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Arbeitstagung für Leiter/innen und
leitende Mitarbeiter/innen der Jugendämter in Westfalen-Lippe
17. / 18. 09. 2003 im Jugendhof Vlotho (Veranstaltungsnummer 03-31-31-03)
LWL-LANDESJUGENDAMT
Impressum Herausgegeben vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Landesjugendamt Verantwortlich: Landesrat Hans Meyer Redaktion: Andreas Gleis, Andrea Mügge, Rosemarie Kock Landesjugendamt Westfalen-Lippe Warendorfer Str. 25, 48133 Münster Internet: www.lja-wl.de Diese Veröffentlichung erscheint ausschließlich als PDF-Datei im Internetangebot des LWL-Landesjugendamtes und ist nicht in gedruckter Form zu bestellen. Münster, 25.09.03
Programm: Mittwoch, 17. September 2003: 10:30 Uhr STEHKAFFEE
11:00 Uhr Begrüßung Hans Meyer, LWL-Landesjugendamt
11:15 Uhr „come together“ Umsetzung der Zusammenarbeit von Tageseinrichtungen für Kinder und Schule - Impulsreferate und Diskussion Christa Döcker-Stuckstätte, LWL-Landesjugendamt Ulrich Gläßer, Bezirksregierung Münster
12:30 Uhr MITTAGSPAUSE
13:30 Uhr „Der Startschuss ist gefallen ...“ Beteiligung der Jugendhilfe beim Ausbau der offenen Ganztagsgrundschule in NRW Klaus-Heinrich Dreyer, LWL-Landesjugendamt Mareile Kalscheuer, LWL-Landesjugendamt
14:00 Uhr Arbeitsgruppen: Erfahrungen von Einsteigern mit der Offenen Ganztagsschule
15:30 Uhr „Jugendarbeit wirkt ...“
Vorstellung der Zwischenergebnisse des Wirksamkeitsdialoges in der offenen Kinder- und Jugendarbeit Remi Stork, LWL-Landesjugendamt
16:45 Uhr PAUSE
17:00 Uhr „Jugendhilfe Selbst- oder Fremdbestimmt?“ Die neuen Probleme sind die Alten – Reflektionen zur Situation und Impulse für die Weiterentwicklung der öffentlichen Jugendhilfe Dieter Greese, Essen
18:00 Uhr ABENDESSEN
20:00 Uhr Gemütlicher Abend in der alten Tenne mit musikalischem Rahmenprogramm und satirischen Texten
Donnerstag, 18. September 2003: 09:00 Uhr „Kurz und bündig“
Aktuelle Informationen aus dem Landesjugendamt Klaus-Heinrich Dreyer, LWL-Landesjugendamt Matthias-Lehmkuhl, LWL-Landesjugendamt
09:45 Uhr „Qualitätsentwicklung und Steuerung für Entscheider/innen“
Fachcontrolling in den Allgemeinen Sozialen Diensten Marco Szlapka, INSO Essen Raimund Gausmann, Jugendamt RheineStefan Opitz, LWL-Landesjugendamt
10:45 Uhr PAUSE 11:00 Uhr „Ende des Drehtüreffekts“
Kooperation von Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie Norbert Hahn, Jugendamt Unna Dr. Paul Erdélyi, LWL-Landesjugendamt
12:00 Uhr „Neue Praxis der Adoptionsvermittlungsstellen“
Folgen der Neuregelungen in der Adoptionsvermittlung für die Praxis Reimund Wiedau, LWL-Landesjugendamt
13:00 Uhr MITTAGSESSEN / TAGUNGSENDE Tagungsleitung Hans Meyer, Landesrat des LWL - Landesju-gendamtes und Westf. Schulen Veranstaltungsnummer: 03-31-31-03 Anmeldung: Mit beigefügtem Formular bis zum 05.09.2003 Ansprechpartnerin zu organisatori-schen Fragen: Doris Heide, Tel.: 0251 591-4559
Ansprechpartner zu inhaltlichen Fragen: Andreas Gleis, Tel.: 0251 591-3457
Eine Wegbeschreibung erhalten Sie mit der Teilnahmebestätigung.
Kosten Bei dieser Veranstaltung ist die Teilnahme an nur einem Tagungstag möglich. Demnach ergeben sich folgende unterschiedliche Kosten. Eine Reduzierung der Kosten durch Verzicht auf die Verpflegung ist allerdings nicht möglich.
- 97,40 EUR bei einer Teilnahme an beiden Tagen incl. Stehkaffee, Mittagessen, Kaffee / Kuchen, A-bendessen und Übernachtung im Einzelzimmer (incl. 30 EUR Teilnahmeentgelt)
- 66,40 EUR bei einer Teilnahme an beiden Tagen incl. Stehkaffee, Mittagessen, Kaffee / Kuchen, oh-ne Übernachtung (incl. 30 EUR Teilnahmeentgelt)
- 28,90 EUR bei einer Teilnahme nur am ersten Tag (17.09.2003) incl. Stehkaffee, Mittagessen, Kaffee / Kuchen (incl. 15 EUR Teilnahmeentgelt)
- 27,90 EUR bei einer Teilnahme nur am zweiten Tag (18.09.2003) incl. Stehkaffee, Mittagessen (incl. 15 EUR Teilnahmeentgelt)
(Die Übernachtung erfolgt grundsätzlich im Einzel-zimmer. Da dem Jugendhof Vlotho nur in begrenztem Umfang Einzelzimmer zur Verfügung stehen, behält sich dieser eine Unterbringung in Hotels vor.)
Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Schule
• Bildungsvereinbarung• Entwicklungs- und Beobachtungsbögen• Sprachstandserfasssungsbogen
( SISMIK )• Schulrechtsänderungsgesetz• Schulfähigkeitsprofil• Grundsätze zur Zusammenarbeit
Bildungsvereinbarung NRW (1/2)
• zwischen Land, Kommunalen Spitzenverbänden, Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen vereinbart
• gilt ab 1.8.2003• soll den Bildungsauftrag der
Tageseinrichtung herausstellen und präzisieren
• beigefügte Handreichung ist als offener Bildungsplan zu verstehen
• beobachtende Wahrnehmung des Kindes ist Basis für Entwicklungsberichte 1.Bildungsbericht wird den Eltern ausgehändigt2.Eltern können diesen Bericht bei der Einschulung
den Lehrkräften übergeben
• die Arbeit in den Tageseinrichtungen wird intern evaluiert
• Kooperation mit der Grundschule wird verstärkt durch gemeinsame Einschulungskonferenzen
Bildungsvereinbarung NRW(2/2)
Entwicklungs – und Beobachtungsbögen (1/2)
• haben für die Erzieherin eine unterstützende Funktion (z.B.Erziehertagebuch)
• Reflexionsmöglichkeit der pädagogischen Arbeit• sollen vor allem die Lern– und Bildungsgeschichte
des Kindes darstellen • Fokus soll auf alle in der Handreichung zur
Bildungsvereinbarung benannten Bildungsbereiche gerichtet sein
• Beobachtungsbögen unterstützen den Erziehungs-und Bildungsauftrag der Tageseinrichtung
• sind Grundlage zur gezielten Förderung der Kinder
Entwicklungs – und Beobachtungsbögen (2/2)
• formalisierte Raster – Beobachtungsbögen -können hilfreich sein
• stellen Grundlagen für Elterngespräche dar• Raster als Orientierung für
Beobachtungsbogen und Bildungsdokumentation
• Leuvener Engagiertheitsskala
Fortbildung für ErzieherInnen zum Thema:
• Wahrnehmen von Bildungsprozessen • Auswertung von Beobachtungen• Interventionen der pädagogischen
Arbeit
Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in
Kindertageseinrichtungen ( SISMIK )• ist ein Sprachstandserhebungsbogen für Kinder mit
Migrationshintergrund• entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums von
Michaela Ulich und Toni Mayr vom Staatsinstitut für Frühpädagogik in München
• ist ein strukturiertes, wissenschaftlich begründetes und empirisch abgesichertes Beobachtungsverfahren
• als Frageraster für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt angelegt
• Veröffentlichung dieses Beobachtungsverfahrens im September 2003
Schulrechtsänderungsgesetz 2003
• Gesetzgeberische Konsequenz aus den zentralen Befunden von PISA
• Informationsveranstaltungen für Eltern vierjähriger Kinder (Kommunen laden ein, haben Federführung )
• Anmeldung zur Grundschule ein Jahr vor der Einschulung
• Verpflichtung zur Teilnahme ab vorschulischen Sprachfördermaßnahmen bei mangelnden Deutschkenntnissen
• Zurückstellung vom Schulbesuch nur noch in begründeten Ausnahmefällen
Schulfähigkeitsprofil
• definiert Anforderungen für Schule • mit Übersicht über Kompetenzbereiche• als Handreichung für Tageseinrichtungen wie
Grundschule• hat Parallelen aber nicht gleiche Strukturen wie die
Bildungsvereinbarung• nicht als Checkliste gedacht• hat empfehlenden Charakter
Grundsätze zur Zusammenarbeit von Tageseinrichtungen und Grundschule
• muss auf gleicher Augenhöhe passieren• gleiches Bild vom Kind • dieselbe Auffassung von kindlichen
Bildungsprozessen• dieselben Bildungsziele• Schaffen klarer Strukturen • klare Aufgabenverteilung zwischen Kommune/Schule
und Jugendhilfe • regelmäßige gegenseitige Besuche/Hospitationen• gemeinsame Weiterbildung von LehrerInnen und
ErzieherInnen
Gemeinsame Informationsveranstaltungen müssen mindestens folgende Themen
behandeln:
• Wie bereitet der Kindergarten auf die Schule vor ?
• Wie gestaltet Schule die Schuleingangsphase ?
• Was ist bei der Wahl des Einschulungszeitpunktes zu bedenken ?
