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nichts als RAUCH für gesunde Arbeit Workshop Arbeitszeit und psychische Gesundheit: Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen Jonas Rauch, B.A. Sozialökonom, Handy: 0170 / 20 91 723 [email protected]

Zusammenhänge von Arbeitszeit und Gesundheit · 2012. 8. 9. · Die Arbeit ist so zu gestalten, ... ür gesunde Arbeitf Die Bedeutung der Gefährdungs-beurteilung Auf die Gefährdungsbeurteilung

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  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Workshop Arbeitszeit und psychische Gesundheit:

    Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

    Jonas Rauch, B.A. Sozialökonom, Handy: 0170 / 20 91 723 [email protected]

    mailto:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]:[email protected]

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Arbeitszeit und Gesundheit

    Zusammenhänge und Einflussfaktoren

    • Zusammenhänge

    – Gesundheitliche Gefährdung = Belastungsintensität x Arbeitszeit

    – Belastungsintensität wird durch Umgebungseinflüsse, physische und

    psychische Belastungen bestimmt

    • Kriterien für die Belastungen durch Arbeitszeit:

    – Dauer der Arbeitszeit: täglich, wöchentlich, usw.

    – Lage der Arbeitszeit: Nachtschicht, Schichtdienst

    – Verteilung der Arbeitszeit: Pausen, Erholzeiten

    – Flexibilität und Dynamik der Arbeitszeit: Einfluss, Planbarkeit

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Gesundheitliche Risiken durch Arbeitszeit

    – Wirkung aller Belastungen nimmt zu

    – Risiko von Arbeits- und Wegeunfälle steigt

    – Krankheitsrisiko steigt

    – Erhöhung des Sterblichkeitsrisikos

    – Risiko psychischer Beeinträchtigungen und Störungen

    – Risiko psychosomatischer Beschwerden

    – Störung von Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf

    – Einfluss auf Motivation, Kreativität und Leistungsbereitschaft

    – Einfluss auf Gesundheitsverhalten

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Dauer der Arbeitszeit

    • Tägliche Arbeitszeit

    – Risiko von Erholungsdefizit und Übermüdung steigt

    Quelle: (Oppolzer, 1999)

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Überlastungskreislauf – Gleichzeitigkeit von Überforderung

    und Untererholung

    Erholungsschuld entsteht

    Leistungsfähigkeit wird nicht voll regeneriert

    Arbeit = Leistung x Zeit

    Längere Arbeitszeit für die

    gleiche Arbeitsmenge

    Gleichzeitig weniger Zeit für

    Erholung

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Aufschaukeln von Ermüdung

    Prof. Dr Friedhelm

    Nachreiner, Uni

    Oldenburg

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Belastungsnahe Erholung -

    Produktive Pausen

    • Belastungsnahe Kurzpausen bringen die

    effizienteste Erholung

    • Zusätzlich ergibt sich eine positive

    „Vorauswirkung“

    • Betriebswirtschaftlich in der Regel eine

    „Lohnende Pause“

    • Im Zusammenhang mit Bildschirmarbeit: • Regeneration des Organismus (z.B.

    Augen)

    • Ausgleich einseitiger Körperhaltung

    • Wechsel der Aufmerksamkeit

    • Lockerung des Fremdbestimmten

    Arbeitstempos (Stresspause)

    • Gelegenheit für soziale Kontakte mit

    Kollegen

    Prof. Dr Friedhelm Nachreiner, Uni

    Oldenburg

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit Lage und Verteilung der Arbeitszeit

    • Zusammenhang von Tageszeit und Leistungsfähigkeit

    – Tag-Nacht-Rhythmus führt besonders bei Schichtarbeit zu erhöhter Belastung

    Quelle: (Oppolzer, 1999)

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit ISO 10075 - 1, -2, -3

    Die ISO 10075 – 1 definiert psychische Belastungen:

    Psychische Ermüdung

    Ermüdungsähnliche Zustände - Psychische Sättigung

    - Herabgesetzte Wachsamkeit

    - Monotonie

    Stress

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  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Psychische Ermüdung

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    nach Prof. Oppolzer, Hamburg

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit Psychische Sättigung

    14 nach Prof. Oppolzer, Hamburg

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit Herabgesetzte Vigilanz

    15 nach Prof. Oppolzer, Hamburg

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Wirkung von chronischen Stress auf den

    Körper - Alarmsignale des Körpers

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    Aus:

    Apothekenumscha

    u

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit Rechtlicher Rahmen zu Arbeitszeiten

    1. Arbeitszeitgesetzt

    • 8 Stunden Tag (Ausnahmen 10 bzw. 12 Std.)

    • 11 Stunden Ruhezeit

    • Pausenregelungen

    2. Betriebsverfassungsgesetzt

    • Mitbestimmung § 87

    • Überwachungspflicht § 80

    3. Bildschirmarbeitsverordnung

    • Regelmäßige Unterbrechung der Bildschirmarbeit (10 Minuten pro Stunde,

    spätestens nach 2 Stunden 20 Minuten) oder als bezahlte Pause!

    4. Arbeitsschutzgesetzt

    • Arbeitszeit als Teil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)

    • Zusammenwirken mit Arbeitsabläufen, Arbeitsmitteln, Organisation usw.

    5. Geltende Tarifverträge

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Wie wichtig ist dem Gesetzgeber der

    Gesundheitsschutz?

    • Nach § 120 a GewO (abgeschafft) sind Unternehmer verpflichtet, „die Arbeitsräume, Betriebsvorrichtungen, Maschinen und Gerätschaften so einzurichten und den Betrieb so zu regeln, daß die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, wie es die Natur des Betriebs gestattet“.

    • Rahmenrichtlinie 89/391 EWG: “Die Verbesserung von Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stellen Zielsetzungen dar, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen.“

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  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Kernpunkte von § 3 Arbeitsschutzgesetz

    • der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen

    • der AG muß diese Massnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen

    • die Maßnahmen müssen sich ändernden Gegebenheiten anpassen

    Deshalb muß: • Der AG für eine geeignete Organisation des

    Arbeitsschutzes sorgen • Arbeitsschutz in die betrieblichen Führungsstrukturen

    eingebunden werden

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  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Woran muss sich der Arbeitgeber orientieren (§ 4 ArbSchG)

    §4 Allgemeine Grundsätze.

    Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von

    folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

    1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben

    und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende

    Gefährdung möglichst gering gehalten wird;

    2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;

    3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik,

    Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte

    arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;

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  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Fortsetzung § 4 ArbSchG

    §4 Allgemeine Grundsätze.

    Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

    4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;

    5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;

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  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    § 5 Arbeitsschutzgesetz –

    die Gefährdungsbeurteilung

    „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Massnahmen

    des Arbeitsschutzes erforderlich sind. .......... Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben

    durch ..........“

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  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Inhalte einer korrekten – gesetzesgemäßen –

    Gefährdungsbeurteilung - § 5 Abs.3 ArbSchG

    Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des

    Arbeitsplatzes 2. Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen 3. Die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeits-mitteln,

    insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit

    4. Die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Ar-

    beitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken

    5. Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten

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  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit Der Regelkreis des Arbeitsschutzgesetzes

    Das Arbeitsschutzgesetz beschreibt den modernen Arbeitsschutz als kontinuierlichen Prozess.

    Die Basis dieses Prozesses ist die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes.

