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Ausgabe 9-18 September 2018 ZNS ZNS Zahnärztliche Nachrichten Schwaben Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts n 3 Editorial: Wählen Sie n 4 Leitartikel: Das große Geld machen mit Zähnen n 7 Bestimmender Einfluss der (Zahn)Ärzte notwendig n 8 TSVG: Ein guter Schritt, aber nicht weit genug n 8 Interview: „Wir sind keine Verkäufer, wir sind Versorger” n 10 25 Jahre Wrigley-Prophylaxe-Preis n 11 Interview: Dieses Jahr gibt es keine Puffertage n 12 Hilfestellung für die Abrechnung in der Praxis n 15 Der ZBV im Rückblick 2014 bis 2018 n 19 Mitteilungen des ZBV Schwaben n 24 Referat Fortbildung n 28 Referat Zahnärztliches Personal

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Ausgabe 9-18September 2018

ZNSZNSZahnärztliche Nachrichten Schwaben

Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts

n 3 Editorial: Wählen Sie

n 4 Leitartikel: Das große Geld machen mit Zähnen

n 7 Bestimmender Einfluss der (Zahn)Ärzte notwendig

n 8 TSVG: Ein guter Schritt, aber nicht weit genug

n 8 Interview: „Wir sind keine Verkäufer, wir sind Versorger”

n10 25 Jahre Wrigley-Prophylaxe-Preis

n11 Interview: Dieses Jahr gibt es keine Puffertage

n12 Hilfestellung für die Abrechnung in der Praxis

n15 Der ZBV im Rückblick 2014 bis 2018

n19 Mitteilungen des ZBV Schwaben

n24 Referat Fortbildung

n28 Referat Zahnärztliches Personal

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

alle vier Jahre haben Sie die Möglich-keit, die Weichen in Ihrem Zahnärzt-lichen Bezirksverband und für dieBayerische Landeszahnärztekammerzu stellen. Die Demokratie lebt vonden unterschiedlichen Ansichten –das ist in der Kommunalpolitik, aufLandes- und Bundesebene so undnatürlich auch bei Körperschaften.Unterschiedlich sind auch die Motive,die uns antreiben, wenn wir uns bei-spielsweise in den politischen Berufs-verbänden und in den Körperschafts-organen engagieren. Im Grunde eintuns berufspolitisch tätige Zahnmedi-ziner das Ziel einer freiberuflichenBerufsausübung – noch! Vielleichtsieht das in ein paar Jahrzehntenschon anders aus, wenn der Mittel-stand und damit wir Freiberuflerimmer weniger Chancen sehen,unser „Unternehmen“ Zahnarztpra-xis auch betriebswirtschaftlicherfolgreich zu führen. Mag sein, dasses dann um einen guten Anstellungs-vertrag in einem MVZ oder in einer Klinik geht. Heute, morgenund übermorgen jedenfalls kämpfen wir um diese Freiberuf-lichkeit, für die sich das Gros der schwäbischen und bayeri-schen Zahnärzte aktiv entschieden hat.

Wenn alle das Gleiche auf ihre Fahnen schreiben, ist es dannegal, ob und wen Sie wählen? Natürlich nicht, es gibt Unter-schiede, auf welchem Weg dieses Ziel von den verschiedenenWahllisten erreicht werden soll. Die einen suchen einen libera-len Weg der Umsetzung, die anderen wollen Regelungen mög-lichst gesetzeskonform umsetzen. Zunächst ist wichtig, dass Sieüberhaupt wählen. Verschenken Sie Ihre Stimme nicht durchdas Ignorieren der Wahl oder das aktive Verweigern, weil Sieglauben, Sie könnten sowieso nichts bewegen. Sie haben dieMöglichkeit mitzubestimmen, das sollten Sie nutzen!

Wen sollten Sie wählen? Diejenigen, durch deren Politik Sie fürIhre Praxis einen Nutzen sehen. Da bleibt es natürlich nicht aus,sich mit den Zielen der Gruppen zu beschäftigen, die sich zurWahl stellen. Auch wenn Sie manchmal auf Ihre Selbstverwal-tung schimpfen mögen, weil sie Gesetze und Vorschriftenumsetzen muss, die Zahnarztpraxen sollten froh sein, dass esdie Selbstverwaltungen gibt.

Dieses Jahr wählen Sie ZBV und BLZK zu getrennten Zeiten. Eineinziger Zahnarzt in Schwaben hatte zwei fehlerhafte Wahl-aussendungen kritisiert. Demokratie erfordert aber, peinlichgenau zu sein. Deshalb die Wiederholung der Aussendungenund die Verschiebung der ZBV-Wahl durch den Wahlaus-schuss, damit spätere und erheblich kostspieligere Wahlan-fechtungen aus formalen Gründen vermieden werden. Hof-fentlich trägt diese mehrfache Erinnerung zu einer höherenWahlbeteiligung bei. Stellen Sie die Weichen für die nächstenJahre!

In Deutschland hat es sich bewährt,dass die niedergelassenen Heilberufewie Ärzte und Zahnärzte sich selbstverwalten (dürfen). Das ist in denwenigsten europäischen Ländern so.Und wenn wir nach Holland schau-en, wo die Dentalhygieniker/innen inZukunft sogar „bohren“ dürfen,können wir froh sein, dass wir starkeVerbände und Kammern haben, diesich mit klugen Argumenten gegenden Ausverkauf unseres Berufsstan-des stemmen. In Holland gibt es keine Zahnärztekammer!

Die EU-Kommission hat ihr Vorha-ben, den grenzüberschreitendenWettbewerb vor gewachsene Struk-turen zu stellen, nicht aufgegeben,auch wenn die Freien Berufe und diein Deutschland starken Zahnärztever-tretungen erfolgreich dagegengehaltenhaben. Nach wie vor Ziel derKommission ist es, dem Wettbewerballes unterzuordnen. Lesen Sie in dieser Ausgabe nach, was der Präsi-dent der Freien Berufe in Bayern, der

Zahnarzt Michael Schwarz, auf seiner Brüssel-Reise erreichthat und wie er die Situation einschätzt.

Wir brauchen starke Selbstverwaltungen, sonst werden wirfremdbestimmt. Vergangene, gegenwärtige und künftige Pro-blemfelder sind: Praxisbegehungen wegen Hygiene, Röntgen,Umgang mit Vorschriften und Richtlinien. Daneben noch dieübergeordneten Themen: Überwachung, Honorierung,Patientenrechtegesetz, die Datenschutzgrundverordnung unddas bevorstehende Terminservice- und Versorgungsgesetz(TSVG).”

Wählen Sie Kolleginnen und Kollegen, die von ihren eigenenstandespolitischen Entscheidungen noch selbst betroffen seinwerden. Sie als Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen und müs-sen entscheiden, wem Sie zutrauen, die Weichen für dieZukunft für den Berufsstand zu stellen. Darum geht es näm-lich. Es geht um das Morgen und darum, ob und wie sich derBerufsstand frei bewegen kann zwischen dem Zwang, denGesetze, Richtlinien und Reglementierungen für die Praxis mitsich bringen, und den Entscheidungsmöglichkeiten, die dieKörperschaften ausloten und entsprechend ihres Vertretungs-auftrags auch nutzen müssen. Dazu braucht es Repräsentan-ten, die mit beiden Beinen wie Sie im Berufsleben stehen unddie Folgen ihrer Entscheidungen auch am eigenen Leib und inder eigenen Praxis spüren.

Meine persönliche Bitte an dieser Stelle an Sie: Verzichten Sienicht auf Ihr Stimmrecht, denn es hängt viel davon ab – für dieZahnmedizin, für den Berufsstand und für Ihre eigene Praxis.Wählen Sie – und wählen Sie eine Vertretung aus einem Guss.

Christian Berger1. Vorsitzender

Wählen Sie!

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LEIT

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TIK

EL Das große Geld machen mit Zähnen

Private Equity wirft ein Auge auf einen scheinbar lukrativen Markt

Zentral aber unauffällig hängt das Schildin der Stadt, in der Zahnarzt H. lebt undarbeitet. „Colosseum Dental“ steht da,eine GmbH für die „Erbringung vonDienst- und Managementleistungen imZahnarztgewerbe“. Als H. das Schild daserste Mal sah, war ihm klar: Die Groß-konzerne kommen nicht irgendwann, siesind längst da. Denn hinter der GmbHsteht die Jacobs Holding AG – und damitdas milliardenschwere Erbe des Kaffee-Imperiums.

n Trend zu Großpraxen?

Die Zahnmedizin in Deutschland verän-dert sich gerade rasant: Der Trend gehtzu Großpraxen, zu Praxis-Ketten und

-Gruppen. In Skandinavien, den Nieder-landen und in Großbritannien gibt es dasbereits. Die Furcht vor sogenannten Heu-schrecken des Großkapitals geht um,zudem die Furcht, dass Patienten denZahnarzt ihres Vertrauens verlieren undstattdessen stets einen anderen bekom-men, den die langfristige Betreuungnicht interessiert.

Ein Zahnarzt, eine Praxis – das könnteschon bald zur Randerscheinung wer-den. Zahnarzt H. fürchtet genau das. Ertrinkt seitdem anderen Kaffee.

Zwar gibt es hierzulande noch keineGruppe, die mehr als 30 Standorte ver-eint. Doch das könnte sich rasch ändern:Nicht nur die Jacobs Holding ist aktiv auf

der Suche nach Zahnarztpraxen. Auchdie schwedische Fondsgesellschaft„Altor Equity Partners“ etwa und derebenfalls schwedische FinanzinvestorEQT investieren hierzulande, die jeweilsmehr als sechs Milliarden Euro verwalten,investieren im deutschen Markt.

Das Konzept: Die Finanzinvestoren kau-fen ein Krankenhaus, an das ausgewähl-te Zahnarztpraxen als Medizinisches Ver-sorgungszentrum (MVZ) angedockt wer-den. Die Investoren schauen dafür mitWirtschaftsprüfern genau in die Praxis-bücher. Interessant sind vor allem fach-lich und finanziell erfolgreiche Praxen, jenach Modell mit verschiedenen Mindest-voraussetzungen bei der Zahl derBehandler sowie beim Mindest-Jahres-

Steht die Sonne tief für die Einzelpraxis? Foto: Wuttke

Finanzinvestoren kaufen Zahnarztpraxen als Geldanlage. Das bedeutet: mehr Großpraxen, Ketten oder Gruppen.Im besten Fall erhöht das die Qualität, im schlechtesten geht es um schnelle Rendite. Der folgende Beitrag zeigt denTrend, der sich in Deutschland auch aufgrund der veränderten politischen Rahmenbedingungen gebildet hat. Autorindes Beitrags ist Tanja Wolf, Medizinjournalistin für Spiegel-Online.

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Die Kauflust hat vorallem zwei Gründe:

– Angesichts niedriger Zinsen wirdGeld anders angelegt. Die Zahnme-dizin ist lukrativ: Deutschland ist dergrößte zahnmedizinische Markt inEuropa. 26 Milliarden Euro Gesamt-umsatz erwirtschafteten die Zahn-arztpraxen nach Aussage der Kas-senzahnärztlichen Bundesvereini-gung (KZBV) im Jahr 2015.

– Etwa 41 Prozent der Zahnärzte mitKassenzulassung und rund 18 Pro-zent der bei ihnen angestellten Zahn-ärzte sind älter als 55 Jahre – mitsteigender Tendenz. Praxisinhaberfinden kaum Nachfolger, denn jün-gere Zahnärzte möchten mehrheit-lich als Angestellte arbeiten.

umsatz und -Gewinn. Ziel ist es dannmeist, weitere Satellitenpraxen zu etablieren.

Die niederländische DentConnect-Grup-pe, hinter der EQT steht, verfügt schonüber mehr als 220 Zahnarztpraxen infünf Ländern mit mehr als 850 Zahnärz-ten und fast einer Million Patienten. DieColosseum Dental Group kommt aufmehr als 230 Kliniken mit rund 1.000Zahnärzten in sieben Ländern. Nun wolleman auch in Deutschland „Fuß fassen“und sei „mit vielen Zahnärzten imGespräch“, sagt Cornelia Steinmeier vonColosseum Dental Deutschland.

Der Trend scheint unumkehrbar. DieMehrheit der Studierenden im FachZahnmedizin ist weiblich und ein Großteildes Nachwuchses scheut die hohen Inve-stitionen in eine Einzelpraxis, will lieberangestellt arbeiten. So boomen die MVZ,sei es als Großpraxis, Kette oder Gruppe.Zwar waren 2016 laut KZBV noch 81,9Prozent der 42.616 Zahnarztpraxen Ein-zelunternehmen. Doch der Anteil derMVZ mit angestellten Zahnärzten hat seit2016 dreistellige Zuwachsraten proQuartal und stieg von 25 MVZ mit 155angestellten Zahnärzten (2014) auf 359MVZ mit 1.140 angestellten Zahnärzten(2017).

n Behandlung von „Spezialisten“?

Dabei bietet solch ein Modell viel für bei-de Seiten – wenn es gut läuft: Zahnärzte

können sich in der Gemeinschaft vonBetriebsführung, Einkauf und Marketingentlasten und eine gemeinsame Fortbil-dung nutzen. Sie sind die Sorge um dieNachfolge los, behalten in einer Gruppeihre Identität und ihr Praxisschild undkönnen sich gegenseitig fachlich bera-ten. Patienten können von besserer Aus-stattung, flexibleren Öffnungszeiten undstetiger Fortbildung der Ärzte profitieren,sie werden von Spezialisten behandelt.

Colosseum Dental ist nach eigener Aus-sage gerade erst dabei, „gemeinsameStrukturen einzuführen“, um solche Vor-teile „zu realisieren“. Die Altor-Tochter„KonfiDents“ verspricht einen Qualitäts-ansatz von Anfang an: „Wir suchenexplizit die Meinungsführer und die Kory-phäen“, sagt Projektleiterin Clara Zveri-na. Man sei mit über 100 Praxen imGespräch, Zahnärzten, Oral- und Kiefer-chirurgen. Geplant sei ein medizinischerBeirat, eine eigene Qualitätssicherungund ein eigenes Fortbildungsinstitut. Dassei nicht nur für junge Zahnärzte interes-sant, sondern auch für Patienten undKrankenkassen.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereini-gung (KZBV) hingegen befürchtet eine„Kettenbildung in wirtschaftlich attrakti-ven Ballungsräumen“. Gregor Bornes,Zahnexperte und Sprecher der Bundesar-beitsgemeinschaft der PatientInnenstel-len (BAGP), verweist auf den Kranken-hausmarkt: „Wir sehen dort, dass solcheKonstruktionen nicht automatisch mehrQualität bedeuten, sondern vor allemmehr Quantität.“

Auch Kirsten Kappert-Gonther von denGrünen ist skeptisch. Sie sieht „hoheRenditeerwartungen“ bei den privatenKapitalgebern, was den Trend zur Kom-merzialisierung in der Zahnmedizin ver-stärke. Patienten, warnt Harald Wein-berg von den Linken, hätten „kaum dieMöglichkeit, zwischen Qualitätseinrich-tungen und auf Umsatz getrimmten Ket-ten zu unterscheiden“.