Offene Ganztagsschule NRWOffene Ganztagsschule im Schuljahr 2003/2004
(kommunale- und Ersatzschulträger)
40
129
6496
90
41
107
5225
170
0% 25% 50% 75% 100%
Kommunen(NRW=81)
Schulen (NRW=236)
Schulkinder(NRW=11.721)
eingebrachteHortplätze
(NRW=260)
Westfalen-Lippe Rheinland
Regionale Verteilung
Detmold: 21 Schulen,
960 Kinder
1 kreisfreie Stadt,
5 kreisangeh. JÄ,
7 Gemeinden ohne JA,
1 Ersatzschulträger
Arnsberg:76 Schulen,
3944 Kinder,
4 kreisfreie Städte,
6 kreisang. JÄ,
2 Gemeinden ohne JA,
3 Ersatzschulträger
Münster: 32 Schulen,
1581 Kinder,
3 kreisfreie Städte, 8 kreisangeh. JÄ,
1 Gemeinde ohne JA
Lehrerstellen und Pauschalen
Beantragte Lehrerstellen
• nur für 460 Plätze • 1,84 Stellen• bei 5 Schulträgern
Bewilligungen Juni 2003• Da das Antragsvolumen geringer ausgefallen war,
als die Planungen und die zur Verfügung stehenden Mittel, konnten nahezu alle Anträge gefördert werden.
• Noch keine Auswahlkriterien • Kritische Rückfragen
• Kommune lehnt Übernahme des Eigenanteils ab• Unzureichendes pädagogisches Konzept• Die in eine OGS umzuwandelnde Schule wurde nicht
informiert (geschweige denn hatte sie zugestimmt (!)
• In WL wurden alle Anträge unmittelbar bewilligt!
Auswertung der Checklisten Planungsphase • I.d.R. Bildung gemeinsame Planungs- und Steuerungsgruppen von Schulverwaltungs- und Jugendamt (32 von 35 Kommunen)
Elternbefragungen • in 23 Kommunen bis Mai 03 durchgeführt (16)• oder vorbereitet (7)
Sozialräumliche Schwerpunktsetzungen • Migrantenkinder (23), • Kinder- mit Lern, Leistungs- oder sozialen Schwierigkeiten (23)• hochbegabte Kinder (10)
Aussagen zur Form der Beteiligung der freien Jugendhilfe sind auf der Basis der Anträge noch nicht zu treffen.
Aktuelle Entwicklungen (1)Zukunft der Horte ?• „Eine Entscheidung über die Zukunft der Horte ist
noch nicht getroffen; die Landesregierung geht aber davon aus, dass es mittelfristig keine Parallelstrukturen geben wird.“
• „Die großen altersgemischten Gruppen sind nicht Bestandteil des Konzepts der Landesregierung.“
• 2003/04: 260 Hortplätze in OGS eingebracht• 2004/05 ?
Aktuelle Entwicklungen (2)• Überarbeitung Erlass / Förderichtlinie im Herbst (u.a.
strukturelle Einbindung vorhandener Angebote freier Träger, Schülerfahrtkosten, Sonderschulen)
• Keine Mindestzahl für Gruppen (Ausn.: Investitionen, Lehreranteile)
• Personalhoheit freier Träger (auch Förderverein)• Kooperation benachbarter Schulen, kein
gemeinsames Angebot• Weisungsrecht Schulleitung: kommt darauf an ! • Generell: Angebot bis mind. 15 Uhr• Investitionen: Deckungsfähigkeit der
Förderpositionen bis 10 %; generell: vorzeitiger Maßnahmebeginn möglich; Eigenanteil durch Elternarbeit/-beiträge
Aktuelle Entwicklungen (3)
Vereinbarungen auf Landesebene• Sport und Musik liegen vor, freie Träger verhandeln
noch• Rahmenvereinbarungen,
keine Mustervereinbarungen,keine Bindungswirkung für Kommunen
• Inhalt u.a.: Vorrang öffentlicher und gemeinwohlorientierter Anbieter,Hinweise für Fachkräfte, Entgelte, Mitwirkung in der Schulkonferenz, Umfang des Angebots, Räume etc.
Übergangsregelungen Horte Geplanter Erlass MSJK:
• Betonung der Jugendhilfeplanung im Übergang zur OGS: Einbeziehung der vorhandenen Struktur
• Investitionen: keine Rückzahlung– Umwandlung in andere Gruppe oder OGS-Gruppe– Unvollständiges Raumprogramm– Zwecke der Jugendhilfe– Anderer förderfähiger Zweck– Unverschuldeter Leerstand– Ausnahme: kommerzielle Nutzung
Übergangsregelungen Horte
• Betriebskosten– möglich: Aufhebung der Freistellung der Leitung und
Änderung der tariflichen Eingruppierung (keine Übergangsregelung, aber Zahlung bis zur Wirksamkeit von Änderungskündigungen)
– Reduzierung der Sachkosten, Ausnahme: weitere Nutzung für GTK-Zwecke (s.o. Investitionen)
– Unterschreiten der Gruppenstärke: § 3 BKVO, BudgetV– Reduzierung der Förderung nach Feststellung des
Bedarfswegfalls von Gruppen im Rahmen der Jugendhilfeplanung
Evaluation • ISA Münster, LfS Soest, Uni Dortmund, SPI Köln• regionale Zuständigkeit• Start ab Anfang 2004• Keine flächendeckende wissenschaftliche Begleitung, • Zuweisung einer begrenzten Anzahl von Schulen • Interviews und Gruppendiskussionen mit
Schlüsselpersonen an Schulen und Elterninterviews • Zwischenbericht 2005 ? • Thema Horte ?
BeratungsstrukturLandesjugendamt• Planungsgrundlagen, Planungsschritte
bis zur Antragstellung
• Bedarfsfeststellung, Gesamtkonzept und Finanzkonzept des Schulträgers
• Förder- und Finanzierungsfragen
• Fragen der Umwandlung bestehender Ganztagsangebote für Schulkinder
• Konzeptionsentwicklung und qualitative Standards der OGS
• Gewinnung von und Vereinbarungen mit Kooperationspartnern
Bezirksregierungen• Beratung Schulämter und
Schulen
• Beratung rund um die Antragsstellung (Landes- und Bundesmittel und Bewilligung
Ganztagsberater • Beratung der OGS-Teams und
Schulleitungen
• Organisation und Moderation von Teamfortbildungen (je Team und Jahr 300 EUR)
Leitfragen für die ArbeitsgruppenWie verlief der
Planungsprozess?
– Einbeziehung Jugendhilfe-/Schulentwicklungs-planung,
– Kooperation mit Schule,
– Erfahrungen mit Elternbeiträgen
Wie gestalteten sich die Kooperationsvereinbarungen mit den freien Trägern?
Welche neuen pädagogischen Konzepte sind vor dem Hintergrund der Offenen Ganztagsschule bereits entwickelt worden?
Wie verläuft die Umgestaltung der Horte / vorherigen Angebote?
Welche Veränderungsbedarf für den Fördererlass sehen Sie?
Ansprechpartner:
Frau Mareile KalscheuerTel.: 0251-591 3623
Email: [email protected]
Herr Klaus-Heinrich DreyerTel.: 0251-591 5926
Email: [email protected]
Berater zur pädagogischen Optimierung von Ganztagsangeboten m Regierungsbezirk Arnsberg Sabine Wegener HS Parkstraße Parkstr. 48 58675 Hemer Tel: 02372 / 10928 Mail: [email protected] Bochum Frau Urbainsky
GS Köllerholz-Schule Köllerholzweg 61 44879 Bochum Tel: 0234 / 9422097
Frau Reichstein-Schmidt GS Günnigfeld Marktstr. 21 44866 Bochum Tel: 02327 / 23310 Fax: 02327 / 900288 Mail: [email protected]
Dort mund Frau Angelika Strössner GS Kleine-Kielstraße Kleine Kielstr. 20 44145 Dortmund Tel: 0231 / 861043-0 Mail: [email protected]
ERK Herr H.-J. Vogt GGS am Strückerberg Alter Hohlweg 18 58285 Gevelsberg Tel: 02332 / 10492
Hagen Frau Michaelis GGS Boloh Weizenkamp 3 58093 Hagen Tel: 02331 / 52191 Fax: 02331 / 56983
Frau Ute Luig GGS Freiherr-vom-Stein Lindenstr. 16a 58089 Hagen Tel: 02331 / 305346 Fax: Mail:
Hamm Frau Mayr GS Freiligrathschule Freiligrathstr. 1 59075 Hamm Tel: 02381 / 305310
Herne Frau Ingrid Hageleit GS Michaelstraße Michaelstr. 16 44649 Herne Tel: 02325 / 370800 Mail: [email protected]
Frau Christine Winnacker GS Claudiusstraße Claudiusstr. 88 44649 Herne Tel: 02325 / 791092
HSK Herr A. Braun GS Andreasschule Bestwig Zum Ostenberg 2 59904 Bestwig Tel: 02904 / 2360
Herr Ludger Schmitz GHS Binnerfeld Graf-Galen-Str. 6 59755 Arnsberg Tel: 02932 / 700140 Fax: 02932 / 700141
Fax: Fax: 02904/ 709126 Mail: [email protected]
Märkischer Kreis Frau Petra Ninnemann GGS Sümmern Burggräfte 15 58640 Iserlohn Tel: 02371 / 979950 Fax: 02371 / 979957 Mail: [email protected]
Frau Veit Städt. GGS Auf der Emst Kalkofen 5 58638 Iserlohn
Olpe Herr Wurm KGS Wenden Westerbergstr. 1 57482 Wenden Tel: 02762 / 929026 Fax: 02762 / 929028 Mail: [email protected]
SI-WI Frau Höpfner-Diezemann GGS Nordschule Nordstr. 30 57072 Siegen Tel: 0271 / 52918
Herr Nowak GS Niedernetphen Frohnhausener STr. 1 57250 Netphen Tel: 02738 / 69 1146 Fax: 02738 / 69 11 47 Mail: [email protected]
Soest Frau Reinhild Steffen-Selzer Astrid-Lindgren-Schule Soest Kaiser-Otto-Weg 13 59494 Soest Tel: 02921 / 76570 Fax: 02921 / 76399 Mail: als [email protected]
Herr Ralf Blüthner Koperniskushauptschule Lippstadt Landsberger Str. 9 59557 Lippstadt Tel: 02941 / 21947 Fax: 02941 / 14897 Mail: [email protected]
Frau Dierkes-Hartwig KGS Katharinenstraße Bornemannstraße1 59423 Unna Tel.: 02303/22287 Mail: [email protected]
Frau Funk-Bögershausen GR Wiehagenschule Horster Str. 83 59368 Werne Tel: 02389 / 71546 Fax: 02389 / 538820 Mail: [email protected]
