten, ohne diesen können wir leider keine

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Farbprofile sind auf Anfrage unter magazin@

usedom.de erhältlich.

Bei Lieferung fehlerhafter PDF-Dateien be-

steht kein Reklamationsanspruch.

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Die Zeichenzahl des Textumfangs für ein zu

erstellendes Advertorial variiert entsprechend

der Unterscheidung in ein textlastiges Adver-

torial (1.900 – 2.400 Zeichen) sowie ein bild-

lastiges Advertorial (1.000 – 1.700 Zeichen).

bild- und logodaten:

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in einer Auflösung von mindestens 300 dpi

anzuliefern.

Als gängige Dateiformate für Bilder eignen sich

hochaufgelöste TIFF, JPEG oder EPS.

Bei Logodaten können zusätzlich auch offene

Daten angeliefert werden. Nähere Informatio-

nen dazu erhalten Sie auf Anfrage (Programm-

version, Dateiformate, …)

Usedom MagazinWillkommen am Meer

Diese Daten können sich kurzfristig ändern.

Nähere Informationen zu den technischen

Details können Sie unter [email protected]

erfragen.

allgeMeine geschäftsbedingungen

1. rechtsgrundlagen, gültigkeit1.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Usedom Tou-rismus gmbh, Waldstr. 1, 17429 Bansin, Tel.: 038378/477 115, Fax: 038378/477 118 – nachfolgend UTg abgekürzt – und dem Auftraggeber, nachfolgend „AG“ abgekürzt, finden in erster Linie die im Einzelfall gemäß dem Auftragsformular getroffenen Verein-barungen, sodann die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB und im Übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.1.2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der UTG wer-den – soweit wirksam vereinbart – Inhalt des Vertrages über die Eintragung zwischen dem AG und der UTG. Sie gelten, so-weit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, für Ver-träge über Eintragungen in gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Broschüren und andere gedruckte Werbemittel, nachfolgend „druckstücke“ genannt.1.3. Sie gelten nur für Eintragungen in solche Werbemedien, die im Auftrag und der Auftragsbestätigung der UTG konkret bezeichnet sind.1.4. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für sonstige Zusammenarbeitsformen, bei Unterkunftsgebern insbesondere nicht bezüglich einer Nachweistätigkeit oder Vermittlungstätigkeit der UTG von Angeboten des Auftraggebers im konventionellen Vertrieb oder in Computer-Reservierungs-Systemen oder im Rahmen einer konventionellen Vermittlungstätigkeit. Diesbezüg-lich erfolgt die Regelung einer Zusammenarbeit gegebenenfalls in einem „leistungsträgervertrag über die Vermitt-lung von Unterkunftsangeboten und sonstigen touristischen leistungen“. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls nicht für die Teilnahme an messen.2. BegriffsbestimmungenIm Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind: Betriebe: Alle gewerblich oder freiberuflich Tätigen Unterkunftsgeber: Alle gewerblichen Beherbergungs-

betriebe (Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Übernachtungsheime, Gästehäuser, Campingplätze und sonstigen gewerblichen Quartiergeber) und alle privaten Ferienwohnungs- und Un-terkunftsvermieter leistungsträgerbetriebe: Alle gastronomischen und

touristischen Zwecken dienenden Auftraggeber Werbemedien: Alle Arten von Werbemitteln (Druckstü-

cke, Internet, Datenbanken, CD-Rom, DVD) für die diese Geschäftsbedingungen vereinbart werden.

3. stellung der UTg3.1. Die UTG hat bei allen Werbemedien ausschließlich die Stellung eines Herausgebers.3.2. Die UTG ist in keinem Fall Reisevermittler und/oder Reise-veranstalter. Sie ist bei Unterkunftsangeboten nicht Vertragspart-ner des Unterkunftsbetriebes und/oder des Gastes. Entsprechen-des gilt für anderweitige Verträge.3.3. Die UTG hat abweichend von der Regelung in Ziff. 3.2. dann die Stellung eines Reisevermittlers, wenn dies, insbesondere im Rahmen eines Leistungsträgervertrages über Unterkunftsver-mittlung, mit dem Unterkunftsgeber ausdrücklich gesondert ver-einbart ist.4. Allgemeine eintragungsvoraussetzungen4.1. Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser Ge-schäftsbedingungen besteht ein Teilnahmeanspruch (An-spruch auf Abschluss des Vertrages über die Eintragung) unter folgenden Voraussetzungen:a) Betriebe, Unterkunftsgeber und leistungsträ-gerbetriebe im Sinne von Ziff. 2 dieser Bedingungen müssen Ihren Wohn- oder Geschäftssitz auf der Insel Usedom haben. Bei gewerblichen Betrieben setzt dies voraus, dass in diesem Bezirk der Hauptsitz oder eine Niederlassung liegt, die im Bezirk tat-sächlich eine entsprechende Tätigkeit ausübt; ein reiner Verwal-tungssitz („Briefkastenfiliale“) erfüllt die Voraussetzungen nicht.b) Die Teilnahme bzw. Mitwirkung ist nur nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen möglich; die UTG kann für einzelne Werbemedien ergänzende Zugangs- und Teilnahmebedingun-gen nach sachlichen und allgemein gültigen Kriterien festlegen.4.2. Betriebe, welche die Voraussetzungen nach Ziffer 4.1 nicht erfüllen, können nach dem freien ermessen der UTg eingetragen, bzw. zur Mitwirkung zugelassen werden, ohne dass dies einen Rechtsanspruch auf künftige Einträge oder eine Mit-wirkung begründet.4.3. Ist das Werbemedium nur auf bestimmte Betriebe, insbe-sondere auf Unterkunfts- und/oder Leistungsträgerbetriebe oder auf bestimmte Angebotsformen oder Themen beschränkt, kann ein Eintrag, bzw. eine Mitwirkung nur für solche Betriebe erfolgen, die den angebotspezifischen Vorgaben (z.B. behinder-tengerechte Ausstattung, kinderfreundlicher Betrieb, fahrrad-freundlicher Betrieb) entsprechen. Dies gilt insbesondere, so-weit nach der Zweckbestimmung des Druckstücks oder der Maßnahme dieses/diese nur für Leistungsträger vorgesehen ist, welche eine bestimmte Tätigkeit, Einstufung, Klassifizierung, Be-wertung oder sonstige, der Zweckbestimmung entsprechende

Eigenschaft aufweisen können.4.4. Ein Ausschluss von der Eintragung, bzw. der Mitwirkung im Sinne der Ablehnung künftiger Eintragungs- oder Teilnahmeauf-träge, bzw. der Kündigung bereits abgeschlossener Verträge über eine Eintragung oder Mitwirkung, kann nach Maßgabe die-ser Bedingungen und der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.5. Vertragsabschluss, Ablehnung und Kündigung von einträgen5.1. Mit rechtzeitigem Eingang des unterzeichneten Auftrages bei der UTG bietet der AG der UTG den Eintrag in das jewei-lige Werbemedium für die im Auftrag jeweils bezeichnete Aus-gabe oder den vereinbarten Zeitraum verbindlich an.5.2. Soweit nicht die Übernahme vom beim UTG bereits vor-handener Stammdaten und/oder sonstiger Daten möglich und vereinbart ist, kann der Antrag nur bei der gleichzeitigen oder innerhalb vorgegebener Fristen erfolgenden Übermittlung aller abgefragten Daten bearbeitet werden. ohne deren voll-ständige und rechtzeitige Anlieferung besteht kein Teilnahmeanspruch, d.h. kein Anspruch auf das zustandekommen des Vertrages über die ei-tragung.5.3. Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung von re-profähigen Vorlagen auf Film, digitalem Datenträger oder Online an die UTG oder deren Beauftragte innerhalb vorgegebener Fristen ist der AG verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert die UTG unverzüglich Er-satz an. Liefert der AG die angeforderten Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig, kann die UTG den Vertrag kündigen oder die Eintragung ablehnen.5.4. Die UTG kann, auch nach Vertragsabschluss, Eintragungs-aufträge zurückweisen und den Auftrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der AG gegen gesetzliche Bestimmungen, Satzungen, Verordnungen, Vereinbarungen, behördliche Auf- lagen oder sonstige Vorschriften (z.B. diese Geschäftsbedingun-gen) verstößt.5.5. Befindet sich der AG mit Zahlungen aus früheren Aufträ-gen in Verzug oder befand er sich in den letzten 24 Monaten vor Auftragseingang im Verzug, ist die UTG berechtigt, die Aus-führung des Auftrages von der Vorauszahlung des vollen Eintra-gungspreises abhängig zu machen.

