11.04.23Jugendsozialarbeit an Schulen
Jugendsozialarbeit an Schulen - ein bayrisches Modell –
Theoretische Ansätze und praktische Umsetzung an Hauptschulen
Referent:Bernd Schmitt
JaS-Coach
Heidelsteigschule
Kreisverband Bamberg
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Jugendsozialarbeit an Schulen
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Gliederung
1. Vorstellung 2.Jugendsozialarbeit an Schulen
- Begriffsklärung und Abgrenzung
- Grundlagen, Ziele, Methoden, Maßnahmen
- Perspektiven
3. Jugendsozialarbeit an Schulen in
Bayern konkret
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Jugendsozialarbeit an Schulen
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Definition
JaS ist eine Leistung der Jugendhilfe in derInstitution Schule, die auf der Grundlage des § 13Abs 1 SGB VIII erfolgt:„Jungen Menschen, diezum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zurÜberwindung individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesensind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern
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Jugendsozialarbeit an Schulen
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Abgrenzung Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII richtet sich mit seinen Förderangeboten an alle jungen Menschen: Sie soll an den Interessen junger Menschen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur gesellschaftlichen Mitverantwortung, zu sozialen Engagement anregen und hinführen.
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit unterscheiden sich damit wesentlich!!
Zielsetzung der JaS: soziale Integration junger Menschen, wenn die Mittel der Jugendarbeit nicht
mehr ausreichen!!
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Formen der Schulsozialarbeit
• Freizeitmodell (§ 11 SGB VIII)
• Jugendberatungsmodell(s.o. Abs. 3. Nr.6)
• Kombinationsmodell: Jugendarbeit +Beratung
• Multiple Angebotsstruktur
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Aufgaben und Grundlagen
Jugendsozialarbeit an Schulen
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Grundlagen der Kooperation
Kooperationsverpflichtung in § 81 SGB VIII und Art. 31 BayEUG
Gemeinsame Bekanntmachung von Kultus- und Sozialministerium vom 13.8.1996 über die institutionelle Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
„Gemeinsam geht´s besser“ – Ratgeber für die Praxis, August 2000
Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern, 2004
Es geht gemeinsam …Es geht gemeinsam …
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Zielgruppe sind junge Menschen …
die verhaltensauffällig sind (z.B. Schulverweigerer)
mit erhöhtem Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft
aus Migrations- und Zuwandererfamilien
mit psychosozialen, familiären Problemen (z.B. Versagensängste, Schulängste, mangelndes Selbstwertgefühl, Drogenprobleme)
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Ziele
Soziale Integration stärken
Persönlichkeitsentwicklung fördern
auch bei schwierigen sozialen und familiären Rahmenbedingungen
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Methoden & Maßnahmen
Einzelfallberatung: Lebensbewältigungsstrategien für Alltag, Schule, Ausbildung, Beruf
Sozialpädagogische Hilfen
Soziale Gruppenarbeit, Trainingskurse (z.B. AAT, Sozialtraining, Streitschlichterprogramme)
Intensive Elternarbeit
Vernetzung und Kooperation mit Einrichtungen und Diensten im Gemeinwesen
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Schultypen
Hauptschulen
Förderschulen (Hauptschulstufe)
Berufsschulen
Nicht einbezogen:
Grundschulen
Realschulen
Gymnasien
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Verantwortlichkeiten
Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe)
Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen durch das Förderprogramm mit 40% der Personalkosten
40%
40%
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Voraussetzungen der staatlichen Förderung
Hoher Handlungsbedarf an der Schule
Konzept wurde von Jugendhilfe und Schule gemeinsam erarbeitet
Trägerschaft: öffentlicher oder freier Träger der Jugendhilfe
Einsatz einer sozialpädagogischen Fachkraft
… an max. 2 Schulen
Finanzbeteiligung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (ggf. auch Gemeinde)
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„Soziale Belastungsfaktoren“ im Einzugsgebiet der Schule
Indikatoren für den Bedarf
Arbeitslosen- und Sozialhilfequote
Trennungs- und Scheidungsrate
Anteil allein Erziehender
Anteil der Kinder mit nicht deutscher Muttersprache
Häufigkeit erzieherischer Hilfen
