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Aus der Geschäftsstelle Förderaktion «Besseres Wohnen» Recht und Praxis Verfahren vor der Schlichtungs- behörde in Miet- und Pachtsachen HEV-Immobilien mit 10 Objekten WOHN EIGENTüMER Nr. 9 | September 2010 Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Bezirke Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur www.hev-winterthur.ch Region Winterthur

WOHNEIGENTÜMER

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Offizielles Organ des HEV Region Winterthur

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Aus der GeschäftsstelleFörderaktion «Besseres Wohnen»

Recht und PraxisVerfahren vor der Schlichtungs­behörde in Miet­ und Pachtsachen

HEV-Immobilien mit 10 Objekten

WOHNEigEntüMErnr. 9 | September 2010

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Bezirke Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur www.hev­winterthur.ch

Region Winterthur

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9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur �

EditOrial 5

aktuEllEsausdErHEv-GEscHäftsstEllE

Bauberatung beim HEV Region Winterthur 6

Förderaktion «Besser Wohnen» 7

Registerharmonisierung 8

Klares nein zur VCS-Initiative 9

rEcHtuNdPraxis

Verfahren vor der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen 10

HEv-sErvicE

Vergünstigungen für Mitglieder �6

Agenda �8

landesindex der Konsumentenpreise �8

Hypothekarischer Referenzzinssatz für Mieten �8

HEv-drucksacHEN

Bestellformular 41

HEv-iMMOBiliEN

liegenschaften-Angebote 42

aktuEll

Blue-tech: leistungsschau der Cleantech-Branche 12

Überwinterungs- und Kübelpflanzen für den Winter vorbereiten 14

Winterthur schont mit dem Einsatz von Erdgas und Biogas die Umwelt 17

BauEN&MOdErNisiErEN

Die Küche – Mittelpunkt des Wohnens 20

Küchenumbau mit wenig Mitteln und viel Herz 2�

«BadeWelten» an der Fachmesse 24

Die liebe der Architekten zum Stahl 29

Schimmelpilz: Bagatelle oder schwerwiegendes Problem ? ��

iMPrEssiONEN

Soignez les détails 44

iMPrEssuM 47

Die Baumesse. Wo man schaut, bevor man baut.

Parallelmesse

Patronat

Abteilung HaustechnikTelefon +41 (0)52 267 60 [email protected]

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur �

Fragwürdiger Eigenmietwert

EDItoRIAl

Liebe Hauseigentümerinnen,

liebe Hauseigentümer

Der initiative des Hauseigentümerverbandes,

welche die Möglichkeit eines Verzichtes auf

Eigenmietwertbesteuerung und Schuldzinsab­

zug verlangt, stellte der Bundesrat jüngst

einen untauglichen indirekten gegenvor­

schlag gegenüber. Der Vorschlag des Bundes­

rates würde die Steuerbelastung für die Haus­

eigentümer sogar noch erhöhen und Anreize

für (ökologische) renovierungsarbeiten beina­

he zunichte machen. Vor diesem Hintergrund

ist es wichtig, einige generelle Betrachtungen

zum Eigenmietwert anzustellen.

grundsätzlich geht der Staat davon aus, dass

bei Haus­ und Wohneigentümern immer et­

was zu holen sei. Die Steuerbehörden sind mit

ihrer Forderung nach umfassender immobi­

lien­Besteuerung denn auch schon seit je her

besonders kreativ. Unter allen titeln wird uns

Eigentümern von Haus oder Wohnung ins

Portemonnaie gegriffen. Seit dem antiken

rom bis anfangs des 20. Jahrhunderts gab es

beispielsweise in verschiedenen Ländern Euro­

pas eine Steuer auf türen und Fenster, mit der

Folge, dass Wohnungen ohne Belüftung ge­

baut worden sind, um eben diese Steuer zu

umgehen!

in diesen trend reiht sich auch unser seit dem

2. Weltkrieg (bezeichnenderweise gleichzeitig

mit der Wehrsteuer) eingeführtes System des

Eigenmietwertes, das nichts anderes ist als

eine willkürliche staatliche intervention zu­

lasten der Haus­ und Wohneigentümer. Hier

erklärt die Behörde seit 1940 kurzerhand den

«Eigenmietwert» zu einem versteuerbaren

Einkommen, mit der rechtfertigung, dass der

Eigentümer, «sich selber die Wohnung ver­

mietet». Die Konstruktion der Belastung einer

nutzung der eigenen immobilie ist eigent­

lich absurd und kann nicht darüber hinweg­

täuschen, dass der Marktwert einer fiktiven

Miete ökonomisch schlicht nicht ausgerech­

net werden kann. nicht von ungefähr variiert

bei solchen willkürlichen Schätzungen dann

die Berechnungsmethode von Kanton zu Kan­

ton! Die Besteuerung des Eigenmietwertes

beruht klar weniger auf Ökonomie denn auf

ideologie. Ziel ist einzig und allein die finan­

zielle Belastung von Eigentümern von eigenfi­

nanzierten Wohnungen. Es soll angeblich um

die «gleichbehandlung» von Eigentümern

und Mietern nach dem «Leistungsfähigkeits­

prinzip» gehen. Diese Denkweise unterstellt,

dass dem Eigentümer einer Liegenschaft

keine Wohnkosten anfallen, während der

Mieter offensichtlich seine Mietkosten zu tra­

gen hat. Das ist ökonomisch unhaltbar und

bedeutet eine willkürliche Diskriminierung,

die eigentlich dem Verfassungsgrundsatz der

rechtsgleichheit widerspricht. nach dieser

Logik müsste jemand, der selber kocht, statt

in einem restaurant zu essen, auch mit einer

Sondersteuer belegt werden.

gerade jüngst sind wieder Vergleiche mit

steuerbaren Kapitalerträgen auf Wertschriften

angestellt worden mit der Absicht, den

Eigenmietwert als «faire» und berechtigte

nutzungssteuer hinzustellen. Abgesehen da­

von, dass bei Kapitalerträgen der Eigentümer

tatsächlich geld erhält, während der Eigen­

mietwert eine fiktive nutzungsbelastung dar­

stellt, die keinerlei geldzufluss auslöst, stellt

das Konstrukt des Eigenmietwertes eine

wesensfremde und untaugliche Ausnahme in

unserem Steuersystem dar. Weder bei einem

Auto noch bei einer Kunstsammlung wird

deren nutzung vom Staat steuerlich belas­

tet, nur beim eigenen Haus oder der eigenen

Wohnung erfolgt eine steuerliche Belastung.

Die Volksinitiative des schweizerischen Haus­

eigentümerverbandes will rentnerinnen und

rentnern das Wahlrecht einräumen, den

Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. im

gegenzug könnten diese Personen die mit

dem Wohneigentum verbundenen Schuld­

zinsen steuerlich nicht mehr geltend machen.

Die jährlichen Unterhaltskosten sollen bis zu

einem Höchstbetrag von 4000 Franken sowie

die vollumfänglichen Kosten für Massnah­

men, die dem Energiesparen, dem Umwelt­

schutz und der Denkmalpflege dienen, ab­

zugsberechtigt bleiben.

Diese initiative ist moderat und lässt lediglich

den Hauseigentümerinnen und Hauseigen­

tümern im Pensionsalter die Wahlmöglichkeit,

den Eigenmietwert weiterhin zu besteuern

oder nicht. Der indirekte gegenvorschlag des

Bundesrates sieht einen Systemwechsel vor,

die Besteuerung des Eigenmietwertes für alle

Wohneigentümer aufzugeben. im gegenzug

sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten

auf den Schuldzinsabzug beim Ersterwerb

von Wohneigentum sowie auf investitionen

für Energiespar­ und Umweltschutzmassnah­

men beschränkt werden.

Damit sind einerseits auch Schulden ausser­

halb des Wohneigentums wie private Darlehen

und Konsumkredite betroffen. noch weitrei­

chender ist eine andere dadurch verursachte

Änderung: Die revision betrifft nicht mehr

nur selbstgenutztes, sondern auch vermietete

Wohnungen und Häuser von Privateigentü­

mern! Dies führte zu einer Ungleichbehand­

lung von privaten gegenüber institutionellen

Vermietern, welche Schuldzinsen weiterhin

als geschäftsaufwand abziehen können.

Ein Systemwechsel beim Eigenmietwert darf

nicht mit Steuernachteilen für die Hauseigen­

tümer einher gehen. trotz dem weit verbrei­

teten Wunsch nach Wohneigentum ist die

Wohneigentumsquote in der Schweiz im in­

ternationalen Vergleich nach wie vor sehr tief.

Der gegenvorschlag des Bundesrates läuft

der Zielsetzung, Anreize für Wohn­ und Haus­

eigentum zu schaffen, diametral zuwider und

ist in dieser Form abzulehnen.

Markus Hutter

Präsident HEV

region Winterthur,

nationalrat

6 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie

kompetent unterstützen dürfen. nutzen

Sie unsere kostenlose telefonische Bau­

auskunft (052 209 01 66) oder vereinba­

ren Sie einen termin für die persönliche

Bauberatung (052 212 67 70).

AKtUEllES AUS DER HEV-GESCHäFtSStEllE

Ralph Bauert

geschäftsführer HEV

region Winterthur

geschätzte Verbandsmitglieder

Die registerharmonisierung nimmt kein

Ende, jetzt werden die Hausbewohner so­

gar Zuhause besucht. Wir zeigen ihnen auf,

wie die Post vorgehen wird und sind auf

ihre Meinung gespannt.

Wenn es bauliche Probleme gibt, ist der

Hauseigentümer oft am Ende seines Lateins.

Unsere Bauberater helfen ihnen gerne, ihre

Probleme optimal zu lösen. informieren Sie

sich über den inhalt der Förderaktion «Bes­

ser Wohnen» und profitieren Sie davon.

Die Zugverbindung zwischen Winterthur

und Zürich ist regelmässig überlastet. Wir

zeigen ihnen auf, was die richtige Lösung

wäre.

Mit der Bauberatung stellt der HEV

Region Winterthur dem Hauseigen-

tümer das Wissen von fachlich ausge-

wiesenen Bauspezialisten zur Verfü-

gung. Ein erfahrener Bauberater kann

den altbestandenen und den künftigen

Hauseigentümer unterstützen, wenn

es darum geht, Unterhaltsarbeiten zu

planen, Bauprojekte zu beurteilen, ein

Gebäude abzunehmen oder Antwort

auf eine andere bauliche Frage zu

geben.

gebäude sind, wie andere technische

Werke, nicht perfekt, altern und werden

abgenutzt. Viele altbestandene und künf­

tige Hauseigentümer sind sich dessen nicht

oder zu wenig bewusst. Sehr oft beschränkt

sich der gebäudeunterhalt auf das perio­

dische neustreichen der innenräume und

der Fassade und evtl. das Auswechseln von

Küchen, Bädern und anderen technischen

Einrichtungen. Dabei wird übersehen, dass

bei einem gebäude nicht nur nach einer

gewissen Zeit die Farbe abblättert, sondern

die gesamte Struktur dem Alterungsprozess

unterworfen ist und daher gepflegt, unter­

halten und nötigenfalls erneuert werden

muss.

Bauberatung beim HEV Region WinterthurDer Bau oder Kauf einer Liegenschaft ist

sehr kostspielig und mit langfristigen Ver­

pflichtungen verbunden. Eine seriöse und

unabhängige Prüfung, bevor man das

Abenteuer wagt, ist daher dringend zu

empfehlen. Damit kann man sich später

viel Ärger ersparen. Es gilt nicht nur in der

Partnerschaft «darum prüfe, wer sich ewig

bindet». im übertragenen Sinne gilt dies

genauso, wenn es darum geht, ein Haus zu

erwerben, zu erstellen oder langfristig ge­

brauchstauglich zu erhalten.

Das Beurteilen von gebäuden und deren

technischem Zustand erfordert sehr gute

Fachkenntnisse und viel Erfahrung. Ebenso

das Beurteilen von Bauprojekten. Die Bau­

berater des HEV region Winterthur unter­

stützen Sie, wenn es darum geht:

• Eigentümer oder Verwalter in baulichen

Fragen zu unterstützen.

• Ein Bauprojekt oder einen Baubeschrieb

technisch zu beurteilen.

• Eine Abnahme eines neubaus oder eines

Kaufobjektes vorzubereiten und auch

durchzuführen.

• Die Frage zu beantworten, ob ein bean­

standetes Bauteil mangelhaft sei oder ob

die Beanstandung keinen Mangel dar­

stelle (Bericht/gutachten mündlich oder

schriftlich).

• Mängel im allgemeinen teil von StWE­

gemeinschaften koordinieren und die

Erledigung durchzusetzen.

• in Zusammenarbeit mit den rechtsan­

wälten des HEV Mängelrechte der Haus­

eigentümer gegenüber Unternehmern,

generalunternehmern, Architekten durch

zusetzen.

• Ein gebäude technisch zu beurteilen und

Empfehlungen für den Unterhalt und re­

novationsmassnahmen abzugeben.

• Architektur­ und Unternehmerofferten

zu prüfen sowie Bauabrechnungen zu

kontrollieren.

Als Mitglied des HEV region Winterthur pro­

fitieren Sie von einem reduzierten Mitglieder­

tarif. Ausserdem stellen wir ihnen die kosten­

lose telefonische Bauberatung für einfachere

Auskünfte jeden Dienstag, von 9.00 bis 11.30

Uhr auf 052 209 01 66 zur Verfügung.

Herbstveranstaltungen zum thema «Stockwerkeigentum»Montag, 8. november 2010, 19.00 Uhr

Kirchgemeindehaus, liebestrasse �, 8400 Winterthur

reservieren Sie sich bitte diesen termin, nähere informationen folgen in der nächsten Ausgabe!

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 7

AKtUEllES AUS DER HEV-GESCHäFtSStEllE

Im letzten «Wohneigentümer» konn-

ten wir Sie über die Förderaktion des

Klimafonds Stadtwerk Winterthur vor-

informieren. Partner dieser Förderak-

tion sind neben dem HEV Region Win-

terthur das AWEl des Kantons Zürich

und der WWF. Die genauen Inhalte

und Möglichkeiten dieser Förderaktion

können wir Ihnen im Folgenden näher

bringen.

Ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs

wird durch das Wohnen verursacht. Mit

einer gebäudesanierung kann viel bewirkt

werden. Das raumklima wird angenehmer,

der Wärmebedarf sinkt. Dadurch reduzieren

sich auch die Energiekosten und der CO2­

Ausstoss, zudem erhöht sich der Marktwert

ihrer Liegenschaft. Möchten Sie wissen, wie

Sie ihr Haus am besten sanieren? Oder pla­

nen Sie eine nachhaltige investition in ihre

Liegenschaft? Dann hilft ihnen die Förder­

aktion «Besser Wohnen» des Klimafonds

Stadtwerk Winterthur weiter.

Förderaktion «Besser Wohnen»

Ziel der Aktion

informieren und unterstützen bei der en­

ergetischen Sanierung von Winterthurer

Wohneigentum.

An wen richtet sich die Aktion?

Besitzer/­innen von Ein­ und Mehrfamilien­

häusern (mit max. 6 Wohnungen).

Davon können Sie profitieren

WWF Kurs «Klimagerecht sanieren»

• Hauseigentümer/­innen bereiten ihren

Umbau selber vor

• Kosten pro teilnehmende CHF 50.–

• Anmeldung bei WWF unter www.wwf.

ch/kursprogramm

• Kursdaten: Freitag, 24.9.2010

Samstag, 30.10.2010

Samstag, 5.3.2011

Persönliche Beratung durch «Jetzt –

energetisch modernisieren» vergünstigt

• Beratung Heizungsersatz für CHF 150.–

• gebäudecheck für CHF 200.–

• gebäudemodernisierung für CHF 690.–

• Bestellung Beratung unter www.energe­

tisch­modernisieren.ch

• Die Vergünstigung gilt nur für Bestellun­

gen ab dem 8.9.2010 und für die ersten

100 Beratungen.

Gratis telefonische Bauberatung beim

HEV Region Winterthur

Für alle Fragen zur Haussanierung, die via

telefon gelöst werden können. Beratungste­

lefon jeweils Dienstag und Donnerstag von

9.00 bis 11.30 Uhr unter 052 209 01 67.

Zusätzlicher Förderbeitrag

von CHF 1000.– bei Sanierung via

«Das Gebäudeprogramm»

Wer sein Haus energetisch saniert und dafür

vom «gebäudeprogramm» Förderbeiträ­

ge erhält, wird vom Klimafonds Stadtwerk

Winterthur mit zusätzlichen CHF 1000.– pro

gebäude unterstützt. nur gültig für An­

träge, die nach dem 8.9.2010 eingereicht

wurden und für max. 100 gesuche. Details

zum gebäudeprogramm erhalten Sie unter

www.dasgebaeudeprogramm.ch.

Start

Am 7. September 2010 anlässlich der ers­

ten informationsveranstaltung.

Dauer der Aktion

Vom 7. September 2010 bis 31. Dezember

2011 oder max. 100 Sanierungen.

Förderbedingungen

• Das gesamte Förderangebot kann nur

genutzt werden, wenn die Wohnliegen­

schaft innerhalb des Stromversorgungs­

gebiets von Stadtwerk Winterthur steht.

• Die nutzung von mehreren Angeboten

ist erlaubt (Bsp. WWF­Kurs und zusätz­

licher Förderbeitrag «Das gebäudepro­

gramm»)

Detailinformationen

Alle Detailinformationen, Förderbedin­

gungen und Anmeldeformulare zu den ein­

zelnen Förderangeboten sind ab 8. Septem­

ber 2010 unter www.stadtwerk.winterthur.

ch/besserwohnen verfügbar.

Bei Fragen oder für die Bestellung von Un­

terlagen wenden Sie sich bitte an:

Stadtwerk Winterthur

Klimafonds Stadtwerk Winterthur

Postfach, 8402 Winterthur

[email protected]

tel. 052 267 61 79, Fax 052 267 61 33nach sorgfältiger Planung beginnen in diesem Fall die Arbeiten für die Isolation.

8 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

AKtUEllES AUS DER HEV-GESCHäFtSStEllE

Die Stadt Winterthur hat informiert,

dass für die Registerharmonisierung

weitere Abklärungen notwendig sind

und dass diese mittels Vorortbege-

hungen und einer zusätzlichen schrift-

lichen Befragung durchgeführt werden.

Den Steuerzahler der Stadt Winterthur

kostet dies zusätzliche 400‘000 Fran-

ken.

in den Monaten April bis Juni 2010 hat die

Post im Auftrag des Kantons Zürich mittels

Fragebögen die benötigten informationen

für die registerharmonisierung bei den Lie­

genschaftsverwaltungen und den Liegen­

schaftseigentümern erhoben. Wir haben

im «Wohneigentümer» bereits mehrfach

darüber informiert.

Die rücklaufquote war gemäss Aussage

der Stadt gut, was vor allem auf die gute

Mitwirkung der Eigentümer und immobi­

lienverwaltungen zurückzuführen ist, wel­

che die Fragebögen in Fronarbeit ausfüllen

mussten. Es verbleiben aber trotzdem noch

rund 42‘000 Personen, welchen erst nach

Registerharmonisierung

weiteren Abklärungen die korrekte Woh­

nung zugeordnet werden kann.

Damit diese Personen der richtigen Woh­

nung zugewiesen werden können, hat die

Post im August damit begonnen, vor Ort

weitere überprüfungen und Abklärungen

vorzunehmen. Diese Vorortbegehung wird

voraussichtlich Ende September 2010 ab­

geschlossen sein und die Post wird dafür bis

zu den Wohnungstüren vordringen. nach

Abschluss dieser Begehung wird die Post im

Bedarfsfall die betroffenen Bewohner noch

zusätzlich schriftlich befragen.

Der Hauseigentümerverband region Win­

terthur sieht in diesen «Hausbesuchen»

bis zu den Wohnungstüren ein grenzfall in

Bezug auf Privatsphäre und Datenschutz.

Wir sehen nicht ein, weshalb der gang

durchs treppenhaus mehr Erfolg bringen

soll als das Ablesen der Briefkasten­ oder

Sonnerieschilder. Wir erwarten von der

Stadt Winterthur und der Post, dass diese

«Hausbesuche» korrekt durchgeführt und

dass der Datenschutz konsequent einge­

halten wird.

Haben Sie bei der Vorortbegehung oder

der schriftlichen Befragung schlechte Er­

fahrungen gemacht? Schreiben Sie uns,

ihre Meinung ist uns wichtig!

Wir verkaufen für Sie!Möchten Sie ihre Wohnung, ihr Haus oder Bauland erfolgreich verkaufen? Der HEV region Win­terthur unterstützt Sie dabei seriös, kompetent und zuverlässig. Wir übernehmen das volle risiko, Sie bezahlen das Erfolgshonorar nur, wenn die Liegenschaft verkauft worden ist. Als Mitglied des HEV region Winterthur profitieren Sie von einem Rabatt von Fr. �00.–.

Haben Sie Fragen, oder wünschen Sie detaillierte informationen? ich freue mich auf ihren Anruf! ralph Bauert, geschäftsführer HEV region Winterthur, 052 212 67 70

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Wir sind der Meinung, dass auch die Ablesung der Sonnerie- und Briefkastenanlagen ausreichend ist.Wozu also noch bis zur Wohnungstüre vordringen?

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9

HEV-Geschäftsstelle Region Winterthur ausnahmsweise geschlossenAm Freitag, Freitag, 8. oktober 2010, bleibt unsere Geschäftsstelle den ganzen tag geschlossen.

Wir freuen uns über ihren Anruf oder ihren Besuch zu den sonst üblichen Öffnungszeiten

von Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr.

Der Verein «Winterthur: agil – mobil»

teilt die Meinung des VCS, dass der Ka-

pazitätsengpass auf dem Schienennetz

zwischen Zürich und Winterthur drin-

gend beseitigt werden muss. Die Initia-

tive «Schienen für Zürich» ist jedoch der

falsche Weg. Die zusätzliche Belastung

von Wohngebieten durch den Ausbau

des Streckennetzes ist unzumutbar.

Zudem macht die Finanzierung durch

den Kanton Zürich im Rahmen der Auf-

gabenteilung im nationalen Finanzaus-

gleich absolut keinen Sinn.

Langfristig kann nur der Bau des Brüt­

tener tunnels die deutliche Zunahme des

Personen­ und güterverkehrs nachhaltig

bewältigen. Die initiative ist deshalb klar

abzulehnen. nur mit einem deutlichen nein

zur Vorlage bleibt die Chance des Brüttener

tunnels als langfristig bessere Lösung er­

halten.

rund 80‘000 Personen und 500 Züge ver­

kehren täglich zwischen Zürich und Win­

terthur – tendenz steigend. Sie alle müssen

das nadelöhr auf dem Abschnitt zwischen

Effretikon und Winterthur passieren. Ver­

schiedene Ausbauprojekte des Bundes, der

SBB und des Zürcher Verkehrsverbundes

ZVV werden diesen Engpass im Schienen­

verkehr bis 2018 entschärfen. im rahmen

der geplanten 4. teilergänzung S­Bahn Zü­

rich und des bereits beschlossenen Projektes

ZEB investieren der Bund und der ZVV im

Korridor Winterthur­Zürich bis 2018 rund

Fr. 580 Mio. Diese Planungen würden durch

die Annahme der initiative gefährdet.

langfristige Kapazitäten nur durch

Brüttener tunnel gedeckt

Mittelfristig ist mit einer weiteren Zunahme

des Personen­ und güterverkehrs zu rech­

nen. Die zusätzliche Belastung der Wohn­

gebiete entlang der heutigen Linienführung

wird deshalb zu recht kritisch beurteilt und

bekämpft. Langfristig erweist sich der Brüt­

tener tunnel als klar bessere Lösung, da

sein Bau die nötige und umweltverträgliche

Kapazitätserweiterung bringt.

Anbindung muss sichergestellt werden

Die künftige Anbindung der region Win­

terthur und der Ostschweiz an den Flug­

hafen und die Agglomeration Zürich kann

langfristig und nachhaltig nur durch einen

Klares Nein zur VCS-Initiative

AKtUEllES AUS DER HEV-GESCHäFtSStEllE

leistungsstarken tunnel erfolgen. Der Ver­

ein «Winterthur: agil – mobil» setzt sich

deshalb seit seiner gründung vehement

für den Bau des Brüttener tunnels ein. Mit

einem Ja zur initiative würde die Position

des Kantons Zürich gegenüber dem Bund

betreffend dem Bau des tunnels massiv

geschwächt. Der tunnel würde eine reine

Fiktion! Wir empfehlen ihnen deshalb ein

klares nein zur VCS­initiative.

Brüttener tunnel bauen!

im Schienenverkehr brauchen wir Lösungen,

die unseren langfristigen Anforderungen

entsprechen. Eine weitsichtige Planung ist

von zentraler Bedeutung. Deshalb ist und

bleibt der Brüttener tunnel die einzige rich­

tige Lösung für unser Verkehrsproblem.

Das Schweizer Volk hat dem Bau des tun­

nels im rahmen der Abstimmung über die

Bahn 2000 bereits zugestimmt. Jetzt soll er

endlich umgesetzt werden.

Kantonsrat Daniel Oswald

Präsident Verein «Winterthur: agil – mobil«

10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

Wann wird die Schlichtungsbehörde

angerufen?

Die Schlichtungsbehörde kann sowohl vom

Mieter als auch vom Vermieter angerufen

werden, wenn Streitigkeiten im Zusammen­

hang mit dem Mietverhältnis bestehen. in

den meisten Fällen geht es dabei um Kündi­

gungen, Forderungen, Mängel an der Miet­

sache, Mietzinserhöhnungen, bzw. ­sen­

kungen oder Unstimmigkeiten betreffend

Heiz­ und nebenkostenabrechnungen. Zu

beachten gilt, dass das gesetz in gewissen

Verfahren vor der Schlichtungs-behörde in Miet- und PachtsachenWer als Eigentümer oder Eigentümerin eine Wohnung oder ein Haus vermietet, wird sehr wahrscheinlich irgendwann einmal mit der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen zu tun haben. Sei es, weil der Mieter Ansprüche gegen den Vermieter geltend macht (z.B. Anfechtung der Kündigung, Mangelbeseitigung), oder weil der Vermieter selber einen Anspruch aus dem Mietverhältnis (z.B. Mietzins- oder Schadenersatzforderung) gegen den Mieter durchsetzen will. Der nachfolgende Artikel soll einen Überblick über das Verfahren vor dieser Behörde verschaffen.

Christoph Marth

lic. iur. rechtsanwalt,

rechtsberater HEV

region Winterthur

Fällen (Anfechtung Mietzins­, Anfechtung­,

Kündigung­, Erstreckungsbegehren) eine

Frist für die Anrufung der Schlichtungsbe­

hörde vorsieht. ruft eine Partei die Schlich­

tungsbehörde mittels eines Schlichtungsbe­

gehrens an, werden beide Parteien zu einer

Schlichtungsverhandlung vorgeladen.

Zusammensetzung und Aufgabe

der Schlichtungsbehörde

Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zu­

sammengesetzt, das heisst, sie besteht aus

einem unabhängigen Vorsitzenden und je

einem Mieter­ und einem Vermietervertre­

ter. An der Verhandlung selber nimmt zu­

sätzlich auch noch ein Protokollführer teil.

im Kanton Zürich besteht für jeden Bezirk

eine Schlichtungsbehörde, welche dem je­

weiligen Bezirksgericht angegliedert ist.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist, zwi­

schen den Parteien eine gütliche Einigung

herbeizuführen, sodass das Mietverhältnis

ungetrübt fortgesetzt, bzw. zu einem ge­

regelten Ende kommen kann. Die Schlich­

tungsbehörde wird deshalb versuchen, das

Verfahren durch einen Vergleich abschlies­

sen zu können und damit ein gang ans ge­

richt nicht nötig wird.

