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125. Jahrgang | Nr. 4 | 12. März 2020 Hier könnte Ihr Name stehen. Abonnieren Sie das Norddeutsche Handwerk“. Sie erreichen uns unter Telefon: 0511 85 50-24 22 Telefax: 0511 85 50-24 05 E-Mail: [email protected] Internet: www.norddeutsches- handwerk.de INFOKANÄLE App „Handwerk“ Die Welt des Handwerks bewegt sich natürlich auch nach dem Redaktionsschluss weiter. Mit unserer App bleiben Sie auf dem Laufenden. Kostenlos zu haben ist sie im App Store oder bei Google Play. www.hwk-oldenburg.de | Einzelpreis 1,50 € Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg Wir sind auch online unter www.hwk-oldenburg.de und auf Facebook, Twitter und Instagram für Sie da. Neues Kapitel in der Zuwanderungspolitik Seit dem 1. März gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Was bringt es für das Handwerk? „Mit dem Inkrafttreten wird ein neues Kapitel in der Zuwanderungs- politik Deutschlands aufgeschlagen“, sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Handwerk brauche mehr denn je beruflich qua- lifizierte Fachkräfte – auch aus Dritt- staaten. „Deshalb ist es gut, dass deren Beschäftigung in Deutschland mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nun deutlich erleichtert wird“, erklärt er. Wollseifer weist aber darauf hin, dass das beste Gesetz nichts nütze „ohne eine gute Umsetzung“. Alle Akteure seien gefordert, ihre Verwaltungsverfahren zu straffen, zu beschleunigen und zuwande- rungsfreundlich zu gestalten. „Das erwarten die Unternehmen“, so der ZDH-Präsident. Damit die Zuwanderung gerade in die kleinen Unternehmen des Hand- werks gelinge, sei entscheidend, solche ausländischen Fachkräfte zu gewinnen, die sprachlich und beruflich rasch inte- grierbar sind. Hier setzt das Handwerk laut Wollseifer große Hoffnungen in das neue Instrument der Vermitt- lungsabsprachen, die eine zielgenaue Rekrutierung geeigneter ausländischer Fachkräfte in Kooperation mit auslän- dischen Verwaltungen ermöglichen. Welche Chancen sich aus dem neuen Gesetz für das Handwerk erge- ben, werde ein Pilotprojekt zur Gewin- nung bosnischer Fachkräfte zeigen, das der ZDH zusammen mit der Bundes- agentur für Arbeit gestartet hat. Dazu erklärt Wollseifer: „Wir sind überzeugt, dass die Ergebnisse des Projekts für beide Seiten viele Vorteile und weitere Perspektiven für eine Zusammenarbeit mit sich bringen werden.“ (AML) Mehr Infos unter: svg.to/ fagesetz „Lauf geht‘s“ Handwerk unterstützt Sportaktion der Nordwest-Zeitung. Seite 11 WEITERE THEMEN Förderung für Ihren Betrieb Mit diesen Programmen helfen die Landesförderbanken. Seite 2 Mitarbeiter binden Zehn Kleinigkeiten, die Ihr Team glücklich machen. Seite 7 Fotos: Anthony Leopold - Fotolia.com | Gleiss Lutz Corona – und nun? Was Sie als Unternehmer jetzt wissen müssen, erklärt Arbeitsrechtlerin Doris- Maria Schuster. Seite 3 Unternehmer macht Schluss Kann die Bürokratie Unternehmer in die Ge- schäftsaufgabe treiben? Bei Martin Heinrich ist es soweit gekommen. Hier erklärt er warum. E in Vor-Ort-Besuch in Genthin, nördlich von Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Es ist Sonntagmorgen und Martin Heinrich sitzt am Schreibtisch im Büro der Haus- meisterservice Heinrich e. K. Es wirkt, als hätte er hier heute schon eine Weile verbracht. Sein Büro ist funktional eingerichtet. An den Wänden hän- gen Schnappschüsse, die schöne Erinnerungen aus 17 Betriebsjahren zeigen. Ein paar Zeitungsartikel gibt es auch. „Ich wollte schon immer selbststän- dig sein“, steht auf einem. „Das stimmt auch“, sagt Martin Heinrich. „Ich wollte selbst entscheiden und mir den Tag selbst einteilen.“ Eine Weile hatte das auch gut funktioniert. Erfolgreich gegründet und gewachsen Im Alter von 23 Jahren hat sich Heinrich selbststän- dig gemacht, anfangs mit einem kleinen Büro im Wohnzimmer seiner Eltern. Der gelernte Tiefbauer und geprüfte Schweißer hat Hausmeisterdienste in ganz Sachsen-Anhalt und darüber hinaus angenom- men und sich mit seiner Arbeit schnell einen guten Namen gemacht. Sein Unternehmen wuchs. Nach einigen Jahren konnte er ein Betriebsgelände kau- fen und habe zwischenzeitlich über 40 Mitarbeiter beschäftigt. „Heute sind wir noch 24, mit 14 Autos, zwei Traktoren, fünf Anhängern und einem gut aus- gestatteten Maschinenpark“, sagt der Unternehmer. Das alles hat er jetzt verkauft. Grund: „Die Bürokra- tie, die ständigen Kontrollen, Drohungen und Macht- demonstrationen durch die Behörden haben mich krank gemacht“, erklärt der 40-Jährige. An Beispielen für schlechte Erfahrungen mangelt es ihm nicht. Keine Rechte für Arbeitgeber Sein erstes Schlüsselerlebnis hatte der Unterneh- mer im Streit mit einem Arbeitnehmer. Der sei ohne Ankündigung verzogen und für drei Monate unterge- taucht gewesen. „Briefe kamen zurück, SMS wurden ignoriert, wir versuchten über Meldebehörde und sei- nen Vater, die neue Anschrift zu bekommen“, erklärt Heinrich. Nichts habe geholfen, bis sich der Mitar- beiter selbst meldete. „Als sei nichts gewesen“, sagt Heinrich. Er kündigte ihm. Der Mitarbeiter klagte – und bekam recht. Heinrich habe zwar nachweisen können, dass er alles versucht hatte, den Mitarbeiter zu erreichen, doch am Ende zählte nur eines: Vor der Kündigung konnten dem Abtrünnigen die erteilten Abmahnungen nicht zugestellt werden, da er unbe- kannt verzogen war. Die Krönung: Heinrich habe dem Mitarbeiter für die drei Monate den Arbeitslohn nach- zahlen müssen, „fürs Nichtarbeiten“, sagt Heinrich. Doch es sind nicht nur solche Einzelfälle, die Martin Heinrich die Lust am Unternehmerdasein genommen haben. Es ist auch die Art der Kommuni- kation, die die Behörden mit ihm pflegen, die er nicht mehr erträgt. „Die ist sehr oft von oben herab“, sagt Heinrich. Für ihn ist die Botschaft, die da im Subtext gesendet, wird ganz klar: ‚Ich wertschätze dich nicht!‘ Erlebt hat der Unternehmer das in zahllosen Kon- trollen, denen sich sein Betrieb in der Vergangenheit stellen musste: Ob Soka, Zoll, Arbeitsamt oder Finanz- amt – jedes Jahr komme irgendeine Prüfung, in der sich Heinrich gegen unterschiedlichste Unterstellun- gen wehren müsse. „Es ist immer dasselbe Muster“, sagt Heinrich. „Schriftliche Ankündigung und im selben Schreiben eine Drohung: Wenn das und das nicht korrekt läuft, hagelt es diese oder jene Strafe.“ Tiefpunkt und kein Ende des Drucks 2017 wuchs dem Unternehmer der Druck über den Kopf. „Ich habe noch eine halbe Stunde pro Nacht geschlafen und konnte überhaupt nicht mehr abschal- ten“, sagt Heinrich. Schließlich brach er zusammen. Diagnose: Burn-out. Es folgte ein siebenwöchiger Kran- kenhausaufenthalt. „Eine wunderbare Mitarbeiterin, der ich sehr dankbar bin, hat den Laden am Laufen gehalten und so konnte ich mich langsam wieder aus diesem Loch herauskämpfen“, erklärt er. Seine Einstel- lung zur Selbstständigkeit hat sich seitdem geändert. „Ich war Sklave meines Betriebs geworden“, urteilt Heinrich. Der Wunsch, zu verkaufen, wuchs. Als die Entscheidung gefallen war, Heinrich aber letzte Zwei- fel hegte, ob es der richtige Weg sei, kam die nächste Auseinandersetzung: Die Agentur für Arbeit habe nicht verstehen wollen, dass Heinrich zuletzt aus unter- nehmerischen Gründen seine Arbeitnehmerüberlas- sungs-Lizenz nicht verlängert hatte. „Natürlich wurde ich direkt verdächtigt, Arbeitnehmer ohne Lizenz ein- fach weiterhin verleihen zu wollen“, sagt Heinrich. Ende Februar folgte die Prüfung im Steuerbüro, das für den Betrieb Steuern und Lohnabrechnung übernimmt. „Die von uns zeitaufwendig erstellten Mindestlohn- zettel wurden erst gar nicht akzeptiert. So stelle ich mir als Unternehmer und Steuerzahler keine positive Zusammenarbeit mit den Behörden vor.“ Die Entscheidung Heinrich lässt die Drohungen, Sitzungen mit Anwäl- ten und die bürokratischen Hürden nun hinter sich. Dafür hat er eine gute Lösung gefunden: Zum 1. März hat ein größeres Unternehmen seinen Betrieb gekauft und führt ihn als eigenständige Abteilung weiter, die Heinrich nun als Angestellter leitet. „Abgesehen von den Streitereien mit den Behörden mache ich künf- tig dasselbe wie bisher. Nur dass ich jetzt endlich wieder mit zum Arbeiten rausfahren kann“, sagt er. Die Entscheidung habe auch in seiner Familie für Erleichterung gesorgt. „Mein Sohn hat zu meiner Frau gesagt: ‚Danke, dass Papa die Firma verkauft hat‘“, berichtet der zweifache Vater. Nun hat er einen Plan für sein erstes freies Wochenende gefasst. „Ich fahre mit meinem Sohn an die Ostsee. Es wird unser erstes Vater-Sohn-Wochenende.“ DENNY GILLE W So stelle ich mir als Unter- nehmer und Steuerzahler keine positive Zusammenar- beit mit den Behörden vor. Martin Heinrich Hat die Nase voll von der überbordenden Bürokratie: Der ehemalige Unternehmer Martin Heinrich. Foto: Denny Gille W Nein: Wir sehen das gelassen. (60 %) W Inzwischen schon: Die Sorge wächst. (24 %) W Ja: Uns macht das ziemliche Sorgen. (10 %) W Unsicher: Mehr Aufklärung nötig (6 %) UMFRAGE Macht Ihnen das Coronavirus Sorgen? Die steigende Zahl der Corona-Erkrankten beschäftigt zunehmend die Gesellschaft. Sorgen sich die handwerk.com-Umfrageteilnehmer um mögliche Folgen für ihren Betrieb? 10 24 6 60 Mehr Infos unter www.signal-iduna.de Egal, welches Handwerk Sie genau beherrschen: Wir versichern es Ihnen.

Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg … · 2020-03-11 · hat ein größeres Unternehmen seinen Betrieb gekauft und führt ihn als eigenständige Abteilung weiter, die

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Page 1: Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg … · 2020-03-11 · hat ein größeres Unternehmen seinen Betrieb gekauft und führt ihn als eigenständige Abteilung weiter, die

125. Jahrgang | Nr. 4 | 12. März 2020

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nach dem Redaktionsschluss weiter. Mit unserer App bleiben Sie auf dem Laufenden. Kostenlos zu haben ist sie im App Store oder bei Google Play.

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Neues Kapitel in der ZuwanderungspolitikSeit dem 1. März gilt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Was bringt es für das Handwerk?

„Mit dem Inkrafttreten wird ein neues Kapitel in der Zuwanderungs-politik Deutschlands aufgeschlagen“, sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Handwerk brauche mehr denn je berufl ich qua-lifi zierte Fachkräfte – auch aus Dritt-staaten. „Deshalb ist es gut, dass deren Beschäftigung in Deutschland mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nun deutlich erleichtert wird“, erklärt er.

Wollseifer weist aber daraufhin, dass das beste Gesetz nichts nütze „ohne eine gute Umsetzung“. Alle Akteure seien gefordert, ihre Verwaltungsverfahren zu straff en, zu beschleunigen und zuwande-rungsfreundlich zu gestalten. „Das erwarten die Unternehmen“, so der ZDH-Präsident.

Damit die Zuwanderung gerade in die kleinen Unternehmen des Hand-

werks gelinge, sei entscheidend, solche ausländischen Fachkräfte zu gewinnen, die sprachlich und berufl ich rasch inte-grierbar sind. Hier setzt das Handwerk laut Wollseifer große Hoff nungen in das neue Instrument der Vermitt-lungsabsprachen, die eine zielgenaue Rekrutierung geeigneter ausländischer Fachkräfte in Kooperation mit auslän-dischen Verwaltungen ermöglichen.

Welche Chancen sich aus dem neuen Gesetz für das Handwerk erge-ben, werde ein Pilotprojekt zur Gewin-nung bosnischer Fachkräfte zeigen, das der ZDH zusammen mit der Bundes-agentur für Arbeit gestartet hat. Dazu erklärt Wollseifer: „Wir sind überzeugt, dass die Ergebnisse des Projekts für beide Seiten viele Vorteile und weitere Perspektiven für eine Zusammenarbeit mit sich bringen werden.“ (AML)

Mehr Infos unter: svg.to/ fagesetz

„Lauf geht‘s“Handwerk unterstützt Sportaktion der Nordwest-Zeitung. Seite 11

WEITERE THEMEN

Förderung für Ihren BetriebMit diesen Programmen helfen die Landesförderbanken. Seite 2

Mitarbeiter bindenZehn Kleinigkeiten, die Ihr Team glücklich machen. Seite 7

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Corona – und nun? Was Sie als Unternehmer jetzt wissen müssen, erklärt Arbeitsrechtlerin Doris- Maria Schuster. Seite 3

Unternehmer macht SchlussKann die Bürokratie Unternehmer in die Ge-schäftsaufgabe treiben? Bei Martin Heinrich ist es soweit gekommen. Hier erklärt er warum.

E in Vor-Ort-Besuch in Genthin, nördlich von Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Es ist Sonntagmorgen und Martin Heinrich sitzt am Schreibtisch im Büro der Haus-

meisterservice Heinrich e. K. Es wirkt, als hätte er hier heute schon eine Weile verbracht. Sein Büro ist funktional eingerichtet. An den Wänden hän-gen Schnappschüsse, die schöne Erinnerungen aus 17 Betriebsjahren zeigen. Ein paar Zeitungsartikel gibt es auch. „Ich wollte schon immer selbststän-dig sein“, steht auf einem. „Das stimmt auch“, sagt Martin Heinrich. „Ich wollte selbst entscheiden und mir den Tag selbst einteilen.“ Eine Weile hatte das auch gut funktioniert.

Erfolgreich gegründet und gewachsenIm Alter von 23 Jahren hat sich Heinrich selbststän-dig gemacht, anfangs mit einem kleinen Büro im Wohnzimmer seiner Eltern. Der gelernte Tiefbauer und geprüfte Schweißer hat Hausmeisterdienste in ganz Sachsen-Anhalt und darüber hinaus angenom-men und sich mit seiner Arbeit schnell einen guten Namen gemacht. Sein Unternehmen wuchs. Nach einigen Jahren konnte er ein Betriebsgelände kau-fen und habe zwischenzeitlich über 40 Mitarbeiter beschäftigt. „Heute sind wir noch 24, mit 14 Autos, zwei Traktoren, fünf Anhängern und einem gut aus-gestatteten Maschinenpark“, sagt der Unternehmer.

Das alles hat er jetzt verkauft. Grund: „Die Bürokra-tie, die ständigen Kontrollen, Drohungen und Macht-demonstrationen durch die Behörden haben mich krank gemacht“, erklärt der 40-Jährige. An Beispielen für schlechte Erfahrungen mangelt es ihm nicht.

Keine Rechte für ArbeitgeberSein erstes Schlüsselerlebnis hatte der Unterneh-mer im Streit mit einem Arbeitnehmer. Der sei ohne Ankündigung verzogen und für drei Monate unterge-taucht gewesen. „Briefe kamen zurück, SMS wurden ignoriert, wir versuchten über Meldebehörde und sei-nen Vater, die neue Anschrift zu bekommen“, erklärt Heinrich. Nichts habe geholfen, bis sich der Mitar-beiter selbst meldete. „Als sei nichts gewesen“, sagt Heinrich. Er kündigte ihm. Der Mitarbeiter klagte – und bekam recht. Heinrich habe zwar nachweisen können, dass er alles versucht hatte, den Mitarbeiter zu erreichen, doch am Ende zählte nur eines: Vor der Kündigung konnten dem Abtrünnigen die erteilten

Abmahnungen nicht zugestellt werden, da er unbe-kannt verzogen war. Die Krönung: Heinrich habe dem Mitarbeiter für die drei Monate den Arbeitslohn nach-zahlen müssen, „fürs Nichtarbeiten“, sagt Heinrich.

Doch es sind nicht nur solche Einzelfälle, die Martin Heinrich die Lust am Unternehmerdasein genommen haben. Es ist auch die Art der Kommuni-kation, die die Behörden mit ihm pfl egen, die er nicht mehr erträgt. „Die ist sehr oft von oben herab“, sagt Heinrich. Für ihn ist die Botschaft, die da im Subtext gesendet, wird ganz klar: ‚Ich wertschätze dich nicht!‘

Erlebt hat der Unternehmer das in zahllosen Kon-trollen, denen sich sein Betrieb in der Vergangenheit stellen musste: Ob Soka, Zoll, Arbeitsamt oder Finanz-amt – jedes Jahr komme irgendeine Prüfung, in der sich Heinrich gegen unterschiedlichste Unterstellun-gen wehren müsse. „Es ist immer dasselbe Muster“, sagt Heinrich. „Schriftliche Ankündigung und im selben Schreiben eine Drohung: Wenn das und das nicht korrekt läuft, hagelt es diese oder jene Strafe.“

Tiefpunkt und kein Ende des Drucks 2017 wuchs dem Unternehmer der Druck über den Kopf. „Ich habe noch eine halbe Stunde pro Nacht geschlafen und konnte überhaupt nicht mehr abschal-ten“, sagt Heinrich. Schließlich brach er zusammen. Diagnose: Burn-out. Es folgte ein siebenwöchiger Kran-kenhausaufenthalt. „Eine wunderbare Mitarbeiterin, der ich sehr dankbar bin, hat den Laden am Laufen gehalten und so konnte ich mich langsam wieder aus diesem Loch herauskämpfen“, erklärt er. Seine Einstel-lung zur Selbstständigkeit hat sich seitdem geändert. „Ich war Sklave meines Betriebs geworden“, urteilt

Heinrich. Der Wunsch, zu verkaufen, wuchs. Als die Entscheidung gefallen war, Heinrich aber letzte Zwei-fel hegte, ob es der richtige Weg sei, kam die nächste Auseinandersetzung: Die Agentur für Arbeit habe nicht verstehen wollen, dass Heinrich zuletzt aus unter-nehmerischen Gründen seine Arbeitnehmerüberlas-sungs-Lizenz nicht verlängert hatte. „Natürlich wurde ich direkt verdächtigt, Arbeitnehmer ohne Lizenz ein-fach weiterhin verleihen zu wollen“, sagt Heinrich. Ende Februar folgte die Prüfung im Steuerbüro, das für den Betrieb Steuern und Lohnabrechnung übernimmt. „Die von uns zeitaufwendig erstellten Mindestlohn-zettel wurden erst gar nicht akzeptiert. So stelle ich mir als Unternehmer und Steuerzahler keine positive Zusammenarbeit mit den Behörden vor.“

Die Entscheidung Heinrich lässt die Drohungen, Sitzungen mit Anwäl-ten und die bürokratischen Hürden nun hinter sich. Dafür hat er eine gute Lösung gefunden: Zum 1. März hat ein größeres Unternehmen seinen Betrieb gekauft und führt ihn als eigenständige Abteilung weiter, die Heinrich nun als Angestellter leitet. „Abgesehen von den Streitereien mit den Behörden mache ich künf-tig dasselbe wie bisher. Nur dass ich jetzt endlich wieder mit zum Arbeiten rausfahren kann“, sagt er. Die Entscheidung habe auch in seiner Familie für Erleichterung gesorgt. „Mein Sohn hat zu meiner Frau gesagt: ‚Danke, dass Papa die Firma verkauft hat‘“, berichtet der zweifache Vater. Nun hat er einen Plan für sein erstes freies Wochenende gefasst. „Ich fahre mit meinem Sohn an die Ostsee. Es wird unser erstes Vater-Sohn-Wochenende.“ DENNY GILLE W

So stelle ich mir als Unter-nehmer und Steuerzahler keine positive Zusammenar-beit mit den

Behörden vor.

Martin Heinrich

Hat die Nase voll von der überbordenden Bürokratie: Der ehemalige Unternehmer Martin Heinrich.

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W Nein: Wir sehen das gelassen. (60 %)W Inzwischen schon: Die Sorge wächst. (24 %)W Ja: Uns macht das ziemliche Sorgen. (10 %)W Unsicher: Mehr Aufklärung nötig (6 %)

UMFRAGE

Macht Ihnen das Coronavirus Sorgen?Die steigende Zahl der Corona-Erkrankten beschäftigt zunehmend die Gesellschaft. Sorgen sich die handwerk.com-Umfrageteilnehmer um mögliche Folgen für ihren Betrieb?

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Mehr Infos unter www.signal-iduna.de

Egal, welches Handwerk Sie genau

beherrschen: Wir versichern es Ihnen.

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O b Existenzgründung oder Betriebsüber-nahme, Neuanschaff ung oder Ersatz-investition, Weiterbildungsbedarf oder Energiesparmaßnahmen – für

fast jedes betriebliche Vorhaben gibt es irgendwo ein Förderprogramm in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Passende Angebote fi nden Handwerksbetriebe unter anderem bei den Förder-banken der jeweiligen Bundesländer, zum Beispiel der NBank in Niedersachsen und der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB). Die Auswahl ist zu groß, um sie vollständig vorzustellen, doch die zehn Programme in der nebenstehenden Tabelle sollten Handwerker in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt kennen.

Erst informieren, dann umsetzenWer Förderprogramme des Landes, des Bundes oder auch der regionalen Wirtschaftsförderung nutzen will, sollte sich unbedingt im Vorfeld über die Mög-lichkeiten, Konditionen und Bedingungen informie-ren. Bei sehr vielen Programmen muss der Antrag vor dem Start einer Maßnahme gestellt werden, sonst gibt es keine Förderung.

Infos zu diesen und allen weiteren Programmen der Landesförderbanken fi nden Sie auf deren Inter-netseiten (nbank.de, ib-sachsen-anhalt.de). Persönli-chen und kostenlosen Rat erteilen die Förderberater der Institute.

Einen Überblick über die Förderlandschaft und Hilfe bieten zudem kostenlos die Betriebsberater der Handwerkskammern. JÖRG WIEBKING W

Flexibel und unkompliziert

Schornsteinfegermeisterin Jaqueline Kroll (41) aus Wit-tingen nutzte den Mikrostar-ter-Kredit der NBank für den Start in die Selbstständigkeit.

Warum haben Sie sich für den Mikrostarter-Kredit entschieden?

» Jaqueline Kroll: Der Mikrostarter hat mir alles geboten, was ich brauchte – einen Kleinkredit, große Flexibilität und ein einfaches Antragsverfahren. Ich hatte mich vorher im Internet mit den verschiedenen Förder-möglichkeiten beschäftigt und mir war schnell klar, dass der Mikrostarter vergleichsweise unkompliziert ist und für mei-nen Bedarf völlig ausreicht.

Wie aufwendig war der Antrag?

» Kroll: Den Antrag habe ich online gestellt, auf der Website der NBank. Natürlich muss man da auch einiges ausfüllen, aber weniger als bei anderen Programmen, und bei Fragen hat mir die NBank direkt geholfen. Ich musste auch die Stellungnahme einer neutralen Stelle vorlegen, das hat meine Hausbank übernommen. Außerdem musste ich einen Businessplan erstellen, das hat am längsten gedauert. Aber den braucht man bei jeder Förderung und es ist auch für einen selbst nützlich, wenn man schriftlich ausarbeitet, was man vorhat und welche Investitionen dafür nötig sind.

Der Förderkredit ist beim Mikrostarter auf maximal 25.000 Euro begrenzt. Manchem Kollegen wird das für den Start nicht genügen.

» Kroll: Natürlich gibt es andere Förderprogramme mit größeren Krediten, aber die sind auch mit mehr Aufwand verbunden. Man sollte sich daher genau überlegen, was man am Anfang wirklich braucht, beim Businessplan realistisch bleiben und sich daran halten. Dann bleibt man später auch mit der Finanzie-rung und der Rückzahlung im Plan. (JW)

Finanzierung & Steuern

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DIE PROGRAMME IM ÜBERBLICK

NIEDERSACHSEN: SO FINANZIERT DIE NBANK SACHSEN-ANHALT: SO FINANZIERT DIE IB

Mikrostarter: Das Darlehen zwischen 5.000 und 25.000 Euro können Gründer und Nachfolger zum Beispiel für Investitionen, Betriebsmittel, Übernahme, Betriebserweiterung nutzen.Tipp: Der Kredit erlaubt eine Finanzierung zu 100 Prozent. Die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei. Eine bankübliche Besicherung ist nicht erforderlich.

Meistergründungsprämie: Diese Prämie von maximal 10.000 Euro erhalten Handwerksmeister, die sich in ihrem Gewerk erstmalig selbständig machen, für Investitionen und Betriebsmittel. Tipp: „Die Gründung darf erst nach Bewilligung erfolgen, die Antragstellung erfolgt über die zuständige Handwerkskammer“, sagt Förderberater Sebastian Knabe von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Digitalbonus: Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Hardware, Software und Lizenzen bezuschusst das Land mit bis zu 50 Prozent, maximal jedoch 10.000 Euro, wenn der Kaufpreis über 5.000 Euro liegt. „Zielgruppe sind Betriebe, die Prozesse oder Produkte digitalisieren oder für mehr Datensi-cherheit sorgen wollen“, berichtet Bernd Pütz von der NBank. Sein Tipp: „Die Fördermittel für den Digitalbonus sind gedeckelt und die Nachfrage ist groß. Wer den Zuschuss nutzen will, sollte nicht zu lange warten.“

Messebeteiligungen: Handwerksbetriebe können für die Teilnahme an Inlandsmessen Zuschüsse von pauschal 4.000 Euro unter anderem für Stand-miete, Standbau und Transport beantragen. Für Auslandsmessen gibt es bis zu 75 Prozent der Ausgaben, maximal 16.000 Euro (Existenzgründer: 24.000 Euro). Förderfähig sind bis zu 3 Messen im Jahr, wenn sie im AUMA-Katalog als Auslandsmessen oder als „national und international“ geführt werden. Tipp: Für Knabe sind Messen ein „wichtiges Kommunikationsinstrument“, denn mit ihnen erreichten Unternehmer mehrere Ziele, von der Steigerung des Bekanntheits-grades, über Informationsbeschaff ung und Branchenpräsenz bis zur positiven Entscheidungshilfe für Investitionen.

Weiterbildung in Niedersachsen (WIN): Die individuelle Weiterbildung von Chef und Mitarbeitern bezuschusst das Land mit bis zu 50 Prozent der Weiter-bildungskosten inklusive Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Tipp: Im Kampf um Fachkräfte könne dieses Programm helfen: „Individuelle Weiterbildungen werden für Arbeitnehmer immer wichtiger – und damit auch für jeden Arbeitge-ber“, betont Pütz.

Weiterbildung Betrieb: Betriebliche Qualifi zierungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter Kompetenzen dienen oder Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unterstützen, fördert die IB mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent. Tipp: Die Antragstellung muss mindestens sechs Wochen vor der verbindlichen Anmeldung erfolgen.

Meisterprämie im Handwerk: Diese Prämie in Höhe von 4.000 Euro steht Hand-werksmeistern seit dem 1. September 2017 nach Bestehen der Meisterprüfung zu und ist nicht an eine bestimmte Verwendung gebunden. Tipp: Versäumen Sie die Antragsfrist nicht. „Meister können die Prämie bis zu 16 Monate nach bestande-ner Prüfung beantragen“, sagt Pütz. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum auf dem Prüfungszeugnis.

Impuls – IB-Nachfolgedarlehen: Dieses Darlehen fi nanziert Ausgaben der Betriebsnachfolge, etwa den Erwerb von Anlage- und Umlaufvermögen und von immateriellen Gegenständen. Es kann Finanzierungsbedarf zwischen 25.000 und 3 Millionen Euro bis zur vollen Höhe fi nanzieren.

Gründungsprämie im Handwerk: Bei der Schaff ung unbefristeter sozial-versicherungspfl ichtiger Arbeitsplätze können Gründer und Nachfolger einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro pro Arbeitsplatz für Personalausgaben in Anspruch nehmen. Tipp: „Stellen Sie erst den Antrag und schließen Sie keine Arbeitsverträge vor der Bewilligung der Prämie ab“, rät Pütz.

MUT - IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen: Dieses Darlehen zwischen 25.000 und 3 Millionen Euro kann Investitionen in gewerblich eigengenutzte Gebäude, insbesondere Errichtungsinvestitionen, Umbaumaßnahmen und Maß-nahmen zur Verbesserung der Energieeffi zienz von Produktionsanlagen bis zur vollen Höhe fi nanzieren.

Darf das Finanzamt Fehler berichtigen? Kredite, Bürgschaft und Co.

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Fehler passieren, auch dem Fiskus. Wenn aber drei Finanzbeamte einen Fehler nicht bemerken, darf ihn ein vierter später nicht nachträglich berichtigen.

Diese fi nanziellen Hilfen gibt es für Betriebe, die durch das Coronavirus wirtschaftlich unter Druck geraten.

