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Zahnärzteblatt SACHSEN 15. MAI 2015, 26. JAHRGANG, 5,50 , F 45733, ISSN 0938-8486 DIE MONATSZEITSCHRIFT DER ZAHNÄRZTE IN Treffen mit Staatsministerin Barbara Klepsch Chancen zur Mitgestaltung im Ehrenamt Guter Start für neues Existenzgründer- seminar Update zahnärztliche Pharmakologie ANZEIGE 15 05 Sächsischer Fortbildungstag für Zahnärzte und Praxisteam 25./26.09.2015 Stadthalle Chemnitz Workshops Vorträge Dentalausstellung Die Ganze Zahnmedizin – Update 2015 – Landeszahnärztekammer Sachsen rperschades öffentlichen Rechts

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ZahnärzteblattSACHSEN

15. MAI 2015, 26. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486

D I E M O N AT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N

Treffen mit StaatsministerinBarbara Klepsch

Chancen zur Mitgestaltung im Ehrenamt

Guter Start für neuesExistenzgründer-seminar

Update zahnärztlichePharmakologie

ANZEIGE

1505

Sächsischer Fortbildungstagfür Zahnärzte und Praxisteam

25./26.09.2015Stadthalle Chemnitz

WorkshopsVorträgeDentalausstellung

Die Ganze Zahnmedizin – Update 2015 –

Landeszahnärztekammer SachsenKörperschaft des öff entlichen Rechts

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Spendenaufruf für Nepal

Bundeszahnärztekammer und Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte erbitten Hilfe

Nach dem Erdbeben in Nepal mit Stärke 7,8 zeigen sich Zerstörung und Chaos. Bisher wird davonausgegangen, dass über 3.200 Menschen ihr Leben verloren haben. Die Überlebenden haben großeAngst vor weiteren Nachbeben. Ihr Zuhause ist zerstört und sie stehen vor Trümmern. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- undNotgebiete (HDZ) bitten um Spenden. Das HDZ ist in Kontakt mit seinen Projektpartnern vor Ort, um so rasch wie möglich zielgerichtet helfen zu können.

Bitte spenden Sie. Jeder Euro zählt:

Hilfswerk Deutscher ZahnärzteDeutsche Apotheker- und ÄrztebankIBAN: DE28 300 60601 000 4444 000 BIC: DAAEDEDDStichwort: Nepal

Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressenangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 200 Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.

Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte, der größten zahnärztlichen Hilfsorganisation.

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Neulich auf der Frühjahrstagung der Dresdner Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kie-ferheilkunde.Der Gastgeber gab der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Frei -staates Sachsen e.V. (LAGZ) die Möglichkeit, sich mit einem Stand zu präsentieren.Dafür möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich danken. Als derzeitige Vorsitzende der LAGZ habe ich die Gelegenheit genutzt und die Mitarbeiter der LAGZ an diesemWochenende bei der Standbetreuung aktiv unterstützt. Von besonderem Interesse waren für mich die Gespräche mit den Teilnehmern der Tagung. Darunter viele be-kannte Gesichter, Kolleginnen und Kollegen, mit und auch ohne Ermächtigung zurDurchführung der Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V. Befragt nach ihren Sorgenund Nöten, waren alle der Meinung, dass Prophylaxe im Kindes- und Jugendalterenorm wichtig ist. Die Individualprophylaxe ist eine gut etablierte Säule in unseren Praxen. Der Punkt-wert spiegelt dies wider. Und die Gruppenprophylaxe? Sollte eine gleichberechtigteSäule der Prophylaxe sein. So sah es seinerzeit der Gesetzgeber vor! Ist sie das? Schaut man sich die Höhe der sogenannten Aufwandsentschädigung an, kommen ei-nem schon erhebliche Zweifel. Gemessen an der Betriebskostenstunde einer Zahnarzt-praxis ist Gruppenprophylaxe ein Zuschussgeschäft, das man sich leisten könnenmuss. Darüber bestand bei allen Befragten Konsens. Dann folgte allgemeines Schulter-zucken. „Wir können daran eh nichts ändern! Die da oben machen ja sowieso, was diewollen! Wir machen’s halt, weil uns die Kinder wichtig sind. Für‘n Appel und nen Ei!“Die da oben??? Bin ich damit gemeint? Immerhin bin ich die Vorsitzende des Vorstandes der LAGZ. Bin aber auch mit Leibund Seele Vollzeit-Kieferorthopädin in eigener Praxis. Hätte ich die Macht, etwas zuändern? Alleine – nein! Nur im Märchen fallen die Taler vom Himmel. Wer mehr will,muss sich dafür einsetzen. Jeder Einzelne!Ich warte auf die Empörung jeder einzelnen Kollegin und jedes einzelnen Kollegenper Brief, Fax, Telefonat. Ich brauche Ihre Meinungsäußerung als Argumentationshilfeund Diskussionsgrundlage. Die Selbstverwaltung der zahnärztlichen Körperschaftenist ein Privileg, welches nur wenige Berufsgruppen haben. Wir dürfen und können unsselbst verwalten. Tun müssen wir es schon selbst!

PS: Auf der Frühjahrstagung habe ich mit vielen gesprochen, aber erst ein Zahnarzt hat mir eine Woche später per E-Mail seine Wünsche, Forderungen, Visionen … mit-geteilt. Und wann schreiben Sie mir?

[email protected]

Iris Langhans

Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 3Leitartikel

Die da oben ...

Dipl.-Stom. Iris Langhans

Vorsitzende der LAGZ Sachsen

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Impressum

Zahnärzteblatt SACHSEN

HerausgeberInformationszentrum Zahngesundheit Sachsen

Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsenund der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsenwww.zahnaerzte-in-sachsen.de

SchriftleitungDr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig

Redaktion Gundula Feuker, Beate Riehme

Mitarbeiterin Ines Maasberg

RedaktionsanschriftInformationszentrum ZahngesundheitSchützenhöhe 11, 01099 DresdenTelefon 0351 8066-276, Fax 0351 8066-279E-Mail: [email protected]

VerlagSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-611

Anzeigen, Satz, Repro und VersandGesamtherstellungSatztechnik Meißen GmbHAm Sand 1c, 01665 NieschützTelefon 03525 718-600, Fax 718-610www.satztechnik-meissen.de

AnzeigenabteilungSabine SperlingTelefon 03525 718-624E-Mail: [email protected]

AnzeigenpreiseZurzeit ist die Preisliste Nr. 17 vom Januar 2012 gültig.

Bezugspreis/AbonnementpreiseJahresabonnement 45,00 EuroEinzelverkaufspreis 5,50 Eurozzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer

Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlun-gen im In- und Ausland entgegen.

Auflage5.374 Druckauflage, I. Quartal 2015

VertriebDas Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlichbis auf August + September (Doppelausgabe). Mitglie-der der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrerMitgliedschaft.

Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos undZeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichneteoder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe und unauf -gefordert eingesandte Beiträge sinngemäß gekürzt zu veröffent -lichen.Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestat-tet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheber-rechtlich geschützt.

© 2015 Satztechnik Meißen GmbH

ISSN 0938-8486

Zahnärzteblatt SACHSEN 05/154Inhalt

LeitartikelDie da oben ... 3

AktuellMinisterin empfängt Zahnärztevertreter 5

6. Deutsch-Polnisches Symposium –ein Europabaustein 5

Chancen zur Mitgestaltung –von Kollegen für Kollegen vorgestellt 6

Kooperation unterstützt Pflegebedürftige in Einrichtungen 8

Klarheit – bei der „Validierung der Aufbereitungs-prozesse“ von Medizinprodukten (MP) 9

Festlicher Abschluss für 4. IUZ-Zyklus 10

Programm Fortbildungstag 2015 12

Ehrung verdienstvoller Mitarbeiterinnen 13

Guter Start der neuen Fortbildungsreihefür Existenzgründer 13

Landesversammlung des FVDZ 14

Neuzulassungen 15

Praxisausschreibung 15

FortbildungNeue S2k-Leitlinie für die Dentale Volumentomographie 22

Update der zahnärztlichen Pharmakologie (Teil 2) 26

TermineKurse im Juni/Juli 2015 16

Stammtische 17

RechtBehandlerwechsel – Wie verhalte ich mich richtig?! 18

PraxisführungIdentische Erneuerung und Wiederherstellung animplantatgetragenem Zahnersatz (Teil 6) 20

GOZ-Telegramm 22

PersonalienNachrufe, Nachruf für Dr. Heinrich 25

Geburtstage 31

Redaktionsschluss für die Ausgabe Juli/August ist der 17. Juni 2015

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KZV Sachsen, nahm die Forderung derKammer auf und konkretisierte die ge-wünschte Unterstützung. Prävention be-ginnt mit der Geburt und nicht erst im 30. Lebensmonat. Ein frühestmöglicherZugang zum Zahnarzt sollte durch einegesetzliche Initiative beschleunigt wer-den. Notwendig wäre auch eine klareVerweisung vom Kinderarzt zum Zahn-arzt innerhalb des „gelben Vorsorgeunter-suchungsheftes“. Um eine moderne Zahnheilkunde auchüber den Leistungskatalog hinaus den Pa-tienten zur Verfügung zu stellen, ist dieMöglichkeit einer Mehrleistungsverein-barung erforderlich. Dr. Weißig erklärtdies anhand der Wurzelbehandlung.Ein weiteres Thema des Gedankenaus-tauschs war die Problematik der Versor-gung von Asylsuchenden. Ziel sollte essein, im gesamten Bundesland einheitli-che und unbürokratische Verfahrenswei-sen abzusichern.Zum Abschluss der Gespräche, die ver-trauensvoll und mit Verständnis für dieVielfalt der Aufgaben des zahnärztlichenBerufsstandes geführt wurden, betontedie Staatsministerin den Wunsch, dass beianstehenden Fragen unkompliziert Kon-takt aufgenommen werden soll. Dies istganz im Sinn der sächsischen Zahnärzte.

nicht unbekannt, doch eine Lösung konn-te im Gespräch nicht angeboten werden.Sehr interessiert zeigte sich Frau Klepschbei den Themen Prävention sowohl beiKindern im Vorschulalter als auch beiPflegebedürftigen. Die Zahngesundheitfür diese Personengruppen zu verbessern,sei gemeinsames Anliegen der Zahnärzteund auch der Staatsregierung.Dr. Holger Weißig, der Vorsitzende der

Die Ministerin kümmert sich um die Be-lange von Mensch und Tier in jedem Alterund jeder Lebenssituation. Sie ist zustän-dig für Kinder, Jugendliche und Familien,ebenso wie für Senioren, Menschen mitBehinderungen und Sozialhilfeempfän-ger, so steht es auf der Homepage des Mi-nisteriums.Gleichzeitig fungiert sie auch als Rechts-aufsicht für die Körperschaften der Zahn-ärzte. Deshalb suchten die Vertreter vonLZKS und KZVS den Kontakt, um derStaatsministerin die Schwerpunkte dergegenwärtigen Arbeit näherzubringen.Der Präsident der Zahnärztekammer, Dr. Mathias Wunsch, berichtete über dieallgemeine Situation in der zahnärztli-chen Berufsausübung, über die Praxisbe-gehungen und die Zunahme der Bürokra-tie, deren Umfang eine Schmerzgrenzebei den Zahnärzten erreicht habe. Er batdie Ministerin um Unterstützung bei derDurchsetzung einer neuen Approbations-ordnung für Zahnärzte, die nun endlichdie aus dem Jahr 1955 stammende ablö-sen soll. Auch eine Änderung des sächsi-schen Heilberufekammergesetzes, dieRechtssicherheit bei der Wirtschafts- undHaushaltsführung der Kammern bringt,wurde von ihm angesprochen. Beide Probleme waren der Staatsministerin

Barbara Klepsch, Sächsische Staatsminis-terin für Soziales und Verbraucherschutz

Ministerin empfängt Zahnärztevertreter

Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 5Aktuell

Seit der Neuwahl der Regierung im vergangenen Jahr hat Sachsen eine neue Staatsministerin für Soziales und Verbrau-cherschutz. Barbara Klepsch (CDU) löste im Amt Christine Clauß (CDU) ab.

6. Deutsch-Polnisches Symposium – ein Europa-BausteinIn der Europastadt Görlitz fand vom 23. bis25. Mai das 6. Deutsch-Polnische Sympo-sium unter Schirmherrschaft der sächsi-schen Landesärztekammer und der nieder-schlesischen Ärztekammer statt. Zu denTeilnehmern und Gästen gehörten u. a.auch die Landeszahnärztekammer Sach-sen sowie Ärzte aus Tschechien und derSlowakei.Seit nunmehr 20 Jahren besteht eine engeZusammenarbeit der Niederschlesischenund der Sächsischen Landesärztekammer,wodurch sich konkrete Initiativen entwi-

ckelten, die zu messbaren Ergebnissenführten. Besonders betont werden muss da-bei die Organisation regelmäßiger Sympo-sien, die unter dem Motto „Vergangenheitverstehen – Zukunft gestalten“ stehen. Ge-mäß dem Leitmotiv der Symposien umfasstdas Programm jedes Symposiums sowohlhistorische als auch aktuelle politischeThemen, mit denen die Ärzte und die fürdie Gestaltung der Gesundheitspolitik inbeiden Ländern verantwortlichen Perso-nen konfrontiert sind. In seiner Eröffnungsrede ging Prof. Dr. Jan

Schulze, Präsident der Sächsischen Lan-desärztekammer, auf die Bedeutung derEuropastadt Görlitz ein.„Bei jedem Symposium wählen die Gast-geber die einzelnen Orte immer mit gro-ßem Bedacht aus. 70 Jahre nach dem Endedes Zweiten Weltkrieges treffen wir uns indiesem Jahr in den Städten Görlitz undZgorzelec.Genau wie die Altstadtbrücke Görlitz undZgorzelec seit der Fertigstellung am 20. Ok-tober 2004 verbindet, so sollen auch un-sere Symposien dabei helfen, Brücken

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/156Aktuell

Chancen zur Mitgestaltung – von Kollegen für Kollegen vorgestelltIch wurde gefragt, habe ja gesagt und bindabei geblieben.“ So fasste Dr. Uwe Ti-schendorf seinen Einstieg in die ehren-amtliche Tätigkeit bei der KZV Sachsenzusammen. Inzwischen hat der Oelsnit-zer eine Reihe von Erfahrungen sammelnkönnen. Gemeinsam mit weiteren aktiven Kolle-ginnen und Kollegen galt es, per Kurz -referate einen ersten Eindruck zu den ver-schiedenen standespolitischen Tätigkeits -feldern zu vermitteln. Dazu hatte der Vorstand der KZV Sachsen jene Zahnärz-te zu einer Informationsveranstaltung ein-geladen, welche über ein ehrenamtlichesEngagement für die KZV nachdenken.Ausgangspunkt war eine Befragung dersächsischen Zahnärzte im Dezember ver-gangenen Jahres.

Miteinander ins Gespräch kommen, um Neuland zu entdecken, war das Ziel der Informationsveranstaltung für Zahnärzte, die sich ehrenamtlich engagieren möchten

zwischen den sächsischen und nieder-schlesischen Ärzten zu schlagen, die Zu-sammenarbeit zu stärken, um grenzüber-schreitende Herausforderungen gemein-sam zu bewältigen.“Das diesjährige Symposium widmet sichunter anderem der gesundheitlichen Lagein Deutschland und Polen, dem 25-jäh -rigen Jubiläum der (zahn-)ärztlichenSelbstverwaltung in Sachsen und Nieder-schlesien, der Berufshaftpflicht der Ärztesowie den MRSA-Infektionen in Sachsenund Niederschlesien. Dr. Mathias Wunsch sprach über den Be-ginn des Aufbaus der berufsständischenSelbstverwaltung für die sächsischenZahnärzte vor 25 Jahren und deren beson-deren Wert für Ausübung eines Freien Be-rufes – gerade bei zunehmender Rege-lungsdichte, die der Gesetzgeber fürZahnärzte und Ärzte vorgibt. „Es ist in dereuropäischen Völkergemeinschaft der EUnicht immer einfach, Vorteile einer Kam-mer zu vermitteln. Weshalb gibt es aus un-serer Sicht keine bessere Form der Organi-sation? Die unmittelbare Mitwirkung derBetroffenen sorgt dafür – besser und wirk-samer als jede staatliche Regulierung –,die vielfältigen und in der Regel höchst

unterschiedlichen Interessen zu einemtrag fähigen und praktikablen Ausgleich zubringen. Damit werden soziale Konfliktevermieden oder zumindest entschärft. Außerdem bindet die Selbstverwaltungdie Zahnärzte in die Verwaltungsstruktu-ren und damit in die Verantwortung für eine gute Organisation und eine erfolg -reiche Gestaltung der Aufgaben ein.“Im Ergebnis des diesjährigen Symposiumstraten die Vertreter der polnischen Zahn-ärzte an Dr. Wunsch mit der Bitte um ein

gemeinsames Treffen heran, um spezifi-sche Themen der Zahnmedizin und deszahnmedizinischen Berufsstandes aktuellzu diskutieren. Die Landeszahnärztekam-mer Sachsen wird dieser Bitte gern nach-kommen.