Das Schlichtungsverfahren

Das Verfahren vor der Schlichtungsbehör­

de ist eine Vorstufe zum eigentlichen ge­

richtsverfahren und entspricht in etwa dem

Sühnverfahren vor dem Friedensrichter. Bei

Mietstreitigkeiten betreffend unbeweg­

licher Sachen ersetzt denn auch das Verfah­

ren vor der Schlichtungsbehörde dasjenige

vor dem Friedensrichter. Für alle Streitig­

keiten, die nicht in die Zuständigkeit der

Schlichtungsbehörde fallen, insbesondere

also für Prozesse um die Miete beweglicher

Sachen, muss der zuständige Friedensrich­

ter angerufen werden.

Das Verfahren vor der Schlichtungsbehör­

de ist grundsätzlich noch kostenlos, d.h.

es fallen keine Verfahrenskosten an und es

RECHt UnD PRAxIS

Unsere Dienstleistungen – Ihr Vorteil!Als HEV­Mitglied profitieren Sie von Vergünstigungen bei Beratungen, Drucksachen und anderen Dienstleistungen, zum Beispiel:

Bauberatungen• Beantworten von baurechtliche Fragen von Eigentümern oder Verwaltern• Unterstützen bei der Abnahmen von Eigentumswohnungen und Häusern sowie der 2­Jahres­garantieabnahme• Beurteilen von Bau­ und Kaufobjekten oder einem Baubeschrieb• Prüfen von Architektur­ und Unternehmerofferten und Kontrollieren von Bauabrechungen• immo­Check / Zustandsanalyse inkl. Empfehlungen ihrer Liegenschaft• gEAK – gebäudeenergieausweis der Kantone

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 11

aber auch unter diesen Umständen, oder

gerade deshalb, von Vorteil.

An der Verhandlung selber erhalten die Par­

teien zunächst gelegenheit, sich zur Sache

zu äussern und zu den Ausführungen der

gegenpartei Stellung zu nehmen. Danach

stellen die Behördenmitglieder an die Par­

teien Ergänzungsfragen. ist der Sachverhalt

genügend geklärt, unterbricht der Vor­

sitzende im normalfall die Verhandlung,

und die Behörde berät den Fall intern, um

hernach den Parteien ihre Beurteilung des

Falles zu eröffnen und einen Vergleichsvor­

schlag zu präsentieren. Soweit überhaupt

eine Vergleichsbereitschaft der Parteien

vorliegt, folgen – unter Mithilfe der Behör­

de – Vergleichsgespräche, in denen die Par­

teien versuchen, sich auf eine einvernehm­

liche Lösung bzw. Kompromiss zu einigen.

Wie geht es weiter?

in den meisten Fällen kommt vor der

Schlichtungsbehörde ein Vergleich zustan­

de und ein Verfahren vor gericht wird nicht

nötig. Können sich die Parteien jedoch trotz

den Bemühungen der Schlichtungsbehörde

nicht auf einen Kompromiss einigen, bleibt

der Schlichtungsbehörde nichts anderes üb­

rig, als die nichteinigung festzustellen. Die­

werden auch noch keine Parteientschädi­

gungen ausgerichtet, weshalb jede Partei

ihre eigenen Kosten selber trägt. Dies wäre

später in einem gerichtsverfahren nicht

mehr der Fall. Dort fallen gerichtskosten

an, und die im gerichtlichen Verfahren un­

terliegende Partei muss der gegenpartei

eine Prozessentschädigung zahlen.

Mit der Vorladung zu einer Schlichtungs­

verhandlung wird man gleichzeitig aufge­

fordert alle relevanten Akten der Behörde

einzureichen. Soweit solche Unterlagen

(Mietverträge, Kündigungsschreiben, Kor­

respondenz usw.) den unbestrittenen Sach­

verhalt betreffen oder den eigenen Stand­

punkt untermauern (Es versteht sich von

selbst, dass Unterlagen, welche zu seinen

Ungunsten ausgelegt werden könnten,

mit Vorteil nicht eingereicht werden), ist zu

empfehlen, diese möglichst schon vor dem

Verhandlungstermin der Behörde einzu­

reichen. nur wenn die Schlichtungsbehör­

de gut dokumentiert ist, kann sie sich ein

klares Bild über die Sachlage machen.

RECHt UnD PRAxIS

jenige Partei, die danach weiter an ihrem

Begehren festhält, muss innert 30 tagen

den richter anrufen. in einigen Fällen (Kün­

digungsanfechtung, Erstreckungsbegehren

oder bei hinterlegten Mietzinsen) stellt die

Schlichtungsbehörde nicht nur die nichtei­

nigung fest, sondern fällt einen begründe­

ten Entscheid. Auch dieser Entscheid muss

von der unterlegenen Partei innert 30 ta­

gen ans zuständige gericht weitergezogen

werden, ansonsten der Entscheid rechts­

kräftig wird.

Wo kann der Vermieter Hilfe holen?

Das Mietrecht enthält gerade für den Ver­

mieter einige Fallstricke. Für nichtprofes­

sionelle Vermieter ist es oft schwierig den

überblick zu behalten, und man ist mit

dem Mietrecht manchmal überfordert. in

solchen Fällen empfiehlt es sich, vor einem

Schlichtungstermin eine Fachperson zu rate

zu ziehen und sich allenfalls durch eine sol­

che an der Schlichtungsverhandlung vertre­

ten bzw. begleiten zu lassen. Diese Leistung

bietet unter anderem auch der Hauseigen­

tümerverband region Winterthur an, bei

welchem Sie ein erfahrener rechtsanwalt

bei den Schlichtungsverfahren unterstützen

kann.

Eine gütliche Einigung fördert ein ungetrübtes Mietverhältnis.

Der Hauseigentümerverband region

Winterthur kann Sie kompetent bei der

Schlichtungsverhandlung unterstützen.

Wir freuen uns auf ihren Anruf auf der

telefonnummer 052 212 67 70.

Eine Schlichtungsverhandlung ist, da es sich

um ein summarisches Verfahren handelt, in

einem gewissen Umfang zeitlich begrenzt.

Es ist mühsam und zeitraubend, wenn erst

anlässlich der Verhandlung umfangreiche

(Ab­)rechnungsbelege eingereicht und von

der Behörde studiert werden müssen. Es

geht dabei viel nützliche Verhandlungszeit

für Aktenstudium verloren.

Zudem ist es wichtig, dass man die eige­

nen Ausführungen und Argumente an der

Schlichtungsverhandlung möglichst anhand

schriftlicher Unterlagen belegen kann, denn

im Unterschied zum gerichtlichen Verfahren

ist im Schlichtungsverfahren kein eigent­

liches Beweisverfahren vorgesehen. Zwar

reicht im Schlichtungsverfahren grundsätz­

lich noch blosse glaubhaftmachung (wäh­

rend vor gericht der eigene Anspruch strikt

bewiesen werden muss), eine gute Vorbe­

reitung auf die Schlichtungsverhandlung ist

AKtUEll

12 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

Stadtpräsident Ernst Wohlwend eröffnet die Blue-tech am 1�. September 2010, welche bereits zum �. Mal stattfindet.

«Die Blue­tech ist eine Leistungsschau der

Schweizer Cleantech­Branche», schreibt

Walter Steinmann, Direktor des Bundes­

amts für Energie, in seinem Vorwort zur

Blue­tech, die vom 12. bis 16. September

2010 bereits zum dritten Mal stattfindet.

Winterthur trägt das Label «Energiestadt

gold» und verfügt dank langer indust­

rietradition und Fachhochschule über ein

enormes technologiewissen. «Dies macht

die Stadt zu einem idealen Standort, um

sich über energieeffiziente Lösungen und

technologien von heute und morgen aus­

Blue-tech – Marktplatz für effiziente Energielösungen

Leistungsschau der Cleantech-BrancheEffiziente Energielösungen stehen im Mittelpunkt der Blue-tech vom 12. bis 16. September 2010 in Winterthur. neben einer Ausstellung auf dem neumarkt findet im Casinotheater ein hochkarätiger Kongress statt mit spannenden Projekten aus der Forschung sowie zur Mobilität und Energieversorgung von morgen.

zutauschen», sagt Blue­tech­initiator Chris­

tian Huggenberg. «Und wer weiss», fügt er

an, «vielleicht findet das eine oder andere

Projekt ja Anklang in der region. Oder dem

einen oder anderen referenten und Besu­

cher gefällt die gegend, und er kann sich

durchaus vorstellen, hier ein Unternehmen

zu starten.»

Die namensliste der referenten verspricht

da schon mal einiges, freut sich der Ver­

anstalter. teilnehmen am Kongress wer­

den u.a. Hanspeter Fässler, CEO implenia

Ag, Martin Scholl, CEO ZKB, Dr. Matthias

Hölling, transfer­Manager Spin­offs EtH,

Antoinette Hunziker­Ebneter, CEO Forma

Futura, Prof. rolf Wüstenhagen, Universi­

tät St. gallen und viele weitere spannende

referenten. Dazu gibt es Live­Schaltungen

zum ersten Elektrofahrzeugrennen um die

Welt mit Schweizer Beteiligung aus Win­

terthur: Dem Zero­Emission­race, das am

16. August in genf gestartet wurde.

Eröffnet wird der Kongress am Montag,

13. September durch Stadtpräsident Ernst

Wohlwend. Ebenfalls zum Kongressstart

gehört die Schweiz­Premiere des Konjunk­

turindikators rEiS (renewable Energy index

Schweiz), den die Credit Suisse zusam­

men mit dem Dachverband A EE vorstellt.

Zu den weiteren Kongressschwerpunkten

gehören die zukünftige gebäudeentwick­

lung, spannende Konzepte und Beispiele

zur Energieversorgung und zur Mobilität

von morgen. Vorgestellt werden am drei­

tägigen Kongress Projekte und Studien zur

Energieversorgung ohne grosskraftwerke

(infras/tnC), zu Formen zukünftiger Mobi­

Blue-tech-Highlights

• grosse, frei zugängliche Ausstellung

auf dem neumarkt zu Bauen und Sanie­

ren, erneuerbaren Energien und Mobili­

tät

• Hochkarätiger Kongress zu Chancen

und Potenzial der erneuerbaren Energien

im Energie­ und Finanzmarkt, Mobili­

tät, Energie­ und Versorgungslösungen,

Städtebau und gebäudetechnik, For­

schung und Entwicklung sowie techno­

logietransfer

• Erstmalige Präsentation des Konjunktur­

indikators rEiS (renewable Energy index

Schweiz)

• Schweizer Kino­Premieren: «Die 4.

revolution» und «recipes for Disaster»

in Zusammenarbeit mit «Filme für die

Erde»

• Windrotor auf dem neumarkt

• Probefahrten mit zwei­, drei­ und vier­

rädrigen Elektrofahrzeugen

Dr. Walter Steinmann, Direktor des Bundesamts für Energie informiert über spannende Projekte für ener- gieeffiziente lösungen und neueste technologien.

AKtUEll

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 1�

lität (Empa) oder der Weg in die erneuer­

bare Energiezukunft (Universität St. gallen).

Auch CO2­freies Bauen (EtH/BS2), die Beur­

teilung verschiedener Heizsysteme und in­

telligenter Fassaden (ntB/3S) sowie Smart

grid (Cisco Systems) stehen auf dem Pro­

gramm.

Der dritte Kongresstag am 15. September

2010 ist dann voll und ganz der Forschung

und Entwicklung gewidmet. Vorgestellt

werden dabei die neusten resultate der

grenzüberschreitenden Projekte aus dem

Hochschulverbund iBH der internationa­

len Bodensee­Konferenz. im Modul zum

technologietransfer berichten Fachleute

abschliessend über ihre Praxiserfahrungen

bei der Markteinführung und Finanzierung

neuer innovativer Produkte.

Zeitgleich zum Kongress findet auf dem

nahegelegenen neumarkt eine Ausstellung

statt, an der rund 50 Unternehmen und

Organisationen ihre Produkte und Dienst­

leistungen aus den Bereichen energetisches

Bauen und Sanieren, moderne Heizsysteme

sowie Mobilität präsentieren. Ferner finden

während der Blue­tech zwei nationale Ki­

nopremieren statt. gezeigt werden in Zu­

sammenarbeit mit dem Verein Filme für

die Erde «recipes for Disaster» und «Die

4. revolution». neben den Hauptsponsoren

Zürcher Kantonalbank und Stadtwerk Win­

terthur, wird die Veranstaltung von weiteren

Organisationen und Partnern wie der inter­

nationalen Bodensee­Hochschule iBH und

dem Wirtschaftsverband swisscleantech

unterstützt. Ferner engagieren sich interna­

tionale Unternehmen, die Stadt und regi­

on Winterthur, der Club of rome und viele

namhafte Persönlichkeiten aus Wirtschaft,

Wissenschaft und Politik. Zum ersten Mal

findet die Veranstaltung in Kooperation mit

dem «Verein energie bewegt winterthur»

statt (siehe Kasten).

Mehr informationen sowie Anmeldung

zum Kongress unter www.blue­tech.ch.

Kongress 13.–15. September 2010 im Ca­

sinotheater

Ausstellung 14.–16. September 2010 auf

dem neumarkt

Links:

www.blue­tech.ch

www.energie­bewegt­winterthur.ch

www.filmefuerdieerde.ch

www.zero­race.ch

lassen Sie sich von der Ausstellung inspirieren, lauschen Sie spannenden Referaten und probieren Sie diversere Elektrofahrzeuge aus.

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 1�

Wirtschaftscluster EnergieRegion WinterthurDer «Verein energie bewegt winterthur»

ist Kooperationspartner der Blue­tech.

Der Verein wurde im Herbst 2009 ge­

gründet und verfolgt das Ziel, neue tech­

nologien und neue Märkte im Bereich

der erneuerbaren Energien zu fördern.

Dank einer langen industrietradition und

als Standort der grössten Schweizer Fach­

hochschule ist die region Winterthur wie

dafür geschaffen, zu einem Kompetenz­

zentrum im Bereich erneuerbare Ener­

gien und energieeffiziente Lösungen zu

werden. Der Verein energie bewegt win­

terthur will durch die Kräftebündelung

neue Märkte, neue Wertschöpfungsket­

ten und attraktive Arbeitsplätze fördern.

