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Willkommen zur: 3. Bürgerversammlung...2017/03/03  · Paul Lemoine Begrüßung aller Teilnehmer Frau Sommer: Beisitzerin im Fraktionsvorstand der CDU- Fraktion im Rat der Stadt Köln

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Page 1: Willkommen zur: 3. Bürgerversammlung...2017/03/03  · Paul Lemoine Begrüßung aller Teilnehmer Frau Sommer: Beisitzerin im Fraktionsvorstand der CDU- Fraktion im Rat der Stadt Köln

Bürgerinitiative: „ Bürgerbeteiligung – Jetzt „

Willkommen zur:3. Bürgerversammlung

„ Bürgerbeteiligung – Jetzt „

https://nvzkoelnesch.wordpress.com/

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Paul Lemoine

Begrüßung aller Teilnehmer

Frau Sommer: Beisitzerin im Fraktionsvorstand der CDU- Fraktion im Rat der Stadt KölnHerr Möbius: Landtagsabgeordneter Wahlkreis Köln IV (Abgesagt)Herr Götz: Fraktionsvorsitzender der CDU im Regionalrat & Mitglied des Stadtentwicklungsausschusses im Kölner StadtratHerr Zöllner: Bezirksbürgermeister CDU

Herr Wefelmeier: Stellvertretender Vorsitzender der SPD im Stadbezirk ChorweilerHerr Gökpinar: Fraktionsvorsitzender SPD, BV 6

Herr Streck: Mitglied des Rates , FDP- Fraktion im Rat der Stadt KölnHerr Wiedenbeck: Vorsitzender FDP- Stadtbezirksverband Nord

Frau Müller: Amtsleiterin Stadtplanungsamt der Stadt Köln (Abgesagt)Herr Apitzsch: Naturschutzbund & SPD- Mitglied

Geladene Gäste:

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Vortrag Herr Apitzsch

Schützenswerte Landschaft. Das Landschaftsschutzgebiet rund um die Seen

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Oliver BeriefPaul LemoineWerner Hintzen

Wo stehen wir heute ?

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Alter Planungsstand

ASB 2: 6,4 haAusserhalb des Zweckverband „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof“

2

ASB 3: 12,4 haInnerhalb des Zweckverband „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof“

3

Landschaftsschutzgebiet & Naturschutzgebiet Stöckheimer Hof im Seengebiet Esch-Auweiler

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Neuer Planungsstand

ASB 2: 6,4 haAusserhalb des Zweckverband „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof“

2

Landschaftsschutzgebiet & Naturschutzgebiet Stöckheimer Hof im Seengebiet Esch-Auweiler

ASB 3: 7,4 haInnerhalb des Zweckverband „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof“

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Die Reduzierung der geplanten Fläche und die Aufschiebung der Planung wurde durch den Einsatz von Frau Sommer (CDU) und den Grünen erreicht.

Die Bebauung der gekennzeichneten Flächen wurden inzwischen zunächst bis 2018 zurück gestellt. Die Stadt will zunächst ein ÖPNV-Gutachten erstellen lassen. (Deshalb auch die Verkehrszählungen vor 2 Wochen.)

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Bedeutung der Flächenbereiche

Speziell der Planbereich 3 liegt immer noch mit seiner gesamten Fläche im Bereich des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof“ und mindestens zu 50% in einer von der Bezirksregierung als „Verbundfläche mit besonderer Bedeutung“ ausgeweisenenFläche.

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Zur Erinnerung die von der Stadt der Bezirksregierung vorgeschlagenen Tauschflächen. Es ist kein Erholungsgebiet ausgewiesen.

Ende: 20:45 h

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RegioGrün Erlebnisrouten vorbei an 40/40/20 Geschoßbauweise ???

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Gefährliche Sauerstoffleitung in der Nähe des geplanten Wohngebietes ???

Naturschutzgebiet am Auweilerweg

Sauerstoffleitung quert geplantes Baugebiet

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Einzigartige Vielfalt direkt neben der geplanten Geschossbebauung ?

Reicht der Randentwässerungskanal dann noch ?Die Pläne für einen neuen unterirdischen Kanal liegen schon fertig in der Schublade. Es passierten sogar schon Probebohrungen (bei der dann die Sauerstoffleitung explodierte). Passiert ist seit 2 Jahren nichts mehr. Wahrscheinlich warten die auf die Regionalplanänderung.

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Geplantes Bauland ist ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet

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Natur und Geschossbauweise ???

Natur Natur

Geschossbauweise

Natur

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https://nvzkoelnesch.wordpress.com/2017/03/01/ratsvorlage-26982016-wohnungsbauoffensive/

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Bebauung der „Schweinewiese“ in Esch wurde von der Stadt untersagt

Der Eigentümer der „Schweinewiese“ in Eschwollte sein Grundstück bebauen.Die Bebauung wurde von der Stadt Köln nicht genehmigt.Begründung damals:

„Man wolle den Charakter des Dorfes erhalten“.

