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Zugewinnausgleich und Immobilien bei Scheidung Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt fÄr Familienrecht

Zugewinnausgleich und Immobilien bei · PDF fileGerd Winkler, Stuttgart. 16 Richtige Rechnung mit Indexierung (Lebenshaltungskostenindex 2005=100) Juli 1980 –uro 20.000,-Geteilt

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Zugewinnausgleichund Immobilienbei Scheidung

Ein Vortrag von RA Gerd Winkler

Rechtsanwalt und Fachanwalt fÄr Familienrecht

1

Zugewinnausgleich

Nur 3 m�gliche G�terst�nde:

� Zugewinngemeinschaft

oder, aber nur bei ausdr�cklicher notarieller Vereinbarung

� G�tergemeinschaft� G�tertrennung

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

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� G�tergemeinschaft.Nicht verwechseln mit Zugewinngemeinschaft !!Heutzutage extrem selten; bei Scheidung schwierig auseinanderzusetzen, daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Die meisten Paare, die glauben, in G�tergemeinschaft zu leben, leben in Wahrheit in Zugewinngemeinschaft.

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� G�tertrennung

Bei Eheende keine g�terrechtlichenAusgleichsanspr�che; in Frage kommen hier allenfalls gesellschaftsrechtliche Ausgleichsanspr�che, z.B. wenn die Ehepartner in Form einer Gesellschaft b�rgerlichen Rechts gemeinsam ein Erwerbsgesch�ft betrieben haben.

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� Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft entsteht mit der Eheschlie�ung automatisch. Sie ist daher in der Praxis der h�ufigste Fall; er d�rfte in �ber 90 % der Ehen gegeben sein.

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Hier daher nur Thema

Zugewinnausgleich

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Die Zugewinngemeinschaft bedeutet gerade nicht, dass beiden alles geh�rt!!!

sondernsein Verm�gen geh�rtdem Mann allein

� bei Eheschlie�ung� w�hrend der Ehe� bei Eheende

Und nur die Zugewinne

ihr Verm�gen geh�rtder Frau allein

� bei Eheschlie�ung� w�hrend der Ehe� bei Eheende

werden ausgeglichen

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zum Beispiel

� Mann hat auf seinen Namen

� Girokonto� Bausparvertrag� Auto

� Lebensversicherung A

� Frau hat auf ihren Namen

� Sparbuch� Lebensversicherung B� Immobilie

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Haben Mann und Frau ein gemeinsames Verm�gen, z.B. ein gemeinsames Konto (nicht nur Vollmacht!!) oder

ist im Grundbuch je zur H�lfte ein Haus auf sie eingetragen, so ist der Wert je zur H�lfte bei ihnen

einzusetzen

Bei Grundst�cken bzw. Eigentumswohnungen ist die Eintragung im Grundbuch entscheidend

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Beispiel :

Hauswert � 300.000.-beide zu �

im Grundbuch, dann

Wert beim Mann� 150.000,-

Wert bei der Frau� 150.000,-

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Fortsetzung des Beispiels

� Mann hat auf seinen Namen

� Girokonto� Bausparvertrag� Auto� Lebensversicherung A� � Eigentumswhng

mit Frau

� Frau hat auf ihren Namen

� Sparbuch� Lebensversicherung B� Immobilie� � Eigentumswhng mit

Mann

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Also Achtung:� F�r den Mann sein Anfangsverm�gen und

sein Endverm�gen, jeweils getrennt, erstellen

� F�r die Frau ihr Anfangsverm�gen und ihr Endverm�gen, jeweils getrennt, erstellen

� Alle Stichtage sind gegenseitig auf Verlangen zu beauskunften und zu belegen

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Die wichtigen Stichtage� Anfangsverm�gen = Verm�gen am Tag der

Eheschlie�ung beim Standesamt� Endverm�gen = Verm�gen am Tag der

Zustellung des Scheidungsantrages durch das Familiengericht

� Schenkungen und Erbschaften w�hrend der Ehe rechnen zum Anfangsverm�gen, werden aber auf den Tag der Zuwendung bewertet

� Verm�gen am Tag der Trennung, Gr�nde f�r Verm�gensverringerung zwischen Trennung und Scheidungsantrag m�ssen dargelegt werden

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� Beim Verm�gen ist immer das Verm�gen abz�glich der Schulden zu ber�cksichtigen

� Zum Verm�gen z�hlt alles au�er im gemeinsamen Eigentum stehender Hausrat

� Sind die Schulden h�her als das Verm�gen, so wird das Verm�gen als negativ behandelt (wichtige �nderung gegen bisher!!)

� Das gilt im Anfangs- und Endverm�gen� Negativen Zugewinn gibt es nicht� Ausgleich ist begrenzt durch die H�he des

positiven Verm�gens bei Zustellung des Scheidungsantrags

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Beispiele f�r Aktiva im Verm�gen� Bargeld� Bankguthaben� Bausparguthaben� Wertpapiere� Lebensversicherung (R�ckkaufwert)� Kraftfahrzeuge� Wohnwagen, Boote� Haushaltsgegenst�nde, die im Alleineigentum eines Ehegatten

stehen� Wertvoller Schmuck� Sammlungen, z.B. M�nzen, Briefmarken, Kunst� Grundst�cke, Eigentumswohnung� Selbst�ndiges Erwerbsgesch�ft� Beteiligungen� Steuerr�ckzahlungsanspr�che f�r Vorjahre, auch soweit der

Steuerbescheid am Stichtag noch nicht vorlag� Sonstige Forderungen, die am Stichtag noch nicht erf�llt waren

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Beispiele f�r Passiva im Verm�gen

