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der MDK-Gemeinschaft MDK Niedersachsen SEG 1 Workshop I Mobile Rehabilitation in der Neurologie - aus Sicht der GKV - Dr. med. Sabine Grotkamp Leiterin der SEG 1 "Leistungsbeurteilung/Teilhabe" der MDK-Gemeinschaft beim MDK Niedersachsen Symposium „Der Beitrag der Mobilen Rehabilitation zur Bewältigung der Zukunft, 06./07.November 2009, Berlin-Spandau

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der MDK-Gemeinschaft

MDK Niedersachsen

SEG 1

Workshop I

Mobile Rehabilitation

in der Neurologie

- aus Sicht der GKV -

Dr. med. Sabine GrotkampLeiterin der SEG 1 "Leistungsbeurteilung/Teilhabe"

der MDK-Gemeinschaft beim MDK Niedersachsen

Symposium „Der Beitrag der Mobilen Rehabilitation zur Bewältigung

der Zukunft, 06./07.November 2009, Berlin-Spandau

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Umsetzung des Grundsatzes:Rehabilitation vor und während Pflege

Geriatrische Rehabilitation

IndikationsspezifischeRehabilitation

Mobile Rehabilitation ist eine (neue) Form der ambulanten

Rehabilitation, die für Personen in Betracht kommt, bei denen

Pflegebedürftigkeit unmittelbar droht oder besteht.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 40 SGB V

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Begründung der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zu Nr. 26 Buchstabe a (24. Oktober 2006):

[…]Die mobile Rehabilitation ist ein aufsuchendes medizinisches Rehabilitationsangebot und

damit eine Sonderform der ambulanten Rehabilitation. Ein

interdisziplinäres Team erbringt Maßnahmen zur Rehabilitation in der

Wohnung der Patienten.

Zielgruppe sind multimorbide Patienten mit

erheblichen funktionellen Beeinträchtigungen und einem

komplexen Hilfebedarf.

Das aufsuchende Rehabilitationsangebot bezieht damit einen

Patientenkreis ein, der bislang keine Rehabilitationschancen hat.

Mobile Rehabilitation im GKV-WSG

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Charakterisierung der anspruchsberechtigten

Personengruppe

Rehabilitationsfähigkeit ist nur im gewohnten oder ständigen

Wohnumfeld gegeben oder der Rehabilitationserfolg kann nur in

diesem Umfeld erzielt werden

und

es bestehen erhebliche Schädigungen mentaler Funktionen, die in

fremder Umgebung zunehmen oder erhebliche Schädigungen von

Sinnesfunktionen, die den Aufenthalt in der vertrauten und

gewohnte Umgebung erforderlich machen

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Gesetze und untergesetzliche Normen

Alle einschlägigen Regelungen/Gesetze für die ambulante

Rehabilitation gelten auch für die mobile Rehabilitation:

Anspruch nach § 11 SGB V

(Pflichtleistung der GKV, keine Indikationsbeschränkung).

Rehabilitations-Richtlinie des G-BA gemäß § 92 SGB V

(Muster 60, 61 - Einleitung und Verordnung).

MDS-Begutachtungs-Richtlinie "Vorsorge und Rehabilitation"

(Leistungsanspruch nur bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen).

Ausführungsbestimmungen nach § 40 Abs. 3 SGB V

(Krankenkasse bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung

der Leistung und die Einrichtung nach den medizinischen Erfordernissen).

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§ 40 Abs. 2 SGB V - ambulant vor stationär

Sofern das Rehabilitationsziel mit gleicher Erfolgsaussicht

sowohl durch ambulante als auch durch stationäre

Rehabilitationsleistungen zu erreichen ist, wird

1. unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit (§ 12 SGB V)

und

2. den berechtigten Wünschen des Versicherten (§ 9 SGB IX

i.V.m. § 3 SGB I) entschieden.

(Wenn ambulante Maßnahmen jedoch nicht ausreichen, das Rehabilitationsziel

zu realisieren, werden stationäre Leistungen erbracht)

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Mobile Rehabilitation

Der alleinige Wunsch, in der Häuslichkeit zu verbleiben, begründet

nicht die mobile Erbringung, sondern allein der Umstand, dass das

alltagsrelevante, realistische Rehabilitationsziel nur im

Lebensumfeld des Rehabilitanden erreicht werden kann

Die mobile Rehabilitation ist nicht im Sinne eines flexibilisierten

Ablaufs zu verstehen.

(erst stationäre Rehabilitation, dann Fortführung in der Häuslichkeit)

Sie ersetzt nicht die (moralische?) Verpflichtung einer stationären oder

ambulanten Einrichtung, sich über die individuellen (häuslichen)

Verhältnisse zu informieren und entsprechende therapeutische oder

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einzuleiten.

aber:

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Qualitätsanforderungen an mobile Rehabilitation

Klare Abgrenzung zur Heilmittelerbringung:

Interdisziplinäres Team unter ständiger ärztlicher Verantwortung,

strukturiertes Rehabilitationskonzept, genau definierte

Personalbemessung.

Fachärztliche Leitung: Mobile Rehabilitation muss unter Leitung und

Verantwortung eines Arztes mit Gebietsbezeichnung der Hauptindikation

stehen (wenn nicht nur vereinzelt Patienten dieser Indikation in z.B. einer geriatrischen

Einrichtung mit rehabilitiert werden sollen).

Analoge Ausnahmeregelung zu BAR-Rahmenempfehlungen:

Leistungsträger vor Ort können auch ein entsprechend qualifiziertes

Leitungsteam anerkennen.

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Interdisziplinäres Rehabilitationsteam für geriatrische und

in Einzelfällen auch neurologische Rehabilitanden

ärztlichem Leiter: Internist mit Weiterbildung "Geriatrie" (Neurologe,

Allgemeinmediziner)

Pflegefachkraft

Ergotherapeut

Physiotherapeut

Stimm-, Sprech-, Sprachtherapeut

Sozialarbeiter

klinische Psychologen / Neuropsychologen

Ernährungsberater

bestehend aus:

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Ausblick (1)

Indikationsschwerpunkte der mobilen Rehabilitation überwiegend in

der Geriatrie und Neurologie.

Klare Abgrenzung zu Heilmitteln auf Basis bundeseinheitlicher

Qualitätsanforderungen.

Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen nur in Ballungsräumen oder durch

Angliederung an bestehende ambulante/stationäre Einrichtungen

gesichert.

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Ausblick (2)

Erarbeitung von Umsetzungshinweisen, um Einrichtungen die

Zulassung zur Erbringung von Leistungen der mobilen Rehabilitation zu

erleichtern:

1. Welche Patientengruppen (Indikationen) können durch wen rehabilitiert

werden?

2. Spezifizierung der Voraussetzungen

(z. B. in welchem Umfang müssen Bezugspersonen zur Verfügung stehen)

3. Zeitlich begrenzte Übergangslösungen hinsichtlich struktureller

Anforderungen für die Anlaufphase einer Einrichtung

4. Zeitlich begrenzte Übergangslösungen für Vereinbarungen zur Qualität und

Vergütung

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dr. med. Sabine Grotkamp

Leiterin des Geschäftsbereichs SEG 1

Sozialmedizinische Expertengruppe

"Leistungsbeurteilung/Teilhabe"

MDK Niedersachsen

Hildesheimer Straße 202

30519 Hannover

E-Mail: [email protected]

Tel.: +49 (0)511 8785 2601

Fax: +49 (0)511 8785 92601