Zahnarzt H. hat ähnliche Bedenken. Erfürchtet Qualitätseinbußen. Es werde um„maximale Geschwindigkeit“ gehen, die„angestellten Söldner“, wie H. die Zahn-ärzte nennt, seien dann kaum noch moti-viert für eine patientenzugewandte undgute Behandlung. Ingo Kock hingegen,Geschäftsführer einer Praxisberatungmeint, ohne persönliches Vertrauensver-hältnis werde es nicht funktionieren: „ImRennen um die größte Praxis werden die-jenigen gewinnen, denen es in ersterLinie um die Gesundheit der Patientengeht. Das Geld kommt dann von ganzallein.“

Tanja Wolf

Mit freundlicher Nachdruckgenehmi-gung der Autorin und von Spiegel-Online.

Die Investoren schauen mit den Wirtschaftsprüfern genau in die Praxisbücher. Foto: Fotolia

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Bestimmender Einfluss der (Zahn)Ärztenotwendig

Urteil des Bundessozialgerichts zur Gründung eines Freiberufler-MVZ

Das Bundessozialgericht (BSG) befasste sich im November 2017 mit der Frage der Zulassungsfähigkeit eines Medizini-schen Versorgungszentrums (MVZ), in dem ein Facharzt für Allgemeinmedizin, eine Zahnärztin sowie ein Hilfsmittel-erbringer tätig werden wollten. Der Hilfsmittelerbringer sollte Gründer sein und als alleiniger Geschäftsführer fungie-ren, das MVZ die Rechtsform einer GmbH erhalten. Das BSG bestätigte in seinem Urteil die Ablehnung des zuständigenZulassungsausschusses (Az.: B 6 KA 31/16 R). Der Hartmannbund reflektierte auf seiner Internetseite Thema und Ent-scheidung.

Bildquelle: Thorben Wengert, pixelio.de

Das BSG sprach sich gegen die Zulas-sungsfähigkeit des MVZ nach § 95 SGB Vaus, stützte sich aber primär auf andereGründe als die zuständigen Ausschüsseund Vorinstanzen. Grundsätzlich sei einFreiberufler-MVZ in der Rechtsform einerGmbH zulassungsfähig, auch wenn dieTätigkeit eines Arzt-Gesellschafters imMVZ stärkeren Bindungen unterliege alsbei der Zulassung in eigener Praxis. Wer-de der (Zahn)Arzt indessen wie ein Ange-stellter im MVZ tätig, übe er keine Tätig-keit als Vertrags(zahn)arzt im MVZ mehraus. Hierzu erwähnt das BSG die Voraus-setzungen des § 23a (Muster-)Berufsord-nung für die in Deutschland tätigen Ärz-tinnen und Ärzte, nach der Ärztegesell-schaften in der Form der juristischenPerson des Privatrechts agieren können,sofern die Gesellschaft insbesondere ver-antwortlich von einem Arzt geführt wird,Geschäftsführer mehrheitlich Ärzte sind,die Mehrheit der Gesellschaftsanteileund der Stimmrechte Ärzten zusteht undDritte nicht am Gewinn der Gesellschaftbeteiligt sind. Denn Vertrags(zahn)ärzte,die in einer solchen Gesellschaft beruflichtätig seien, müssten auch Gesellschafterder Betreiber-GmbH sein und Einflussnehmen können.

n Angestellter übt keinevertrags(zahn)ärztlicheTätigkeit aus

Dem Hilfsmittelerbringer stand zum Zeit-punkt der Geltendmachung des Zulas-sungsbegehrens (vor 2012) sehr wohlnoch das Recht zu, Gründer eines MVZzu sein (Anm.: nach aktuell geltendemRecht nicht mehr). Der Arzt und dieZahnärztin sollten in dem MVZ offiziellals Vertrags(zahn)ärzte und nicht alsangestellte Ärzte tätig werden, doch ließdie konkrete vertragliche Gestaltung fürdiese beiden Personen eine Ausübung

der (zahn)ärztlichen Tätigkeit mit dererforderlichen beruflichen und persönli-chen Selbständigkeit nicht zu. Die Aus-gestaltung der "Dienstverträge" legtenach Ansicht des BSG vielmehr dieAnnahme einer Angestelltentätigkeitnahe. Zwar sollten Arzt und Zahnärztinkeinem Weisungs- und Direktionsrechtunterliegen, hätten jedoch die fachlichenVorgaben der ärztlichen Leitung des MVZzu beachten. Es wurden feste Dienstzei-ten, Vergütungen und Urlaubsansprüchevereinbart. Wenn der (Zahn)Arzt aberwie ein Angestellter im MVZ tätig sei, sodas BSG, übe er keine Tätigkeit als Ver-trags(zahn)arzt im MVZ mehr aus, sodass die Zulassungsfähigkeit im konkre-ten Fall zu verneinen sei.

Im Deutschen Ärzteblatt schreibt dieRechtsanwältin Barbara Berner am 16.Juni 2018: „Nach Meinung des BSGmuss der Vertragsarzt die Befugnishaben, den medizinischen Auftrag nacheigenem Ermessen zu gestalten sowie

über die räumlichen und sächlichen Mit-tel, gegebenenfalls auch über den Ein-satz von Personal zu disponieren oder ander Disposition mitzuwirken. Die Tätig-keit in freier Praxis (§ 32 Abs. 1 Satz 1Ärzte-ZV) beinhalte in Abgrenzung zurTätigkeit als Angestellter die Beteiligungam wirtschaftlichen Erfolg und Risikosowie eine ausreichende Handlungsfrei-heit. Diese Erfordernisse stehen nachAuffassung des BSG nicht im Einklangmit der Tätigkeit in einer Kapitalgesell-schaft, die das wirtschaftliche Risiko aufdie Gesellschaft verlagere, für die derGeschäftsführer handele (§§ 35 ff.GmbHG).

RED

BSG-Urteil vom 29.11.2017Az.: B 6 KA 31/16 R

Quellen: Hartmannbund, Deutsches Ärzteblatt

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im Gegenteil: MVZ werden vor allem inBallungsräumen gegründet und übeneine Sogwirkung auf junge Zahnärzteaus. Durch das finanzielle Engagementvon Großinvestoren, die zuallererst ihreRendite im Auge haben, werden die Prin-zipien der BZÄK von Freiberuflichkeit undPatientenschutz genauso untergrabenwie ihre Ansprüche an Nachhaltigkeitund Qualität. Die Zeit drängt, denn esdroht die Gefahr, dass die persönlicheVerantwortung des Zahnarztes und dieEinhaltung der Berufspflichten nichtmehr überwacht werden können. DerReferentenentwurf sieht Korrekturen beiMVZ vor, diese klammern jedoch diebeschriebene Problematik völlig aus.

Stellungnahme der BZÄK

TSVG: Ein guter Schritt, aber nicht weit genugBZÄK zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK)begrüßt den Referentenentwurf des Ter-minservice- und Versorgungsgesetzes(TSVG). Dieser bringe in vielen PunktenVerbesserungen für die Patientinnen undPatienten. Die Vorhaben zur Sicherstel-lung der flächendeckenden Versorgung,insbesondere durch eine bessere Versor-gung in ländlichen und strukturschwa-chen Regionen, sowie eine stärkere Nut-zung der Digitalisierung im Versorgungs-alltag seien positiv zu bewerten.

Speziell im zahnärztlichen Bereichbegrüßt die BZÄK, dass Mehrkostenver-einbarungen nach der Gebührenordnungfür Zahnärzte (GOZ) zukünftig auch imkieferorthopädischen Bereich zulässigsind, die Abschaffung der Punktwertde-gression und die lange anstehende Klä-rung der erlaubnisfreien Herstellung undAnwendung von Blutzubereitungendurch Zahnärzte.

n Kritik zu MVZ und Großinvestoren

Deutlich kritisiert die BZÄK aber, dass derEntwurf keine Regelungen vorsieht, diedem Trend des Aufkaufs und der Grün-dung von zahnärztlichen MVZ durchGroßinvestoren zum Zweck des Aufbausvon Dentalketten Einhalt gebietet. Sie for-dert die Bundesregierung auf, zeitnahentsprechende Maßnahmen zu ergreifen.Die Zahnärzte sind sich einig, dass arzt-gruppengleichen MVZ die gesetzlicheGrundlage entzogen und damit der Ein-stieg fachfremder Großinvestoren in MVZverhindert werden muss, da dies erhebli-che negative Auswirkungen auf diePatientenversorgung hat.Die Bundeszahnärztekammer stellt fest,dass der Plan des Gesetzgebers, dassMVZ das Problem der Unterversorgungim ländlichen Raum beheben, im zahn-ärztlichen Bereich nicht funktioniert hat –

VFB-Präsident Michael Schwarz warb in Brüssel für den Erhalt derfreiberuflichen Selbstverwaltung und Strukturen der Gesundheitsberufe

„Wir sind keine Verkäufer, wir sind Versorger!“

Es herrschen unruhige Zeiten für die Freien Berufe – und damit auch für die Zahnärzte. In Brüssel wird dem grenzüber-schreitenden Wettbewerb im Binnenmarkt gehuldigt – alles, was dem entgegensteht, soll geopfert werden. Freie Beru-fe und deren Selbstverwaltungen stehen auf dem Index. Immer wieder versucht die EU-Kommission, den Gesundheits-bereich anderen Bereichen gleichzumachen. Wer neue Anläufe nicht frühzeitig erkennt und reagiert, verliert das Rennen. Das könnte dramatische Auswirkungen auch für die Zahnarztpraxen haben.

Die Freien Berufe stemmen sich gegenDeregulierungstrends aus Brüssel. DerVerband Freier Berufe in Bayern (VFB) hatsich im Juni aufgemacht, um in Brüsseldie freiberufliche Selbstverwaltung zuverteidigen und damit auch das hohe Gut(Zahn)Gesundheit in ihrer heutigen Formin Deutschland. An der Spitze der Delega-tion der oberbayerische Zahnarzt MichaelSchwarz, der seit 2016 Präsident des VFBist und langjähriger Präsident der BLZKwar.

Herr Schwarz, Sie waren mit IhremVorstand Anfang Juni in Brüssel. Waswar bzw. ist Ihr Ziel?

Wir hatten diesen Besuch lange angekün-digt und wir haben uns als Botschafterder Freien Berufe verstanden. Wir wolltendie Idee und die Philosophie der FreienBerufe nach Brüssel tragen, aber keines-falls die EU-Mitgliedstaaten belehren.Hinter der Brüsseler Bürokratie stehenviele einzelne Menschen, die durchaus

zugänglich sind für unsere Belange hier inDeutschland. Das Ziel ist klar: Wir möch-ten Europa davon überzeugen, wie fatales wäre, die freiberufliche Selbstverwal-tung zu zerschlagen. Die Berufsausübungder Freien Berufe wird in hohem Maßedurch die berufsständische Selbstverwal-tung unterstützt, die wiederum durchihre Aufgaben den Staat - und damit dieGesellschaft - auch finanziell entlastet.Der rein ökonomisch ausgerichtete Blickder Kommission auf berufliche Regulie-

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nationalen und europäischen (Dach-)Ver-bände der Gesundheitsberufe haben sichgeschlossen für eine Ausnahmeregelungeingesetzt. Dieses geschlossene Auftre-ten hat letztlich dazu geführt, dass es imEuropäischen Parlament und im Rat eineMehrheit für diese Ausnahmeregelunggegeben hat.

Wie sieht die Ausnahmeregelungaus?

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wirdkünftig auch für die Gesundheitsberufegelten. Aber es ist uns gelungen, dieGesundheitsberufe besonders herauszu-heben. Dank des konzertierten Wider-stands, insbesondere aus Deutschland,behalten die Gesundheitsberufe ihre Son-derrolle. Das ist ein Erfolg, denn es kannnicht sein, dass die Gesundheitsberufesich in einem europäischen Markt nichtmehr vom Straßenbau unterscheiden.Das Patientenwohl, die Gesundheit derBevölkerung und die Versorgungssicher-heit können nicht Wettbewerb und öko-nomischen Gesichtspunkten untergeord-net werden. Qualität muss auch weiter-hin – gerade wenn es um die Gesundheitgeht – vor dem Preis stehen. Wir FreienBerufe und wir Angehörige der Gesund-heitsberufe sind keine Verkäufer, sondernVersorger.

Sie sind als Zahnarzt nicht nur Präsi-dent der Freien Berufe in Bayern, son-

Michael Schwarz, VFB-Präsident

rung droht aus Sicht des VFB wesentlicheAspekte, wie beispielsweise den Verbrau-cherschutz, in den Hintergrund zu drän-gen.

Waren Sie erfolgreich?

Ich persönlich bin mit gemischten Gefüh-len aus Brüssel zurückgekehrt. Auf dereinen Seite ist nach wie vor wenig euro-päisches Verständnis für die Belange derFreien Berufe erkennbar, auf der anderenSeite haben wir besonders den Kontaktzum Europäischen Wirtschafts- und Sozi-alausschuss (EWSA) gesucht, um unsereArbeit in Brüssel zu fokussieren. Ich sehefür die Zukunft durchaus neue Einfluss-und Mitwirkungsmöglichkeiten über denEWSA. Europakenner bestätigen, dassdie Freien Berufe von den anderen EU-Mitgliedstaaten wesentlich positiver alsnoch vor einem Jahrzehnt wahrgenom-men werden. Das konzertierte Auftretenvon Handwerk, Gewerkschaften undFreien Berufen hat zu einer gemeinsamenFront beim Dienstleistungspaket geführt.Die befürchteten Horrorszenarien – ins-besondere für die Heilberufe – sind nichteingetreten…

…was meinen Sie mit Horrorszena-rien?

Die EU-Kommission hat zum wiederhol-ten Mal versucht, den Anwendungsbe-reich der Dienstleistungsrichtlinie auf dieGesundheitsberufe auszudehnen, sprich:die Verhältnismäßigkeit neuen Berufs-rechts zukünftig zu überprüfen unddamit in nationales Recht einzugreifenmit dem Ziel zu verhindern, dass durchneues Berufsrecht Hürden für das Wirt-schaftswachstum aufgebaut werden.

Also die EU-weite Gleichbehandlungder Gesundheitsberufe mit anderenBerufsgruppen?