Chronik der Symposien1. Symposium 2001 in Krzyzowa (Kreisau)Themen: Die deutsch-polnische Nach-barschaft und die grenzüberschreitendeEntwicklung der Medizin2. Symposium 2003 in MeißenThemen: EU-Beitritt Polens, Fortbildungund Weiterbildung sowie Betreiben einerPraxis in beiden Ländern3. Symposium 2005 in Wroclaw Thema: Gesundheitssysteme angesichtsder EU-Erweiterung4. Symposium 2008 in DresdenThema: Europäische Entwicklungen inder Gesundheits- und Sozialpolitik5. Symposium 2011 im Schloss Ksiaz beiWaldenburgThemen: Fragen der Gesundheitsvorsor-ge, Rolle der Selbstverwaltung, beruflichePerspektiven der (Zahn-)Ärzte undFach(zahn)ärzte

Der Präsident, Dr. Mathias Wunsch, plä-dierte u. a. für einen Ausbau der Zusam-menarbeit mit den polnischen Zahnärzten

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 7Aktuell

Eigenverantwortung wahrnehmen„Wir sind als Selbstverwaltung in der La-ge, unsere Geschicke selbst in die Handzu nehmen.“ Mit diesen Worten empfingder Vorstandsvorsitzende der KZV, Dr.Holger Weißig, die Gäste. Um den vorge-gebenen Rahmen auszufüllen und zu ge-stalten, seien zurzeit mehr als 200 Zahn-ärzte ehrenamtlich und damit unterstüt -zend aktiv. Von der Geschäftsführerin und Justitiarinder KZV, Ass. jur. Meike Gorski-Goebel,erfuhren die Teilnehmer, dass dieser ge-meinsamen Selbstverwaltung der Ärzteund Krankenkassen ein langer Kampf vo-rausgegangen war. Bei der Bismarck’schenKrankenversicherung im Jahr 1883, alsMeilenstein bezeichnet, befanden sich dieÄrzte noch in einem Abhängigkeitsverhält-nis. Erst mit dem Berliner Abkommen imJahr 1913 seien die Kräfteverhältnisse zuden Krankenkassen ausgeglichen worden. So gibt es heute eine Reihe von Ausschüs-sen, in denen gleichermaßen Zahnärzteund Vertreter der Krankenkassen mitwir-ken. Inge Sauer, Assistentin des Vorstan-des der KZV, stellte diese sowie die nachinnen (in die KZV) wirkenden Ausschüssebzw. Arbeitsgruppen kurz vor.

Fachliche Qualifikation einbringenAls Mitglied der Vertreterversammlungverdeutlichte Dr. Tischendorf, wie dasoberste Organ der vertragszahnärztlichenSelbstverwaltung arbeitet. Von allen Mit-

gliedern der KZV gewählt, habe die Ver-treterversammlung eine Reihe von Aufga-ben. Einige davon würden in Ausschüs-sen bearbeitet. Für die 40 ehrenamtlichenMitglieder der Vertreterversammlung ge-be es im Jahr 2016 die nächste Wahl.Dann stehe ebenso die Wahl der Aus-schussmitglieder auf der Tagesordnung.Des Weiteren erläuterte Dr. Tischendorfden Notfalldienst in Sachsen sowie dieWirtschaftlichkeitsprüfung.Die langjährige Prothetik-Gutachterin derKZV, Dr. Heike Nickol, nahm die Zuhörermit auf eine sehr emotionale Reise insGutachterwesen. Es sei spannend undlehrreich – sowohl fachlich als auchmenschlich. Denn als Gutachter habeman mit Kollegen, Patienten und Kran-kenkassen zu tun. Sie zeigte auf, dass sichdas Gutachterwesen von den Anfängenbis heute zu einem wunderbaren, stabi-len und durchdachten System entwickelthabe. Erst kürzlich seien die vertraglichenVereinbarungen von Bundesmantelver-trag sowie Ersatzkassenvertrag in einerneuen Gutachtervereinbarung zusam-mengeführt worden. Auch wenn die An-zahl der Gutachten in den letzten Jahrenabnehme, würden weiterhin Kollegen mitfachlichem Wissen, Optimismus und Ge-spür für die verantwortungsvolle Tätigkeitals Gutachter benötigt. Sind bereits Gerichte eingeschaltet, wer-den auch ehrenamtliche Richter aktiv. Dr. Marita Jendreck ist seit zehn Jahrenehrenamtliche Richterin am Sozialge-richt. Man werde in dieses Amt berufenund habe die gleichen Rechte wie Berufs-

richter. Auch in ihrem Vortrag wurdedeutlich, dass die fachliche Qualifika-tion grundlegend ist. Bei den Rechtsstrei-tigkeiten gehe es beispielsweise um Honorar-, Disziplinar- oder Regressver-fahren. Damit es nicht so weit kommt, bietet dieKZV ihren Mitgliedern zu ausgewähltenThemen Seminare an. Auch hier unter-stützen Zahnärzte die KZV als Seminarre-ferenten. Dr. Margret Worm hat sich voreiniger Zeit dafür entschieden und prä-sentierte ihre ersten Erfahrungen. Ganznach dem Motto „Aus der Praxis für diePraxis“ sei es möglich, den TeilnehmernPositives mitzugeben. Aus ihrer Sicht istes Ausdruck einer funktionierendenSelbstverwaltung, wenn man sich ehren-amtlich engagiere. Zudem könne mansich persönlich weiterentwickeln. Ausdiesem Grund kann sie dies nur empfeh-len.

Persönlich gewinnenDr. Weißig dankte allen Referenten undTeilnehmern und betonte, dass ehren-amtliche Tätigkeit zwar anstrengend sei,aber auch bestätigend. Letztlich müssees auch Freude machen. Doch man kön-ne nur gehört werden, wenn man aktivwerde. „Aktive Auseinandersetzung bringt fürdie Sache und einen selbst am Ende aufjeden Fall auch einen Gewinn fürs Le-ben“, so der Vorstandsvorsitzende derKZV.

Beate Riehme

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/158Aktuell

Wo besteht aus Ihrer Sicht möglicher-weise weitergehender Handlungsbedarf,damit die Betroffenen tatsächlich profi-tieren? Die Vorgaben im Kooperationsvertrag be-inhalten auch eine regelmäßige Schulungdes Pflegepersonals durch den aufsu-chenden Zahnarzt und eine relativ um-fangreiche Dokumentation. Hier sollte meines Erachtens eine Verein-fachung durchgeführt werden, da vieleinteressierte Kollegen den Zeitaufwandfür das Erstellen der Befundbögen sicher-lich derzeit scheuen würden. Das Personal sollte sich noch intensivermit den spezifischen Problemen der Pfle-ge von Zähnen und Zahnersatz der Heim-bewohner auseinandersetzen und sichauf diesem Gebiet weiterbilden. Man muss bedenken, dass die Zahl ältererund vor allem pflegebedürftiger Personenin den nächsten Jahren aufgrund der de-mografischen Entwicklung enorm anstei-gen wird. Nicht zuletzt wird eine zunehmende He-rausforderung die Pflege von implantat-getragenem Zahnersatz werden.

Rückblickend betrachtet: Würden Siesich heute wieder zu diesem Schritt ent-schließen?Generell würde ich sagen, dass es richtigwar, die Möglichkeit des Abschlusses vonKooperationsverträgen zwischen Heimenund behandelnden Zahnärzten zu schaf-fen. Ich würde mich nach einem Jahr Er-fahrung dazu wieder entschließen. Es bleibt zu hoffen, dass es viele Kollegengibt, die neben ihrer regulären Praxistä-tigkeit in Zukunft eine Möglichkeit fin-den, dass auf diesem Weg die zahnärztli-che Situation in den Pflegeeinrichtungenverbessert werden kann.

Wir danken für das Gespräch.

Kooperation unterstützt Pflegebedürftige in Einrichtungen

Dr. Hochberger, Sie sind niedergelasse-ner Zahnarzt in Zittau und haben sichvor einem Jahr zum Abschluss eines Ko-operationsvertrages entschieden. Waswaren damals Ihre Beweggründe?Schon bald nach der Gründung unsererGemeinschaftspraxis im Jahr 1991 in Zit-tau wurden von uns Behandlungen inPflegeheimen der Stadt durchgeführt.Diese Besuche erfolgten sporadisch aufAnforderung, in der Regel als Schmerzbe-handlung. Regelmäßige Untersuchungenund weitergehende Maßnahmen fandenin dieser Zeit nicht statt. Durch persönlichen und telefonischenKontakt kam es Anfang 2014 zum Ab-schluss eines Kooperationsvertrages miteinem großen städtischen Pflegeheim.Von unserer Seite bestand der Wunschnach einer kontinuierlichen und systema-tischen Betreuung der Heimbewohner.Durch die Einführung der neuen Gebüh-rennummern für Besuche und Wege wur-den ein Kritikpunkt beseitigt und besserebetriebswirtschaftliche Rahmenbedin-gungen geschaffen.

Wie muss man sich die Betreuung der Pa-tienten in stationären Pflegeeinrichtun-gen vorstellen? Und welche Rolle über-nimmt dabei das Pflegepersonal? Man sollte nicht übersehen, dass der Zeit-aufwand für die Erfüllung der Vorgaben,die im Kooperationsvertrag enthalten sind,größer geworden ist. Andererseits fandenwir bisher bei unseren Besuchen, die in et-wa vierzehntäglich stattfinden, stets sehrgünstige Arbeitsbedingungen vor; ange-fangen vom reservierten Parkplatz über einen passenden Raum bis zum organisier-ten Behandlungsablauf im Beisein einerPflegekraft, wenn es notwendig war.Nach unseren früheren Erfahrungen sindviele Pflegeheime von diesen guten Ar-beitsbedingungen noch weit entfernt.Hinzu kommt, dass die Personalsituationin den Heimen deutlich verbessert wer-den müsste.

Pflegebedürftige sollen von verbesserten Versorgungsstrukturen profitieren. Aus diesem Grund können Vertragszahnärz-te und stationäre Pflegeeinrichtungen seit April 2014 Kooperationsverträge schließen. Dr. med. Lutz Hochberger erzähltim Interview, welche Erfahrungen er gemacht hat.

Hintergrund

– Nach § 119b SGB V ist es möglich, Kooperationsverträge zwischen Zahn-ärzten und stationären Pflegeeinrich-tungen zu schließen. Die entsprechen-de Rahmenvereinbarung wurde aufBundesebene zwischen der KZBV unddem GKV-Spitzenverband Bund imBenehmen mit den Vereinigungen derTräger der Pflegeeinrichtungen sowieden Verbänden der Pflegeberufe zum1. April 2014 geschlossen.

– Für Leistungen, die ein Zahnarzt imRahmen eines solchen Kooperations-vertrages erbringt, sind nach § 87Abs. 2j SGB V zusätzliche Positionengeschaffen worden.

– Ein abgeschlossener Kooperations-vertrag zwischen Vertragszahnarztund Pflegeeinrichtung ist bei der KZVSachsen zur Prüfung einzureichen.Werden die Vorgaben der Rahmen-vereinbarung erfüllt, erfolgt ein ent-sprechender Bescheid. Erst dann be-rechtigt der Vertrag zur Abrechnungder Leistungen nach § 87 Abs. 2j SGB V über die KZV Sachsen.

– Neben der Anzeigepflicht besteht amJahresende gegenüber der KZV eineBerichtspflicht anhand eines Berichts-bogens.

Lesen Sie zu diesem Thema auch denBeitrag „Kooperationsverträge – Resü-mee nach einem Jahr“ in der Vorstands-Information 2/2015.

Ihre Ansprechpartner: Carola Brechel, Juristische Mitarbeite-rin, Telefon 0351 8053-606, E-Mail:[email protected]

Birgit Schröder, Leiterin Geschäftsbe-reich Abrechnung, Telefon 0351 8053-472, E-Mail: [email protected]

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 9Aktuell

Klarheit – bei der „Validierung der Aufbereitungs-prozesse“ von Medizinprodukten (MP)Frohe Kunde! Das Projekt „Validierung des gesamtenAufbereitungsprozesses von MP“ durchden BuS-Dienst wurde der sächsischenBehörde nochmals vorgestellt und erneutanerkannt und soll bei Praxisbegehungenentsprechend berücksichtigt werden.

Was heißt das für die sächsischen Praxen?– Geräte (RDG/ Autoklav) für die Aufbe-

reitung von MP:Die Inbetriebnahme der genannten Ge-räte ist immer mit einer Abnahmeprü-fung und einer Gerätevalidierung ver-bunden. Im weiteren Gebrauch kanneine wiederholte Validierung dieserGeräte unterbleiben, es sei denn, be-stimmte Instandhaltungsmaßnahmenmachen dies erforderlich. Zur Prüfungdes Prozessverlaufs sind periodischLeistungsbewertungen dieser Gerätegesetzlich vorgeschrieben und sinn-voll. Außerdem sollte die Wartungnach Empfehlung der Hersteller erfol-gen und Protokolle gut aufbewahrt wer-den.

– Validierung des gesamten Aufberei-tungsprozesses von MP:„Geeignete validierte Verfahren im Sin-

ne des § 4 Abs. 2 MPBetreibV sind Ver-fahren, welche ein definiertes Ergebnisreproduzierbar und nachweisbar stän-dig erbringen.“ Die LZKS kann Sie da-bei unterstützen und Ihnen im Rahmendes BuS-Dienstes einen mit der Behör-de abgestimmten Service anbieten. Sieerhalten die Möglichkeit, eine Leis-tungsbeurteilung Ihrer Aufbereitungs-geräte (RDG/Autoklav B/S) und die ge-setzlich vorgeschriebene Validierungdes gesamten Aufbereitungsprozessesvon MP, unter Ihrer aktiven Mitarbeit,vornehmen zu lassen. Hierbei werdenalle Einzelschritte für die jeweils ange-wendete Aufbereitungsvariante (manu-ell, maschinell oder beides) erfasst. Dasheißt, die LZKS bietet Ihnen kosten-günstig ein Komplettpaket, mit dem Siedie geforderten gesetzlichen Regelun-gen erfüllen.

Ablauf: Sie sind bereits Teilnehmer amBuS-Dienst? Glückwunsch! Denn dannwarten Sie einfach, bis Sie turnusmäßigeine Terminvereinbarung angeboten be-kommen. Dann haben Sie die Möglich-keit, sich für diese Validierung Ihres ge-samten Aufbereitungsprozesses von MPund die Leistungsbeurteilung o. g. Gerätezu entscheiden.

Im Vorfeld des vereinbarten Termins er-halten Sie einen Ordner mit den notwen-digen Unterlagen, wie Checklisten undErläuterungen. Es ist notwendig, dass die-ser Ordner von der Praxis bereits durch-gearbeitet zum Termin vorliegt.Kündigt sich bei Ihnen die Behörde schonvorher zu einer Begehung an, nehmen Siebei Bedarf bitte unverzüglich Kontakt mitdem BuS-Dienst auf.Weitere Informationen erhalten Sie imPraxishandbuch (PHB) der LZKS unter:www.phb.lzk-sachsen.org/hygiene-htmlsowie bei Frau Sievers:Telefon 0351 8066-277

Ansprechpartner im Bereich des BuS-Dienstes/Validierung sind unsere BuS-Dienst-Mitarbeiter, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Dr. Knut BrücknerVorstandsmitglied der LZKS

Referent für Praxisführung

Dr. Bernd Behrens

www.phb.lzk-sachsen.org/hygiene-html

Ralf Küster Stephan Vorrath

Ansprechpartner BuS-Dienst/Validierung

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/1510Aktuell

Festlicher Abschluss für 4. IUZ-ZyklusNach zwei Jahren Arbeit nun das pureVergnügen – die Abschluss-Gala mitÜbergabe der Kammerzertifikate für den erfolgreichen Abschluss der Fortbildungs-reihe „Initiativkreis Umfassende Zahn -erhaltung“.An diesem mittlerweile 4. IUZ-Zyklus,der vom März 2013 bis zum Februar2015 stattfand, nahmen 65 Zahnärztin-nen und Zahnärzte teil. Neu war die Or-ganisation – einmal im Monat mittwochsluden von 15 bis 20 Uhr jeweils zwei Vor-träge zu Fortbildung und intensiver Dis-kussion ein. Weil dieses Veranstaltungskonzept großeZustimmung fand, wird es auch künftig sobeibehalten. Unter den Teilnehmern fanden sich alleAltersgruppen, damit trafen auch ver-schiedene Erfahrungspotenziale undSichtweisen aufeinander. Der Gewinn für alle liegt in der Themen-breite, der Qualität der Referenten, derMöglichkeit zur fachlich-spezifischenDiskussion und auch in den Kollegenge-sprächen darüber hinaus.Als großer Pluspunkt wird ebenfalls dieMöglichkeit empfunden, begründet ver-säumte Themenabende im nächsten IUZ-Zyklus nachzubelegen.Mittlerweile gibt es mehrere Zahnärztin-nen und Zahnärzte, die wiederholt anden IUZ-Zyklen teilnehmen.Die Weiterführung dieser Fortbildungs-reihe, die mit einem Kammerzertifikat abschließt, ist geplant und die Vorbe-

reitungen sind bereits angelaufen. Das Zusammenstellen aktueller Themenund die Gewinnung der Referenten – imMittelpunkt steht stets das ausgewogeneVerhältnis von Wissenschaft und Praxis –benötigen etwa ein Jahr Organisationszeit.

Interessenten können sich jederzeit beider Fortbildungsakademie der Landes-zahnärztekammer schriftlichper Fax 0351 8066-106per E-Mail [email protected].

Am 24. April fand die IUZ-Abschluss-Gala im Dorint-Hotel in Dresden statt, Auftaktwar der Empfang auf der Dachterrasse des Hotels

Unter den 65 IUZ-Teilnehmern waren alle Altersgruppen vertreten, zu den einzelnen Veranstaltungen gehört u. a. auch derSächsische Fortbildungstag. Für Tanz und Unterhaltung sorgten an diesem Abend wieder die Musiker von „Avion“.

Dr. Mathias Wunsch und Prof. Klaus Böning gratulierten den Teilnehmern der Fort-bildungsreihe und übergaben die Kammerzertifikate

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Gerade Einzelpraxen, die auf den Schultern nur eines Zahnarz-tes ruhen, stehen schnell vor schwer lösbaren Problemen. Mussdie Praxis für längere Zeit geschlossen werden oder findet sichein Vertreter? Wie lässt sich der Ausfall finanziell kompensie-ren und wer kümmert sich jetzt eigentlich um die laufendenAngelegenheiten? Und welche Versicherung hätte jetzt ein-springen können? Der folgende Beitrag versucht, auf dieseFragen Antworten zu finden.

Krankentagegeldversicherung ist nur eine Seite der MedailleDie meisten freiberuflich tätigen Zahnärzte haben für einenkrankheitsbedingten Ausfall eine private Krankentagegeld-versicherung abgeschlossen. Damit lässt sich der eigene Ver-dienstausfall weitgehend kompensieren. Die Krankentage-geldversicherung deckt maximal den Praxisgewinn vorSteuern ab. Ist der Zahnarzt selbst längerfristig erkrankt, dannfallen die Einnahmen weg. Spürbar wird dies zwar nicht sofort,denn die Einnahmen aus den mit der KZV bzw. den privatenKrankenkassen abgerechneten zahnärztlichen Leistungenfließen erst im nächsten Quartal zu. Die Praxiskosten fallenaber zum größten Teil auch bei Krankheit des Praxisinhabersan, insbesondere die Miete für die Praxisräume, die Gehälterund Lohnnebenkosten für die Zahnarzthelferinnen, Versiche-rungen und Telefonkosten. Hinzu kommen meist noch die Zin-sen und Tilgungsraten aus zur Finanzierung des Praxiserwerbsoder einer neuen Praxisausstattung aufgenommenen Darle-hen. Hier schafft die Krankentagegeldversicherung keinenausreichenden Ausgleich. Vielmehr müssten die Rücklagen an-gegriffen werden – die gerade bei jüngeren Praxisinhabernoftmals noch gar nicht vorhanden sind.

Praxisausfallversicherung sollte bei Freiberuflern nicht fehlenEine Lösung für dieses Problem bietet eine Praxisausfallversi-cherung. Sie deckt im Unfall- oder Krankheitsfall des Praxisin-habers die fortlaufenden fixen Betriebskosten der Praxis miteinem Tagegeld ab. Wie bei der Krankentagegeldversicherunghängt die monatliche Prämie vom gewünschten Tagessatz unddem Leistungsbeginn ab.

Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherungsind steuerlich in vollem Umfang als Sonderausgabe abzieh -bar, soweit sie der Basisabsicherung dienen. Beiträge für Zu-

satzleistungen, wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmeroder auch ein Krankentagegeld, sind nur insoweit abziehbar,als die Beiträge zur Basisabsicherung 2.800 EUR im Jahr nichtüberschreiten. Sind die Basisbeiträge höher, wirken sich Versi-cherungsprämien für zusätzliche Versicherungen steuerlichnicht mehr aus. Die Beiträge für eine Krankentagegeldversi-cherung müssen daher zumeist aus dem bereits versteuertenEinkommen, also aus dem Privatvermögen des Zahnarztes, fi-nanziert werden.

Prämienzahlungen zu betrieblichen Versicherungen sind steu-erlich als Betriebsausgaben abziehbar. Die Praxisausfallversi-cherung scheint auf den ersten Blick ganz eindeutig eine be-triebliche Versicherung zu sein. Doch das sehen Finanzver-waltung und Finanzrichter ganz anders. Die Versicherungsbei-träge zu einer Praxisausfallversicherung können nach einemUrteil des Bundesfinanzhofes nicht als gewinnmindernde Be-triebsausgaben abgesetzt werden. Die Bundesfinanzrichterentschieden, dass eine Praxisausfallversicherung zur privatenLebensführung des Zahnarztes gehört, weil sie das allgemeineLebensrisiko zu erkranken versichert und Vermögensschädenersetzen soll. Die Prämien können daher steuerlich nicht gel-tend gemacht werden. Doch das bedeutet gleichzeitig:

Wenn die Praxisausfallversicherung in Anspruch genommenwird und zahlt, dann sind diese Zahlungen keine steuerpflich-tigen (Praxis-)Einnahmen.

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Die Ganze Zahnmedizin– Update 2015 –25./26.09.2015Stadthalle Chemnitz

Programm für Zahnärzte, 26.09.2015Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Klaus Böning, Dresden

09:00–09:30 Uhr Eröffnung

09:30–10:15 Uhr Gemeinsamer FestvortragDas bewegte Gehirn PD. Dr. Volker Busch, Regensburg

10:15–10:45 Uhr Frühstückspause

10:45–11:30 Uhr CMD-Therapie mittels Okklusionsschiene – Prof. Dr. Olaf Bernhardt, GreifswaldWie effektiv ist unsere Behandlung?

11:30–12:15 Uhr Vollkeramische Implantate Prof. Dr. Ralf J. Kohal, Freiburg

12:15–13:15 Uhr Mittagspause

13:15–14:00 Uhr Dentale lokale Anästhesie Dr. Dr. Wolfgang Jakobs, Speicher

14:00–14:45 Uhr Kariesinfiltration Prof. Dr. Hendrik Meyer-Lückel, Aachen

14:45–15:15 Uhr Kaffeepause

15:15–15:45 Uhr Ernährung und stomatognathes System Dr. Andrea Diehl, Berlin

15:45–16:30 Uhr Toxikologie und Allergologie Prof. Dr. Dr. Franz-Xaver Reichl, Münchenvon Zahn-Kunststoffmaterialien

Der Workshop-Nachmittag für Zahnärzte und Praxismitarbeiterinnen findet am Freitag, 25. September 2015, statt.

Die Einladung zum Sächsischen Fortbildungstag inklusive Anmeldekarten und Workshop-Programm geht allen sächsischen Zahnarztpraxen noch vor der Sommerpause zu.

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Ehrung verdienstvoller MitarbeiterinnenAnlässlich des 25. Jahrestages des Be-stehens der LandeszahnärztekammerSachsen werden zum Sächsischen Fort-bildungstag am 26. September 2015Stomatologische Schwestern geehrt,die direkt aus dem staatlichen Gesund-heitswesen der DDR mit ihrem Zahn-arzt/ihrer Zahnärztin in die eigene Nie-derlassung gegangen sind und bis heutebei diesem/dieser noch tätig sind. Vorschlagsberechtigt sind Zahnärzte/

-innen in eigener Niederlassung, dieMitarbeiterinnen beschäftigen, auf diedie vorgenannten Kriterien zutreffen.Die Begründung sollte maximal eineDIN A4-Seite umfassen. Letzter Termin für die Einreichung istder 1. August 2015. Der Ausschuss zahnärztliche Mitarbei-ter wählt unter den eingegangenen Vor-schlägen die Kandidaten für die Ehrungaus.

Guter Start der neuen Fortbildungs-reihe für ExistenzgründerAm 17. und 18. April 2015 war ich Teil-nehmer der Fortbildungsreihe „Fit für dieeigene Praxis – Thema 1: Gründung einerZahnarztpraxis“.Die Themengebiete wurden übersichtlichvon Dr. Thomas Breyer, RA Michael Goe-bel und RA Dr. Jürgen Trilsch bearbeitetund vorgetragen. Dr. Breyer wies unsGrundlagen des Berufsstandes und Rah-menbedingungen auf, erläuterte Vor- undNachteile zahnärztlicher Kooperationenund sprach über Investitionen bei Praxis-neugründung bzw. Praxisübernahme.Ebenfalls konfrontierte er uns mit der Fra-ge über sinnvolle Investitionen, die Artder Finanzierung, über Rentabilität undAbschreibung. Besonders empfehlens-wert sind seine klar strukturierten Check-listen. Diese Dinge trug er sehr spritzigund mit vielen Beispielen aus dem eige-nen Berufsleben vor. Am Samstag führten uns RA Goebel undRA Dr. Trilsch sehr humorvoll durch dastrockene Programm der fachspezifischenJuristerei. Wir erhielten einen grobenÜberblick über die wichtigsten Dinge imArbeitsrecht, über den Arbeitsvertrag undwurden auf mögliche Stolperfallen im Be-rufsleben hingewiesen. RA Dr. Trilsch

brachte uns unter anderem das Patienten-rechtegesetz, die Grundzüge der Zahn-arzthaftung, Konfliktfälle und die Bedeu-tung der Berufshaftpflicht nahe. Trotz desstraff geplanten Tagesprogramms hattensie jederzeit ein offenes Ohr für unser Fra-gen und nahmen sich geduldig die Zeitfür deren Beantwortung. An diesen beiden Tagen wurde mir be-wusst, dass die fundamentale betriebs-wirtschaftliche Ausbildung innerhalbmeines Studiums zur Führung einer Pra-xis unzureichend ist. Neben den fachli-chen Kammerfortbildungen könnte diesein zusätzlicher Fortbildungsschwer-punkt sein.Die Entscheidung zur Gründung einer ei-genen Zahnarztpraxis kann uns leiderniemand abnehmen, aber ich denke, wirsind mit dieser Fortbildung gut beratenund informiert worden.Die Rahmenbedingungen, die Organisa-tion und die Betreuung durch die Mitar-beiter der Kammer waren wie immer su-per! Viele Dank dafür!

Annett Schumann

Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/1514Aktuell

Landesversammlung des FVDZ

Die Vorstandssitzung zur Vorbereitungder Landesversammlung des FVDZ fandam 17. April 2015 im Mercure HotelLeipzig statt.Dr. Tischendorf eröffnete die Sitzung. Erberichtete von der KZV Obleutever-sammlung. Beherrschendes Thema wardie geplante Neuordnung der Notfall-dienstordnung. Es steht die Frage imRaum, weshalb hier ein, trotz sicherlichgelegentlich vorkommender Beschwer-den, funktionierendes System in vorausei-lendem Gehorsam verschlimmbessertwerden muss. Eine im schlimmsten Falledie ganze Woche betreffende Bereitschaftstellt mal wieder einen deutlichen Ein-schnitt in die Lebensqualität der Zahnärz-teschaft dar. Die verschiedenen ange-dachten Vorschläge wurden diskutiert. Esherrschte die einhellige Meinung, dassder liberale Vorschlag, der vom Satzungs-ausschuss der KZV erarbeitet wurde, einWeg im Sinne der Kollegen und derenMöglichkeiten, ihre Freizeit selbst gestal-ten zu dürfen, zu bevorzugen wäre. Die im Vorfeld eingereichten Antragsent-würfe wurden konkretisiert.

Dr. Beyer eröffnete die Landesversamm-lung am 18. April 2015.Dr. Tischendorf begrüßte alle Anwesen-

den, insbesondere Herrn Prof. Dr. Patzeltvom Institut für Politikwissenschaften derTU Dresden, der zum Thema „LiberalesVakuum? Linksruck, Populismus und dieRisiken des Zeitgeists“ referierte. Er be-merkte, dass dem Liberalismus die Ideegeklaut wurde und er sich deshalb förm-lich zu Tode gesiegt hat, in Form der FDPderzeit deutlich sichtbar. Der Leitgedankeder Eigenverantwortung verblasst immermehr, weshalb schlussendlich der Staatfür jedes Scheitern verantwortlich ge-macht wird. Auch der Pluralismus ver-blasst. Das heißt, wer sich traut, eine vonder Grundströmung abweichende Mei-nung zu haben, steht augenblicklich au-ßen vor. Man redet nicht mit ihm, sondernist der Meinung, dass er höchstens der Be-lehrung bedarf. Sehr schön sichtbar der-zeit an der Pegida-Bewegung. Gleichzei-tig steigt die Akzeptanz für Ordnungspo -litik gegenüber der Interventionspolitik.„Wer sich mit dem Zeitgeist verheiratet,der ist schnell verwitwet“, will sagen,dass sich angebliche Selbstverständlich-keiten und Meinungen recht schnell än-dern können.Fazit: Die Gesellschaft wird starrer undstaatsgläubiger.Verkennen und Abbau der Vorteile vonSubsidiaritätsprinzip und Pluralismus

sind derzeit in der Gesellschaft deutlicherkennbar. Wir brauchen mehr Liberalitätund Lernbereitschaft. Nach der Erläuterung einiger Phänomeneder heutigen Zeit stellte Prof. Patzelt seineIdeen vor, mit denen die Politik und mitihr die Gesellschaft wieder in Schwunggebracht werden könnten:– gesetzesaufhebende Volksabstimmun-

gen einführen– höchstpersönliches Elternwahlrecht zu-

gunsten nicht wahlberechtigter Kinder– Vorwahlen für sämtliche Parlaments-

kandidaten.

Im Anschluss entwickelte sich eine äu-ßerst rege Diskussion um die angespro-chenen Themen. Es wurde von vielen An-wesenden bemerkt, dass es äußerstwohltuend war, die Gefühle, die manbeim Betrachten der derzeitigen Politikhat, mal kurz und prägnant in professi -onelle Worte gefasst zu hören.

Der Landesvorsitzende Dr. Tischendorfberichtete über die Verbandsarbeit desletzten Jahres. Er erläuterte den vom Bun-desvorstand aufgestellten Forderungska-talog anhand konkreter Beispiele. Die imHerbst 2014 stattgefundene gemeinsameSitzung der Spitzen von KZV, LZK undFVDZ in Sachsen ist ein vielversprechen-der Anfang einer intensiveren Kommuni-kation untereinander. Wir stehen gegen überbordende Bürokra-tie und sachkenntnisfreie Regulierungs-wut der Politik.Er erinnerte an den 60. Jahrestag derGründung des FVDZ und an den Tod desGründers Dr. Wolfgang Mzyk im Februardieses Jahres. Er bedankte sich im Namendes Landesverbandes bei der apoBank,die mit ihrer finanziellen Unterstützungzum Gelingen der Veranstaltung beigetra-gen hat.

Im TOP 5 wurden u. a. die Anträge vorge-stellt und diskutiert.Nach der Vorstellung des Kassenprüfbe-richtes wurde der Vorstand entlastet.Der Landesvorsitzende Dr. Tischendorfwurde in seinem Amt bei der Wahl bestä-tigt.

Der neu gewählte Vorstand: Dr. Beyer, Dr. Krause, Frau Dr. Echtermeyer-Bodamer, Dr. Hübner, Dr. Breyer, ZA Boden, Dr. Tischendorf, Dr. Drachenberg, Frau Dr. Schil-ler, Dr. Müller (v.l.n.r.)

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 15Aktuell

Als stellvertretende Vorsitzende wurdenDr. Müller und Frau Dr. Schiller und alsBeisitzer ZA Boden, Dr. Breyer, Dr. Dra-chenberg und Dr. Hübner gewählt. DieBezirksvorsitzenden Dr. Beyer, Frau Dr.Echtermeyer-Bodamer und Dr. Krause sindebenfalls Mitglieder des Landesvorstandes.

Nach Beratung und Bestätigung desHaushaltsplanes wurden langjährige Mit-glieder geehrt. Dr. Tischendorf dankteFrau Fischer für ihre unermüdliche Tätig-keit zum Wohle des Verbandes.

Peter Boden

Beschlüsse der Landesversammlung

– Resolution: Ablehnung des Versorgungsstärkungsgesetzes– Stammdatenmanagement verhindern– Antikorruptionsgesetz– Erweiterung der Mehrkostenregelung für Parodontologie und Endodontologie– Bürokratieabbau beim Mindestlohn

Auf der Internetseite: www.fvdz.de, Landesverband Sachsen können Sie den voll-ständigen Wortlaut der Beschlüsse nachlesen.

Kennziffer 2016/0791Planungsbereich BautzenÜbergabetermin 01.07.2015Fachrichtung AllgemeinPraxisart Einzelpraxis/

Praxisgemeinschaft

Kennziffer 2016/0794Planungsbereich BautzenÜbergabetermin 01.04.2016Fachrichtung AllgemeinPraxisart Einzelpraxis

Die Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich unter u. g. Kennziffer an die KZV Sachsen,PF 100 954, 01079 Dresden.

Praxisausschreibung

Christiane Jacoby Coswig

Dr. med. dent. Katharina Kandt Flöha

Sarah Kubb Plauen

Claudia Ney Hochkirch

Dirk Päßler Dresden

Astrid Volkmer Leipzig

Neuzulassungen imKZV-Bereich SachsenFolgenden Zahnärzten wurde im April2015 die Zulassung als Vertragszahnarztausgesprochen:

Ob nun gekündigt oder regulär abgelaufen, Verträge, die in derZeit von 1995 bis 2007 abgeschlossen und erst ab 2003 beendetwurden, können bei fehlerhaften Widerspruchs- und Rücktritts-belehrungen heute noch durch Versicherungsnehmer rückabge-wickelt werden. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesge-richtshof haben hierfür in 2014 und 2015 Meilensteine zumSchutze der Versicherungsnehmer gesetzt. Steuervorteile müs-sen nicht zurückgezahlt werden. Zum Beispiel kann bei gescheiterter Praxisfinanzierung aus 1996die Nachzahlung aus 2011 an die Bank dadurch kompensiertwerden, dass wegen Fehlern in der Widerspruchsbelehrung heu-te noch dem Lebensversicherungsvertrag widersprochen wird. Eingezahlte Prämien müssen mit 7 % verzinst werden. Nach

Abzug der Versicherungsleistung ergibt sich ein Nachschlag vonbis zu weiteren 25 %, der beim Versicherer durchzusetzen ist.Fazit: Eine Selbstüberprüfung des Dokumentenarchives kann

sich lohnen. Gern überprüfen wir weitere Policen zurEinschätzung der Erfolgsaussichten.

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Jens Reime | Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtInnere Lauenstraße 2 | Eingang Heringstraße | 02625 BautzenTelefon 03591 2996133 | Telefax 03591 2996144www.rechtsanwalt-reime.de | [email protected]

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/1516Termine

Notfall beim Zahnarzt – Aufbaukurs D 44/15 Sören Weber 06.06.2015,Simulatortraining zu typischen Notfallsituationen 09:00-16:00 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen)

Manuelle Therapie und Physiotherapie bei Störungen des D 45/15 Dr. Edgar Weller 06.06.2015,temporomandibulären Systems (TMD/CMD) 09:00-17:00 UhrDie manuelle Funktionsdiagnostik zum Selbstanfassen

Diagnose und Therapie von Mundschleimhauterkrankungen D 46/15 Prof. Dr. Andrea Maria 10.06.2015,Schmidt-Westhausen 14:00-18:00 Uhr

Komplikationen in der Implantologie – von der Keramik- D 47/15 Dr. Daniel Engler-Hamm 12.06.2015,fraktur bis zum abszedierenden Sinus-Lift. Was tun? 14:00-18:00 Uhr

Minimalinvasive Prothetik D 48/15 Prof. Dr. Peter Pospiech 13.06.2015,09:00-15:00 Uhr

Der Weg zur erfolgreichen Praxiswebsite D 49/15 Tim Christian Hühner, 13.06.2015,RA Michael Lennartz 09:00-15:00 Uhr

Arbeitssystematik bei der Patientenbehandlung D 50/15 Dr. Richard Hilger, 19.06.2015,(auch für Praxismitarbeiterinnen) Ruth Knülle 09:00-18:00 Uhr

Prophylaxe für alle D 52/15 Dr. Klaus-Dieter Hellwege 20.06.2015,Patientenzufriedenheit und dauerhafte Produktivitätssteigerung 09:00-17:00 Uhr(auch für Praxismitarbeiterinnen)

Update Pharmakotherapie des Zahnarztes D 54/15 Dr. Dr. Frank Halling 27.06.2015,09:00-15:00 Uhr

Moderne Präparationstechniken – Update D 55/15 Dr. Gabriele Diedrichs 27.06.2015,09:00-15:00 Uhr

Angstreduktion mit PEP in der Zahnarztpraxis D 56/15 Dr. Michael Bohne 03.07.2015,09:00-15:30 Uhr

Gottlob gibt’s das Teleskop D 32/15 Prof. Dr. Peter Pospiech 04.07.2015,09:00-15:00 Uhr

Dresden

für Zahnärzte

Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106E-Mail: [email protected]

Petra Kokel (Ressortleiterin, Kurse Strahlenschutz): Tel. 0351 8066-102Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Tel. 0351 8066-108Anett Hopp (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-107Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-113

Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unseren Fortbildungsprogrammen für das 1. Halbjahr 2015 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de

Fortbildungsakademie: Kurse im Juni/Juli 2015

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 17Termine

Ältere Patienten und deren Lebensumstände: D 138/15 Petra C. Erdmann 03.06.2015,Zeitmanagement versus Empathie 14:00-19:00 Uhr

Zahnersatz-Abrechnung kein Buch mit 7 Siegeln D 144/15 Simona Günzler 12.06.2015,15:00-19:00 Uhr13.06.2015,09:00-15:00 Uhr

Herstellung provisorischer Versorgungen D 145/15 Dr. Michael Krause, 17.06.2015,Theoretische Grundlagen und praktische Übungen Dr. Steffen Richter 14:00-20:00 Uhr

Erosion und Abrasion – erkennen und erfolgreich schützen D 147/15 Monika Hügerich 19.06.2015,14:00-18:00 Uhr

Fissurenversiegelung von kariesfreien Fissuren D 148/15 Monika Hügerich 20.06.2015,09:00-16:00 Uhr

Crashkurs – PatientenBERATUNG/Patientenrechtegesetz D 149/15 Kerstin Koeppel 24.06.2015,13:00-19:00 Uhr

Abrechnungstraining für implantologische und D 150/15 Ingrid Honold 01.07.2015,chirurgische Leistungen 13:00-19:00 Uhr

Abrechnungstraining für konservierende Leistungen und D 152/15 Ingrid Honold 03.07.2015,Möglichkeiten zur Honoraroptimierung durch Mehrkosten 13:00-19:00 Uhrund Abdingung

Erfolgreiche Implantologie = Erfolgreiche Prophylaxestrategie D 153/15 Ute Rabing 04.07.2015,09:00-14:00 Uhr

Abrechnungstraining für Fortgeschrittene – Zahnersatz, D 154/15 Ingrid Honold 04.07.2015,Zahnkronen und Suprakonstruktionen 09:00-15:00 Uhr

Mach den Mund fest zu D 155/15 Dr. Karin Sies 04.07.2015,Die Mitarbeit der Praxismitarbeiterin bei der Kinderbehandlung 09:00-16:00 Uhr

Dresden

für Praxismitarbeiterinnen

Abrechnungsdschungel Suprakonstruktionen entwirrt L 05/15 Tobias Gehre, 03.07.2015,(auch für Praxismitarbeiterinnen) Simona Günzler 14:00-18:00 Uhr

Leipzig

Datum: Mittwoch, 17. Juni 2015, 19 Uhr; Ort: Gasthof „ZurHeinzebank“, Hilmersdorf; Themen: Aktuelle Standespolitikunter besonderer Berücksichtigung des Antikorruptionsgesetzesund der unverschlüsselten Abrechnungsnummer; Information:Dipl.-Stom. Lothar Rother, Telefon 03725 77244

Datum: Dienstag, 26. Mai 2015, 20 Uhr; Ort: Gaststätte „ApelsGarten“, Leipzig; Thema: „Validierung leichter gemacht – einService der LZKS“; Information: Dr. med. Angela Echtermeyer-Bodamer, Telefon 0341 4612012

Datum: Dienstag, 26. Mai 2015, 19 Uhr; Ort: Hotel „DresdenDomizil“, Dresden; Themen: Aktuelle Standespolitik unter be-sonderer Berücksichtigung der unverschlüsselten Abrechnungs-nummer und dem Antikorruptionsgesetz, HVM-Situation; Infor-mation: Dr. med. Ulrike Diezel, Telefon 0351 8491678

Datum: Mittwoch, 10. Juni 2015, 19 Uhr, Ort: „Hotel Stadt Löbau“, Löbau; Thema: Dysgnathien und ihre Bedeutung fürdie Zahnärzte; Informationen: Dr. Angela Grundmann, Telefon03585 862012

Stammtische

FVDZ-Stammtisch der Bezirksgruppe LeipzigLöbau

Dresden-Nord Mittlerer Erzgebirgskreis

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/1518Recht

Behandlerwechsel – „Wie verhalte ich mich richtig?!“Obwohl dieses Thema schon mehrfachbehandelt wurde, gibt es immer noch Un-sicherheiten. In diesem Artikel möchteich mehr Sicherheit für eine richtige Ver-fahrensweise geben. Der Behandler-wechsel bei laufender Behandlung stelltsich nur in der Kieferorthopädie. Eine kie-ferorthopädische Behandlung läuft übereinen langen, i. d. R. mehrere Jahre dau-ernden Zeitraum. Die Mehrzahl unsererPatienten beginnt die Behandlung alsKinder. Auf dem Weg zum Erwachsenentreten viele Änderungen der Lebensum-stände ein, die auch zur Notwendigkeitführen können, die kieferorthopädischePraxis vor Abschluss der Behandlung zuwechseln. Grundsätzlich gilt jedoch, dassder Versicherte während einer laufendenkieferorthopädischen Behandlung, mit-hin bis zu deren Abschluss, den Behand-ler nur aus wichtigem Grund wechselnkönnen soll. Hierzu haben ihn die Kran-kenkassen auch anzuhalten (§ 8 Abs. 3 lit.b BMV-Z).

BegriffEin Behandlerwechsel liegt danach dannvor, wenn das laufende Behandlungsver-hältnis mit dem Vertragszahnarzt nachVorliegen eines Behandlungsplanes, fürden die Krankenkasse die Kostenüber-nahmeerklärung abgegeben hat, been-det und mit einem anderen Vertrags-zahnarzt neu begründet wird. Hiervonabzugrenzen sind Fälle der Änderungder Praxisstrukturen, also die Bildungoder Auflösung von Berufsausübungs -gemeinschaften. Schließt sich beispiels-weise ein Zahnarzt mit Kollegen zu einerBerufsausübungsgemeinschaft zusam-men und „bringt laufende kieferortho -pädische Behandlungen in die Gemein-schaft ein“, handelt es sich nicht umBehandlerwechsel im vertragszahnarzt-rechtlichen Sinn.

In diesem Fall ist der Krankenkasse je-doch die Änderung mitzuteilen. Glei-ches gilt, wenn sich Berufsausübungsge-meinschaften auflösen und die Behand-lung von einem ehemaligen Gesellschaf-ter fortgeführt wird. Handelt es sich

jedoch um eine Praxisübernahme, dasheißt, der weiterbehandelnde Zahnarztwar zuvor in dieser Praxis nicht selbstzugelassen, handelt es sich wiederumum einen Behandlerwechsel.

Zustimmung der KrankenkasseÜberwiegend beginnt das Verfahren, indem der Patient einen Kieferorthopädenaufsucht, um sich von diesem weiterbe-handeln zu lassen. Der übernehmendeKieferorthopäde bzw. zweitbehandelndeKieferorthopäde ist in der Regel bereit,die Behandlung von dem erstbehandeln-den Kollegen zu übernehmen. Der erste Schritt ist, die Zustimmung fürden Behandlerwechsel bei der Kranken-kasse einzuholen. Grundlage der Zustim-mungspflicht der Krankenkasse ist das in§ 12 Abs. 1 SGB V festgeschriebene Wirt-schaftlichkeitsgebot. Dieses bindet nebenVertragszahnarzt und Krankenkasse ebenauch den Patienten. Da der weiterbehan-delnde Kollege zwischen Übernahme desbisherigen Behandlungsplanes und Neu-planung entscheiden kann, kommendurch einen Behandlerwechsel ggf.Mehrkosten auf die Krankenkasse zu. DesWeiteren bedarf es für den übernehmen-den Kieferorthopäden einer neuen Kos-tenübernahme.

Die Einholung der Zustimmung bei derKrankenkasse obliegt grundsätzlich demPatienten. Er ist verpflichtet, der Kranken-kasse die Gründe des Behandlerwechselszu offenbaren. Das Einbinden des Patien-ten liegt auch in dessen Interesse. Vermei-det er doch hierdurch, dass durch dennicht informierten bisherigen Behandlereine Mitteilung über ungenügende Mit -arbeit oder sogar der Behandlungsab-bruch gegenüber der Krankenkasse er-klärt wird.

Die Krankenkasse wird bei nachvollzieh-baren Voraussetzungen, z. B. Wohnort-wechsel, Besuch einer neuen Schule usw.,der Bitte der Versicherten entsprechen.Zwar gibt es keine Formvorschriften fürdie Zustimmung, so dass sie sowohlschriftlich oder mündlich oder konklu-

dent durch Kostenübernahmeerklärungeines neuen Behandlungsplanes erteiltwerden kann.