Ziel ist es, in der region Winterthur einen

vitalen und zukunftsweisenden Wirt­

schaftscluster Energie aufzubauen. Wer­

den auch Sie Mitglied und nutzen Sie

das attraktive netzwerk zu Partnern im

in­ und Ausland. Weitere informationen

finden Sie unter www.energie­bewegt­

winterthur.ch.

AKtUEll

14 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

Erfolgreiche Überwinterung

beginnt im Herbst

Falls Sie ihre Pflanzen selber überwintern,

sollten Sie einige Kenntnisse über diese

Pflanzen haben. So sollten Sie wissen, wie

die Licht­, Wasser­ und temperatur­Ansprü­

che ihrer jeweiligen Pflanzen sind. Dies sind

die drei wichtigsten Faktoren, welche das

überwintern am stärksten beeinflussen.

Falls Sie zu wenige Kenntnisse über die An­

sprüche ihrer Pflanzen haben, wenden Sie

sich an ihren gärtner und informieren Sie

sich dort. Denn so mannigfaltig die Pflan­

zenwelt ist, so unterschiedlich sind auch die

Ansprüche. Ein weiterer wichtiger Faktor

ist der Pflanzenschutz. in den letzten Jah­

ren mussten wir einen stärkeren Befall von

Schädlingen (Läusen, Milben usw.) und Pil­

zen (Mehltau) feststellen. Werden befallene

Pflanzen eingewintert, so sind die oft dem

tod geweiht.

Daher sollte man vor der überwinterung

(im Oktober) ein bis zwei giess­ (Marshal)

oder Streubehandlungen (Actarac) gegen

saugende Schädlinge wie alle Lausarten,

Erdraupen oder den gefürchteten Dickmaul­

rüssler durchführen. Dies gilt im Speziellen

für alle blühenden Pflanzen wie Bougainvil­

lea, Solanum, Hibiskus, geranium usw.

Bei Oleander und vielen Palmenarten muss

insbesondere auf die rote Spinne (eine

Milbenart) geachtet werden. Ein sehr kleiner

Schädling, der nur mit einer Lupe erkennbar

ist. Hier empfiehlt sich eine Behandlung mit

Spomil im Abstand von 14 tagen, gleich

zu Beginn der überwinterung. Wichtig ist,

dass Sie die Pflanzen während des ganzen

Winters immer wieder auf Schädlinge über­

prüfen und diese falls nötig bekämpfen.

Überwinterungs- und Kübelpflanzen für den Winter vorbereitenViele Hausbesitzer lassen es sich nicht nehmen, ihre lieblingspflanzen selber zu über-wintern und dies meist mit Erfolg. trotzdem gibt es immer wieder viele Fragen zur richtigen Pflanzenüberwinterung.

AKtUEll

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 1�

Pflege in der Überwinterung

nachdem Sie ihre Pflanzen an den überwin­

terungsstandort gebracht haben, brauchen

Sie sich meistens nur noch um das giessen

und den Pflanzenschutz zu kümmern. Bei

vielen Pflanzen können die Wassergaben

auf ein Minimum beschränkt werden, z.B.

bei Kakteen, Agaven, Bougainvillea, Ale­

xandria sowie bei Oleander und diversen

Palmenarten. Die Wassergaben sollten im­

mer den Lichtverhältnissen und tempera­

turen angepasst werden. Bitte berücksichti­

gen Sie, dass die Pflanzen in dieser Zeit kein

stehendes Wasser im Unterteller vertragen.

temperaturansprüche

Palmen, Oleander, Zitrusfrüchte und blü­

henden Pflanzen wie Solanum, geranium

usw. reichen temperaturen von 2 bis 7 °C in

den Wintermonaten aus. Für Pflanzen, die

aus tropischen regionen stammen wie Hi­

biskus, Sundevillea oder die speziell gefärb­

ten Bougainvillea (rot, orange, gelb, weiss)

gilt eine Mindesttemperatur von 15 °C an

einem hellen Standort.

Bei den tropischen Pflanzen sind die Pfle­

geansprüche um einiges höher, da das

giessen und die Kontrolle der Pflanzen

auf Schädlinge alle 1–2 Wochen erfolgen

sollte.

Vorbereitung zur Auswinterung

Ende Februar, Anfang März beginnen die

Arbeiten mit den überwinterungspflanzen

wieder. So müssen einige Pflanzen wieder

in Form geschnitten, geteilt oder umgetopft

werden. Vergleichen Sie die grösse des

topfes mit der grösse der Pflanze, sie soll­

ten in Proportion zueinander stehen. Falls

die Pflanze zu gross ist, muss sie umgetopft

werden. Als Faustregel gilt: bestehende

topfgrösse plus 5–10 cm, je nach grösse

des alten topfes. Verwenden Sie zum Um­

topfen nur ein erstklassiges Substrat und

achten Sie beim Kauf darauf, dass der darin

enthaltene Dünger eine Wirkungsdauer

von mindestens 4 Monaten aufweist. Sie

erhalten solche Erden in gartenzentern

oder gärtnereien.

im März sollten die temperaturen für viele

Blütenpflanzen auf +15 °C angehoben und

gleichzeitig ein möglichst heller Standort

gewählt werden. So können Sie die ersten

Blüten auf Mitte bis Ende Mai erwarten.

Der Wasser­ und nährstoffbedarf erhöht

sich in dieser Zeit ebenso sie der Lichtbe­

darf. Dies können Sie durch erhöhte Was­

sergaben und Flüssigdünger (z.B. Wuxal)

ausgleichen, den Sie 2x pro Woche dem

giesswasser beigeben.

Wenn die nächte milder und frostfrei sind,

können viele Pflanzen ins Freie gebracht

werden. Hier ist insbesondere darauf zu

achten, dass die Pflanzen nach der über­

winterung niemals direkt an die pralle Son­

ne gestellt werden. Denn Pflanzen können

– wie wir Menschen auch – einen Sonnen­

brand bekommen! Dieser Schaden ist bei

vielen Pflanzen nicht wieder rückgängig zu

machen oder aber es braucht sehr viel Zeit,

bis sie sich wieder erholt haben. Stellen Sie

die Pflanzen also zuerst an einen Platz, an

dem sie sich an die UV­Strahlen gewöhnen

können (in die Morgen­ und Abendsonne)

und erst nach einigen tagen an den vorge­

sehenen Standort. Für diese Pflege bedan­

ken sich ihre Pflanzen mit einer üppigen

Blütenpracht den ganzen Sommer lang.

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9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 17

Winterthur schont mit dem Einsatz von Erdgas und Biogas die Umwelt

Vor 150 Jahren wurde an der rieterstrasse

in töss das erste gaswerk der Winterthurer

Actiengesellschaft für gasbeleuchtung

in Betrieb genommen. Heute ist Erdgas

– wenn auch nicht mehr im Bereich der Be­

leuchtung – weit verbreitet und ein wich­

tiges Standbein der Winterthurer Energie­

versorgung. Es wird zum Heizen, Kochen,

für die industrielle Produktion und als treib­

stoff für Motorfahrzeuge eingesetzt.

Fahren und Heizen mit Erdgas/Biogas

Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht

25% weniger CO2 als bei Erdöl. Zudem

werden weniger Stickoxide und Schwefel­

dioxide freigesetzt. Der Einsatz von Erdgas

macht deshalb vor allem dort Sinn, wo es

Erdöl ersetzt, also in den Bereichen Heizen

und Fahren. Bereits ist Erdgas führend im

Winterthurer Wärmemarkt, und mit drei

Erdgastankstellen ist Winterthur für das

Fahren mit Erdgas bestens gerüstet. Stadt­

werk Winterthur hält weiter am Ausbau

des treibstoffmarkts fest und will das Erd­

gasnetz verdichten, ausgenommen sind

Fernwärmegebiete.

Winterthur investiert in

die Biogasproduktion

immer mehr gewinnt auch Biogas an Be­

deutung. Biogas entsteht bei der Vergärung

von organischen Fest­ oder Flüssigreststof­

fen und gilt deshalb als erneuerbar und

CO2­neutral. Es kann für die gleichen An­

wendungen eingesetzt werden wie Erdgas.

Aktuell wird Biogas zu 10% dem treibstoff

Erdgas beigemischt.

Stadtwerk Winterthur investiert in den Aus­

bau der Biogasproduktion. in den nächsten

Monaten geht die weltweit erste Biogas­

anlage in Betrieb, die mehrheitlich fleisch­

liche reststoffe vergärt: Die Anlage der Bio­

render Ag im thurgauischen Münchwilen.

gemeinsam mit anderen Städten ist Win­

terthur an der Biorender Ag beteiligt und

wird in Zukunft Biogas aus dieser Anlage

beziehen. Eine weitere Vergärungsanlage

mit Beteiligung von Stadtwerk Winterthur

ist in Oberwinterthur geplant. Die Ver­

gärungsanlage riet wird grünabfälle ver­

gären.

Stadtwerk Winterthur

an der Blue-tech

Erfahren Sie mehr über die Aktivitäten von

Stadtwerk Winterthur im gasbereich an

der Blue­tech. An der Mobilitätsausstellung

präsentiert der Hauptsponsor Stadtwerk

Winterthur eine Spielzeugautobahn mit

Erdgas­/Biogasfahrzeugen im Kleinformat,

an der Besucherinnen und Besucher im

wahrsten Sinne des Wortes gas geben kön­

nen. informieren Sie sich über die Vorteile

des treibstoffs Erdgas, wo er in Winterthur

getankt werden kann und welche Erd­

gasautos aktuell auf dem Markt erhältlich

sind. Sowohl an der Mobilitätsausstellung

auf dem neumarkt als auch an der tisch­

messe am Kongress im Casinotheater wird

Stadtwerk Winterthur über die Pionieran­

lage Biorender informieren. Ebenso sind

informationen über gasanschlüsse und

die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten von

Erdgas/Biogas, auch in Kombination mit

anderen Energieträgern und mit Minergie

erhältlich.

Erdgas und Biogas leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Co2. An der Blue-tech informiert Stadtwerk Winterthur, anlässlich des Gasjubiläums, wo Winterthur sein Biogas bezieht und wie Erdgas und Biogas eingesetzt werden können.

In der Anlage der Biorender AG im thurgauischen Münchwilen wird noch dieses Jahr die erste Kilowattstunde produziert.

AKtUEll

18 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

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nach ihrem Wunsch erneuert. ihr

Haus wird durch den Umbau deut­

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9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 19

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20 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

Die Küche – Mittelpunkt des Wohnens

Die Küche ist der persönlichste Bereich des Wohnens. Sie dient als Energietankstelle, als Familientreffpunkt und als Repräsentationsobjekt. Die Küche ist das Prunkstück, welches sich harmonisch in die Einrichtung der Wohnräume einfügt. Farbe, Form und Materialwahl sind bestimmend.

Christine Seyffer

Wohnraum­ und

Farbberaterin FFS,

Journalistin Br

Küchen sind heute zu Wohnräumen avan­

ciert. Längst zählt nicht nur das Funktionale

– denn die Küche ist ein Statement des ei­

genen Wohnstils. Die Wahl kann bei der

grossen Auswahl zur Qual werden. Dabei

gilt es sich treu zu bleiben. Den eigenen Stil

umzusetzen. Wo beginnen wir? Bei den

Fronten? Der Abdeckung? Dem Boden?

Das ist die grosse Frage, die bei endlosen

rundgängen in Küchenausstellungen rat­

losigkeit hinterlässt.

Wir bleiben erst mal auf dem Boden

Dabei ist es ganz einfach. Der Boden ist

nummer eins bei der gestaltung. gera­

de heute steht die Küche meist offen im

Wohnraum, diese Verbundenheit möchten

wir nicht durch einen krassen Bodenwech­

sel stören. Einheit statt Musterwirrwarr,

Farbharmonie ohne hell/dunkel Kontrast

und keinerlei Materialvielfalt.

Fugenlose Bodenbeläge wie «naturoflor»

lassen sich nahtlos in den Wohnbereich

ziehen, geölter Parkett eignet sich ganz gut

für Küchenböden, Steinplatten sollen je­

doch gut mit der Abdeckung übereinstim­

men. Hier gibt es nur eine Entscheidung:

Entweder Stein am Boden oder Stein für die

Abdeckung – eine Kombination führt un­

weigerlich zur übermusterung. genauso ist

es mit dem Holz. Entweder Holz am Boden

oder Holz in der Küche und im Essbereich.

Beides geht nicht.

Wohin nun mit der Farbe?

Der Farbverlauf führt von unten nach oben.

Das heisst, das dunkelste Element ist der

Boden. Die Küchenfronten sollen leicht und

unauffällig sein – und eine Einheit bilden.

Eine dunkle Abdeckung auf einer weissen

Kochinsel drückt diese in den Boden. Die

weisse Küche behält ihre Leichtigkeit mit

einer hellen Abdeckung aus glas, Kunst­

stoff oder Stein. Eine anthrazitfarbene Kü­

che wird mit einer Edelstahl­Abdeckung

schwerelos. Farbe kommt immer an die

rückwand – da haben fugenlose Beläge die

Keramikfliesen erfolgreich vertrieben.

Die einst funktionalen Küchenschränke

gelten heute als Möbelstücke. Demzufolge

werden sie auch mit den im offenen raum

stehenden Möbel, wie Esstisch, Stühle,

Sideboard und Sofa kombiniert. Farben,

Formen und Materialien werden wieder­

holt. Eiserne regel einer guten Farb­ und

Materialwahl: nie mehr als drei Farbtöne,

drei Materialien und alles aus einem guss,

was die Formensprache anbelangt. Welche

wir wählen, wird durch unseren Wohnstil

bestimmt. Zum Beispiel:

Cool modern

Die moderne Küche kommt geradelinig und

schnörkellos daher. Sie steht meist in offener

Beziehung zum Ess­ und Wohnraum. An­

thrazit oder Weiss Hochglanz ist die Basisfar­

be. Kombiniert wird mit Materialien Edelstahl Fugenlos schön: das Prunkstück Küche steht auf Anthrazit-Boden.