Fachberater zur pädagogischen Optimierung von verlässlichen Ganztagsangeboten im Regierungsbezirk Münster
Fachberater/in Schulamt zuständige(r) Schulaufsichtsbeamter(in)
Heiko Dorkewitz Städt. Gem.Grundschule Vonderort Am Quellenbusch 101 46242 Bottrop
Schulamt für die Stadt Bottrop Paßstraße 6 46236 Bottrop Tel.-Nr.: (0 20 41) 70 - 0 Fax-Nr.: (0 20 41) 70 - 38 16 eMail: [email protected]
SchR'in Christine Brune Tel.-Nr.: (0 20 41) 70 - 32 90 eMail: [email protected]
Jürgen Bregar Antoniusschule (So) Antoniusstr. 2 45881 Gelsenkirchen
SchAD Willi Stegemann Tel.-Nr.: (02 09) 169 - 21 58 eMail: [email protected]
Uwe Fernholz Hauptschule Emmastr. Emmastr. 12/16 45888 Gelsenkirchen
Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen Ahstraße 22 45879 Gelsenkirchen Tel.-Nr.: (02 09) 169 - 0 Fax-Nr.: (02 09) 169 - 35 16
Dirk Jedamski Richard-von-Weizsäcker-Schule Beckstraße 24 - 26 48155 Münster
SchAD'in Gisela Breder Tel.-Nr.: (02 51) 492 - 40 05 eMail: [email protected]
Ingrid Keller-Paczian Waldschule Kinderhaus (GHS) Große Wiese 14 48159 Münster
Schulamt für die Stadt Münster Klemensstr. 10 48143 Münster Tel.-Nr.: (02 51) 492 - 0 Fax-Nr.: (02 51) 492 - 77 23 eMail: [email protected]
Helga Runge Eichendorffschule Angelmodde (GGS) Eichendorffstraße 36 48167 Münster
Sabine Schneider Eilermark-Grundschule Albrechtstr. 27 48599 Gronau
SchAD Dr. Hermann Vortmann Tel.-Nr.: (0 28 61) 82 - 13 38 eMail: h.vortmann@kreis -borken.de
Johannes Siehoff Johannesschule (So) Am Losbergpark 8 - 10 48703 Stadtlohn
Schulamt für den Kreis Borken Burloer Str. 93 46325 Borken Tel.-Nr.: (0 28 61) 82 - 0 Fax-Nr.: (0 28 61) 82 - 13 75 eMail: schulamt@kreis -borken.de
Martin Rebohle Martin-Luther-Grundschule Köbbinghof 1 48653 Coesfeld
SchAD Ulrich Fischer Tel.-Nr.: (0 25 41) 18 - 42 10 eMail: ulrich.fischer@kreis -coesfeld.de
Dr. Dieter Potente Johann-Gutenberg-Hauptschule An der Kreuzkirche 5 48249 Dülmen
Schulamt für den Kreis Coesfeld Schützenwall 18 48653 Coesfeld Tel.-Nr.: (0 25 41) 18 - 0 Fax-Nr.: (0 25 41) 18 - 42 99 eMail: schulamt@kreis -coesfeld.de
Frau A. Wittenberg-vom-Heu Fröbelschule Städt. Schule für Lernbehinderte Grimpingstr. 88 48653 Coesfeld
Elsbeth Kroh Wilhelm-Grundschule Wilhelmstr. 48 44575 Castrop-Rauxel
SchAD'in Wilhelmine van Beek Tel.-Nr.: (0 23 61) 53 - 30 27 eMail: wilhelmine.vanbeek@kreis -recklinghausen.de
Herr Lubrich Paul-Gerhardt-Schule Gem.Hauptschule Lortzingstr. 2 45739 Oer-Erkenschwick
Schulamt für den Kreis Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Tel.-Nr.: (0 23 61) 53 - 1 Fa-Nr.: (0 23 61) 53 - 32 21 eMail: schulamt@kreis -recklinghausen.de
Gerhard Smektala Friedrich-Ludwig-Jahn Schule (So) Jahnstraße 32 45665 Recklinghausen
Achim Beckmann Kardinal-von-Galen-Grundschule Meyringstraße 5 49479 Ibbenbüren-Laggenbeck
SchR Herbert Westhoff Tel.-Nr.: (0 25 51) 69 - 22 37 eMail: herbert.westhoff@kreis -steinfurt.de
Dorothea Assmann Johannesschule Städt. Schule für Lernbehinderte Alte Lindenstraße 25 48268 Greven
Schulamt für den Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt Tel.-Nr.: (0 25 51) 69 - 0 Fax-Nr.: (0 25 51) 69 - 24 00 eMail: schulkulturamt.st@kreis -steinfurt.de
Heiner Lammers Overberg-Hauptschule Meisenstraße 30 48429 Rheine
Frau Jaworski Franziskusschule (So) Rosenstr. 11 48231 Warendorf
SchAD Winfried Waterkortte Tel.-Nr.: (0 25 81) 53 - 21 23 eMail: Winfried.Waterkortte@kreis -warendorf.de
Frau Michels Clemens-Hauptschule August-Winkhaus-Str. 4 48291 Telgte
Schulamt für den Kreis Warendorf Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf Tel.-Nr.: (0 25 81) 53 - 0 Fax-Nr.: (0 25 81) 53 - 26 26
Marita Muermans, Rektorin Barbaraschule Städt. Kath. Grundschule Wetterweg 27 59229 Ahlen
Berater und Berater zur pädagogischen Optimierung von Ganztagsangeboten Bezirksregierung Detmold.
Beratung im Regierungsbezirk Detmold: Grimm, Manfred Lutherschule (Städt. Gem. HS) Josefstr. 16 33602 Bielefeld Tel.: 0521/512376 Bielefeld Frau Karin Sohl
GGS Am Waldschlösschen Am Waldschlösschen 66 33739 Bielefeld Tel.: 0521/513800
Gütersloh Herr Evers GGS Rietberg Rinnerforth 25 33397 Rietberg Tel.: 05244/70930
Herr Konrektor Kerkhoff GHS Ost Am Anger 54 33332 Gütersloh Tel.: 05252/930179
Herford Frau Rektorin Meyer GS Wilhelm Oberhaus Schulwall 5 32052 Herford Tel.: 05221/189402
Frau Koch HS Meierfeld Im Meierfeld 15 32049 Herford Tel.: 05252/930179
Höxter Dr. Stroop GGS Brakel Klöckerstraße 17 33034 Brakel Tel.: 05272/5357
Herr Mahrenholz HS am Bielenberg 37671 Höxter Tel.: 05271/963700
Lippe Frau Ermeling GGS Kusselberg Am Zwiebelkamp 8 32758 Detmold Tel.: 05232/98800
Frau Rektorin Niederkrome HS Heinrich Drake Vogelsang 8a 32657 Lemgo Tel.: 05261/94810
Minden-Lübbecke Herr Rektor Bauman GS Lahde Schulstraße 40 32469 Petershagen Tel.: 05702/4158
Frau Zassenhaus HS Süd Piwittskamp 38 32429 Minden Tel.: 0571/52201
Paderborn Frau Laposchan EGS Bad Lippspringe Im Bruch 33175 Bad Lippspringe Tel.: 05252/930179
Herrn Rektor Claus HS Niederntudorf/ Wewelsburg Im Hagen 6 33154 Salzkotten Tel.: 02955/7617112
Thesenpapier zur Jugendamtsleitertagung am 17. September 2003
„Jugendarbeit wirkt ...“
Zwischenergebnisse des Wirksamkeitsdialoges in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Der Wirksamkeitsdialog (WD) bietet Einrichtungen, Trägern, Kommunen und Land zahlreiche Chancen zur Profilierung. Der Begriff des WD ist mittlerweile überwiegend positiv besetzt. Die OKJA ist der einzige Arbeitsbereich der Jugendhilfe, die ein der-art anspruchsvolles Modell für Qualitätsentwicklung auf allen Ebenen zwischen Ein-richtung und Politik nachweisen kann. Auch überregional schaut man mit Interesse nach NRW. (vgl. z.B. Zeitschrift „deutsche jugend“)
Die einzelnen bisher entwickelten Elemente (Angebote zur einrichtungsbezoge-nen QE, Kommunikations- und Steuerungsmodelle auf kommunaler Ebene, Erhe-bung von Strukturdaten durch das Land) sind notwendig und geeignet aber noch nicht ausreichend. Weitere Elemente (kommunales Berichtswesen, Dialogforen zum Austausch der Kommunen) sind in Vorbereitung bzw. teilweise von den Kommunen selbst bereits entwickelt.
Es gibt bisher wohl keine Kommune, in der bereits alle notwendigen Elemente in ausreichender Qualität entwickelt und erprobt sind, als dass das Ziel eines umfas-senden WD schon erreicht würde.
Die Gefahr der bürokratischen „Aufblähung“ durch parallele Prozesse und Wie-derholungen ist gegeben. Wollte eine Kommune alles auf einmal entwickeln, wäre der Aufwand immens. Es erscheint sinnvoller, wenn weiterhin Schritt für Schritt gegangen wird.
Auf Landesebene ist das selbst formulierte Ziel „die Verwendung von Steuermit-teln genauer zu gestalten“ noch bei weitem nicht erreicht. Selbst wenn alle geplanten Elemente des WD relativ gekonnt eingesetzt werden und die Dialoge auf kommuna-ler und Landesebene noch fruchtbarer werden, bleibt der Steuerungswunsch des Landes wohl eher Phantasie. Auf der Ebene der Kommunen scheint eine dialogische Steuerung möglich. Aktuelle Arbeitsgruppen / Gremien:
Arbeitsgruppe auf Landesebene (Kommunen / Träger / Land). Federführende Stelle LWL-Landesjugendamt, Mareile Kalscheuer ([email protected])
Dialogforen (Austausch der Kommunen zu Stand und Weiterentwicklung der kommunalen WD). Termine November 2003 – Januar 2004. Ansprechpartner im LWL-Landesjugendamt: Remi Stork ([email protected]) Aktuelle Veröffentlichungen:
MFJFG: Offene Kinder- und Jugendarbeit. Der Wirksamkeitsdialog. („Kernbroschüre“) MFJFG: Langfassung der Ergebnisse der WD in Düren und Hamm. MFJFG: Bericht über die Erhebung der Strukturdaten der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit in NRW 2001. (Im Erscheinen) LWL-Landesjugendamt: 6. Infobrief (Im Erscheinen)
Remi Stork (Fachberater für Jugendarbeit im LWL-Landesjugendamt)
„Jugendarbeit wirkt ...“
Zwischenergebnisse aus dem Wirksamkeitsdialog
in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
„Wir in NRW ...“erforschen die Praxis,bewerten die Leistungenund entwickeln sie weiter.