Übergabe der Behandlungs-unterlagenJedoch ist die schriftliche Zustimmungimmer zu empfehlen, da der zweitbehan-delnde Kollege die zur Weiterbehandlungnotwendigen kieferorthopädischen Un-terlagen für den Patienten beim Vorbe-handler dann unter Beifügung der Zu-stimmung anfordern kann, wodurch derbisherige Behandler Kenntnis von derOrdnungsgemäßheit und dem Einver-ständnis des Patienten hat.Der erstbehandelnde Kollege ist, obwohler diesen Patienten verliert, zur Mitarbeitin dem weiteren Geschehen, insbeson-dere zur Übergabe der Behandlungsun-terlagen, des Behandlerwechsels ver-pflichtet. Häufig informieren die Patienten ihrenKieferorthopäden bereits im Vorfeld, z. B.bei Wohnortwechsel, über den Wunschzur Weiterbehandlung durch einen Kie-ferorthopäden am neuen Wohnort. DerKieferorthopäde wird den Patienten überdas Verfahren und insbesondere über dieKassengenehmigung zum Behandler-wechsel informieren. In manchen Fällenkann er Hilfestellung bei der Auswahldes neuen Kieferorthopäden geben.Möchten die Patienten aber selbststän-dig den zweitbehandelnden Kieferortho-päden wählen, kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Es muss dererstbehandelnde Kieferorthopäde ent-scheiden, ob die zeitliche Verzögerungtoleriert werden kann oder nicht. Er istnach wie vor für die kieferorthopädischeBehandlung verantwortlich. Gegebenen-falls ist gemeinsam mit dem Patienten dergünstige Zeitpunkt des Wechsels zu be-stimmen. Werden die Unterlagen übereinen langen Zeitraum nicht angefor-dert, muss die Behandlung abgebrochenwerden.

Nach schriftlicher Anforderung wird derErstbehandler die notwendigen Behand-lungsunterlagen und Informationen zur

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 19Recht

Abrechnung dem Zweitbehandler über-geben. Für die ordnungsgemäße Überga-be ist der Erstbehandler verantwortlich.Aus diesem Grund rate ich, die Unterla-gen nicht dem Patienten auszuhändigen,sondern von Praxis zu Praxis zu schicken.Die Angaben und übergebenen Unterla-gen sind zu dokumentieren, da die Aufbe-wahrungspflichten auf den Zweitbehand-ler, insbesondere auch für Modelle undRöntgenaufnahmen, übergehen. Die bisher abgerechneten Gebührenposi-tionen, einschließlich der bei Wechsel imlaufenden Quartal bereits angefallenen,aber noch abzurechnenden müssen exakt dem Zweitbehandler mitgeteilt wer-den. Dies betrifft insbesondere die Abrech-nung von Zwischendiagnostiken. Da derGesetzgeber auch die Diagnostik be-schränkt hat, ist es dem Zweitbehandlerunmöglich, nach dem Erstbehandlungs-plan fortzufahren, ohne die Möglichkeitzu haben, selbst ausreichende Diagnosti-ken durchführen zu können. In diesemZusammenhang möchte ich auch daraufhinweisen, dass richtige Angaben zumletzten Abrechnungsquartal, zum letztenabgerechneten Abschlag bzw. Leerquar-tal, Datum des Behandlungsplanes bzw.Verlängerungsantrages, zum Behand-lungsbeginn, Behandlungsende und nichtzuletzt das Datum der KIG-Einstufungund diese selbst unbedingt zu übermittelnsind. Es darf nicht vorkommen, dass der Be-handlungsbeginn vor Erstellung des Be-handlungsplanes angegeben wird. Manche Kieferorthopäden übergeben dieUnterlagen erst, wenn offene Rechnungs-beträge der Patientenanteile ausgegli-chen sind. Dazu muss nachfolgend Stel-lung genommen werden.

Der Patient ist zur Mitarbeit verpflichtet,die Versicherten tragen den Eigenanteileiner kieferorthopädischen Quartalsab-rechnung von 20 % bzw. 10 %. Werdendie Rechnungen nicht bezahlt, verletztder Versicherte seine vertragliche Ver-pflichtung, der Behandlungsabschnitt(Erstbehandlung) kann nicht vertragsge-recht abgeschlossen werden und die Un-terlagen können meiner Meinung nachbis zum Ausgleich der offenen Beträgezurückgehalten werden.

Ein völlig anderer Sachverhalt stellt sichbeim Behandlerwechsel innerhalb desQuartals dar. Der Erstbehandler wird sei-ne Quartalsabrechnung durchführen.Verweigert er die Übergabe der Unterla-gen, weil die zu bezahlende Patientenan-teilsrechnung noch aussteht, kann demVersicherten nicht automatisch vertrags-widriges Verhalten unterstellt werden. Insolchen Fällen ist der Behandlungsab-schnitt der Erstbehandlung vertragsge-recht abgeschlossen. Somit müssen dieUnterlagen weitergegeben werden. DerErstbehandler trägt die Folgen, wenn auf-grund fehlender Unterlagen die Therapiebeim Zweitbehandler gefährdet wird.

Übernahme oder NeuplanungDer zweitbehandelnde Kollege kann erstnach Einsicht in die Unterlagen entschei-den, ob er die Behandlung nach dem bis-herigen Behandlungsplan des Erstbe-handlers weiterführt (Behandlungsüber -nahme). Er ist aber auch berechtigt, dieBehandlung mit einem neuen Behand-lungsplan fortzuführen (Neuplanung).Bei der Entscheidung, ob Behandlungs-übernahme oder Neuplanung, ist dasWirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.Das Drängen der Krankenkasse auf Fort-führung nur nach dem Erstbehandlungs-plan ist vertragsrechtlich nicht festgelegt.Der zweitbehandelnde Kollege ist aberverpflichtet, der Krankenkasse seine Ent-scheidung schriftlich und zeitnah, d. h.,im gleichen Quartal der Übernahme, mit-zuteilen. Damit übernimmt er auch die volle Ver-antwortung für die weitere kieferorthopä-dische Behandlung.

Entscheidet sich der Zweitbehandler zurNeuplanung, ist das Kostenübernahme-verfahren einschließlich möglicher Be-gutachtung durchzuführen. Übernimmter die Behandlung nach dem bisherigenBehandlungsplan, unterliegt dieser nichtder nachträglichen Überprüfung auf Wirt-schaftlichkeit und Notwendigkeit. Somitsind sowohl der Zweitbehandler als auchdie Krankenkasse an den bisherigen Plangebunden, sodass für den Fall notwendi-ger Änderungen nur die Verlängerungoder Therapieänderung zur Verfügungsteht.

Abrechnung

Bei Behandlung aufgrund von der Kassebewilligter Neuplanung entsteht abrech-nungstechnisch ein neuer Behandlungs-fall. Behandlungsmaßnahmen des Erst-behandlers sind damit in diesem Behand-lungsverhältnis unbeachtlich. Andersstellt sich dies im Fall der Übernahme dar.Falsche Angaben des Erstbehandlers füh-ren zu Mängeln in der Abrechnung desZweitbehandlers. Das betrifft besondersdie Anzahl der abgerechneten Leistun-gen. Wechselt der Patient im laufendenQuartal, darf beispielsweise die Gebüh-renposition 119/120 in diesem Quartalauch nur einmal abgerechnet werden.Beide Kieferorthopäden haben sich zu ei-nigen. In der Regel rechnet der Erstbe-handler diese Position ab. Rechnet derZweitbehandler mehr Leistungen ab, alsdie Krankenkasse gemäß ursprünglichemBehandlungsplan übernommen hat, führtdies zur Berichtigung beim Zweitbehand-ler. Dieser kann sich wegen der fehlerhaf-ten Angaben des Erstbehandlers zwecksErsatz an diesen wenden.

Dipl.-Stom. Hans-Otto VonderlindReferent für Kieferorthopädie

der KZV Thüringen

Wir danken für die freundliche Nach-druckgenehmigung aus tzb 12/2012.

Mancher findet nur deshalb ein Haarin der Suppe, weil er das eigene Hauptschüttelt, solange er isst.

Christian Friedrich Hebbel(deutscher Dramatiker und Lyriker,

1813 –1863)

Zitat des Monats

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/1520Praxisführung

Bei der Erneuerung von herausnehmba-rem Zahnersatz auf Implantaten muss ne-ben der ZE-Richtlinie 36 b noch beachtetwerden, dass nur die identische Erneu -erung der Versorgung der Befundklasse 7zuzuordnen ist. Liegt keine identische Erneuerung vor,sind die Festzuschüsse der Befundklas-sen 2, 3 und/oder 4 heranzuziehen.

Hinweise zum Beispiel 1:Es liegt keine Ausnahmeindikation derZE-Richtlinie 36 b vor, so dass es sich umeine andersartige Erneuerung handelt.Die Abrechnung erfolgt direkt mit demPatienten. Der Festzuschuss-Befund 7.6kann nicht zusätzlich mit beantragt wer-den, da dieser ausschließlich bei Vorlie-gen der Ausnahme nach der ZE-Richtlinie36 b mit beantragt werden kann. DerFestzuschuss-Befund 7.5 kann nicht ohneGenehmigung abgerechnet werden. Das zahnärztliche Honorar wird vollstän-dig nach der GOZ berechnet. Auch derZahntechniker wird ein privates Ver-zeichnis beziehungsweise die BEB zurBerechnung heranziehen. Bitte beachtenSie, dass der Hinweis auf die andersartigeVersorgung bereits bei der Beauftragungdem Zahntechniker anzuzeigen ist. Diesgilt auch für Regel- und gleichartige Ver-sorgungen. Gemäß unserer Plausibilitäts-prüfung ist nachvollziehbar, dass der klinische Befund, der den Festzuschuss-Befund 7.5 ausgelöst hat, versorgt ist.Weiterhin muss für jede berechneteGOZ-Position eine zahntechnische Leis-tung auf der Laborrechnung nachgewie-sen sein.Bei der GOZ-Pos. 5230 ist zu beachten,dass diese nur für die Versorgung durcheine totale Prothese oder Cover-Denture-Prothese ohne Restzahnbestand anzuset-zen ist. Sind jedoch noch Restzähne vor-

Identische Erneuerung und Wiederherstellung an implantatgetragenem Zahnersatz (Teil 6)

handen, erfolgt die Berechnung einer Cover-Denture-Prothese analog, gemäß § 6 Abs. 1GOZ.e -Fortbildung

Zu diesem Beitrag können Sie Fortbildungspunkte erhalten.

www.zahnaerzte-in-sachsen.de

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38B ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew BR SE SE SE SEo SE SEo SE SE SE SE SEo SE SEo SE SE SE RTP TP

Festzuschuss 1 x 7.5GOZ 1 x 5190, 4 x 5030, 4 x 5080, 1 x 5230

Bemerkung: Locatoren regio 45, 43, 33, 35

Beispiel 1: Erneuerung der implantatgetragenen Prothese – keine Ausnahmeindikati-on ZE-Richtlinie 36 b

Fremdlaborrechnung NBL (Beispiel 1)

Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl

NBL Modell aus Hartgips (Funktionslöffel) 1NBL Modell aus Superhartgips (Gegenkiefer) 1NBL Spezialmodell 2NBL Hilfsteil in Abdruck 4NBL Zahnfleischmaske, abnehmbar 4NBL Modell vermessen 1NBL Modellmontage im Mittelwertartikulator II 1NBL Montage eines Gegenkiefermodells 1NBL* Funktionslöffel aus Kunststoff für Implantate,

geschlossene Abformung 1NBL Kontrollschablone, Einbringungshilfe 4NBL Basis aus Kunststoff 1NBL Bisswall aus Wachs, auf Basis 1NBL Ausblockring positionieren 4NBL Sekundärteil fixieren, Resilienz festlegen 4NBL Ausblocken Unterschnitte 4NBL* Einarbeiten Sekundärteil in Kunststoffbasis 4NBL* Einbringen Retentionseinsätze als Verbindungselement 4NBL* Aufstellen Grundeinheit 1NBL* Aufstellen je Zahneinheit auf Kunststoffbasis 14NBL* Grundeinheit Fertigstellung mit Kunststoffbasis 1NBL* Fertigstellung mit Kunststoffbasis, je Zahneinheit 14xxx diverse Materialien für Verbindungselemente

(z. B. Abformkappen) 4xxx Seitenzahn-Kunststoff 8xxx Frontzahn-Kunststoff 6xxx Versandkosten ca. 10

* siehe Prüfung der Plausibilität (Beispiel 1) auf S. 21

Die Laborrechnungen zu den Beispielen sind nicht abschließend, gegebenenfalls sindweitere Leistungen möglich.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 21Praxisführung

Prüfung der Plausibilität (Beispiel 1) –keine Ausnahmeindikation

Hinweise zum Beispiel 2:In diesem Beispiel liegt die Ausnahme-indikation der ZE-Richtlinie 36 b vor, sodass eine Berechnung nach BEMA/GOZ/BEL II und NBL erfolgen muss. Die Ab-rechnung erfolgt über die zuständige KZV.In diesem Beispiel ist eine Metallbasismedizinisch notwendig. Zum 1.1.2014hat der Bewertungsausschuss durch Be-schluss die Möglichkeit der Versorgungmit einer Metallbasis bei implantatgetra-genen Versorgungen in den Leistungska-talog der GKV mit aufgenommen. Als Ho-norar-Position kommt die BEMA-Nr. 98 ei„Verwendung einer Metallbasis in beson-deren Ausnahmefällen“ zum Ansatz. Da-bei ist zu beachten, dass diese BEMA-Nr.immer medizinisch im Feld „Bemerkun-gen“ zu begründen ist.

Hinweise zu den Beispielen 1 und 2:In beiden Beispielen ist auf die Nennungder GOZ-Pos. 9050 (Entfernen und Wieder-einsetzen sowie Auswechseln eines odermehrerer Aufbauelemente bei einem zwei-phasigen Implantatsystem während der re-konstruktiven Phase) verzichtet worden.Für das Wechseln der Übertragungsteile,das gegebenenfalls zweimal erforderlichist, kann die Position je Implantat und jeSitzung berechnet werden. Laut Bestim-mung zur GOZ-Pos. 9050 kann diese ma-ximal dreimal je Implantat im Behand-lungsfall berechnet werden. Ist hierfür einindividueller Löffel notwendig, ist diesernach der GOZ-Pos. 5170 zusätzlich be-rechnungsfähig. Inge Sauer/Simona Günzler

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38B ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew ew BR SE SE SE SEo SE SEo SE SE SE SE SEo SE SEo SE SE SE RTP TP

Festzuschuss 1 x 7.5, 4 x 7.6, 1 x 4.5BEMA 1 x 97 bi, 1 x 98 ci, 1 x 98 eiGOZ 4 x 5030, 4 x 5080

Bemerkung: Locatoren regio 45, 43, 33, 35 und Metallbasis wegen schwieriger Biss-lageverhältnisse

Beispiel 2: Erneuerung der implantatgetragenen Prothese – AusnahmeindikationZE-Richtlinie 36 b – mit Metallbasis

Fremdlaborrechnung BEL II/NBL (Beispiel 2)

Nr. Leistungsbeschreibung Anzahl

001 8 Modell bei Implantatversorgung 3021 2 Funktionslöffel 1NBL Funktionslöffel aus Kunststoff für Implantate, offene Abformung 1NBL Spezialmodell 1NBL Hilfsteil in Abdruck 4NBL Zahnfleischmaske, abnehmbar 4NBL Modell vermessen 1012 8 Einstellen in Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung 1NBL Kontrollschablone, Einbringungshilfe 4021 6 Basis für Bissregistrierung bei Implantatversorgung 1022 8 Bisswall bei Implantatversorgung 1NBL Ausblockring positionieren 4NBL Sekundärteil fixieren, Resilienz festlegen 4NBL Ausblocken Unterschnitte 4NBL Einarbeiten Sekundärteil 4NBL Einbringen Retentionseinsätze als Verbindungselement 4021 8 Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung 1201 0 Metallbasis 1301 8 Aufstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung 1303 0 Aufstellung auf Metallbasis, je Zahn 14361 8 Fertigstellung Grundeinheit bei Implantatversorgung 1362 8 Fertigstellung je Zahn bei Implantatversorgung 14xxx Materialien für Verbindungselemente 4xxx Seitenzähne 8xxx Frontzähne 6933 8 Versandkosten bei Implantatversorgung 6–10

Prüfung der Plausibilität (Beispiel 2) – Ausnahmeindikation – mit Metallbasis

FZ-Befund GOZ BEMA BEL II NBL1 x 7.5 97 bi 301 8, 303 0,

361 8, 362 898 ci 021 2

4 x 7.6 4 x 5030 Einarbeiten Sekundärteil, Ein-4 x 5080 bringen Retentionseinsätze als

Verbindungselement1 X 4.5 98 ei 201 0

FZ- GOZ NBL*Befund1 x 7.5 1 x 5230 Aufstellen

Grundeinheit,Aufstellen je Zahneinheit,Grundeinheit Fertigstellung,Fertigstellung je Zahneinheit

4 x 5030 Einarbeiten Sekundärteil

4 x 5080 Einbringen Re-tentionseinsätze

1 x 5190 Funktionslöffel

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/1522Praxisführung

GOZ-Telegramm

Frage Es erfolgt der Austausch von Aufbauteilen bei bereits freigelegten Implantaten (als selbstständige Leistung, nicht imZusammenhang mit Leistung nach Geb.-Nr. 9040 GOZ) zur Verbesserung des Gingivadurchtrittes von Implantatenzur Aufnahme von Suprakonstruktionen vor Beginn der rekonstruktiven Phase.

