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Zehn Jahre Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - Dix ans de jurisprudence de la Cour de Justice des Communautés Européennes; Europäische Rechtsprechung; Répertoire de la Jurisprudence relative aux Traités instituant les Communautés Européennes (Kölner Schriften zum Europarecht. Herausgegeben vom Institut für das Recht der Europäischen Gemeinschaften der Universität Köln, Band 1; Bände 2-2 e; Bä ... Review by: H.-J. Schlochauer Archiv des Völkerrechts, 14. Bd., 2. H. (August 1969), pp. 291-293 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40797327 . Accessed: 12/06/2014 21:10 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 91.229.248.187 on Thu, 12 Jun 2014 21:10:03 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Zehn Jahre Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - Dix ans de jurisprudence de la Cour de Justice des Communautés Européennes;Europäische Rechtsprechung;Répertoire

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Zehn Jahre Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - Dix ans dejurisprudence de la Cour de Justice des Communautés Européennes; EuropäischeRechtsprechung; Répertoire de la Jurisprudence relative aux Traités instituant lesCommunautés Européennes (Kölner Schriften zum Europarecht. Herausgegeben vom Institutfür das Recht der Europäischen Gemeinschaften der Universität Köln, Band 1; Bände 2-2 e; Bä...Review by: H.-J. SchlochauerArchiv des Völkerrechts, 14. Bd., 2. H. (August 1969), pp. 291-293Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40797327 .

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Besprechungen 291

Obwohl viele Einzelheiten (S. 46) und das Wesen (S. 159 ff.) des Verfahrens übereinstimmen, schildert die Arbeit die Vorlagenkompetenz in der Montanunion und im Recht der jüngeren Gemeinschaften in getrennten Kapiteln. Gemeinsam wer- den folgende Punkte behandelt: Schieds- richter sind nicht zur Vorlage verpflich- tet (S. 68, 188). Die Frage, welcher Rich- ter letzter Instanz zur Vorlage verpflich- tet ist, beurteilt sich nicht nach seiner Stellung in der Hierarchie, sondern nach der einzelnen Sache; dabei werden mög- liche außerordentliche Rechtsbehelfe nicht berücksichtigt (S. 70 ff.). Ein An- trag der Streitpartei ist für die Vorlage nicht erforderlich (S. 45, 79). Nach ita- lienischem Recht ist der Vorlagebeschluß anfechtbar (S. $γ), dennoch kann der Gerichtshof der Gemeinschaften proze- dieren, ohne die Entscheidung der höhe- ren nationalen Instanz abzuwarten (S. 105 ff.). Legt ein nationaler Richter fälschlich eine Frage nicht zur Vorab- entscheidung vor, so scheint Abhilfe nur darin zu bestehen, daß dem Staat in den vertragsmäßig vorgesehenen Verfahren der Vorwurf einer Vertragsverletzung gemacht wird (S. 149 ff.). Das Interven- tionsrecht interessierter Parteien scheint dem Verfasser nicht großzügig genug ge- regelt zu sein (S. 112 ff., 204).

Ausführlich behandelt die Schrift die Fälle, in denen von der Anrufung des Gerichtshofs der Gemeinschaften nach Meinung einiger abgesehen werden könn- te, insbesondere die vermeintlich klaren Bestimmungen und die vom Gerichtshof bereits behandelten Fragen; sie emp- fiehlt, in Zweifelsfällen das Vorlagever- fahren zuzulassen (S. 89, 136). Als Ita- liener befaßt der Autor sich verständli- cherweise mit dem in seinem Lande auf- getauchten Streit über das Verhältnis des Vorlageverfahrens zu nationalen, insbe- sondere Verfassungsstreitverfahren (S. 86 ff.); er billigt die italienische Entschei- dung Costa-ENEL nicht (S. 87, 200). Bei dieser Gelegenheit behandelt er das viel- umstrittene Problem, worauf im italieni- schen Recht die Geltung von Völkerrecht gestützt werden könne. Er hält in An- sehung der Europäischen Gemeinschaften

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nicht Art. 11 der italienischen Verfas- sung, sondern Art. 10 für die maßgeb- liche Norm, und im Verhältnis zu den Gemeinschaften zwingendes Völkerrecht nach wie vor für anwendbar (S. 148).

Am Schluß empfiehlt der Verfasser die Annahme eines gleichlautenden Gesetzes durch die Mitgliedstaaten, das die Pro- zedur zur Vorlage einheitlich regelt (S. 220 f.). Man würde denken, daß ein Vertrag, der self-executing formuliert wäre, bessere Dienste zu dem Zweck lei- stet. Noch besser wäre, meint der Verfas- ser, die Erhebung des Gerichtshofs der Gemeinschaften zu einer Revisionsinstanz im Gemeinschaftsrecht, die unmittelbar zugänglich wäre (S. 220).

Prof. Dr. F. Münch, Bonn

Zehn Jahre Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - Dix ans de jurisprudence de la Cour de Justice des Communautés Euro- péennes. 196s. XVI, 687 S.