Geschäftsbedingungen für die Eintragung in Werbemedien der Usedom Tourismus GmbH

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allgeMeine geschäftsbedingungen

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Entsprechendes gilt, wenn sich der AG gegenüber der UTG mit anderweitigen Zahlungen (insbesondere Provisionen, Vergütun-gen für die Teilnahme an CRS-Systemen, Abführung von Kur-taxe oder Fremdenverkehrsabgaben) in Verzug befindet oder befand oder trotz Abmahnungen seinen Meldepflichten bezüg-lich seiner Übernachtungsgäste nicht nachgekommen ist.5.6. Traten oder treten beim AG erhebliche Mängel bezüglich der Leistungserbringung (z.B. Servicemängel, wiederholte be-gründete Reklamationen von Gästen, Überbuchungen) auf, die vom AG trotz schriftlicher Abmahnung durch die UTG oder Behörden und Aufsichtsinstanzen nicht beseitigt oder abgestellt wurden oder werden, so kann die UTG den Auftrag über die Anzeigenschaltung ablehnen bzw. vor Umsetzung des Anzei-genauftrags fristlos kündigen.5.7. Soweit Verstöße des AG entsprechend Ziffer 5.4 bis 5.6 fortdauern, ist die UTG auch zu einem Grundeintrag nicht ver-pflichtet.5.8. Nach Abschluss des Vertrages ist die UTG berechtigt, von dem Vertrag ohne Verpflichtung zu Schadens- und Aufwen-dungsersatz zurückzutreten, wenn der AG falsche Angaben über die Unterkunft bzw. seinen Betrieb, seine Leistungen, seine Kreditwürdigkeit oder sonstige, wesentliche Angaben bei Ver-tragsabschluß gemacht hat.5.9. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung des Eintragungsauftrages durch die UTG zu Stande.5.10. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.5.11. Die Aufträge werden ausschließlich nach Eingangsdatum (Eingangsstempel der UTG) berücksichtigt. Nicht rechtzeitig und termingerecht eingereichte Aufträge werden nicht berück-sichtigt.6. Allgemeine Pflichten für alle Betriebsarten6.1. Es obliegt allein dem AG, alle gesetzlichen Bestimmungen für seine jeweilige Tätigkeit einzuhalten und umzusetzen. Die UTG schuldet diesbezüglich, insbesondere auch im Zusammen-hang mit dem konkreten Eintragungsauftrag, bzw. dem Vertrag über die Teilnahme, keinerlei rechtlichen Hinweise zu den recht-lichen Folgen des Eintrags, bzw. der Teilnahme und den hieraus erwachsenden gesetzlichen Verpflichtungen.6.2. Insbesondere bei Einträgen, die Pauschalangebote im sinne der §§ 651a-m BgB zum Inhalt haben, obliegt es ausschließlich dem Ag, sich über die für ihn und sein Angebot einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere zur den Informationspflichten eines Reiseveranstalters nach

den §§ 4-11 der Verordnung über Informations- und Nachweis-pflichten nach bürgerlichem Recht sowie den Bestimmungen zur sog. Kundengeldabsicherung) und den Vorgaben der Rechtsspre-chung (insbesondere zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters) zu informieren und diese umzuset-zen und einzuhalten.6.3. Der AG ist verpflichtet, im Rahmen der Angaben zur Eintra-gung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.6.4. Der AG ist verpflichtet, alle für seine Tätigkeit/sein Gewer-be geltenden gesetzlichen Bestimmungen, behördliche Auf- lagen; Konzessionsvorschriften sowie etwaige Standesvorschrif-ten (z.B. Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte) zu beachten.6.5. Der AG ist verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, der Preisangabenverordnung und, bei Online-Medien, zum elektronischen Geschäftsverkehr zu beachten.6.6. Der AG darf im Rahmen seines Eintrages nicht mit Leis-tungen und Preisen werben, die tatsächlich nicht angeboten werden oder nicht vorhanden sind.6.7. Der AG hat der UTG unabhängig davon, ob eine erweiter-te Zusammenarbeit über die Vermittlung seiner Angebote be-steht oder nicht, unverzüglich über wesentliche Änderungen seiner Verhältnisse und seines Angebots zu unterrichten.6.8. Der AG hat sicherzustellen, dass digital angelieferte oder elektronisch übermittelte Dateien virenfrei sind und dies zuvor mit einem handelsüblichen Virenscanner zu überprüfen.7. Besondere Verpflichtungen für Unterkunfts-geber7.1. Im Rahmen der Preisangaben dürfen obligatori-sche Kosten, insbesondere für Endreinigung und Bettwäsche nicht extra ausgewiesen werden, soweit die Inan-spruchnahme dieser Leistung dem Gast nicht ausdrücklich und drucktechnisch deutlich vermerkt freigestellt ist.7.2. Bei Unterkünften sind saisonübergreifende und/oder nicht nach Unterkunftsarten differenzierte Rahmen-Preisangaben unzulässig.7.3. Besondere Preise für Kurzaufenthalte dürfen nicht mit se-paraten Vermerken oder Fußnoten bezeichnet, sondern müs-sen ausdrücklich als besonderer Preis angegeben werden.7.4. energiekosten dürfen nur berechnet werden, wenn eine eigene messeinrichtung für die Wohneinheit vorhan-den ist und im Eintrag ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Bezahlung zusätzlicher Energiekosten hingewiesen wird.