� Darlehensverbindlichkeiten bei Banken� Steuernachzahlungsverpflichtungen f�r

Vorjahre, auch soweit der Steuerbescheid am Stichtag noch nicht vorlag

� Alle sonstigen, auch privaten, Schulden

� Nicht: laufende k�nftige Verbindlichkeiten, wie z.B. zu zahlender Unterhalt

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MannAnfangsverm�gen(Tag der Eheschlie�ung)

�uro 0,-

Endverm�gen(Zustellung derScheidungsschrift)�uro 110.000,-

Differenz gleichZugewinn �uro 110.000,-

FrauAnfangsverm�gen(Tag der Eheschlie�ung)�uro 10.000,-

Endverm�gen(Zustellung derScheidungsschrift)�uro 110.000,-

Differenz gleichZugewinn �uro 100.000,-

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

Mann Frau

Anfangsverm�gen(Tag der Eheschlie�ung) � 0,-- � 10.000,--

Endverm�gen(Zustellung der Scheidungsschrift) � 110.000,-- � 110.000,--

_________________________________Zugewinn � 110.000,-- � 100.000,--

Zugewinn Mann � 110.000,-Zugewinn Frau � 100.000,-Der Mann hat also � 10.000,--mehr Zugewinn. Hiervon muss er die H�lfte, � 5.000,--an die Frau auszahlen.

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Beispiel

Mann FrauNegat. Anfangsverm�gen- � 10.000,-- (Schulden) � 0,-

Endverm�gen � 50.000,-- � 50.000,-

Zugewinn Mann � 60.000,-- � 50.000,--./. Zugewinn Frau � 50.000,--Differenz � 10.000,--Anspruch der Frau � � 5.000,--

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Genauso ist es wenn ein Ehepartner w�hrend der Ehe Verlust gemacht hat, zum Beispiel :

Mann FrauNegat. Anfangsverm�gen � -10.000,-- (Schulden) � 10.000,-

Endverm�gen � 50.000,-- � 7.000,-

Zugewinn/Verlust � 60.000,-- � -3.000,-entspricht aber � 0,-Zugewinn Mann � 60.000,--./. Zugewinn Frau � 0,--Differenz � 60.000,--Anspruch der Frau � � 30.000,--

Der Mann hat einen Zugewinn von � 60.000,--. Die Frau hat einen Verlust von � 3.000. Da es keinen negativen Zugewinn gibt, wird dieser zu Null gerechnet.

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Ausgleich ist begrenzt durch die H�he des positiven Verm�gens bei Zustellung des Scheidungsantrags

Mann FrauAnfangsverm�gen - � 200.000,-- (Schulden) � 0,-

Endverm�gen � 50.000,-- � 50.000,-

Zugewinn Mann � 250.000,-- � 50.000,--./. Zugewinn Frau � 50.000,--Differenz � 200.000,--Anspruch der Frau �theoretisch � 100.000,--jedoch begrenzt auf Endverm�gen des Mannesdaher nur Anspruch der Frau nur � 50.000,-

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Beispiel mit Verm�gensverringerung nach Trennung

Mann Frau

Anfangsverm�gen(Tag der Eheschlie�ung) � 0,-- � 0,--

Verm�gen bei Trennung � 150.000,- � 0,--

Endverm�gen beiZustellung der Scheidungsschrift � 100.000,-- � 0,--

Zugewinn � 100.000,- � 0,--

Aber Verlust nach Trennung � 50.000,--

Kann der Mann beweisen, dass der Verlust von 50.000,- nicht auf Verschwendung oder Benachteiligung oder sonst illoyales Handeln zur�ckzuf�hren ist, muss er nur 50.000,- (� von 100.000,-) ausgleichen. F�hrt er den Beweis nicht, muss er � von 150.000,- ausgleichen, also � 75.000,-

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Schenkungen und Erbschaften in der Ehe fallen nicht in den

Zugewinn??� Nicht ganz richtig, sondern

� sie werden dem Anfangsverm�gen zugerechnet, damit also (fiktiv) h�heres Anfangsverm�gen und folglich niedrigerer Zugewinn, aber

� Ertr�ge (z.B. Mieten, Zinsen) und Wertsteigerungen, die am Ende noch da sind, erh�hen den Zugewinn

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Beispiel

MannAnfangsverm�gen(Heirat 1995) �uro 1.000,-

Schenkung 1998 �uro 10.000,-Fiktives Anfangsverm�gen �uro 11.000,-

Endverm�gen(Zustellung derScheidungsschrift) �uro 100.000,-

Differenz gleichZugewinn �uro 89.000,-

FrauAnfangsverm�gen(Heirat 1995) �uro 1.000,-

Erbschaft 2000 �uro 25.000,-Fiktives Anfangsverm�gen �uro 26.000,-

Endverm�gen(Zustellung derScheidungsschrift) �uro 110.000,-

Differenz gleichZugewinn �uro 84.000,-

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

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Beispiel

MannAnfangsverm�gen(Heirat 1995) �uro 1.000,-

Schenkung 1998 �uro 10.000,-Fiktives Anfangsverm�gen �uro 11.000,-

Endverm�gen(Zustellung derScheidungsschrift) �uro 100.000,-

Differenz gleichZugewinn �uro 89.000,-

FrauAnfangsverm�gen(Heirat 1995) �uro 1.000,-

Erbschaft 2000 �uro 25.000,-Fiktives Anfangsverm�gen �uro 26.000,-

Endverm�gen(Zustellung derScheidungsschrift) �uro 110.000,-

Differenz gleichZugewinn �uro 84.000,-

Zugewinn Mann �uro 89.000,-Zugewinn Frau �uro 84.000,-Differenz �uro 5.000,-Ausgleichsanspruch Frau �uro 2.500,-

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Beispiel

MannAnfangsverm�gen(Heirat 1980) �uro 1.000,-

Erbe Ostimmobilie 1992 �uro 100.000,-Fiktives Anfangsverm�gen �uro 101.000,-

Endverm�gen 2008Kapitalverm�gen �uro 50.000,-Ostimmobilie nur noch �uro 30.000,-Endverm�gen �uro 80.000,-Differenz gleichZugewinn �uro -21.000,-Also Zugewinn NULL

FrauAnfangsverm�gen(Heirat 1980) �uro 0,-

Erbschaft 1990Haus in Stuttgart �uro 350.000,-Fiktives Anfangsverm�gen �uro 350.000,-

Endverm�gen 2008Haus in Stuttgart jetzt �uro 500.000,-Endverm�gen �uro 500.000,-

Differenz gleichZugewinn �uro 150.000,-

Zugewinn Mann �uro 0,-Zugewinn Frau �uro 150.000,-Differenz �uro 150.000,-Ausgleichsanspruch Mann �uro 75.000,-

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Fr�her war das Geld mehr wert !

� Immer Anfangsverm�gen, Schenkungen und Erbschaften um den Lebenshaltungsindex anpassen!

� Je l�nger Eheschlie�ung oder Schenkung bzw. Erbschaft zur�ckliegen, um so wichtiger!!!!

� Damaligen Wert durch damalige Indexzahl teilen und

� mit Indexzahl bei Scheidungsantrag malnehmen� So in das Anfangsverm�gen einsetzen

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

Verbraucherpreisindex Deutschland, Jahresmittelwerte, Basisjahr 2005 = 100

Werte einzelner Monate k�nnen etwas abweichen

1962 28,7 1963 29,6 1964 30,3 1965 31,2 1966 32,4 1967 32,91968 33,4 1969 34,1 1970 35,21971 37,1 1972 39,1 1973 41,91974 44,8 1975 47,4 1976 49,51977 51,3 1978 52,7 1979 54,81980 57,8 1981 61,5 1982 64,71983 66,8 1984 68,4 1985 69,91986 69,8 1987 70,0 1988 70,81989 72,8 1990 74,8 1991 77,51992 80,6 1993 83,5 1994 85,71995 87,1 1996 88,3 1997 90,01998 90,9 1999 91,4 2000 92,72001 94,5 2002 95,9 2003 96,92004 98,5 2005 100,0 2006 101,62007 103,9 2008 106,6 2009 107,02010 108,2 2011 111,0

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Beispiel� Eheschlie�ung Juli 1980, Mann hatte damals

39.166 DM = 20.000 �uro� Verbraucherindex 7/1980= 58,0� Mann erbt Juli 1985 19.583 DM = 10.000 �uro� Verbraucherindex 7/1985= 69,8� Scheidung zugestellt Juli 2011� Endverm�gen des Mannes 7/2011 = 50.000 �uro� Verbraucherindex 7/2011= 111,0Zugrunde gelegter Verbraucherindex 2005 = 100

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Falsche Rechnung ohne Indexierung

Juli 1980 �uro 20.000,-Erbe 1985 �uro 10.000,-Zusammen �uro 30.000,-

Endverm�gen 2011 �uro 50.000,-Zugewinn scheinbar �uro 20.000,-Ausgleichspflicht �uro 10.000,-

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Richtige Rechnung mit Indexierung (Lebenshaltungskostenindex 2005=100)

Juli 1980 �uro 20.000,-Geteilt durch 58,0Mal 111,0 gleich �uro 38.275,86

Erbe 1985 �uro 10.000,-Geteilt durch 69,8Mal 111,0 gleich �uro 15.902,58

Zusammen �uro 54.178,44,-

Endverm�gen 2011 �uro 50.000,-

Zugewinn indexiert �uro minus! 4.178,44

Ausgleichspflicht �uro NULL

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Auch die Schulden im Anfangsverm�gen sind zu indexieren

Beispielohne Begrenzung durch H�he des Endverm�gens

� Eheschlie�ung Juli 1980, Mann hatte damals Schulden in H�he von -39.116,60 DM = -20.000 �uro

� Verbraucherindex 7/1980= 58,0� Scheidung zugestellt Juli 2011� Endverm�gen des Mannes 7/2011 = 50.000 �uro� Verbraucherindex 7/2011= 111,0Zugrunde gelegter Verbraucherindex 2005 = 100

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

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Richtige Rechnung mit Indexierung (Lebenshaltungskostenindex 2005=100)

Schulden Juli 1980 �uro -20.000,-Geteilt durch 58,0Mal 111,0 gleich �uro -38.275,86

Indexiertes Anfangsverm�gen also Schulden �uro -38.275,86

Endverm�gen 2011 �uro 50.000,-

Zugewinn �uro 88.275,86

Ausgleichspflicht hiervon � �uro 44.137,93Der auf die H�he des Endverm�gens begrenzte

Ausgleichsbetrag ist nicht �berschritten

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

Auch die Schulden im Anfangsverm�gen sind zu indexieren

Beispielmit Begrenzung durch H�he des Endverm�gens

� Eheschlie�ung Juli 1980, Mann hatte damals Schulden in H�he von -78.233,20 DM = -40.000 �uro

� Verbraucherindex 7/1980= 58,0� Scheidung zugestellt Juli 2011� Endverm�gen des Mannes 7/2011 = 50.000 �uro� Verbraucherindex 7/2011= 111,0Zugrunde gelegter Verbraucherindex 2005 = 100

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

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Richtige Rechnung mit Indexierung (Lebenshaltungskostenindex 2005=100)

Schulden Juli 1980 �uro -40.000,-Geteilt durch 58,0Mal 111,0 gleich �uro -76.551,72

Indexiertes Anfangsverm�gen also Schulden �uro -76.551,72

Endverm�gen 2011 �uro 50.000,-

Zugewinn �uro 126.551,72

Theoretische Ausgleichspflicht hiervon � �uro 63.275,86jedoch begrenzt auf die H�he des Endverm�gens,also Ausgleichspflicht lediglich �uro 50.000,00

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Wichtige Tipps zum Zugewinn 1

� M�glichst bald Nachweise zum eigenen Anfangsverm�gen, Schenkungen und Erbschaften beschaffen

� Stets �ber das Verm�gen des Partners informiert bleiben, besonders kurz vor Trennung

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Wichtige Tipps zum Zugewinn 2

� Notwendige Ausgaben (nur diese!) vor der Zustellung der Scheidungsschrift t�tigen

� Ausk�nfte vom Partner verlangen� Belege vom Ehepartner verlangen

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Wichtige Tipps zum Zugewinn 3

� Keine privatschriftlichen Vereinbarungen zum Zugewinn vor der Scheidung (nur notariell oder durch RA bei Gericht

� Keine vorzeitigen Zahlungen auf Zugewinn an Partner

� Bei Gefahr der Verm�gensverschleuderung durch Partner einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz einholen

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Wichtige Tipps zum Zugewinn 4

� Zugewinnausgleichsanspr�che verj�hreninnerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung

� Unterbrechung nur durch Anerkenntnisoder gerichtliche Geltendmachung

� Inflation (Indexierung des Anfangsverm�gens) beachten !

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Die Immobilie in der Scheidung

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1. Immobilie geh�rt beiden Ehegatten2. Immobilie geh�rt nur einem Ehegatten3. Immobilie geh�rt Eltern eines Ehegatten

Es gibt 3 wichtige Varianten

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Weiter ist wichtig der G�terstand.Die wesentlichsten sind

� 1. Zugewinngemeinschaft� 2. G�tertrennung

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Benutzungsregelungen� a. �� 1+2 Gewaltschutzgesetz� Voraussetzung : Verletzung von K�rper, Gesundheit oder

Freiheit� M�glichkeit der Zuweisung der Eheimmobilie zur alleinigen

Nutzung� Bei Miteigentum des Verletzten mit dem T�ter Befristung

unter Gesichtspunkt des pr�ventiven Schutzes, Dauer nach den Umst�nden des Falles

� Bei Alleineigentum des T�ters oder Miteigentum des T�ters mit einem Dritten Befristung auf 6 Monate, max. auf 1 Jahr verl�ngerbar

� T�ter kann vom Verletzten eine Nutzungsverg�tung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht

� Vorl�ufige gerichtliche Regelung im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist m�glich

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

Benutzungsregelungen� b. � 1361 b BGB Regelung anl�sslich der Trennung� Voraussetzung : Eheleute leben getrennt oder einer will getrennt

leben� Also solange sie noch nicht geschieden sind� Anspruch auf alleinige Benutzung der Eheimmobilie oder eines Teiles

davon � Soweit dies unter Ber�cksichtigung auch der Belange des andern

notwendig ist� Um eine unbillige H�rte zu vermeiden� Also G�terabw�gung ! Auch Kindeswohl ber�cksichtigen !� Jedoch im Fall der Verletzung von K�rper, Gesundheit oder Freiheit

i.d.R. Alleinzuweisung der kompletten Immobilie� Keine Rolle spielt die Eigentumslage� Nutzungsverg�tung kann verlangt werden, soweit dies der Billigkeit

entspricht� Anspruch besteht nur ab dem Zeitpunkt, wo er auch geltend gemacht

wurde� Vorl�ufige gerichtliche Regelung im Verfahren der einstweiligen

Anordnung ist m�glich� 2011 by RA und FA f�r FamR

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Benutzungsregelungen� c. � 1568 a BGB Regelung anl�sslich der Scheidung� Voraussetzung Eheleute k�nnen sich nicht �ber Benutzung

der Eheimmobilie f�r die Zeit nach der Scheidung einigen� Richter regelt die Rechtsverh�ltnisse an der Wohnung (ggf.

auch am Hausrat)� Ist einer der Ehegatten allein oder mit einem Dritten

Eigent�mer der Immobilie, so soll der Richter dem andern Ehegatten die Immobilie nur dann zur alleinigen Nutzung zuweisen, wenn dies zur Vermeidung einer unbilligen H�rte erforderlich ist

� Bei Miteigentum beider kann Zuweisung an einen allein erfolgen, ist aber ggf. nicht versteigerungsfest

� Der die Immobilie nicht Nutzende kann vom andern eine Nutzungsverg�tung als Ausgleichszahlung nach �blichem Mietpreis entsprechend seinem Miteigentumsanteil verlangen

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

Ber�cksichtigung der Lasten und der Nutzung der Immobilie bei der Unterhaltsberechnung

� Eheleute leben weniger als 1 Jahr getrennt, Scheidung ist noch nicht bei Gericht eingereicht

� Dem in der Wohnung Verbliebenen wird nur eine angemessener Wohnwert zugerechnet

� Das ist etwa der Betrag, den er sonst f�r eine Mietwohnung voraussichtlich f�r ausgegeben w�rde, Anhaltspunkt kann eine fr�here oder sp�tere tats�chlich aufgewandte Miete sein

� Dagegen werden gerechnet bei dem, der es tr�gt, nicht verbrauchsabh�ngige Hauslasten sowie Zins und Tilgung auf Hauskredite

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

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BeispielBei Trennung bis zu 1 Jahr