Der Fall: In dem behandelten Fall hatte der Gesell-schafter einer GmbH 20 Prozent seines GmbH-An-teils verkauft. Der zu versteuernde Veräußerungsge-winn betrug rund 80.000 Euro. Das gab er auch so in seiner elektronisch eingereichten Steuererklärung für das Jahr 2011 an. Im Finanzamt kam es dann zu einem Fehler, der Finanzbeamte erfasste den gesam-ten Betrag als „steuerfreien Veräußerungsgewinn“. Das fi el im Finanzamt nicht auf, obwohl die Steuer-erklärung dort als „Intensiv-Prüfungsfall“ eingestuft wurde, bei dem der fertige Steuerbescheid von einer Qualitätssicherungsstelle wie auch vom Vorgesetz-ten des Sachbearbeiters überprüft wird. Erst im Jahr 2014 bemerkten Betriebsprüfer den Fehler bei einer Außenprüfung. Das Finanzamt änderte daraufhin den Steuerbescheid für 2011 rückwirkend.

Das Urteil: Der Bundesfi nanzhof (BFH) entschied den Fall zugunsten des Unternehmers. Die Abgaben-ordnung erlaube nachträglich nur die Korrektur von

Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen off en-baren Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwal-tungsaktes unterlaufen sind. Da dieser Fall jedoch von „zumindest zwei Mitarbeitern“ des Finanzam-tes inhaltlich geprüft und bearbeitet wurde, sei ein bloßes mechanisches Versehen ausgeschlossen. (JW)

BFH: Urteil vom 10. Dezember 2019, Az. IX R 23/18

Als Folge des Coronavirus kann es in Handwerksbetrieben zu Lieferengpäs-sen, Personalengpässen und Proble-men bei der Erledigung von Aufträgen kommen. Hilfe bieten dabei die För-derbanken, Bürgschaftsbanken und die Arbeitsagentur:

� Zinsgünstige Betriebsmit-telkredite: Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbe-darf für Betriebsmittel können betroff ene Betriebe die bekannten KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite bei der KfW beantragen. Darauf weist das Bun-deswirtschaftsministerium hin. Auch die Landesförderinstitute bieten zinsgünstige Betriebsmit-telfi nanzierungen an.

� Bürgschaften zur Besicherung von Krediten: Zudem können sich betroff ene Betriebe kurzfristige Kredite von der Bürgschaftsbank ihres jeweiligen Bundeslandes mit einer Bürgschaft besichern lassen. Eine kostenlose Anfrage für solche Finanzierungsvorhaben können Betroff ene auf dem gemeinsamen Finanzierungsportal der Deut-schen Bürgschaftsbanken stellen, berichtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

� Kurzarbeitergeld bei Coronavi-rus möglich: Müssen Handwerks-betriebe als Folge des Coronavirus Kurzarbeit anordnen, können sie für die Mitarbeiter Kurzarbeiter-geld beantragen. Voraussetzung

für den Bezug von Kurzarbei-tergeld ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit, dass die üblichen Arbeitszeiten vorüberge-hend wesentlich verringert sind. Ob ein Betrieb die Voraussetzun-gen für die Zahlung erfüllt, prüft die jeweils zuständige Agentur für Arbeit. (JW)

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So können Sie sich fördern lassen!Wer gründen, investieren oder sich weiterbilden will, kann auf die Hilfe der Landesförderbanken setzen. Diese Programme sind für Handwerker besonders interessant.

2 Norddeutsches Handwerk | 12. März 2020

Page 3: Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg … · 2020-03-11 · hat ein größeres Unternehmen seinen Betrieb gekauft und führt ihn als eigenständige Abteilung weiter, die

Das müssen Sie jetzt wissen!Muss ich Mitarbeitern in Quarantäne Lohn zahlen? Muss ich Kunden über Corona informieren? Wie schütze ich mich? Wir haben die Antworten zusammengestellt.

I nfektionen mit dem Coronavirus ( SARS-CoV-2) und Vor-sorgemaßnahmen verunsichern Betriebsinhaber, Mitarbei-ter und Kunden. Hier sind Antworten auf die wichtigsten Arbeitgeberfragen.

Coronona-Infektion: Wer muss in Quarantäne?Allein das Gesundheitsamt entscheidet, über wen Quarantäne ver-hängt wird. Die Betroff enen müssen nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) dann Folge leisten und dürfen die Quarantäne nicht verlassen.

Wer zahlt bei Quarantäne den Lohn?„Ist eine Person tatsächlich krank und wird krankgeschrieben, gel-ten die normalen Regeln für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“, erklärt Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster von der Arbeitsge-meinschaft Arbeitsrecht im DAV. Wird eine Person unter Qua-rantäne gestellt, erstatte das Gesundheitsamt dem Arbeitgeber die Gehaltszahlungen. Den Antrag müsse der Betrieb innerhalb von drei Monaten stellen.

Der Chef in Quarantäne: Wer zahlt Verdienstausfälle?Werden Selbstständige unter Quarantäne gestellt, erhalten sie eben-falls einen Verdienstausfall vom Gesundheitsamt, erklärt Arbeits-rechtlerin Schuster. Die Entschädigung bemesse sich nach den Einnahmen des Vorjahres, die dem Finanzamt gemeldet wurden. Auch hier gilt eine Drei-Monats-Frist für den Antrag.

Muss ich das Team und meine Kunden informieren?Bei einem Corona-Fall im Team müsse der Arbeitgeber alle Mit-arbeiter darüber informieren, die persönlichen Kontakt zu dem Erkrankten hatten, da die Gefahr einer Ansteckung besteht, sagt Schuster. Eine allgemeine Pfl icht, die Kunden ebenfalls zu infor-mieren, gibt es der Juristin zufolge nicht. „Wenn Ihr Mitarbeiter direkten Kundenkontakt hatte, ist es aber sicher ein guter Zug, auch die betroff enen Kunden zu informieren“, meint Schuster. Denn sonst würden sie später gegebenenfalls vom Gesundheitsamt über das mögliche Ansteckungsrisiko erfahren.

Wer haftet, wenn Aufträge nicht fertig werden? Ob Betriebe haften oder nicht, hängt laut Rechtsanwältin Schuster vom Inhalt der Verträge ab. „Sind darin Liefer- oder Erfüllungsfris-ten vorgesehen, haften Sie bei Verzug auf jeden Fall“, erläutert sie.

Eine Ausnahme sei möglich, wenn der Vertrag oder die Allge-meinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Haftung bei höherer Gewalt ausschließen und Epidemien dort explizit aufgeführt sind, so die Juristin. Allerdings seien die Anforderungen an einen Haf-tungsausschluss relativ hoch.

Was tun, wenn mich ein Kunde nicht hereinlässt?Wenn ein Kunde Ihren Mitarbeitern nur aus Angst vor dem Corona-virus den Zutritt verweigert, müsse er zahlen, „auch wenn Sie die Leistung nicht erbracht haben“, sagt Juristin Schuster. In Rech-nung stellen könnten Betriebe die Summe, die den eingeplanten Leistungen entspricht.

Wie erkenne ich, ob Mitarbeiter oder ich infi ziert sind?Ob es sich um eine SARS-CoV-2-Infektion handelt, kann nur ein Arzt feststellen, da die Symptome denen anderer Atemwegserkran-kungen ähneln. Wie das Bundesamt für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erläutert, kann eine Infektion mit dem neuartigen Corona-virus zu Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen. Einige Betroff ene leiden auch an Durchfall.

Was tun, wenn ich glaube, dass ein Kollege infi ziert ist?Einer Ihrer Mitarbeiter kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit und Sie fürchten, dass er mit dem Coronavirus infi ziert ist? „Dann können Sie Ihrem Mitarbeiter sagen, dass er zum Arzt gehen und das abklären soll“, sagt Rechtsanwältin Schuster. „Den Arztbesuch können Sie aber nicht erzwingen.“ Doch selbst wenn Ihr Mitarbeiter zum Arzt geht, haben Sie kaum Chancen, die Ursa-che für Krankheitssymptome herauszufi nden: Durch die ärztliche Schweigepfl icht, wird auf einer ärztlichen Bescheinigung nur ste-hen, ob ihr Mitarbeiter arbeitsfähig ist oder nicht , sagt Schuster.

Dürfen Mitarbeiter vorsorglich zu Hause bleiben?Mitarbeiter dürfen nicht einfach zu Hause bleiben, weil sie glauben, dass sie infi ziert sind oder aus Sorge vor Ansteckungsgefahren, betont Schuster. „Das wäre Arbeitsverweigerung und kann eine Abmahnung zur Folge haben, gegebenenfalls sogar eine Kündi-gung“, warnt die Rechtsanwältin. „Gibt es Anhaltspunkte für eine mögliche Infi zierung, beispielsweise aufgrund von Kontakten zu einer infi zierten Person, so muss Ihr Mitarbeiter Sie jedoch darü-ber informieren.“ Dazu ist er wegen seiner Treue- und Fürsorge-pfl ichten gegenüber Ihnen als Arbeitgeber verpfl ichtet, erläutert die Arbeitsrechtlerin. Stellen Sie Mitarbeiter jedoch prophylaktisch von der Arbeit frei, „tragen Sie das fi nanzielle Risiko allein“, so Schuster.

Schule und Kita geschlossen? Was gilt arbeitsrechtlich?Mitarbeiter können nicht einfach für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben, wenn Kitas und Schulen wegen des Coronavirus geschlossen werden. „Das ist ein Risiko, das Arbeitnehmer grund-

sätzlich allein tragen“, sagt Schuster. Eine Ausnahme sei es, wenn die Schließung erst kurz vor Arbeitsbeginn bekanntgegeben wird „Dann müssen Ihre Mitarbeiter sofort eine Lösung fi nden und die Zeit müssen Sie ihnen einräumen“, sagt die Juristin. Was dafür angemessen sei, hänge vom Alter der Kinder ab, so Schuster.

Was tun, wenn Sie Kontakt zu Betroff enen hatten?Wenn Sie persönlichen Kontakt mit einer Person hatten, die nach-weislich mit dem Coronavirus infi ziert ist, sollten Sie sich laut BZgA unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Das gelte auch, wenn Sie selbst keine Krankheitsanzeichen haben.

Welche Arbeitgeberpfl ichten habe ich?Laut Rechtsanwältin Schuster haben Arbeitgeber grundsätzlich eine Fürsorgepfl icht für ihre Mitarbeiter: Sie müssen über mögliche Risiken informieren, diese minimieren und gegenüber den Mitar-beitern Empfehlungen zum Umgang mit dem Risiko aussprechen.

Es lasse sich also nicht pauschal sagen, welche konkreten Maß-nahmen Arbeitgeber ergreifen müssen, sagt Schuster. Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren, könnten Betriebe zum Beispiel Desinfektionsmittel bereitstellen oder Dienstreisen in Risikogebiete untersagen. ANNA-MAJA LEUPOLD UND KATHARINA WOLF W

Sind Liefer- oder Erfüllungsfristen

vorgesehen, haften Sie bei Verzug.Doris-Maria Schuster,

Rechtsanwältin

Brennpunkt: Corona-Virus

Corona und Arbeitsrecht: Was Handwerker jetzt wissen müssen!

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3| Norddeutsches Handwerk 12. März 2020

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4 Norddeutsches Handwerk | 12. März 2020

I n einer gemeinsamen Erklärung „zur Situation von Solo-Selbstständigen im Handwerk“ stellen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Gewerkschaftsbund

(DGB) eine Reihe von „Handlungsansätzen“ vor. Dazu zählen unter anderem

ɓ Altersvorsorge: die Einführung einer Vorsorge-pflicht für alle Selbstständigen, wobei Über-gangsregelungen besondere Härten abfedern sollen.

ɓ Gesetzliche Unfallversicherung: die Auswei-tung der Pflichtversicherung auf alle Selbst-ständigen, da diese regelmäßig wie abhängig Beschäftigte tätig würden und ähnlich hohen Risiken wie Arbeitnehmer ausgesetzt seien.

ɓ Arbeitsschutz: die Anwendung von Arbeits-schutzpflichten auf alle Selbstständigen und deren verpflichtende Teilnahme an entsprechen-den Schulungen.

ɓ Kranken- und Pflegeversicherung: eine Nach-weispflicht für alle Selbstständigen hinsichtlich ihres Krankenversicherungsstatus gegenüber Zoll und Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

ɓ Sozialkassen-Tarifverträge: die Schaffung einer „rechtssicheren Basis“ zur Einbeziehung von Solo-Selbstständigen, die „häufig nicht weniger schutzbedürftig als Beschäftigte“ seien, in allgemeinverbindlichen tariflichen Regelun-gen der Soka-Tarifverträge „zur betrieblichen Altersvorsorge oder zur branchenweiten Förde-rung der Berufsausbildung“.

Vorsorge- und Versicherungspflichten für alle: Das würde nicht nur Solo-Selbstständige im Handwerk betreffen.

ɓ Scheinselbstständigkeit: eine Überprüfung, ob die Abgrenzungsregelungen von Schein-selbstständigkeit und Solo-Selbstständigkeit ausreichen.

ɓ Kontrollen: die Aufstockung des Personals bei Zoll und FKS und Lösungen zur unbürokrati-schen Meldung und Weitergabe von Informatio-nen über Verdachtsfälle.

In Sorge vor „Unterbietungsstrategien“ Während viele Handwerker die Solo-Selbstständig-keit „bewusst als Form der Selbstständigkeit wählen“, sähen ZDH und DGB „mit Sorge die Zunahme von solchen Erscheinungsformen, die gezielte Unterbie-tungsstrategien verfolgen und damit einem fairen Leistungswettbewerb schaden“. Deren Verbreitung werde „durch die zunehmenden Möglichkeiten der digitalen Vermittlung handwerklicher Dienstleistun-gen auf Online-Plattformen begünstigt“.

Ein Dorn im Auge sind Handwerk und Gewerk-schaftsbund konkret „wettbewerbsverzerrende Subunternehmerstrukturen“ und die „bedenkliche Nutzung“ des Reisegewerbes, aber auch der Zusam-menschluss von Solo-Selbstständigen in Gesellschaf-ten Bürgerlichen Rechts (GbR) – deren Missbrauch unterbunden werden solle. „Der gegenwärtig fest-zustellende Trend zur Solo-Selbstständigkeit wird dann problematisch, wenn er zu spürbaren Wett-bewerbsverzerrungen führt, die reguläre Unterneh-men mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Auszubildenden ins Abseits drängen“, betont

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Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Unter-nehmerverbandes Deutsches Handwerk (UDH).

Politik gefordert – und die Tarifparteien„Missbräuchliche Formen der Solo-Selbstständig-keit können nicht im Interesse eines lebendigen und zukunftsfähigen Handwerks sein“, sagt DGB-Bundes-vorstand Stefan Körzell. Deshalb sei der Gesetzgeber „jetzt zum Handeln aufgefordert“.

„Am Ende sind aber auch die Tarifpartner in den einzelnen Handwerksbranchen aufgefordert, vor allem durch eine stärkere Tarifbindung, für gute Arbeitsbedingungen und faire Wettbewerbsstruk-turen zu sorgen“, heißt es dazu vom ZDH.