2
„ Jugendarbeit wirkt ...“Ziele des Wirksamkeitsdialoges
„Der WD hat die Aufgabe, sowohl auf der kommunalen als auf der Landesebene die offene Kinder- und Jugendarbeit so darzustellen, dass darüber eine mit allen Beteiligten abgestimmte Weiterentwicklung nachhaltig gelingen kann.“
Im Landesjugendplan heißt es dazu:„Er soll vor allem darauf abzielen, ... den wirksamen Einsatz der
Mittel zu überprüfen und Anregungen für Veränderungen ... in der Förderung zu geben. ... Der WD soll auch auf kommunaler Ebene stattfinden. Träger, die Mittel aus dem LJP erhalten, sind verpflichtet, für ein Berichtswesen notwendige Daten zu erheben und diese den überörtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen.“ ...
„Der WD soll Transparenz schaffen darüber, was konkret gefördert wird. Es soll jedoch nicht die Wirksamkeit der pädagogischen Maßnahmen in Bezug auf die Kinder und Jugendlichen beurteilt werden.“
3
„ Jugendarbeit wirkt ...“
politische Entschei-dungsebene
operative Einrichtungs-und Handlungsebene
strategische Steuerungs-und Planungsebene
Konzeptent-wicklung, Reflexion,Evaluation
Dialog
Dialog
Strukturen, Prozesse, Ergebnisse
Informationen über
Der Wirksamkeitsdialog ist eine Aufgabefür alle Ebenen in der Kommune !
© Szlapka 2001
4
„ Jugendarbeit wirkt ...“Zwischenergebnisse des WD bis z. Jahr 2002
Entwicklung von Instrumenten für die einrichtungsbezogene QE
Erprobung kommunaler Verfahren in 18 Jugendämtern
Wiss. Begleitung von 2 Jugendämtern
Entwicklung eines landesweiten Berichtswesens
Fortbildungen für Jugendämter
Veröffentlichung von Empfehlungen zum kommunalen Wirksamkeitsdialog
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„ Jugendarbeit wirkt ...“
Universität SiegenZentrum für Planung und Evaluation sozialer Dienste
§ Sozialraumanalyse§ Leitbild / Konzept / Profil§ Angebote, Ziele und Zielerreichung§ Selbstevaluation (Projekte u. Checklisten)§ Planungs- und Dialogaspekte
Berichtswesen
Dialogstruktur
Bericht der Einrichtung /Träger jährlich, auf durchgeführter Qualitätsarbeit beruhend
Strukturmodell Wanja (Kreis Düren u. Stadt Hamm)
Ergebnisse
Auswertungdurch die
Moderationsgruppe
Einrichtungs- und trägerüber-greifendeQualitätsgruppen
Fachdebatte zu übergreifenden Themen des Feldes
Bericht/Empfehlungenan Planung und Politik
Einrichtungsbezogene Empfehlungen zur QE
Fachliches Feedbackan die Einrichtungen
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„ Jugendarbeit wirkt ...“
Externe:
•Eltern•Schule
•Bezirkssozialarbeit•AnwohnerInnen
•Polizei
•...
NichtnutzerInnen
Kinder & Jugendliche
Jahres-Bericht
- Qualität- Quantität
kriteriengeleiteteBewertung
interner WDkommunaler (kreisweiter) WDlandesweiter WD
Dialogmit Träger & Fachkräften
BeratungQualitätszirkel
JHP
BerichtOKJA Kreis GT•Zahlen, Daten...•Qualitatives
•Kernaussagen Jugendhäuser•Jahresziele
Information / Beratung
FachausschüsseStädte / Gemeinden
JHA
BerichtLand NRW•Strukturdaten•Q-Bericht
Jugendhaus
Träger
Kinder und Fachkräfte Jugendliche
(NutzerInnen)
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„ Jugendarbeit wirkt ...“
Grundmuster des Wirksamkeitsdialogs(Entwurf Empfehlungen)
als Planungsprojektder strategischen Ebene
als Evaluations- und Qualitäts-entwicklungsprojekt deroperativen Ebene
Der Wirksamkeitsdialogwird als integraler Bestand-teil der Jugendhilfeplanungverstanden und von dieserorganisiert und verantwortet.
Bei beiden Grundmustern besteht die Gefahr, dass der Zusammenhang zwischen operativer und strategischer Ebene nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Der Wirksamkeitsdialogwird als integraler Bestand-teil der Offenen Kinder- undJugendarbeit verstanden undvon dieser organisiert undverantwortet.
© Szlapka 2001
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„Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung
Abb. 1: Die Aggregationsebenen der Wissensproduktion zur OKJA
Einrichtungsebene
Jugendamts-Ebene
Bundesland-Ebene
Bundesebene
Ver
band
sebe
ne
Am
tlich
e K
inde
r-un
d Ju
gend
hilfe
stat
istik
Berichtssys-teme der Ju-
gendämter
Landes-weites
Berichts-wesen
Berichtssys-teme der Ein-richtungen
Empirisch fundiertes Wissen zur OKJA
NRW -Strukturdatenerhebung zur OKJA 2001
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„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung
Beobachtungsperspektiven auf die OKJA in NRW:
FinanziellerEinsatz
(Infra-)Struktur
Pädagogische Praxis
Durch Kommunen,Land, freieTräger etc.
Personal,Gebäude,
Ausstattungetc.
Angebote,Projekte
etc.
Besucherbzw.
Nutzer
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„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung
Beobachtungsdimension „Finanzen“:
Kommunale Mittel für OKJA: 188 Mill. Euro
Landesmittel (LJP) für OKJA: 33,6 Mill. Euro
Eigenmittel der freien Träger: 31,5 Mill. Euro
86 % der kommunalen und 96 % der Landesmittel fließen in die Häuser der OKJA, der Rest in Spielmobile, Abenteuerspielplätze, Mobile Jugendarbeit
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„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung
Beobachtungsdimension „Finanzen“:
Jugendamtstyp Öffentliche Ausgaben pro 6-26jährigem im JA-Bezirk (in €)
Landesförderung pro 6-26jährigem im JA-Bezirk (in €)
JÄ in kreisfreien Städten
55 10,2
Kreisjugendämter
26 4,9
Kreisangeh. Gemeinden unter 60.000 EW
47 7,0
Kreisangeh. Gemeinden über 60.000 EW
36 8,9
Alle JÄ
42 8,1
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„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung
Beobachtungsdimension „Personal“
Ca. 3.400 Fachkräfte auf 3000 VollzeitstellenDavon 92 % in den Häusern tätig90 % einschlägig qualifiziert (Soz-Päd, Dipl.-Päd, Erzieher ...)50% FrauenCa. 4.400 Nebenamtliche und HonorarkräfteÜber 20.000 Ehrenamtliche
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„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung
Beobachtungsdimension „Personal“
5,3
13,4
17,9
20,4
16,5
11,2
6,7
2,7 3,3
1,01,5
0
5
10
15
20
25Pr
ozen
tant
eil
Unter20-
Jährige
20 bisunter25 J.
25 bisunter30 J.
30 bisunter35 J.
35 bisunter40 J.
40 bisunter45 J.
45 bisunter50 J.
50 bisunter55 J.
55 bisunter60 J.
60 bisunter65 J.
über 65Jahre
Altersgruppe
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„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung
Beobachtungsdimension Besucher/-innen:
Ca. 4,4 % der 6-26-jährigen in NRW sind Stammbesucher; weitere 5% Gelegenheitsbesucher
Altersgruppen:
Altersgruppe
Gesamtverteilung in Nordrhein-
Westfalen (in %)
Verteilung der regelmäßig anwesenden
(Stamm)Besucher-Innen in der OKJA
(in %)
Differenz der %-Werte
06 bis einschl. 11 Jahre 28,7 28,0 - 0,7 12 bis einschl. 14 Jahre 14,9 25,6 + 10,7 15 bis einschl. 17 Jahre 13,9 29,0 + 15,1 18 bis einschl. 21 Jahre 19,0 12,8 - 6,2 22 bis einschl. 26 Jahre 23,5 4,6 - 18,9
Quellen: NRW-Strukturdatenerhebung zur OKJA 2001; Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW 2002; eigene Berechnungen
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„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung
Abb. 1 : Anteil der weiblichen (Stamm)BesucherInnen (nach Altersgruppen; in %)
46,6
38,4
32,7
26,4
21,8
0
10
20
30
40
50Pr
ozen
tant
eil
1 2 3 4 5
Altersgruppe
6-11 Jahre 12-14 Jahre 22-26 Jahre18-21 Jahre15-17 Jahre
NRW-Strukturdatenerhebung zur OKJA 2001
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„ Jugendarbeit wirkt ...“Ergebnisse der ersten Strukturdatenerhebung
Beobachtungsdimension „Angebote“
Ca. 2.400 Häuser der offenen Tür, davon 70 % in freier Trägerschaft
Mädchengruppen in 40% der Häuser, -räume bei 12%
Ca. 50 % der JÄ haben Fachkräfte für mobile Jugendarbeit
Weitere Merkmale zu besonderen Angebotsformen waren nur schwerlich erhebbar
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„ Jugendarbeit wirkt ...“Wie geht es weiter mit dem WD ???
Strukturdatenerhebung 2002 ist angefangen
Dialogforen finden 2003 / 2004 erstmalig statt. Wiss. Auswertung durch Herrn Dr. Deinet (FH Düsseldorf)
AG zum kommunalen Berichtswesen wird gebildet
Fortbildungen (auch In-House) laufen weiter, insbesondere zur einrichtungsbezogenen QE
Kommunikation via Infobriefe wird fortgesetzt
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit – nun sind Sie zum Dialog eingeladen ...
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Dieter Greese Die neuen Probleme sind die alten – nur ganz anders
1965 – 2202 ! Das sind meine 37 Jahre beruflicher Arbeit in unterschiedlichen Feldern der
Kinder- und Jugendhilfe: Kindergarten, Jugendarbeit, Allgemeiner Sozialer Dienst,
Verbandsgeschäftsführung, Interessenvertreter, Verbandsfunktionär, Jugendamtsleiter, JHA-
Mitglied auf kommunaler und auf Landesebene, Mitglied einer Jugendberichtskommission für
den Bund, Mitwirkender in Institutionen, Dachverbänden und Projekten, aktuell: gestaltender
ehrenamtlicher Funktionär eines renommierten Lobby-Verbandes für Kinder, Autor
unzähliger Aufsätze und Beiträge, Vortragskünstler auf Tagungen und Kongressen. Wow!
Was für eine Berufsvita für den einzigen Sohn einer Kriegerwitwe aus Hamburg!
Bei allem auch noch Ehemann, Vater und Großvater mit phasenweise unterschiedlich
intensivem, d.h. auch manchmal tadelnswertem Engagement. Aktuell: einmal wöchentlich
Tagespflege-Großvater bei einem fast eineinhalbjährigen Enkel, für den es keinen
Tagesbetreuungsplatz gab.
So einer scheint prädestiniert zu sein, über alte und neue Problem im fraglichen Themenfeld
zu reden. Aber dennoch: Was für ein Thema! Wenn die alten Probleme wirklich die neuen
wären, was hätte denn alles Bemühen all die Jahre genützt? Aber vielleicht sind ja auch nur
die Wirkungen, die Phänomene unterschiedlichster Ursachen gleich oder ähnlich, die
Notwendigkeiten mit ihnen umzugehen bzw. auf sie zu reagieren, aber ganz andere als die
erprobten, die eben nicht mehr nur als die bewährten gelten können, weil ihre
Bedingungsfaktoren neu und bislang einmalig sind.
Es gibt darüber hinaus auch ganz neue Problem, die ich auch in ihrer phänomenologischen
Gestalt so noch nicht erlebt habe, so dass sie für diesen Vortrag eigentlich ausfallen. Dazu
zählen die Alterung unserer Gesellschaft und ihre multikulturelle Zusammensetzung.
Und noch eine letzte Vorbemerkung: Ich lebe nicht in einem wissenschaftlichen Archiv.
Daten, Statistiken, Literaturzitationen und –hinweise können hier nur sporadisch, zufällig
bzw. selektiv eingefügt werden. Die Reflektion persönlicher beruflicher Lebenserfahrung soll
den Charakter dieses Vortrags ausmachen.
Am Anfang standen Armut und Massenarbeitslosigkeit in den fünfziger und frühen sechziger
Jahren des vorigen Jahrhunderts. 1955 müssen es wohl um die 5 Mio Arbeitslose in
Deutschland gewesen sein. Die soziale Sicherung war minimal, das soziale Erfordernis
riesengroß. Die Menschen taten damals das, was ihnen zukünftig offenbar zunehmend
wieder zugemutet werden soll: Sie mussten sich durchschlagen mit Gelegenheitsjobs, mit
Tauschgeschäften und manchmal auch mit illegaler Beschaffung lebensnotwendiger
Ressourcen (z.B. Kohlenklau). Nachbarschafts- bzw. Familienselbsthilfe standen hoch im
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Kurs. „Do it yourself“ war keine Hobby-Bewegung sondern unverzichtbar notwendig.
Wohnungen, insbesondere kindgerechte, waren Mangelware. Zugewiesene Untermieter
mussten verkraftet werden, ob sie nun genehm waren oder nicht.
Herausgreifen will ich einige Sozialphänomene jener Zeit, die heute neue Aktualität
gewonnen haben. Als ich 14 Jahre alt war, suchten meine Eltern verzweifelt nach einer
Lehrstelle für mich, aber als ich 19 war, wurde ich als Abiturient schon von der sich rasch
rekonstruierenden Wirtschaft durch ein finanziell attraktives, weit übertariflich bezahltes
Lehrstellenangebot davon abgehalten zu studieren. Es ging dynamisch aufwärts.
Ein Jahrzehnt später erlaubte diese Entwicklung das Entstehen einer Lehrlingsbewegung, in
der die Betroffenen massenhaft auf die Straße gingen, um eine qualitativ hochwertige
Berufsausbildung einzufordern. Ihr verdanken wir u.a. das Berufsbildungsgesetz und das
Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung. Heute nun gibt es wieder massenhafte
Jugendarbeitslosigkeit und wer noch einen Ausbildungsplatz ergattern konnte, der muss
nehmen, was kommt. Qualitative Ansprüche haben da zurückzustehen. Spektakulärer
Protest in der Öffentlichkeit gegen Qualitätsmängel, die es auch heute noch geben soll, wäre
da wenig opportun.
Die allgemeine Sicherheitslage war am Anfang unserer Republik deutlich prekärer als heute.
Es gab Ausgangssperren. Kinder, die nach Eintreten der Dunkelheit noch auf der Straße
angetroffen wurden, wurden von der Polizei aufgegriffen. Die Ziffern der Jugendkriminalität
waren sicher höher als heute, insbesondere in Form der Beschaffungskriminalität,
verständlich angesichts des allgemeinen Mangels. Und auch Kinder und Jugendliche waren
zahlreich beteiligt. Kinder- und Jugenddelinquenz war damals eindeutig weit überwiegend
ein Armutsphänomen.
Auch heute sind die Minderbemittelten überproportional an einer wieder steigenden
Jugendkriminalitätsquote und zunehmender Kinderdelinquenz beteiligt. Aber noch ist es
nicht die wieder anwachsende existentiell bedrohliche materielle Armut, die zu Straftaten
motiviert, sondern oft der Frust, ausgeschlossen und abgeschottet zu sein, wo andere aus
dem Vollen schöpfen können. Das gerinnt dann vielfach zu Gewalt. Und natürlich gibt es
auch so etwas wie ein erodiertes Wertebewusstsein angesichts brüchiger und
unverlässlicher gewordener Beziehungsstrukturen.
Auch das Schicksal allein erziehen zu müssen, war damals angesichts im Krieg gefallener
oder lange Jahre in Kriegsgefangenschaft fest gehaltener Männer deutlich höher als heute.
Dazu kamen noch die Besatzungskinder, deren Mütter nicht geheiratet wurden von den
Vätern ihrer Kinder bzw. deren Ehemänner später wieder auftauchten und nicht von ihnen
gezeugte Kinder vorfanden. Verschärft wurde diese Situation durch das Fehlen jedweder
sozialen Infrastruktur. Der Begriff „Verwahrlosung“ stammt aus dieser Zeit und die
Fürsorgeerziehung als Reaktion darauf auch.
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Auch heute werden über eine Million Kinder von Alleinerziehenden auf das Leben
vorbereitet. Aber die Gründe dafür haben sich geändert. Es ist nicht der Mangel an Männern,
sondern die gestiegene Anspruchs- und Erwartungshaltung an Partnerschaften, die einer
stressigen Alltagsrealität mit wachsenden Risiken nicht standhielt und zum Zerbrechen von
Partnerschaften führten..
Mit dem angelaufenen Rückbau des Sozialstaats und der zunehmenden Massen- ,
insbesondere Kinderarmut, deren alarmierendes Ausmaß die inzwischen vorliegenden
Armuts- (und Reichtums-) Berichte einiger Wohlfahrtsverbände und der Bundesregierung
selbst nachweisen, droht wegzubrechen, was inzwischen an sozialer Infrastruktur
geschaffen wurde, um dieses Phänomen abzufedern. Aktuell ist die Beratungsszene schon
akut gefährdet. Aber auch der vor- und außerschulische Bildungsbereich der Kinder- und
Jugendhilfe schwächelt, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass die soziale Selektion, die
aus der Armut resultiert, sich weiter verschärft.
Grundsätzlich macht es aber einen fundamentalen Unterschied, ob es vom Punkt null
aufwärts oder ob es von oben in Richtung null geht. Die aus letzterem resultierende
Stimmungslage erleben wir gerade.
Wenden wir uns von den phänomenologischen zu eher grundsätzlichen Problemen.
Die skizzierte Situation der großen Kinderzahl der Nachkriegszeit vor einer vergleichsweise
kleinen Zahl Erwachsener und noch weitgehend fehlender sozialpädagogischer bzw.
sozialarbeiterischer Infrastruktur machte es dringend notwendig, die Rechtsgrundlagen der
Kinder- und Jugendhilfe auf den Stand der Zeit bzw. den der neuen demokratischen
Verhältnisse zu bringen.
1961 wurde aus dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) das Jugendwohlfahrtsgesetz
(JWG). Und sofort entbrannte eine Problematik, die heute aus ganz anderen Gründen wieder
höchste Aktualität hat. Einige Bundesländer klagten beim Bundesverfassungsgericht gegen
den Bund, weil ihrer Auffassung nach das JWG Leistungen enthielt, die eigentlich Bildung
sind und deshalb gar nicht in einem Bundesgesetz hätten geregelt werden dürfen. Spezifisch
gemeint war damals die Jugendpflege, aber auch der Kindergarten, der als Begriff im JWG
noch gar nicht auftauchte, gehörte in diesen Kontext.
Mit der denkbar knappen Mehrheit von einer Richterstimme entschied das BVerfG, dass
diese Art von Bildung „vorbeugende Fürsorge“ sei und deshalb gemäß Art. 74 GG im
Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung vom Bund in einem Gesetz geregelt werden
durfte.
Damit war auch der Weg frei für die Protagonisten eines umfassenden Sozialgesetzbuches,
in das das Kinder- und Jugendhilfegesetz, der Nachfolger des JWG, mit seiner
Verabschiedung 1989 endgültig eingegliedert wurde (SGB VIII).
4
Doch auch dieses „alte“ Problem ist unversehens zu einem „neuen“ geworden. Sätestens die
PISA –Studie hat die Erkenntnis gefördert, dass Deutschland im internationalen Vergleich zu
wenig Schule und dazu noch die strukturell falsche hat. Man könnte auch so formulieren: Wir
haben im internationalen Vergleich so viel Kinder- und Jugendhilfe, weil wir so wenig Schule
haben. Die Halbtagsschule als Regelschule tut es nicht mehr angesichts gewandelter
gesellschaftlicher Verhältnisse. Sie ist zum wirtschaftlich nachteiligen Standortfaktor in der
internationalen Konkurrenz geworden.