7.5. Es dürfen nur Unterkünfte angeboten und beworben wer-den, die nach Größe, Lage und Ausstattung den Mindestanfor-derungen der jeweiligen Gaststättenverordnung entsprechen.7.6. Die Übernahme von Bildern, Texten, Logos und Geschäfts-bedingungen aus dem vertragsgegenständlichen Werbemedi-um, für die kein Urheber- oder Nutzungsrecht des AG besteht, in eigene oder fremde, nicht von der UTG herausgegebene Hausprospekte und/oder eigene Internetseiten oder sonstige Werbemedien ist nicht zulässig.7.7. Für Klassifizierungen gilt:a) Der AG ist verpflichtet, bei jeder Form von Einträgen aus-schließlich gültige DTV- bzw. DEHOGA-Klassifizierungen anzu-geben und zwar an der dafür von der UTG vorgesehenen Stelleb) Er ist zur Angabe solcher Klassifizierungen nur berechtigt, wenn diese spätestens zum Zeitpunkt der Frist für den Eingang von Aufträgen abgeschlossen ist und nur gegen Nachweis durch die Klassifizierungsurkunde.c) Andere Klassifizierungssysteme (ausgenommen etwaige ei-gene der UTG) werden nicht angegeben.d) Bei AG, die über Doppelklassifizierungen des DTV und des DEHOGA verfügen, erfolgen Eintragungen und Anzeigenschal-tungen nur unter Berücksichtigung der Vereinbarung dieser Ver-bände aus 2012 über Doppelklassifizierungen.e) Bei Ferienwohnungsanlagen, die über mehrere Ferienwoh-nungen verfügen, müssen die Klassifizierungen der einzelnen Ferienwohnungen diesen drucktechnisch deutlich zugeordnet werden. Wohnungen ohne Klassifizierungen in derselben An-lage sind entsprechend zu kennzeichnen.f) Nicht klassifizierte Unterkunftsgeber werden von der UTG in einer dem Ermessen der UTG unterliegenden Form so ge-kennzeichnet, dass deutlich wird, dass sie nicht an einer Klassifi-zierung teilgenommen haben und ihre Nicht-Klassifizierung keinen Rückschluss auf deren Leistungen und Qualität zulässt.g) Im Falle einer solchen Kennzeichnung nach d) kann die UTG klassifizierte Betriebe besonders herausstellen, z.B. mit einer speziellen Auflistung im Werbemedium. bei Druckstücken ins-besondere mit einer Vorspann- oder Sonderseite.

Geschäftsbedingungen für die Eintragung in Werbemedien der Usedom Tourismus GmbH

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7.8. Soweit das Werbemedium Allgemeine Geschäftsbedin-gungen zur Regelung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Gast und dem AG (Gastaufnahmebedingungen) enthält, ver-pflichtet sich der AG den Vertrag mit dem Gast nach diesen Gastaufnahmebedingungen abzuwickeln, soweit die Buchung auf der Grundlage des Werbemediums oder über die UTG im Rahmen einer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt ist.7.9. Soweit nicht im Rahmen anderweitiger Vereinbarungen, insbesondere Verträgen über eine Vermittlung der Angebote des AG etwas anderes vereinbart ist, obliegen der gesamte Ver-tragsschluss mit dem Gast sowie das Inkasso ausschließlich dem AG.8. Preise und leistungen des Ag8.1. Soweit die Leistungen des AG im Rahmen der Eintragung mit Preisangaben beworben werden, ist der AG verpflichtet, beim Abschluss von Verträgen mit Gästen diese Preise einzuhal-ten.8.2. Zu Preiserhöhungen ist der AG während des für das Druckstück vereinbarten Geltungszeitraums nur nach vor-heriger zustimmung durch die UTg berechtigt,a) im Falle einer nach Drucklegung erfolgten höher-Klassi-fizierung seines Betriebsb) im Falle einer objektiven Erweiterungen seiner in der Eintra-gung im Druckstück beworbenen Leistungen8.3. Das Recht zu Sonder- und Last-Minute-Angeboten zu ge-ringeren Preisen anzubieten, bleibt für den AG unberührt.8.4. Gelten für den AG verbindliche Taxen oder Tarife, sind diese einzuhalten.8.5. Zur Leistungseinschränkungen gegenüber den im Druck-stück beworbenen Leistungen ist der AG nur aus erheblichen, sachlichen Gründen berechtigt, insbesondere, soweit er Leis-tungen auf Grund von Elementarschäden oder persönlicher unverschuldeter Verhinderung nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen kann. Auf die gefahr wettbewerbs-rechtlicher Abmahnungen und das recht der UTg zur fristlosen Kündigung und zum Aus-schluss der Teilnahme bei zuwiderhandlungen wird ausdrücklich hingewiesen.9. gewährleistung und haftung der UTg9.1. Die UTG gewährleistet die übliche Druckqualität im Rah-men der durch die Anzeigenunterlagen gegebenen Möglichkei-ten. Abweichungen im Farbton behält sich die UTG vor, soweit diese in technischen Gegebenheiten begründet sind.9.2. Die UTG übernimmt gegenüber dem AG keine Verant-

wortung für die Richtigkeit der veröffentlichten Inhalte, für de-ren Rechtmäßigkeit oder für die Erfüllung von Urheberrechts-bestimmungen im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten.9.3. Die Rügefrist bei offenkundigen Mängeln an Druckstücken beginnt am Erscheinungstag und endet nach 4 Wochen nach Erscheinungsdatum.9.4. Mängelrügen sind beim UTG innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge während der gesetzten Rügefrist, gilt der Auftrag trotz Mängeln als genehmigt.9.5. Die UTG ist im Eigeninteresse und im Interesse der AG um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Bei Druckstücken ist ein Nachbesserungs- oder Nacherfüllungsan-spruch aus technischen Gründen ausgeschlossen. Gleichfalls sind Ansprüche des AG auf Neudruck, Einfügung, Versendung oder Veröffentlichung von Berichtigungsnachrichten ausgeschlossen. Die Rechte auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz wegen begründeter Mängel bleiben unberührt, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.9.6. Die Haftung ist in jedem Fall auf die 3-fache Höhe des Auftragswerts begrenzt. Die UTG ist nur dann zu Schadener-satz verpflichtet, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.9.7. Unerhebliche Mängel berechtigten nicht zum Preisnachlass.9.8. Bei Druckstücken sind Farbschwankungen drucktechnisch nicht auszuschließen und berechtigen ebenfalls nicht zum Preis-nachlass. Die UTG garantiert keinen fixen Erscheinungstermin für das Werbemedium.9.9. Anzeigenunterlagen werden nur auf besonderen Wunsch an den Auftraggeber zurückgesandt.10. haftung des Ag10.1. Der AG haftet gegenüber der UTG und den Beteiligten Kommunen und Landkreisen für alle Schäden, die diesen durch eine schuldhafte Verletzung der Pflichten des Betriebes aus die-ser Vereinbarung und gesetzlicher Pflichten ursächlich entste-hen.10.2. Der AG stellt die Vorgenannten von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus falschen, unvollständigen oder wettbewerbs-widrigen Angaben des AG ergeben. Dies gilt insbesondere für die Folgen und Kosten wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen (hier insbesondere von notwendigen Schwärzungen, Änderun-gen oder Ergänzungen, bzw. notwendiger Beilagen am/zum Druckstück), auf welche die UTG aufgrund solcher fehlerhafter

Angaben in rechtlich begründeter Weise in Anspruch genom-men wird.11. Korrekturablauf11.1. Die UTG verpflichtet sich, den Eintrag nach Angaben des AG vorzunehmen, soweit dieser den gesetzlichen Bestimmun-gen und diesen Geschäftsbedingungen entspricht. Die UTG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Angaben zum Eintrag zu überprüfen. Vor der Druckfreigabe erhält der AG eine Korrek-turunterlage zum Korrekturlesen und zur Freigabe.11.2. Im Rahmen der Korrektur besteht ein kostenfreier An-spruch auf Änderungen ausschließlich bezüglich sachlicher Feh-ler ; Autorenänderungen sind kostenpflichtig.11.3. Die Korrekturunterlage ist mit Freigabevermerk vom AG an die UTG innerhalb der angegebenen Frist zu übermitteln. Zu einer Nachfristsetzung ist die UTG nicht verpflichtet. Erfolgt die Übermittlung nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt der in der Kor-rekturunterlage übermittelte Inhalt vom AG als genehmigt.11.4. Für Fehler, die durch den AG im Rahmen der Druckfrei-gabe nicht korrigiert wurden, bzw. bei nicht termingemäßer Rückmeldung übernimmt die UTG keine Haftung.12. Urheber- und Kennzeichenrechte12.1. Alle Urheber- und Kennzeichenrechte, die im Zusam-menhang mit dem Druckstück bestehen oder entstehen, liegen bei der UTG.12.2. Der Vertrag über die Eintragung begründet keine Rech-te zur Nutzung von Texten, Bildern, Logos, Kapellen und Ge-schäftsbedingungen (hier insbesondere Gastaufnahmebedin-gungen und Reisebedingungen für Pauschalangebote) oder sonstigen schutzfähigen Inhalten des Werbemediums durch den AG, soweit diesbezüglich keine ausdrückliche Lizenzverein- barung zwischen dem AG und der UTG geschlossen wurde. Dies gilt insbesondere für eine Übernahme in Hausprospekte des AG.12.3. Der AG hat die selbstständige Verpflichtung, zu überprü-fen, ob ihm die für die Eintragung erforderlichen Nutzungsrech-te an angelieferten Texten, Bildern, Logos und anderen schutz-fähigen Bestandteilen seiner Eintragung zustehen. Er hat die UTG von entsprechenden Ansprüchen Dritter freizustellen.12.4. Der AG ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des UTG Nachdrucke des Eintrags in das Druckstück fertigen zu lassen oder Dritte mit einem, auch auszugsweisen, Nachdruck zu beauftragen.

Geschäftsbedingungen für die Eintragung in Werbemedien der Usedom Tourismus GmbH

Mediadaten 2016/2017

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13. erscheinungs- und eintragungsformen, Gestaltung, Auflage, Nachdruck13.1. Der Eintrag erfolgt in der vereinbarten Ausgabe des Druckstückes und – jedoch nur soweit ausdrücklich vereinbart – im Internet oder anderen Datenbanken und Online-Medien. Die UTG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Grundeintrag auch ohne Auftrag des AG in solche Medien einzuspeisen.13.2. Der Auftraggeber erklärt sich mit Kürzungen der bestell-ten Texte durch die UTG, bzw. die Agentur einverstanden, wenn die Eintragung/Anzeige nicht anders zu platzieren ist. Auf jeden Fall wird der AG über die Änderung vor Abdruck informiert. Anzeigen, die inhaltlich oder gestalterisch die Interessen der UTG beeinträchtigen, können von der UTG entsprechend ab-geändert bzw. der Abdruck abgelehnt werden.13.3. Reicht die Erstauflage nicht aus, ist die UTG berechtigt, im erforderlichen Umfang einen Nachdruck zu veranlassen. Der AG wird hiervon informiert. Der AG ist verpflichtet, sich am Kosten des Nachdrucks anteilig gemäß der vereinbarten Vergü-tungsregelung zu beteiligen. Änderungen am eintrag sind beim nachdruck ausgeschlossen.13.4. Der UTG bleibt es vorbehalten, über die Gestaltung des gesamten Werbemediums zu bestimmen. Das gilt sowohl für Aussehen, Art, Layout und alle sonstigen Gestaltungsaspekte des Werbemediums als auch für die Platzierung der Einträge. Aus satztechnischen Gründen trifft die UTG bzw. die von ihr beauftragte Agentur/Druckerei auch über Fragen der Gestal-tung, Schriftart, Schriftgröße, Zeilenfall, Platzierung der Einträge die letzte Entscheidung.13.5. Die Platzierung von Anzeigen an bestimmte Stellen im Werbemedium kann nicht verbindlich vereinbart werden. Auch eine zusammenhängende Platzierung kann nur für max. zwei aufeinander folgende Seiten gewährleistet werden. Konkurrenz-ausschluss kann nicht vereinbart werden. Die Anzeigengrößen sind feste Größen und in einem Anzeigenraster, wie in Muster-anzeigen dargestellt, festgelegt. Die UTG behält sich das Layout der Kopf- und Fußzeile vor.13.6. Insbesondere ist es der UTG jederzeit gestattet, die Ein-teilung der Betriebe nach seinem Ermessen vorzunehmen, zu ordnen, zu kennzeichnen oder zu ändern, soweit dies nach all-gemeinem und gleichen Grundsätzen geschieht, die den AG nicht in unangemessener Weise benachteiligt.

