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Bürofachkraft im medizinischen BereichPatientenaufnahme

Karin WagnerDr. Michael Adomeit

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Bürofachkraft im medizinischen BereichPatientenaufnahme

Karin Wagner, Seite 1

Allgemeine Verwaltung

Lernziele: Die verschiedenen Berufsgruppen einer Krankenanstalt den übergeordneten

Verwaltungsbereichen zuordnen Aufgaben des Verwaltungsbereiches benennen Aufgabengebiete einer BMB benennen und Aufgaben erklären E-card Aufbau beschreiben E-card Funktionen aufzählen Dienstpläne richtig interpretieren

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Bürofachkraft im medizinischen BereichPatientenaufnahme

Rechtsträger

Kollegiale Führung

VerwaltungsdirektorÄrztlicher Direktor

EDV-AbteilungGehobener

Gesundheits- und Pflege Dienst

FamulantenHebammenPersonalbüroTurnusärzteOperationsgehilfePhysiotherapeutenVer- und EntsorgungOberärztePflegehelferSekretariateStationssekretärinmedizinisch technischer Dienst

Reinigung

Pflegedirektor

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Karin Wagner, Seite 3

Aufgabengebiete einer BMB

Patientenaufnahme Befundschreibung (siehe Medizinscher Schriftverkehr) Terminvergabe ambulant und stationär Kassieren der Kostenbeiträge und Akontozahlungen Allgemeine Auskünfte

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Karin Wagner, Seite 4

Aufgabengebiete einer BMB/Abteilungssekretärin

Organisation von ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen inklusive der Vorbereitungsarbeiten Ausstellen von Teilnahmebestätigungen Ausstellen von Famulaturbestätigungen (s. Organisationsstrukturen) Ausstellen von Rasterzeugnissen (s. Organisationsstrukturen) Verwaltung der Dienstpläne der Ärzte Terminplanung mit Pharmareferenten Allgemeiner Schriftverkehr

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Karin Wagner, Seite 5

E-card

Name, Titel und Sozialversicherungsnummer Kartenfolgenummer Nummer der E-Card Serviceline SV-Web: www.sozialversicherung.at

Auf der E-Card gespeicherte Daten Alle am Kartenkörper aufgedruckte Daten Geschlecht Geburtsdatum

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Karin Wagner, Seite 6

E-card

E-Card = Schlüsselkarte oder key-card Mit diesem „Schlüssel“ enthält der Arzt

Zugriff auf die Anspruchsdaten Erst durch das Einlesen der Karte

(Karte stecken) wird der Versicherungsstatus überprüft. Der Versicherungsstatus ist damit NICHT

auf der Karte, sondern in der Betriebszentrale des e-card-Systems gespeichert. Nachweis gegenüber dem KVT, dass der Versicherte in der Ordination

anwesend war, um eine Behandlung in Anspruch zu nehmen.

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Karin Wagner, Seite 7

E-card Funktion

Anspruchsberechtigung bei online durch-geführter positiver Abfrage

bei jeder Inanspruchnahme eines Arztes vorzulegen elektronische Kontrolle der abgerechneten Leistungen durch Abgleich mit den

vom E-Card-System gemeldeten Leistungsinanspruchnahmen Rückseite der E-Card = Europäische Krankenversicherungskarte

Umsetzung in nächster Ausbaustufe: Einführung des elektronischen Rezeptes Ersatz der Überweisung/Zuweisung

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Karin Wagner, Seite 8

E-card Infrastruktur

Ordinationskarte (= der zur Arzt-Ordination gehörende Schlüssel) ist die Berechtigungskarte des Arztes

GINA = Hardware, auf der die verfügbareSoftware-Anwendungen für die Ordinationinstalliert sind.

LAN-CCR (Kartenleser) dient zum Lesen von e-cards und Ordinationskarten

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Karin Wagner, Seite 9

E-card Serviceentgelt

€ 10,- pro Kalenderjahr wird vom DG proArbeitnehmer (auch Lehrlinge) u. mitversicherten Ehepartner / Lebensgefährten vom Gehalt einbehalten und an den KVT abgeführt.