Mit dem „Handlungsansatz“ zu den Sozialkas-sen-Tarifverträgen greifen ZDH und DGB ein Thema

auf, das 2015 zu einem Streit zwischen Solo-Selbst-ständigen und den Tarifparteien geführt hatte: die Einführung eines Soka-Pflichtbeitrages zur Berufs-ausbildung für Solo-Selbstständige. Dabei ging es um Beitragszahlungen von Solo-Selbstständigen zu einer von den Tarifpartnern ausgehandelten und vom Bundesarbeitsministerium allgemeinverbind-lich erklärten Ausbildungsumlage.

Den Streit hatte schließlich 2017 das Bundesar-beitsgericht entschieden: Solo-Selbstständige seien keine Arbeitgeber, folglich seien Arbeitsgerichtskla-gen der Soka gegen Solo-Selbstständige zur Eintrei-bung der Beiträge unzulässig. In der Folge hatte die Soka-Bau angekündigt, alle bisher geleisteten Min-destbeiträge zur Ausbildungsumlage zurückzuzahlen. JÖRG WIEBKING W

Beitragspflicht gefordertHandwerk und DGB treten für Vorsorge-, Versicherungs- und Beitragspflichten für Selbstständige und Solo-Selbstständige ein – Sozialkassen (Soka) inklusive.

Wettbewerbs-verzerrende

Subunterneh-merstruktu-

ren ... ... wollen Handwerk und Gewerkschaften

verhindern.

So digital ist das Bauhandwerk aufgestelltVon der Website bis hin zu BIM – eine Studie zeigt, wie stark Betriebe in Sachen Digitalisierung sind. Sind Sie auch so gut wie die Konkurrenz?

Handwerker als Vorreiter in Sachen Digita-lisierung? Ja, durchaus – zu diesem Ergeb-nis kommt eine Studie der Deutschen Telekom. Denn das Handwerk erreicht beim Digitalisierungsindex der Telekom 57 Punkte und liegt damit einen Punkt über dem Durchschnitt aller Branchen. Befragt wurden 2.500 Unternehmen.

Wer die Ergebnisse für das Handwerk genauer unter die Lupe nimmt, der stellt allerdings Unterschiede zwischen den einzelnen Handwerksbranchen fest: Das Handwerk für den gewerblichen Bedarf ist mit 62 Punkten Spitzenreiter beim Digita-lisierungsindex, es folgt das Handwerk für den Privatbereich mit 53 Punkten. Schluss-licht ist das Bauhandwerk mit 52 Punkten.

Was das Bauhandwerk hemmtDie Studie identifiziert einen der Gründe, der das Bauhandwerk bei der Digitalisie-

Ob Online-Terminplaner oder Apps zur Zeiterfassung: Der Digitalisierungsindex Handwerk von der Telekom zeigt, wie gut Baubetriebe in Sachen Digitalisierung aufgestellt sind.

rung hemmt: Zeitmangel. 31 Prozent der Betriebe beklagen sich darüber. Trotzdem gibt es Dinge, bei denen das Bauhandwerk gut aufgestellt ist. So kommt es etwa beim Index für IT-Sicherheit auf 61 Punkte.

Zahlen zur DigitalisierungDigitalisierungsprojekte haben Baube-triebe zuletzt vor allem in den Bereichen „Kundenbeziehungen“ und „Produktivität“ vorangetrieben. Hier die Ergebnisse:

ɓ Eine klassische Firmenwebsite, die gut umgesetzt ist, haben 48 Prozent der Befragten. Weitere 38 Prozent arbeiten noch daran.

ɓ Ein responsives Webdesign haben erst 30 Prozent der Bauhandwerker.

ɓ Termine online buchen können Kunden bei 32 Prozent der Befragten. Weitere 28 Prozent wollen künftig ein Terminplanungs-Tool einsetzen.

Auf eine mobile Anwendung zur Tourenplanung setzen 20 Prozent der Befragten.

ɓ Ein digitales Bautagebuch setzen 24 Prozent der Handwerker ein. 32 Prozent wollen künftig eine digitale Lösung zur Dokumentation einführen.

ɓ Building Information Modeling (BIM) nutzen zwölf Prozent der Betriebe. (AML)

57 PUNKTE erreicht das Handwerk im Digitalisierungsin-dex der Telekom.

Damit liegt es einen Punkt über dem

Durchschnitt aller Branchen.

ɓ Ihren Auftritt in sozialen Netzwer-ken setzen 31 Prozent der Betriebe erfolgreich um. Weitere 28 Prozent arbeiten noch daran.

ɓ Für Kommunikation und Werbung nutzen 28 Prozent soziale Medien. Auf die Umsatzentwicklung wirkt sich das nach Einschätzung von 83 Prozent der Befragten positiv aus.

ɓ Online-Konfiguratoren auf der Website bieten erst 16 Prozent der Betriebe an. Weitere 26 Prozent sehen darin aber großes Potenzial und pla-nen, ein solches Tool einzusetzen.

ɓ Von unterwegs auf E-Mails und Kalender zugreifen können die Mit-arbeiter von 47 Prozent der Betriebe. Weitere 31 Prozent wollen den mobi-len Zugriff ermöglichen.

ɓ Eine App zur Arbeitszeiterfassung nutzen 32 Prozent der Handwerker.

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W LESERBRIEFE NH02 / BONPFLICHTPapierverschwendungDiese Vorkehrung ist der größte Unsinn seit Jahren! Nur Papierverschwendung und großer Verwaltungs-aufwand! Haben wir in Deutschland nicht schon genug Verwaltungsaufwand, den unsere Regierung von uns fordert? Hans-Joachim Scharnweber Scharnweber Industrietore, Worpswede

Land der Prüfer und SchnüfflerDie Bonpflicht ist die nächste „Überraschung“ für Unternehmer: Muss nun etwa wirklich jeder Eisverkäufer, Laden- und Budenbesitzer eine Regis-trierkasse haben und einen Bon aushändigen? Jeder der Abgeordneten muss sich offenbar bestätigen, dass er unabkömmlich ist und die Bürger werden mit Gesetzen und Verordnungen versorgt. Aus dem ehemaligen Wirtschaftswunderland Deutschland wird über kurz oder lang das Land der Prüfer und Schnüffler! Die Wirtschaft wird kaputtregiert …

Peter Offelmann Peter Offelmann Orthopädie-Schuhtechnik, Haldensleben

Geteiltes Leser-Echo auf neuen Titel Bachelor-ProfessionalDrei Handwerksmeister hatten in der vergangenen Ausgabe dieser Zeitung positive Eigenschaften des Zusatztitels benannt. Die Reaktionen der Leser darauf sind gemischt, wie diese drei Leserstimmen zeigen.

„Ich begrüße diese neue Regelung, da sie eine höhere Anerkennung gegen-über den akademischen Abschlüssen bedeutet. Ich werde künftig beide Titel verwenden, denn der Meistertitel ist ein Ausdruck für Qualität, Vertrauen und Tradition gegenüber Kunden. Die Handwerksorganisationen haben sich mit viel Engagement für die Neuerung eingesetzt. Daher denke ich, dass man neue Wege mitgehen muss. Nur durch eine vielfache Verwendung erlangt man Bekanntheit und Akzeptanz.“Sebastian Schäl, Schäl Stahlbau Metallbau GmbH, Liebenau

„Ich halte den Zusatztitel „Bachelor“ für nicht nötig: Weder verändert sich

die Leistung hinter dem Titel noch können Kunden damit etwas anfangen – sie sind eher verwirrt. Der Meister-titel im deutschen Handwerk ist über Jahre hin gewachsen und hat auch im Ausland einen guten Ruf. Das hören wir immer wieder in Gesprächen mit Kollegen in den Niederlanden, Nor-wegen und Dänemark. Selbst dort wundert man sich, warum wir jetzt einen englischen Titel brauchen, um den Handwerksmeister zu ergänzen.“Rolf Kunze, Kunze Holz & Glas, Hude

„Die große Freude über den Bachelor Titel kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin enttäuscht, dass nicht für

„Höheres“ gekämpft wurde: Wir lernen im Handwerk, um den Meistertitel am Ende zu tragen, nicht nur drei Jahre, die man bräuchte, um an der Uni einen Bachelor zu erreichen. Es sollte der Mastertitel sein, den wir tragen dür-fen nach einer 6-7 Jahre langen Ausbil-dung! Wir bilden Menschen aus, leiten Betriebe, tragen eine große Verant-wortung für unsere Gesellschaft. Wir begeben uns auf einen Vergleich mit Uni-Abschlüssen. Da ist der Bachelor echt lächerlich im Vergleich mit dem Meister!“Verena Berger, Goldschmiedemeis-terin, Lüneburg

Mehr Stimmen auf: handwerk.com

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Der Zusatztitel Bachelor Professional wird unter Hand-werksmeistern nach wie vor kontrovers diskutiert.

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6 Norddeutsches Handwerk | 12. März 2020

D er erste Eindruck zählt – auch am Telefon und auch bei knapper Zeit. Daher ist es wichtig, am Telefon immer professionell aufzutreten. Das hilft bei der Akquise und

auch bei der Schadensvermeidung, wenn sich unzu-friedene Kunden melden. Ein Telefontrainer-Aus-bilder und eine Telefonservice-Spezialistin sagen, worauf es dabei ankommt.

Was am Telefon oft falsch gemacht wirdIngo Scheider, Geschäftsführer der Kompakttraining GmbH, nennt ein paar weitverbreitete Fehler:

� „Manche Handwerker melden sich mit einem Nuscheln, so dass der andere weder den Firmen-namen noch den persönlichen Namen versteht.“ Der Standard ist laut Scheider, sich deutlich mit der Firmenbezeichnung sowie Vor- und Nach-namen zu melden. Dann sollte eine Frage folgen wie: „Was kann ich für Sie tun?“

� Ist der Wunsch-Ansprechpartner unterwegs, wird der Anrufer oft aufgefordert, „es später noch einmal zu versuchen“. Dabei ist es besser, einen Rückruf zu einer bestimmten Zeit anzu-bieten. Scheider: „Das schaff t Verbindlichkeit und fördert die Vertrauensbildung.“

� Viele Mitarbeiter machen in dieser Situation einen weiteren Fehler: Sie stellen dem Anru-fer keinerlei Frage zu seinem Anliegen. Doch die erste Bedarfsermittlung ist enorm wichtig, damit der Meister später die weitere Vorgehens-weise festlegen kann.Christine Früh, Inhaberin von vbo – Virtuelles

Back Offi ce, nennt einen weiteren ungünstigen Fall: Manche Mitarbeiter in Handwerksbetrieben geben Anruf-Infos, trotz dringenden Handlungsbedarfs,

Viel los und trotzdem freundlich am Telefon: Standardformulierungen können helfen, einen klaren Kopf zu bewahren.

nicht schnell genug weiter. „Wenn der Regen schon ins Haus läuft, muss der Dachdecker sich umgehend zurückmelden.“ Ähnliches gilt, wenn es etwa um einen bedeutsamen Großauftrag geht. Zumindest für solche Fälle rät sie: „Der Mitarbeiter sollte sich sofort darum kümmern, dass kurzfristig eine Reaktion des richtigen Ansprechpartners erfolgt.“

Setzen Sie Standards für Telefonate Betriebsinhabern empfi ehlt Früh, einen Leitfaden mit passenden Fragen und Verhaltens-Vorgaben zu erstellen. So kann jedes Teammitglied Anrufe in gewünschter Weise entgegennehmen und tätigen. Was fachlich ermittelt werden muss, sollte ein Meis-ter festlegen. „Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter freundlich auf den Kunden eingehen können“, betont die Telefonspezialistin.

Scheider fügt einen weiteren Standard hinzu: „Natürlich müssen die Antworten des Interessenten auch festgehalten und bei einem Rückruf durch den Meister aufgegriff en werden.“

Scheider hat einen Vorschlag für Betriebe, in denen alle Belegschaftsmitglieder oft unterwegs sind: die Einrichtung eines Dienst-Handys. „Das bekom-men Ihre Leute reihum. Jeder hat mal Telefondienst. So bleiben alle in Übung.“

Mehr Schaden als NutzenWenn außer Ihnen selbst niemand ans Telefon gehen kann, müssen Sie zu anderen Hilfsmitteln greifen. Inzwischen gibt es zahlreiche Callcenter, die über das Internet ihre Dienste zu günstigen Preisen präsentieren.

Christine Früh beschreibt die Arbeitsbedingun-gen in solchen Firmen: „Es sitzen dort viele niedrig

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qualifi zierte und gering bezahlte Mitarbeiter. Ähn-lich wie ein Roboter nehmen sie einen Anruf nach dem anderen an, ohne etwas über die Auftraggeber zu wissen.“ Ein Anrufer merkt sofort, dass es sich um ein Callcenter handelt. Früh: „Die Person am Telefon kann nichts über die Firma sagen. Sie hält nur Namen, Rückrufnummer und Anrufgrund fest.“

Ein weiterer Nachteil dieses Arrangements: Es gehen immer wieder andere Mitarbeiter ans Telefon. „Wenn ein Bestandskunde jedes Mal wieder erklä-ren muss, wer er ist und was er will, führt das zu Verstimmung.“

Tipp: Früh rät, statt eines so unpersönlichen Dienstleisters lieber einen freundlich besproche-nen Anrufbeantworter einzusetzen. „Der macht das Gleiche, ist wesentlich preisgünstiger und noch mit passender Ansage individuell auf Ihren Betrieb zugeschnitten.“

Was wirklich hilftEine andere Variante besteht darin, eine 450-Euro-Kraft für den Telefondienst einzustellen. „Doch die ist nur zeitweise im Betrieb. Und auch außer-halb ihrer Anwesenheit gehen Anrufe ein“, warnt Telefonspezialistin Christine Früh. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, ein Offi ce-Center oder einen Freiberufl er einzuschalten. Zu diesen Anbietern können nach Bedarf Rufumleitungen geschaltet wer-den. Sie nehmen Anrufe für verschiedene Auftrag-geber entgegen, arbeiten aber auf viel höherem Niveau.

Früh: „Achten Sie darauf, dass sich Ihr Dienst-leister mit dem Betrieb, der Kerntätigkeit und den anderen Belegschaftsmitgliedern beschäftigt.“ Nur so kann er kompetent Auskunft geben. „Und dann merkt bald keiner mehr, dass diese Person gar nicht in Ihrem Betrieb sitzt.“ BIRGIT LUTZER W

Professionell kommunizierenIn vielen Betrieben wird der Telefondienst nebenbei erledigt – und mancher wichtige Anrufer kurz abgefer-tigt. Doch auch unter Zeitdruck gibt es Möglichkeiten für eine erfolgreiche Telefonkommunikation.

Geben Sie dringende Anfragen schnell weiter.

Christine Früh, Telefonspezialistin

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Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam. Aber wie ist der richtige Weg der Zustellung? Darüber musste jetzt ein Gericht entscheiden.

Eigentlich ist es nur einmal erlaubt, Arbeitsverträge sachgrundlos zu befristen. Aber es gibt Ausnahmen ...

Der Fall: Dem Mitarbeiter eines Architektur- und Ingenieurbüros wurde gekündigt. Der Arbeitgeber versandte die Kündigung als Einwurfeinschreiben und erhielt als Beleg für die Zustellung eine Quit-tung, unterschrieben von einem Mitarbeiter der Post. Zudem war der Brief mit dem Betreff „Kündigung“ im Postbuch des Arbeitgebers vermerkt. Der Gekündigte jedoch bestritt den Erhalt der Kündigung. Er argu-mentierte, das Arbeitsverhältnis sei nicht aufgelöst worden und klagte gegen seinen Ex-Arbeitgeber.

Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht schloss sich den Argumenten des Arbeitgebers an. Angesichts der Zustellquittung spreche der erste Anschein dafür, dass der Brief mit der Kündigung dem Empfänger zugestellt worden sei. Dieser Anschein des Zugangs wurde vom Mitarbeiter aus Sicht des Gerichtes nicht ausreichend widerlegt. Dabei bezog sich das Gericht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016, bei dem es allerdings nicht um Arbeits-recht, sondern um einen Streit unter Gesellschaftern

ging. Diese Rechtsprechung sei aber auf den strittigen Zugang einer Arbeitgeberkündigung beim Arbeitneh-mer übertragbar, so das Landesarbeitsgericht. (KW)

LAG Mecklenburg-Vorpommern: Urteil vom 12.03.2019, Az. 2 Sa 139/18

Acht Jahre Job-Pause sind laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu wenig, um eine sachgrund-lose Befristung zu rechtfertigen. Doch wie sieht es aus, wenn ein Arbeitgeber mehr als 20 Jahre später jemanden erneut einstellt?

Der Fall: Bis Ende des Jahres 1992 war eine Frau bei einem Arbeitgeber beschäftigt. 22 Jahre später stellt sie die Firma wieder ein. Das Arbeitsver-hältnis ist zunächst bis Ende Juni 2015 sachgrundlos befristet. Nach Ablauf verlängert der Betrieb das Arbeits-verhältnis um ein weiteres Jahr. Dar-aufhin verlangt die Mitarbeiterin die Festanstellung. Sie ist der Ansicht, dass das Arbeitsverhältnis nicht auf-grund der Befristung im Juni 2016 geendet habe.

Das Urteil: Die Befristung des Arbeitsvertrages ohne Sachgrund ist wirksam, entschied das BAG. Zwar ist es laut Paragraf 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nicht zulässig, wenn Arbeitgeber den Ver-trag mit einem Mitarbeiter ohne Sach-grund befristen, wenn zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Doch die Karlsruher Richter verwie-sen in ihrem Urteil auf eine Entschei-dung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach kann das Verbot der sach-grundlosen Befristung unter ande-rem unzumutbar sein, wenn die Vor-beschäftigung sehr lange zurückliegt. Genau das war nach Einschätzung des BAG hier der Fall: Schließlich lag die Vorbeschäftigung bei der Einstellung 22 Jahre zurück. (AML)

BAG: Urteil vom 21. August 2019, Az. 7 AZR 452/17

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Verbot der sachgrundlosen Befristung unzumutbar? Hier war das BAG gefragt.

Die Kündigung kommt als Einschreiben per Post. Ob das zulässig ist, musste jetzt ein Gericht entscheiden.

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7| Norddeutsches Handwerk 12. März 2020 Personal| Norddeutsches Handwerk12. März 2020

So machen Sie Ihr Team glücklich

Mitarbeiterbindung ist wichtig in Zeiten des Fachkräftemangels – und die muss nicht teuer sein. Mit diesen zehn Kleinigkeiten machen Sie Ihr Team glücklich.

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Oft reichen Kleinigkeiten, um als Chefi n oder Chef dem Team Wertschätzung und Anerken-

nung zu zeigen.Benita von Steinaecker,

HWK HannoverW enn off ene Stellen nur schwer oder gar nicht zu besetzen sind, sollte die Mitarbeiterbindung an den Betrieb in den Fokus rücken. Dabei muss es nicht

der teure Firmenwagen oder eine wöchentliche Massage sein. „Oft reichen Kleinigkeiten, um als Chefi n oder Chef dem Team Wertschätzung und Anerkennung zu zeigen“, sagt Benita von Steinaecker, Beauftragte für Innovation und Technologie bei der Handwerkskammer Hannover. Sie hat viele solcher „Kleinigkeiten“ in ihrer Arbeit als Beraterin in dem einen oder anderen Handwerksbetrieb erlebt. Hier kommen ihre zehn Tipps:

1. Mitarbeiter per Handschlag begrüßenEs klingt wie eine Selbstverständlichkeit: Begrüßen Sie morgens Ihre Mitarbeiter mit Handschlag – sofern Ihre Teamgröße und die Arbeitsorganisation es zulassen. „So haben Sie als Chef Gelegenheit, jeden wahrzunehmen“, so Benita von Steinaecker. „Und bei der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter kommt an: Meinem Chef ist es nicht egal, ob und wann ich komme.“

2. Geben Sie Kundenfeedback weiterSie bekommen eine lobende Mail vom Kunden, der sich für die gute Arbeit bedankt? Dann behalten Sie das nicht für sich, sondern drucken die Mail aus und hängen Sie gut sichtbar auf. „Alle freuen sich, wenn die Kunden mit der Arbeit des Betriebs zufrieden sind“, so von Steinaecker. Und das kostet Sie nichts.

3. Erlauben Sie die Annahme privater PaketeJeder weiß, wie ärgerlich es sein kann, wenn der Paketbote zu Hause vor verschlossener Tür steht. Im schlimmsten Fall landet das Päckchen irgendwo oder wird wieder mit-genommen. „Erlauben Sie Ihren Beschäftigten, Pakete an die Firmenadresse liefern zu lassen“, sagt Benita von Steinaecker.

4. Private Nutzung von BetriebsmittelnDie Kollegin will am Wochenende das Fahrrad ihres Soh-nes reparieren, aber im engen Keller ist kaum Platz? Dann erlauben Sie ihr, Ihre Werkstatt zu nutzen. In anderen Betrieben bleiben vielleicht Materialreste, mit denen Ihre Mitarbeiter etwas anfangen können? Außerdem: Nicht jeder verfügt zu Hause über Kopierer oder Scanner. Und es kann das Leben sehr erleichtern, schnell in der Firma eine Kopie zu ziehen anstatt dafür extra in den Copyshop zu müssen.

„Solche Regelungen funktionieren gut auf Gegensei-tigkeit: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dann eher bereit, auch mal etwas für das Unternehmen zu tun“, sagt von Steinaecker.

5. Sorgen Sie für kostenlose GetränkeMenschen, die ausreichend trinken, sind leistungsfähiger. Viele Inhaber machen sich das zunutze und sorgen in ihrem Betrieb für kostenlose Getränke. „Das kann eine Kiste Wasser in jedem Monteurfahrzeug sein oder ein gefüllter Kühlschrank in der Küche“, sagt Benita von Steinaecker. „Für die Beschäftigten ist es angenehm, nicht immer alle Getränke von zu Hause in den Betrieb mitnehmen zu müssen.“ Und keiner erwartet eine Aus-wahl wie in einer Cocktailbar. Belassen Sie es bei Wasser,

Kaff ee oder Tee. Oder Sie fi nden das Lieblingsgetränk Ihres Teams heraus.

6. Kaufen Sie eine tolle Kaff eemaschineEin Kaff eevollautomat, der Ihnen Espresso, Cappuccino oder Latte Macchiato zaubert, ist nicht billig – aber die Investition zahlt sich aus. „So können sich alle morgens einen Kaff ee in der Firma machen und müssen keine To-go-Becher vom Bäcker mitbringen“, so Steinaecker. Außerdem wird eine Kaff eemaschine auch schnell zum Treff punkt für Mitarbeiter, die sich sonst nicht unbedingt über den Weg laufen. Sie beschäftigen auch Teetrinkerin-nen? Dann halten Sie eine Auswahl an Teebeuteln parat. Zum Mitnehmen auf die Baustellen können Sie zusätzlich fi rmeneigene To-go-Becher anschaff en.

7. Bieten Sie Besprechungskekse anKekse gibt’s bei Ihnen nur, wenn Kunden kommen? „Wenn Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeigen wol-len, dass sie genauso wichtig sind wie Ihre Kunden, dann können Sie in Mitarbeiterrunden auch Kekse, Kaff ee oder Brötchen anbieten“, so Benita von Steinaecker. Das Team wird es Ihnen danken und die Kosten sind überschaubar.

8. Essen Sie gemeinsamOb beim spontanen Grillfest, bei dem Sie Würstchen und Getränke spendieren, oder ob Sie einen Tag in der Woche Pizza bestellen: Nutzen Sie Gelegenheiten, um gemeinsam zu essen und dabei als Team ins Gespräch zu kommen. „Ich habe in einem Betrieb erlebt, dass einmal pro Woche ein Koch engagiert wurde, der für alle kochte“, berichtet Beraterin von Steinaecker. „Der Chef zahlte den Koch, die Mitarbeiter die Zutaten für das Essen. „Die Kosten hielten sich dadurch in Grenzen und es gab einmal in der Woche ein tolles Essen.“

9. Ein off enes Ohr für UrlaubswünscheEine gut organisierte Urlaubsplanung macht vielleicht Mühe, aber Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken. „Besonders gut kommt es an, wenn Chefs die Wünsche der Beschäftigten erfragen und berücksichtigen“, sagt von Steinaecker. Das wird nicht immer klappen, aber je eher sich der Mitarbeiter als Person wahrgenommen fühlt, desto fester binden Sie ihn an Ihren Betrieb. „Dankbar sind auch alle Mitarbeitenden, wenn für dringende Ange-legenheiten auch kurzfristig mal ein freier Tag genommen werden kann“, so die Beraterin. Oder plant jemand eine große Reise? Dann sind vielleicht auch mal vier Wochen Urlaub am Stück drin.

10. Bleiben Sie authentisch„Natürlich müssen alle Dinge, die zur Mitarbeiterbindung unternommen werden, auch authentisch sein“, betont Benita von Steinaecker. Wenn bei Ihnen die Stimmung schlecht ist, hilft auch kein Grillabend. „Und natürlich passt nicht alles in jeden Betrieb“, meint die Beraterin. Aber das lässt sich leicht herausfi nden: Schlagen Sie die Ideen Ihrem Team vor – oder fragen Sie sie ganz direkt, was Sie sich wünschen. KATHARINA WOLF W

Sie haben noch andere Ideen und gute Erfahrungen gesammelt? Dann schreiben Sie an [email protected] und verraten uns Ihre Tipps zur Mitarbeiterbindung.

Jörn Laue, Geschäftsführer

„Wir machen vieles möglich“

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, Mitarbeiter an den Betrieb zu binden. Die Kraftwerk Kraft-Wärme-Kopplung GmbH in Hannover hat sich dafür einiges einfallen lassen. „Wir legen großen Wert auf fl ache Hierarchien und Vertrauen“, sagt Firmenmit-begründer und Geschäftsführer Jörn Laue. Alle sind per Du – in einem Betrieb mit fast 70 Mitarbeitern ist das keine Selbstverständlich-keit. „Bei den Mitarbeitenden kommt vor allem die fl exible Zeiteinteilung gut an“, sagt Jana Gümmer, die für den Bereich Personal zustän-dig ist. Dass das nicht in jedem Arbeitsbereich des handwerklichen Blockheizkraftwerkher-stellers gleich gut funktioniere, sei klar. „Aber wir versuchen, vieles möglich zu machen, und das sorgt für gute Stimmung.“

Gute Stimmung, die sich bei gemeinsamen Aktivitäten zeigt: bei der Weihnachtsfeier, zu der auch Partner und Kinder willkommen sind, an der Profi kaff eemaschine, an der sich jeder kostenlos bedienen darf, oder in der gemeinsamen Mittags-pause, zu der einmal pro Woche ein Profi kocht.

Neben diesen Wohlfühlangeboten bietet Kraftwerk auch fi nanzielle Zusatzleistungen: Die betriebliche Unfallversicherung gilt auch im privaten Umfeld, das Team wird am Gewinn beteiligt und der Anteil des Arbeitgebers an der betrieblichen Altersvorsorge wurde freiwillig auf 25 Prozent erhöht.

„Die Angebote kommen gut an“, sagt Jörn Laue. Ein Beweis: Die Fluktuation liegt nur bei zwei bis drei Prozent. (KW)

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² Ein unverbindliches Leasingbeispiel der FCA Bank Deutschland GmbH, Salzstraße 138, 74076 Heilbronn, für Gewerbekunden, für den Fiat Ducato Kastenwagen 2,8 t 2.3 MultiJet (Diesel) 88 kW (120 PS) (Version 290.SL4.7), zzgl. MwSt. und Überführungskosten; 48 Monate Laufzeit, 40.000 km Gesamtlaufleistung, 229 € Monatsrate (exkl. MwSt.) inkl. GAP-Versicherung, ohne Leasingsonderzahlung.

³ 2 Jahre Fahrzeuggarantie und 2 Jahre Funktionsgarantie „Maximum Care Flex 100“ der FCA Germany AG bis maximal 100.000 km gemäß deren Bedingungen. Optional als „Maximum Care Flex“ auf bis zu 250.000 km Gesamtlaufleistung und um das 5. Fahrzeugjahr erweiterbar.

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F I A T P R O F E S S I O N A L . D E

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8 Norddeutsches Handwerk | 12. März 2020

Der Caddy wird zum RiesengolfVW spendiert dem neuen Caddy einen Radstand von 2,76 Metern. Mit an Bord: virtuelles Cockpit, autonome Fahrfunktionen und mehr Platz.

V olkswagen Nutzfahrzeuge (VWN) hat seinen Kleinsten so neu wie möglich gemacht. Keine Schraube soll er sich mit dem Vorgänger teilen und damit zum Klas-senprimus avancieren, schwärmt VWN-Chef Thomas

Sedran bei der Weltpremiere in Düsseldorf. Das größte Novum ist die Entwicklungsrichtung: Von der Kompaktwagenplattform MQB hin zum Nutzfahrzeug wurde der fünfte Caddy entwickelt, sein direkter Vorgänger inklusive Facelift nicht. Golfig soll der Neue dadurch fahren und – nun auch mit dem virtuellen Cockpit ausge-stattet – eine Vielzahl digitaler Funktionen in den Logistik-Alltag, aber auch den Familienurlaub bringen. Denn der Katalog wird für die Personentransportervariante unter anderem abgesteppte Alcan-tarabezüge, ein Panoramaglasdach und ein intelligentes Sprach-steuerungssystem führen.

Der Modulare Querbaukasten aus Wolfsburg zeichnet den Caddy neu. Bis zum strengen GTI-Blick lässt sich das Gesicht je nach Ausstattung liften und holt gleichzeitig einen Bestwert für die Aerodynamik: Mit einem Luftwiderstandsbeiwert von 0,30 cw kann kein Transporter dieser Klasse mithalten. Auch die bis zum Fahrzeugdach ragenden, senkrechten LED-Leisten am breiten Heck sind etwas, das an einem VW-Nutzfahrzeug noch nie zu sehen war.

Chefdesigner Albert Kierzinger ist sich sicher: „[...]Das sport-liche Design des Caddy wird so auch Zielgruppen ansprechen, die bislang noch gar keinen Kompakt-Van im Sinn hatten“. Marke-ting-Vorstand Heinz-Jürgen Löw sieht mit der Neuentwicklung weltweit die Marktanteile im Segment wachsen.

2EUROPALETTEN nimmt der Caddy

Maxi maximal mit zum Kunden.