Genau! Und darin liegt für die reguliertenGesundheitsberufe – also Ärzte, Zahnärz-te, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeu-ten – die Crux. Wir Freien Berufe habenden Richtlinienvorschlag der EU-Kommis-sion aufgrund dieses stark ökonomischenAnsatzes sehr kritisch gesehen und unsdeshalb für eine Ausnahmeregelung ein-gesetzt. Sie wissen ja, als Zahnarzt ist mirmeine Berufsgruppe natürlich sehr nahund ich freue mich, dass die Vertretungder deutschen Zahnärzteschaft ebenfallsmassiven Widerstand geleistet hat. Die

dern auch Referent für die FreienBerufe und Europa in der BLZK undkönnen den Einfluss der Europäi-schen Kommission auf die Mitglied-staaten sicher beurteilen. Wie wich-tig ist es, dass man hier frühzeitigüber Vorhaben informiert ist?

Wer heute als Selbstverwaltung oderauch als Verband Europa ausblendet, hatkeine Chance mehr, Einfluss zu nehmen.Das hat dieser Richtlinienentwurf der EU-Kommission gezeigt. Brüssel will in vieleBereiche eingreifen, die momentan nochnationales Recht darstellen. Wir müssenauch weiter für den Erhalt der Selbstver-waltung kämpfen, sonst werden wirfremdbestimmt! Das ist für unserGesundheitssystem wichtig, das ist fürdas Arzt-Patienten-Verhältnis wichtig undes ist für die Gesundheitsberufe wichtig.

Wie sieht man die Freien Berufe inBrüssel?

Leider werden die Strukturen der FreienBerufe weiterhin kritisch hinterfragt, manunterstellt uns, wir würden Schutzmau-ern errichten. Das liegt wohl auch daran,dass der deutsche Markt ökonomischäußerst attraktiv ist und wir mit Argusau-gen beobachtet werden, ob wir Zugangs-barrieren haben. Dass das Modell derFreien Berufe eine hohe Qualität imBereich der regulierten Berufe bietet unddas Selbstverwaltungsmodell den Staatfinanziell und bürokratisch entlastet, ist –noch – nicht angekommen und daran giltes zu arbeiten. Auf der anderen Seitekann es nicht sein, dass ein deutscherZahnarzt erst zwei Jahre als angestellterZahnarzt in einer Vertragszahnarztpraxisarbeiten muss, ehe er seine Kassenzulas-sung für die Gesetzliche Krankenversi-cherung erhält. Nach der Berufsanerken-nungsrichtlinie ist es aber so, dass derausländische Zahnarzt mit seiner Aner-kennung auch die Zulassung erhält. Auchdies ist eine Ungleichbehandlung, Inlän-derdiskriminierung genannt!

Anderes Thema, das derzeit insbe-sondere die Zahnärzte umtreibt:Medizinische Versorgungszentren(MVZ), die es ja auch hier in Oberbay-ern gibt. Drohen künftig Kaffeerösterals Fremdkapitalgeber?

Das ist zwar eine sehr provokante Frage,aber nicht von der Hand zu weisen, wenndas Fremdkapitalverbot abgeschafft wird.

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25 Jahre Wrigley-Prophylaxe-PreisJetzt zum Jubiläum 2019 bewerben

Der Einfluss von Fremdkapitalgebernwirkt sich sicher nicht positiv auf die ärzt-liche und zahnärztliche Berufsausübungaus. Bei uns in Oberbayern scheint dieWelt relativ in Ordnung zu sein. Es gibtnoch überwiegend Einzelpraxen und diezahnmedizinische Versorgung des Bezirksscheint stabil. Leider schlägt sich auchhier der bundesweite Trend durch: Etwa41 Prozent der Zahnärzte mit Kassenzu-lassung sind älter als 55 Jahre. Praxisinha-

ber finden kaum Nachfolger. Hier arbeitetdie Bayerische Landeszahnärztekammeran Konzepten, um die Niederlassung ineigener Praxis für Berufseinsteiger inter-essant zu machen – eben auch auf demLand!

Herr Schwarz, vielen Dank für diesesaufschlussreiche Interview.

Das Interview führte Anita Wuttke.

Im Profil

Michael Schwarz ist seit 1983 als Zahn-arzt in Einzelpraxis in Bernau/Chiem-see tätig. Nach einigen ehrenamtlichenAufgaben in den Schwesterkörper-schaften BLZK und KZVB wurde er2001 zum Präsidenten der BayerischenLandeszahnärztekammer gewählt, dieer bis 2010 ehrenamtlich leitete. 2004gab er aufgrund seines Protestesgegen das Gesundheitsmodernisie-rungsgesetz, mit mehr staatlicher Ein-flussnahme und hauptamtlichen Vor-ständen für die K(Z)Ven, seine Kassen-zulassung zurück. Seither arbeitet erals Zahnarzt in eigener Privatpraxis.2016 wurde er zum Präsidenten desVerbands Freier Berufe in Bayerngewählt – nach Dr. Wolfgang Heubischder zweite Zahnarzt an der Spitze desDachverbandes für Architekten, Apo-theker, Ärzte, Zahnärzte, Ingenieure,Künstler, Steuerberater, Rechtsan-wälte, Physiotherapeuten, Psychothe-rapeuten.

Ab sofort können sich Wissenschaftler,(Zahn)Ärzte und Akademiker andererFachrichtungen wieder um den renom-mierten Wrigley-Prophylaxe-Preis bewer-ben. Es wird ein Jubiläumsjahrgang: Zum25. Mal will die Deutsche Gesellschaft fürZahnerhaltung (DGZ) als Schirmherrinzusammen mit dem Preisstifter WrigleyOral Healthcare Program (WOHP) heraus-ragende Bewerbungen auszeichnen.

Die Verleihung soll auf dem DGZ-Jahres-kongress im Juni 2019 in Berlin stattfin-den. Neben dem Wrigley-Prophylaxe-Preis wird parallel zum sechsten Mal derSonderpreis „Niedergelassene Praxis undgesellschaftliches Engagement“ ausge-schrieben. Einsendeschluss für beide Prei-se ist der 1. März 2019.

Neu in der siebenköpfigen Preisjury umdie langjährigen Mitglieder und Professo-

ren der Zahnerhaltungskunde ThomasAttin, Werner Geurtsen, Joachim Klimekund Hendrik Meyer-Lückel – sowie seitdiesem Jahr Rainer Haak – werden in2019 der dann amtierende Präsident derSchirmherrin DGZ, Professor ChristianHannig, und – als Vertreter aus demÖffentlichen Gesundheitswesen – Andre-as Herforth sein. Herr Herforth ist Refe-rent für zahnärztliche Versorgung bei derTechniker Krankenkasse, Deutschlandsgrößter Ersatzkasse.

Ziel des mit 10.000 Euro dotierten Wri-gley-Prophylaxe-Preises ist die Verbesse-rung der Zahn- und Mundgesundheitaller Bevölkerungsgruppen. Die Gesamt-dotierung des Preises kann unterbestimmten Umständen erhöht werden –zum Beispiel im Falle mehrerer durch dieJury gleichermaßen als exzellent bewerte-ter Einreichungen. Traditionell wird der

Preis im Rahmen der feierlichen Eröff-nung der DGZ-Jahrestagungen verliehen,im nächsten Jahr am 14. Juni im Rahmender ConsEuro in Berlin. Mit dem bis zu2.000 Euro dotierten Sonderpreis „Nie-dergelassene Praxis und gesellschaftlichesEngagement“ sollen stärker praxisorien-tierte Projekte aus Zahnarztpraxen, Schu-len, Kindergärten und anderen Institutio-nen gewürdigt werden. Um den Sonder-preis können sich Praxismitarbeiter,Lehrer, Erzieher und alle anderen bewer-ben, die sich – auch ehrenamtlich – für dieOralprophylaxe engagieren.

Informationsflyer und Bewerbungsfor-mulare mit Teilnahmebedingungen –auch zum „Sonderpreis Praxis“ – sindunter www.wrigley-dental.de abrufbaroder bei kommed Dr. Bethcke, Fax: 089 /33 03 64 03, [email protected]ältlich.

Michael Schwarz mit dem VFB-Präsidium im EU-Parlament. Foto: VFB

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11ZNS 9-18

Die KZVB hat die Vergütungsvereinbarungen für das Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Mit Ausnahme der relativkleinen Knappschaft stehen für alle in Bayern tätigen Krankenkassen die neuen Punktwerte fest. Sie wurden bereitsim Rundschreiben veröffentlicht. Christian Berger, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, bezieht im Interview Stellung.

Wie gestalteten sich die Vergütungs-verhandlungen in diesem Jahr?

Es war ein zähes Ringen. Positiv war hiersicherlich der Abschluss mit der AOK Bay-ern, den wir bereits Anfang Februarunter Dach und Fach bringen konnten.Eine Vereinbarung mit der größten inBayern tätigen Krankenkasse hat natür-lich Signalwirkung für alle anderenAkteure.

Dennoch hat es bis in den Sommergedauert, bis mit den Ersatzkas-sen eine Einigung erzielt werden konnte …

Diese Kassen sind bundesweit tätig.Dementsprechend muss der vdek-Lan-desverband seine Ergebnisse in Bayernauch gegenüber anderen Landesverbän-den rechtfertigen. Wir konnten aberüberzeugend darlegen, dass die Praxis-kosten in Bayern nun einmal höher sindals in anderen Bundesländern. Deshalbhaben wir auch bei den Ersatzkassen fastdrei Prozent Erhöhung erreicht und lie-gen hier bundesweit an der Spitze. BeiBKK, IKK und LKK steigen die Punktwertemit 3,00 Prozent im selben Umfang wiebei der AOK Bayern. Das ist sogar etwasmehr als die Grundlohnsummensteige-rung und damit ein großer Erfolg. Wich-tig ist auch, dass wir diese Ergebnisse aufdem Verhandlungsweg ohne Schiedsäm-ter oder Sozialgerichte erzielen konnten.

Wie sieht es mit den sogenanntenGesamtvergütungsobergrenzen,sprich Budgets, aus?

Auch damit sind wir sehr zufrieden.Allein bei der AOK Bayern stehen diesesJahr gegenüber 2016, dem letzten Jahrmit Puffertagen, fast 60 Millionen mehrzur Verfügung. Alle erbrachten Leistun-gen werden in voller Höhe vergütet. Dasheißt, dass es dieses Jahr keine Pufferta-ge geben wird.

Wird das auch künftig so bleiben?

Ja, und zwar auch deshalb, weil die Ver-treterversammlung der KZVB einen neu-en Honorarverteilungsmaßstab (HVM)beschlossen hat. An die Stelle des Bud-get-Rasenmähers treten intelligentereVerteilungsregeln, die den Praxen mehrRechts- und Planungssicherheit geben.Der neue HVM ist behandlungsbezogenund bevorteilt weder große noch kleinePraxen. Je mehr Fälle eine Praxis hat,desto höher ist auch die garantierte Ver-gütung. Sie wächst quasi mit demBehandlungsvolumen. Diese Systematikist nicht neu, sie hat sich in den BereichenPAR, KB und KFO seit Jahrzehntenbewährt und wird deshalb ab 2019 aufden KCH-Bereich übertragen. In den

nächsten Wochen werden wir unserenMitgliedern bei bayernweiten Dialogta-gen erklären, wie der neue HVM funktio-niert und wie man ihn am bestenumsetzt.

Fehlt noch ein Vertragsabschluss?

Die einzige Kasse, mit der wir noch keineEinigung erzielt haben, ist die relativ klei-ne Knappschaft. Wir sind aber zuver-sichtlich, dass wir auch mit dieser Kassebald eine Vereinbarung haben werden,die sich an den übrigen Abschlüssen ori-entiert.

Das Interview wurde der ZNS-Redak-tion freundlicherweise von der BZB-Redaktion zur Verfügung gestellt.

Dieses Jahr gibt es keine PuffertageKZVB-Vorsitzender Christian Berger über Honorarverteilung und

Vergütungsvereinbarungen 2018

KZVB-Vorsitzender Christian Berger

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12ZNS 9-18

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UM Hilfestellung für die Abrechnung in der Praxis

FVDZ Bayern liefert Analogleistungen, Chairside-Leistungen undWunschleistungen – GOZ 2012

Die Analogabrechnung trifft laut FVDZBayern in der Praxis auf drei Probleme:

1. Die Anwendung der gesetzlichenRegeln ist nicht einfach.

2. Die Kostenerstatter wehren sich häu-fig.

3. Es gibt wenige Hinweise, die sich ein-fach umsetzen lassen.

„Für den wiederholten Einsatz der Ana-logabrechnung spricht, dass sie ein flexi-bles Instrument zur laufenden Anpas-sung der Zahnarzthonorare an die allge-meine Kostenentwicklung bietet. IhreFlexibilität beweist sie zudem, weil Zeit-und Kostenaufwand keine normiertenStandardgrößen aufweisen, sondern imRahmen des § 6 Abs. 1 GOZ praxisindivi-duell abbildbar sind“, heißt es im Vor-wort des Ratgebers.

Inhalt der Broschüre: Formvorschriftenund Erklärungen zur korrekten Berech-

nung, die Frage nach Verlangensleistungoder „medizinisch notwendig“, eine 12-seitige A-Z-Liste selbstständiger zahn-ärztlicher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analogzu berechnender Leistungen, eine A-Z-Liste von Chairside-Leistungengemäß § 9 Abs. 1 GOZ sowie die Auf-klärung über Umsatzsteuer in der Zahn-arztpraxis.

Autorin ist die bekannte Referentin imBereich der zahnärztlichen Abrechnung,Kerstin Salhoff. „Täglich in der Praxiserbrachte Leistungen korrekt zu liquidie-ren, stellt sich als Herausforderung dar,da viele nicht Bestandteil der GOZ 2012sind. Honorareinbußen lassen sich nurdurch die zusätzliche Berechnung miteiner analogen Position verhindern“,erklärt Kerstin Salhoff. Wie es richtiggemacht wird, zeigt sie in der Analoglistedes FVDZ Bayern. Die Liste wird mit demBZBplus Anfang September kostenlos analle Zahnarztpraxen in Bayern verschickt.

Analogabrechnung ist nicht einfach. Wie es genau funktioniert, zeigt die neue Analogliste, die der FVDZ BayernAnfang September herausgegeben hat. In dem 34-seitigen Ratgeber geht es um Analogleistungen, Chairside-Leistun-gen, Wunschleistungen und um die GOZ 2012. Bislang gibt es kaum Empfehlungen zu Gebührenziffern, die bei derAnalogabrechnung ansetzbar sind. Mit der Analogliste von Autorin Kerstin Salhoff will der FVDZ Bayern laut Presse-meldung Hilfestellung für die Praxis geben. Dies sei nach der FVDZ Bayern-Tabelle 2018 die zweite Unterstützung indiesem Jahr in Sachen Abrechnung.

Bibliografische Angaben:Analogleistungen, Chairside-Leistun-gen, Wunschleistungen GOZ 2012,

A4, 34 Seiten, farbig

Herausgeber: FVDZ Bayern,Herzog-Heinrich-Str. 34, 80336 München

Autorin: Kerstin Salhoff FORdent

Die Tabelle wird Anfang September2018 mit dem BZBplus kostenlos füralle bayerischen Zahnarztpraxen ver-sandt.