Mann zahlt Zins und Tilgung, Frau wohnt allein in der Wohnung

Mann Frau

2.000,00 � Nettoeinkommen bereinigt 400,00 �

- 500,00 � Zins

- 300,00 � Tilgung

angemessener Wohnwert 500,00 �

1.200,00 � anrechenbares Einkommen 900,00 �

Einkommen Mann 1.200,00 �

Frau 900,00 �

Differenz 300,00 �

Unterhalt 1/2 150,00 �� 2011 by RA und FA f�r FamR

Gerd Winkler, Stuttgart

Ber�cksichtigung der Lasten und der Nutzung der Immobilie bei der Unterhaltsberechnung

� Eheleute leben l�nger als 1 Jahr getrennt und/oder Scheidung ist bei Gericht eingereicht

� Dem in der Wohnung Verbliebenen wird die erzielbare Kaltmiete als Wohnwert zugerechnet

� Dagegen werden gerechnet bei dem, der es tr�gt, nicht verbrauchsabh�ngige Hauslasten sowie Zins und Tilgung auf Hauskredite

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

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Beispiel nach Scheidung:

Mann zahlt Zins und Tilgung, Frau wohnt allein in der Wohnung

Mann Frau

2.000,00 � Nettoeinkommen bereinigt 400,00 �

- 500,00 � Zins

- 300,00 � Tilgung

erzielbare Kaltmiete 750,00 �

1.200,00 � anrechenbares Einkommen 1.150,00 �

Einkommen Mann 1.200,00 �

Frau 1.150,00 �

Differenz 50,00 �

Unterhalt 1/2 25,00 �

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

Ber�cksichtigung der Lasten und der Nutzung der Immobilie bei der Unterhaltsberechnung

� Eheleute sind geschieden, Miteigentum ist noch nicht auseinandergesetzt, einer wohnt allein oder mit Kindern in der Immobilie

� wenn keine Unterhaltsanspr�che zwischen den Ehegatten bestehen, kann der Ausgezogene vom Nutzer einen seinem Miteigentumsanteil entsprechenden Anteil an Nutzungsverg�tung, ermittelt nach erzielbarer Kaltmiete, verlangen

� Anspruch besteht nur ab dem Zeitpunkt, wo er auch geltend gemacht wurde

� Beide sind entsprechend ihren jeweiligen Anteilen zur Schuldentilgung und zur Tragung nicht verbrauchsabh�ngiger Hauslasten verpflichtet

� Soweit einer allein diese zahlt, kann er auch nachtr�glich, � 426 BGB, noch Ausgleich verlangen

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Ehe ist gescheitert, Immobilie steht im Alleineigentum eines Ehepartners, der sie

auch nutztDem Eigent�mer ist ein Wohnwert nach

�blicher Kaltmiete zuzurechnenSollten beide nach Vertragslage Kreditschuldner sein, so ist im

Innenverh�ltnis der Eheleute der Eigent�mer dennoch verpflichtet, den

andern von der Kreditverpflichtung freizustellen

� 2011 by RA und FA f�r FamR Gerd Winkler, Stuttgart

Beispiel nach Scheidung:

Mann zahlt Zins und Tilgung und wohnt allein in der Wohnung

Mann Frau

2.000,00 � Nettoeinkommen bereinigt 400,00 �

- 500,00 � Zins

Tilgung nicht abziehbar

750,00 � erzielbare Kaltmiete

2.250,00 � anrechenbares Einkommen 400,00 �

Einkommen Mann 2.250,00 �

Frau 400,00 �

Differenz 1.850,00 �

Unterhalt 1/2 925,00 �

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Ber�cksichtigung der Immobilie bei Zugewinngemeinschaft

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Beispiel:Immobilie steht im Miteigentum eines

Ehepartners

� Immobilie ist mit dem jeweiligen aus dem Grundbuch ersichtlichen Miteigentumsanteil im Aktivverm�gen des jeweiligen Ehepartners zu erfassen

� Schulden sind mit der jeweiligen Beteiligung an den Krediten beim jeweiligen Ehepartner im Passivverm�gen zu erfassen, Achtung, Vertragslage genau pr�fen, zum Beispiel ob Alleinhaftung, h�ufig bei Arbeitgeberkrediten, oder gesamtschuldnerische Haftung, h�ufig bei Banken, Bausparkassen etc., oder B�rgschaftsverpflichtung

� Bei gleichen Miteigentumsanteilen ist f�r Zwecke des Zugewinnes der Wert der Immobilie ohne Bedeutung, sofern unter Einbeziehung der Miteigentumsanteile beide Eheleute positiven Zugewinn erzielt haben, der Wert spielt dann erst bei der Verm�gensauseinandersetzung eine Rolle

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Mann Frau

Anfangsverm�gen, bereits indexiert !� 0,-- � 10.000,--

Endverm�genJe � Eigentumswohnung � 110.000,-- � 110.000,--Lebensversicherung 20.000,-PKW 5.000,-Aktiva � 130.000,-- � 115.000,--Schulden auf der ETW � -20.000,- � -20.000,-Endverm�gen � 110.000,- � 95.000,-

Zugewinn Mann � 110.000,-Zugewinn Frau � 85.000,-Der Mann hat also � 25.000,--mehr Zugewinn. Hiervon muss er die H�lfte, � 12.500,--an die Frau auszahlen. Das Miteigentum an der ETW ist damit aber noch nicht auseinandergesetzt.