Weltpremiere des neuen Caddy in Düsseldorf: Der kompakte Transporter startet als komplette Neuentwicklung in die Zukunft. „Golfig“ soll das Fahr-verhalten des Neuen sein. Im Inneren ist die Digitalisierung eingezogen.

Digitales Cockpit und autonomes FahrenDrinnen ist beim Caddy noch moderner als draußen: Der Tacho wird, wie auch beim Transporter T6.1, durch eine digitale Anzeige ersetzt. Nebenan prangt wahlweise ein 6,5 oder zehn Zoll gro-ßes Infotainmentssystem mit Touchscreen-Bedienung. Eine Internetverbindung stellt der Caddy mittels integrierter eSIM her, dadurch steht auch der Konnektivitätsdienst „Volkswagen We“ bereit.

Das zum Fahrer ausgerichtete Cockpit mit scharfkantigen Lüftungsschlitzen bringt Dynamik ins Geschehen. Sechs von 19 verfübaren Assistenzsystemen sind neu: Darunter das aus dem Wolfsburger Kompaktsegment bekannte System „Travel Assist“, das über das gesamte Geschwindigkeitsband autonomes Fahren der Stufe 2 erlaubt. Dafür kam neue Sensorik in das Multifunk-tionslenkrad, welches über eine elektromechanische Servolenkung mit den Vorderrädern verbunden ist.

Zwei Europaletten im MaxiBeim Nutzen soll ein neues Packaging Vorteile bringen. Das Lade-volumen das Caddy Cargo wird 3,3 Kubikmeter betragen, im erst später verfügbaren Caddy Maxi sind es dann vier Kubikmeter. 93 Millimeter hat der 4,50 Meter lange Caddy in der Länge zugelegt, 62 in der Breite. Dadurch ist die Laderaumbreite auf 50 Millimeter gewachsen, der Laderaum ist nun maximal 1,78 Meter lang, (Maxi: 2,15 Meter). Trotz niedrigerer Dachhöhe stehen innen sieben Milli-meter mehr nach oben bereit. Die Schiebetürbreite wuchs im Caddy Maxi außerdem von 70 auf 84 Zentimer. In der Praxis bedeutet das

eine zweite Europalette im Laderaum, denn: Von hinten kann nun eine Europalette quer eingeladen werden.

Neue Ausstattungen und MotorenMit neuer Nomenklatur steckt VWN die Ausstattungsvarianten des Caddy ab. Die Nutzfahrzeugvarianten Cargo und Kombi werden vom Van (Pkw-Variante) abgegrenzt, dessen Ausstattungen nun in „Caddy“, „Life“ und „Style“ gegliedert sind. Zum Start des Caddy stehen für alle Varianten TDI-Motoren mit Twindosing-Technolo-gie (75 bis 122 PS), Maschinen also die den Harnstoff Adblue in einem neuartigen Verfahren einspritzen, ebenso zur Verfügung wie ein Turbo-Benziner (116 PS) und ein Turbo-Erdgasmotor (116 PS). Der stärkste Diesel, sowie der Benziner können mit einem Sie-ben-Gang-Direktschaltgetriebe gekoppelt werden. Der stärkste Diesel kommt außerdem optional mit dem Allradantrieb 4Motion. Bei Abt wird es, wie beim Transpoter T6.1, eine reine E-Variante geben.

FazitDer neue Caddy trifft den Nerv der Zeit und macht den biederen Hochdachkombi und Kleintransporter für Privatkunden und Viel-fahrer attraktiver. Dabei ist der Nutzwert sogar noch gestiegen. Gelungen ist zudem das Cockpit, in dem sich der Fahrer – je nach Ausstattung – wie im C-Segment-SUV fühlt. Genau ein solches SUV will VWN-Designchef Kierzinger bei der Vorstellung bereits im allradangetriebenen Caddy „Pan Americana“ erkannt haben. Jetzt muss nur noch der Preis für den in Posen gebauten Hoch-dachkombi stimmen. DENNIS GAUERT W

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ZDK unzufrieden mit dem Servicegeschäft

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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) konstatiert Rückgänge bei der Ertragssäule Reparatur- und Wartungsgeschäft.

Der Umsatz im Kfz-Gewerbe ist im Jahr 2019 um vier Prozent auf rund 186 Milliarden Euro gewachsen. Die Umsatzrendite hingegen stagniert bei 1,3 Prozent im vorläufigen Durch-schnitt. „Von der aus unserer Sicht notwendigen 3 vor dem Komma sind wir also nach wie vor deutlich ent-fernt“, erklärte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.

Deutliche Einbußen waren im vergangenen Jahr dagegen beim Umsatz mit Wartungs- und Repa-raturaufträgen zu verzeichnen: Der Umsatz reduzierte sich um knapp elf Prozent auf rund 30 Milliarden Euro. Diese Zahlen veröffentlichte der ZDK kürzlich auf seiner Jahrespressekon-ferenz. Die Gründe für die schlechten Werte im Bereich Werkstattgeschäft lagen nach den Worten von Wilhelm

Hülsdonk, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister, in einer seit Jahren rückläufigen Reparaturhäufig-keit und einer im vergangenen Jahr niedrigeren Wartungshäufigkeit.

Außerdem hat die Werkstattaus-lastung im vergangenen Jahr die Allzeit-Höchstwerte aus 2017 und 2018 von durchschnittlich 86 Pro-zent Auslastungsquote nicht mehr erreicht. Der Jahreswert liegt nach Hüsdonks Worten bei durchschnitt-lich 83 Prozent.

Die Zahl der Kfz-Betriebe war im vergangenen Jahr um 150 Betriebe bzw. 0,4 Prozent auf 36.600 im Vergleich zu 2018 gesunken. Die Gesamtzahl unterteilt sich in 15.030 fabrikatsgebundene und 21.570 freie Betriebe.

Bei den fabrikatsgebundenen Unternehmen wurden 170 Betriebe bzw. 1,1 Prozent weniger gezählt als 2018, bei den freien Werkstätten waren es 20 Betriebe bzw. 0,1 Pro-zent mehr. (MAS)

Stellten die aktuellen Zahlen vor: ZDK-Vorstandsmitglied Dirk Weddigen von Knapp, Präsident Jürgen Karpinski und Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk (v. l.).

IMPRESSUM

Organ der Handwerkskammern

125. Jahrgang

Herausgeber: Handwerkskammern Braunschweig-Lüneburg-Stade, Hannover, Hildesheim-Südniedersachsen, Magdeburg, Oldenburg, Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Ostfriesland.

Verlag: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Postanschrift: 30130 Hannover Adresse: Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0 Fax 0511 8550-2403 www.schluetersche.de www.handwerk.com

Redaktion: Irmke Frömling (Chefredaktion, V.i.S.d.P.) Tel. 0511 8550-2455 [email protected]

Jörg Wiebking (Ltg.) Tel. 0511 8550-2439 [email protected]

Torsten Hamacher (Content Manager) Tel. 0511 8550-2456 [email protected]

Denny Gille Tel. 0511 8550-2624 [email protected]

Martina Jahn Tel. 0511 8550-2415 [email protected]

Anna-Maja Leupold Tel. 0511 8550-2460 [email protected]

Regionalredaktionen (verantw. f. Kammerseiten) Braunschweig-Lüneburg-Stade: Astrid Bauerfeld Hannover: Ass. jur. Peter Karst Hildesheim-Südniedersachsen: Ina-Maria Heidmann Magdeburg: Burghard Grupe Oldenburg: Heiko Henke Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: Sven Ruschhaupt Ostfriesland: Jörg Frerichs

Anzeigenverkauf: Lasse Drews (Leitung) Tel. 0511 8550-2477 [email protected]

Anna Dau Tel. 0511 8550-2484 [email protected]

Derzeit gültige Anzeigenpreisliste: Nr. 62 vom 1. 1. 2020

Druckunterlagen: [email protected] Tel. 0511 8550-2522 Fax 0511 8550-2401

Leser-Service: Irmgard Ludwig-Johnsen Tel. 0511 8550-2458 [email protected]

Abonnement-Service: Tel. 0511 8550-2422 Fax 0511 8550-2405

Erscheinungsweise: zwei Ausgaben im Monat

Bezugspreis: Jahresabonnement: ¤ 45,50 inkl. Versand und MwSt.

Studenten erhalten einen Rabatt von 50 Prozent.

Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten.

Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

ISSN 0029-1617

Druck: Küster-Pressedruck Industriestraße 20, 33689 Bielefeld

In der aktuellen Ausgabe sind Beilagen von der Firma WORTMANN AG, Hüllhorst. Wir bitten unsere Leser um Beachtung.

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9| Norddeutsches Handwerk | Niedersachsen12. März 2020

Klimawende ohne ZusatzlastenNiedersachsens Handwerksbetriebe sagen Ja zu mehr Umweltschutz und Nein zu mehr Bürokratie. Das ist das Ergebnis der landesweiten Handwerksumfrage 2020.

D as beherrschende Thema im Handwerk ist das Klima“, betont Mike Schneider, Präsident des Niedersächsi-schen Handwerkstages (NHT). Daher habe der NHT bei seiner landesweiten Handwerksumfrage in diesem

Jahr die Klima- und Energiepolitik in den Fokus gerückt. Beteiligt haben sich daran im Januar 2020 fast 1.000 Betriebe. Davon stufen 90 Prozent die Klima- und Energiepolitik als sehr wichtig oder wichtig ein. Klimaschutzmaßnahmen befürworten 95 Prozent gene-rell. „Diese Zahlen zeigen auf, wie hoch das Thema im Handwerk angesiedelt ist“, resümiert Schneider.

Was tun die Betriebe für den Umweltschutz? Als Ausrüster der Energiewende vor Ort gab jeder zweite Betrieb an, dass er durch sein eigenes Angebot zu Energieeinsparungen und Klimaschutz beim Kunden beitrage. Hoch im Kurs stehen den Umfrageergeb-nissen zufolge auch gezielte innerbetriebliche Maßnahmen: 70 Prozent setzen auf einen sparsamen Materialverbrauch und eine effiziente Energienutzung. An zweiter Stelle rangieren Weiterbil-dung und Optimierung des Fahrzeugeinsatzes. „Meine Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Schulungen teil, um umweltbewußter zu fahren und so auch den Spritverbrauch zu senken. Zudem überlegen wir, inwiefern unsere Flotte auf E-Fahrzeuge umgestellt werden kann“, erläutert der NHT-Präsident, der ein Gebäudereinigungs-unternehmen führt.

Daneben geben knapp 75 Prozent der Betriebe an, dass das eigene Umweltbewusstsein als Antrieb für die Einführung umweltfreundli-cher Maßnahmen an erster Stelle steht. Über die Hälfte der Befrag-ten melden weitere Auslöser für Umweltmaßnahmen im eigenen Betrieb: rechtliche Rahmenbedingungen, wie Verordnungen und Gesetze, veränderte Kundennachfragen und die gezielte Erschlie-ßung neuer Marktchancen. „Klimaschutz und Wirtschaftswachstum müssen sich nicht ausschließen. Das funktioniert aber nur, wenn der bürokratische Aufwand nicht noch weiter steigt. Denn das Fass ist voll“, warnt Schneider. Immerhin 80 Prozent der Betriebe

hätten das in der Umfrage klargestellt. Zudem sei für jeden zweiten Betrieb bei allen Maßnahmen „Planungssicherheit“ und die „voll-ständige Rückerstattung zusätzlicher Einnahmen des Staates an die Privathaushalte und Betriebe“ zwingend notwendig. Anreize für die Verbraucher und für die Betriebe, wie beispielsweise die steuerlich geförderte energetische Gebäudesanierung, die Abwrackprämie für Ölheizungen oder die Förderung weiterer innerbetrieblicher Kli-maschutzmaßnahmen sind laut Umfrageergebnisse für 40 Prozent der Betriebe essenziell, um die Energiewende zu forcieren. Der NHT hat natürlich auch Antworten auf die traditionelle Frage nach

den größten Herausforderungen für das niedersächsische Hand-werk bekommen. „Die Rangfolge hat sich in den letzten Jahren nicht geändert. Die Schmerzen sind aber noch größer geworden“, betont Schneider. Als größte Herausforderung nennen 71 Prozent der Betriebe Bürokratie, 2016 waren es 58 Prozent. An zweiter Stelle steht nach wie vor die Fachkräftegewinnung. Sie hat eben-falls um 13 Indexpunkte auf 60 Prozent zugenommen. Die dritte große Herausforderung sind die Belastungen durch Steuer- und Sozialausgaben. Der Anteil stieg von 28 Prozent in 2016 auf 40 Prozent in 2020. IRMKE FRÖMLING W

Das bürokratische Maß ist voll.

Mike Schneider, NHT-Präsident

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Die Hälfte der befragten Betriebe leisten mit ihrem eigenen Angebot einen Beitrag z u mehr Energieeinsparung und Klimaschutz beim Kunden.

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Anmeldung zum Klima-Innovationspreis

Erstmals verleiht das Niedersächsische Umweltministerium in diesem Jahr den „Klima-Innovationspreis Niedersachsen“. Aus-ge zeich net wer den Unter neh men, die mit ihren Inno va tio nen für Kli ma schutz und Nach hal tig keit eine Vor rei ter rol le ein neh men und den Wirt schafts stand ort Nie der sach sen in beson de rem Maße prä gen. Bewerben können sich Betriebe aller Größen mit Sitz in Niedersachsen. Bewer tet werden die Inno va ti onen anhand fol gen-der Kri te ri en, die jeweils zu 25 Prozent gewichtet werden:

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Der Gewin ner des Kli ma-Inno va ti ons prei ses Nie der sach sen 2020 erhält ein Preis geld in Höhe von 10.000 Euro. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2020 möglich.

Zur Bewerbungsanleitung: svg.to/klimainno Foto

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W NAMEN UND NACHRICHTENPreisverzerrung durch Prämien für Elektroautos

Für 2020 kommen auf die niedersächsischen Kfz-Betriebe nach Einschätzung von Karl-Heinz Bley „große Herausforderungen“ zu.Die Elektromobilität werde mit erhebli-chen Sondereffekten wie hoher Kaufprämie, Steuer erleichterungen und Verkaufsaktionen der Hersteller kräftig zulegen und so den Markt verunsichern und auch verzerren, warnt der Präsident des Kfz-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen. Die Anti-Auto-Stimmung „im Land mit vielen Emotionen und wenigen Fakten“ könne das automobile Konsumklima stören. Besonders die Kaufprämien für Elektroautos würden den Markt verunsichern und verzerren. Zuletzt war der Umweltbonus für neue Pkw auf 6.000 Euro und bei Gebrauchtwa-gen auf 5.000 Euro gestiegen. Dies seien „starke wettbewerbsver-zerrende Eingriffe in den niedersächsischen Automarkt“, betonte Bley. Dennoch sei die Branche verhalten zuversichtlich ins neue Autojahr gestartet.