Nun aber hat man so lange gewartet, bis das Geld nicht mehr da war, das man gebraucht
hätte, um die Ganztagsschule als Regelschule flächendeckend einzuführen. Und man
erkennt, dass wir uns eigentlich den Luxus zweier weitgehend unverbundener Erziehungs-
und Bildungssysteme leisten. Das eine, in kommunaler Verantwortung, heißt „Kinder- und
Jugendhilfe“, das andere, in staatlicher Länderverantwortung „Schule“. Die einen bestehen
zu Recht darauf, dass sie auch Bildung leisten. Die anderen, ebenso zu Recht, dass sie
auch Erziehungsinstanz sind. Nun aber haben sie ein riesiges verfassungsrechtliches
Problem: Die Kinder- und Jugendhilfe gilt gem. Art. 6 GG als subsidiärer Erziehungsträger in
Bezug zu der Grundverantwortung der Eltern für alles Erzieherische, die Schule soll als Staat
die Bildung sicherstellen. Das Leben aber kann in der Realität Erziehung und Bildung nicht
trennen. Darauf hat u.a. das Bundesjugendkuratorium überzeugend hingewiesen. Engländer
und Franzosen wissen das schon lange: Sie nennen beides „education“. Nun steht die
Politik, stehen Bund. Länder und Gemeinden sowie auch die freien Träger vor der epochalen
Aufgabe, die beiden Systeme ganz oder wenigstens in Teilen zusammenzuführen. Das
Pendel ist zurückgeschlagen. Nun wird über Kinder- und Jugendhilfe wieder als Bildung und
nicht als Sozialleistung geredet.
Postwendend stellt sich dann aber das alte Legitimationsproblem der Kinder- und
Jugendhilfe wieder ein. Ich hätte nämlich auch formulieren können: Wir haben im
internationalen Vergleich so viel Kinder- und Jugendhilfe, weil wir so viel auf die Kraft und die
Verantwortung der Familie gesetzt haben. Solange Kinder- und Jugendhilfe letztlich
Ausdruck des staatlichen Wächteramtes über die eigentlich zur Erziehung ihrer Kinder
verpflichteten Eltern ist, solange darf man sie auch als Spiegel des Zustandes von Familien
werten.
Als das Grundgesetz entstand, mag eines der Motive für die starke Stellung der Familie die
Sicherung ihrer Privatsphäre vor dem Zugriff eines totalitären Staates gewesen sein.
Dennoch mutet es aus der Sicht von heute kurios an, alles was nicht schulische Bildung im
engeren Sinne ist, in die Hände der Familie zu legen
Dies ist letztlich die Quelle für die extreme soziale Ungleichheit, die das deutsche
Bildungswesen charakterisiert. Die, die über entsprechende personale Kompetenzen und
finanzielle Ressourcen verfügen, konnten ihren Kindern vermitteln, was das wenige an
5
Schulunterricht offen ließ. Die anderen waren auf die unterstützenden, ergänzenden und
manchmal ersetzenden Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe verwiesen bzw., wenn sie
davon keinen freiwilligen Gebrauch machen wollten oder konnten, nahmen sie Lücken und
Defizite bei ihren Kindern in Kauf.
Nichts dokumentiert die Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels in den
Familienverhältnissen besser als die quantitative und qualitative Entwicklung der Kinder- und
Jugendhilfe seit den fünfziger Jahren. Ich nehme als Beispiel das Jugendamt der Stadt
Essen. In den frühen fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte dieses Amt zwischen
50 und 60 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Heute ist es mit über 1300 Fachkräften
unterschiedlicher Profession das größte Amt der Stadtverwaltung mit einem jährlichen
Umsatz von ca. 160 Mio €. Hinzu kommen noch Tausende Fachkräfte bei freien Trägern. Ich
erinnere daran, dass die Kinder- und Jugendhilfe nur subsidiär zu den Familien zu leisten ist.
Das bedeutet doch in der Konsequenz, dass die Leistungskraft bzw. Leistungsbereitschaft
der Familien in eben diesem Umfang zurückgegangen ist. Es könnte z.T. auch so sein, dass
die traditionsgeprägten Handlungsrepertoires der Familien gar nicht geeignet waren,
passende Antworten auf eine sich immer rasanter verändernde gesellschaftliche Wirklichkeit
zu geben.
Wenn wir aus diesem Dilemma herauskommen wollen, muss noch verbindlicher gelten, was
im 11. Kinder- und Jugendbericht mit „Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung“ bereits
thematisiert ist. Über Maß und Formen dieser öffentlichen Verantwortung kann man
leidenschaftlich streiten, aber ohne eine deutliche Verbesserung und Steigerung wird es
nicht gehen. Da trifft es sich gut, dass die Betonung der Bildungsfunktion der Kinder-und
Jugendhilfe auf den Staat verweist.
Dann aber tut sich ein neues „altes“ Problem auf. Die Mütter und Väter des RJWG (Marie
Juchacz und Kurt Löwenstein) und ihre Erben, die Gestalter von JWG und KJHG, sahen sich
der Formel von der „Einheit der Jugendhilfe“ verpflichtet. Symbolisch zeigte sich das z.B.
darin, dass aus der „Arbeitsgemeinschaft für Jugendfürsorge und Jugendpflege (AGJJ)“ in
den sechziger Jahren die „Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ)“ wurde.
Inhaltlich meinte das: Weil alle kommunalen Leistungen für Kinder und Jugendliche letztlich
ihre Legitimation im Zustand der eigentlich verantwortlichen Familien hatten, macht es Sinn,
diese unter einer Regie, dem kommunalen Jugendamt, zusammenzufassen. Zugleich sollten
hier alle Interessen der Kinder und Jugendlichen gebündelt werden, um sie gesellschaftlich
besser zur Geltung zu bringen. Außerdem werden die Leistungen für Kinder, Jugendliche
und Familien auf Grund ihrer sehr unterschiedlichen historischen Wurzeln von öffentlichen
und freien Trägern in einem aufeinander bezogenen partnerschaftlichen Setting erbracht. Mit
der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes und der „außerparlamentarischen“ Besetzung von
6
zwei Fünfteln des Jugendwohlfahrts-, später Jugendhilfeausschusses, sollten alle
lizensierten (anerkannten) Träger unter einem Dach , dem Jugendamt, vereint werden.
Seit dem Bestehen der verfassten Jugendhilfe, d.h. seit 1922, war dieses Prinzip nie
unstreitig. Nach dem Krieg kam der erste Vorstoß dieser Art aus der unabhängigen
Kommission für den 3. Jugendbericht, der der erste umfassende und regierungsunabhängig
erstellte war. Die Kommission schlug damals (1972) vor, den Jugendwohlfahrtsausschuss in
einen normalen Ratsausschuss umzuwandeln, um dem Prinzip der Gewaltenteilung auch auf
kommunaler Ebene gerecht zu werden. Der Vorstoß scheiterte am Widerstand der
öffentlichen wie der freien Fachszene.
In den folgenden Jahrzehnten wurde immer wieder versucht, unterhalb der Gesetzesebene
neue Ämterstrukturen zu schaffen. Trierer-, Bremer-, Dortmunder-Modell und viele weniger
bekannte Versuche beschäftigten die Fachwelt über Jahrzehnte. Im Zuge der
Verwaltungsmodernisierung wurde die Bezeichnung „Amt“ zugunsten von „Fachbereich“,
„Stadtbetrieb“, „Arbeitsfeld“ o.ä. ersetzt. Trotz allem kommt die jüngste Untersuchung des
Deutschen Jugendinstituts zu dem Ergebnis, „dass eine Zersplitterung der
Jugendhilfeaufgaben auf kommunaler Ebene nicht festzustellen ist und die überwiegende
Zahl der Kommunen Jugendhilfeaufgaben in einer organisatorischen Einheit wahrnimmt. In
Bezug auf den ASD ist es sogar zu einer Konzentration bei der Kinder – und Jugendhilfe
gekommen. Waren 1958/59 nur 5 % aller ASDs bei der Jugendhilfeverwaltung, so sind es
heute 93 %.
Man kann den Zustand der Einheit der Jugendhilfe heute aber auch weniger positiv
bewerten. Nur noch eine knappe Mehrheit nennt die kommunale Verwaltungseinheit für
Kinder, Jugendliche und Familien „Jugendamt“, obwohl § 69 Abs. 3 KJHG das vorschreibt.
In 2 % aller Kommunen lässt sich nach massiven Umstrukturierungen überhaupt kein klar
umrissenes Jugendamt mehr ausmachen. Vielerorts sind einzelne Aufgabenblöcke an
andere Ämter bzw. Verwaltungseinheiten abgegeben worden, z.B. Amt für Kinderinteressen,
Kinderbüros als Stabsstellen, Ämter für Soziale Dienste, Kitas bei Schulämtern oder als
eigenständige Fachbereiche.
Und mancherorts wird auch schon damit experimentiert, Fachausschüsse
zusammenzulegen. Neben der Fusion mit Sozialausschüssen erhalten nun mit der
Bildungsdiskussion die Schulausschüsse besondere Anziehungskraft.
Obwohl bisher alle Versuche von Landesregierungen bzw. Länderinnenministerien
gescheitert sind, im Zuge eines sog. Zuständigkeitslockerungsgesetzes die Sonderrolle des
JHA aufzuheben oder abzuschwächen, sind in der Praxis durchaus Erosionserscheinungen
festzustellen, die von der Kommunalaufsicht nicht geahndet werden.
Mit der sog. Verwaltungsmodernisierung entsteht dieses alte Problem neu. Die EU wird dazu
dem Prozess, über den ich jetzt reden möchte, weitere Schubkraft verleihen.
7
Der 11. Kinder- und Jugendbericht hat neben der Formel vom „Aufwachsen in öffentlicher
Verantwortung“ ein weiteres Paradigma kreiert: „Fachlich regulierter Wettbewerb bzw.
Qualitätswettbewerb“. Das meint ein neues Verhältnis zwischen öffentlichen und freien
Trägern. Die (lizensierten?) freien Träger sollen gemäß dem von Hans-Uwe Otto im 9.
Kinder- und Jugendbericht transportierten Begriff der Dienstleistung zu Dienstleistern im
Auftrag des Jugendamtes (bzw. analoger Verwaltungseinheiten) werden. Dieses selbst
beschränkt sich auf Planung, Entscheidung, Evaluation und Controlling.
Und da taucht dann unversehens ein anderer alter Problembekannter wieder auf. Das
Bundesverfassungsgericht hatte sich in seinem Urteil aus dem Jahre 1967 auch mit der
Frage des Vor- bzw. Nachrangs der Leistungsanbieter zu beschäftigen. Der
Gesetzeswortlaut des JWG war als klare Subsidiaritätsregelung zu deuten, nach der
zuvörderst die freien Träger zu übernehmen hatten. Dagegen wehrten sich einige
Kommunen, die selbst ambitioniert waren zu leisten und neue Akzente setzen zu wollen.