14. laufzeit, Kündigung, Abgabefristen14.1. Die vorliegende Vereinbarung gilt bei Druckstücken nur für das Druckstück des jeweils angegebenen Jahres, bzw. Zeit-raums.14.2. Der Abschluss dieser Vereinbarung und die Vornahme des Eintrags begründet seitens des Betriebes keinen Anspruch auf einen Eintrag im Folgejahr, insbesondere keinen Anspruch auf eine bestimmte Art, einen bestimmten Umfang oder eine bestimmte Platzierung des Eintrags.14.3. Die Frist zur Abgabe der zur Eintragung erforderlichen Angaben und Unterlagen, einschließlich der Übermittlung er-forderlicher Vorlagen, Filme, Dateien und ergänzenden Informa-tionen ist vom Betrieb in jedem Fall einzuhalten.14.4. Die UTG kann verspätet eingehende Unterlagen zurück-weisen und den Auftrag, soweit möglich, nach seinem Ermessen ohne diese Unterlagen durchführen. Bei fehlenden, unvollständi-gen oder unbrauchbaren Unterlagen kann sie den Vertrag über die Eintragung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist kündigen.15. zahlungsbedingungen, Preise15.1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Druckfreigabe. Beim Begleichen der Rechnungsbeträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum erhält der Auftraggeber 2% Skonto.15.2. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden pro Mahnstufe 10,00 Euro Mahngebühren erhoben. Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist die Geldforderung der UTG mit 5% p.a. über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verzinsen. Bei Auftragge-bern, die Unternehmer im Sinne des BGB sind, ist die Geldfor-derung bei Zahlungsverzug oder Stundung mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2BGB).15.3. Bei Druckstücken gelten die Preise für die Gesamtaufla-ge des Jahrgangs für Anzeigen, die in den Antragsformularen aufgeführt sind.15.4. Ein Rücktrittsrecht des AG besteht nicht. Kündigt der AG den Auftrag, so bleibt der volle Vergütungsanspruch der UTG grundsätzlich bestehen. Ersparte Aufwendungen durch die UTG sind in Abzug zu bringen.15.5. Bei Druckstücken werden für Neueintragungen oder Änderungen bisheriger Insertionen neben den im Antragsfor-mular aufgeführten Preisen zusätzlich Kosten für Lithos nach Aufwand berechnet.

16. sonstiges16.1. Soweit der Auftraggeber nach dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, Fristen gegenüber der UTG zu beachten hat, kommt es für die Fristwahrung auf den Tag des Zugangs bei der UTG an, der durch den Eingangs-stempel dokumentiert wird.16.2. Für AG die Kaufleute oder juristische Personen des öf-fentlichen oder privaten Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, wird als ausschließlicher Erfül-lungsort und Gerichtsstand der Sitz der UTG vereinbart.16.3. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einver-standen, dass die UTG Name und Anschrift sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten speichert, um den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften auch über den Zeit-punkt der Vertragserfüllung hinaus, gerecht zu werden.

© Urheberechtlich geschützt; rA noll, stuttgart, 2004-2014

Usedom Tourismus GmbHHauptstraße 42 17529 Ostseebad Koserow

Geschäftsführung: Dörthe HausmannTel.: 038375 244 144 E-Mail: [email protected]

Geschäftsbedingungen für die Eintragung in Werbemedien der Usedom Tourismus GmbH

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anzeigenverWaltung & abonnentenservice Usedom Tourismus GmbH Fenja Saathoff telefon +49 (0)38375 244 222e-Mail [email protected]