Bilanz für das Jahr 2019: Der Gesamtumsatz stieg um mehr als acht Prozent auf 26,8 Millionen Euro. Der Umsatzschub sei dadurch begünstigt, dass Kunden beim Autokauf wieder mehr Geld ausgeben. 2019 waren die Pkw-Neuzulassungen laut Bley auf einen Rekordniveau. Erheblichen Anteil daran habe die gewerbli-che Nachfrage. Auch der Nutzfahrzeugmarkt habe den positiven Trend der vergangenen Jahre fortgesetzt. In allen Gewichtsklassen seien bei Neuzulassungen Rekordzahlen erreicht worden. Nicht nur im gewerblichen Bereich setzten Kunden wieder vermehrt auf Diesel-Fahrzeuge. Verluste in Höhe von 360 Millionen Euro habe es hingegen im Service-Bereich gegeben. Als Gründe nannte Bley eine seit Jahren rückläufige Reparatur- und im vergangenen Jahr niedrigere Wartungshäufigkeit. (JA)

Energetische Sanierung mit SteuerspareffektDas Klimaschutzpaket

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Der im Rahmen des „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzpaketes 2030“ neu eingeführte § 35 c des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll steuerliche Anreize für energetische Sanierungs-maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken ge-nutztem eigenen Gebäude oder Wohneigentum schaffen, dessen Herstellungsbeginn mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Zur weiteren Spezifizierung ist die „Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ (ESanMV) vom 02.01.2020 zwischenzeitlich auch im Bun-desgesetzblatt veröffentlicht worden. Diese Ver-ordnung regelt, welche Mindestanforderungen energetische Sanierungsmaßnahmen erfüllen müssen, damit sie steuerlich gefördert werden können.

Berücksichtigt werden folgende bauliche Maß-nahmen im Sinne des § 35c EStG, wenn sie die in den jeweiligen Anlagen zum ESanMV aufgeführ-ten Mindestanforderungen erfüllen:

•   Wärmedämmung von Wänden (Anlage 1),•   Wärmedämmung von Dachflächen (Anlage 2),•   Wärmedämmung  von  Geschossdecken 

(Anlage 3),•   Erneuerung  der  Fenster  oder  Außentüren 

(Anlage 4),•   Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage 

(Anlage 5),

•   Erneuerung der Heizungsanlage (Anlage 6),•   Einbau von digitalen Systemen zur energeti-

schen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Anlage 7) und

•   Optimierung  bestehender  Heizungsan- lagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind (Anlage 8).

Für alle förderfähigen Maßnahmen gilt, dass auch die Kosten für den fachgerechten Einbau und die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten anrechenbar sind. Die Einhal-tung der in den jeweiligen Anlagen aufgeführ-ten Mindestanforderungen ist durch ein dafür geeignetes Fachunternehmen zu bestätigen. Die Maßnahmen müssen im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2029 begonnen und abgeschlossen sein. Die Sanierung in Eigenregie ist von der steuer-lichen Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt durch Abzug von jeweils 7 % der Aufwendungen im ersten und zweiten Jahr nach Beendigung der Maßnahme und 6% im dritten Jahr. Der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld und ist in den ersten beiden Jah-ren auf jeweils 14.000 € und im dritten Jahr auf 12.000 € begrenzt. Der höchstmögliche Abzug in Höhe von 40.000 € wird also bei einer Investiti-onssumme von 200.000 € erreicht. Abweichend davon wird die Rechnung eines Energieberaters zu 50% berücksichtigt.

Für die Steuerermäßigung kann ein Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug vermerkt werden. Die Förderung ist u. a. ausgeschlossen, wenn die Sanierungsmaßnahmen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen wären oder mit zinsverbilligten Darlehen oder steuer-freien Zuschüssen gefördert werden.

Die aufgezeigte Fördermöglichkeit sollte genutzt werden, wenn ohnehin entsprechender Sanie-rungsbedarf besteht - ganz unabhängig von der Frage, ob sich damit tatsächlich „Klimaschutz“ betreiben lässt.

Dipl.-Finanzwirt (FH)Björn Brüggemann, Steuerberater, ist Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) und Partner bei VOSS SCHNITGER STEENKEN BÜNGER & PARTNER in Oldenburg

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10 Handwerkskammer Oldenburg | Norddeutsches Handwerk | 12. März 2020 Regionales

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Viel Spaß an coolen AufträgenPeter Stock hat seinen Zimmereibetrieb „von null“ aufgebaut. Bei der Meisterfeier der Handwerkskammer steht er auf der Bühne.

Z immermeister Peter Stock aus Apen hat mit 30 Jahren bereits viel erreicht. Innerhalb von acht Jahren hat der damalige Meisterabsolvent und Alleingründer sein Unter-nehmen auf 34 Mitarbeiter ausgebaut. Zu den Zimmerern

stellte er nach und nach auch Maurer, Dachdecker, Bautischler, Fliesenleger und Trockenbauer ein. „Wir können schlüsselfertige Lösungen anbieten. Für den Kunden kommen nur noch die Elektro- und Sanitärarbeiten von einer anderen Firma“, beschreibt Stock seinen Ansatz.

Die beeindruckende Entwicklung seines Betriebes hat die Hand-werkskammer zum Anlass genommen, Peter Stock für die Podiums-diskussion bei der Meisterfeier 2020 einzuladen. Dort wird er vor 1500 Gästen in der großen EWE Arena zusammen mit Wirtschafts-minister Dr. Bernd Althusmann, Kammerpräsident Eckhard Stein und dem Geschäftsführer des Zentralverbands des Handwerks Dirk Palige Fragen beantworten. Angelehnt an das Veranstaltungsmotto „Wir sind Meister. Wir wissen, was wir tun.“ wird es darum gehen, wie das Handwerk strukturell und mit Hilfe der Digitalisierung das vorhandene Wissen transferiert.

Nächste Entwicklungsstufe: Modernes BüroIn der betrieblichen Praxis hat Stock dazu eine klare Haltung: „Machen lassen!“ Auszubildende sollen demnach viel gezeigt bekommen und aktiv mitmachen. „Ich achte darauf, dass die Kolonne auf der Baustelle eher klein ist. Damit bekommen die Lehrlinge mehr Verantwortung und das bringt sie persönlich voran“, erklärt der Chef. Für die Gesellen und Meister würden regelmäßig Schulungen organisiert. „Insbesondere, wenn es um neue Maschinen oder Produkte geht“, so Stock. Präsentationen von Herstellern hat er am liebsten auf der Baustelle, nicht unter „Laborbedingungen“ des Produzenten.

Mit einer Bauzeichnerin holt Stock sich nun noch mehr Know-how ins Unternehmen. „Jetzt wird das Büro modern gemacht“, freut er sich auf die nächste Entwicklungsstufe für seine Firma. Kalkulationsprogramme, Zeiterfassung, ein Showroom mit VR-Brille für die Kunden: Die Zeichen stehen auf Digitalisierung. „Mir geht es vor allem um Geschwindigkeit in der Angebotserstellung und generell um ein optimales Bild, das wir beim Kunden hinterlassen.“ Mit dem Rohstoff Holz fühlt sich das Team auch beim Thema „Nachhaltigkeit“ gut aufgestellt. „Wir bauen trocken, die Wände sind diff usionsoff en, unsere Platten haben keine gesundheitsschäd-lichen Weichmacher“, sagt der Vater von drei Kindern.

Die Zimmerei hat mittlerweile ästhetisch hochwertige Referen-zen vorzuweisen. Der Spaß an komplizierten Sachen und heraus-fordernden Aufträgen ist nicht zu überhören, wenn Peter Stock beispielsweise vom Projekt beim Stahlwerk Augustfehn berichtet. Dort bekam das Verwaltungsgebäude unter anderem eine Glasfront für die obere Etage, eingefasst im Dach mit Rundungen. Die Fall-rohre sind nicht als solche zu erkennen. „Die Zusammenarbeit mit den Architekten Finkernagel Ross aus London war sehr spannend. Sie haben auch den einen oder anderen Materialvorschlag von mir übernommen“, schmunzelt Peter Stock. TORSTEN HEIDEMANN W

Mehr Informationen zum Unternehmen: www.zimmerei-peter-stock.de

Liebt Herausforderungen: Peter Stock vor der Fassade des Stahlwerks Augustfehn.

Nachher: Das Gebäude hat einen markanten Stil.Vorher: Die „Alte Post“ in Augustfehn

Klimaschutz wird belohnt

Neue Bezeichnung auf Zeugnissen Optimieren Sie Ihre Prozesse!

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Der Zusatz „Bachelor Professional“ ist auch nachträglich möglich.Papierdokumentation war ges-tern! Digitalisierung ist heute! Wer in Zeiten der Digitalisierung den Anforderungen an eine moderne Fer-tigung gerecht werden will, braucht Unterstützung bei der eff ektiven Pla-nung und Steuerung von Produktions-prozessen.

Lernen Sie ERP und MES als zen-trale Werkzeuge zur Digitalisierung kennen. Anhand konkreter Ziele entwickeln Sie ein Konzept für die Einführung von MES-Systemen. Die kostenlose Schulung fi ndet am 26. März ab 10 Uhr bei der Delmenhors-ter Wirtschaftsförderungsgesellschaft statt. Zur besseren Planung wird um eine verbindliche Anmeldung per E-Mail bis zum 20. März an [email protected] gebeten.

Die Bewerbungsphase für den mit 10.000 Euro dotierten Preis des Umweltministeriums hat begonnen.

Auf den Meisterprüfungszeugnissen wird seit diesem Jahr der bislang übli-che Satz zum Erwerb der Befugnis, den Meistertitel zu führen, um den Hin-weis ergänzt, dass auch die Berechti-gung erworben wird, die Bezeichnung „Bachelor Professional“ zu führen. Alle neuen Zeugnisse enthalten diesen Zusatz. Urkunden bleiben unverändert.

Meisterinnen und Meister, die vor dem 31. Dezember 2019 ihre Prüfung bestanden haben, können eine zweite Ausfertigung des Zeugnisses unter Angabe des Geburts- und Prüfungs-datums beantragen. Davon hatten bis Ende Februar 15 Personen Gebrauch gemacht. Unter ihnen Britta Peters: Die selbstständige Friseurmeisterin aus Apen hat vor 23 Jahren ihren Meister-

titel erworben. „Darauf bin ich immer noch stolz“, sagt Peters. Bei ihr sind noch die Fortbildungen zum kaufmän-nischen Fachwirt und der „Masterco-lorist“ hinzugekommen. Den Zusatz „Bachelor Professional“ fi ndet sie gut – auch fürs Image.

Der Begriff ist international ausge-richtet und soll innerhalb des „Geset-zes zur Modernisierung und Stärkung der berufl ichen Bildung“ die Gleich-wertigkeit der berufl ichen und der akademischen Bildung zum Ausdruck bringen. Der Titel „Meister“ wird nicht abgeschaff t. Es muss weiterhin eine Meisterprüfung absolviert werden.

Kontakt: [email protected]

Das Niedersächsische Umweltministerium verleiht erstmals den landesweiten „Klima-Innovationspreis Niedersachsen“. Ausgezeichnet werden Unterneh-men, die mit ihren Innovationen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit eine Vorreiterrolle einnehmen und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen in besonde-rem Maße prägen. Die Klima-Innovation soll folgende Kriterien erfüllen: Beitrag zum Klimaschutz, Vorreiter für klimaneutrale Wirtschaft, soziale und ökonomi-sche Nachhaltigkeit. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai. Der Gewinner erhält ein Preisgeld von 10.000 Euro sowie eine eigens gefertigte Trophäe.

Unterlagen: www.klima-innovationspreis.deFriseurmeisterin Britta Peters zeigt die zweite Ausfertigung ihres Zeugnisses.

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Dipl. Wirt.-Ing. Kay Lutz PakulaBeauftrager für Innovation und Technologie

Telefon 0441 232-214; [email protected]

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Projekte für InnovationenDie Entwicklung maßgeschneiderter, innovativer und digitaler Technologien gilt es voranzutreiben. Dazu sollen anwendungsorientierte innovative Verbund-projekte arbeitsteilig zwischen Handwerk, Dienstleis-tern und Forschung umgesetzt werden. Die jeweilige Innovation muss deutlich über den Stand der Technik hinausgehen. Werkzeuge wie Robotik oder der Einsatz von Exoskeletten, ergonomisch-skalierbaren digitalen Werkzeugen oder Methoden zur Informationsbereitstellung bspw. unter Nutzung von AR/VR-Technologien sind ebenso denkbar, wie neue Konzepte in der Co-Produktion/-Konstruktion.

Neue GeschäftsmodelleGanz neue Geschäftsmodelle, die interdisziplinär eine ausgefeilte Prozess-Organisation entlang der Wertschöpfungskette und den Einsatz modernster Technologien zum Datenabgleich bedürfen, können Bestandteil der geförderten Projekte sein. In diesen sollen konkrete Lösungen „aus dem Handwerk für das Handwerk“ entwickelt und exemplarisch in den Unternehmen umgesetzt und validiert werden.

Klare ZielvorstellungenDie Projekte, die von mindestens einem Hand-werksunternehmen und einem Forschungsinstitut umgesetzt werden sollen, müssen ein Volumen von mehr als einer Million Euro aufweisen und dürfen die Laufzeit von drei Jahren nicht überschreiten. Das OFFIS – Institut für Informatik und die Hand-werkskammer suchen gemeinsam interessierte Unternehmen mit klaren Zielvorstellungen für einen ersten Workshop, in dem die Basis für eine mögliche Projektskizze gelegt wird. Diese muss bis zum 4. Mai beim Projektträger vorliegen. Interessierte Unter-nehmen sollten sich umgehend mit einer kurzen Ideenskizzierung an mich wenden.

Von null auf 21 Kilometer in nur sechs Monaten: Die Teilnehmer machen sich systematisch fi t.

„Lauf geht‘s“ fördert Fitness„Das Handwerk – Die Wirtschaftsmacht von nebenan“ unterstützt die Sportaktion der Nordwest-Zeitung. Sechs Monate lang trainieren die Teilnehmer für einen Halbmarathon.

L aufanfänger, Wiedereinsteiger, Gelegenheitsläufer und Könner, die ihre Zeit verbessern möchten: Sie alle fühlen sich von dem Projekt „Lauf geht‘s“ angesprochen. Bereits zum vierten Mal fördert die Nordwest-Zeitung die Fit-

ness von mehreren hundert Frauen und Männern. Das Konzept umfasst Trainingsmethodik, Ernährungslehre, Motivation und Betreuung. Wer sich die 21 Kilometer eines Halbmarathons nicht zutraut, kann auch auf die 10-Kilometer-Strecke hinarbeiten. Auf jeden Fall beschäftigen sich die Teilnehmer ein halbes Jahr intensiv mit ihrer Gesundheit.

„Mit dem Handwerkslogo sind wir ab sofort Kooperationspart-ner dieser Aktion“, freut sich Kammerpräsident Eckhard Stein. „Das Handwerk benötigt gesunde, fi tte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Firmen sind schon sehr aktiv im betrieblichen Gesundheits-management. Bei Lauf geht‘s haben wir zudem die Möglichkeit, das Handwerk öff entlichkeitswirksam in einem positiven Umfeld darzustellen.“

Mit Trainingstagebuch, aber ohne Erfolgsdruck laufen die rund 500 Sportler los. Knapp 50 Trainer begleiten das Programm. Wis-senschaftlicher Leiter ist der Biologe und Sportwissenschaftler Dr. Wolfgang Feil. Er hat eine von ihm für den Leistungssport entwi-ckelte Formel auf den Gesundheitssport übertragen. Gemeinsam wird nun auf das große Ziel hintrainiert: den Halbmarathon am 25. Oktober in Oldenburg. TORSTEN HEIDEMANN W

Homepage: www.nwz-lauf-gehts.de/

Gesundheit im Betrieb

EINE BROSCHÜRE vom Bundes-ministerium für Gesundheit stellt die Betriebliche Gesundheitsför-derung von kleinen und mittleren Unternehmen in den Fokus.

