Rüsselsheimer Volksbank eG
Änderungen im Zahlungsverkehrdurch SEPA
… per 01.02.2014
Rüsselsheimer Volksbank eG
Mark GohmertBereichsleiter Firmenkunden
Sarah WalterBeraterin für elektronische Bankdienstleistungen
Vorstellung
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Agenda
Stand 10/2013 3
Einführung
SEPA-Überweisung (SCT)
SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen
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SEPA - Produkte
SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer) seit 28. Januar 2008
SEPA-Lastschriften (SEPA Direct Debit) seit 02. November 2009
Kartenzahlung SEPA Cards Framework (SCF) Erste Version 1.0 des technischen Formats –
SCC (SEPA Card Clearing) ist verabschiedet Voraussichtlich ab 2016
Stand 10/2013 4
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IBAN = International Bank Account Number / BIC = Business Identifier Code
Der Kontoauszug enthält schon seit 2008 diese Angaben Auf jeder VR-BankCard stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen
dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld
Stand 10/2013 5
IBAN: DE38500930000000004711
BIC: GENO DE 51 RUS = Rüsselsheimer Volksbank eG
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
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Purpose Codes - Die neuen „Textschlüssel“ für SEPA
Verwendungszweck
Bisher 378 Zeichen, d.h. 14 Zeilen à 27 ZeichenNEU 140 Zeichen, d.h. 4 Zeilen à 35 Zeichen
Stand 10/2013 6
Für die Kennzeichnung der Überweisungsart werden vierstellige Alpha-Codes verwendet. (verschlüsselter Verwendungszweck)
Bsp: Lohn- und Gehaltsgutschriften => SALA Vermögenswirksame Leistungen => CBFF
Detailinformationen: Anlage 3 des DFÜ-Abkommens der Deutschen Kreditwirtschaft unter:http://www.ebics.de/index.php?id=77
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Der SEPA Zeichensatz
Stand 10/2013 7
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Agenda
Stand 10/2013 8
Einführung
SEPA-Überweisung (SCT)
SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen
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SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer-SCT)
„IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr (ab 2016 auch „SEPA-weit“)
Beleghafte und beleglose Einreichung möglich
Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012)
+1 Tag bei Belegen
Keine Betragsgrenze, allerdings Gebührengrenze ab 50.000 €
Außenwirtschaftsmeldung an die Bundebank bei Zahlungen außerhalb Deutschlands (ab 12.500 €) ist durch den Zahler vorzunehmen(http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/meldewesen.html)
Stand 10/2013 9
SEPA-Überweisung
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Agenda
Stand 10/2013 10
Einführung
SEPA-Überweisung (SCT)
SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen
Rüsselsheimer Volksbank eG
Lastschriftarten:SEPA-Basislastschrift (CORE) statt EinzugsermächtigungSEPA-Firmenlastschrift (B2B) statt Abbuchungsauftrag
Besonderheiten:SEPA-Lastschriften sind Terminaufträge
Buchung zu einem Fälligkeitstag („D“)
Jeder Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) benötigt eine
Gläubiger-ID und vergibt eine MandatsreferenzEinreichung von Lastschriften ausschließlich via Online-Banking möglich.
Keine Disketten, USB-Sticks oder anderen Datenträgern – keine
BelegeVorabankündigung (Pre-Notification) des Lastschrifteinzugs notwendig
SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direkt Debit – SDD)
Stand 10/2013 11
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Lastschrifteinreicher benötigen zwingend eine Gläubiger-Identifikationsnummer
Vergabe in Deutschland erfolgt über die Deutsche Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Gläubiger-ID kommt per eMail von der Bundesbank. Diese Mail bitte weiterleiten an [email protected]
Aufbau der Gläubiger-ID
Gläubiger-Identifikationsnummer für Lastschrifteinreicher
Stand 10/2013 12
ZZZ
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Mandatsreferenz
Wird vom Zahlungsempfänger individuell vergeben
Bis zu 35 Stellen (alphanumerisch)
Kennzeichnet das Mandat
Beispiel für die Vergabe einer Mandatsreferenz:
Kundennummer zzgl. einer Variablen (4711.1)
Bei Änderung des Mandats (beispielsweise Änderung der Bankverbindung) muss eine neue Mandatsreferenz vergeben werden
Beispiel: 4711.2
Stand 10/2013 13
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Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Zahlungsempfängers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“
Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen.
Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind: Brief, Vertrag, Rechnung SMS, Telefon, Mail Fax, Internet
Mitgeteilt werden: Fälligkeitsdatum (Datum der Kontobelastung) Betrag Mandatsreferenz Gläubiger-ID des Lastschrifteinreichers
Pre-Notification (Vorabankündigung) 1/2
Stand 10/2013 14
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Pre-Notification (Vorabankündigung) 2/2
Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Information vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine.
Ist zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen nicht anderes vereinbart, muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift dem Zahler vorliegen. Eine Verkürzung der Vorlauffrist ist möglich.
Die Verkürzung sollte sinnvoll sein. Eine Verkürzung der Vorlaufzeit z.B. auf 2 Tage ist aufgrund der Einreichungsfrist zu kurz und daher nicht zielführend.
Kann über die AGB oder einzelvertraglich vereinbart werden.
Wenn keine Vorabankündigung erfolgt ist, darf der Zahlungsempfänger im Falle einer Rücklastschrift dem Zahlungspflichtigen keine Gebühren in Rechnung stellen.