Mühsam kittete damals das BVerfG den Streit, in dem es den Kommunen die
Planungsverantwortung zusprach, in deren Kontext auch eigene Vorhaben und
Leistungsanteile unterzubringen waren.
Nun heißt es im 11. Kinder- und Jugendbericht wieder, die Qualitätsstandards der
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe „nur subsidiär durch eigene Leistungen zu sichern“.
Nun aber entsteht diese neue Subsidiarität nicht aus der Logik einer vorgeblichen
Wertevielfalt sondern aus der Zwangsläufigkeit eines marktwirtschaftlichen Umbaus der
gesamten Kinder- und Jugendhilfe bzw., wenn Sie so wollen, des gesamten Sozialstaats.
Die Kommune soll hier als Auftraggeber auftreten, der dadurch eine Interessenkollision mit
sich selber als Anbieter eigener Leistungen vermeiden soll. Das bedeutet in der
Konsequenz, alle Einrichtungen und Dienste aufzugeben oder in unabhängige
Trägerschaften zu überführen.
Das müsste, folgerichtig zu Ende gedacht, aber auch dazu führen, den
Jugendhilfeausschuss nun in der Tat in einen normalen Ratsausschuss umzuwandeln. So
wenig wie im Bauausschuss die mit städtischen Aufträgen zu betrauenden Unternehmen
sitzen, so wenig können die Dienstleister des Jugendamtes dann dort über Qualität und
Quantität des Erforderlichen bzw. über die dazu zu zahlenden Preise mitentscheiden.
Aus Partnern würden unversehens Konkurrenten. Partnerschaftliche Zusammenarbeit wäre
existenzgefährdend, es sei denn, es gelingt eine Art Kartellbildung. Dafür gibt es heute
schon Vorformen (Liga der Wohlfahrtsverbände, Jugendringe). Solche Kartelle aber werden
nun durch die EU gefährdet, die auch andere als die öffentlich lizensierten in den „Sozial-
Markt“ reinlassen will.
Und in diesem Kontext taucht ein weiterer Problembekannter auf. Als ich Mitte der sechziger
Jahre in das Bezirksjugendamt Hamburg-Mitte eintrat, fand ich dort einen sozialen Dienst
8
vor, in dem die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen Außendienst machten und
Verwaltungsfachkräfte im Innendienst nach Vorlage von Berichten der Außendienstler über
deren Vorschläge entschieden.
Die Zukunft eines ökonomisch strukturierten Jugendamtes könnte wieder ähnlich aussehen:
Die Fachkompetenz für das soziale Handeln ist draußen, die Entscheidungskompetenz über
Erfordernisse und dafür nötige Mittel ist innen, in der Verwaltung. Alsbald bilden sich zwei
unterschiedliche Kompetenzen bzw, Professionen heraus, die sich argwöhnisch
gegenüberstehen.
Dieter Sommerfeld und Dieter Haller leiten ihren in diesem Kontext sehr lesenswerten
Aufsatz in NP 1/2003 mit einem englischen Limerick ein: „There was a young lady of Riga,
who rode with a smile on an tiger. They returned from that ride with the lady inside. And a
smile on the face of the tiger.“ Sie werfen damit die Frage auf, ob der sozialen Arbeit der Ritt
auf dem Tiger Ökonomie bzw. Betriebswirtschaft gelingen kann. Sie kommen zu dem
Ergebnis: nein! Das professionelle Handeln in der sozialen Arbeit hat es mit komplexen,
systematisch nicht standardisierbaren Problemstellungen zu tun. Sie sind als soziale
problembezogene Dienstleistungen nur durch Ko-Produktion mit den Klienten bearbeitbar.
Und diese sind wegen ihrer individuellen Dispositionen nur sehr beschränkt berechenbar.
Hinzufügen möchte ich noch, dass Klienten nicht nur Ko-Produzenten sondern mindestens
auch Ko-Auftraggeber sind, denn sie sind die Eigentümer der Rechtsansprüche.
Wenn man so lange im Job war wie ich, erscheint das Leben manchmal wie eine
Küstenlandschaft mit Ebbe und Flut.
Anfang der sechziger Jahre wurde in Deutschland die nach Einzelfallhilfe und sozialer
Gruppenarbeit dritte Methode der Sozialarbeit entdeckt, die Gemeinwesenarbeit. Wir jungen
Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen pilgerten nach Holland, weil man dort schon „viel
weiter“ war. In München-Hasenbergl, Köln-Chorweiler und in vielen anderen seelenlosen
Nachkriegshochhaussiedlungen wurden Stadtteilbüros errichtet. Die Victor-Gollancz-Stiftung
machte die GWA zu ihrem Arbeitsschwerpunkt.
Merkwürdig, die gewünschten Erfolge müssen wohl bescheiden geblieben sein. Das Ende
der Victor-Gollancz-Stiftung war dazu vielleicht symptomatisch. Jedenfalls konzentrierte sich
die fachliche Nachwelt dann im KJHG-Reformprozess darauf, die überall schon
entstandenen Spezialdienste und Zielgruppeninstitutionen zu legalisieren und über
Rechtsansprüche ihre Existenz zu sichern. Spätestens im 8. Jugendbericht hieß das dann
aber „Versäulung“, wurde angeprangert und in Folge erstand die gute alte GWA im Gewand
von Lebenswelt- bzw. Sozialraumorientierung neu.
Natürlich ist dieses Phänomen auch ein Reflex auf die inzwischen eingetretene kommunale
Finanznot, insoweit übrigens auch eine Parallele zu den Anfängen der GWA-Konjunktur. Es
wird ein neues Allheilmittel versprochen, um die Hoffnung zu nähren, die steigenden
9
Individualleistungen auf Grund unabweisbarer Rechtsansprüche auf diese Weise reduzieren
zu können.
Aber da tun sich gleich drei Widersprüche auf.
Erstens wird unterstellt, der Sozialraum sei der Lebensmittelpunkt von Kindern, Jugendlichen
und Eltern. Tatsächlich hat unser extrem gegliedertes Schulsystem dafür gesorgt, dass
allenfalls noch die Grundschule einen engen Bezug zum Wohnbereich ihrer Schüler und
Schülerinnen pflegen kann. Alle anderen Schulformen und Schulstufen haben weite
Einzugsbereiche. Und, je prekärer die soziale Befindlichkeit von Kindern und Jugendlichen
ist, umso länger werden ihre Wege zu den wenigen Haupt- und Sonderschulen, kein
Wunder, dass viele von ihnen im wahrsten Sinne des Wortes beim Schulbesuch auf der
Strecke bleiben.
Zweitens: Durch eine gelingende Vernetzung bürgerschaftlicher bzw. nachbarschaftlicher
Ressourcen in Vereinen, Kirchengemeinden und Institutionen wird ja nicht nur aufgefangen
und verhindert, sondern auch festgestellt, was bisher verborgen geblieben war. D.h., der Ruf
nach Hilfen aus dem Katalog des KJHG kommt nun auch von anderen als nur den Profis der
sozialen Arbeit. Was auf der einen Seite durch Vernetzung eingespart wird, wird auf der
anderen Seite durch Vernetzung wieder hinzugefügt. Und schließlich ist die Vernetzung
selbst auch nicht kostenlos zu haben.
Aber vielleicht ist das Ganze auch nur ein grandioses Katz- und Mausspiel: Ein neues
Paradigma nährt die Hoffnung der Kämmerer auf Einsparungen. Also bleibt die Jugendhilfe
einstweilen weitgehend ungeschoren bei Kürzungen und Sparmaßnahmen. Wenn man
Glück hat ist die Krise vorbei, wenn die Hoffnungen sich als trügerisch erwiesen haben.
Wenn nicht, denkt man sich ein neues hoffnungsträchtiges Paradigma aus.
Drittens schließlich wird die potentielle Kraft des Sozialraums auch dadurch ausgehöhlt, dass
der Arbeitsmarkt, so er denn überhaupt noch funktioniert, immer größere
Zumutbarkeitsanforderungen an Väter und Mütter stellt, die es immer schwerer machen,
zusätzlich Kraft und Zeit für die Gestaltung eines lebendigen Soziotops im Stadtteil
aufzubringen.
Und noch so ein Ebbe-und-Flut-Problem: Das Jugendwohlfahrtsgesetz kannte mit der
Fürsorgeerziehung durchaus sehr rigide Formen der Heimerziehung, die dem heute wieder
auftretenden Bemühungen um Einführung bzw. weitere Verbreitung geschlossener
Heimerziehung entsprachen. Das sog. Wirtschaftswunder und die damit verbundene relative
staatliche Prosperität erlaubten es dann, die Hilfe an einem anderen Erziehungsideal als
dem von Abschreckung und Strafe auszurichten. Dementsprechend entwickelte sich eine
differenzierte Beratungslandschaft und ein Hilfesetting mit vielen unterschiedlichen aber
auch variablen und kombinierbaren Angeboten. Diensten und Institutionen (§27).
10
Mit schwindender öffentlicher Finanzkraft besinnt man sich offenbar der alten Zeiten:
Entsäulung, geschlossene Heimerziehung, Glen-Mills-Konzepte, Verschärfung des
Jugendstrafrechts. Das mag im Einzelnen teurer sein, aber man kann ja die anderen
Hilfeformen solange aussetzen, bis die Zeit für den Vorschlaghammer gekommen ist, der
alles bis dahin aufgestaute Übel mit einem Schlag gründlich beseitigt. So entfallen die
Kosten für Prävention bzw. den sanfteren Eingriff zur rechten Zeit, dessen Effizienz nie so
richtig nachgewiesen werden konnte.
Womit wir dann bei neuen Problemen bzw. Phänomenen wären, die keineswegs die alten
sind. Bei der sog neuen Steuerung, der Verwaltungsmodernisierung oder auch
Verbetriebswirtschaftlichung der öffentlichen Verwaltung sieht es zunächst nach dem schon
zitierten Katz- und Mausspiel aus. Es wird ein neues Steuerungsmodell angepriesen, das
verspricht, die Krise der öffentlichen Finanzen wieder beherrschbar zu machen, darüber
hinaus sogar noch nachweisbar gute Qualität für Produkte und Dienstleistungen zu
günstigeren Preisen als in der Vergangenheit zu garantieren. Zwar ist dieses Modell bei
weitem noch nicht überall und wohl nirgends schon richtig perfekt installiert, aber wesentlich
Elemente sind realisiert: Leitbilder, Zielbestimmungen, Produkthaushalte, Kosten-Leistungs-
Rechnung, Controllingverfahren, Evaluation, selbstverwaltete Produktbudgets etc. Deshalb
darf man, glaube ich, heute schon resümieren: Das hat noch keine
Haushaltskonsolidierungsgemeinde aus der Misere wieder herausgeführt. Das Recht zum
Gelddrucken gehört leider nicht zur Neuen Steuerung.
