3
Zintzen-Halft: Kommentar zu den Gesetzen über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Heft 3 der Schriftenreihe „Rechtsfragen der Handelsgesellschaften“ Review by: Heinz Paulick FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 21, H. 3 (1961), pp. 553-554 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40909610 . Accessed: 18/06/2014 05:23 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 62.122.76.60 on Wed, 18 Jun 2014 05:23:06 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Zintzen-Halft: Kommentar zu den Gesetzen über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Heft 3 der Schriftenreihe „Rechtsfragen der Handelsgesellschaften“

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Zintzen-Halft: Kommentar zu den Gesetzen über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Heft 3 der Schriftenreihe „Rechtsfragen der Handelsgesellschaften“

Zintzen-Halft: Kommentar zu den Gesetzen über die Kapitalerhöhung ausGesellschaftsmitteln. Heft 3 der Schriftenreihe „Rechtsfragen der Handelsgesellschaften“Review by: Heinz PaulickFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 21, H. 3 (1961), pp. 553-554Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40909610 .

Accessed: 18/06/2014 05:23

Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at .http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp

.JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range ofcontent in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new formsof scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected].

.

Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access toFinanzArchiv / Public Finance Analysis.

http://www.jstor.org

This content downloaded from 62.122.76.60 on Wed, 18 Jun 2014 05:23:06 AMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Page 2: Zintzen-Halft: Kommentar zu den Gesetzen über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Heft 3 der Schriftenreihe „Rechtsfragen der Handelsgesellschaften“

Besprechungen 553

der erörtert. Eine Vereinheitlichung dieser Bemühungen über die Grenzen der ein- zelnen Fachgebiete hinaus erschiene mir sehr fruchtbar und erfolgversprechend. So könnte es auch vermieden werden, daß gleichgelagerte Probleme in den verschie- denen Gebieten immer wieder von Anfang an aufgerollt werden, ohne daß man genau weiß, welche Vorarbeiten und Erkenntnisse in anderen Disziplinen bereits vorliegen. (Ich erinnere nur an die Erörterung von Fragen des Unternehmensrechts oder der Gesetzesumgehung im Privatrecht und im Steuerrecht.) Die Rückwirkungspro- bleme scheinen mir für eine solche weitgespannte Zusammenarbeit besonders ge- eignet zu sein.

Klemens Pleyer

Zintzen-Halft: Kommentar zu den Gesetzen über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Heft 3 der Schriftenreihe „Rechtsfragen der Han- delsgesellschaften". Köln 1960. Verlag Dr. Otto Schmidt KG. XV, 92 Seiten. In dem vorliegenden Kommentar werden auf einem nicht übermäßigen Raum

das Gesetz über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn - und Verlustrechnung vom 23. 12. 1959 und das Gesetz über steuerrechtliche Maß- nahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Über- lassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer vom 30. 12. 1959 klar und anschaulich erläutert, wobei die rechtssystematisch nicht in das Gesetz gehörenden Vorschriften über die Neugliederung der Verlust- und Gewinnrechnung bewußt außer Betracht gelassen sind.

Beide Gesetze - das handelsrechtliche wie das steuerrechtliche - erscheinen auf den ersten Blick recht einfach und unproblematisch; beim näheren Eindringen in ihre Bestimmungen ergibt sich jedoch eine Fülle von Einzelfragen, die bisher weder im Schrifttum noch in der Rechtsprechung behandelt worden sind und um deren Beantwortung sich die Verfasser bemühen. Die Erläuterungen, die auch die Ent- stehungsgeschichte der beiden Gesetze berücksichtigen, sind ganz auf die Praxis zugeschnitten und erleichtern durch zahlreiche Beispiele das Verständnis. Sie geben darüber hinaus dem Leser wichtige Hinweise und Ratschläge für die Beurteilung der Frage, ob eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durchgeführt werden soll und wie sie in optimaler Weise erreicht werden kann. Dabei ist von besonderer Bedeutung, daß die von der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelte handels- rechtliche Konstruktion der sog. Doppelmaßnahme, der sich die Steuerrecht- sprechung im vollen Umfange angeschlossen hatte, bei der Umwandlung von freien Rücklagen in gesellschaftlich gebundenes Kapital nicht mehr zur Anwendung kommt, wenn das Nennkapital nach den Vorschriften des Gesetzes vom 23. 12. 1959 erhöht wird. Das ist der Sinn des steuerlichen Gesetzes, das in § 1 erklärt, daß der Erwerb der neuen Anteilsrechte nicht den Steuern vom Einkommen und Ertrag unterliegt und auch nicht der Besteuerung nach § 2 Ziff. 1 KVStG. Damit ist jedoch die Konstruktion der Doppelmaßnahme nicht unmöglich geworden. Das handels- rechtliche Gesetz über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zwingt nicht dazu, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln ausschließlich nach den Be- stimmungen dieses Gesetzes vorzunehmen. Ja, es sind auch in Zukunft Fälle denk- bar, in denen sich die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter bewußter Einschaltung einer Doppelmaßnahme steuerlich günstiger erweist als das Verfahren nach den oben erwähnten beiden Gesetzen. Das kann vor allem für Organ-Mutter- gesellschaften von Bedeutung sein, bei denen die Gewinne, die von den Organ - gesellschaften anfallen, dem Schachtelprivileg des § 9 KStG unterliegen, so daß sie bei der Muttergesellschaft körperschaftsteuerfrei bleiben. Die Muttergesellschaft kann sogar ein Interesse an der Durchführung der Doppelmaßnahme haben, weil nach § 3 des steuerlichen Gesetzes in Verbindung mit § 17 des handelsrechtlichen Gesetzes die aus Gesellschaftsmitteln resultierenden Kapitalerhöhungen nicht zu