Stand 10/2013 15
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Die SEPA-Basis-Lastschrift
SDD-CORE
Stand 10/2013 16
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Das SEPA-Lastschrift-Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift
Stand 10/2013 17
Doppelweisung
Wiederkehrende Zahlung
SEPA-Basis-Lastschrift
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Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“
Anstelle der Einholung eines (neuen) SEPA-Mandats haben die Einreicher von (Einzugsermächtigungs-) Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden über die Umstellung von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Die erforderlichen Informationen sind:
Gläubiger-ID Mandatsreferenz exakter Umstellungstermin errechnete IBAN und BIC (optional möglich, jedoch sehr sinnvoll)
Um von der Umdeutung Gebrauch machen zu können, müssen die Einzugsermächtigungen dem Zahlungsempfänger unterschrieben im Original vorliegen.
Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht.
Stand 10/2013 18
SEPA-Basis-Lastschrift
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Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahrens
Keine beleghafte Einreichung möglich Gläubiger-Identifikationsnummer Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung) Vergabe einer Mandatsreferenz Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über Belastung Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D) Vorlaufzeit der Lastschrift
bei Erstlastschriften mindestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-6) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag
Folgelastschriften D-3 bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag maximal 45 Tage vor Fälligkeit
Neues Datenformat XML (auf Basis des ISO 2022 Standards)
Neue Rückgabefristen: 8 Wochen bei autorisierten Lastschriften 13 Monate bei nicht-autorisierten Lastschriften
Stand 10/2013 19
SEPA-Basis-Lastschrift
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Die SEPA-Firmen-Lastschrift
SDD-B2B
Stand 10/2013 20
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Das SEPA-Firmen-Lastschriftmandat
Stand 10/2013 21
Doppelweisung
Wiederkehrende Zahlung
Doppelweisung
SEPA-Firmen-Lastschrift
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Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahrens
Keine beleghafte Einreichung möglich Nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich Das Mandat muss der Zahlstelle vorliegen Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer Verwendung eines einheitlichen Lastschriftmandatstextes (Autorisierung) Vergabe einer Mandatsreferenz Information des Zahlungspflichtigen per Pre-Notification über die Belastung Vorgegebenes Fälligkeitsdatum der Lastschrift („Due Date“ = D)
Vorlaufzeit der Lastschrift mind. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit (D-2) bis ca. 15 Uhr, sonst + 1 Bankarbeitstag Maximal 45 Tage vor Fälligkeit
Keine Widerspruchsmöglichkeit bei autorisierten Lastschriften durch den Zahler
Stand 10/2013 22
SEPA-Firmen-Lastschrift
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Agenda
Stand 10/2013 23
Einführung
SEPA-Überweisung (SCT)
SEPA-Lastschrift (SDD)
Erforderliche Maßnahmen
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Was ist jetzt zu tun?
Erforderliche und mögliche Maßnahmen
Stand 10/2013 24
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Was ist jetzt zu tun? 1/2
IBAN und BIC auf den Rechnungen angeben Verwendete Software SEPA-fähig machen
Konvertierung von Stammdaten (Kontonummer, Bankleitzahl) in IBAN und BIC IBAN und BIC von Kunden und Lieferanten überprüfen IBAN und BIC von Mitarbeitern überprüfen
Bei Überweisungen Purpose-Codes beachten, insbesondere bei Gehaltszahlungen Vermögenswirksamen Leistungen usw.
Umstellung von Datenträgeraustausch und beleghaften Lastschriften auf Online-Banking
Stand 10/2013 25
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Was ist jetzt zu tun? 2/2
Betrifft Lastschrifteinreicher:Gläubiger-ID beantragen
Bei der Bundesbank beantragen www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Kopie an Bank ([email protected])
Neue Lastschriftinkassovereinbarung mit Bank abschließen
Umstellung der Zahlungsverkehrsprozesse Systematik für Mandatsreferenz festlegen: z.B. Kundennummer + laufende Nummer Ggf. kürzere Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) mit dem
Zahlungspflichtigen vereinbaren Neue Einreichungsfristen beachten (Basislastschrift: D-6/D-3; Firmenlastschrift: D-2) Ggf. neue SEPA-Mandate einholen
mit Umdeutung, wenn aktuelle Einzugsermächtigung vorhanden sonst Mandate einholen Achtung: Bei Abbuchungsaufträgen ist keine Umdeutung möglich. Hier ist zwingend ein
neues Mandat erforderlich (nur „Nicht-Verbraucher“)
Stand 10/2013 26
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Übersicht der Fristen
Stand 10/2013 27
- 14 Kalendertage
Pre-Notification, falls nicht anders vereinbart
- 2 Bankarbeitstage
Späteste Einreichung für Firmen-Lastschriften(vor 15:00 Uhr)
- 3 Bankarbeitstage
Späteste Einreichung für wiederkehrende Basis-Lastschriften(vor 15:00 Uhr)
+ 8 Wochen
Widerspruchsfrist des Zahlungs-pflichtigen
+ 13 Monate
Widerspruchsfrist des Zahlungs-pflichtigen bei nicht autorisierten Lastschriften
- 6 Bankarbeitstage
Späteste Einreichung erstmalige Basis-Lastschrift(vor 15:00 Uhr)
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Kontaktdaten
Telefon: 0800 / 857 7000
eMail: [email protected]
Internet: www.r-volksbank.de/sepa
Stand 10/2013 28
Weitere InformationenMusterformulare, Musteranschreiben, Checklisten
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