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M�gliche Regelung� Ehefrau will ETW �bernehmen� Jetzt spielt der Wert der ETW eine Rolle!!� Angenommen, man einigt sich auf Wert der � ETW

des Mannes von 110.000,- . Dann gehen ab Schulden 20.000,-, Nettowert also 90.000,-

� Sie hat aber gegen den Mann Anspruch auf Zugewinnausgleich in H�he von 12.500,-

� Ausgleichszahlung an den Mann also 90.000,- minus 12.500,-, somit 77.500,-. Ferner �bernahme auch des Schuldenanteils des Mannes mit 20.000,- und Weiterzahlung des eigenen Schuldenanteiles von weiteren 20.000,-

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Beispiel:Immobilie steht im Alleineigentum eines

Ehepartners

Immobilie ist nur bei diesem Ehepartner im Aktivverm�gen zu erfassen

Der Wert der Immobilie ist zu ermitteln bezogen auf den Zeitpunkt der Zustellung der Scheidungsschrift

War die Immobilie bereits bei Eheschlie�ung vorhanden oder wurde sie geerbt oder geschenkt erhalten, so ist sie auch auf diesen

jeweiligen Zeitpunkt zu bewerten,Achtung, es ist eine Indexierung auf den Lebenshaltungsindex

vorzunehmen Der Differenzwert stellt Zugewinn bzw. Verlust dar

Anspruch ist ggf. ein Geldanspruch, nicht ein Anspruch auf Einr�umung von Miteigentum

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Beispiel f�r ZugewinnMann FrauAnfangsverm�gen 1990

20.000,00 � diverses Verm�gen 10.000,00 �150.000,00 � Immobilie Zeitwert

170.000,00 � Verm�gen 10.000,00 �

252.272,00 � indexiert 1990-2011 14.839,00 �(geteilt durch 74,8 mal 111)

Endverm�gen 2011

25.000,00 � diverses Verm�gen 30.000,00 �300.000,00 � Immobilie Zeitwert

325.000,00 � Verm�gen 30.000,00 �

72.728,00 � Zugewinn 15.161,00 �Ausgleichsanspruch 28.783,50 �

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Ber�cksichtigung der Immobilie bei G�tertrennung

� Immobilie steht meist im Alleineigentum eines Ehepartners, oder dieser ist mit einem Dritten Miteigent�mer

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� g�terrechtliche Ausgleichsanspr�che bestehen nicht, also kein Zugewinnausgleich

� denkbar jedoch R�ckforderungsanspruch unter dem Gesichtspunkt ehebezogener Zuwendung, wenn Nichteigent�mer erhebliche Verwendungen auf die Immobilie erbracht hat

� denkbar auch Ausgleichsanspr�che unter dem Gesichtspunkt der Ehegatteninnengesellschaft, insbesondere, wenn die Immobilie nicht in erster Linie der Verwirklichung der Ehe als solcher gedient hat (z. B. Mehrfamilienhaus, Gesch�ftshaus) und beide Eheleute bestimmend und mit eigenen Beitr�gen (Arbeit, Geld) mitgewirkt haben

� Anspruch ist ggf. ein Geldanspruch, nicht ein Anspruch auf Einr�umung von Miteigentum

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Immobilie geh�rt Schwiegereltern, in ihr wohnen die Eheleute

� Schwiegerkind hat den Schwiegereltern Geldzuwendungen f�r deren Immobilie zugewandt

� Sofern ausdr�cklich oder konkludent Darlehen vereinbart wurde, Darlehensr�ckzahlungsanspruch

� Sofern kein Darlehen, sondern z.B. Investitionszuschuss f�r Ausbauma�nahmen, aber auch Arbeitsleistung, ist von ehebedingter Zuwendung auszugehen, die nach Bereicherungsrecht abzuwickeln ist

� Ggf. ist im Gegenzug zu ermitteln, ob verg�nstigt gewohnt wurde

� Auch ist zu ermitteln, inwieweit der geschaffene Wert noch vorhanden ist oder z.B. abgewohnt wurde

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Immobilie geh�rt dem Schwiegerkind

� Schwiegereltern haben dem Schwiegerkind Geldzuwendungen f�r dessen Immobilie zugewandt

� Sofern ausdr�cklich oder konkludent Darlehen vereinbart wurde, Darlehensr�ckzahlungsanspruch

� Ansonsten wird es nach neuerer Rechtsprechung als Schenkung an das Schwiegerkind angesehen

� R�ckforderungsanspruch der Schwiegereltern wegen Wegfall der Gesch�ftsgrundlage, ganz oder teilweise

� Dabei ber�cksichtigen, wie lange die Ehe nach der Zuwendung noch hielt, wie weit also die ehebezogene Zuwendung �genutzt hat�

� Entsprechendes gilt f�r den Fall von Arbeitsleistungen der Schwiegereltern an der Immobilie � 2011 by RA und FA f�r FamR

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Immobilie geh�rt beiden Eheleuten

� Schwiegereltern haben beiden Eheleuten Geldzuwendungen f�r deren Immobilie zugewandt

� Sofern ausdr�cklich oder konkludent Darlehen vereinbart wurde, Darlehensr�ckzahlungsanspruch

� Ansonsten hinsichtlich des Schwiegerkindes, also in H�he der H�lfte, regelm��ig ehebezogene Zuwendung, denn einem Fremden w�re das Geld nicht zugewandt worden

� hinsichtlich des eigenen Kindes, also in H�he der anderen H�lfte, regelm��ig Schenkung, die im Anfangsverm�gen (als Zurechnungsverm�gen) beim Zugewinnausgleich zu ber�cksichtigen ist

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Die Ver�u�erung der Immobilie

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die Eheleute leben in G�tertrennung, aber dennoch geh�rt Immobilie beiden