Wie erfolgt die Leistungsberechnung?

Antwort Die oben genannte Leistung ist in der GOZ nicht beschrieben. Werden entsprechende Maßnahmen erbracht, isteine Berechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ in Analogie vorzunehmen.

Theorie Der Ansatz der Geb.-Nr. 9050 GOZ ist nicht zutreffend, da selbige das Entfernen und Wiedereinsetzen bzw.Auswechseln von Aufbauelementen während der rekonstruktiven Phase beschreibt und diese erst mit der pro-thetischen Versorgung beginnt.

§ 6 Abs. 1 GOZ„Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, könnenentsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnissesdieser Verordnung berechnet werden.“

Fundstelle Kommentar der BZÄKGOZ-Infosystem

http://goz.lzk-sachsen.org

Neue S2k-Leitlinie für die Dentale Volumentomographie

Einleitung

Die Dentale Volumentomographie (DVT)ist ein digitales Bildgebungsverfahren, beidem mittels dreidimensionaler Strahlen-bündel und flächigem Detektor anatomi-sche Strukturen des craniomandibulärenSystems professionell dreidimensionaldargestellt werden. Damit ist es möglich,anatomische Einzelheiten und Zusam-menhänge genau zu erkennen und aus-zuwerten. Bei entsprechender Indikationbietet die DVT erhebliche Vorteile bei derröntgenologischen Differenzialdiagnos-tik.Wie bei jeder Anwendung von Röntgen-strahlen gilt auch bei der Dentalen Volu-mentomographie das ALARA-Prinzip (aslow as reasonable achievable). Das heißt,dass jede Anwendung mit der für die Fra-gestellung geringstmöglichen Strahlendo-sis bei gleichzeitig bestmöglicher Abbil-dungsqualität zu erfolgen hat. Außerdemfordert der § 23 der Röntgenverordnungbei der Festlegung der rechtfertigenden

Indikation, dass der diagnostische Nutzendas Strahlenrisiko zwingend überwiegenmuss. Daraus ergeben sich für die DVTstreng definierte Anwendungsmöglich-keiten.In der neuen S2k-Leitlinie der DGZMKzur Dentalen Volumentomographie wirdder derzeitige Wissensstand der techni-schen Grundlagen, der Anwendungsge-biete und der verursachten Strahlendosenbeschrieben. Dabei richtet sich die Leitli-nie an alle Zahnärzte und Fachzahnärzteeinschließlich Ärzte für Mund-, Kiefer-und Gesichtschirurgie.Die sich derzeit auf dem Markt befindli-chen Geräte unterscheiden sich zum ei-nen nach der Positionierung der Patien-ten (stehend, sitzend, liegend), nach derGröße der abgebildeten Volumina undnach der verwendeten Detektortechnolo-gie (Bildverstärker, Flachpenel-Detekto-ren). Zum Teil werden auch Kombinati-onsgeräte bestehend aus Panoramaschicht -gerät und DVT-Gerät angeboten. Um beider Vielzahl unterschiedlicher Geräte ver-

lässliche Aussagen hinsichtlich der Strah-lenexposition machen zu können, wur-den für die Leitlinie insgesamt 15 Studienherangezogen, die nach einem standardi-sierten Messprotokoll Strahlendosen er-mittelt haben. Die ermittelten effektivenDosen sind abhängig von den abgebilde-ten Volumina (FOV - field of view) undschwanken teilweise erheblich zwischenunterschiedlichen Geräten.Die gemessenen mittleren effektiven Dosen liegen bei einem Volumen unter10 cm bei 92 µSv und bei Volumina zwi-schen 10 – 15 cm bei 118 µSv . Im Ver-gleich dazu beträgt die effektive Dosis beiPanoramaschichtaufnahmen 10 – 20 µSv.

DVT-Diagnostik bei Kindernund JugendlichenWeil Kinder und Jugendliche im Ver-gleich zu Erwachsenen ein dreifach er-höhtes Strahlenrisiko aufweisen, sind herkömmliche zweidimensionale Bildge-bungsverfahren bei der Diagnostik zu be-

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 23Praxisführung

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vorzugen. Strahlenexpositionen im Rah-men der zahnmedizinischen Behandlungvon Kindern und Jugendlichen sind indem Maße einzuschränken, wie dies mitden Erfordernissen der medizinischenWissenschaft zu vereinbaren ist. DieNeufassung der Leitlinie verzichtet des-halb bewusst auf Indikationsangaben fürDVT-Untersuchungen in der Kieferortho-pädie.Für die kieferorthopädische Routinediag-nostik besteht aufgrund der im Vergleichzu zweidimensionalen Röntgenaufnah-men deutlich erhöhten Strahlendosis so-wie des bisher nicht nachgewiesenenNutzens für den Patienten derzeit keineIndikation. Lediglich in Fällen komplexerFehlbildungen des orofazialen Systems,überzähliger Zahnanlagen, impaktierterZähne und Hyper- oder Dysplasien kannzur weiteren Diagnostik eine DVT-Auf-nahme zur Kenntnis über die exakte topo-grafische Beziehung herangezogen wer-den.

Indikationen und EmpfehlungenKariesNach bisheriger Datenlage ist die DVTzur Kariesdiagnostik nicht indiziert. Zwarerreichen hochauflösende Geräte bei un-gefüllten Zähnen annähernd die Qualitätvon Tubusaufnahmen, die deutlich höhe-re Strahlendosis rechtfertigt die DVT-Un-tersuchung aber keinesfalls. In der Umge-bung metallischer Füllungen ist eineBeurteilung der Aufnahmen aufgrund vonArtefaktbildungen nicht möglich.

ParodontologieDie DVT sollte nicht zur routinemäßigenparodontalen Diagnostik angewendetwerden. In ausgewählten Fällen könnenhochauflösende DVT-Aufnahmen mit be-grenztem Volumen, in denen klinischeund zweidimensionale Röntgenbefundenicht ausreichen, um eine Therapieent-scheidung zu fällen, zur Darstellung vonKnochentaschen und Furkationsdefektenindiziert sein.

EndodontieDie kleinvolumige und hochauflösendedentale digitale Volumentomographiekann in Ausnahmefällen indiziert sein,wenn– zweidimensionale Röntgenaufnahmen

bei Vorliegen klinischer Befunde undSymptome keine entsprechenden rönt-genologischen Befunde darstellen,

– klinische und andere Röntgenbefundedie Verdachtsdiagnose von Wurzelfrak-turen nicht ausschließen können,

– der Verdacht auf eine Stiftperforationvorliegt,

– die Lage frakturierter Wurzelkanalins -trumente bestimmt werden muss, so-fern dies mit herkömmlichen Bildge-bungsverfahren nicht möglich ist,

– Zahntraumata bestehen und diesezweidimensional nicht zweifelsfrei di-agnostiziert werden können.

ProthetikIn der zahnärztlichen Prothetik kann eineDVT-Untersuchung bei spezifischen Fra-gestellungen zur Einschätzung der Pfeiler-

wertigkeit indiziert sein, wenn dies durchklinische Parameter und eine zweidimen-sionale röntgenologische Darstellungnicht hinreichend geklärt werden kann.Bei Schmerzsymptomatik mit Verdachtauf Traumatisierung von Nervenaustritts-punkten durch tegumental getragenenZahnersatz kann im Einzelfall, wenn we-der zweidimensional röntgenologischnoch klinisch eine ausreichende Abklä-rung möglich ist, eine DVT-Diagnostik in-diziert sein.

Kiefergelenk- und Funktionsdiagnostiksowie deren TherapieWenn nach klinischer Untersuchung undggf. Berücksichtigung paraklinischer Befun-de ein Verdacht auf eine primär knöcherneKiefergelenkerkrankung besteht, kann eineDVT-Untersuchung indiziert sein.Zur Beantwortung von Fragestellungenmit Bildgebungsnotwendigkeit zum Dis-kus articularis bzw. zur artikulärenWeichteilpathologie ist ein DVT nicht in-diziert.

ImplantologieBei deutlichen anatomischen Abwei-chungen in der sagittalen und/oder trans-versalen und/oder vertikalen Ebene inForm und/oder Kieferrelation, wie zumBeispiel unter sich gehende Alveolarfort-satzbereiche, Alveolarfortsatzatrophie,Kieferhöhlensepten, kann eine DVT indi-ziert sein.Bei zweifelhaftem Erfolg nach Augmenta-tion kann eine DVT indiziert sein.In der implantologischen Diagnostik bei

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/1524Fortbildung

unsicherer Darstellung anatomisch wich-tiger Nachbarstrukturen in der 2D-Diag-nostik, wenn mit der 3D-Diagnostik eineKlärung zu erwarten ist, kann eine DVTindiziert sein.Eine DVT kann indiziert sein, wenn inzweidimensionaler röntgenologischerDiagnostik pathologische Veränderungenmit weitergehendem Klärungsbedarf auf-gefallen sind.Eine DVT kann indiziert sein, wenn Vor-erkrankungen oder Voroperationen derKieferhöhle mit möglichem Einfluss aufdie Implantatversorgung im Oberkiefer-seitenzahnbereich bestehen.Eine DVT kann indiziert sein bei speziel-len chirurgischen und/oder prothetischenTherapiekonzepten wie Sofortversor-gung, navigationsgestützte Implantolo-gie, komplexe interdisziplinäre Therapie-konzepte.Eine DVT kann indiziert sein bei Kompli-kationen nach Implantation oder Aug-mentation.

Operative Entfernung von Zähnen,insbesondere von WeisheitszähnenEine dreidimensionale Bildgebung mittelsDVT ist vor operativer Zahnentfernung,insbesondere Weisheitszahnentfernung,nicht erforderlich, wenn in der zweidi-mensionalen Röntgendiagnostik keineHinweise auf eine besondere Risikositu -ation vorliegen.Die DVT-Diagnostik kann indiziert sein,wenn in der klinischen Diagnostik oderder zweidimensionalen Röntgendiagnos-

des Kieferhöhlenzustandes vor einem ge-planten operativen Eingriff mit Kieferhöh-lenbezug (beispielsweise einer Sinusbo-denaugmentation) nur im Einzelfall beiVorliegen von anamnestischen und klini-schen Verdachtsmomenten (beispielswei-se auf eine Sinusitis) indiziert. Eine gene-relle Forderung zur Anfertigung einerpräoperativen DVT-Aufnahme kann nichterhoben werden

SpeichelsteineEine Indikation zur Abklärung von Spei-cheldrüsenpathologien mittels DVT be-steht nicht. Zur genauen Lokalisation vonSpeichelsteinen kann im Einzelfall eineDVT indiziert sein.

Traumatologie knöcherner StrukturenBei Frakturen des Gesichtsschädels kanndie DVT zur präzisen Lokalisationsdiag-nostik der Fragmente eingesetzt werden.Bei Verdacht auf eine Hirnbeteiligungoder relevante Weichgewebsschädigungsollte die CT-Darstellung einschließlichWeichgewebsfensterung gegenüber derDVT bevorzugt werden.

Lokalisation von FremdkörpernEine dreidimensionale Bildgebung ist zurLokalisation von Fremdkörpern, beispiels-weise vor geplanter chirurgischer Entfer-nung, notwendig, wenn mit zweidimen-sionalen Aufnahmen und zusätzlicher klinischer Diagnostik keine ausreichendeInformation zur Lage des/der Fremdkör-per/s erlangt werden kann.

tik Hinweise auf eine unmittelbare Lage-beziehung zu Risikostrukturen vorhan-den sind und gleichzeitig aus Sicht desBehandlers weitere räumliche Informa-tionen entweder zur Risikoaufklärung desPatienten, Eingriffsplanung oder auch fürdie intraoperative Orientierung erforder-lich sind.

Intraossäre pathologische Veränderun-gen wie odontogene Tumoren, größereperiapikale knöcherne Läsionen und Zysten und Ostitis, Osteomyelitis undOsteoporoseZur Abklärung größerer pathologischerVeränderungen im Kieferknochen, wie z. B. großer odontogener Zysten, odonto-gener Tumoren, primärer Knochentumo-ren, kann eine DVT-Aufnahme indiziertsein, wenn Kenntnisse über die räumlicheLage und Ausdehnung sowie die Zuord-nung zu Nachbarstrukturen für die weite-re Therapie wichtig sind. Außerdem kanneine DVT-Diagnostik zur weiteren Ab -klärung bei der Verdachtsdiagnose einerOsteomyelitis im Kieferknochen indiziertsein.

KieferhöhlenerkrankungenWenn mittels zweidimensionaler Rönt-genverfahren keine Abklärung möglich istbzw. es unwahrscheinlich erscheint, mitdiesen Verfahren eine Abklärung herbei-führen zu können, sollte zur Detektionund Differenzierung von Pathologien derKieferhöhle eine DVT-Aufnahme angefer-tigt werden. Dagegen ist die Abklärung

Eine 3D-Rekonstruktion Oberkiefer-Unterkiefer

Das 2D/3D-Röntgengerät „ORTOPHOS SL 3D“ von SironaFotos: Sirona

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 25Fortbildung

Wir trauern um unsere Kollegin

Dr. med. dent.

Haidemarie Lerch(Niesky)

geb. 25.05.1943 gest. 28.12.2014

Wir trauern um unsere Kollegin

Dr. med.

Gabriele Vogel(Oppach)

geb. 19.03.1954 gest. 23.02.2015

Wir trauern um unseren Kollegen

Johannes Gascho(Krostitz)

geb. 21.11.1931 gest. 16.03.2015

Wir trauern um unseren Kollegen

Dr. Dr. med. habil.

Manfred Andreas(Leipzig)

geb. 22.02.1932 gest. 24.03.2015

Wir trauern um unseren Kollegen

Dr. med. dent.

Heinz Joannou(Dresden)

geb. 25.02.1930 gest. 24.03.2015

Wir werden Ihnen ein ehrendes Andenken bewahren.

Komplexe Fehlbildungen (einschließlichLippen-, Kiefer- und Gaumenspalten)Die Bildgebung bei komplexen Fehlbil-dungen, insbesondere bei Syndromen,stellt in der Regel eine Individualent-scheidung dar. Generelle Empfehlungenzur Diagnostik können daher nicht ausge-sprochen werden.Bei asymmetrischen Anomalien, aberauch vor und nach komplexen Umstel-lungsosteomien im Gesichtsschädel undFrontobasisbereich besteht ohne Zweifeleine medizinische Indikation zur dreidi-mensionalen Bildgebung. ln solchen Fäl-len stellt die DVT für die Diagnostik undTherapieplanung das Mittel der Wahl dar.Im Bereich der Diagnostik und Planungim Kindesalter müssen die besonderenRisiken allerdings kritisch abgewogenwerden.Diagnostik der oberen Atemwege(u. a. orofaziale Fehlbildungen, Schlaf-apnoe)Mit der DVT lassen sich die oberen Atem-wege darstellen und befunden. Es könnenVeränderungen erkannt und sowohl qua-litativ als auch quantitativ erfasst werden.Indikationsbereiche sind z. B. Patientenmit Schlafapnoe-Symptomatik, Patientenmit orofazialen Fehlbildungen oder Pa-

tienten vor und/oder nach orthognathenOperationen.In speziellen Fällen kann deshalb (z. B.bei nachgewiesener Schlafapnoesympto-matik) in Absprache mit den beteiligtenNachbardisziplinen eine DVT-Aufnahmeindiziert sein.