Wie passt das zur heutigen Planung der Stadt ?

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Geschoßbauweise

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Alle

Unsere Fragen an die Politiker

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Fragen auf die wir gerne eine ehrliche Antwort hätten

„Bürgerbeteiligung jetzt !“

1. Die jüngsten Vorschläge der Stadt widersprechen den bisher geltenden in vielfältiger

Hinsicht. Wie soll die geplante Bebauung denn nun aussehen? Sind Einfamilienhäuser

geplant, so wie es in der 23. Regionalplanänderung – Allgemeine Siedlungsbereiche

(ASB) Esch und Auweiler, Entwurf: August 2015 bei der Bezirksregierung zur

Entscheidung vorliegt und in der Ratsvorlage 2011 beschlossen wurde oder sind

Geschoßbauten geplant, wofür bisher kein Regionalplan bei der Bezirksregierung vorliegt

? Gibt es dazu eventuell eine Ratsvorlage?

2. Falls Geschossbauweise geplant ist, stellt sich uns die Frage, wieso laut Vorlage und auch

Presse schon konkrete Baugebiete wie auch Fertigstellungszeiträume genannt werden,

obwohl die Bezirksregierung der Regionalplanänderung noch nicht zugestimmt hat.

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Fragen auf die wir gerne eine ehrliche Antwort hätten

„Bürgerbeteiligung jetzt !“

3. Warum wurde seitens der Stadt und des Regierungsbezirkes Ende 2015 den Bürgern

die Möglichkeit einer aufwendigen Stellungnahme zu einer Regionalplanänderung

gegeben, die heute, ein Jahr später, offensichtig völlig obsolet ist? Wie sollen wir

Bürger das anders als ein Täuschungsmanöver verstehen?

4. Werden die damals auch von unserer Bürgerinitiative abgegebenen Stellungnahmen

zur 23. Regionalplanänderung überhaupt noch bei den aktuellen Planungen

berücksichtigt? Wenn ja, würden wir gerne wissen, wie bekommen die Bürger eine

erneute Möglichkeit der Stellungnahme bevor eine Entscheidung über die neue

Bebauungsplanung getroffen wird?

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Fragen auf die wir gerne eine ehrliche Antwort hätten

„Bürgerbeteiligung jetzt !“

5. Die Sozialstruktur der Neuansiedlung wurde offensichtlich mit 40/40/20 (40%

Menschen mit Wohnberechtigungsschein, 40% Flüchtlinge, 20% freie Vergabe)

festgeschrieben. Passt das in einen gewachsenen Ort? Gibt es dazu Gutachten, das

die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Ortsstruktur und das soziale

Leben bewertet? Wenn nein, wieso ist keine Begutachtung erfolgt? Wenn ja, wie

sieht das Gutachten aus? Ist ein kurzfristiger (laut Planung der Stadt bis 2021)

Aufwuchs eines Ortes um 75% (ca 1350 neue Bewohner, davon ca 540 Flüchtlinge)

überhaupt sozialverträglich darstellbar? Die 40/40/20-Regel ist komplett

gegensätzlich zur heutigen Struktur im Ort. Gibt es dazu eine Untersuchung? Wenn

ja, welche Auswirkungen hat diese Untersuchung auf die Bebauungsplanung,

Infrastruktur, Betreuungseinrichtungen, Sicherheitskonzeptionen, Sozialstationen

etc. Entsteht hier nicht „Klein-Chorweiler?“

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Fragen auf die wir gerne eine ehrliche Antwort hätten

„Bürgerbeteiligung jetzt !“

6. Es gibt einen Gebietsänderungsvertrag aus dem Jahr 1974, in dem die Bedingungen

für den Übergang der Ortsteile Auweiler und Esch von Sinnersdorf an die Stadt Köln

vertraglich geregelt sind. In diesem Vertrag ist ausdrücklich verbindlich festgelegt,

dass der Charakter des Gemeindegebietes (vorwiegend landwirtschaftlich genutzte

Freiflächen, Seen und Landschaftsschutzgebiete) zu erhalten ist. Ist dieser Vertrag

dem Stadtplanungsamt bekannt? Falls ja, mit welcher Argumentation und auf

welcher gesetzlichen Basis wird gegen diesen Vertrag mit der Bebauungsplanung

verstoßen?

7. Gibt es eine Gesamtstudie, die das Verkehrsaufkommen in der Spitze untersucht

hat? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Ist die vorhandene Infrastruktur überhaupt in

der Lage den Aufwuchs der Bevölkerung um mehr als 75% überhaupt zu

verkraften?!

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Fragen auf die wir gerne eine ehrliche Antwort hätten

„Bürgerbeteiligung jetzt !“

8. Ist der Stadtplanung bekannt, dass durch die Bebauung der Freiflächen die

Existenzen der angesiedelten Bauern vernichtet werden? Wo sind

Ausgleichsflächen vorgesehen?