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ZNS 9-1813

Weg mit der Quote für Zahnmedizin Österreich will Gesundheitssystem schützen

Die Quote für Medizinstudienplätze inÖsterreich darf laut EU-Kommission blei-ben. Österreich hatte zum Schutz deseigenen Gesundheitssystems Medizin-studienplätze für ausländische Studieren-de reglementiert. Allerdings fordert dieEU-Kommission die Alpenrepublik auf,die Quote für Zahnmedizin abzuschaf-fen. Die Europäische Kommission hat am17. Mai beschlossen, das lange anhängi-ge Vertragsverletzungsverfahren gegenÖsterreich im Zusammenhang mit denZugangsbeschränkungen zum Medizin-und Zahnmedizinstudium für Studieren-de aus anderen Mitgliedstaaten einzu-stellen. Ausgehend von Daten der öster-reichischen Behörden hat die Kommissi-on befunden, dass das für dasMedizinstudium geltende Quotensystem

berechtigt und angemessen ist, um dasöffentliche Gesundheitssystem in Öster-reich zu schützen, und daher beibehaltenwerden darf.

Die Kommission fordert Österreich jedochauf, die Situation weiterhin eng zu über-wachen und der Kommission alle fünfJahre darüber Bericht zu erstatten, ob dieBeschränkungen beibehalten werdensollten. Die Kommission befand anderer-seits, dass die Beschränkungen für dasZahnmedizinstudium nicht gerechtfertigtsind, da kein Mangel an Zahnärzten pro-gnostiziert sei. Das Vertragsverletzungs-verfahren wird daher eingestellt mit derVorgabe, dass die genannten Beschrän-kungen rechtzeitig zum Studienjahr2019/2020 aufgehoben werden.

Hintergrund: Seit 2006 gibt es in Öster-reich ein Quotensystem, durch das derZugang von Personen, die ihre Hoch-schulzugangsberechtigung in anderenEU-Mitgliedstaaten erworben haben,zum Medizin- und Zahnmedizinstudiumbeschränkt wurde: 75 Prozent der Studi-enplätze sind Bewerbern/innen mit öster-reichischer Hochschulzugangsberechti-gung vorbehalten, 20 Prozent sind fürStudierende aus anderen EU-Mitglied-staaten und die verbleibenden 5 Prozentfür Studierende aus Drittländern vorge-sehen.

Quelle: europa.eu

Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) Deutschland macht mobil gegen „Kreidezähne“

War es vor einigen Jahren noch dieKaries, hat die Deutsche Gesellschaft fürZahn- Mund- und Kieferheilkunde(DGZMK) eine neue Erkrankung ausge-macht, die im Kindermund „grassiert“:Bei der Molaren-Inzisiven-Hypominerali-sation (MIH), auch Kreidezähne genannt,bröckeln Molaren und Schneidezähnebereits im Kindesalter, sind porös und

schmerzhaft. Wie die Gesellschaft mel-det leiden bis zu 15 Prozent aller Kinderin Deutschland an MIH.

Laut der aktuellen Deutschen Mundge-sundheitsstudie ist bei den 12-Jährigensogar grob jedes dritte Kind betroffen.„Mindestens ein Zahn weist bei ihnenSchäden auf“, erklärt der Präsident der

Deutschen Gesellschaft für Präventiv-zahnmedizin, Stefan Zimmer, der an derUniversität Witten/Herdecke lehrt.Schwere Schäden, die behandelt werdenmüssen, habe etwa jedes 20. Kind.

Quelle: DGZMK

Europa verbannt Amalgam Betrifft: Schwangere und Kinder

In Medizin und Industrie gelten seit Juli2018 strengere Regeln im Umgang mitQuecksilber. Das Europäische Parlamenthat die Verwendung stark eingeschränkt.Insbesondere bei schwangeren oder stil-lenden Frauen sowie Jugendlichen unter15 Jahren soll Amalgam als Zahnfüllungnicht mehr verwendet werden. Auch dieIndustrie ist betroffen. Quecksilber soll

deutlich reduziert werden. Verboten wirdunter anderem der Gebrauch von Queck-silber als Katalysator bei der Herstellungvon Biodiesel. Die hochgiftigen undumweltschädlichen flüssigen Abfallstoffemüssen zudem künftig vor ihrer Entsor-gung in Pulverform stabilisiert werden.Außerdem gelten strengere Vorgaben fürden Im- und Export von Quecksilber. Die

Ausfuhr des Stoffes ist der Verordnungzufolge nur noch für wissenschaftlicheZwecke erlaubt, die Einfuhr lediglich fürdie Herstellung zugelassener Produktewie etwa Energiesparlampen.

Quellen. europa.eu

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14ZNS 9-18

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UM Tag der Zahngesundheit

Am 25. September 2018 heißt das Motto: Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf

Der 25. September ist der Tag der Zahn-gesundheit. In diesem Jahr steht er unterdem Motto „Gesund im Mund – beiHandicap und Pflegebedarf“. Die Mund-gesundheit von Pflegebedürftigen undMenschen mit Behinderung ist oftschlechter als die des Bevölkerungs-durchschnitts. Vor allem ihr Risiko fürKaries-, Parodontal- und Mundschleim-hauterkrankungen ist überdurchschnitt-lich hoch.

Die Bundeszahnärztekammer richtet denFokus darauf, wie die Mundgesundheitder Menschen in diesen beiden Bevölke-rungsgruppen gefördert werden kann.Dabei soll die Öffentlichkeit unter ande-rem über neue präventive Leistungeninformiert werden, die Menschen miteinem Pflegegrad und vielen Menschenmit Behinderung ab dem 1. Juli 2018 zurVerfügung stehen. Bundesweit werdenVeranstaltungen am und um den 25.

September über dieses Thema und überdie Mundgesundheit im Allgemeinenaufklären.

Informationen über regionale Veranstal-tungen und über den Tag der Zahnge-sundheit finden Sie auf www.tagder-zahngesundheit.de.

Lehrstuhl in Augsburg startet 2019Das Wintersemester 2019/20 ist alsStarttermin für den neuen Lehrstuhl fürAllgemeinmedizin in Augsburg festge-legt worden. Das teilte das BayerischeWissenschaftsministerium mit. Vorbehaltsei die Zusage der Gelder durch die Ver-abschiedung des nächsten Doppelhaus-haltes im Landtag.

Damit soll das Institut für Allgemeinme-dizin nun zeitgleich mit der neuen Medi-zinischen Fakultät der Uni Augsburg dieArbeit beginnen. Bisher war wegen derEinteilung der Mittel eine zeitversetzteEröffnung in den nächsten Jahren erwo-gen worden.

Der Landtag hatte sich im Frühjahr ineinem Beschluss für die sofortige Einrich-tung ausgesprochen, als Maßnahmegegen den Landarztmangel. Auch derHausärzteverband hatte die vorgezoge-ne Eröffnung gefordert und äußerte sichzur jetzigen Mitteilung positiv.

Quelle: Bayr. Staatsministerium fürWissenschaft und Kultus

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ZB

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NFO

ZNS 9-1815

Der ZBV im Rückblick 2014 bis 2018Vier Jahre Arbeit im Vorstand des ZBV Schwaben

„Der schwäbische Weg“ ist längst Synonym für die Arbeit des ZBV Schwaben und ist geprägt von der Umsicht bei derUmsetzung von gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Reglementierungen, von der Nähe zu den Zahnärzten und vomsorgsamen Umgang mit den Beiträgen der Mitglieder. Seit Jahren mischt sich Schwaben sehr stark auf bayerischer Ebene ein. Der schwäbische Input hat der Arbeit der Bayerischen Landeszahnärztekammer nicht nur Impulse gegeben,sondern die Politik in vielen entscheidenden Bereichen maßgeblich beeinflusst. Seit 2014 ist auch der Präsident derBLZK ein Schwabe. Der folgende Rückblick auf die Arbeit des ZBV der vergangenen vier Jahr gibt Zeugnis.

Welche Handlungsspielräume hat einZahnärztlicher Bezirksverband? Als Kör-perschaft des öffentlichen Rechtsbestimmt der Staat, in welchem Bereichsich die Selbstverwaltung bewegen darf.Die Rechtsaufsicht wacht über die Ein-haltung dieser Grenzen. Darüber hinaushat auch der ZBV – ähnlich wie die Baye-rische Landeszahnärztekammer – einLeitbild. Der ZBV Schwaben vertritt dieInteressen aller schwäbischen Zahnärz-tinnen und Zahnärzte. Das wichtigsteZiel des Vorstands 2014 bis 2018 warund ist der Erhalt der Freiberuflichkeitund der Erhalt des Handlungsspielraumsder einzelnen Zahnärzte.

n Der Vorstand

Das Leitbild des ZBV spiegelt sich in derArbeit des Vorstands wider. So unter-stützt der ZBV die Fortbildungsbemü-hungen der schwäbischen Zahnärzte

und ihres Praxispersonals durch ein fach-gerechtes Angebot, beachtet dabei dieregionalspezifischen Anforderungen undberät und unterstützt die Zahnärzte inallen Fragen zur zahnärztlichen Berufs-ausübung. Maxime in der Vorstandsar-beit der vergangenen vier Jahre war es,die Arzt-Patienten-Beziehung zu stärkenund der sich ausbreitenden „Staatsmedi-zin“ mit dem ihm zur Verfügung stehen-den Mitteln zu begegnen. Im Folgendensollen die Mitglieder des Vorstands zuWort kommen, die sich vier Jahre langmit den Problemstellungen im Zahnärzt-lichen Regierungsbezirk Schwaben aus-einandergesetzt haben.

n Schwäbischer Einfluss inBayern

Der schwäbische Weg, den ZahnärztenBürokratie und Reglementierungen woimmer möglich zu ersparen, hat seinen

Weg nach München gefunden. Dasfängt bei der Fortbildung, der bayeri-schen Weiterbildung und dem kosten-günstigen QM-System der BLZK an undfindet seine Fortsetzung auch in der seit2017 erreichten Zusammenarbeit vonBLZK und KZVB. Hier ist es nicht zuletztdem Einfluss von Präsident Christian Ber-ger zu verdanken, dass die Körperschaf-ten in München und auch in Schwaben –ZBV und Bezirksstelle Schwaben –zusammenarbeiten.

Die Redaktion lässt den zehnköpfigenVorstand an dieser Stelle selbst zu Wortkommen.

Der Vorstand mit Dr. Axel Kern, Dr. Werner Krapf, Dr. Sybille Keller, Christian Berger, Dr. Andrea Jehle und Dr. Dr. Bertram Thuma. Es fehlen: Dr. Hans Huberund Dr. Edmund Kichler. Foto: ZBV

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16ZNS 9-18

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1. Vorsitzender

Der schwäbische Weg, dem der ZBVSchwaben seit Jahrzehnten folgt, zieltauf Sparsamkeit und den Erhalt von Frei-räumen für die Praxen. Dies wurde durchdie Unterstützung aller Beteiligten in derGeschäftsstelle, im Vorstand, bei denObleuten und den Fachlehrern erreicht.Seit zwei Jahren hat sich die Zusammen-arbeit des ZBV Schwaben mit derBezirksstelle Schwaben der KZVB deut-lich verbessert, konkurrierende Fortbil-dungsveranstaltungen finden nicht mehrstatt, die Synergieeffekte zahlen sich fürbeide Körperschaften aus. Die seit lan-gem erfolgreiche Zusammenarbeit zwi-schen ZBV Schwaben und BLZK zeigtsich in vielen Bereichen – angefangen beiden Praxisbegehungen, die durchGespräche mit dem zuständigen Minis-terium und mit dem Gewerbeaufsichts-amt in Augsburg lediglich stichprobenar-tig durchgeführt wurden. Wir haben inBayern und damit auch in Schwabeneine liberale Umsetzung der Röntgenver-ordnung sowie Fachkundeveranstaltun-gen, die für Zahnärzte und Praxisperso-nal reibungslos verlaufen und für alleTeilnehmerkosten günstig sind. Wirhaben mit der BLZK ein QM-System ent-wickelt, das für die Praxen kostengünstigumsetzbar ist. Mit einem eigenen Kon-zept zur Honorierung von Fachlehrernkonnte der ZBV die 15 Fachlehrer inSchwaben als Lehrkräfte weiterhinunterstützen. Ein Drittel der Mitglieds-beiträge wird allein für zahnärztlichesPersonal verwendet. Trotzdem sind dieMitgliedsbeiträge seit vielen Jahren sta-bil. Der ZBV Schwaben hat in den ver-gangenen vier Jahren als Team vielgeleistet – und es gibt noch viel zu tun!

Christian Berger, Kempten1. Vorsitzender

2. Vorsitzende

Vier Jahre ZBV Schwaben gehen zuEnde, die geprägt waren von harmoni-scher und kollegialer Zusammenarbeit,aber auch stellenweise heißen Diskussio-nen in der Sache. Neben der „normalen“Arbeit als 2. Vorsitzende kümmere ichmich um das Beantworten von Anfragenseitens der Kollegen/innen in Schwaben.Konkrete Beispiele: die Nachfrage, wieman sich gegenüber Privatversicherun-gen verhalten soll, Auskünfte überPatienten oder auch Anfragen zum Thema Datenschutz, Weitergabe vonRöntgenunterlagen u.s.w. Die Patienten-beratung gehört ebenso zu meinen Auf-gaben wie das Vermitteln zwischen Kollege/Kollegin und Patient/Patientinund darüber hinaus die berufsrechtlicheBetrachtung von Kollegenverhalten.Hierfür ist für mich eine enge Zusam-menarbeit mit dem ZBV-Justiziar Dr.Lampe sehr wichtig. So trocken wie esklingt, ist diese Arbeit im Übrigen garnicht. Es gab immer wieder einmalAnlass zum Schmunzeln und zum Stau-nen – insbesondere dann, wenn so man-ches Corpus delicti (extrahierter Zahn,Prothesen) in der Geschäftsstelle abge-geben wurde. Für die nächsten vier Jahrewürde ich mir wünschen, dass sich jün-gere Kolleginnen und Kollegen nochmehr für die Standespolitik interessierenund dass es uns gelingt, möglichst vielBürokratie abzubauen.

Dr. Andrea Jehle, Illertissen2. Vorsitzende des ZBVReferentin für Patientenberatung

Haushalt

Der ZBV steht finanziell gesund da. Wirhaben ein solides Vermögen, angelegt inder Immobilie des ZBV, sowie eineansehnliche Rücklage in Form des Tem-pleton-Fonds. Trotz ständig steigenderAufgaben und Anforderungen an denZBV gelingt uns seit Jahren die Beitrags-stabilität durch strenge Kostenkontrolleund sparsame Haushaltsführung. Diedurch eine vom Bayerischen Staatsminis-terium für Finanzen auf den Weggebrachte Neubewertung von Aufsto-ckungshonoraren, die sich negativ aufden Haushalt des ZBV ausgewirkt hätte,haben wir zur Zufriedenheit auch der 15Fachlehrer in Schwaben regeln können.Im anderen Fall hätten wir in den vergan-genen Jahren mit einem großen Loch imHaushalt kämpfen müssen. Dazu warenviele Gespräche mit den Betroffenennotwendig gewesen. Und hier hat sichdie Stärke dieser Zusammensetzungunseres Vorstands sehr deutlich gezeigt:Wir haben es einvernehmlich geschafft,zu einer guten Lösung zu kommen – vonder die Mitglieder profitiert haben. Auf-grund einer Entscheidung der BLZKhaben auch wir im ZBV die Beiträge fürangestellte Zahnärzte/innen im Jahr2018 an die Beitragshöhe für den nieder-gelassenen Zahnarzt angepasst. Eine fai-re Lösung, wie ich meine!

Dr. Hans Huber, Illertissen Referent für Haushalt

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Fortbildung

In den vergangenen vier Jahren durfteich als Verantwortlicher des Referates fürFortbildung beim ZBV Schwaben aufzahlreichen Ebenen Fortbildungsveran-staltungen organisieren und durchfüh-ren. Hervorzuheben ist dabei unser voracht Jahren eingeführtes jährliches Sym-posium, das jeweils Ende November inder Stadthalle Memmingen als Highligtin Form von Teamfortbildung herausragt.Ein besonderes Anliegen ist mir und denVerantwortlichen beim ZBV Schwaben,die Leistungsträger in unseren Praxen,nämlich das Personal, besonders zu för-dern und zu stärken, weshalb ich Fortbil-dungen im Team für ganz besonderswichtig halte. Ohne ein gut geschultesPersonal, das eine immer größere Ver-antwortung in den letzten Jahren mit zuübernehmen hatte, läuft in der moder-nen Zahnheilkunde heute fast gar nichts.Die hohen Teilnehmerzahlen bei unserenVeranstaltungen zum Qualitäts- undHygienemanagement unterstreichendies. Unsere Fortbildungen sind regionalausgerichtet, um Ihnen größereAnfahrtswege zu ersparen. Wo immermöglich, haben wir für denselben The-menkomplex Veranstaltungen in Augs-burg und Memmingen angeboten.Natürlich ist diese erfolgreiche Arbeit einProdukt hervorragender Zusammenar-beit des gesamten Vorstandes des ZBVSchwaben. Und ich bin besonders froh,dass der ZBV seit 2017 auch im Fortbil-dungsbereich mit der KZVB-BezirksstelleSchwaben zusammenarbeitet. Bis 2017gab es konkurrierende Veranstaltungen,die uns viel Geld gekostet haben. Dies istnun vorbei. Wir arbeiten zusammen, sowie es sein sollte.

Dr. Werner Krapf, WeißenhornReferent für Fortbildung

GOZ

Die GOZ 2012 ist seit sechs Jahren inKraft und dennoch hat sich nicht sehrviel verändert. Der ZBV Schwaben rät sei-nen schwäbischen Kolleginnen und Kol-legen auch weiterhin zur Anwendungvon § 2GOZ und von Analogabrechnun-gen. Dazu ist soeben eine neue Analog-liste von Kerstin Salfhoff für die bayeri-schen und schwäbischen Zahnärzteerschienen, die ich nur empfehlen kann.Auf dem berufspolitischen Parkett inMünchen und Berlin fordern wir regel-mäßig die Punktwertanhebung gemäßder Kostenentwicklung seit 1988 auf 9,9Cent und darüber hinaus eine jährlicheAnpassung an die Kostenentwicklung.Aber die Punktwertanpassung kann nurein Etappenziel sein. Unsere Kernforde-rung auch im ZBV Schwaben lautet:Trennung von Erstattung und Honorie-rung. Wir alle im ZBV-Vorstand wissenum den mühseligen Weg im Umgangmit der GOZ. Deshalb bieten wir regel-mäßig Fortbildungsveranstaltungen zurzahnärztlichen Abrechnung an. Ich erin-nere nur an die Fortbildungsveranstal-tungen zum BEL II oder die korrekteAbdingung von außervertraglichen Leis-tungen sowie die Möglichkeiten derMehrkostenvereinbarung bei GKV-Patienten. Uns ist es wichtig, Möglichkei-ten aufzuzeigen, wie man im Honorie-rungsdschungel Orientierung gewinntund was man tun kann, um betriebswirt-schaftlich sinnvoll arbeiten zu können.Ich werde künftig aus Altersgründennicht mehr im ZBV mitarbeiten, habe diejahrzehntelange Arbeit für die Zahnärz-te/innen in Schwaben sehr gernegemacht.

Dr. Jürgen Marbaise, WiggensbachReferent für GOZ

Praxisführung

Die letzten vier Jahre sind wie im Flugvergangen. Anfangs hatte wir alle Händevoll zu tun, die Begehungen unserer Pra-xen durch das Gewerbeaufsichtsamt mitSchwerpunkt Medizinprodukteaufberei-tung in möglichst vernünftigem Rahmenfür die Praxen ablaufen zu lassen. Eineanonyme Umfrage unter den schwäbi-schen Zahnärzten ergab Zusatzkostenvon 500 bis 30.000 Euro als Folge derBegehung. Der Gesetzgeber verlangt dieValidierung der Aufbereitungsprozesseund die Behörden kontrollieren, dass dieUmsetzung stimmt. Wir im ZBV werdenauch weiterhin bemüht sein, die Verord-nungen möglichst minimalinvasiv umzu-setzen, um den Praxisalltag nicht zubeeinträchtigen. Auch hier achten wirdarauf, den liberalen schwäbischen Wegfür unsere Kolleginnen und Kollegen zugehen. Ich will gerne auch weiterhin inpersönlichen Gesprächen mit denbetroffenen Praxen versuchen, Gestal-tungsmöglichkeiten und Spielräume auf-zuzeigen. Aktuelles Thema Brandschutzhelfer. JedePraxis muss reagieren. Unsere Kursedazu waren voll! Dann wurde dieDSGVO rechtskräftig. Natürlich sindauch wir in den Zahnarztpraxen von derVerordnung betroffen. Demnächst gehtes los mit der Umstellung der Praxis-EDVauf Online-Anbindung. Unser für die Praxen liberaler Weg in derPraxisführung genießt den vollen Rück-halt des ZBV-Vorstandes und erzielt vielpositive Rückmeldung der Kollegen-schaft.

Dr. Dr. Bertram Thuma, BurgbergReferent für Praxisführung undBetriebswirtschaft

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Zahnärztliches Personal

Seit vier Jahren bin ich nun Vorstands-mitglied im Zahnärztlichen Bezirksver-band für das Zahnärztliche Personal. ImRückblick möchte ich die gute und kon-struktive Zusammenarbeit Im Vorstandhervorheben, mit der effektiv arbeiten-den Geschäftsstelle und mit den Lehrernder Berufsschulen.

Eine wichtige Säule für die Zukunft unse-res Berufsstandes ist der Bereich deszahnärztlichen Personals. Aus diesemGrund präsentieren wir uns auf Ausbil-dungsmessen wie der GEZIAL in Augs-burg und auf Informationsveranstaltun-gen der Schulen. Einerseits erfahren wirdie steigenden Anforderungen an dasBerufsbild der zahnärztlichen Assisten-tin, andererseits plant die Politik dieÜbertragung zahnärztlicher Leistungenan das Personal - natürlich zu geringerenHonoraren. Die duale Ausbildung in denPraxen und Berufsschulen, die Beglei-tung durch die Prüfungen (es werdenFörderkurse angeboten), die Weiterbil-dung von zahnärztlichem Personal durchZahnärzte wird so immer wichtiger. DerZBV Schwaben geht hier den richtigenWeg: zahnärztliche Fachlehrer, Kurse zurPrüfungsvorbereitung, praxisnahe Fort-und Weiterbildung ergänzen sich zueinem durchdachten System. Der wach-sende Erfolg der Herbstfortbildung fürzahnärztliches Personal in Augsburg, dienun zum 8.Mal veranstaltet wird, zeigtdies eindrucksvoll.

Dr. Axel Kern, AichachReferent für zahnärztliches Personal

Mitglied im Vorstand

Mehr als zwei Drittel der Hochschulab-solventen im Bereich Zahnmedizin sindheute weiblich. Wir Zahnärztinnen wer-den das Berufsbild in den nächsten Jah-ren entscheidend mitprägen – und soll-ten uns auch in der berufspolitischenVertretung stark machen. Leider sind wirnach wie vor deutschlandweit noch starkunterrepräsentiert. Anders sieht es beiuns im ZBV-Vorstand aus. Meine KolleginAndrea Jehle und ich stoßen die Diskus-sionen zu den Themen an, die Zahnärz-tinnen betreffen: Schwangerschaft,Elternzeit, Kinderbetreuung, Pflege vonAngehörigen, Vereinbarkeit von Berufund Familie. Dabei wird im Vorstandkonstruktiv diskutiert und mit denzuständigen Gremien in der BLZK inMünchen Konzepte erarbeitet. Wirhaben bereits die ersten Ideen in dieserThematik entwickelt, die wir mit Unter-stützung des gesamten Vorstands fort-entwickeln wollen.

Dr. Sybille Keller, Waltenhofen Mitglied im Vorstand

Mitglied im Vorstand

Weitere vier Jahre sind vergangen, seitich im Vorstand des ZBV mitarbeite. Ichbin seit acht Jahren dabei und hatte dieGelegenheit, an vielen Aufgabenstellun-gen des ZBV mitzuarbeiten. Der Blickhinter die Kulissen ist manchmal ernüch-ternd: Es gilt Formalien einzuhalten undfür ein geregeltes Miteinander in unse-rem beruflichen Alltag zu sorgen.

Obwohl ich als „Parteiloser“ in diesemVorstand bin, war diese Zeit von großerToleranz für gegensätzliche Ansichtenüber unsere Berufsausübung geprägt.Das macht diesen Vorstand sehr leben-dig und bringt Ergebnisse von Weitsicht.Diese Weitsicht ist in der großen Politiklängst verloren gegangen. Die Einen-gung durch immer wildere Vorschriftenunseres Praxisalltags mögen sich Politikerals großes Verdienst anheften, um in derWählerlandschaft besser zu punkten. InWahrheit fördert diese Regelungswutdas Abwandern aus dem im Grundeschönen und sinnvollen Beruf. MeinDank geht an die Kolleginnen und Kolle-gen, die ihre Stimmen bei einer Kammer-/ZBV-Wahl abgeben. Tun Sie es bitte alleund auch weiterhin, denn es gilt auchunsere Selbstverwaltung zu erhalten,ohne die wir fremdbestimmt werdenwürden.

Dr. Edmund Kichler, AugsburgMitglied im Vorstand

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++ Mitteilungen des ZBV Schwaben ++

ErratumLeider ist uns in der Ausgabe 7/8-2018 der Zahnärztlichen Nachrichten Schwaben (ZNS), Seite 15, ein Fehler bei der ersten Wahl-bekanntmachung zur Wahl der Vorstandsmitglieder und der Ersatzleute des Zahnärztlichen Bezirksverbands Schwaben 2018unterlaufen. Irrtümlicherweise wurden Textpassagen für die Wahl der Delegierten und Ersatzleute der Bayerischen Landeszahn-ärztekammer verwendet, die für die Wahl des ZBV Schwaben nicht zutreffen. Ein aufmerksames Mitglied des ZBV Schwaben hatdies gemerkt und den ZBV sowie den Wahlleiter dankenswerterweise informiert. Nach Prüfung durch den Wahlleiter wurde derFehler festgestellt, was zur Folge hat, dass die schwäbischen Zahnärzte/innen im September die Delegierten und Ersatzleute zurBLZK wählen und aufgrund der nicht mehr einzuhaltenden Bekanntmachungsfrist die Vorstandsmitglieder und Ersatzleute fürden ZBV Schwaben nun im Oktober gewählt werden. Die Mitglieder des ZBV Schwaben wurden bereits umgehend via Mitglie-derrundschreiben informiert. Im Folgenden wird die korrigierte erste Wahlbekanntmachung an dieser Stelle abgedruckt. Wir bedauern diesen Fehler und bitten um Entschuldigung.

Wahlleiter Dr. Thomas Lampe, ZBV-Vorstand

NEUEErste Wahlbekanntmachung

zur Wahl der Vorstandsmitglieder und der Ersatzleute des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Schwaben im Jahr 2018 vom 27.07.2018.

Die erste Wahlbekanntmachung vom23.05.2018 ist fehlerhaft und als gegen-standslos zu betrachten. Es ergeht des-halb diese neue Erste Wahlbekanntma-chung. Die erste Wahlbekanntmachungvom 23.05.2018 entfaltet keine Wirkung.

Erste Wahlbekanntmachung

Der Wahlleiter für die Wahl der Vorstandsmitglieder und Ersatzleutedes Zahnärztlichen BezirksverbandesSchwabens, Herr Dr. Thomas Lampe,erlässt folgende Erste Wahlbekannt-machung gemäß § 6 Abs. 2 der Wahl-ordnung des ZBV-Schwaben.

n I. Beginn und Ende derWahlzeit

Die Wahl der Vorstandsmitglieder undErsatzleute des Zahnärztlichen Bezirks-verbandes Schwaben ist eine Briefwahl.Die Wahlzeit beginnt mit Zustellung derWahlmittel an die wahlberechtigten Mit-glieder (spätestens 10 Tage vor demEnde der Wahlzeit) und endet amDonnerstag, den 18.10.2018, 17:00Uhr.

Für die Gültigkeit der Stimmabgabekommt es auf den Eingang des Wahl-briefs während der Wahlzeit beim Wahl-ausschuss unter der vom Wahlleiterbestimmten Hausanschrift (§ 9 WO) an.

Verspätet eingegangene Wahlbriefe sindungültig.

n II. Ort und Zeit der Auslegung der Wählerliste,Anschrift des Wahlleiters

Die Wählerliste (Verzeichnis der Wahlbe-rechtigten) liegt vom 07.08.2018 bis21.08.2018 in der Geschäftsstelle desZahnärztlichen Bezirksverbands Schwa-ben, Lauterlech 41, 86152 Augsburg,während dessen Geschäftsstunden zurEinsicht aus (§ 5 Abs. 2 WO).Die vorbezeichnete Anschrift ist zugleichdie Anschrift des Wahlleiters.

n III. Verfahren bei Einsprü-chen gegen die Richtigkeitoder Vollständigkeit derWählerliste (§ 5 Abs. 4 WO)

Die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeitder Wählerliste kann durch Einspruchinnerhalb der vom 07.08.2018 bis21.08.2018 dauernden Auslegungsfristgeltend gemacht werden. Der Einspruchist beim Wahlleiter unter der unter Ziff.II. angegebenen Anschrift schriftlich ein-zu legen und zu begründen. Über denEinspruch entscheidet der Wahlaus-schuss vor endgülti ger Festlegung derWählerliste. Die Beteiligten sind vor derEntscheidung zu hören. Die Entschei-dung ist zu begründen und den Beteilig-ten zuzustellen.

n IV. Ort der Sitzungen desLandeswahlausschussesund des Wahlausschussesfür den Wahlbezirk Schwaben

Die Sitzungen des Wahlausschusses desZahnärztlichen Bezirksverbands Schwa-ben finden in den Räumen des Zahnärzt-lichen Bezirksverbands Schwaben, Lau-terlech 41, 86152 Augsburg, statt. Siesind für die Mitglieder des ZahnärztlichenBezirksverbands Schwaben öffent lich.