Häufigkeit der Maßnahmen nach dem JGG
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Die Kooperationsvereinbarung (1)
Träger der Jugendhilfe hat Dienst- und Fach-aufsicht
Schulleitung trägt pädagogische Gesamtverant-wortung für Schule
Angebote der Jugendhilfe ergänzen schulische Erziehungsarbeit
Verantwortungsbereich der Schule bleibt unberührt
Gegenseitige Akzeptanz der Möglichkeiten und Grenzen
Erfolgreiche Kooperation braucht klare Absprachen
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Die Kooperationsvereinbarung (2)
Festlegung des Aufgabenbereichs der JaS
Kooperation zwischen JH-Träger und Schule: z.B. Dienstzeiten, Öffentlichkeitsarbeit
Kooperation zwischen Fachkraft und Schule: z.B. regelmäßige Besprechungen mit der Schulleitung
Kooperation zwischen Fachkraft und Jugendhilfe: z.B. Einbindung in das Fachteam der Sozialen Dienste des Jugendamts
Übergreifende Aufgaben, z.B. Projektbeirat, Austausch auf fachlicher und politischer Ebene
Regelungsbereiche
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Regionale Verteilung der Projekte in Bayern
JaS-Stellen in Bayern absoluten Zahlen nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselt
Gesamt: 242
Stand: September 2008
Unterfranken28
Oberbayern51
Oberpfalz18
Niederbayern29
Oberfranken 39 Schulen 27,5 Stellen
Mittelfranken23
Schwaben54
Stand 1.1.08
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Perspektiven zum Ausbau
Einrichtung von 350 Stellen an maximal 500 Schulen
innerhalb von 10 Jahren (2003 – 2012)
Freistaat Bayern wendet hierfür insgesamt rund 34 Mio. € auf
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86,0 %
44,9 %
73,8 %
74,8 %
52,3 %
Erfahrungen
Eintritt ins Ausbildungsverhältnis unterstützt
Gewaltpotential reduziert
Steigende Motivation der Schüler
Entlastung der Lehrkräfte
Vernetzung von Jugendhilfe, Schule und sozialen Einrichtungen
44,9 %
73,8 %
74,8 %
52,3 %
Befragung der Jugendämter (2000)
86,0 %
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Möglichkeiten und Beispiele
So arbeitetJugendsozialarbeit an Schulen inBayern konkret
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Unkomplizierte Kontaktaufnahme
durch Präsenz im Schulalltag
im Schülercafé
durch offene Angebote
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Mit Rat und Tat dabei
wenn Liebeskummer schmerzt
bei kleinen und großen Konflikten
bei Schul- und Lernproblemen
bei Gewalt, Mobbing etc.
… mit Einzelfallhilfe
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Wie die Filiale des Jugendamts an der Schule
erkennt frühzeitig den Hilfebedarf
arbeitet aktiv mit SchülerInnen, Lehrkräften und Eltern zusammen
bringt Lösungen auf den Weg
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KOOPERATION wird groß geschrieben mit:
Lehrkräften und Schulleitung
Schulberatung, schulpsychologischen Diensten
sozialen Diensten des Jugendamts
Beratungsstellen
Arbeitsagenturen
Polizei
Gerichten
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Jugendverbänden
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
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Förderung des Sozialverhaltens
Sozialtraining für verhaltensauffällige SchülerInnen
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Bevor aus Schulfrust Schulverweigerung wird …
steht die abgestimmte Vorgehensweise von Schule und JaS
gibt es Hausbesuche von Schule oder JaS
werden psychosoziale Komponenten abgeklärt
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Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf
JaS unterstützt dabei, z.B.
Soziale Kompetenz Erwerb von Schlüsselqualifikationendurch Kommunikationsübungen und konstruktive Konfliktlösung
Berufsorientierung Kennen lernen von geeigneten Berufen
Vertiefte Berufsorientierung Hinführen zu einem geeigneten Ausbildungsberuf und Ausprobieren mittels Praktika
Berufsfindung Bewerbungenund Ausbildungsplatzsuche
5. & 6.
Klasse
7.
Klasse
8.
Klasse
9.
Klasse
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Kein Allheilmittel, aber …
Wenn Kinder Schwierigkeiten machen, haben sie Schwierigkeiten
JaS ist kein Allheilmittel, aber ein effizientes Frühwarnsystem
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Verantwortlich für die gezeigten Folien:© 2004Bayerisches Staatsministerium für Arbeit undSozialordnung, Familie und Frauen Referat Jugendpolitik, JugendhilfeWinzererstraße 980797 München www.stmas.bayern.de © 2004Bayerisches LandesjugendamtSachgebiet FortbildungRichelstraße 1180634 München
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überarbeitet für die heutige Veranstaltung von A.Hocke (2008)