Foto

s: D

iWeF

aBAUEn & MoDERnISIEREn

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 21

natürlich stimmig: Seidenweiche Kombination von Farben und Materialien.

oder glas als Abdeckung. grifflos zeigen sich

die Schränke. Selbst der induktionsherd wird

unter der Abdeckung unsichtbar. Blickpunkt

ist die Farbe, wie das rot von Le Corbusier.

gute Kombinationen: Anthrazit­Boden,

Fronten in Hochglanz­Optik, weisse Marmor­

Abdeckung und rote rückwand.

natürlich mediterran

Die mediterrane Küche ist die Wohlfühloa­

se der räume. Wir wählen weiche Farben

und natürliche Materialien, kombinieren

mit Holz. Magnolie ist die Basisfarbe für die

Fronten, kombiniert wird sie mit Sand­ und

grautönen. Die Abdeckung wählen wir aus

Stein, in einem Africa nero und die rück­

wand mit einem fugenlosen mineralischen

Wandbelag in Seidengrau. gute Farbkom­

binationen: Magnolie für die Fronten, Af­

rica nero für die Steinabdeckung, Seiden­

grau in mineralischem Wandbelag für die

rückwand.

Avantgardistisch bunt

Avantgardisten mögen es kunterbunt: Lasst

Farben wirken, an der Wand. Mit einem

Lichtband aus Plexiglas­Mix mit integrierter

LED­Beleuchtung kann das wechselnde

Farbenspiel programmiert werden und so

präsentiert sich die Küche immer wieder in

einem anderen Licht. gute Farbkombinati­

onen: Elfenbein­Fronten, lichtgraue Wand,

graue MDF­Abdeckung mit farbenfrohem

LED­Lichtspiel an der rückwand.

Die Küche widerspiegelt die lebensart

des/der BauherrIn.

So ist es wichtig, sich auf seinen eigenen Stil

zu besinnen. Eine Küche kann in der Aus­

stellung super aussehen, zuhause harmo­

niert sie jedoch nicht mit der Umgebung.

Farbenfrohe Küchen sind schwer zu kom­

binieren und führen dazu, dass die ganze

Einrichtung der Küche angepasst werden

muss. Darum zuerst den eigenen Wohnstil

definieren, dann ein ganzheitliches Farb­

und Materialkonzept erstellen und los gehts

bei der Auswahl.

Mehr inspiration zur Farb­ und Materialwahl

finden Sie unter www.farb­kompetenz.ch,

zur Auswahl der Küche unter www.küchen­

spezialisten.ch und zur LED­Lichtwand un­

ter www.covilux.ch.

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9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 2�

nachher: Wohlfühloase ton in ton.

nachher: Glaskeramikherd.Vorher: alter tibaherd.

Ein rascher Entscheid war erforderlich. Die

Finanzierung war schwierig, einen Archi­

tekten konnte man sich nicht leisten. trotz­

dem haben Frau S. und ihr Partner das Haus

gekauft und damit ein abenteuerreiches

Umbaujahr mit viel eigenem Einsatz einge­

leitet. Zwar scheiterten viele Vorstellungen

an den fehlenden Mitteln oder konnten

baustatisch nicht realisiert werden. Zum

Küchenumbau mit wenig Mitteln und viel Herz Es gibt Gelegenheiten im leben, die kommen nur einmal. So auch für Frau S. und ihren lebenspartner, als ihnen aus der Verwandtschaft das Angebot gemacht wurde, ein altes, renovationsbedürftiges Bauernhaus zu kaufen.

gelungenen Umbau befragt, meinte Frau

S., dass sie und ihr Partner gut im Dorf ver­

ankert seien und viele Handwerker kennen

würden. Komme dazu, dass ihr beruflicher

Hintergrund detaillierte Umbauskizzen er­

möglichte und die partnerschaftliche Zu­

sammenarbeit mit den flexiblen Handwer­

kern, die durch die Bauherrschaft während

des Umbaus tatkräftig unterstützt wurden,

die Zutaten für das Erfolgsrezept gewesen

seien. So hat der Schreiner meine Vorstel­

lungen zum Küchenumbau präzise umset­

zen können, freut sich Frau S. Dies findet

auch der redaktor. Auf die Frage allerdings,

ob sie die Strapazen eines Umbaus in Eigen­

regie noch einmal auf sich nehmen würde,

blieb sie die Antwort schuldig. Vielleicht fra­

gen wir ihren Partner … (aarc)

Foto

s: d

asch

Vorher: rustikale Essecke.

BAUEn & MoDERnISIEREn

24 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

Farbe als Konzept: Harmonie der Kontraste.

Konzipiert als moderne Wellnessoase.

Für «BadeWelten» ist es selbstver­

ständlich, auch an der Eigenheim­

Messe «Bauen und renovieren»

in Zürich mit einer Sonderschau

vertreten zu sein, um attraktive

Beispiele zu präsentieren, wie

moderne Bäder heute geplant,

ausgestattet und gestaltet werden

können. Ob man ein neues Bad

realisieren möchte oder sich nur

von kreativem Baddesign begeis­

tern lassen will – ein Besuch am

Messestand von «BadeWelten»

lohnt sich auf jeden Fall!

in Halle 7 am Stand 24 werden at­

traktive Beispiele zu sehen sein, wie

moderne Bäder heutzutage geplant,

ausgestattet und gestaltet werden

können. neun attraktive Bäder und

zwei Hauswirtschaftsräume werden

eine Fülle neuer ideen vermitteln.

Dabei werden nicht nur einzelne

Produkte, sondern wird das Bad

als gesamtlösung im Vordergrund

stehen. Die Sonderschau «Bade­

Welten» wird neuste Entwicklungen

der Sanitärkeramik, charaktervolle

Bäder, Badmöbel und Accessoires

präsentieren.

geht es um ein neues Bad, stehen

Bauherr oder Hausbesitzer nicht sel­

ten vor der Wahl der Qual: Das An­

gebot an Einrichtungsprogrammen,

Sanitärkeramik und Armaturen ist

gross und eröffnet grundsätzlich

ein breites gestaltungsspektrum.

Doch was eignet sich wo am bes­

ten? Welche Möglichkeiten bieten

sich bei renovationen? Und: «Wer

plant mir mein neues Bad professio­

nell?» Die Kernkompetenz von «Ba­

deWelten» besteht in der ganzheit­

lichen Planung und realisierung von

Bädern und Hauswirtschaftsräumen

für neubau und Umbau.

ganzheitlich von A bis Z

Die Partner von «BadeWelten»

bieten alles aus einer Hand und

richten ihre Dienstleistungen an

den individuellen Bedürfnissen der

Bauherrschaft aus. Sie sind ausge­

wiesene Spezialisten, wenn es um

die Sanitär­ und installationstechnik

geht und kennen sich im aktuellen

Marktangebot bestens aus. Sie

wissen Bescheid, wenn es um die

Architektur des raumes und um in­

nenarchitektonische themen geht.

Sie beraten, planen, messen aus,

bestellen, montieren und überneh­

men die gesamte Koordination und

Projektleitung – je nach Objekt und

Anforderungen der Bauherrschaft.

Die Badarchitekten von BadeWelten

«BadeWelten» an der Fachmesse

kümmern sich mit Sorgfalt und

Qualität um kleine und grosse Bä­

der, um Austausch und gesamtre­

novationen.

neue Entwürfe – urban inspiriert

Wie eine Badplanung bei ganz

unterschiedlichen Ausgangslagen

und grundrissen aussehen kann,

zeigen die Spezialisten von «Ba­

deWelten» alljährlich an verschie­

denen Messen und in ihrem Ma­

gazin «BadeWelten». Hier werden

verschiedene Einrichtungsbeispiele

für moderne Bäder zusammenge­

stellt, die Bauherren, Hausbesitzern

und Architekten als ideenfundus bei

der Planung ihrer Badprojekte die­

nen sollen. Bei der Konzeption der

neuen trendbäder, die präsentiert

werden, haben sich die Badpla­

nungsspezialisten nicht nur von den

Foto

s: p

d/Ba

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elte

n

BAUEn & MoDERnISIEREn

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 2�

Bad in Weiss: alles andere als konventionell.

neuheiten der führenden Badan­

bieter sondern auch vom Flair ver­

schiedener Metropolen inspirieren

lassen. Besonders interessant: Die

Planungsbeispiele wurden praxisge­

recht für heute gängige grundrisse

konzipiert. Der Waschtisch im Zentrum.

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9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 27

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verschaffen ihnen neuen, hellen

Wohn­ oder Arbeitsraum für die

grenzenlose nutzung ihres Dach­

raumes. Wenn Sie sich für eine

Lukarne entscheiden, ersparen Sie

sich erhebliche Kosten für zusätzlich

aufwendige Umbauarbeiten.

Lukarnen sind ein vielseitiges ge­

staltungselement und eine inves­

tition, die zur Werterhöhung ihres

Hauses beitragen.

Der Einbau einer Lukarne in ältere

Häuser lässt sich gut mit einer en­

ergiesparenden Dachsanierung ver­

binden. Unter der Berücksichtigung

ihrer Wünsche und den gesetz­

lichen Vorschriften wird die Dachlu­

karne passend, der Architektur ihres

Hauses entsprechend geplant, und

verleiht ihrem Anwesen nach dem

Einbau ein harmonisches, neues ge­

sicht. Für die Ausstattung der Fertig­

elemente stehen verschiedenste

Materialien, Fenster, rollläden und

Lamellenstoren zur Verfügung.

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9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 29

Die Liebe der Architekten zum StahlDie Zusammenarbeit von Forster mit renommierten Schweizer Architekten hat längst tradition. Erste Kooperationen entstanden bereits in den 19�0er Jahren. Die Architekten wussten schon damals und wissen noch heute die Beständigkeit der Forster Stahlküchen und den Mehrwert, den diese ihren Bauten verleihen, zu schätzen. Drei realisierte Bauprojekte werden an der Bauen und Modernisieren 2010 – originalgetreu nachgebaut – präsentiert und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

St. Jakob turm, Basel:

37 Wohnungen – eine Küche

Architekten: Herzog & de Meuron

Baujahr: 2008

Herzog & de Meuron gehört nicht

erst seit dem Bau des Olympiasta­

dions in Peking zu den berühmtes­

ten Architektenbüros unserer Zeit.

in Basel hatte das Unternehmen

mit der Erweiterung des St.­Jakob­

Areals massgeblichen Einfluss auf

das Stadtbild. Markant thront heu­

te der gläserne St.­Jakob­turm ne­

ben dem Stadion. Er beherbergt 37

Wohnungen. Bereits bei der Planung

des turms wurde klar, dass seine

moderne Bauart nach einer ebenso

zeitgemässen innenausstattung ver­

langt. Die weisse Forster­Küche aus

Stahl bildet eine perfekte Symbiose

mit den raumhohen Fensterfronten

und den hellen innenräumen.

Einfamilienhaus, Jouxtens (VD):

Zusammenspiel

von Schwarz und Weiss

Architekt: Jacques gross

Baujahr: 2008

Jacques gross arbeitet bereits seit

30 Jahren mit Forster Küchen. Für

sein Eigenheim in Jouxtens durfte

es deshalb keine andere sein. Die

in Schwarz gehaltene Küche mit

weisser Corian­Abdeckung fügt

sich optimal in die im Haus vorherr­

schenden Farben Schwarz, Weiss

und grau ein. Die indirekte Lichtge­

bung lässt Schwarz und Weiss zu­

sammenspielen und sorgt für eine

helle und doch sanfte Atmosphäre,

von der auch noch der Salon und

das Esszimmer profitieren. Klare

Linien und fugenlose Oberflächen

sorgen nicht nur für ästhetische

Perfektion, sondern auch für einen

minimalen Pflegeaufwand.

Leuenhof, Berneck (Sg):

Minergie in rot

Architekt: Bänziger Architektur Ag

Baujahr: 2009

Der Leuenhof im St. gallischen

Berneck ist in vielerlei Hinsicht

einzigartig: Er ist eines der weni­

gen Minergie­P­Mehrfamilienhäuser

im St. galler rheintal. Sein grund­

riss ist fünfeckig, und seine Woh­

nungen nehmen jeweils ein ganzes

Stockwerk ein. Für Luzia Bänziger

von Bänzigers Architektur Ag war

von Anfang an klar, dass das spe­

zielle Haus auch nach einer ausser­

gewöhnlichen Küche verlangte. Das

Design der Forster­Stahlküche ist

wie geschaffen für die Decken und

Wände aus Sichtbeton. Die roten

Fronten sorgen für ein erfrischendes

Farbspektrum, wirken jedoch dank

der schlichten Abdeckung aus

Chromstahl nicht extravagant. Die

Forster Küche passt perfekt in das

nachhaltige Baukonzept des Miner­

gie Hauses: Sie ist beständig, solide

und auch nach 20 Jahren noch wie

neu.

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Sehr geehrte Damen und Herren

Sind bei Ihnen Mieter/innen oder Logisnehmer ein- oder ausgezogen?

Bitte vergessen Sie nicht, der Einwohnerkontrolle immer alle Ein- und Auszüge Ihrer Mieter oder Logisnehmer zu melden. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Meldung via Internet (www.einwohnerkontrolle.winterthur.ch) vornehmen. Sie können uns aber auch Meldungen per Mail oder mit einem Schreiben zukommen lassen. Besten Dank für Ihre geschätzte Mitarbeit.

EinwohnerkontrolleStadthausstrasse 218402 Winterthur

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9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur �1

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Kampf angesagt hat. Kalk ist nicht

nur aus gesundheitlichen gründen

unerwünscht, sondern schadet

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Haushaltgeräten.

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modernste, elektronisch gesteuerte

Entkalkungsanlagen in kompakter

Bauweise. ideal für Ein­ und Mehrfa­

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einer Wasserentkalkungsanlage

Mit einer Entkalkungsanlage von

SWiSS­AquaPower gmbH wird ge­

gen die frühzeitige Zerstörung von

Maschinen, Anlagen und Apparaten

durch übermässig kalkhaltiges Was­

ser vorgebeugt (weniger repara­

turen und kein zusätzliches Entkalken

mehr). Die lästigen Kalkflecken ent­

fallen. Eine Entkalkungsanlage leistet

aber auch einen wichtigen Beitrag

zum Umweltschutz (Energieeinspa­

rungen bis zu 15% und mehr) und

schützt vor Allergien. Die Wäsche wird

weicher und es können bis zu 50%

von Wasch­, reinigungs­ und Körper­

pflegemittel eingespart werden. Kalk­

reduziertes Wasser schont zudem

Haut und Haare.

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Schimmelpilz an Abbruchobjekt.

Schimmelpilze sind Bestandteil unserer

Umgebungsluft, sie sind unbändig in der

Vermehrung und sehr widerstandsfähig.

ihre natürliche Aufgabe liegt im Abbau von

organischem Material. Sie verbreiten sich

auf feuchten Oberflächen (> 65%), darun­

ter sterben Schimmelpilze ab. Deren Spo­

ren aber bleiben bestehen und überleben

bis wieder ausreichend Feuchtigkeit eintritt;

dann lebt der Schimmelpilz wieder auf.

Extrem genügsam

Schimmelpilze sind sehr genügsam in der

nahrungsaufnahme: falls keine organischen

Materialien wie Holzplatten, Leder, Hautpar­

tikel usw. verfügbar sind genügt ihnen bereits

ein Film einer Verschmutzungsablagerung

wie z.B. Substanzen aus Zigarettenrauch oder

Hausstaub auf mineralischen Materialien wie

glas oder Keramik um zu überleben. Einge­

schränkt wird das Wachstum einiger Pilzarten

durch stark alkalische Baumaterialien.

Auswirkungen auf Gesundheit...

Das Bundesamt für gesundheit BAg stuft

das Schimmelpilzproblem als öffentliches

gesundheitsproblem ein. Besonders Men­

schen mit einer immunschwäche oder zu

Allergien neigende raumnutzer sind von

gesundheitlichen Auswirkungen betroffen.

Folgende Symptome werden durch Schim­

melpilze ausgelöst:

• irritationen der Haut und Schleimhäute

• Allergische Erkrankungen (von der Entzün­

dung der Augenbindehaut über Asthma

bis zur allergischen Lungenentzündung)

• Fieberhafte Allgemeinerkrankungen

• erhöhte infektionsanfälligkeit für z.B. Er­

kältungskrankheiten

• Schlafstörungen

• Müdigkeit

• Kopfschmerzen

• übelkeit.

Die Symptome können sich diffus zeigen

und sind schwer zweifelsfrei der Schimmel­

pilzexposition zuzuordnen. Die gute nach­

richt: sie klingen 1–2 tage nach Exposition

wieder ab.

... und Bausubstanz

nebst den gesundheitlichen Auswirkungen

auf die raumnutzer fügt der Schimmel­

pilz auch dem gebäude grossen Schaden

zu. Holzprodukte können quellen und sich

zersetzen bis hin zum Verlust der Stabilität.

Metalle rosten und Dämmstoffe verlieren

ihre Funktion, der Verbrauch von Heiz­

energie steigt an. Bei zu spätem Handeln

können schwer zu sanierende Schäden auf­

treten – daraus kann ein Wertverlust der

Liegenschaft resultieren.

Was bedeutet das

für den Hauseigentümer?

Der Mieter ist dazu verpflichtet, Auftreten

von Feuchte, Schimmel oder Anzeichen da­

für (z.B. geruch) umgehend dem Vermieter

oder Verwalter zu melden. Er kann sonst für

Folgeschäden haftbar gemacht werden.

Bereits ein oberflächlicher, dichter Schim­

melpilzbewuchs von 10 ✕ 10 cm in einem

raum an einer Stelle wird vom Bundesamt

für gesundheit BAg als «im Sinne der

gesundheitsprävention» inakzeptabel ein­

gestuft.

Danken Sie ihren Mietern für die frühzei­

tige information bezüglich Schimmelpilz­

befall und nehmen Sie ihre Verantwortung

als Eigentümer im eigenen interesse recht­

zeitig wahr. Um rechtliche Konsequenzen

zu verhindern, beachten Sie bitte unten­

Schimmelpilz: Bagatelle oder schwerwiegendes Problem ?In der Schweiz ist schätzungsweise jeder fünfte Haushalt vom Feuchtigkeitsproblem betroffen. Jede zehnte Wohnung weist Schimmelpilzschäden auf. 80% der Ursachen für Feuchtigkeitsprobleme sind bauliche Mängel, 20% sind nutzungsbedingte Ursachen.

Fortsetzung auf Seite 35

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Schimmelpilzkultur in labor.

stehendes Kapitel «Empfehlung weiteres

Vorgehen».

Sanierung

Oberflächliches Wegputzen oder Behand­

lungen mit Antischimmelmittel sind meis­

tens nur kurzfristig wirksam und die Wirk­

stoffe können zusätzlich die gesundheit des

Menschen beeinträchtigen. Entfeuchtungs­

vorgänge ohne vorgängige Beseitigung der

Ursache wirken ebenfalls nur solange, als

diese in Betrieb sind. Zudem vervielfacht

sich das Kontaminationspotenzial durch

das Austrocknen der Schimmelpilze und die

Freisetzung der Sporen. Eine erfolgreiche

und nachhaltige Schimmelpilzsanierung

bedingt eine nachhaltige Beseitigung der

Ursache für die Verschimmelung.

Unbedingt soll eine Verschleppung der

Schimmelpilze und die Kontamination von

benachbarten Bereichen verhindert wer­

den. Dies wird nach einer sauberen Be­

standesanalyse mit der Errichtung einer

schwarz/weiss Zone sichergestellt. Betrof­

fene Bereiche werden z.B. mit Folien isoliert

nach dem grundsatz so klein wie möglich,

so gross wie nötig. in der Zone erstellt die

Sanierungsfachfirma mit speziellen Absaug­

anlagen einen Unterdruckbereich, in wel­

chem adäquat ausgerüstete und geschützte

Schadstoffsanierer lokal den Schimmelpilz

entfernen. Die Arbeiter werden dabei mit

Fremdluft versorgt und sie reinigen sich

entsprechend vor dem Verlassen der Zone.

Kontaminierte Materialien werden abge­

packt und ebenfalls fachgerecht entsorgt,

ohne dass dabei eine Verschleppung durch

flugfähige Pilzsporen passieren kann. Da­

nach kann die Bausubstanz bei Bedarf neu

aufgebaut und nachhaltige Veränderungen

zur Verhinderung eines Wiederbefalls kön­

nen realisiert werden.

Die Anschaffung einer umfassenden in­

frastruktur für fachgerechte Schadstoffsa­

nierungen ist für eine KMU in verwandten

Baufachbereichen oft nicht sinnvoll. Damit

diese KMUs als Arbeitgeber ihre Mitarbeiter

und Auftraggeber nicht gesundheitlichen

risiken aussetzen (Arbeitsgesetz ➜ recht­

liche Folgen) ist die Zusammenarbeit mit

einem Schadstoffsanierer sinnvoll.

Empfehlung weiteres Vorgehen

Ob der Schimmelpilzbefall als Bagatelle oder

schwerwiegendes Problem eingeschätzt

werden soll ist oft nur durch einen Fachspe­

zialisten für Bauschäden und Bauphysik zu

erkennen. Wir empfehlen deshalb, diesen

bei unklarer Schadenssituation unbedingt

vor Entstehung einer Verschleppung durch

eine eventuelle Eigensanierung beizuziehen.

1. Situation beurteilen – Ursache ermitteln

2. Erstellen Sanierungskonzept

3. Entfernen Schimmelpilzbewuchs unter

Einhaltung der Schutzmassnahmen für

raumnutzer, Arbeiter und Umgebung

4. neuaufbau/Anpassung Bausubstanz

5. instandhaltung/Empfehlungen an raum­

nutzer

Besuchen Sie uns an der «Bauen und Mo­

dernisieren», Halle 2, Stand C13.

Schadegg

Schadstoffmanagement gmbH

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tel. 071 340 03 45

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Schimmelpilz im Bereich der Fensterleibung.

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Farbe kann zaubern

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Samstag, 2. Oktober 2010, 10.30 uhr Im rest. Puurehuus in Wermatswil

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> anmeldung und Infos zu den referaten unter www.diwefa.ch

�6 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

Adam touring GmbH: Mitglieder

des Hauseigentümerverbandes er­

halten Spezialkonditionen auf rei­

fen und Alufelgen.

Alpamare: HEV­Mitglieder und ma­

ximal drei Begleitpersonen erhalten

einen rabatt von 15% auf den Ein­

trittspreis.

Annabelle, Schweizer Familie,

SonntagsZeitung: HEV­Mitglieder

erhalten 30% auf die Jahres­

abonnements von Annabelle, der

Schweizer Familie und der Sonn­

tagsZeitung. nur bei Online­Bestel­

lungen über den Link auf der HEV

Schweiz­Website. Das Angebot gilt

nur für neuabonnenten und bis am

31.12.2010.

Cardada luftseilbahn und Ses-

sellift: Von Orselina (oberhalb Lo­

carno) nach Cardada und Cimetta.

HEV­Mitglieder und Familie (Eltern

+ 2 Kinder) erhalten 20% rabatt

Vergünstigungen für MitgliederMit dem Mitgliederausweis erhalten die HEV-Mitglieder zahlreiche Vergünstigungen. So können die Mitglieder beispielsweise in den Zoo Zürich, den Walter Zoo oder den natur- und tierpark Goldau fahren, wo sie mit dem HEV-Mitgliederausweis von reduzierten Eintritten profitieren. Rabatte kriegen unsere Mitglieder auch bei der Stanserhorn-Bahn, im Alpamare oder der tiltis-Bahn und für vieles mehr.

Kurzentrum Rheinfelden: gegen

Vorlage der HEV­Mitgliederkarte

und eines Bons, der auf der HEV

Schweiz­Website heruntergeladen

werden kann, gewährt die Well­

ness­Welt sole uno den HEV­Mit­

gliedern und einer Begleitperson je

Fr 3. – Ermässigung auf den regu­

lären, direkten Einzeleintritt.

Migrol: Als Mitglied des HEV pro­

fitieren Sie von folgenden Migrol

Private Card Vorzugskonditionen:

1 rp./Liter rabatt auf die treibstoff­

bezüge an allen Migrol tankstellen.

Kostenlose Karte: keine rechnungs­

und Jahreskartengebühren (inkl. 1

Zusatzkarte).

natur- und tierpark Goldau:

HEV­Mitglieder und die eigenen

Kinder (6–16 Jahre) profitieren von

den günstigen Kollektivpreisen.

nZZ/nZZ am Sonntag: HEV­Mit­

glieder erhalten die neue Zürcher

Zeitung, die nZZ am Sonntag und

das Kombiangebot 15 Monate für

den Preis von 12 Monaten. Dieses

Angebot gilt bis zum 31.12.2010

und nur für neuabonnenten. nur

Glasi Hergiswil: HEV­Mitglieder

können in der glasi Hergiswil unter

fachkundiger Anleitung selbst eine

glaskugel blasen für Fr. 10.– statt

Fr. 15.–.

Hertz: HEV­Mitglieder erhalten ver­

günstigte tarife für die Miete von

Personenwagen und nutzfahrzeu­

gen mit der Hertz­HEV­Mitglieder­

karte.

IdealesHEIM und Umbauen+Re-

novieren: HEV­Mitglieder erhalten

30% rabatt auf die Jahresabonne­

mente der Zeitschriften idealesHEiM

und Umbauen+renovieren. nur

bei Online­Bestellungen über den

Link auf der HEV Schweiz­Website.

Das Angebot gilt nur für neuabon­

nenten und bis am 31.12.2010.

Kochoptik: gegen Vorlage einer

gültigen HEV­Mitgliederkarte erhal­

ten der inhaber sowie im gleichen

Haushalt lebende Personen einen

rabatt von 10% auf das gesamte

Sortiment von Kochoptik.

auf die Sommertickets ab Orselina.

nicht kumulierbar mit anderen ra­

batten..

Confiserie Sprüngli AG: Sprüngli

gewährt HEV­Mitgliedern 10% ra­

batt bei Online­Bestellungen über

den Link auf der HEV Schweiz­Web­

site.

Fleurop-Interflora (Schweiz) AG:

Bei Online­Bestellungen über den

Link im Mitgliederbereich auf der

HEV Schweiz­Website erhalten

HEV­Mitglieder 10% rabatt auf den

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Furka-Dampfbahn: Die Strecke

führt von realp (Uri) nach gletsch

(Wallis) jeweils am Fr, Sa und So bis

3.10.2010. HEV­Mitglieder fahren

mit 20% Ermässigung, Kinder und

Jugendliche bis 16 Jahre gratis.

HEV-SERVICE

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur �7

Walter Zoo: gegen Vorlage einer

gültigen HEV­Mitgliederkarte an der

WALtEr ZOO Ag­Kasse erhalten die

HEV­Mitglieder und ihre Familien die

folgenden Vergünstigungen auf die

Eintrittstickets: Fr. 2.– auf den Ein­

tritt für Erwachsene, Fr. 1.– auf den

Eintritt für Kinder (4–15 Jahre).

Zentrum Paul Klee: Paul Klee op­

tisch, akustisch und kreativ erleben.

10% rabatt auf den Eintrittspreis

für alle Ausstellungen. gültig das

ganze Jahr.

Zoo Zürich AG: HEV­Mitglieder,

eine Begleitperson und die eigenen

Kinder (zwischen 6–16 Jahre) erhal­

ten 10% auf den Eintrittspreis.

bei Online­Bestellungen über den

Link auf der HEV Schweiz­Website.

RAUM UnD WoHnEn, DAS EIn-

FAMIlIEnHAUS und HäUSER

MoDERnISIEREn: HEV­Mitglieder

erhalten 30% rabatt auf die Jah­

resabonnemente der Zeitschriften

rAUM UnD WOHnEn, DAS EinFA­

MiLiEnHAUS und HÄUSEr MODEr­

niSiErEn. nur bei Online­Bestel­

lungen über den Link auf der HEV

Schweiz­Website. Das Angebot gilt

nur für neuabonnenten.