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    § 5: Gefährdungsanalyse

    § 5: Bewertung der Gefährdungen

    § 5: Maßnahmenkatalog zur

    Verbesserung der

    Arbeitsbedingungen

    § 6: Dokumentation

    der Ergebnisse

    § 3: Kontrolle der Einhaltung

    und Wirksamkeit der

    Maßnahmen

    § 3: Wiederholung

    bei Veränderungen

    § 12: Unterweisung der Beschäftigten

    Die Achse: § 3 -

    die betriebliche

    Organisation

    des

    Arbeitsschutze

    s

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Die Bedeutung der Gefährdungs-

    beurteilung

    Auf die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument im

    Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in vielen Verordnungen

    hingewiesen:

    • §3 Arbeitsstättenverordnung

    • §6 Gefahrstoffverordnung

    • §3 Bildschirmarbeitsverordnung

    • §3 Betriebssicherheitsverordnung

    • §2 Lastenhandhabungsverordnung

    • §2 PSA-Benutzungsverordnung

    • §3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

    • §8 Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung

    • §3 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer

    Strahlung

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  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung

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    § 5 Arbeits-

    Schutz-

    gesetzt

    §3 Arbeitsschutzverordnung zu

    künstlicher optischer Strahlung

    §8 Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung

    §3 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

    §3 Lärm- und Vibrations-

    Arbeitsschutzverordnung

    §2 PSA-Benutzungsverordnung

    §2 Lastenhandhabungsverordnung

    §3 Arbeitsstättenverordnung

    §3 Betriebssicherheits-

    verordnung

    §6 Gefahrstoffverordnung

    §3 Bildschirmarbeits-

    verordnung

    Dadurch wird deutlich: die einzelnen Verordnungen sollen im

    Rahmen der Gefährdungsbeurteilung umgesetzt und überprüft

    werden.

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

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    Fragebogen zur Ermittlung gesundheitlicher Belastungen am

    Arbeitsplatz

    Datum:

    Abteilung:

    Hinweise:

    Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass neben körperlichen auch psychische Belastungen

    festgestellt werden müssen. Diese Ermittlung dient als Basis für mögliche

    Arbeitsschutzmaßnahmen. Unternehmen und Firmenleitung haben sich auf diesen Fragebogen zur

    Ermittlung psychischer Belastungen entschieden. Dieser Fragebogen ist eine Bestandaufnahme,

    deshalb ist eine Beteiligung möglichst vieler Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wichtig. Das Ausfüllen

    dieses Fragebogens ist erwünscht und eine wichtige Grundlage für Maßnahmen, jedoch trotzdem

    freiwillig.Zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte und Ihrer Daten ist die Befragung anonym. Durch

    statistische Zusammenfassungen bei der Auszählung kann nicht auf einen einzelnen Arbeitsplatz

    rückgeschlossen werden.Die Ergebnisse der Auszählung werden in einer gemeinsamen

    Kommission aus Betriebsrat und Firmenleitung ausgewertet und dann in den Abteilungen

    vorgestellt. Daraufhin sind von der gemeinsamen Kommission je nach dem Ergebnis Maßnahmen

    zu erarbeiten und umzusetzen.Sie können zu den einzelnen Punkten am Ende des Fragebogens

    weitere Angaben machen, um Ihre Sichtweise genauer zu erläutern.Sollte einzelne Punkte für Ihre

    Tätigkeit oder Ihren Arbeitsbereich nicht passen, lassen Sie diese bei Ihren Antworten bitte einfach

    frei. 1 von 5

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

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    Ankreuz-Möglichkeit – 4 er Skala

    1 Trifft voll zu – Schneller Handlungsbedarf

    2 Trifft zu - Handlungsbedarf

    3 Trifft eher nicht zu - Eher kein Handlungsbedarf

    4 Trifft nicht zu - Kein Handlungsbedarf

    ____________________________________________________________________________________________

    1. Arbeitsanforderungen

    (1.1) Meine Arbeit besteht hauptsächlich aus sich wiederholenden, monotonen Tätigkeiten.

    (1.2) Meine Arbeit erfordert sehr lange Phasen hoher Aufmerksamkeit.

    (1.3) Meine Arbeit kann ich weitgehend störungsfrei bewältigen.