Europäische Rechtsprechung 1953-1962 (1965) XII, 425 S.; 1963 (1965) VII, 119 S.; 1964 (1965) VIII, 210 S.; 1965 (1966) VIII, 271 S.; 1966 (1967) VIII, 252 S.; 1967 (1968) VII, 272 S.

Répertoire de la Jurisprudence re- lative aux Traités instituant les Communautés Européennes 1953-1962 (1965) XI, 398 S.; 1963 (1965) VII, 114 S.; 1964 (1965) VIII, 212 S.; 1965 (1966) IX, 258 S.; 1966 (1967) IX, 255 S.; 1967 (1968) IX, 275 S. (Kölner Schriften zum Europarecht. Herausgegeben vom Institut für das Recht der Europäischen Gemeinschaf- ten der Universität Köln, Band 1; Bände 2-2 e; Bände 3-3 e). Köln/ßer- lin/Bonn: Carl Heymanns Verlag. Anläßlich der zehnjärigen Tätigkeit

des Gerichtshofes der Europäischen Ge-

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292 Besprechungen

meinschaften hat das Institut für das Redit der Europäischen Gemeinsdiaften an der Universität Köln eine Arbeitsta- gung abgehalten, auf der in Arbeitskrei- sen Materien aus der Rechtsprechung des Geriditshofes diskutiert wurden. Die Re- ferate und Diskussionsbeiträge sind in Band 1 der damit eröffneten Reihe der »Kölner Schriften zum Europarecht« zu- sammengefaßt, in der gleichzeitig - seit- her durch jährlich veröffentlichte Teile fortgeführt - der Band 2 »Europäische Rechtsprechung« und der in völlig glei- cher Anordnung dessen französische Fassung enthaltende Band 3 »Repera- toire de la Jurisprudence relative aux Traités instituant les Communautés Eu- ropéennes« sowie inzwischen sieben wei- tere Bände zu Einzelfragen des euro- päischen Rechts erschienen sind.

Die der Kölner Tagung gewidmete Veröffentlichung verschafft Einblick in die Anwendung und Auslegung des Ge- meinschaftsrechts durch den Gerichtshof sowie in seine Funktion als Integrations- faktor innerhalb der Gemeinschaft der sechs Staaten. Die infolge ihrer Häu- fung relativ knapp behandelten Themen, die jeweils in einem Hauptreferat (eines Hochschullehrers) und zwei Korefera- ten (von einem Mitglied der supranatio- nalen Verwaltung und einem Juristen aus der Industrie) - in deutscher oder französischer Sprache - vorgetragen wurden, stehen nur in losem Zusammen- hang miteinander und sind, wo dieser vorhanden ist, gegenseitig wenig ab- gestimmt: Der Gerichtshof und nationa- les Recht; Der Gerichtshof als Verfas- sungsgericht; Auslegungsgrundsätze des Gerichtshofes; Der Gerichtshof und un- bestimmte Rechtsbegriffe (das Hauptre- ferat von W. von Simson ist über den konkreten Zusammenhang hinaus höchst anregend); Die Schadensersatzklage und ihr Verhältnis zur Nichtigkeitsklage; Die Untätigkeitsklage ; Prozeß Voraussetzun- gen; Prozeßmaximen; Die Lehre vom Verwaltungshandeln ; Diskriminierung und Subventionen; Kartelle; Finan- zielle Einrichtungen (im Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Koh- le und Stahl). In Plenarsitzungen wur-

den der erste und der letzte Verhand- lungsgegenstand erörtert: Der Gerichts- hof und die Nationalökonomie sowie die Frage »Empfiehlt es sich, Bestim- mungen über den Rechtsschutz zu än- dern?«, die durch kritische Auffassun- gen über die Spruchpraxis des Gerichts- hofes aufgekommen war, in der Erör- terung aber im wesentlichen negativ be- antwortet wurde.

Band 2 »Europäische Rechtsprechung«, dessen erster Teil die Jahre 195 3-1962 und dessen bisher erschienene Teile 2 a bis 2 e jeweils eines der Jahre 1963 bis 1967 - ebenso die französische Fassung in den Bänden 3, 3 a-e - betreffen, ist ein »Nachschlage- und Sammelwerk der Rechtsprechung zu den Verträgen über die Gründung der Europäischen Ge- meinschaften«. Die von H. J. Eversen, Hilfskanzler am Gerichtshof der Euro- päischen Gemeinschaften, und von H. Sperl, Leiter des Dokumentationsdienstes des Gerichtshofes, mit großer Sachkun- de bearbeiteten Zusammenstellungen er- möglichen eine sichere Orientierung über die Spruchpraxis des Gerichtshofes der Gemeinschaften und geben zugleich eine Auswahl aus den das Europarecht be- treffenden Entscheidungen von Gerich- ten der Mitgliedstaaten. Ähnlich wie bei den Analysen der Rechtsprechung der Weltgerichtshöfe in den Fontes Juris Gentium und in E. Hambro's Case Law werden Auszüge aus den Urteilsgrün- den - hier aber, mit einer Ausnahme, nicht nach einer Sachsystematik, sondern nach den Gründungsverträgen und wich- tigen Zusatzverträgen in deren Artikel- folge, mit einer Übersicht vor der je- weiligen Bestimmung - wiedergeben, und zwar nach den Verträgen über die Eu- ropäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die Europäische Wirtschaftsge- meinschaft mit den Verordnungen des Rats und die Europäische Atomgemein- schaft, dem Abkommen über gemeinsa- me Organe, den Protokollen über Vor- rechte und Befreiungen, den Beamten- statuten von 1962 sowie zum Verfah- rensrecht nach den Satzungen und der Verfahrensordnung des Gerichtshofes. In der Rechtsprechungsübersicht für die

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Besprechungen 293

Jahre 195 3-1 962 finden sich verständ- licherweise überwiegend Stellungnah- men des Gerichtshofes zum Montan- unionsrecht, während für idie folgenden Jahre solche zum Recht der Wirtschafts- gemeinschaft einen immer größeren Raum einnehmen; zum Atomgemein- schaftsrecht sind nur wenige Entschei- dungen ergangen. Den bei der einschlä- gigen Vertragsbestimmung in der Origi- nalsprache wiedergegebenen Auszügen aus den Urteilen von Gerichten der Mit- gliedstaaten sind erstmals im Band für das Jahr 1967 (2 e) Leitsätze in deut- scher und französischer (in Band 3 e nur in dieser) Sprache vorangestellt und seit den Bänden für das Jahr 1966 (2 d, 3 d) Register aller dieser in die Sammlung aufgenommenen Entscheidungen mit Fundstellenangabe angefügt. Den ge- nannten Gruppen von Urteilsauszügen geht jeweils ein Allgemeiner Teil vor- aus, der in systematischer Ordnung (auch unter den Vertragsbestimmungen aufge- führte) Exzerpte aus Gerichtshof-Ent- scheidungen enthält, die besondere Be- deutung für die Entwicklung des Ge- meinschaftsrechts haben. Die vorab in Leitsätzen aufgeführten Grundsatzent- scheidungen beziehen sich im letzterschie- nenen Bande auf Allgemeine Rechts- grundsätze des Gemeinschaftsrechts, die Rechtsordnung der Gemeinschaft, die Gemeinschaftsverwaltung und die Stel- lung der Verwaltungsunterworfenen, unter besonderer Berücksichtigung ihres Rechtsschutzes durch die europäische Ge- richtsbarkeit. Erwähnt sei noch, daß die Urteilsauszüge fortlaufend numeriert sind (Band 2 e schließt mit dem Ex- zerpt Nr. 3049), so daß Verweisungen auf gleichartige Sentenzen und die Zi- tierung im kumulativen Sachregister ver- einfacht werden. Andere Register und Tabellen sowie die genauen Fundstel- lenangaben erleichtern das Auffinden der Urteilstexte und damit auch des zum Verständnis eines Auszuges im Gesamt- zusammenhang bisweilen erforderlichen Tatbestandes.

Schlochauer

THOMAS FLEINER: Die Klein- staaten in d en Staatenver- bindungen des zwanzig- sten Jahrhunderts. Zürich: Polygraphischer Verlag. 1966. 384 S.

Die bei Werner Kägi entstandene Züri- cher Dissertation befaßt sich mit einem für das Verständnis der modernen Staa- tenverbindungen reizvollen Thema. Wer wäre besser berufen als ein Schweizer, die Rolle und insbesondere auch die Pro- bleme und Sorgen der Kleinstaaten in diesen Zusammenschlüssen zu beschrei- ben? Umgekehrt ist die Lektüre für den deutschen Leser als Angehörigen eines Staates von Interesse, der nach den De- finitionen des Verfassers (S. 25 ff.) si- cherlich nicht mehr Großstaat schlechthin ist, aber bei der Relativität dieses Un- terscheidungspaares jedenfalls innerhalb bestimmter Staatenverbindungen wie et- wa in den Europäischen Gemeinschaften zu deren »großen« Mitgliedern gerech- net wird. Die besondere Lage der Bun- desrepublik Deutschland, etwa in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen wieder in erstrangige Dimensionen hin- eingewachsen, in anderen Bereichen da- gegen mehr oder weniger Objekt welt- politischer Konstellationen verblieben, sollte uns Fleiners Fragestellungen nahe- bringen.

Ein erster Teil der eingehend unter- gliederten Arbeit befaßt sich mit den Grundlagen. Bei der Erörterung des Kleinstaatenbegriflfes behandelt der Ver- fasser sowohl die politische als auch die rechtliche Komponente (machtmäßig be- dingter Verzicht auf Durchsetzung des eigenen Willens - eingeschränkte Mit- bestimmungsrechte in Internationalen Organisationen). Diese fruchtbare Dop- pelsicht durchzieht das ganze Buch. Sie ermöglicht es Fleiner, über die Darstel- lung des rein rechtlichen Rahmens hin- aus immer wieder zum tatsächlichen Ar- beiten und Funktionieren bestimmter In- strumente vorzustoßen, wie bei der fak- tisch begrenzten Anwendbarkeit klein- staatlichen Vetorechts in multilateralen Organisationen. Die Problematik der Arbeit kann auf das Spannungsverhält-

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