13
Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrech t

Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Wintersemester 2013/2014

RA Prof. Dr. Ewer

Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Page 2: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Zum Begriff des Vorhabens i.S.v. § 29 BauGB

auf Dauer gedachte Weise mit dem Boden verbunden vom Eigentümer beigemessene Funktion

Bodenrechtliche/planungsrechtliche Relevanz Belange des §§ 1 Abs. 5, 1a BauGB

Page 3: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungs-bereich rechtswirksam erlassener

B-Pläne

Qualifizierte Bebauungspläne § 30 Abs. 1

Einfache Bebauungspläne erfüllen weder die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 noch die eines qualifizierten B-Plans

Sicherung der Erschließung (!)

Page 4: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Der qualifizierte Bebauungsplan

§ 30 Abs. 1 BauGB - Mindestinhalt:Art der baulichen Nutzung, vgl. §§ 2-14 BauNVOMaß der baulichen Nutzung, vgl. §§ 16 ff. BauNVOÜberbaubare Grundstücksflächen, vgl. § 23 BauNVOÖrtliche Verkehrsflächen, vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB

Vorhabenzulässigkeit:Kein Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplans

(ansonsten Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB)GebietsverträglichkeitGesicherte Erschließung

Page 5: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Der einfache Bebauungsplan

§ 30 Abs. 3 BauGB: Bebauungsplan erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 BauGB und ist kein vorhabenbezogener Bebauungsplan i.S.v. § 12 BauGB

Vorhabenzulässigkeit:Primärer Maßstab sind die Festsetzungen des

BebauungsplansSubsidiär §§ 34 und 35 BauGB als MaßstabGebietsverträglichkeitGesicherte Erschließung

Page 6: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

Erfordernisse nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB:

Vorhaben- und Erschließungsplan

Durchführungsvertrag

Page 7: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Ausnahmen und Befreiungen§ 31 BauGB

Abs. 1: im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen

Abs. 2: Grundzüge der Planung werden nicht berührt und• Gründe des Allgemeinwohls erfordern Befreiung (Nr. 1),• Abweichung ist städtebaulich vertretbar (Nr. 2) oder• Durchführung führt zu unbeabsichtigter Härte (Nr. 3) und• Abweichung ist auch unter Würdigung nachbarlicher

Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar.

Page 8: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Zulässigkeit während Planaufstellung und –änderung, § 33 BauGB

Vorhabenzulässigkeit:Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss,Durchgeführte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 2 bis 5 BauGB,Vorhaben wird den künftigen Festsetzungen des

Bebauungsplans wohl nicht entgegenstehen,Schriftliche Anerkennung der Festsetzungen für sich und

den RechtsnachfolgerGesicherte Erschließung

§ 33 ist kein Instrument zur Sicherung

zukünftiger Planung !

Page 9: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Vorhaben im nicht überplanten Innenbereich, § 34 BauGB

Ortsteil: jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und

Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist.

Einfügen: regelmäßig dann, wenn das Vorhaben sich in jeder Hinsicht in dem aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmen hält Harmonie statt Uniformität

Page 10: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Zur Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich

Außenbereich: die Gebiete, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB liegen.

Vorhabenzulässigkeit:Vorliegen eines privilegierten Vorhabens gem. § 35

Abs. 1 Nr. 1 – 8 BauGB oder eines sonstigen Vorhabens gem. § 35 Abs. 2 BauGB

Keine entgegenstehenden öffentlichen BelangeGesicherte Erschließung

Page 11: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Das gemeindliche Einvernehmen, § 36 BauGB

Sicherung der Planungshoheit der Gemeinden (vgl. Art. 28 Abs. 2 GG)

Dennoch keine Ermessensvorschrift, Einvernehmen kann durch Rechtsaufsicht

gemäß § 35 Abs. 2 Satz 3 ersetz werden, § 71 Abs. 3 der Landesbauordnung SH,

Ggf. Amtspflichtverletzung

Page 12: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder, § 37 BauGB

§§ 29 ff. grundsätzlich anwendbar, § 37 enthält formell- und materiellrechtliche Sonderregelungen

Bund/Land muss Bauherr sein

Page 13: Wintersemester 2013/2014 RA Prof. Dr. Ewer Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Das Fachplanungsprivileg,§ 38 BauGB

§ 38 BauGB bestimmt mit §§ 7, 29 Abs. 2 und 37 BauGB Rangverhältnis verschiedener Planungen.

Überörtliche Planung: Begriff str.; davon ist jedenfalls auszugehen, wenn das Vorhaben die Leistungskraft einer Gemeinde übersteigt, insbesondere wenn es das Gebiet von mehr als einer Gemeinde berührt.