    (1.4) Meine Arbeit unterfordert mich.

    (1.5) Meine Arbeit überfordert mich.

    2. Organisation

    (2.1) Meine Zuständigkeiten und meine Funktion sind klar definiert.

    (2.2) Die für die Ausübung meiner Tätigkeit erforderlichen Informationen und Arbeitsmittel sind für mich verfügbar.

    (2.3) Meine Arbeitsaufträge sind klar und eindeutig formuliert und widersprechen einander nicht.

    (2.4) Meine Arbeitsaufgaben sind ausreichend plan-bar.

    (2.5) Ich erhalte eine hinreichende Einweisung in neue Arbeitsaufgaben.

    (2.6) Durch zusätzlich zu meiner regulären Arbeits-zeit zu leistende Überstunden fühle ich mich be-lastet.

    (2.7) Durch Wochenendarbeit und Schichtdienst fühle ich mich belastet.

    (2.8) Ich kann meine regulären Pausen in Anspruch nehmen.

    (2.9) Meine EDV ist für die Erledigung meiner Aufgaben hinreichend ausgestattet 2 von 5

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

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    3. Perspektiven am Arbeitsplatz

    (3.1) Ich erfahre für meine Arbeitsleistung Anerkennung.

    (3.2) Für die Qualität meiner Arbeit erhalte ich regelmäßig Rückmeldung - positiv oder negativ.

    (3.3) Ich sehe für mich ausreichende Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

    (3.4) Ich mache mir Sorgen um den Erhalt meines Arbeitsplatzes.

    (3.5) Ich werde ausreichend über betriebliche Angelegenheiten, die mich betreffen, informiert.

    4. Handlungsspielraum

    (4.1) Es gibt genügend oft die Möglichkeit, gemeinsam mit Anderen die anstehenden Aufgaben zu bearbeiten.

    (4.2) Meine Tätigkeit lässt mir ausreichend Spiel-räume und Selbstbestimmung (z.B. bzgl. Zeiteinteilung, Arbeitsschritte, Wahl der Arbeits-mittel).

    (4.3) Ich fühle mich durch das vorgegebene Arbeits-tempo oder die Zeit- bzw. Terminvorgaben überlastet.

    (4.4) Ich kann die Geschwindigkeit, in der ich meine verschiedenen Aufgaben abarbeite, selbst bestimmen.

    (4.5) Meine Arbeit ist abwechslungsreich.

    (4.6) Mein Handlungsspielraum wird häufig durch technische Störungen (wie z.B. Material- oder EDV-Probleme) beeinträchtigt.

    5. Soziales Klima

    5.1 In meinem Arbeitsbereich werden aktuell Kollegen / Kolleginnen z.B. wegen Alter, Geschlecht, Nationalität oder Gewerkschaftszugehörigkeit diskriminiert oder benachteiligt.

    5.2 In meinem Arbeitsbereich werden aktuell Kollegen / Kolleginnen sexuell belästigt.

    5.3) In meinem Arbeitsbereich ist die Stimmung zwischen den Beschäftigten gereizt.

    (5.4) Ich erfahre Unterstützung aus der Kollegenschaft bei eigenen Problemen am Arbeitsplatz.

    (5.5) Das Betriebsklima ist insgesamt gut.

    (5.6) Konflikte oder Spannungen werden in meinem Arbeitsbereich zeitnah bearbeitet bzw. gelöst.

    3 von5

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    6. Vorgesetzten-Verhalten

    Mein Vorgesetzter …

    (6.1) gibt mir Rückmeldung für meine Arbeit,

    (6.2) erkennt meine Leistung an,

    (6.3) hat Einfühlungsvermögen in meine Situation am Arbeitsplatz,

    (6.4) gibt mir klare Anweisungen, (6.5) zeigt sich mir gegenüber fachkompetent,

    (6.6) stellt sich vor mich, wenn ich seine Unterstützung benötige,

    (6.7) fördert mich in meiner beruflichen Entwicklung,

    (6.8) behindert mich nicht, wenn ich eine Gefährdungs- bzw. Überlastungsanzeige abgeben möchte.