ZusammenfassungGenerell gilt für alle Anwendungen derDentalen Volumentomographie, dass ei-ne strenge rechtfertigende Indikation be-stehen muss. Bei gleicher diagnostischerAussagekraft ist immer herkömmlichenBildgebungsverfahren der Vorzug zu ge-ben.Um die effektive Strahlendosis so geringwie möglich zu halten, ist eine exakte Be-grenzung des Volumens auf die zu unter-suchende Region zu fordern. Auch sollteman sich im Vorfeld einer DVT-Untersu-chung bewusst sein, inwieweit die dreidi-mensionale Darstellung dem therapeuti-schen Konzept dienen kann.

Dr. Matthias Seyffarth

Wir danken für die freundliche Nach-druckgenehmigung aus tzb 03/2014.

Nachruf für Dr. Hans-Joachim Heinrich

Mit großer Traurigkeit haben der Vorstandund die Mitarbeiter der Landeszahnärzte-kammer Sachsen die Nachricht vom Tod

unseres ehemaligen Kollegen, Dr. Hans-Joachim Heinrich, aufgenommen. Fast 10 Jahre lang stand er mit seinen Er-fahrungen und Kenntnissen sowie mitHerz und Seele im Dienste der sächsi-schen Zahnärzte. Er hat viel geleistet underreicht in den Jahren, in denen er in derKammer wirkte und ab 1992 die Zahn-ärztliche Stelle der LZKS aufbaute. Die Erinnerung an seine starke Persön-lichkeit, an sein Lachen und seine Zuver-sicht werden wir behalten. Wir verlierenmit Herrn Dr. Heinrich einen geschätztenMenschen und Kollegen.

Die Landeszahnärztekammer Sachsenwird Herrn Dr. Heinrich ein ehrendes An-denken bewahren.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/1526Fortbildung

Update der zahnärztlichen Pharmakologie (Teil 2)

Medikation bei Risikopatienten

Die zahnärztliche Behandlung beginntmit der Beurteilung des allgemeinen Ge-sundheitszustandes. Hierbei ist schon oftzu erkennen, ob es sich um einen Risiko-patienten handelt. Bei diesen Patienten istdas Komplikationsrisiko unter der Be-handlung gegenüber der gesunden Nor-malbevölkerung erhöht. Neben den be-sonderen Patientengruppen Kinder undJugendliche sowie schwangere und stil-lende Frauen finden wir Risikopatientenbesonders häufig bei älteren Patientenmit chronischen Krankheiten. In Deutsch-land berichten 42 % der Frauen und 35 %der Männer, dass sie an einer chronischenKrankheit leiden. Die Häufigkeit chroni-scher Erkrankungen nimmt mit dem Alterzu. 53 % der über 65-jährigen Männerund knapp 60 % der Frauen dieser Alters-gruppe geben an, an mindestens einerchronischen Krankheit erkrankt zu sein(Robert-Koch-Institut, 2012) (Abb. 3).Zwei Drittel aller über 80-Jährigen leidenan mindestens zwei, fast ein Viertel derPatienten dieser Altersgruppe an mindes-tens fünf chronischen Krankheiten. Im Durchschnitt nimmt ein über 65-Jähri-ger in Deutschland pro Tag sieben Wirk-stoffe ein. Etwa ein Drittel aller über 65-Jäh -rigen ist multimedikamentiert (Schiemannu. Hoffmann, 2013). Bei einer Polyphar-makotherapie kommt es leicht zu Medika-tionsfehlern, das Risiko für unerwünschteArzneimittelwirkungen (UAW) und das Interaktionspotenzial mit anderen (z. B.zahnärztlichen) Arzneimittelverordnun-gen steigt (Jaehde et al., 2008).Die Osteoporose, an der in Deutschlandetwa 8 – 10 Mio. Menschen leiden, hatdurch die zunehmende Medikation mitBisphosphonaten für die Zahnmedizin eine besondere Bedeutung. Die bisphos-phonatinduzierte Osteonekrose des Kie-fers (BP-ONJ) tritt bei intravenöser, hochdosierter Gabe nach unterschiedlichenStudien bei 1 – 19 % der Behandlungsfäl-le auf (Grötz et al., 2012). Eine pronlon-gierte Antibiose über 10 Tage und eineDeckung der Alveolen bei Zahnextraktio-nen werden zur Prophylaxe der BP-ONJempfohlen (Grötz et al., 2012).

Die Prävalenz der Niereninsuffizienz miteiner glomerulären Filtrationsrate unter60 ml/min wird mit 11 – 13 % angegeben(Levey et al., 2009). Für den chirurgischtätigen Zahnarzt sind Strukturveränderun-gen des Kieferknochens (renale Osteopa-thie) zu beachten, die z. B. eine Kontra -indikation für Implantate darstellen.Patienten unter einer immunsuppressivenTherapie nach Nierentransplantation (z. B. Ciclosporin A) zeigen häufiger Gin-givawucherungen. „Hauptfeinde“ derNiere sind die NSAR oder Mischanalgeti-ka, deshalb hat Paracetamol die erste Pri -orität. Bei Penicillinen sollten die Dosi-sierungsintervalle verlängert werden, dieStartdosis ist jedoch beizubehalten. Clin-damycin benötigt keine Dosisanpassung. Erkrankungen der Leber, dem zentralen„Entgiftungsorgan“ des Körpers, habenvielfältige Auswirkungen. Bei Abnahmeder Leberperfusion durch Alterungspro-zesse, Stoffwechselerkrankungen und Al-koholmissbrauch wird die hepatische Eli-mination vieler Medikamente beeinflusst.Es besteht das Risiko einer Verzögerungder Ausscheidung und/oder einer Verlän-gerung der pharmakologischen Wirkung.In der Leber metabolisierte Analgetika,wie Paracetamol und ASS, sollten vermie-den werden. Während bei Clindamycin

eine Dosisanpassung nötig ist, muss beiPenicillinen die Dosis erst bei ausgepräg-ter Leberschädigung reduziert werden.Die Dosis von Articain als häufigstem LAin der Zahnmedizin muss weder bei Nie-ren- noch bei Leberschädigungen redu-ziert werden, da dieser Wirkstoff zu fast90 % durch unspezifische Esterasen imGewebe und Blut abgebaut wird (Isen,2000).Etwa 7,2 % der Erwachsenen im Alter von18 – 79 Jahren bzw. 4,6 Millionen Deut-sche leiden unter einem ärztlich diagnos-tizierten Diabetes mellitus (Rathmann etal., 2013). Neben einer höheren Infekti-onsrate nach chirurgischen Eingriffenmuss die erhöhte Nachblutungsgefahr beilänger bestehendem Diabetes beachtetwerden. Auf einen Adrenalinzusatz beider LA sollte aufgrund der möglichenkurzfristigen Blutzuckererhöhung mög-lichst verzichtet werden. HbA1c ist Hä-moglobin, das an Glukose gebunden ist.Es repräsentiert die Stoffwechsellage desPatienten in den letzten vier bis acht Wo-chen. Ein gut eingestellter Diabetikerweist einen HbA1c-Zielkorridor von 6,5 –7,5 % auf (Pfeiffer u. Klein, 2014),schlecht eingestellte Diabetiker liegendeutlich darüber. Jeder Diabetiker sollteheutzutage seinen HbA1c-Wert kennen.

Abb. 3 – Prozentuale Häufigkeitsverteilung chronischer Krankheiten in Deutschland2010 in verschiedenen Altersgruppen (Robert-Koch-Institut, 2012)

60

50

40

30

20

10

0

18–29 J. 30–44 J. 45–64 J. ab 65 J.

16,318,9

26,030,1

41,1

48,6

53,7

♂ ♀

59,2

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 27Fortbildung

Gerade für die Planung von Implantatensollte dieser Wert stets abgefragt werden.Von verschiedenen Autoren wird bei Dia-betikern eine Antibiotikaprophylaxe inForm einer präoperativen Einmalgabeempfohlen.Patienten mit Herzfehlern und Herzklap-penersatz rufen für den Zahnarzt beson-dere Probleme hervor. Zum einen sind sieeinem hohen Endokarditisrisiko ausge-setzt, zum anderen sind sie zumeist dau-erantikoaguliert. Die Endokarditisprophy-laxe wird seit 2007 nur noch auf Patien-ten mit einem– prothetischen Klappenersatz,– Zustand nach bakterieller Endokardi -

tis,– angeborenen Herzfehler (CHD),– Zustand nach Herztransplantation mit

anschließender Valvulopathiein Form einer Einmalgabe von 2 g (< 70 kgGewicht) bzw. 3 g (> 70 kg Gewicht)Amoxicillin oral angewendet. Bei einerPenicillinallergie sind 600 mg Clindamy-cin die Alternative. Wichtig ist die Gabe30 – 60 min vor der Behandlung (Naber etal., 2007) (Tab. 3). Da Bakteriämien nichtlänger als 15 min andauern, gewährt dieEinmalgabe mit einem ausreichendenWirkspiegel von durchschnittlich vierStunden sicheren Schutz.Durch die Einführung der neuen direktenAntikoagulantien (NOAK) Dabigatran(Pradaxa®), Rivaroxaban (Xarelto®) undApixaban (Eliquis®) haben sich in den ver-gangenen Jahren auch für Zahnärzte eini-ge Veränderungen ergeben (Abb. 4). Dadiese neuen Wirkstoffe relativ teuer sind,erfolgt die Antikoagulation in Deutschlandzurzeit noch überwiegend mit Cumarinde-rivaten. NOAK wirken über die direkteHemmung eines Gerinnungsfaktors (z. B.Thrombin beim Dabigatran) anstelle einerindirekten Hemmung über die Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren bei denCumarinderivaten. Die Substanzen wer-den in fester Tagesdosis täglich gegeben,ein Gerinnungs-Monitoring ist nicht not-wendig. Allerdings ist auch kein Gegen-mittel bei einer Überdosierung verfügbar!Das perioperative Prozedere vereinfachtsich beim Absetzen dieser Präparate. An-stelle des umständlichen „Bridging“ mitHeparin bei Cumarinderivaten ist die Ge-rinnungshemmung bei den NOAK auf-grund der kurzen Halbwertszeit relativ

unterschiedlichem Ausmaß renal, diesführt zu substanzspezifisch unterschiedli-chen Empfehlungen bezüglich der An-wendung bei Niereninsuffizienz (Steiner,

schnell aufgehoben. Die höchsten Spie-gel im Blut (Peak) werden bei den dreiSubstanzen nach etwa zwei bis vier Stun-den erreicht. Ihre Elimination erfolgt in

Wirkstoffklasse Wirkstoff- Applikationszeit- Dosierung bei Dosierung beibeispiel punkt und -art Erwachsenen Kindern (KG)

Penicilline mit Amoxi- 60 min vor dem < 70 kg < 15 kgerweitertem cillin Eingriff oral 2 g oral 0,75 g oralWirkungs- i.v. direkt vor > 70 kg 15 – 30 kgspektrum dem Eingriff 3 g oral 1,5 g oral

> 30 kg2 g oral

Cephalosporine Cefalexin wie oben 2 g oral 50 mg/kg Körpergew.

bei Allergie –> Clinda- wie oben 600 mg oral 20 mg/kgLincosamide mycin Körpergew.

Tab. 3 – Empfehlungen zur Endokarditisprophylaxe (Naber et al., 2007)

Apixaban

Rivaroxaban

Dabigatran

Xa X

Xla, VIIa, IXa

Prothrombin Thrombin

Fibrinogen Fibrin

Koagulumhemmen

aktivieren

Abb. 4 – Die neuen direkten oralen Antikoagulantien (NOAK) und deren Wirk -mechanismus

Art des Präoperative Karenz Postoperative KarenzWirkstoffes in Tagen in Stunden

(bei Niereninsuffizienz)

Dabigatran 112 – 24

(Pradaxa®) (2)

Rivaroxaban 112 – 24

(Xarelto®) (1,5)

Apixaban 112 – 24

(Eliquis®) (1,5)

Tab. 4 – Präoperative und postoperative Karenz bei den NOAK bei oralchirurgischenEingriffen kleineren Umfanges

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/1528Fortbildung

2012) (Tab. 4). Folgende Fragen müssenbei der Einnahme von NOAK präoperativabgeklärt sein:– Wann hat der Patient die letzte Dosis

genommen?– Wie hoch ist das Blutungsrisiko bei

dem beabsichtigten Eingriff?– Wie steht es um die Nierenfunktion?– Wie hoch ist die Kreatininclearance?Jede operative Intervention bei Patientenunter Antikoagulation sollte mit sorgfäl-tigster Blutstillung erfolgen. In der Praxisdes Verfassers hat sich dabei besondersdie bipolare Koagulation mit der Kauter-pinzette bewährt. Die ambulante Behandlung von Patien-ten unter Cumarintherapie (Marcumar®,Falithrom®) bzw. NOAK sollte jedoch nurbei Patienten durchgeführt werden, dieaufgrund ihres ausreichenden Allgemein-zustandes in der Lage sind, im Falle einerNachblutung die Praxis oder Klinik auf-zusuchen. Auch sollte die Erreichbarkeitdes verantwortlichen Zahnarztes für Not-fälle gegeben sein (Scheer et al., 2006).

Häufig verordnete Medikamentemit oralen UAWIn einer jüngst publizierten Studie zumNebenwirkungsprofil der meistverordne-ten Medikamente in Deutschland ergabsich, dass fast die Hälfte der 50 unter-suchten Arzneimittel unerwünschte oraleNebenwirkungen zeigte (Halling, 2013).24 von 50 untersuchten Arzneimitteln

wiesen orale Nebenwirkungen auf.Am häufigsten werden Geschmacksstö-rungen und Mundtrockenheit als UAW inden Fachinformationen genannt (Abb. 5).Gerade diese Nebenwirkungen belastenältere Patienten besonders stark. In ausge-prägten Fällen sollte die Medikation inAbsprache mit dem behandelnden Haus-arzt überprüft und evtl. umgestellt wer-den. Eine potenziell lebensbedrohlicheKomplikation stellt das (rezidivierende)angioneurotische Ödem dar, dass bei 0,1 – 2,2 % der mit ACE-Hemmern oderSartanen behandelten Hypertonikern auf-treten kann. Klinisch kann das Ödemüber eine Schwellung der Lippen und desGesichtes bis zur lebensbedrohlichenObs truktion der oberen Atemwege rei-chen (Abb. 6 a und b). Die Zeitdauer zwischen dem Medikati-onsbeginn und dem ersten Auftreten derÖdeme kann Monate bis Jahre betragen.Im Falle rezidivierender Schwellungen imGesichtsbereich sollte jeder Zahnarztnach Ausschluss möglicher dentogenerUrsachen auch an diese Arzneimittelne-benwirkung denken. Liegt diese UAWvor, muss das auslösende Medikament so-fort abgesetzt und auf eine andere anti -hypertone Arzneimittelgruppe umgestelltwerden. Generell gilt lt. § 2, Abs. 6 Mus-terberufsordnung der BZÄK die Verpflich-tung für alle Zahnärzte, „die ihm aus sei-ner zahnärztlichen Behandlungstätigkeitbekannt werdenden unerwünschten Arz-neimittelwirkungen der Arzneimittelkom-

Abb. 5 – Anzahl der häufig verordneten Arzneimittel mit zugehörigen unerwünsch-ten oralen Arzneimittelwirkungen

Abb. 6 a – Ausgeprägtes angioneuroti-sches Ödem des Unter- und Mittelge-sichtes als Folge der Einnahme einesACE-Hemmers

Abb. 6 b – Derselbe Patient wie in Abb. 6 anach Abklingen des Ödems

11

9

5

3

1

Geschmacks-störungen

Mundtrocken-heit

Stomatitis/Glossitis

Angioneuro-tisches Ödem

OraleHypästhesie

mission der deutschen Zahnärzteschaftmitzuteilen“.