9. Stimmt es, dass die Diskussion über einen Großmarkt zwischen Esch und Weiler

zur Zeit wieder rege im Rat der Stadt diskutiert wird und es hierzu schon konkrete

Planungen gibt? Wenn ja, wie sehen diese Planungen aus?

10. Gibt es Untersuchungen darüber, ob bei der geplanten Bebauung das vorhandene

Kanalisationsnetz in Auweiler ausreichend dimensioniert ist und die Abwässer

ohne Probleme im alten Kanalisationsnetz von Auweiler abgeführt werden

können? Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen?

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Fragen auf die wir gerne eine ehrliche Antwort hätten

„Bürgerbeteiligung jetzt !“

11. Warum wird von der Stadt Köln ein Landschaftsschutzgebiet (Verbundfläche mit

besonderer Bedeutung) (Quelle: Bezirksregierung Köln – Dezernat 32 – LANUV NRW, Stand 2015) als

Tauschfläche zu einer nicht als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Fläche in Köln

Kalk und Köln Porz (siehe 23. Regional-planänderung, Stand August 2015) der

Bezirksregierung vorgeschlagen?

Welche Rolle spielt der Landschaftsschutz und der Schutz der Flora und Fauna bei der

Entscheidungsfindung der Stadt Köln?

12. Wie alt ist das in der 23. Regionalplanänderung vorgelegte Umweltgutachten? Wurde

auf der Basis der neuen Planung in Geschossbauweise ein neues Umweltgutachten

erstellt? Gibt es generell eine Umweltverträglichkeits-prüfung? Wenn ja, wie alt ist

diese und was ist das Ergebnis der Prüfung?

13 Warum werden in der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln im Juni 2016,

(Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2015) auf

Seite 81 zum Thema „Sicherung von Grundstücken im Stadtbezirk“ bereits für

Esch/Auweiler Teilflächen von insgesamt 1,25 ha für weiterführende Schulen und

Jugendeinrichtungen im Bereich Hahnerweg geplant? Wo befinden sich diese Flächen

konkret?

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Fragen auf die wir gerne eine ehrliche Antwort hätten

„Bürgerbeteiligung jetzt !“

14. Das Planungsgebiet 6.09 wurde als Archäologisches Fundgebiet (vorgermanische

Siedlung) identifiziert. Welche Konsequenzen hat das für die geplante Bebauung?

Sind hier Gutachten bezüglich des Bodendenkmalschutzes bereits vorhanden?

Wenn nicht, warum nicht?

15. Das Planungsgebiet 6.09 ist ausdrücklich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen

(siehe: Ergebnis der Wohnungsbauflächensuche der Stadt Köln vom 25.11.2015).

Für dieses Planungsgebiet besteht kein „Planungsrecht“. Wurde für die Bebauung

des Planungsgebietes 6.09 ein alternatives Bebauungsgebiet gesucht und zur

Bebauung vorgeschlagen? Wenn nein, warum nicht ? Ist für dieses Planungsgebiet

eine Änderung im Regionalplan anhängig? Schließlich plant die Stadt auch für diese

Fläche eine Geschosswohnungsbauweise, die bisher im Regionalplan nicht

beantragt wurde.

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Fragen auf die wir gerne eine ehrliche Antwort hätten

„Bürgerbeteiligung jetzt !“

16. Im Planungsgebiet 6.05 existiert ebenfalls kein Planungsrecht. Eine Änderung im

Regionalplan ist anhängig und es ist eine Änderung im FNP und ein B-Plan

erforderlich. Was bedeutet B-Plan? Die Realisierung soll mittel- bis langfristig

erfolgen. Was bedeutet das? Das Planungsgebiet 6.05 ist ausdrücklich als

Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen (siehe: Umweltgutachten der 23.

Regionalplanänderung). Wurde für die Bebauung des Planungsgebietes 6.05 ein

alternatives Bebauungsgebiet gesucht und zur Bebauung vorgeschlagen? Wenn

nein, warum nicht?

17. Als Gebäudetyp wird im Planungsgebiet 6.05 nur von Geschosswohnungsbau

gesprochen. Es sind ca. 150 Wohneinheiten hier geplant. Die zu bebauende Fläche

beträgt aber 7,3 ha. Im Planungsgebiet 6.09 sind 260 Wohneinheiten auf nur 6,7 ha

geplant, obwohl hier sowohl von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau

die Rede ist. Können Sie uns diese unlogische Relation erklären?

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Kommt der Großmarkt ??? Was ist hier im Busch ?

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Die SPD sagt Neinhttp://www.ksta.de/koeln/rodenkirchen/umzug-des-grossmarkts-statt-ergebnisse–zahlreiche-pannen-und-gescheiteter-zeitplan-25541056

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Kommt der Großmarkt ??? Was ist hier im Busch ?

„Bürgerbeteiligung jetzt !“

Die FDP sagt JaLink: http://www.rundschau-online.de/region/koeln/neue-alte-idee-grossmarkt-in-koeln-soll-weichen-25171680

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„Bürgerbeteiligung jetzt !“

Danke für Ihre Aufmerksamkeit