Für den Wahlausschuss des Zahnärztli-chen Bezirksverbands Schwaben sindfolgende Sit zungstermine vorgesehen,die hiermit bekannt gemacht werden:Donnerstag, 23.08.2018 sowie Diens-tag, 25.09.2018 jeweils 18.00 Uhr.

n V. Zweite Wahlbekanntmachung

Nach Abschluss der Wählerliste ergehtim September 2018 die Zweite Wahl-bekanntma chung, aus der Sie Näheresüber das Wahlverfahren, darunter auchüber das Einreichen von Wahlvorschlä-gen, ersehen können.

Augsburg, den 27.07.2018

Dr. Thomas LampeDer Wahlleiter für den WahlbezirkSchwaben

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NFO Geld sparen mit steuerfreien Leistungen

für Personal Rechtsbeitrag aus der Kanzlei des ZBV-Justiziars

Während eine Gehaltserhöhung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine höhere Steuerbelas-tung nach sich zieht, sind steuer- und sozialversicherungsfreie bzw. weniger stark belastete Vergütungsbestandteileund alternative Möglichkeiten der Entlohnung (z. B. Sachbezüge, geldwerte Vorteile, Nutzungsmöglichkeiten) auf-grund des höheren Nettoeffekts für Arbeitnehmer besonders attraktiv. Allerdings knüpft der Gesetzgeber strenge undteilweise komplizierte Voraussetzungen an die Gewährung steuerfreier Arbeitgeberleistungen. So ist es für die Steu-erfreiheit der meisten Leistungen erforderlich, dass diese zusätzlich zu dem vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeits-lohn erbracht werden müssen.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeberlohnsteuerfreie und pauschal besteuerteVergütungsbestandteile allen abhängigbeschäftigten Vollzeit- und Teilzeitar-beitskräften gewähren. Zu den Teilzeitar-beitskräften zählen dabei auch geringfü-gig Beschäftigte. Für die Personengrup-pe der geringfügig Beschäftigten sollteallerdings beachtet werden, dass einefehlerhaft angewandte Steuerfreiheit inder Regel auch die Sozialversicherungs-pflicht der entsprechenden Arbeitgeber-leistung zur Folge hat. Hierdurch kann esinsbesondere bei geringfügig entlohn-ten Beschäftigten (450-Euro-Jobs) zu einem Überschreiten der 450-Euro-Geringfügigkeitsgrenze und damit zumWegfall der Sozialversicherungsfreiheitkommen.

Auch der Wiedereinstieg in den Berufnach einer „Babypause“ kann durcheine entsprechende Vergütungsgestal-tung attraktiv gestaltet werden und aufdie besonderen Themen von Arbeitneh-mern mit minderjährigen Kindern abge-stellt werden. So zum Beispiel durch:

n Beratungs-, Vermittlungs-und Betreuungsleistungenfür Kinder und pflegebe-dürftige Angehörige

Um die Rahmenbedingungen für einebessere Vereinbarkeit von Beruf undFamilie zu verbessern werden nach § 3Nr. 34a EStG die nachfolgend genanntenLeistungen vom Arbeitgeber von derLohnbesteuerung freigestellt. Lohnsteu-erfrei bleiben die zusätzlich zum ohnehingeschuldeten Arbeitslohn erbrachtenLeistungen des Arbeitgebers

– an ein Dienstleistungsunternehmen,das den Arbeitnehmer hinsichtlich der

Betreuung von Kindern oder pfle-gebedürftigen Angehörigen berät oderhierfür Betreuungspersonen vermittelt.Eine betragsmäßige Obergrenzebesteht nicht;

– sowie zur kurzfristigen Betreuung vonKindern (leibliche Kinder, Adoptiv-oder Pflegkinder), die das 14. Lebens-jahr noch nicht vollendet haben oderdie wegen einer vor Vollendung desLebensjahres eingetretenen körperli-chen, geistigen oder seelischen Behin-derung außerstande sind, sich selbst zuunterhalten oder pflegebedürftigenAngehörigen des Arbeitnehmers,wenn die Betreuung aus zwingendenund beruflich veranlassten Gründennotwendig ist, auch wenn sie im priva-ten Haushalt des Arbeitnehmers statt-findet, soweit die Leistungen 600 Euroim Kalenderjahr nicht übersteigen.

Steuerlich begünstigt sind nach der2. Fallgruppe Arbeitgeberleistungen füreine zusätzliche, außergewöhnliche Be-treuung bis zu einem jährlichen Höchst-betrag von 600 Euro. Es müssen zwin-gende und außergewöhnliche beruflicheGründe vorliegen, die eine kurzfristigeBetreuung notwendig machen. Alsberufliche Gründe kommen z. B. außer-halb der regelmäßigen Arbeitszeit anfal-lende Sonderschichten, kurzfristig not-wendige Einsätze zu außergewöhnlichenDienstzeiten und beruflich veranlassteFortbildungsmaßnahmen in Betracht.Ebenfalls eine entsprechende Notsituati-on stellt die Krankheit eines Kindes bzw. pflegebedürftigen Angehörigendar. Bei dem Höchstbetrag von 600 Euroim Jahr handelt es sich um einen Steuer-freibetrag, mit der Folge, dass nur derübersteigende Betrag der Lohnsteuer-und Sozialversicherungspflicht unterliegt.

n Kindergartenzuschüsse

Bar- oder Sachleistungen des Arbeitge-bers zur Unterbringung (einschließlichUnterkunft, Verpflegung und Betreuung)von nicht schulpflichtigen Kindern inKindergärten oder vergleichbaren Ein-richtungen zählen nicht zum lohnsteuer-und sozialversicherungspflichtigen Ar-beitslohn. Voraussetzung für die Steuer-und Sozialversicherungsfreiheit ist, dassder Kindergartenzuschuss zusätzlichzum ohnehin geschuldeten Arbeitslohngezahlt wird.

Die Umwandlung von arbeitsrechtlichgeschuldetem Arbeitslohn in einen Kin-dergartenzuschuss ist nicht begünstigt.Allerdings kann eine freiwillige Sonder-zahlung, auf die der Arbeitnehmer kei-nen Rechtsanspruch hat (z. B. freiwilliggeleistetes Weihnachtsgeld), in einensteuerfreien Kindergartenzuschuss um-gewandelt werden.

Tipp: Die grundsätzliche Steuerfreiheitgilt auch dann, wenn der nicht beimArbeitgeber beschäftigte Elternteil dieAuf-wendungen für den Kindergartenträgt. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeit-geber die zweckentsprechende Verwen-dung der Mittel nachzuweisen. DerArbeitgeber ist hierbei verpflichtet, denOriginalbeleg über die tatsächlich ent-standenen Kosten als Nachweis zumLohnkonto des Mitarbeiters zu nehmen.Werden nicht schulpflichtige Kinder vonArbeitnehmern in einem Betriebskinder-garten unentgeltlich oder verbilligtbetreut, ergibt sich hieraus ebenfalls keinsteuer- und sozialversicherungspflichti-ger Arbeitslohn.

Darüber hinaus können dem Arbeitneh-mer auch zu vielen anderen Gelegenhei-

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ten kleine Aufmerksamkeiten zugewen-det werden, die zu einem gutenBetriebsklima beitragen können:

n Sachzuwendungen

Geschenke, genannt Sachbezüge, sindsteuerfrei, wenn der Vorteil für denArbeitnehmer höchstens 44 Euro pro Kalendermonat beträgt. Dabei handeltes sich um eine Freigrenze (nicht Freibe-trag). Wurde also in einem Monat dieGrenze von 44 Euro überschritten, sinddie gesamten Bezüge der Lohnsteuer zuunterwerfen (nicht nur der Betrag, derüber 44 Euro hinausgeht). Eine Umge-hung der Versteuerung ist in diesem Fallnur möglich, wenn der ArbeitnehmerZuzahlungen leistet, also Beträge über44 Euro selbst zahlt.

Tipp: Strittig ist derzeit, welche Kostendes Arbeitgebers in die Bewertung derSachbezüge einfließen. Das Finanzge-richt Baden-Württemberg entschied:einschließlich Versand- und Handling-kosten. Der Streitfall ist inzwischen vordem Bundesfinanzhof anhängig. DieFreigrenze sollte also nur unter Berück-sichtigung von Nebenkosten ausgereiztwerden.

Dabei ist unerheblich, ob ein Warengut-schein auf einen bestimmten, genaubezifferten Geldbetrag ausgestellt ist.Auch eine konkrete Bezeichnung der zuerwerbenden Sache oder Dienstleistungauf dem Warengutschein ist nicht erfor-derlich.

Auch die Ausgabe von elektronischenTankkarten, die den Arbeitnehmerberechtigen, bei einer Tankstelle Kraft-stoff zu erwerben oder die Erstattungvom Arbeitnehmer vorab verauslagterTreibstoffkosten gegen Vorlage einesvom Arbeitgeber gewährten Gutscheins,kann nach den vereinfachten steuer-lichen Voraussetzungen einen Sachbe-zug darstellen, auf den die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze angewendet wer-den kann.

Sachbezüge können auch dann vorlie-gen, wenn der Arbeitgeber eine Zahlungan den Arbeitnehmer mit der ausdrück-lichen Auflage verbindet, den empfan-genen Geldbetrag nur in einer bestimm-ten Weise (ausschließlich für einen Sachbezug) zu verwenden. Aus Nach-weisgründen muss bei vorherigen oder

nachträglichen Zahlungen des Arbeitge-bers an den Arbeitnehmer der Beleg zumLohnkonto genommen werden, dass derzuvor arbeitsvertraglich vereinbarteSachbezug auch tatsächlich bezogenwurde.

Tipp: Eine Gehaltsumwandlung von Bar-lohn in einen lohnsteuerfreien Waren-gutschein im Rahmen der 44-Euro-Sach-bezugsfreigrenze erkennt die Finanzver-waltung vom Grundsatz her an.

n Aufmerksamkeiten zubesonderen persönlichenEreignissen

Bei Aufmerksamkeiten handelt es sichum Sachzuwendungen von geringfügi-gem Wert (z. B. Blumen, Genussmittel,Buch, CD), die dem Arbeitnehmer oderseinen Angehörigen anlässlich einesbesonderen persönlichen Ereignisses (z.B. Geburtstag, Heirat, Geburt)gewährt wird und der Wert der Auf-merksamkeit die Freigrenze von 60 Euro(inkl. USt) nicht übersteigt. Die Finanz-verwaltung hat klargestellt, dass eineGehaltsumwandlung des Arbeitnehmerszugunsten von Aufmerksamkeiten nichtanerkannt wird. Übersteigt der Wert derAufmerksamkeit die Freigrenze von 60Euro (inkl. USt), so ist die Sachzuwen-dung in vollem Umfang steuer- undsozialversicherungspflichtig. Geldzuwen-dungen zu einem persönlichen Ereignisdes Arbeitnehmers unterliegen ebenfallsstets dem Lohnsteuer- und Sozialversi-cherungsabzug.

Tipp: Auf die besondere Lohnsteuerfrei-heit von Aufmerksamkeiten anlässlicheines persönlichen Ereignisses bis max.60 Euro sind Sachzuwendungen, dieunter die allgemeine 44-Euro-Sachbe-zugsfreigrenze fallen, nicht anzurech-nen. Hat der Arbeitnehmer Geburtstag,können in diesem Monat mehrere Sach-zuwendungen im Gesamtwert von insg.104 Euro lohnsteuerfrei gewährt wer-den. Die beiden Freigrenzen (60 Euro/44Euro) sind getrennt anzuwenden undeinzuhalten, d. h. ein Geschenk im Wertvon max. 104 Euro (inkl. USt) kann nichtlohnsteuerfrei hingegeben werden.

n Betriebsveranstaltungen

Mit Wirkung ab 01.01.2015 wurde die110-Euro-Freigrenze für Aufwendungenanlässlich einer Betriebsveranstaltung

in einen 110-Euro-Freibetrag umgewan-delt. Dadurch unterliegt nur noch der110 Euro übersteigende Betrag derLohnsteuerpflicht und kann der Lohn-steuerpauschalierung mit 25 % unter-worfen werden. In den Freibetrag von110 Euro je Arbeitnehmer sind alleunmittelbaren Aufwendungen desArbeitgebers für die Betriebsfeier einzu-beziehen, die der Arbeitgeber gegen-über Dritten trägt. Kosten der Betriebs-feier, die auf Angehörige (z. B. Ehegat-ten oder Kinder des Arbeitnehmers)entfallen, müssen dem Arbeitnehmerzugerechnet werden. Auch sämtlicheAufwendungen des Arbeitgebers fürden äußeren Rahmen der Betriebsveran-staltung (z. B. Raummiete, Musik, künst-lerische/artistische Darbie-tungen) sindin den Freibetrag von 110 Euro einzu-rechnen. Einzubeziehen sind auchanlässlich der Betriebsfeier abgegebeneSachgeschenke.

Während lohnsteuerlich nur der den110-Euro-Freibetrag übersteigende Be-trag der Lohnsteuerpflicht unterliegt,scheidet für den Bereich der Umsatzsteu-er die Vorsteuerabzugsberechtigung fürdie Gesamtaufwendungen der Betriebs-veranstaltung im vollen Umfang aus,sofern der Betrag von 110 Euro je Arbeit-nehmer überschritten ist. Der maßgeb-liche Freibetrag von 110 Euro kann fürmax. zwei Betriebsveranstaltungen imJahr beansprucht werden.

Tipp: Führt der Arbeitgeber im Kalender-jahr mehr als zwei Betriebsveranstaltun-gen durch, hat er nach wie vor ein Wahl-recht bei welchen (zwei) Veranstaltun-gen er die Zuwendungen steuerfreibelassen will.

n Überlassung von Datenver-arbeitungsgeräten undTelekommunikationsgerä-ten

Die Überlassung eines betrieblichen –also im Eigentum des Arbeitgebers ver-bleibenden – Datenverarbeitungsgerä-tes (z. B. PC, Smartphone, Tablet) zurbetrieblichen wie auch zur privaten Nut-zung durch den Arbeitnehmer ist steuer-und sozialversicherungsfrei und zwarunabhängig von der Höhe und dem Ver-hältnis von beruflicher und privater Nut-zung. Die Steuerfreiheit erstreckt sichdabei sowohl auf den Vorteil der Gerä-tenutzung als auch auf die damit ver-

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bundenen Gebühren und Verbindungs-entgelte. Die Steuerfreiheit umfasstneben den Datenverarbeitungsgerätenselbst auch die Überlassung von Zube-hör.