Eheleuten� theoretisch kann jeder Ehepartner seinen

Miteigentumsanteil allein verkaufen� praktisch jedoch meist nicht realisierbar� keiner hat einen Anspruch gegen den andern, ihm

dessen Anteil abzukaufen oder seinen zu verkaufen

� keiner hat einen Anspruch gegen den andern, die Gesamtimmobilie freih�ndig einem Dritten zu verkaufen, auch wenn dies oft wirtschaftlich sinnvoll ist

� wird keine Einigung erzielt, kann jeder Ehegatte jederzeit, auch schon vor der Scheidung, die Zwangsversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft einleiten

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die Eheleute leben in G�tertrennung, die Immobilie geh�rt einem allein

� der Andere hat keinen Anspruch auf �bertragung des Eigentums an ihn

� der Eigent�mer kann seine Immobilie jederzeit, auch vor der Scheidung, an wen auch immer verkaufen, die Zustimmung des Ehegatten ist nicht erforderlich

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die Eheleute leben in Zugewinngemeinschaft, die Immobilie geh�rt beiden Eheleuten

� keiner hat einen Anspruch gegen den andern, ihm dessen Anteil abzukaufen oder seinen zu verkaufen

� keiner hat einen Anspruch gegen den andern, die Gesamtimmobilie freih�ndig einem Dritten zu verkaufen, auch wenn dies oft wirtschaftlich sinnvoll ist

� wird keine Einigung erzielt, kann jeder Ehegatte, allerdings erst nach der Scheidung, die Zwangsversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft einleiten

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die Eheleute leben in Zugewinngemeinschaft, die Immobilie geh�rt einem Ehepartner

allein, sie stellt dessen wesentliches Verm�gen dar

� der Nichteigent�mer hat keinen Anspruch gegen den andern, ihm dessen Immobilie abzukaufen

� der Eigent�mer kann ohne Zustimmung des Nichteigent�mers seine Immobilie erst nach rechtskr�ftiger Scheidung verkaufen

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die Eheleute leben in Zugewinngemeinschaft, die Immobilie stellt nicht das wesentliche Verm�gen der Eheleute oder eines von

ihnen dar

� wie vor, jedoch� bei Miteigentum kann jederzeit die

Zwangsversteigerung einleiten� bei Alleineigentum kann jeder

jederzeit ohne Zustimmung des andern verkaufen

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Die Bewertung der Immobilie

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Zwingend ist die Bewertung der Immobilie durch Sachverst�ndige nur

� bei entsprechenden Beweisantr�gen im gerichtlichen Verfahren, z.B. wegen Zugewinnausgleich, wenn sich der Wert auswirken kann

� im Zwangsversteigerungsverfahren� im �brigen kann keiner vom andern die

Zustimmung zur gemeinschaftlichen Tragung von Sachverst�ndigenkosten verlangen oder auch nicht die Unterwerfung unter ein SV-Gutachten verlangen

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f�r die freiwillige Bewertung bieten sich an

� freie Sachverst�ndige� amtliche Gutachteraussch�sse der

St�dte und Gemeinden� empfehlenswert ist dar�ber hinaus,

sich eine eigene Vorstellung �ber den Wert zu verschaffen durch Vergleich mit �hnlichen Objekten in der Tagespresse oder im Internet, z.B. www.immobilienscout24.de

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die Bewertung findet nach 3 Methoden statt, n�mlich dem

� Sachwertverfahren (Grundst�ckswert + Baukosten abz�glich Wertminderung auf Grund Alters und Instandhaltungsr�ckst�nden)

� Ertragswertverfahren (insbes. bei Kapitalanlageobjekten, ein Vervielf�ltiger der Jahresmiete, z.B. 12,5 fache Jahresmiete)

� Vergleichswertverfahren (durch Vergleich mit �hnlichen in letzter Zeit verkauften Immobilien)

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Die Versteigerung der Immobilie

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die Versteigerung erfolgt nur auf Antrag einer oder beider Parteien

� zust�ndig ist das Amtsgericht des Ortes, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet

� dem Antrag ist beizuf�gen ein Grundbuchauszug

� empfehlenswert ist eine Mitteilung an das Gericht �ber den Familienstand (G�tertrennung oder Ehe bereits geschieden)

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�berlegungen vor eigenem Versteigerungsantrag

� Will ich die Immobilie selbst erwerben ?� Welche Belastungen sind auf dem

Grundst�ck als bestehen bleibende Rechte eingetragen ?

� Wie hoch valutieren die eingetragenen Grundschulden noch ?

� Ist es sinnvoll, mit Gl�ubigerbanken Kontakt aufzunehmen, dass diese evtl. auf nicht mehr valutierende Grundschulden verzichten ?

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�berlegungen vor eigenem Versteigerungsantrag

� Was steht in den Zweckerkl�rungen f�r die Grundschulden ?

� Will ich nur den Preis hochtreiben ?� Bis zu welchem Betrag kann und will ich

gehen ?� Habe ich mit der Bank gekl�rt, bis zu

welchem Betrag sie mir den Erwerbspreis finanziert ?

� Ist es sinnvoll, mit Gl�ubigerbanken Kontakt aufzunehmen, dass diese evtl. auf nicht mehr valutierende Grundschulden verzichten ? � 2011 by RA und FA f�r FamR

Gerd Winkler, Stuttgart

�berlegungen nach gegnerischem Versteigerungsantrag

� schlie�e ich mich dem Versteigerungs-antrag an, um Einfluss auf das Verfahren zu gewinnen ?

� Welche Belastungen sind auf dem Grundst�ck als bestehen bleibende Rechte eingetragen ?

� Wie hoch valutieren die eingetragenen Grundschulden noch ?