Dr. med. Dr. med. dent. Frank HallingGesundheitszentrum Fulda

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Literaturverzeichnis abrufbar unter:www.zahnaerzte-in-sachsen.de

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 29Herstellerinformation

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/1530Herstellerinformation/Kleinanzeigen

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„Dankefür alles!“

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Zahnärzteblatt SACHSEN 05/15 31Personalien

60 02.06.1955 Dipl.-Stom. Ilona Kaden09249 Taura

05.06.1955 Dipl.-Stom. Cornelia Zschau02977 Hoyerswerda

10.06.1955 Dr. med. Ingrid Fuchs08468 Reichenbach

10.06.1955 Dr. med. Axel Pütz01796 Pirna

13.06.1955 Dr. med. Michael Nolte09429 Wolkenstein

14.06.1955 Dr. med. Benno Walde01920 Räckelwitz

18.06.1955 Dr. med. Ute Berg08468 Reichenbach

22.06.1955 Dipl.-Stom. Ralph Kirsten04668 Grimma

22.06.1955 Dipl.-Stom. Christine Schürer08321 Zschorlau

24.06.1955 Dipl.-Stom. Jadwiga Lorenz02625 Bautzen

24.06.1955 Dipl.-Stom. Cornelia Rödel04758 Oschatz

24.06.1955 Dipl.-Stom. Cornelia Werner-Wiesmann01723 Kesselsdorf

25.06.1955 Dr. med. Gunnar Garte01445 Radebeul

25.06.1955 Dipl.-Stom. Stephan Schild04317 Leipzig

27.06.1955 Dipl.-Stom. Renate Krug04229 Leipzig

65 12.06.1950 Dipl.-Stom. Rainer Dittrich08289 Schneeberg

19.06.1950 Dr. med. Jürgen Löffler01156 Dresden

20.06.1950 Ernst Lübbe04318 Leipzig

26.06.1950 Dipl.-Med. Angelika Gütling09111 Chemnitz

28.06.1950 Dr. med. Ursula Reha-Rettig02977 Hoyerswerda

28.06.1950 Dr. med. Dieter Zorn04177 Leipzig

Geburtstage im Juni 2015

29.06.1950 Dipl.-Med. Heidi Ludwig09111 Chemnitz

30.06.1950 Dipl.-Stom. Christina Moreno01099 Dresden

70 03.06.1945 Dr. med. Klaus Haubold04736 Waldheim

07.06.1945 Dipl.-Med. Ulrike Hofmann01129 Dresden

13.06.1945 Dipl.-Med. Klaus Jacob04741 Niederstiegis

17.06.1945 Dr. med. Wolfgang Mann09224 Chemnitz/OT Grüna

17.06.1945 Dr. med. Sabine Pannasch01324 Dresden

21.06.1945 Dipl.-Med. Gunter Hofmann09514 Lengefeld

29.06.1945 Günter Fiedler02779 Großschönau

80 25.06.1935 SR Dr. med. dent. Lieselotte Rosenberg04277 Leipzig

30.06.1935 Dr. med. dent. Harry Kühnel02779 Hainewalde

81 16.06.1934 Dr. med. dent. Sieglind Just01454 Großerkmannsdorf

22.06.1934 SR Ingrid Damm08547 Plauen/OT Jößnitz

84 10.06.1931 SR Dr. med. dent. Dieter Werner04277 Leipzig

18.06.1931 Dr. med. Dr. med. dent. Siegmar Mahn01734 Rabenau

88 09.06.1927 Renate Peschke01309 Dresden

20.06.1927 OMR Dr. med. dent. Harald Heinemann04655 Kohren-Sahlis

Wir gratulieren!

Jubilare, die keine Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Sachsen wünschen, informieren bitte die Redaktion.

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-BestellformularFAX79 Professionelle Zahnreinigung

80 Craniomandibuläre Dysfunktionen

81 Mit der „Krone“ wieder lachen können

82 Implantate:Wann?Wie?Wo?Wer?

83 Zahnfit schon ab eins!

84 Die Qual derWahl fürs Material

Zahnarztpraxis

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20 Exemplare 5,20 € 2,80 €Gesamt 8,00 €

30 Exemplare 7,80 € 4,70 €Gesamt 12,50 €

40 Exemplare 10,40 € 5,00 €Gesamt 15,40 €

50 Exemplare 13,00 € 5,20 €Gesamt 18,20 €

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79Bakterien · Zahnbelag · Zahnstein · Feinreinigung · Politur · Fluoridierung · Kosten

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Professionelle ZahnreinigungAuch gründliches Putzen braucht die Hilfe von Profis

Setzen Sie sich bitte in Gedanken ein-mal auf Ihre Zunge und schauen Siesich um! Sicher werden Sie verschie-dene Stellen finden, die Sie mit Ihreralltäglichen Zahnpflege zuhause nichtvollständig erreichen: Tiefe Fissurenin den Kauflächen, Zahnhalsbereicheentlang der Zahnfleischränder odertiefe Zahnzwischenräume sind für eine normale Zahnbürste nur schwerzugänglich. Noch schwieriger wird es,wenn Zähne verschachtelt stehenoder ein festsitzender Zahnersatz mitKronen und Brücken enge Nischen bildet.

Die einzige Möglichkeit zur Reduzie-rung der Bakterien ist die gründlichemechanische Entfernung des Zahnbe-lags. Spülungen oder Medikamente allein reichen nicht. Im Prinzip ist esganz einfach: Kein Zahnbelag – keineBakterien. Keine Bakterien – keineKaries oder Zahnfleischentzündung.

Lesen Sie in diesem ZahnRat, wie Siemit einer Professionellen Zahnreini-gung (PZR) in der Zahnarztpraxis Ih-rem Ziel gesunder und schöner Zähnenäher kommen!

In einem gesunden Gebiss gibt esüber 100 Risikoflächen, an denenZahnbelag haften kann. Dieser Zahn-belag ist der Nährboden für vieleBakterien, die Zähnen und Zahn-fleisch schaden können. Einige Bak-terien bilden Säuren, welche dieZahnsubstanz zerstören. Andere kön-nen Auslöser für Infektionen sein,die den Zahnhalteapparat vernich-ten. Sowohl Karies als auch Parodon-titis sind bakteriell bedingte Erkran-kungen. Außerdem sorgen Bakterienin der Mundhöhle für den oft beklag-ten Mundgeruch.

81

Patientenzeitung der Zahnärzte

Mit der „Krone“ wieder lachen könnenUnser Ratgeber für alle, denen eine „Krönung“ bevorsteht – mit Hinweisen zur Materialauswahl

Sie mögen gerade nicht gern so richtiglachen? Es gibt einen abgebrochenenEckzahn oder eine dunkle Verfärbung?Eine kunstliche Krone kann hierbeigenau die richtige Behandlungsformsein.

In diesem ZahnRat wollen wir Ihnenerläutern, welche künstlichen Kronen

vorschlägt, können Sie Ihre Entschei-dung treffen – ein wichtiger Schrittauf dem Weg zu einer gelungenen Be-handlung!

Unser gemeinsames Ziel ist es, dassSie möglichst bis ins hohe Alter herz-haft zubeißen und ganz besondersherzlich lachen können!

es gibt, welche Aufgaben sie habenund wie eine Behandlung ablaufenkönnte. Wir zeigen Ihnen auch auf,welche Materialien möglich sind.

Daruber hinaus verweisen wir auf Probleme, die es mit einer Krone geben kann. Nur wenn Sie genau ver-stehen, was Ihnen Ihr Hauszahnarzt

Zahnkrone · Zahnersatz · Kronenarten · Behandlungsbeispiel · Ästhetik · Prothetik

Patientenzeitung der Zahnärztein Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

80Kauorgan · Funktionseinschränkungen · Untersuchungsmethoden · Behandlungsmöglichkeiten

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Craniomandibuläre Dysfunktionen

Der Begriff „craniomandibuläre Dysfunk-tionen (CMD)“ umfasst eine Reihe klini-scher Symptome der Kaumuskulatur und/oder des Kiefergelenks sowie der dazuge-hörenden Strukturen im Mund- und Kopf-bereich. Der Begriff Myoarthropathie so-wie die englischsprachigen Ausdrücke„Temporomandibular Disorders“ (TMDs)und „Craniomandibular Disorders“ (CMD)entsprechen im Wesentlichen der obengenannten Bezeichnung.

Leitsymptome craniomandibulärer Dys-funktionen sind Schmerzen und Funkti-onseinschränkungen des Kauorgans. Schmerzen treten auf in der Kaumusku-latur (Abb. 1), im Bereich vor den Ohren(präaurikulär) und/oder im Bereich derKiefergelenke. Oft werden diese Be-schwerden durch Kauen oder andere Un-terkieferbewegungen verschlimmert.

Funktionsstörungen zeigen sich in Ein-schränkungen (Abb. 2) und Asymmetrien

Begriff Ursachen

Leitsymptome

Das Kauorgan (Fachbegriff: „Craniomandi-buläres System“) ermöglicht uns, durchgeordnetes Zusammenspiel von im We-sentlichen fünf Muskelpaaren sowie demlinken und rechten Kiefergelenk und ei-nem komplexen Band- und Gelenkkapsel-apparat den Mund zu öffnen, den Unter-kiefer seitwärts und nach vorn zu bewe-gen und wieder zu schließen. Bei Störun-gen gerät dieses System aus dem Gleich-gewicht, und es kann zu Schmerzen in derKaumuskulatur und/oder in den Kieferge-lenken kommen. Außerdem können Ver-änderungen im Bewegungsablauf des Un-terkiefers eintreten, und es kann passie-ren, dass die Mundöffnung eingeschränktwird oder Geräusche im Kiefergelenk(Knacken, Reiben) auftreten. Die Ursachen für diese und eine Reiheweiterer Krankheitszeichen im Mund-,Kiefer- und Gesichtsbereich können in ei-ner Über- oder Fehlbelastung der Kau-muskulatur und der Kiefergelenke liegen. Eine häufige Ursache hierfür ist Bruxis-mus, also das Pressen oder Knirschenmit den Zähnen (Näheres dazu im Ab-

der Unterkieferbewegungen sowie in Kie-fergelenkgeräuschen wie Knackenund/oder Reiben. Begleitsymptome kön-nen Kieferschmerzen, Zahnschmerzenund Ohrenschmerzen sowie vor allemKopf- und Gesichtsschmerzen sein.

Weitere häufige Symptome sind starkeAusprägung (Hypertrophie) der Kau-muskulatur sowie übermäßige Abnut-zungserscheinungen der Zahnhartsubs-tanzen infolge von Kieferpressen undZähneknirschen (Bruxismus). Vor allembei akuten Beschwerden berichten dieBetroffenen, dass ihre Zähne nicht mehrrichtig aufeinanderpassen.

schnitt „Bruxismus“). Angewohnheitenwie das Kauen auf Fingernägeln, denLippen bzw. Wangen oder Schreibgerä-ten sowie übermäßiges Kaugummikau-en können ebenfalls zu einer schmerz-haften Überlastung führen. VeränderteZahnkontakte, Zahnfehlstellungen undProbleme mit dem Zusammenbiss (Ok-klusionsstörungen) können – insbeson-dere bei Patienten, die in der Vergan-genheit bereits an CMD-Problemenlitten – zur Auslösung von Symptomenbeitragen.Die engen Beziehungen zum Halte- undStützapparat, insbesondere zur Halswir-belsäule, führen dazu, dass Fehlhaltun-gen des Kopfes Beschwerden auslösenkönnen. Dies kann im Zusammenhang mitBesonderheiten der Körperhaltung auf-treten, speziell bei Vorverlagerungen vonKopf und Hals, aber auch beim Schlafenauf dem Bauch mit zur Seite gedrehtemKopf. Beschwerden können auch im Zu-sammenhang mit der Kopfhaltung bei derArbeit am Bildschirm entstehen, insbe-sondere bei Verwendung ungenügend an-

Abb. 1: Schmerzen in den Wangen beim Kauenund in Ruhephasen als Zeichen von Überlastung

Abb. 2: Blockaden in der Mundöffnungsbewe-gung können die Folge von Verlagerungen der Gelenkscheibe (Discus articularis) sein

82Implanto log ie : B iomater ia l technik auf höchstem Niveau

Implantate: Wann? Wie? Wo? Wer?

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Was ist Implantologie?Die zahnärztliche Implantologie ist dieWissenschaft, die sich mit den Werk-stoffen, den Operationsmethoden undder Gestaltung des Zahnersatzes aufImplantaten beschäftigt. Im weiterenSinne gehört dazu auch die Entwicklungvon Methoden, den Knochen und dasZahnfleisch zu ersetzen, wenn diese imLaufe der Zeit verloren gegangen sind.

Was sind Implantate?Das zahnärztliche Implantat ist ein dü-belartiger Formkörper, der anstelle einerZahnwurzel in den Knochen einge-schraubt wird und der Befestigung vonZahnersatz dient. Das kann eine einzel-ne Zahnkrone sein, aber auch eineBrücke oder eine abnehmbare Prothese.

Inhalt:

� Wer implantiert?� Wann wird implantiert?

� Wann sind Implantate sinnvoll?� Wann sind Implantate nicht

möglich?

� Chirurgische Behandlung� Prothetische Behandlung� Nachsorge und Recall

� Einzelzahnersatz� Zahngruppenersatz� Versorgung (nahezu) zahnloser

Kiefer

84Amalgam · Komposite · Glasionomer · Gold · Keramik · CAD/CAM · Kosten · Pflege

Die Qual der Wahl fürs MaterialWelche Füllung ist die richtige für Ihren Zahn?

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Die Füllung an Karies erkrankter Zähnegehört auch heute noch zu den häufigs-ten Behandlungen in einer Zahnarzt-praxis. Damit ein geschädigter Zahngut versorgt werden kann, muss zuerstdie erkrankte Zahnhartsubstanz voll-ständig entfernt werden.

Dabei möchte die moderne Kariesthe-rapie so viel gesunde Zahnhartsubstanzwie möglich erhalten und so wenigZahnsubstanz wie nötig entfernen.Unterschiedliche Füllungsmaterialienmit ihren vielfältigen Eigenschaftenund Verarbeitungsmöglichkeiten hel-fen, dieses Ziel zu erreichen.

Sie als Patient sollen sicher entschei-den können, welche Füllungsmateri-alien in Ihrem Mund eingesetzt werden.Ihr Zahnarzt berät Sie gern über dieverschiedenen Eigenschaften der Werk-stoffe sowie über die jeweiligen Anfor-derungen an den zu versorgenden Zahn.

Ergänzend erklärt dieser ZahnRat, war-um ein Zahn mit einer Füllung versorgtwerden muss. Der ZahnRat listet dieverfügbaren Füllungsmaterialien aufund nennt ihre Vor- und Nachteile. Erbegründet, warum für die Zahnbe-handlung mit einem modernen Füllungsmaterial zusätzliche Kosten

Schon gewusst …?

Bis zur Entwicklung des Amalgamsin der ersten Hälfte des 19. Jahr-hunderts standen als Material fürZahnfüllungen oft nur Zinn undBlei (lateinisch: plumbum) zur Ver-fügung. Daher stammt auch dieumgangssprachliche Bezeichnungfür Zahnfüllungen: Plombe.

entstehen können. Außerdem gibt dieser ZahnRat Tipps zur Pflege IhrerZähne, mit der Sie eine erneute Karies-Erkrankung verhindern können.

83S c h w a n g e r s c h a f t · K a r i e s · Z ä h n e p u t z e n · F l u o r i d · E r s t e r Z a h n a r z t b e s u c h

Zahnfit schon ab eins!Zähne brauchen von Beginn an Aufmerksamkeit und Pflege

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Babys erste Zähnchen, wie freudigwerden sie von Eltern und Verwandtenbegrüßt! Ihr Durchbruch war wo-möglich mit Unwohlsein des Kindesund schlaflosen Nächten der Elternverbunden – nun werden sie erleich-tert bestaunt und bewundert.

Leider lässt oftmals nach einer Weile

diese Aufmerksamkeit für die niedli-chen Beißerchen nach. Die perlweißeReihe im Ober- und im Unterkieferwird als gegeben hingenommen, unddie Entwicklung des Kindes bietet an-dere Überraschungen genug.

Aber Vernachlässigung nehmen dieZähne übel. Dann kann es passieren,

dass sie wieder für Überraschungensorgen – aber für unangenehme. Daslässt sich vermeiden. Lesen Sie in die-sem ZahnRat viel Interessantes überdie Zahn- und Mundgesundheit in denersten drei Jahren Ihres Kindes (oderEnkels). Sie werden erfahren: Ihre Mü-hen nützen den Zähnen des Kindes –und sie zahlen sich auch sonst aus.

www.zahnrat.de