This content downloaded from 62.122.76.60 on Wed, 18 Jun 2014 05:23:06 AMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions

Page 3: Zintzen-Halft: Kommentar zu den Gesetzen über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Heft 3 der Schriftenreihe „Rechtsfragen der Handelsgesellschaften“

554 Besprechungen

einer entsprechenden Erhöhung der Anschaffungskosten führen. Das vermag bei einer Veräußerung der zum Betriebsvermögen der Muttergesellschaft gehörenden Anteilsrechte einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auszulösen, der vermieden werden kann, wenn der Buchwert der Anteilsrechte entsprechend erhöht wird. Das ist aber nur bei einer Kapitalerhöhung auf Grund einer Doppelmaßnahme und nicht auf Grund der vorliegenden Gesetze möglich.

Auch die Problematik der Pauschbesteuerung bei Kapitalherabsetzung inner- halb einer Sperrfrist von 5 Jahren (§ 5 des steuerlichen Gesetzes) und der Einkom- mensbesteuerung bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer zu einem Vorzugskurs (§ 6 des steuerlichen Gesetzes) wird eingehend und überzeugend erörtert.

Da im Gegensatz zu dem Umwandlungssteuergesetz die Gesetze über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zeitlich nicht begrenzt sind, können die in ihnen vorgesehenen Maßnahmen auch nach und nach durchgeführt werden, so daß der Kommentar auch in Zukunft seinen praktischen Wert behalten wird. Seine Erläuterungen sind geeignet, dem Benutzer den Sinn und die Tragweite der einzelnen Bestimmungen nahezubringen ; sie sind gut durchdacht und geben über alle wesent- lichen Fragen zuverlässigen Aufschluß.

Heinz Paulick

Alfred Th. Vogel: Spar-Prämiengesetz mit Durchführungsverordnung, amt- licher Begründung und Erläuterungen. Fachverlag für Wirtschafts- und Steuerrecht. Stuttgart 1960. Schäffer & Co GmbH. VIII, 86 Seiten.

Zu der steigenden Flut an Publikationen, in denen amtliche Gesetzestexte und Verordnungen vornehmlich des Steuerrechts kommentarlos oder kurz erläutert ab- gedruckt werden, gehört auch die vorliegende Broschüre. Sie gibt das Spar-Prämien- gesetz vom 5. Mai 1959 gleich zweimal wieder, und zwar ohne einen dem Rezensen- ten ersichtlichen Grund: Zuerst werden die wenigen (nämlich elf) meist Kurzpara- graphen aneinandergereiht abgedruckt, dann werden sie, von knappen Erläuterun- gen unterbrochen, wiederholt, wobei eigentlich nur der Fettdruck von der Über- schrift zum Inhalt der Einzelparagraphen wechselt.

In einem Anhang ( !) zusammengefaßt folgen - quasi in bunter Reihe, also ohne erkennbares Ordnungskriterium - eine Verordnung zur Durchführung des Spar- Prämiengesetzes und zwei im übrigen fehlerhafte Tabellen „zur Entwicklung von Prämie und Zinsen' ' (S. 41 und 42); ferner fügt sich ein leider kritik- und kommen- tarloser Auszug aus der amtlichen Begründung zum Spar-Prämiengesetz an, dem Bestimmungen der Reichsabgabenordnung über das Berufungsverfahren (Ein- spruch, Berufung und Rechtsbeschwerde) übergangslos angehängt sind. Was diese unkommentierten Vorschriften in solcher Breite in der Schrift zum Prämiengesetz bezwecken sollen, bleibt dem Rezensenten unverständlich. Gleiches gilt in erhöhtem Maße für die bezugslose Übernahme des vollständigen Verwaltungszustellungsgeset- zes, ja sogar der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum selben Gesetz. Man kann sich des naheliegenden Eindrucks nicht erwehren, daß der Verfasser mangels aus- reichenden „Rechtsstoffes" versucht hat, solche entlegenen Rechtsvorschriften zum Druck heranzuziehen. Warum der Autor nicht auch Artikel des Grundgesetzes oder Paragraphen des Einkommensteuergesetzes und des Gesetzes über Kapitalanlage- gesellschaften herangezogen hat, bleibt danach eine offene Frage.

Da Vogel am Ende seines Vorwortes um Hinweise auf Ungenauigkeiten bittet, seien hier in aller Kürze nur einige wenige ausgewählt :

(1) In dem bereits im März 1960 verfaßten Vorwort meint der Verfasser (etwas unklar) wörtlich : „Eine hoffentlich bald zu erwartende Ergänzungsverordnung wird weitere Zweifelsfragen klären" (S. V). Am Ende der Schrift findet aber der nur leidlich aufmerksame Leser tatsächlich die erhoffte (zweite) Verordnung vom 4. April 1960 abgedruckt. Der Autor vergaß offensichtlich in der Eile, seine Einleitung entsprechend abzuändern. Auch der Titel des Buches ist demnach unvollständig.

This content downloaded from 62.122.76.60 on Wed, 18 Jun 2014 05:23:06 AMAll use subject to JSTOR Terms and Conditions