Internet: bit.ly/hwk_gesund

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Amtliche BekanntmachungenW BETRIEBSJUBILÄEN

Die Handwerkskammer gratuliert ihren Mitgliedsbetrieben zumJubiläum im Januar:Padtberg GmbH Oberfl ächentechnik- und Malerbetriebe, Varel (40 Jahre)Kerstin Behrens, Friseurmeisterin, Cloppenburg (25 Jahre)Tischlerei Maue GmbH & Co. KG, Damme (25 Jahre)Johannes & Bödecker GmbH, Visbek (20 Jahre)Jubiläum im Februar:VM CNC-Zerspanungstechnik GmbH, Hude (25 Jahre)Jubiläum im März:TM Team für Malerarbeiten Teppichverlegung und Fassa-dengestaltung GmbH, Oldenburg (100 Jahre)Heinrich Meier & Sohn Bedachungsgesellschaft mbH, Oldenburg (125 Jahre)Stern Wintergarten Frank Schulte GmbH, Hatten (25 Jahre)Raker Tischlerei GmbH, Garrel (20 Jahre)

Geben Sie uns bitte Ihr Jubiläum für eine Veröff entlichung bekannt unter fi [email protected] oder Tel. 0441 232-200.

Die nachfolgenden Rechtsvorschriften treten am Tag nach der Veröff entlichung im Norddeutschen Handwerk am 12. März 2020 in Kraft.

� Satzung der Handwerkskammer Oldenburg zur Anordnung der überbetrieblichen Lehrlingsunter-weisung für den Ausbildungsberuf „Bäckerin oder Bäcker“ vom 20.02.2020

� Satzung der Handwerkskammer Oldenburg zur Aufhebung der Satzung der Handwerkskammer Oldenburg zur Anordnung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für den Ausbildungsberuf „Dachdeckerin oder Dachdecker Fachrichtung Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik“ vom 20.02.2020

� Satzung der Handwerkskammer Oldenburg zur Aufhebung der Satzung der Handwerkskammer Oldenburg zur Anordnung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für den Ausbildungsberuf „Dachdeckerin oder Dachdecker Fachrichtung Reet-dachtechnik“ vom 20.02.2020

� Satzung der Handwerkskammer Oldenburg zur Aufhebung der Satzung der Handwerkskammer

Oldenburg zur Anordnung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für den Ausbildungsberuf „Hörgeräteakustikerin oder Hörgeräteakustiker“ vom 20.02.2020

� Satzung der Handwerkskammer Oldenburg zur Anordnung der überbetrieblichen Lehrlingsunterwei-sung für den Ausbildungsberuf „Fachverkäuferin oder Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk Schwer-punkt Bäckerei“ vom 20.02.2020

� Satzung der Handwerkskammer Oldenburg zur Anordnung der überbetrieblichen Lehrlingsunter-weisung für den Ausbildungsberuf „Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin oder Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker“ vom 20.02.2020

Die Rechtsvorschriften sind auf der Homepage der Hand-werkskammer Oldenburg unter www.hwk-oldenburg.de/ueber-uns/amtliche-bekanntmachungen einzusehen.

Oldenburg, den 12. März 2020Handwerkskammer Oldenburg

gez. Eckhard Stein, Präsidentgez. Heiko Henke, Hauptgeschäftsführer

Gemäß § 25 der Sachverständigenordnung der Hand-werkskammer Oldenburg wird bekanntgegeben, dass die öff entliche Bestellung und Vereidigung von Herrn Adolf Wandscher, Steinmetz- und Steinbildhauermeister für das Steinmetzen- und Steinbildhauerhandwerk am 09.02.2020 erloschen ist.

Oldenburg, den 20.02.2020Handwerkskammer Oldenburggez. Eckhard Stein, Präsidentgez. Heiko Henke, Hauptgeschäftsführer

Info: Amtliche Bekanntmachungen der Handwerkskam-mer Oldenburg werden im Internet unter www.hwk-ol-denburg.de/ueber-uns/amtliche-bekanntmachungen veröff entlicht.

Die neue App „Handwerk“: Holen Sie sich alle relevanten Informationen für Ihren Betrieb auf Ihr Smartphone. handwerk.com/app

Page 12: Wirtschaftszeitung der Handwerkskammer Oldenburg … · 2020-03-11 · hat ein größeres Unternehmen seinen Betrieb gekauft und führt ihn als eigenständige Abteilung weiter, die

12 Norddeutsches Handwerk | 12. März 2020

Mehr Effizienz mit DATENBRILLEVolle Orientierung statt langes Plänewälzen: Dieses Projekt bringt virtuelle Daten auf die reale Baustelle. Erste Handwerker hat das schon überzeugt.

K eine störenden Heizkörper, keine sichtba-ren Schächte oder Kabel: Alle technischen Einrichtungen werden unter abgehängten Decken versteckt. So dient Technik dem

Menschen, ohne sich ihm aufzudrängen. Kehrseite sol-cher Ausbauten: Muss ein Techniker die Einrichtungen warten, geht die Suche los. Da werden Dokumente aus der Planungsphase des Gebäudes studiert und Pläne abgeglichen, um die richtige Stelle zu finden, an der ein gesuchtes Bauteil in der Decke versteckt ist.

Statt Ordner wälzen, alle Daten im BlickKälteanlagenbauermeister Eike Spreen kennt diese Unannehmlichkeiten bestens aus der Praxis. „Erst vor Kurzem hatte ich eine Wartung in einem Gebäude, da hieß es erstmal, Ordner wälzen und Brandschutzklap-pen suchen“, sagt der angestellte Meister des nieder-sächsischen SHK-Unternehmens Funke GmbH. Dass die beschriebene Suchprozedur bald der Vergangen-heit angehören könnte, weiß Spreen aus erster Hand. Er hat im Projekt KlimAR als Testhandwerker eine neue Entwicklung begleitet, die 2D-Planungsdaten auf der Baustelle zu einer interaktiven halbrealen, halbvirtuellen Umgebung verschmilzt.

KlimAR nutzt dafür eine Technologie, die als Aug-mented Reality (deutsch: erweiterte Realität) bekannt ist. So funktioniert‘s: Der Handwerksbetrieb erstellt von der geplanten Installation einen zweidimensio-nalen CAD-Plan und kopiert ihn auf die AR-Brille. Auf der Baustelle setzt der Techniker die Brille auf und kalibriert sie im gewünschten Raum. Die Brille scannt die Baustelle und gleicht sie mit dem CAD-Plan ab. Die CAD-Zeichnung wird dann so auf die Brille pro-jiziert, dass sie als Ebene im Raum erscheint.

KlimAR erweitert die reale Umgebung Der Techniker kann sich in der virtuell erweiterten Umgebung frei bewegen, Einrichtungen wie Luft-schächte und Luftdurchlässe werden ihm eins zu eins an ihrer geplanten Position im Bau angezeigt. „Die Pläne werden automatisch im Raum orientiert und der Techniker muss nicht mehr darüber nachden-ken, wo sich was im Raum befindet“, erklärt Moritz Quandt, Wissenschaftler am Bremer Institut für Pro-duktion und Logistik GmbH (Biba), die Vorteile des Systems. Biba und das Unternehmen Anymotion sind die technischen Entwicklungspartner des Projekts.

Wie die Technologie in der Praxis funktioniert, zeigen die Projektpartner live beim Rohrhersteller KMH-Kammann Metallbau im niedersächsischen Bassum. Für den Metallbauer hat die Funke GmbH die Technologie bei der Installation eines neuen Klima- und Lüftungssystems eingesetzt. Seitdem haben alle Installationen in der Decke des geräumi-gen Konferenzraumes bei KMH ein digitales Abbild.

Das kann sich jeder anschauen: Einmal Micro-softs AR-Brille Hololens aufgesetzt, erscheinen die technischen Einrichtungen des CAD-Plans direkt unter der Decke. Wo man die Schlitze der echten Luftdurchlässe sieht, werden sie auch von den zuge-

hörigen Symbolen aus dem CAD-Plan überlagert. Per Fingergeste in der Luft lassen sich einzelne Elemente anwählen und bei Bedarf verschieben. „Das Agieren ist das Spannende“, sagt Biba-Mitarbeiter Quandt.

Wie sinnvoll das ist, weiß Funke-Meister Eike Spreen: „Durch die unterschiedlichen Gewerke, die an einem Bau beteiligt sind, ändern sich die Gege-benheiten vor Ort während der Bauphase auch mal.“ Plötzlich ist ein Rohr im Weg oder ein zusätzlicher Träger wurde installiert. Dann muss der Plan ange-passt werden. Mit der Hololens lässt sich die Ände-rung gleich digital durchführen und abspeichern.

Drei Vorteile im HandwerkseinsatzNach den Projekterfahrungen der Funke GmbH mit dem KlimAR-Projekt, sieht ihr Geschäftsführer Carlo Bottermann einiges Potenzial für ihren Ein-

satz im Unternehmen. „Mit digitaler Rechnung und Zeiterfassung spielte sich die Digitalisierung bisher vor allem auf der organisatorischen Ebene ab“, sagt Klimatechnikermeister Bottermann. Jetzt erreiche sie die Baustelle, wodurch sich die Prozessketten noch stärker digitalisieren ließen. Bottermann nennt drei Einsatzbereiche, in denen sich die Technologie sinn-voll einsetzen ließe.

ɓ Arbeitsvorbereitung: Eine detaillierte Installa-tions-Planung unter Einsatz der Augmented-Re-ality-Technik schaffe Vorteile in der Kommu-nikation: „Gehen wir mit dem Bauleiter auf die Baustelle, kann er sich selbst in einem Rohbau ein visuelles Bild davon machen, wie die Tech-nik, die wir installieren, später aussehen wird.“

ɓ Ausführung: „Die Technik hilft uns, die Pläne vor Ort mit den realen Bedingungen abzuglei-

chen und sie gegebenenfalls anzupassen. Das verbessert die Qualität der Bestandspläne.“

ɓ Aftersales: „Soll ein baustellenfremder Techni-ker eine Wartung durchführen, bekommt er eine schnelle Orientierung im Gebäude. Das spart Zeit.“Rund 450.000 Euro flossen vom Bundeswirt-

schaftsministerium im Rahmen des Zentralen Inno-vationsprogramms Mittelstand in das KlimAR-Pro-jekt. Anymotion-Geschäftsführer Frank Bischoff will das Forschungsprojekt nun innerhalb der nächsten sechs Monate zur Marktreife entwickeln. Er sieht den Einsatz der Technik auch in weiteren Gewerken. „Sehr naheliegend ist hier zum Beispiel das Elektro-handwerk“, sagt Bischoff. DENNY GILLE W

Mehr im Film unter dem Kurzlink svg.to/klimar

Carlo Bottermann, Geschäftsführer der Funke GmbH sieht

einiges Potenzial in dem KlimAR-Projekt.

Im Handwerk entdeckt

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Erweiterte Wirklichkeit: Die CAD-Daten schweben als zusätzliche Ebene im Raum.

Eike Spreen demonstriert die Gestensteuerung: Auf außen-stehende Beobachter mag die Bedienung rätselhaft wirken.

CAD-Planungsdaten und Hololens: Beides wird im Projekt so vereint, dass die Technik die Arbeit erleichtert.

Kälteanlagenbauermeister Eike Spreen hat die Datenbrille über seine normale Brille gesetzt. Im Projekt KlimAR hat er die Augmented-Reality -Technik ausgiebig getestet.

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W VIER FRAGEN AN W ZU GUTER LETZT

Heiko TimmermannFIRMENNAME H&T Tischlerei TeamWEBSEITE www.tischlerei.teamORT Ganderkesee GEWERK TischlerMITARBEITERZAHL 5FUNKTION Geschäftsinhaber

So ist das größte 3D-Druck-Haus der Welt entstanden

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Mithilfe eines mobilen 3D-Druckers hat das US-Unternehmen Apis Cor ein 2-stöckiges Gebäude für die Stadtver-waltung von Dubai errichtet. Laut Me-dienberichten ist der 9,5 Meter hohe Bau mit 640 Quadratmetern Fläche das bis jetzt weltgrößte 3D-gedruckte Gebäude.

Um eine Fläche dieser Größe mit einem einzigen 3D-Drucker zu bauen, setzte die Firma auf ein mobiles Modell, das auf der Baustelle per Kran bewegt wurde. Als Druckmaterial kam ein selbst entwickelter Baustoff auf Gipsbasis zum Einsatz, der lokal hergestellt wurde. Laut der Tageszeitung The National aus Abu Dhabi erlaubte das Verfahren, die Baukosten für ein Ge-bäude dieser Größe von umgerechnet 630.000 Euro auf unter 250.000 Euro zu senken. Auch wä-

ren nur halb so viele Arbeitskräfte vor Ort nötig und der produzierte Abfall reduziere sich um 60 Prozent.

Im Herbst will Apis Cor ein zwei-stöckiges 3D-Einfamilienhaus in Lou-isiana drucken und die Konstruktion als Wohnhaus von den US-Behörden genehmigen lassen. Ab Ende 2020 sol-len die Maschinen des Unternehmens auch verkaufsbereit sein, teilt Apis Cor auf Facebook mit. (DEG)

Baueindrücke gibt es im Video: Kurzlink svg.to/hadru

Polizei warnt vor Mahnschreiben1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Bedingt durch die kleine Betriebsgröße sind wir nah am Mitarbeiter. Wir pflegen einen engen Kontakt.

2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb?Eine Zeitung hat 2018 über unsere Neugründung berichtet. Da sind viele auf uns aufmerksam geworden. Nach drei Monaten hatten wir 30 Bewerbungen.

3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben?Wir legen Wert auf ein kollegiales Verhältnis. Wir haben ein offenes Ohr und sprechen viele Dinge im Team ab. Aber am Ende treffen wir die Entscheidungen.

4. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen?Wir achten auf ein gutes Arbeitsklima und erleichtern die Arbeit, indem wir Wert auf eine vernünftige Ausrüstung legen.

Vor falschen Abmahnungen per E-Mail im Namen real existierender Rechtsanwälte oder Kanzleien warnt die Zentralstelle Prävention des Landeskri-minalamtes Niedersachsen. Themen der Schreiben: angebliche Urheberrechtsverstöße. Bei Zuwider-handlung würde eine Vertragsstrafe von mehreren Tausend Euro drohen.

Ziel der Täter sei es, den E-Mail-Empfänger dazu zu bringen, einen Link anzuklicken, der angeblich die genaue Aufstellung der Rechnung oder Forderung enthalten soll. Die Polizei rät dringend davon ab, den Link anzuklicken. Es bestehe dabei die Gefahr, sich darüber Schadsoftware einzufangen. (DEG)Fo

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