Kein Serviceentgelt für mitversicherte Kinder und Pensionisten

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Karin Wagner, Seite 10

Vertragspartner

Ärztliche Hilfe wird gewährt durch Vertragsärzte = freiberufliche Ärzte, die mit der Krankenversicherung einen

Vertrag abgeschlossen haben

Wahlärzte = freiberuflich tätige Ärzte, die mit der Krankenversicherung keinen Vertrag abgeschlossen haben

Berufsausübende Ärzte GESAMT VERTRAGSÄRZTE

Allgemeinmediziner 12.735 4.146

Fachärzte 18.832 3.594

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Organisation von DFP - Fortbildungen

im Rahmen des Diplom-Fortbildungs-Programmes (DFP) der österreichischen Ärztekammer

Jeder Arzt erhält bei Absolvierung von 500 Ausbildungsstunden innerhalb von 5 Jahren ein DFP- Diplom der Ärztekammer

DFP-Diplom ist 5 Jahre gültig Zur Qualitätssicherung Allgemeinmediziner und Fachärzte

Name des Vortragenden, Seite 11

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Approbation von DFP - Fortbildungen

Ist die Genehmigung, die Bewilligung der Veranstaltung durch die Ärztekammer

Ist die Voraussetzung für die Anrechnung von Fortbildungen Das Stundenausmaß der Anrechenbarkeit wird von der Ärztekammer

festgelegt

Name des Vortragenden, Seite 12

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Bürofachkraft im medizinischen BereichPatientenaufnahme

Abwicklung der Approbation von DFP - Fortbildungen

Veranstaltungen für Allgemeinmedizin:

Ansuchen bei Landesärztekammer

Veranstaltungen für Fachärzte:

Ansuchen bei der österreichischen Ärztekammer

Name des Vortragenden, Seite 13

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Bürofachkraft im medizinischen BereichPatientenaufnahme

Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG)

Urlaubsanspruch:

< als 25 Dienstjahren………………30 Werktage

> als 25 Dienstjahren………………36 Werktage

Name des Vortragenden, Seite 14

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Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG)

Werktage, Arbeitstage, Kalendertage:

Werktage: alle Tage außer Sonn- und Feiertage (Mo-Sa)

Arbeitstage: alle Tage außer Samstage, Sonn- und Feiertage (Mo-Fr)

Kalendertage: alle Tage von Montag bis Sonntag

Name des Vortragenden, Seite 15

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Bürofachkraft im medizinischen BereichPatientenaufnahme

Name des Vortragenden, Seite 16

Juni2015

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag   

1 2 3 4 5 6 7

             

8 9 10 11 12 13 14

             

15 16 17 18 19 20 21

             

22 23 24 25 26 27 28

             

29 30 1 2 3 4 5

             

Wie viele Urlaubstage sind die oben mit dem Pfeil gekennzeichneten in

Arbeitstagen?

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Name des Vortragenden, Seite 17

Juni2015

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag   

1 2 3 4 5 6 7

             

8 9 10 11 12 13 14

             

15 16 17 18 19 20 21

             

22 23 24 25 26 27 28

             

29 30 1 2 3 4 5

             

Wie viele Urlaubstage sind die oben mit dem Pfeil gekennzeichneten in

Werktagen?

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Bürofachkraft im medizinischen BereichPatientenaufnahmeKrankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG)Dienstpläne:

Sollplan:

die 1. Zeile umfasst die zu erbringende Tages-, Wochen-, und Monatsarbeitszeit

Der Sollplan muss bis zum 15. des Vormonats übergeleitet und ausgehängt werden. Änderungen sind weder möglich noch erlaubt.

Die Dienstart ist von der Legende her ersichtlich

Name des Vortragenden, Seite 18

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Bürofachkraft im medizinischen BereichPatientenaufnahmeKrankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG)Dienstpläne:

Istplan:

In der 2. Zeile des Planes ist die tatsächlich erbrachte Dienstleistung einzutragen

z.B Überstunden, Ausfallszeiten

Zeitausgleichsstunden

Name des Vortragenden, Seite 19

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Bürofachkraft im medizinischen BereichPatientenaufnahme

Name des Vortragenden, Seite 20

Dienstplan Klinik Immergrün

       

Abteilung für Innere MedizinSollplan fertigSollplan Freigabe: ………..Istplan Freigabe: …………..

PZ BAUS%Stdvor-gabe 01.07. 2013 - 31.07.2013                  

Name Vortrag1

Mo2Di

3Mi

4Do

5Fr

6Sa

7So

8Mo

9Di

10Mi

11Do

12Fr

13Sa

14So

15Mo

16Di

17Mi

18Do

19Fr

952686 100% 184:00 TTM

HD1 T8 T TTm

HD2   F ZU1 ZU1 ZU1 FTm

HD2   TTmHD1 T8 T T

Mustermann Max OA 3:00 K

TMHD1 T8 T T

TmHD2   F ZU1 ZU1 ZU1 F

TmHD2   T

TmHD1 T8 T

T-

2:00

907865 75% 138:00 - - - - -     T TTm

HD1 T8 T  So HD T8 F

TmHD1 T8 T

Müller Dora OA 3:15 - - T - -     TT

+1:00Tm

HD1TmHD1

UE 1:00T8

+3:00  So HD

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-1:30 FTm

HD1 TTmHD2

Sollzeile

Istzeile

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