� Ist es sinnvoll, mit Gl�ubigerbanken Kontakt aufzunehmen, dass diese evtl. auf nicht mehr valutierende Grundschulden verzichten ? � 2011 by RA und FA f�r FamR

Gerd Winkler, Stuttgart

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�berlegungen nach gegnerischem Versteigerungsantrag

� Was steht in den Zweckerkl�rungen f�r die Grundschulden. Kann ich den Preis hochtreiben ?

� Bis zu welchem Betrag kann und will ich gehen ?

� Habe ich mit der Bank gekl�rt, bis zu welchem Betrag sie mir den Erwerbspreis finanziert ?

� Kann ich nach einem evtl. Erwerb die Immobilie weiterver�u�ern und zu welchem Preis ?

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Einstellungsm�glichkeiten, wenn ich mich gegen den Versteigerungsantrag

des andern wehren will sind insbesondere

� � 30a I ZVG, wenn Aussicht besteht, dass durch die Einstellung die M�glichkeit besteht, dass die Versteigerung vermieden wird und wenn die Einstellung nach den pers�nlichen und wirtschaftlichen Verh�ltnissen des Schuldners der Billigkeit entspricht; Antragsfrist 2 Wochen, Dauer der Einstellung max. 6 Monate

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Einstellungsm�glichkeiten, wenn ich mich gegen den Versteigerungsantrag

des andern wehren will sind insbesondere

� � 180 II ZVG, wenn dies bei Abw�gung der widerstreitenden Interessen beider Miteigent�mer angemessen erscheint; Antragsfrist 2 Wochen, Dauer der Einstellung max. 6 Monate, einmalige Wiederholung m�glich, ber�cksichtigt werden nur Umst�nde, die binnen 6 bzw. 12 Monaten behebbar sind

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Einstellungsm�glichkeiten, wenn ich mich gegen den Versteigerungsantrag

des andern wehren will sind insbesondere

� � 180 III ZVG, Voraussetzung ist, dass durch die Versteigerung das Wohl eines gemeinschaftlichen, nicht unbedingt minderj�hrigen Kindes, gef�hrdet ist. Antragsfrist 2 Wochen, Dauer der Einstellung max. 6 Monate, mehrfache Wiederholung m�glich, maximale Dauer der Einstellung jedoch 5 Jahre

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Einstellungsm�glichkeiten, wenn ich mich gegen den Versteigerungsantrag

des andern wehren will sind insbesondere

� � 765 ZPO, wenn wegen ganz besonderer Umst�nde die Versteigerung eine H�rte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist, Antragsfrist 2 Wochen,

� ��769, 771 ZPO, wenn der Versteigerungsantrag gestellt wurde, obwohl Zugewinngemeinschaft besteht und die Ehe noch nicht geschieden wurde und die Immobilie das wesentliche Verm�gen darstellt

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Einstellungsm�glichkeiten, wenn ich mich gegen den Versteigerungsantrag

des andern wehren will sind insbesondere

� �� 180, 30 ZVG, Einstellung, wenn der Gl�ubiger die Einstellung bewilligt, wiederholt m�glich, jedoch gilt die dritte Einstellungsbewilligung als R�cknahme des Versteigerungsantrages

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Einstellungsm�glichkeiten, wenn ich mich gegen den Versteigerungsantrag

des andern wehren will sind insbesondere

� In allen F�llen der Einstellung wird das Verfahren nur auf Antrag des Betreibers fortgesetzt

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Der Ablauf des Versteigerungsverfahrens

� mit dem Antrag auf Versteigerung wird die Beschlagnahme des Grundst�cks bewirkt

� alle im Grundbuch eingetragenen Gl�ubiger und sonst berechtigten werden vom Gericht informiert

� das Gericht gibt ein Wertgutachten in Auftrag

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Der Ablauf des Versteigerungsverfahrens

� der Verkehrswert wird festgesetzt� Versteigerungstermin wird bestimmt� Im Termin kann jeder, der will Gebote

abgeben

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Der Ablauf des Versteigerungsverfahrens

� Jeder Ehegatte kann vom andern Bieter Sicherheit in H�he von 10 % des Verkehrswerts oder des Gebotes verlangen

� Im Termin erh�lt der Meistbietende den Zuschlag und wird sofort Eigent�mer

� Unterschreitet das Gebot 70 % des Verkehrswertes, kann u.U. Zuschlagsversagung beantragt werden

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Der Ablauf des Versteigerungsverfahrens

� Der Erl�s wird im Verteilungstermin zwischen den Eheleuten verteilt

� Kommt keine Einigung �ber die Erl�sverteilung zustande, wird der Erl�s bis zur endg�ltigen Regelung bei Gericht hinterlegt

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nach dem Versteigerungsverfahren

� wenn Grundschulden ganz oder teilweise nicht mehr valutierten, entweder von diesen Banken den insoweit vom Erwerber �bernommenen Betrag herausverlangen oder

� wenn die Bank vom Erwerber den Betrag nicht verlangte, diesen vom Erwerber unter dem Gesichtspunkt ungerechtfertigter Bereicherung herausverlangen

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Zum Schluss ein Wort von Sokrates, griechischer Philosoph der Antike (469-399 vor Christi)

Heirate oder heirate nicht���

Du wirst beides bereuen !� 2011 by RA und FA f�r FamR

Gerd Winkler, Stuttgart

Danke f�r Ihr Interesse und kommen Sie gut nach Hause

Gerd WinklerRechtsanwalt und Fachanwalt f�r

Familienrecht

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GERD WINKLER, Rechtsanwalt und Fachanwalt f�rFamilienrecht, TSP Erbrecht

Winkler & Coll. Anwaltskanzlei70327 Stuttgart (Untert�rkheim)

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