    7. Gesundheitliche Störung

    (7.1) In Gedanken nehme ich Arbeit oft mit nach Hause.

    (7.2) Ich leide m. E. aufgrund meiner aktuellen Tätigkeit und/oder der Umstände an meinem Arbeitsplatz unter …

    (7.2.1) Hautproblemen

    (7.2.2) Kopfschmerzen

    (7.2.3) Schlafstörungen

    (7.2.4) Herz-/ Kreislaufbeschwerden

    (7.2.5) Magen-/ Verdauungsbeschwerden

    (7.2.6) Rückenproblemen(7.2.7) Erschöpfungsgefühl

    (7.2.8) Ängsten

    (7.2.9) Burn - Out

    (7.3) Ich habe noch andere arbeitsbedingte gesundheitliche Störungen:

    ……………………………………

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  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

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    8. Räumliche Verhältnisse / Arbeitsplatzgestaltung

    (8.1) Ich habe an meinem Arbeitsplatz zu wenig Platz bzw. Bewegungsfreiheit.

    (8.2) Die Lager- und Ablagemöglichkeiten an meinem Arbeitsplatz sind ungenügend.

    (8.3) Die Lichtverhältnissen bzw. die Beleuchtung an meinem Arbeitsplatz sind

    ungenügend.

    (8.4) An meinem Arbeitsplatz herrscht ein dauerhaftes störendes Geräuschniveau.

    (8.5) An meinem Arbeitsplatz herrschen dauerhafte störende Klimaverhältnisse (z.B.

    Hitze, Kälte, Zugluft, Trockenheit).

    (8.6) Ich bin in meiner Tätigkeit regelhaft einer Beeinträchtigung durch chemische und

    vergleichbare Arbeitsstoffe ausgesetzt.

    (8.7) An meinem Arbeitsplatz herrschen geordnete Verhältnisse – Sauberkeit etc.

    9. Umgang mit Arbeitsfehlern

    (9.1) Fehler und Beschwerden werden sachlich auf-gearbeitet

    (9.2) Verbesserungsvorschläge von Mitarbeitern werden berücksichtigt

    10. Entwicklungsmöglichkeiten

    (10.1) Meine Tätigkeit bietet mir genügend Möglichkeiten, etwas Neues dazu zu lernen.

    (10.2) Ich kann mein berufliches Wissen und Können bei meiner Arbeit einsetzen.

    (10.3) Ich bin für die fachlichen Bedarfe meiner Tätigkeit geschult.

    (10.4) Die Firma bietet mir gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

    11. Ergänzungen und Anmerkungen

    Wenn Sie die obigen Bereiche oder die einzelnen Unterpunkte ergänzen oder Ihre

    Antworten dazu erläutern möchten, z. B. weil Ihrer Meinung nach ein wichtiger

    Punkt gefehlt hat, haben Sie jetzt dazu die Möglichkeit. Herzlichen Dank dafür.(Bitte

    schreiben Sie gut

    leserlich!)………………………………………………………………………………………

    …………………………………………………………………………………………………

    …………………………………… 5

    von 5

  • nichts als RAUCH für gesunde Arbeit

    Internetquellen zum Thema

    Gefährdungsbeurteilung

    • www.baua.de

    • www.inqa.de

    • www.dguv.de

    • www.gefaehrdungsbeurteilung.de

    • www.bfab-hh.de

    • www.ergo-online.de

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    http://www.baua.de/http://www.inqa.de/http://www.dguv.de/http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/http://www.bfab-hh.de/http://www.bfab-hh.de/http://www.bfab-hh.de/http://www.ergo-online.de/http://www.ergo-online.de/http://www.ergo-online.de/