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Information für Firmenkunden, Kommunen und Vereine
Einheitlicher
Euro-Zahlungsverkehrsraum
(Single Euro Payments Area – SEPA)
Stand: Februar 2013
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SEPA auf einen Blick
Bargeldlose Euro-Zahlungen
• von einem einzigen Konto
• national und grenzüberschreitend
EU-Zahlungsverkehr:
• einfach
• sicher
• effizient
Wieso, weshalb, warum?
Hintergründe und Ziele
Schritt zur Vollendung des
EU-Binnenmarktes
Stärkung der europäischen Wirtschaft
Entwicklung einheitlicher europäischer
ZV-Instrumente
Intensivierung des EU-weiten
Wettbewerbs
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
(Single Euro Payments Area – SEPA)
|
Und so geht es weiter!
Der Zeitplan zur Umsetzung
am 09.07.2012 seit 09.07.2012 ab Feb. 2014 ab Feb. 2014
Stichtagsbezogene
„Umdeutung“
- der einseitigen Ein-
zugsermächtigung
in eine Doppel-
weisung
-der Doppelweisung
in ein SEPA-Mandat
Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf.
Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes und Nutzung von
Umsetzungshilfen
Nach dem Stichtag
können die bisher
erteilten Einzugser-
mächtigungen wie
ein SEPA-Mandat
genutzt werden
Das Verfahren der
nationalen
Überweisung im
DTA Format läuft
aus
Das Verfahren der
nationalen
Lastschrift im DTA
Format läuft aus
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SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!
Gesetzliche Vorgaben
• Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012.
• Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten.
• Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014
mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis
Februar 2016.
• Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.
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Jeder ist betroffen
Sie sind von SEPA betroffen, wenn Ihr Unternehmen
Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb
Deutschlands abwickelt
heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält
Potenzial für die neuen SEPA-Zahlverfahren hat
heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreibt und
Ihre Systeme umgestellt werden müssen.
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Kontonummer und BLZ werden international
IBAN und BIC
Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische
Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).
DE02 1234 5678 1234 5678 90
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)
Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 GFS
IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.
„IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.
Kleine, aber feine Unterschiede
Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Inlandsüberweisung* €uro-Überweisung
Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island,
Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
Betragsgrenze keine keine
Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl
- Name des Kreditinstituts/ des
Zahlungsdienstleisters des
Zahlungsempfängers
- IBAN/BIC
des Zahlungsempfängers
Belege Beleg:
„Überweisung“ (BS 20)
Beleg:
„€URO-Überweisung“ (BS 16)
Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022
*noch bis 1. Februar 2014
Der Vordruck für die €uro-Überweisung
Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)
Neues Beleg-
erkennungs-
merkmal „16“
Zahlungen
auch innerhalb
Deutschlands
Wegfall der
Betragsgrenze von
50.000 Euro
IBAN des
Kontoinhabers/
Zahlers
IBAN und BIC
des Zahlungs-
empfängers
Neuer Name
zur Unter-
scheidung
Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und
Zahlstelle.
Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Aktuell werden
Einzugsermächtigungen/Abbuchungsaufträge verwendet
Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum
(D)
Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine
Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu
übermitteln
Der Zahlungsempfänger muss an seine Bank die Lastschriften so rechtzeitig zum
Einzug weiterleiten, dass die Lastschriftdatei
bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und
bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage
bis spätestens 15.00 Uhr bei der Zahlungsempfängerbank vorliegt.
Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)
„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“
Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012
Einzugsermächtigungsverfahren1)
„Einzugsermächtigung“
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“
„SEPA-Basis-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
Auflieferung
Ausführung / Fälligkeit
bei Sicht
bei Sicht (D)
mit D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift)
am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen
Widerspruch
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
- 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Kunden (Zahlungspflichtiger):
8 Wochen nach Belastungsdatum
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D
- 8 Wochen nach Belastungsdatum
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
8 Wochen nach Belastungsdatum
Datenformat DTAUS
(Kennzeichnung „05“)
XML
(Kennzeichnung als „core“)
Mandat Einzugsermächtigung1)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den
Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des
Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
SEPA-Lastschriftmandat2)
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den
Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des
Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
Mandatsprüfung
Zahlstelle
nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /
nicht notwendig
vorhanden /
notwendig
1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
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„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“
Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012
Abbuchungsauftragsverfahren
„Abbuchungsauftrag“
Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“
„SEPA-Firmen-Lastschrift“
Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)
Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv
Auflieferung
Ausführung / Fälligkeit
bei Sicht
bei Sicht (D)
mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift)
am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum
Rückgabefristen
Widerspruch
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen
Belastungsbuchung vorgesehen
• Interbankenbereich:
- bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D
• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):
- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen
Belastungsbuchung vorgesehen
Datenformat DTAUS
(Kennzeichnung „04“)
XML
(Kennzeichnung als „B2B“)
Mandat Abbuchungsauftrag
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des
Zahlungspflichtigen
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat
Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den
Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des
Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)
Mandatsprüfung
Zahlstelle
erforderlich;
Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle
vorliegen und geprüft sein
erforderlich;
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug
der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein
Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /
nicht notwendig
vorhanden /
notwendig
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Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)
Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren
(SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)
fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
in Deutschland neu entwickelt:
• zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank
(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)
DE 02 ZZZ 01234567890
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)
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Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate
Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig
(zusätzlich in Englisch)
Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor
fragen Sie Ihren Berater!
Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug
Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank
Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug
Praktischer Umgang mit Mandaten
Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
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Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler
über die „anstehende Lastschrift“
Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf
seinem Konto zu sorgen
Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen.
Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die
Mandatsreferenz genannt werden
Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit
der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben
Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den
Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt
werden
z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit
die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag
Vorabinformation (pre-notification)
Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)
Was ist zu tun?
Handlungsempfehlungen für Unternehmen I
Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)
Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr
Unternehmen
Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen
etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an
Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren
Bankverbindung mit IBAN und BIC
Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit
(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten
hinterlegbar)
Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit
Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?
• Zusätzlich bei Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten
• Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!
Was ist zu tun?
Handlungsempfehlungen für Unternehmen II
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Zielbild :
ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften
Kreditor Bank XML
in ERP-System gespeichert
ERP
XML
• Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors
• Mandatsreferenz
• IBAN / BIC des Debitors
• Signaturdatum
• Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final)
Mandatsinformationen
1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.
2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.
3. ERP-System erzeugt XML-Datei.
4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.
GENO cash /
Profi cash /
VR-NetWorld SW
SEPA Umsetzung in den Electronic Banking Produkten
Exkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA