Abend für Kirchenvorsteheram 08. März 2013
Das Kirchenkreisamt Lüneburg
Das Kirchenkreisamt Lüneburg leistet Verwaltungshilfe für die 15 Kirchengemeinden des Ev.-luth. Kirchenkreises Bleckede und die 17 Kirchengemeinden des Ev.-luth. Kirchenkreises Lüneburg, die Kirchenkreise selbst und deren Einrichtungen, den Diakonieverband Nordostniedersachsen der Ev.-luth. Kirchenkreise Bleckede, Lüneburg und Uelzen und den Ev.-luth. Kindertagesstättenverband .
Träger des Kirchenkreisamtes ist der Ev.-luth. Kirchenkreis Lüneburg.
Im Kirchenkreisamt sind 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Am besten erreichen Sie uns in den folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag 8:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
Unsere Kassenzeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 15:00 Uhr
Das Kirchenkreisamt
Hier finden Sie uns
Amtsleiter
Hr. Israel Stellv. Amtsleiterin
Fr. Dibbern Sekretariat
Fr. Gehrke
EDV – Fa. Bartels
und ggfs. Hr. Brammer
Personalabteilung
Fr. Meyer Fr. Winkler
N.N.
Liegenschaftslabteilung
Fr. Moritz Fr. Netzbandt
Finanzabteilung
Fr. Morié– stv. AbtL. Hr. König – KL/AbtL.
Fr. Graf
Fr. Zilm
Fr. Solinger - inkl. Meldewesen -
Zuarbeitende Sachbearbeitung
Diakonieabteilung/Kindertagesstätten
Fr. Schwarzer– AbtlL. Hr. Brammer– stv.AbtL./SgL
Hr. Tiedemann
Fr. Isenberg
Fr. Frischmuth
Kasse / Buchhaltung
Frau Jacobi
Hr. Ranneberg
Fr. Holm
Fr. Heinz
Fr. Brohm
Fr. Boender
Fr. Cohrs-Schulze
Organisation des KKA Lüneburg
Die Haushaltsabteilung des Kirchenkreisamtes
Herr König, Abteilungsleiter,Gemeindebetreuer für die Kirchengemeinden St. Dionys, Barskamp, Bleckede, Dahlenburg, Garlstorf, Nahrendorf, Scharnebeck, Neuhaus Stapel und Tripkau
Frau Morié, stv. Abteilungsleiterin,Gemeindebetreuerin für die KirchengemeindenArtlenburg, Hittbergen-Echem, Neetze, Thomasburg,
Frau SchäferGemeindebetreuerin für die Kirchengemeinde Reinstorf
Frau GrafHaushaltssachbearbeiterin für die KirchengemeindenArtlenburg, Dahlenburg, Hittbergen,Nahrendorf und Scharnebeck
Frau SolingerHaushaltssachbearbeiterin für die KirchengemeindenBarskamp, Bleckede, Garlstorf, Neetze und Thomasburg
Frau ZilmHaushaltssachbearbeiterin für die KirchengemeindenSt. Dionys, Reinstorf, Neuhaus, Stapel und Tripkau
Haushalt Einnahmen
Friedhof
Friedhofsverwaltung sowohl in der Kirchengemeinde als auch im Kirchenkreisamt
Im Pfarramt/SekretariatAnmeldung von Bestattungen,Erstellen von Gebührenbescheiden,Schriftwechsel, Gespräche mit Bestattern, Steinmetzen, Nutzungsberechtigten
Bei den Haushaltssachbearbeitern/ Buchhaltung/ KasseAuskontieren, buchen und überwachen der Gebührenfälle, Zuordnung der Zahlungen zu den Gebührenbescheiden, ggf. Zahlungserinnerungen und Mahnverfahren
Teilweise manuell, teilweise EDV unterstützt durch das Friedhofsverwaltungsprogramm Hades
Hades
Gemeinsame Datenbank für alle Nutzer, Steuerung durch Zugriffsrechte
Umfassende Datenhaltung, Historie über Nutzungsrechte, Anschreiben aus dem Programm, z.B. über Ablauf von Nutzungsrechten, Erinnerungen,
Schnittstelle in das Finanzwesenprogramm
Kosten:Hoher Personalaufwand für die Einrichtung, Erfassung der „alten“ Daten, eventuell Ehrenamtliche
Laufende Kosten für das Programm:Wartungsgebühr jährlich bei ca. 3.900,00 €, Verteilung auf die Friedhöfe prozentual nach Anzahl der Gebührenfälle.
Besondere Aufgaben des Kirchenvorstandes und der Gemeindebetreuer im Kirchenkreisamt
Erstellen, Überarbeiten der Friedhofsordnung, z.B. wegen Anpassungen an eine neue Rechtslage, Änderungen der Grabarten, z.B. Wahlgräber mit beschränkter Nutzung, Baumgräber, Beschluss durch KV, kirchenaufsichtliche Genehmigung durch KKV, Veröffentlicheung im Amtsblatt
Kalkulation der Gebühren, Beschluss einer neuen Satzung;
Probleme auf dem Friedhof, ungepflegte Gräber, unklare Nutzungsrechte, vorzeitige Beendigung der Nutzungsrechte
Entscheidung über die Durchführung von Verwaltungszwangsverfahren, Ausführung im KKA, zur Zeit oft Einzelfallentscheidung, standardisiertes Vorgehen möglich?
Widerspruchsverfahren, grundsätzliche Entscheidung des KV, ob das Verfahren eingeleitet werden soll, erstellen des Bescheides und weiteres Verfahren im KKA
Die Kirchengemeinde ist Friedhofsträger und somit auch für die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof verantwortlich, z.B. Grabsteinprüfung, Baumbestand, Wege, Winterdienst u.a.
Der KV als Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich (Sicherheitskleidung, Grabverschalung, Toiletten u.a.
Veränderungen
Wandel in der Bestattungskultur ( Verlust der örtlichen Bindung, Preis, ev. Änderungen im Bestattungsrecht, Aufhebung des Friedhofszwangs
Geänderte Zahlungsmoral, finanzielle Belastung der Hinterbliebenen durch die Bestattung
Gestiegene Klagebereitschaft, höheres Anspruchsdenken (Aussehen/ Gestaltung des Friedhofes, Rasengrabpflege u.a.)
Wichtig:Friedhof muss eine Angelegenheit des ganzen KV sein, Entscheidungsvorbereitung durch Ausschuss