Wird dagegen ein Datenverarbeitungs-gerät (inkl. Zubehör) in das Eigentum desArbeitnehmers übertragen (i. d. R. durchSchenkung), liegt i. H. des ortsüblichenPreises steuer- und sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitslohn vor. Der Arbeitge-ber kann jedoch die Pauschalversteue-rung mit 25 % vornehmen; dadurchbleibt die Sachzuwendung sozial-versi-cherungsfrei.

n Beihilfen

Beihilfen zur allgemeinen Erholung kön-nen nach § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG mit 25 % pauschal versteuert werden undunterliegen dadurch nicht der Sozialver-sicherungspflicht. Für die Anwendungder Pauschalbesteuerung darf allerdingsdie Erholungsbeihilfe

– 156 Euro für den einzelnen Arbeitneh-mer selbst,

– 104 Euro für dessen Ehegatten und– 52 Euro pro Kind

im Kalenderjahr nicht übersteigen. Wei-terhin muss die Erholungsbeihilfe imzeitlichen Zusammenhang (innerhalbdrei Monaten) mit einer Erholungsmaß-nahme (z. B. Urlaub) gewährt werden;dabei kann der Urlaub auch zu Hausever-bracht werden.

Tipp: Steuerlich zulässig ist es z.B. anstel-le eines Urlaubsgeldes eine pauschalie-rungsfähige Erholungsbeihilfe zu zahlen.Eine Gehaltsumwandlung wird aner-kannt, da Erholungsbeihilfen auch dannpauschalierungsfähig sind, wenn sienicht zusätzlich zum ohnehin geschulde-ten Arbeitslohn erbracht werden.

Manuela RimslRechtsanwältinfür den Justitiar Dr. Thomas Lampe

ACHTUNG – Terminänderungzur ordentlichen

M ITGL I EDERVER -SAMMLUNG

des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Schwabenjetzt am Mittwoch, 14. November 2018

um 18.00 Uhr

Tagungsort: Arthotel AnaBürgerm.-Widmeier-Straße 5486179 Augsburg-HaunstettenTel. 0821 – 8077-0 Fax: 0821 – 8077-333

Die Tagesordnung entnehmen Siebitte der Ausgabe ZNS Oktober2018

ObmannsbereichKempten Die Obfrau des Obmannsbereichs Kemp-ten lädt zum nächsten Obmannsstamm-tisch ein. Termin: Mittwoch, 19. September 2018um 19 Uhr bei Dr. Keller.

Dr. Sybille KellerObfrau

Änderungs-meldungenAufgrund der bestehenden Meldeord-nung der BLZK bitten wir bei Änderun-gen von persönlichen Daten wie: Privat-und Praxisanschrift, Telefon, Fax, Promo-tion, Beginn und Ende einer Tätigkeit,Niederlassung, Praxisaufgabe etc.,unverzüglich um schriftliche Mitteilungan den ZBV Schwaben, Lauterlech 41,86152 Augsburg, oder an die Fax-Nr.08 21/ 3 4315 22. Damit lässt sich aucheine Verzögerung bei der Zusendungvon zm, BZB und ZNS vermeiden.

Änderung vonBankverbindungenBitte denken Sie daran, den ZBV Schwa-ben rechtzeitig zu informieren, wennsich Ihre Bankverbindung ändert, sofernSie zum Einzug der Beiträge eine Ein-zugsermächtigung erteilt haben. In denmeisten Fällen erheben die Banken beieiner Rückbelastung des Beitragseinzu-

ges erhebliche Gebühren, die wir an Sie weitergeben müssen, wenn Sie die Änderungsmeldung versäumt haben.

Beitragszahlung III. Quartal 2018 Der ZBV Schwaben bittet alle Mitglieder,die nicht am Lastschriftverfahren teilneh-men, die Beiträge unaufgefordert an denZBV Schwaben zu überweisen.

Die Bankverbindung lautet: Deutsche Apotheker- und ÄrztebankFiliale MünchenBIC DAAEDEDDXXXIBAN DE63 3006 0601 0001 0809 62

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VeröffentlichungGeburtstage

Wir gratulieren

6. September 2018 Dr. Wilhelm Hoser zum 70. Lebensjahr

7. September 2018Dr. Rainer Hänel zum 75. Lebensjahr

7. September 2018Dr. Manfred Sontheimer zum 70. Lebensjahr

11. September 2018Dr. Klaus Kargzum 70. Lebensjahr

19. September 2018Dr. Wolfgang Walz zum 65. Lebensjahr

20. September 2018Dr. Frank Jeschkezum 70. Lebensjahr

21. September 2018Dr. Harald Scheiblerzum 65. Lebensjahr

22. September 2018Michael Hofmannzum 60. Lebensjahr

22. September 2018Dr. Detlef Zetzmann zum 65. Lebensjahr

24. September 2018Dr. Marlies Vogel zum 75. Lebensjahr

25. September 2018Dr. Peter Wassermannzum 70. Lebensjahr

26. September 2018Dr. Klaus Glomb zum 75. Lebensjahr

28. September 2018Dr. (Univ.Sassari) Thomas Dörschzum 60. Lebensjahr

Herzlichen Glückwunsch und allesGute für die Zukunft!

Christian Berger, 1. VorsitzenderDr. Andrea Jehle, 2. Vorsitzende

Hinweis

Soweit ein Mitglied des Zahnärztli-chen Bezirksverbandes Schwaben dieVeröffentlichung seines Geburtstagesnicht wünscht, haben wir bisherdarum gebeten, den ZBV entspre-chend zu informieren. Die Veröffent-lichung beginnt mit dem 60. Geburts-tag zu halbrunden und rundenGeburtstagen.

Höhere ZFA-Ausbildungsvergütungen seit April 2018

Bayerische Landeszahnärztekammer passt Empfehlungen an

Um dem Fachkräftemangel entgegenzu-treten, hat die Bayerische Landeszahn-ärztekammer ihre Empfehlungen fürAusbildungsvergütungen angepasst. DerVorstand der BLZK folgte damit entspre-chenden Forderungen aus dem Berufs-stand.

Die neue Vergütungsregelung der BLZKist eine bayernweite Basisempfehlung.Ab 1. April 2018 gelten folgende Be-träge:

1. Ausbildungsjahr: 730 Euro (bisher: 610 Euro)

2. Ausbildungsjahr: 770 Euro (bisher: 650 Euro)

3. Ausbildungsjahr: 820 Euro (bisher: 700 Euro)

Der Abschluss einer individuell höherenAusbildungsvergütung bleibt ausbilden-den Zahnarztpraxen selbst überlassen.Mit der Erhöhung der Ausbildungsvergü-tung sollen zusätzliche Anreize geschaf-fen werden, Jugendliche für die Ausbil-dung zur/zum Zahnmedizinischen Fach-angestellten (ZFA) zu gewinnen. Dieneuen Vergütungsempfehlungen geltenfür alle Ausbildungsverträge, die ab 1.April 2018 geschlossen werden.

n Kein Tarifvertrag in Bayern

Als zuständige Stelle für die Ausbildungkann die BLZK regelmäßig Empfehlun-gen zur Höhe der angemessenen Ausbil-dungsvergütung im AusbildungsberufZFA herausgeben, sofern es – wie in Bay-ern – keinen Tarifvertrag oder alternative

Vorschriften gibt. Die letzten Empfehlun-gen zur Anhebung der Ausbildungsver-gütung stammen aus dem Jahr 2013.

Kontakt:

Referat Zahnärztliches Personal der BLZKTelefon: 089-230211-332E-Mail: [email protected]

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Wer braucht Kurs zum Brandschutzhelfer? Kursangebot in Kempten

Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz ist für jeden Betrieb ein ausgebildeter Brandschutzhelfer vorgeschrieben. Dies alles lässtsich unter QM-Online der BLZK-Seite nachlesen. Der ZBV würde bei Nachfrage zusätzliche Kurse zur eine Ausbildungzum Brandschutzhelfer für wenig Geld anbieten.

Der Kurs umfasst Theorie sowie prakti-sche Übungen (am Firetrainer) und wirdprofessionell durchgeführt von der FirmaSchönmann & Dotzauer Brandschutz-technik GmbH.

• Kursort: 87437 Kempten, Holzbachweg 14, auf dem Gelände der Fa. Secum GmbH

• Dauer: 2,5 Stunden

• Kosten: 60,00 € inkl. MwSt.

Die Teilnehmer erhalten 5 Fortbildungs-punkte und natürlich ein Ausbildungs-zertifikat. Wer Interesse hat, meldet sichbei Dr. Dr. Bertram Thuma, Referent fürPraxisführung des ZBV an: [email protected]

Bei Nachfrage informiert Dr. Dr. Thumaüber den Termin. Teilnehmer erhalteneine Anmeldebestätigung mit der Bitte,die Kursgebühren i. H. v. 60,00 € vorab

Bildquelle: Fotolia/momius

Datenschutz-Beauftragte/r

• Zahnarztpraxen mit 10 Personen und mehr sind gesetzlich verpflichtet,eine/n Datenschutzbeauftragte/n (DS-B) zu benennen

• Die Anforderungen an den betrieblichen DS-B sind umfangreich;Aufgaben, Pflichten und Rechte müssen geregelt werden

• Verschaffen Sie sich Sicherheit und Transparenz zum Thema DS-Beauftragte!

Seminar für Datenschutz-Beauftragte aus Zahnarztpraxen20. Oktober in Neu-Ulm

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.attras.de

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++ Referat Fortbildung ++

zu überweisen. Die Rechnung wird amKurstag ausgehändigt.

Dr. Dr. Bertram ThumaReferent für Praxisführung

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Prophylaxe – das nachhaltige StandbeinIhrer Praxis

Patientenbindung durch klare Konzepte und wirkungsvolleKommunikation

Immer wieder zeigt es sich, wie schwieriges ist, die Patienten dauerhaft für dieProphylaxe zu motivieren. Dabei ist eineparodontale Erhaltungstherapie von derpräventionsorientierten Zahnreinigunginhaltlich und konzeptionell zu unter-scheiden. Während zahn- und parodon-tal gesunde Patienten in ein Prophylaxe-konzept einbezogen werden, das sichauf die Prävention von Krankheiten konzentriert, d.h. auf die Vermeidungvon Karies und Parodontitis, ist der Fokusbeim parodontal erkrankten und sanier-ten Patienten auf die Erhaltung und Stabilisierung des Zustandes gerichtetdurch regelmäßige Infektionskontrolle.

Viele Praxen tun sich schwer mit derUmsetzung präventiver Leistungen. Esfehlt ein schlüssiges Konzept und einekommunikative Umsetzung. Eine starkevon Überzeugung geprägte Kommuni-kation ist aber der entscheidende Schlüssel für ein nachhaltiges Recall.Dieser Kurs hat das Ziel, Hindernisse beider Entwicklung einer erfolgreichen Pro-phylaxepraxis aufzuzeigen und Sie zubeseitigen.

Die Referenten zeigen Lösungen: In derKommunikation lernen Sie von H.D.Klein die entscheidenden Schlüsselsätze.Sie trainieren wichtige Kommunikations-strategien für ein dauerhaftes Recall. Einpräventives Prophylaxekonzept stellenDr. Werner und Dr. Romana Krapf vor.

Kursinhalt:

– Praxisphilosophie: starkes Praxisleitbild

– Basis: Vertrauen schaffen: der parodontale Screeningindex

– Bedeutung des Praxisteams: alle sprechen mit einer Sprache

– Sie sind selbst Vorbild in der Prophylaxe

– Sie aktivieren Zielgruppen: Implantatpatienten, Patienten 60 Plus,Schwangere, – Gesprächsziele vorbereiten, Gesprächsziele erreichen

– So erreichen Sie, dass Patientenregelmäßig kommen

– Zeitsparende Schlüsselsätze zur Patienten-Aktivierung

– Engagiertes Team: Disziplin, Auflösungvon Denkblockaden

– Präventives Parodontalkonzept

– Basisprophylaxe: Was, Wann, Warum

– Baseline und Reevaluation

– Der präventive Heil-und Kostenplan

– Die praktische Durchführung derGlattfächenpolitur

– Fortlaufende praktische Übungen amBehandlungsplatz

– Der Recall-Abstand: WissenschaftlicheGrundlagen und Empfehlungen

– Recall-Organisation: effektiv und erfolgreich.

Die Kursteilnehmer arbeiten in kleinenGruppen. Dadurch ist eine intensiveBetreuung gewährleistet. Es ist einArbeitskurs, der viel Spaß macht und dieDinge auf den Punkt bringt. Besondersprofitieren Sie von dem Kurs, wenn Sieden Kurs gemeinsam mit Ihren Mitarbei-terinnen besuchen.

Referat für Fortbildung

Prophylaxe – dasnachhaltige Stand-bein Ihrer PraxisTermin:Mittwoch, 17. Oktober 2018, von 9.00 bis 17.30 Uhr

Ort:Praxis Dr. Werner Krapf, Kaiser-Karl-Straße 22, 89264 Weißenhorn

Referenten:Dipl.oec. H. D. Klein, StuttgartDr. Werner Krapf,Frau Dr. Romana Krapf

Teilnehmer:Zahnärztinnen, Zahnärzte,Prophylaxefachkräfte

Gebühr:€ 450,00 für Zahnärzte/innen€ 350,00 für Mitarbeiterinnen

pro Personinklusiv Verpflegung und Kursunterlagen

Foto: proDente

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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats:Hiermit ermächtige ich den Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben die Gebühr in Höhe von € von meinem

Konto IBAN BIC

bei Bank/Sparkasse mitttels Lastschrift einzuziehen.Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Schwaben auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. DieAbbuchung erfolgt innerhalb 10 Tagen nach Kursteilnahme gemäß Rechnungsstellung und gemäß der Satzung des ZBVSchwaben.

Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers

Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kurs-gebühr oder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich!Die geschäftsmäßige Verarbeitung Ihrer angegebenen Kontaktdateninformationen für dieses Formular erfolgt nach Art.6 (1) f. DSGVO an den Zahnärztlichen BezirksverbandSchwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), Lauterlech 41, 86152 Augsburg. Sie können jederzeit der Nutzung Ihrer Daten unter oben stehender Anschrift widersprechen. Ihre Daten werden zum Zweck der Mitgliederverwaltung und der Information der Mitglieder – nicht für werbliche Zwecke – verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.zbv-schwaben.de > Datenschutzerklärung

Bitte an den ZBV Schwaben, z. Hd. Frau Helgemeir, Lauterlech 41,86152 Augsburg, oder per Fax an die Nr. 0821/3431522

Anmeldung:

q zum Kurs „Prophylaxe – das nachhaltige Standbein Ihrer Praxis”– Praktischer Arbeitskurs –

Referenten: Dr. Werner Krapf, Dr. Romana Krapf, WeißenhornDipl.oec. Hans-Dieter Klein, Stuttgart, Kommunikationsexperte

Termin: Mittwoch, 17. Oktober 2018, von 9.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr

Ort: Praxis Dr. Krapf, Kaiser-Karl-Straße 22, 89264 Weißenhorn

Teilnehmer: Zahnärzte/innen

Kursgebühr: 450,00 Euro für Zahnärzte/innen,, inklusive Verpflegung350,00 Euro für Mitarbeiterinnen, inklusive Verpflegung

Vorname Name Straße

PLZ / Ort Datum Stempel / Unterschrift

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ZNS 9-1827

Fachkundenachweis für Röntgen ist nichtBestandteil einer deutschen Approbation

bei Anerkennung ausländischer Approbationsnachweise

Nach entsprechenden Vorkommnissenim Bezirk Niederbayern möchte der ZBVSchwaben allen Kolleginnen und Kolle-gen, die im Ausland Zahnmedizin stu-diert haben und im Anerkennungsver-fahren die deutsche Approbation erlangthaben, folgenden wichtigen Hinweisgeben:

Die Ausstellung einer deutschen Appro-bationsurkunde beinhaltet nicht denFachkundenachweis im Strahlenschutz.Somit dürfen Röntgenbilder nicht ange-fertigt und befundet werden. Auch das

Betreiben einer Röntgeneinrichtung istnicht erlaubt. Nicht einmal das Anferti-gen von Röntgenbildern auf Anweisungdes Praxisbetreibers (Röntgenschutzbe-auftragten). Für alle diese Tätigkeitenmuss die Fachkunde nachgewiesen wer-den. Und diese ist eben nicht in derApprobation enthalten. Hierfür möchteich auch auf den Hinweis der BayerischenLandeszahnärztekammer verweisen:

Zahnärzte, die in Deutschland studieren,erwerben die Fachkunde in der Regel imRahmen des Staatsexamens. Zahnärzte,

die ihr Studium nicht in Deutschlandabsolviert haben, müssen die Fachkundenach Erhalt der Approbation gesonderterwerben. Dazu muss die Sachkundenachgewiesen und ein von der zuständi-gen Stelle anerkannter Kurs absolviertwerden. Die erfolgreiche Teilnahme aneinem Kurs darf für die Ausstellung derFachkundebescheinigung nicht längerals fünf Jahre zurückliegen.

Referat Praxisführung

Als ZBV-Mitglied immer aktuell: Die Webseite des ZBV Schwaben mit aktuellen Terminen und Informa-tionen finden Sie hier: www.zbv-schwaben.de

Aktualisierung nicht vergessenBeim Strahlenschutz müssen Fristen beachtet werden

Nach der Röntgenverordnung (RöV) sindZahnärzte verpflichtet, ihre Fachkundeim Strahlenschutz mindestens alle fünfJahre durch den Besuch eines entspre-chenden Kurses zu aktualisieren.

Für Zahnärzte gibt es zwei Wege zurAktualisierung der Fachkunde im Strah-lenschutz:

1. Teilnahme an einem gesondertenmehrstündigen Aktualisierungskurs.Dabei ist zu beachten, dass die in Bay-ern stattfindenden Kurse von derBayerischen Landeszahnärztekammeranerkannt sein müssen.

2. Teilnahme an einem sonstigen Fortbil-dungskurs mit ausreichend strahlen-schutzrelevanten Inhalten, zum Bei-spiel bei der eazf, dem Fortbildungsin-stitut der BLZK. Diese Kurse sind mitdem Hinweis „unter besondererBerücksichtigung der Aktualisierungder Fachkunde im Strahlenschutz kon-zipiert“ oder einer ähnlichen Formulie-rung ausgewiesen. Die Lehrgängemüssen, sofern sie in Bayern stattfin-den, ebenfalls von der BLZK anerkanntsein.

Neben der eazf bieten zum Beispiel auchdie Zahnärztlichen Bezirksverbände sol-che Kurse an. Die Termine werden regel-mäßig im BZB und in den Publikationender ZBV veröffentlicht.

Die Regelung gilt auch für zahnärztlichesPersonal. Nach § 18a Absatz 3 RöV sindZahnarzthelfer/-innen (ZAH) beziehungs-weise Zahnmedizinische Fachangestellte(ZFA) sowie Hilfspersonal ohne abge-

schlossene Ausbildung mit Kenntnissenim Strahlenschutz analog zur Regelungfür Zahnärzte verpflichtet, ihre Kenntnis-se mindestens alle fünf Jahre im Rahmeneines Kurses zu aktualisieren. Auch hier-für bieten beispielsweise ZBV und eazfentsprechende Kurse an. Über die Termi-ne können sich Interessenten im ReferatPraxisführung der BLZK informieren.

Info der BLZK

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Ergebnisse der SommerabschlussprüfungDie Sommerabschlussprüfung (SAP) für Zahnmedizinische Fachangestellte 2018 fand am 13. Juni 2018 (schriftlich) stattund wurde am 23. Juli 2018 mit der mündlichen Ergänzungsprüfung beendet.

2018 nahmen an der SAP 228 Prüflinge(Vorjahr 227), darunter 6 Wiederholerin-nen, teil. Insgesamt erreichten 23 Teil-nehmer/innen das Ausbildungsziel nicht.In der Röntgenkunde haben von 218Prüflingen 35 Teilnehmer/innen die 50Prozent-Hürde nicht erreicht.Durchschnittlich wurden Punkte 72,29(Vorjahr 70,14) erreicht, was mit befriedi-gend zu bewerten ist. Der Vergleich dereinzelnen Berufsschulen sieht wie folgtaus:

Augsburg68,95 Punkte (Vorjahr 68,07)

Donauwörth76,65 Punkte (Vorjahr 77,40)

Kempten 71,70 Punkte (Vorjahr 70,60)

Lindau67,21 Punkte (Vorjahr 67,40)

Marktoberdorf71,20 Punkte (Vorjahr 67,50)

Memmingen71,30 Punkte (Vorjahr 70,86)

Neu-Ulm71,04 Punkte (Vorjahr 69,10)

Mit „Sehr gut“ haben abgeschlossen:

Helena Ruess (97,20 Punkte)Praxis Priv.Doz. Dr. habil. Matthias Göllner, Lindau

Saskia Rauh (96,91 Punkte)Praxis Dr. Thomas Martini, Legau

Susanne Salmen (95,64 Punkte)Praxis Dr. Wolfgang Appel, Günzburg

Claudia-Maria Popa (95,37 Punkte)Praxis Dr. Michael Schwetz, Nördlingen

Susan Pabst (94,97 Punkte)Praxis Dr. Christian Langer, Wemding

Celin Menzer (94,64 Punkte)Praxis Dr. Martin Heisterkamp, Immenstadt

Sarah Müller (94,58 Punkte)Bundeswehr-DienstleistungszentrumKaufbeuren

Alvina Rusnac (93,73 PunktePraxis Dres Finger, Varosanek und Malikov, Augsburg

Magdalena Kucerova (92,95 Punkte)Praxis Dr. Barbara Schnell, Kempten

Sarah Weirich (92,14 Punkte)Praxis Dr. Stephanie Wirnharter, Aichach

++ Referat Zahnärztliches Personal ++

Der ZBV Schwaben ehrte die bestenAbsolventinnen mit einem Präsent. DerZBV gratuliert allen Prüflingen zumerfolgreichen Ausbildungsabschluss undwünscht für den weiteren Berufswegalles Gute und viel Erfolg!Der besondere Dank gilt jedoch denFachlehrkräften, deren Einsatz an densieben schwäbischen Berufsschulen dieguten Leistungen erst ermöglicht hat.

Christian Berger1. Vorsitzender

Dr. Axel KernReferent Zahnärztliches Personal

Azubis könnenVergünstigungen nutzen

Azubis können durch Vorlage des Auszu-bildendenausweises Vergünstigungen inKinos, Museen, Schwimmbädern, beiöffentlichen Verkehrsmitteln oder Veran-staltungen erhalten. Diesen Auszubil-dendenausweis können Auszubildendezur / zum Zahnmedizinischen Fachange-stellten (ZFA) bei ihrem zuständigenZahnärztlichen Bezirksverband kostenlosanfordern.Der Auszubildendenausweis bescheinigtden Status als Auszubildende zur/ zum

Zahnmedizinischen Fachangestellten. Erhat in etwa die Größe eines Personalaus-weises und muss vom Auszubildendenhandschriftlich ausgefüllt und von derausbildenden Zahnarztpraxis sowie vomZahnärztlichen Bezirksverband unter-schrieben und abgestempelt werden.Außerdem ist ein aktuelles Foto in Pass-bildgröße erforderlich, das die zuständi-ge Berufsschule abstempelt. Sie bestätigtauch die Gültigkeit des Ausweises für dasjeweilige Schuljahr.

Auszubildendenausweis jetzt beim Zahn-ärztlichen Bezirksverband Schwaben anfordern!

8. Herbsttagungfür

Zahnmedizinische Fachangestellte

Termin: 23. November 2018

Der ZBV Schwaben gibt bekannt, dassam Freitag, den 23. November 2018um 14 Uhr, bereits die achte Herbstta-gung des ZBV Schwaben für Zahnme-dizinische Fachangestellte stattfindenwird.

Ort: Arthotel Ana, Bürgermeister-Wid-meier-Str. 54, 86179 Augsburg.

Verantwortlich für die Organisation istwieder der zuständige Referent desZBV, Dr. Axel Kern.

Geplant sind Ehrungen, fachspezifi-sche Vorträge, Ausstellungsstände,Tombola mit attraktiven Gewinnenund natürlich die Möglichkeit, sichumfassend über die verschiedenenBereiche und Möglichkeiten derBerufsausübung und -Fortbildung zuinformieren.Referat Zahnärztliches Personal

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ZNS 9-1829

Aktualisierung der Kenntnisseim Strahlenschutz im Jahr 2018für zahnärztliches PersonalZahnarzthelfer/innen (ZAH) bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mit Kenntnissen im Strahlenschutz, dieihre Kenntnisse im Strahlenschutz ab dem Jahr 2013 erworben haben, sind nach § 18a Abs. 3 der Röntgenverordnung innerhalb eines fünfjährigen Turnus verpflichtet, die Kenntnisse im Strahlenschutz 2018zu aktualisieren, wenn sie weiter ihre erworbenen Kenntnisse anwenden wollen. Röntgenbescheinigungen dievor dem Jahr 2013 erworben wurden, können ebenfalls im Jahr 2018 aktualisiert werden. Zahnarzthelfer/innenbzw. Zahnmedizinische Fachangestellte dürfen nur mit einem gültigen Röntgenschein in der Praxis röntgen.

Der Zahnärztliche Bezirksverband Schwaben bietet für ZAH/ZFA regelmäßig Fortbildungskurse zur Aktuali-sierung der Kenntnisse im Strahlenschutz mit Prüfung an. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Skript miteinem Prüfungsbogen, den Sie bitte zum Kurs mitbringen. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Beschei-nigung des ZBV über die aktualisierten Kenntnisse im Strahlenschutz.

Der ZBV Schwaben bietet hierzu folgende Aktualisierungsveranstaltung für das Jahr 2018 an:

q Freitag, 19. Oktobert 2018, Beginn 13.30 UhrDer Kurs findet im Haus Sankt Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg statt.

Gebühr: 50 Euro inkl. Skript, Dauer: ca. 3 Stunden

Bitte pro Person eine Anmeldung ausfüllen!Anmeldung an: ZBV Schwaben, Lauterlech 41, 86152 Augsburg oder Fax 08 21/3 4315 22

Achtung: Kopie des Röntgennachweises beifügen!

Name Vorname

Geburtsdatum Geburtsort

Ort, Datum Praxisstempel/Unterschrift

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats:

Hiermit ermächtige ich den Zahnärztlichen Bezirksverband Schwaben, die Gebühr von 50 Euro pro Personvon meinem Konto

IBAN BIC

bei (Bank/Sparkasse) abzubuchen.

Ort/Datum Unterschrift des Kontoinhabers

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Schwaben auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Abbuchung erfolgtinnerhalb 10 Tagen nach Kursteilnahme gemäß Rechnungsstellung und gemäß der Satzung des ZBV Schwaben.

Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühroder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich!

Die geschäftsmäßige Verarbeitung Ihrer angegebenen Kontaktdateninformationen für dieses Formular erfolgt nach Art.6 (1) f. DSGVO an den ZahnärztlichenBezirksverband Schwaben, Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), Lauterlech 41, 86152 Augsburg. Sie können jederzeit der Nutzung Ihrer Datenunter oben stehender Anschrift widersprechen. Ihre Daten werden zum Zweck der Mitgliederverwaltung und der Information der Mitglieder – nicht fürwerbliche Zwecke – verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter www.zbv-schwaben.de > Datenschutzerklärung

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Herausgeber: ZBV Schwaben, (Bezirksverband), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Geschäftsstelle Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Verantwortliche Schriftlei-tung: Christian Berger, Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21) 34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Haftung. Die Redaktion behält sichdas Recht vor, Leserbriefe gekürzt aufzunehmen. Signierte namentliche Artikel geben die Meinung des Verfassers kund, sie geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Zuschriften redaktionellerArt richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing und Vertrieb:HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 0 87 61-72 90 540, Fax 0 87 61-72 90 541, E-Mail: [email protected]. Für Anzeigen verantwortlich: GerhardHaas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 7 vom 1. Februar 2007 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtliche an Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) beste-henden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werdenverfolgt. Veröff. gem. DVBayPrG: Inhaber 100% Gerhard Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasMedia - Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist derBezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nichtmitglieder: Einzelheft € 2,- zzgl. Versand spesen. Jahresabonnement € 26,– inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: 10 x jährlich.

EhrungenFolgende Mitarbeiterinnen wurden fürihre langjährige Praxiszugehörigkeitgeehrt:

20 Jahre

Carolin Müller-Heinischtätig seit 1. September 1998 in der PraxisDr. Lex in 86836 Untermeitingen.

25 Jahre

Claudia Lederletätig seit 1. Juli 1993 in der Praxis Dr. Krapf in 89264 Weißenhorn.

Susanne Hundttätig seit 1. September 1993 in der PraxisPeter E. Hübner in 87600 Kaufbeuren.

Ulrike Franztätig seit 1. September 1993 in der Praxis Egger-Schories / Schories in 86807 Buchloe.

Olga Hatzenbühlertätig seit 1. September 1993 in der Praxis Dr. Weitnauer / Dr. Schmidt in87600 Kaufbeuren.

30 Jahre

Catja Bundschuhtätig seit 1. September 1988 in der PraxisDres. Halbing in 88131 Lindau.

Für den ZBV Schwaben gratuliert herzlichDr. Axel KernReferent für Zahnärztliches Personal