Sauriermuseum Aathal (ZH): Das

Museum gewährt dem inhaber der

HEV­Mitgliederkarte sowie einer

erwachsenen Begleitperson und

den eigenen Kindern (5–16 Jahre)

gegen Vorlage der HEV­Mitglieder­

karte einen rabatt von 10% auf die

jeweils gültigen Eintrittspreise der

Einzeleintritte. Die Vergünstigungen

sind nicht kumulierbar.

Schifffahrt auf der Aare: Besitzer

des HEV­Mitgliederausweises profi­

tieren von reduzierten Preisen. Aare­

fahrt Biel–Solothurn Fr. 36.– statt

Fr. 48.–, mit Halbtax Fr. 18.– statt

Fr. 22.–.

Schweizer Garten: HEV­Mitglieder

profitieren von 30% rabatt auf dem

Jahresabo der Zeitschrift Schweizer

garten. Dieser rabatt wird aus­

schliesslich bei der Online­Bestel­

lung über den untenstehenden Link

gewährt.

Sportbahnen Stoos: Mit dem

HEV­Mitgliederausweis erhalten Sie

bei den Sportbahnen Stoos 20% Er­

mässigung auf den normaltarif der

Einzel­tageskarten (Sommer/Win­

ter) für Erwachsene/Jugendliche/

AHV. nicht gültig auf Mehrtages­

und Familientageskarten und nicht

kumulierbar mit anderen Vergüns­

tigungen wie gA/Halbtax. Angebot

gültig bis 31.10.2010.

Stanserhorn-Bahn: Die Stanser­

horn­Bahn­gesellschaft bietet HEV­

Mitgliedern vergünstigte Preise für

die retourfahrt aufs Stanserhorn. Fr.

48.– statt Fr. 58.–, mit Halbtax/gA

Fr. 24.– statt Fr. 29.–. gültig vom

10. April bis 14. november 2010.

St. Jakobskellerei Schuler & Cie

AG: Die St. Jakobskellerei Schuler

gewährt den Mitgliedern des Hau­

seigentümerverbandes 10% auf die

Listenpreise bei Online­Bestellun­

gen.

Swissminiatur: HEV­Mitglieder,

eine Begleitperson sowie eigene

Kinder (6–16 Jahre) erhalten ver­

günstigte Eintrittspreise. Kinder:

Fr. 8.– statt Fr. 10.–, Erwachsene:

Fr. 12.– statt Fr. 15.–. Park geöffnet

vom 15. März bis 16. november.

titlis Rotair: HEV­Mitglieder und

eine Begleitperson erhalten 20%

Ermässigung auf ein ticket En­

gelberg–titlis retour. Sie bezahlen

Fr. 66.– statt Fr. 82.–. Eigene Kinder

bis 15 Jahre fahren gratis mit. Das

Angebot ist gültig bis am 7.11.2010

und nicht kumulierbar mit gA/Halb­

tax oder anderen Aktionen.

HEV-SERVICE

Unsere Dienstleistungen – Ihr Vorteil!Als HEV­Mitglied profitieren Sie von Vergünstigungen bei Beratungen, Bewertungen, Vermittlungen, Drucksachen und anderen Dienstleistungen, zum Beispiel:

Rechtsberatungen• Beantworten von Mietrechtsfragen (Mietvertrag, Kündigung, Zahlungsverzug, Mietzinsaufschlag usw.), Fragen in Sachen Stockwerkeigentum oder bei nachbarrechtlichen Problemen• Unterstützung bei Schlichtungs­ und gerichtsverfahren• Prüfen von Verträgen• Begründung von Stockwerkeigentum • Unterstützen bei steuerlichen Fragen

�8 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

Ihr Inserat trifft hier eine interessante Zielgruppe

HEV-SERVICE

Agenda

2.–6. September 2010 Bauen & Modernisieren Messezentrum Zürich

12.–16. September 2010 Blue­tech Casinotheater + neumarkt Winterthur

8. Oktober 2010 HEV­geschäftsstelle geschlossen

8. november 2010 HEV­Herbstveranstaltung Kirchgemeindehaus Winterthur

24. Dezember 2010 ab 12.00 Uhr bis 3. Januar 2011 HEV­geschäftsstelle geschlossen Weihnachtsferien

Basis: Dezember 1982 = 100Jahr Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. nov. Dez. Ø

2005 152,3 152,7 153,1 154,3 154,2 153,8 153,0 153,2 153,9 155,2 154,8 154,6 153,7

2006 154,3 154,8 154,6 155,9 156,3 156,2 155,1 155,4 155,1 155,6 155,5 155,6 155,4

2007 154,5 154,8 154,9 156,6 157,0 157,2 156,3 156,1 156,2 157,6 158,3 158,7 156,5

2008 158,2 158,4 159,0 160,2 161,5 161,8 161,1 160,6 160,8 161,7 160,6 159,8 160,3

2009 158,4 158,8 158,3 159,7 159,9 160,2 159,2 159.3 159.3 160.3 160.6 160.2 159.5

2010 160.1 160.3 160.5 161.9 161.7 161.0 159.8

Basis: Mai 199� = 1002005 110,0 110,3 110,5 111,4 111,3 111,1 110,5 110,6 111,1 112,1 111,8 111,6 111,0

2006 111,4 111,8 111,7 112,6 112,8 112,8 112,0 112,2 112,0 112,4 112,3 112,3 112,2

2007 111,6 111,8 111,9 113,1 113,4 113,5 112,8 112,7 112,8 113,8 114,3 114,6 113,0

2008 114,3 114,4 114,8 115,7 116,6 116,8 116,3 116,0 116,1 116,7 116,0 115,4 115,8

2009 114,4 114,7 114,3 115,3 115,5 115,7 114.9 115.1 115.1 115.8 116.0 115.7 115.2

2010 115.6 115.8 115.9 116.9 116.8 116.3 115.4

Basis: Mai 2000 = 1002005 103,7 103,9 104,2 105,0 104,9 104,7 104,1 104,3 104,7 105,7 105,4 105,2 104,7

2006 105,0 105,4 105,3 106,2 106,4 106,3 105,6 105,8 105,6 105,9 105,9 105,9 105,8

2007 105,2 105,4 105,4 106,6 106,9 107,0 106,4 106,3 106,4 107,3 107,8 108,0 106,5

2008 107,7 107,9 108,2 109,1 109,9 110,1 109,6 109,4 109,5 110,1 109,3 108,8 109,1

2009 107,9 108,1 107,8 108,7 108,9 109,1 108.4 108.1 108.5 109.1 109.3 109.1 108.6

2010 109.0 109.1 109.3 110.2 110.1 109.6 108.8

Basis: Dezember 200� = 1002006 99,8 100,1 100,0 100,9 101,0 101,0 100,4 100,5 100,3 100,7 100,6 100,6 100,5

2007 99,9 100,1 100,2 101,3 101,6 101,7 101,1 101,0 101,1 101,9 102,4 102,6 101,2

2008 102,3 102,5 102,8 103,6 104,5 104,6 104,2 103,9 104,0 104,6 103,9 103,4 103,7

2009 102,5 102,7 102,4 103,3 103,5 103,6 103.0 103.1 103.1 103.7 103.9 103.6 103.2

2010 103.5 103.7 103.8 104.7 104.6 104.2 103.4

landesindex der Konsumentenpreise

Alle weiteren Details sowie indices mit früherer Basis sind im internet abrufbar unter www.hev­statistik.ch/ (rubrik «Landesindex der Konsumentenpreise»)

Was ist eigentlich der landesindex der Konsumentenpreise (lIK)?

Der LiK misst die Preisentwicklung der für

die privaten Haushalte bedeutsamen Wa­

ren und Dienstleistungen. Er gibt an, in

welchem Umfang die Konsumenten bei

Preisveränderungen die Ausgaben erhöhen

oder senken müssen, um das Verbrauchs­

volumen konstant halten zu können.

*bei redaktionsschluss noch nicht bekannt

Hypothekarischer Referenz-zinssatz für MietenFür Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen

des Hypothekarzinssatzes ist seit dem 10. September

2008 gesamtschweizerisch der vom Bund publizierte

referenzzinssatz massgebend. Dieser stützt sich auf

den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz

für inländische Hypothekarforderungen.

Jahr gültig ab Zinssatz gültig ab Zinssatz

2008 10.09. 3.50% 02.12. 3.50%

2009 03.03. 3.50% 03.06. 3.25%

02.09. 3.00% 02.12. 3.00%

2010 01.03. 3.00% 01.06. 3.00%

01.09. * 01.12.

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Danke! ( D e r U m w e l t z u l i e b e ! )

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HEV Region Winterthur, Lagerhausstrasse 11, 8401 Winterthurtel. 052 212 67 70, Fax 052 212 67 72, info@hev­winterthur.ch

Art.-nr. Stück Artikel Stückpreis CHF Stückpreis CHF

Formulare zum Abschluss von Mietverträgen (inkl. 7,6 % MWSt) Mitglied nichtmitglied

Allgemeine Bedingungen (falls separat gewünscht) 1.00 1.5001001 Anmeldeformular für gewerbliche räume 1.20 1.8001002 Anmeldeformular für Mietinteressenten 1.20 1.8001003 Hausordnung deutsch 1.80 2.30 ❏ franz. ❏ ital. ❏ engl. ❏ span. ❏ türk. ❏ alb. ❏ serbokr. 4.50 5.5001017 Hausregeln «Hallo nachbar/in» (gebührenpflichtiger Abfallsack, mehrsprachig) 1.80 2.3001018 Hausregeln «Hallo nachbar/in» (Zürisäcke in Container, mehrsprachig) 1.80 2.3001004 inventar­Verzeichnis 1.75 2.2501005 Mietvertrag für Einfamilienhäuser 3.00 4.0001006 Mietvertrag für Ferienwohnungen 1.75 2.2501007 Mietvertrag für garagen und Autoein­ und abstellplätze 1.75 2.2501008 Mietvertrag für geschäftsräume inkl. Allg. Bedingungen 2.75 3.2501009 Mietvertrag für möblierte Zimmer inkl. Allg. Bedingungen 2.25 2.7501012 Mietvertrag für Wohnräume inkl. Allg. Bedingungen 2.25 2.7501019 Schlüsselquittung 1.20 1.8001010 Vereinbarung über die Heimtierhaltung 1.75 2.2501011 Waschküchenordnung deutsch 1.80 2.30 ❏ franz. ❏ ital. ❏ engl. ❏ span. ❏ türk. ❏ alb. ❏ serbokr. 4.50 5.5001013 Zusatz betr. Veränderungen durch Mieter 1.75 2.2501014 Zusatz über Einfamilienhaus 1.75 2.2501015 Zusatzvereinbarung installation Haushaltgeräte 1.75 2.2501016 Zustimmung zur Untervermietung 1.75 2.25

Formulare zur Beendigung von Mietverträgen (inkl. 7,6 % MWSt) Mitglied nichtmitglied

02001 Kündigungsformular Kt. Zürich 1.00 1.5002002 Lebensdauertabelle Wohn­/geschäftsraumeinrichtungen 6.50 8.5002003 Mängelliste garnitur 3­fach 3.20 4.0002004 Merkblatt für die Wohnungsabgabe (Mieter­info) 1.20 1.8002005 richtig gereinigt und gepflegt 5.50 8.5002006 Schlussabrechnung garnitur 2­fach 2.80 3.5002007 übergabeprotokoll für gewerbliche räume garnitur 3­fach 3.20 4.0002009 Wohnungsprotokoll (Abnahme/übergabe) 2­seitig garnitur 3­fach 4.00 5.0002010 Wohnungsprotokoll (Abnahme/übergabe) 1­seitig garnitur 3­fach 2.80 3.80

Formulare zur Hauswartung (inkl. 7,6 % MWSt) Mitglied nichtmitglied

03001 Arbeitsvertrag für Hauswartdienste inkl. Pflichtenheft und Aufgaben 3.75 4.2503002 Bewerbung für Hauswartdienste 1.70 2.3003003 Hauswartabrechnung garnitur 2­fach 1.80 2.3003004 tarif nebenamtliche Hauswartung 3.50 4.30

Diverse Formulare und Merkblätter (inkl. 7,6 % MWSt) Mitglied nichtmitglied

04001 Heizkostenabrechnung 1.15 1.4004002 Mietzinsänderungsformular Kt. Zürich (gelb) 1.00 1.5004003 Mietzinsgestaltung bei 3­monatiger Kündigungsfrist 1.00 1.5004004 Mietzinsherabsetzung wegen Mängeln nach übergabe des Mietobjektes 2.00 3.0004005 richtiges Lüften 1.80 2.3004006 tabelle Mietzinserhöhung bei wertvermehrenden investitionen 9.00 11.0004007 Waschküchenstrom­tabelle 1.80 2.30

Diverse Verträge (inkl. 7,6 % MWSt) Mitglied nichtmitglied

05001 Bauvertrag 4.25 5.5005002 Hausverwaltungsvertrag inkl. Allg. Bedingungen 2.75 3.2505003 Verkaufsauftrag (Mäklervertrag) 2.75 3.2505004 Verwaltungsvertrag für StWE inkl. Allg. Bedingungen und Zusatz 2.75 3.25

Broschüren (inkl. 2,4 % MWSt) Mitglied nichtmitglied

06013 Bäume und Sträucher im nachbarrecht (2. Auflage 2007; 64 Seiten) 35.00 45.0006001 Beendigung des Mietverhältnisses (1997) 13.50 15.0006002 Der Mietzins – Mietzins und nebenkosten (4. Aufl. 2009; 127 Seiten) 25.50 29.5006004 Buchhaltung/Liegenschaft (Auflage 2009) 19.50 22.5006000 Buchhaltung/Liegenschaft (2000) 10.00 13.0006005 nebenkosten: Wegleitung Heiz­/Betriebskostenabrechnung (2010) 19.00 23.0006003 Schnitt und Pflege der gehölze im garten (2. Auflage 1992, 28 Seiten) 7.20 8.0006007 Stockwerkeigentum (Broschüre, 16 Seiten) 5.00 8.0006008 Wohntraum Wintergarten (2004) 28.00 32.00

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 41

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06009 Wohnungsabnahme Wegleitung 2.80 3.8006010 Vom Abschluss des Mietvertrages bis zur übergabe des Mietobjektes (1998) 9.00 10.0006011 Zahlen & Fakten für die Mietrechtspraxis (5. Aufl. 2009, 112 Seiten) 15.00 18.00

Fachbücher (inkl. 2,4 % MWSt) Mitglied nichtmitglied

07024 Aus Bauschäden lernen (1. Auflage 2008) 28.00 32.0007002 Erben und Schenken (3. Auflage 2009 ) 29.00 34.0007003 Erfolgreich investieren (2007) 27.50 31.5007004 Handbuch Liegenschaftenverwaltung in Ordner, vollständig überarbeitete Auflage 2006 (inkl. 7,6 % MWSt) 157.00 187.0007024 Handbuch Liegenschaftenverwaltung Ordner­register 15.00 19.0007005 Handbuch Liegenschaftenverwaltung auf CD­rOM 157.00 187.0007006 Handbuch Liegenschaften Ordner und CD­rOM zusammen 197.00 227.0007025 Hausschädlinge (3. Auflage 2006) 32.50 37.5007007 Heizen und Lüften im Wohnhaus (1. Auflage 2004) 32.00 37.0007008 Hypotheken VZ­ratgeber (neue Auflage 2009) 29.00 32.0007009 immobilien – Steuern, rendite, nachfolge (2005) 18.50 21.5007011 immobilienbewertungsmethoden und Benchmarking (4. Auflage 2008) 24.00 28.0007012 Mietrecht heute (4. Auflage 2009) 24.00 28.0007013 nachbarrecht (neu überarbeitete Auflage 2007) 34.50 39.5007014 nebenkosten Heizkosten (4. überarbeitete Auflage 2009) 29.50 33.5007015 Pensionierung VZ­ratgeber (6. Auflage 2009) 29.00 29.0007016 Praxis­ratgeber zum Hausbau (2. Auflage 2007) 27.50 32.0007017 ratgeber Sicherheit (1. Auflage 2006) 28.50 33.5007026 Schutzwürdige Bauten der Stadt Winterthur (2006) 17.00 20.0007018 Steuern und immobilien (1. Auflage 2007) 89.00 104.0007019 Steuerratgeber für Wohneigentümer (1. Auflage 2006) 28.00 32.0007020 Stockwerkeigentum (5. Auflage 2009) 43.00 48.0007021 Unterhalt, renovation und Sicherheit (1. Auflage 2002) 35.00 40.0007022 Wohneigentum und Finanzierung (1. Auflage 2006) 24.50 28.5007023 Wohnen und geniessen ab 50 (1. Auflage 2005) 29.50 36.50

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42 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

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4 ½-Zimmer-Einfamilienhaus CHF 4�� 000.–

Eggelerstrasse �9, 8492 WilaDer ideale Einstieg in ein Eigenheim. Einfamilienhaus mit grünanlage und gedecktem gartensitzplatz. Doppel­

garage (hintereinander) mit internem Hauszugang. grundstücksfläche total 718 m2. Baujahr 1969. Sehr gute Be­

sonnung und Aussicht über Wila. Zone W2a/ES ii.

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Einfamilienhäuser

7½-Zimmer-Einfamilienhaus mit Hallenbad, CHF 1 9�0 000.–

Rebenstrasse ��, 8�07 Effretikon Einfamilienhaus mit terrassierter gartenanlage, gedeckter Sitzplatz mit Cheminée, Doppelgarage mit direktem

Hauszugang. grundstücksfläche total 1310 m2. Baujahr 1980. Ausrichtung nach Süden, sehr gute Besonnung und

Aussicht auf die Alpen. Zone W1.3.

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nähe.

6½-Zimmer-Eckeinfamilienhaus CHF 9�� 000.–

Dorfstrasse 20, 8��2 RumlikonExklusiv und ein Maximum an Wohn­ und Lebensqualität. Unmittelbar vor russikon steht ein modernes Land­

Eckhaus für gehobene Ansprüche mit pflegeleichtem Umschwung zum Wohlfühlen. Baujahr 1990, Wohnfläche

189 m2, grundstücksfläche 179 m2, zusätzlich nebengrundstück ca. 35 m2, Ölheizung, moderne Küche mit granit­

abdeckung. Öffentliches Verkehrsmittel (Bus ½­Stunden­takt) vor der Haustüre, gute Verbindung an Autobahnan­

schluss (Kemptthal oder Volketswil).

�½-Zimmer-Einfamilienhaus CHF 860 000.–

Im Schründler 11, 8��2 ElsauDas EFH steht an sonniger und unverbauter, erhöhter Lage mit Fernsicht in Elsau. Der pflegeleichte Umschwung

lädt zum Verweilen ein. Baujahr 1977, Wohnfläche ca. 140 m2, grundstücksfläche 888 m2. Doppelgarage, Ölhei­

zung, grosse Waschküche, Küche mit Fernsicht.

Öffentliches Verkehrsmittel (S35 ½­Stunden­takt / ÖV680 Stunden­takt) ca. 5–10 gehminuten, Autobahnanschluss

(Wiesendangen oder Altikon).

�½-Zimmer-Einfamilienhaus Vorankündigungruhige und gut erschlossene Wohnlage in gepflegtem Einfamilienhausquartier mit schöner gartenanlage. Die

Liegenschaft ist Süd­West orientiert und verfügt über eine gute und kurze Verbindung nach HB Winterthur. Wohn­

fläche ca. 150 m2, Kubatur 800 m3, 1225 m2 grundstücksfläche, Baujahr 1964, garage im Untergeschoss.

Wohnhaus mit Schopf CHF �68 000.–

im Ulmer �, 8247 FlurlingenDas ältere Wohnhaus befindet sich in ruhiger Wohnzone am Ende einer Sackgasse. Das Haus ist ein teil von

vier zusammengebauten Häusern und besteht aus zwei geschossen mit Schopfanbau. 1. Og mit Wohnzimmer,

Schlafzimmer, Dusche/WC, Küche mit Essecke und Aufgang zu Estrich. Eg Büroraum, Werkstatt, Abstellraum und

Vorplatz. Waschküche im Schopfanbau.

Separate Landparzelle direkt am rheinufer mit treppenzugang zum Wasser und Pergola über Sitzplatz. Baujahr

1770, grundstücksfläche 131 m2 + gartenfläche 58 m2, Kubatur 758 m3.

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 4�

HEV-IMMoBIlIEn

Wohnhaus mit Restaurant, CHF 80� 000.–

obere landstrasse 10, 8489 WildbergDas Objekt steht an zentraler Lage im Ortsteil Ehrikon (Wildberg). Baujahr 1840 (diverse Umbauten 1997–2007).

Laufender Unterhalt ausgeführt. Kubatur 1509 m3, grundfläche 1057 m2, 4­geschossig, Ölheizung (2002). Vorplatz

mit 10 Parkplätzen, gartenrestaurant und Ökonomieteil.

ÖV­Haltestelle nach turbenthal oder Fehraltorf vor dem Haus.

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4½-Zimmer-Eigentumswohnung VoRAnKÜnDIGUnGWohnen am idyllischen Fluss. Das Eigentumsobjekt in sehr ruhiger Wohngemeinschaft (6 Einheiten) beinhaltet ein

Kellerabteil, eine eigene Waschküche, ein verglaster Balkon mit Aussicht ins grüne und 3 terrassen. Wohnfläche

ca. 90 m2 , Baujahr 1996.

�-Familienhaus an zentraler Wohnlage, CHF 490 000.–

Rosentalstrasse �1, 8400 Winterthur, mit RenovationsbedarfBaujahr 1911, 3­geschossig, einseitig angebaut Eg­2.Og, Kubatur 1050 m3 , grundfläche 522 m2, alles 3­Zim­

merwohnungen, 3 garagen, renovationsbedürftig, einfacher Ausbaustandard, grünraum hinter Liegenschaft, jede

Wohnung besitzt gasheizungsgerät. Voll unterkellert, allgemeine Waschküche,.

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44 Wohneigentümer HEV region Winterthur 9­10

Liebe Hauseigentümerin,

lieber Hauseigentümer

Zur Erinnerung erläutere ich ihnen einmal

mehr, worum es mir bei dieser Serie geht:

ich möchte mit meinen Beiträgen ihren

Blick (und natürlich ihr bauliches Wirken als

Hauseigentümer) dahin sensibilisieren, dass

kleine und kleinste Veränderungen an ihrer

Liegenschaft oftmals grosse Auswirkungen

haben auf das Erscheinungsbild, auf die

Schönheit ihres Hauses.

Mittels Fotoserie zeige ich ihnen das gleiche

Bauelement an gleichen bzw. vergleich­

baren Objekten in unterschiedlicher ge­

staltung und Materialisierung. Dabei sage

ich ihnen ganz bewusst nicht was «richtig»

und «falsch» ist.

ich versuche lediglich, ihnen aufzuzeigen,

wie enorm unterschiedlich die Wirkung

(und Auswirkung) der verschiedenen Lö­

sungen ist. Das Urteil überlasse ich ihnen

in der Hoffnung, dass Sie beim nächsten

baulichen Eingriff an ihrem Haus nebst

allen wesentlichen Entscheidungskriterien

die Ästhetik nicht vergessen. Detailpflege

lohnt sich!

Folge 7: Der Gartenzaun

Zum Einstieg zitiere ich wieder einmal aus

dem altehrwürdigen «Wasmuths Lexikon

der Baukunst» (Verlag Ernst Wasmuth Ag,

Berlin, zweiter Band, 1932):

Gleiches Gebäudeelement, ungleiche Wirkung

Soignez les détails

«Der Zaun ist eine Einfriedigung aus

Holz, Draht usw.; die häufigsten Aus­

führungen hölzerner Zäune erfolgen als

Bretterzäune und als Lattenzäune. in recht­

licher Hinsicht ist der Zaun in der regel eine

grenzscheidung. Lattenzäune dienen in

der Hauptsache als Abgrenzungen von

gärten gegen die Strasse. ihre Höhe be­

trägt etwa 1–1,50 m. Die Latten werden

an – in der regel zwei – waagrechten

riegeln, die ihrerseits von senkrechten

Pfosten getragen werden, senkrecht so

befestigt, dass zwischen den Latten Zwi­

schenräume von 6 bis 8 cm verbleiben.

Auch in Verbindung mit Ziegel­ oder Be­

tonsockeln und Pfeiler werden Latten­

zäune vielfach ausgeführt. Oben endigen

die Latten entweder frei oder sie werden

durch ein Brett abgedeckt. Als Schutz er­

hält das Holzwerk einen Karbolineum­ oder

Ölfarbeanstrich.»

Der Zaun ist bei weitem nicht nur ein Ab­

grenzungselement – meistens zu Strassen,

Wegen und Plätzen oder zu angrenzenden

nachbargrundstücken – er ist vielmehr

auch ein gestaltungsmittel, mit welchem

eine grosse Wirkung erzielt werden kann.

Der gut gestaltete Zaun gibt ihrer Liegen­

schaft, ihrem grundstück, einen würdigen

und angemessenen «rahmen», einen in­

teressanten und spannenden «Auftakt» zu

ihrem Haus. in falscher oder unnötiger An­

wendung kann ein Zaun jedoch auch ab­

schreckend, abweisend und ausgrenzend

wirken.

Die formale Ausbildung ist wesentlich für

das Erscheinungsbild. Die Möglichkeiten

und die Angebote sind äusserst vielfältig

und verleiten oft zu falschen Lösungen. Der

grobe Bretterzaun eines ländlichen nutzgar­

tens ist sicher nicht die ideallösung für ein

urbanes Jugendstilhaus, und der schmied­

eiserne Kunstschlosser­Zaun mit goldenen

Pfostenköpfen ist wohl unpassend zum be­

scheidenen Wochenendhäuschen am See.

Wie immer ist bei gestaltungselementen

nebst der Form und dem Material auch die

Farbgebung ein ganz entscheidender Fak­

tor für das gute gelingen. Zurückhaltung

und gute Einordnung ist meistens ein guter

ratgeber.

Sehr empfehlenswerte Lösungen sind auch

Abgrenzungen mittels Zäunen und/oder

Hecken bzw. Bepflanzungen. Achten Sie

auf so genannte quartiers­ oder ortsüb­

liche Ausführungen, nicht historisierend,

sondern in qualitäts­ und rücksichtsvoller

neuinterpretation.

Einheitlichkeit ermöglicht

Grosszügigkeit!

Erwähnens­ und beachtenswert sind die

baurechtlichen Anforderungen an Zäune

und Bepflanzungen im grenzbereich (zu öf­

fentlichen oder privaten grundstücken). Die

örtlichen Baubehörden geben ihnen gerne

und profund Auskunft (vor der Erstellung!)

was sprichwörtlich «rechtens» ist. über

nachbarliche Probleme und Streitigkeiten

Walter Hollenstein

Vizepräsident HEV

region Winterthur,

Architekt

Die siebte Folge meiner Serie «Soignez les détails» hat wiederum zum Ziel, Sie zur Pflege von architektonischen Details an Ihrer liegenschaft zu animieren. Dieses Mal steht ein Bauelement in meinem Fokus, welches oft wenig Beachtung findet und aufgrund rein funktionaler Über-legungen gelöst wird: Der Gartenzaun.

IMPRESSIonEn

9­10 Wohneigentümer HEV region Winterthur 4�

gibt es leider zuhauf gerichtsentscheide.

Dies ist im eigenen interesse zu vermeiden.

Zäune an gefährlichen Orten (z.B. gegen

Strassen oder bei Höhenunterschieden)

müssen unbedingt auch sicherheitsrele­

vanten Aspekten genügen. Ein guter rat­

geber ist unter anderem auch die neue SiA­

norm 358, Ausgabe 2010 «geländer und

Brüstungen» oder die örtliche Baubehörde.

Mit den obenstehenden Bildern möchte ich

meine oben erwähnten überlegungen illus­

trieren. Sämtliche Bilder wurden von einer

reihenhaussiedlung an der gleichen Strasse

fotografiert. Die Bilder sind selbstsprechend

und Ausdruck von sehr eigenständigen Lö­

sungen.

Urteilen Sie selbst!

IMPRESSIonEn

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stellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden.

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