Dennoch wird der Ebbe-Flut-Effekt hier nicht eintreten. Die alte obrigkeitliche Verwaltung mit
ihrer Kameralistik und der organisierten Unverantwortlichkeit wird nicht zurückkehren. Die
Profession wird sich ihrer spezifischen Sozialarbeitskompetenzen unter dauerhaft
veränderten Rahmenbedingungen vergewissern müssen.
Das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ steht zwar an der Wiege der Sozialarbeit und gilt als ihr
Proprium, allzu oft aber hat leider der Drang zur fürsorglichen Belagerung als persönliche
Berufsmotivation zur Lähmung der Eigenkräfte des Klientels und zur Ausweitung der
Ressourcen geführt. Die wegbrechenden öffentlichen Mittel sollen aus dem „aktiven“
Sozialstaat einen „aktivierenden“ Sozialstaat machen. Das klingt nach der Münchhausen-
Geschichte vom Rausziehen aus dem Sumpf an den eigenen Haaren. Bürgergesellschaft
oder Kommunitarismus heißen dazu die neuen Paradigmen. Es wird mehr Eigeninitiative von
Hilfebedürftigen erwartet, sie zu wecken soll als soziale Tugend einer aktiven Bürgerschaft
entwickelt werden. Das könnte auch so ein altes Problem im neune Gewand sein, wenn nicht
davon auszugehen wäre, dass wir diesmal nicht im Tal eines normalen Konjunkturzyklusses
sind, sondern das einzige weltweit noch existierende, daher globalisierte, System
kapitalistischen Wirtschaftens uns dazu zwingen wird, auf Dauer mit weniger Staat
auszukommen. Dann aber brauchen wir eine Stärkung der intermediären Ebenen, wo die
11
Kräfte walten können, die die Selbsthilfe nachteilig von gesellschaftlichen Entwicklungen und
individuellen Defiziten Betroffener zur Entfaltung bringen können. Auch das kostet Geld. Der
Kinderschutzbund spürt die Diskrepanz zwischen dieser neuen Erwartung und den
schwindenden Möglichkeiten, bürgerschaftliche Potentiale zu rekrutieren und zu fördern
immer schmerzhafter.
Wir werden nicht von der Hoffnung leben dürfen, der zunehmend auf der Kinder- und
Jugendhilfe lastende Legitimationsdruck werde mit der nächsten „Ebbe“ wieder von selbst
verschwinden. In dem Maße wie Verwaltungen wie Wirtschaftsbetriebe geführt werden,
werden sie auch nachzuweisen haben, dass sie ihr Geld wert sind. Das bedeutet, dass die
Instrumente, mit denen Aufwand und Ergebnis zueinander in Bezug gesetzt werden können,
zügig weiter entwickelt bzw. perfektioniert werden müssen. Wenn wir bzw. unsere
Leistungen fachlich überleben wollen, dann müssen wir ihre Wichtigkeit und Ihre
Zweckhaftigkeit beweisen können.
Ich hoffe sehr, dass Sie dabei gute Erfolge erzielen können und drücke Ihnen dazu die
Daumen.
1
Versorgung u 3Bisherige Planung: Versorgungsquote 20 %Neue Überlegungen:• Keine starre Versorgungsquote• Zielvereinbarung Bund – Länder – Kommunale
Spitzenverbände (!) über bedarfsgerechte Versorgung
• Bedarfs-Kriterien z.B. Erwerbstätigkeit, Alleinerziehende
• KJHG: Beschreibung der Ausbaustufen 2005 –2010
• Finanzierung über Einsparungen / Hartz-Konzept 1,5 Mrd. Euro p.a. ( wie bisher )
2
Umwandlung in Tagesstätten
• Wegfallende Plätze werden nicht mehr für Rechtsanspruch benötigt
• Kostenneutralität– Schließung einer zusätzlichen Gruppe– Mehrkosten werden vor Ort aufgebracht– Bestätigung der Kostenneutralität gegenüber
Landesjugendamt
• Stichtag: 25.4.03
SGB VIII – Änderungsgesetz
§§ 10, 35 a SGB VIII
§ Vorrangige SH-Zuständigkeit bei seel. Behinderung oder von solcher Behinderung bedroht
§ Beschränkt auf wesentliche seel. Behinderung, andernfalls Eingliederungshilfe
KSpV: Zustimmung, weitergehend § 35 a ganz streichen
Breg.: Zweifel, Zielgenauigkeit überprüfen(z. B. im Bereich Teilleistungsstörungen „Mitnahmeeffekte“ anderer Systeme verhindern)
SGB VIII – Änderungsgesetz
§ 41 SGB VIII
§ nur bis 21 Jahre§ nur bei Fortsetzungsgewährung§ Umwandlung von „Soll“- in „Kann“-
Bestimmung
KSpV: Zustimmung
Breg.: müsste zumindest für bestimmte Fallgruppen weiterhin möglich sein
SGB VIII – Änderungsgesetz
§ 85 SGB VIIILandesrechtsvorbehalt zur Regelung der Zuständigkeit „Aufsicht“ TEKKSpV: Zustimmung,
weitergehend auch für Bereich stat. Einricht.Breg.: Ablehnung
§§ 86 Abs. 6, 89 a SGB VIIIAufhebung der Zuständigkeitsverlagerung nach 2 Jahren bei Pflegefamilien und der entsprechenden Erstattungsnorm KSpV: ZustimmungBreg.: Zustimmung
Pflegegeld
BFH-Urteil v. 29.01.2003
probl.: „zum nicht unwesentlichen Teil unterhalten“ § 32 Abs.1 EStG
• bislang h. M.:Vermutung, dass die im Rahmen der Betreuung anfallenden Ausgaben im Verhältnis zum gesamten Unterhalts-bedarf nicht unwesentlich (20 %) seien
Pflegegeld
BFH-Urteil v. 29.01.2003
• neue Rechtsprechung:Die Leistungen zum Unterhalt des Kindes sollen den gesamten Bedarf decken (sächl. Existenzminimum)
• Folge:Keine Vermutung mehr für einen nicht unwesentlichen zusätzlichen Aufwand der Pflegeeltern
Pflegegeld
BFH-Urteil v. 29.01.2003
Konsequenz:• Pflegeeltern müssen zusätzliche
Aufwendungen im Umfang von 20 % belegen
• Finanz- und Arbeitsverwaltung beginnen mit Umsetzung
• BMFSFJ, MSJK eingeschaltetTO der AGOLJB
Westfälische Pflegefamilien
Fallzahlentwicklung
237280
332
382
475
050
100150200250300350400450500
1998 1999 2000 2.001 Jan 03
237
Westfälische Pflegefamilien
Systementwicklung:
• Vertragspartner sind 33 freie Träger in Westfalen-Lippe
• mit zurzeit ca. 70 Berater/-innen,• belegt durch 76 von 87 Jugendämtern
in Westfalen-Lippe
Westfälische Pflegefamilien
ca. 500 Kinder/Jugendliche, Berechnung bei Alternative Heim:
Mittlere Kosten WPF ca. 22.000,- €Mittlere Kosten Heim ca. 40.000,- €= Einsparungen pro Fall ca. 18.000,- €
18.000,- € x 500 Plätze = 9.000.000,- €
Je Jugendamt in W.-L. ca. 100.000,- €
HzE Bericht 2001 - Datenqualität
15.072 15.58916.948
17.81017.082
14.91215.663
16.51317.588
18.687
15.58617.099
39,1 40,2
43,345,3
43,1
37,338,8
40,743,3
45,8
38,2
41,9
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Ang
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abs
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0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Inan
spru
chna
hmew
ert
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen (abs.)
Inanspruchnahme bezogen auf die unter 21-Jährigen
Die gestrichelten Linien stellen die angenommene Fallzahlenentwicklung für Nordrhein-Westfalen aufgrund der Bestandszählungen zum 01.01.1991, 31.12.1995 sowie 31.12.2000 dar.
Entwicklung der Fallzahlen gem. § 34 SGB VIII in Nordrhein-Westfalen; 1990 bis 2001 (Angaben jeweils zum 31.12. eines Jahres; absolut sowie bezogen auf 10.000 der unter 21-jährigen Bevölkerung)1
HzE Bericht 2001 - Stationäre Hilfen§ Kontinuierlich steigenden Fallzahlen im
ambulanten Bereich gegenüber Konstanz bei den stationären Hilfen
§ Anstieg bei den stat. Hilfen im Jahr 2001 ist in erster Linie als statistischer Effekt zu werten (vergessene Abmeldungen)
§ Vollzeitpflege durchgehend bei ca. 40 %Heimerziehung aktuell ca. 54 %Betreutes Wohnen aktuell ca. 6 %
Ambu-lante Hilfen (§§ 29-32,
35)
1991 30 701992 29 711993 29,8 70,21994 31,2 68,81995 35,7 64,31996 37 631997 38,2 61,81998 38,8 61,21999 39,5 60,52000 43,7 56,32001 44,6 55,4
Stationäre Hilfen (§§ 33, 34)
HzE Bericht 2001 - ambulant/stationär
Zunehmende Ambulantisierung der HzE?
HzE Bericht 2001 - Kostenentwicklung§Hilfen gem. § 34 SGB VIII rd. 620 Mio. €
= 59% aller finanziellen Aufwendungen für HzE einschl.Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen).Anstieg zwischen 2000 und 2001 3,5 %Anstieg zwischen 1999 und 2000 9,9 %
§Entwicklung der Jugendhilfeausgaben insgesamt + 8 %
§Finanzielle Aufwendungen für die Jugendhilfeverwaltung insgesamt: Reduzierung zwischen 1992 und 2001 um 12,6% von knapp 236,5 Mio. EUR auf zuletzt knapp 207 Mio. EUR reduziert
HzE Bericht 2001 - § 35a SGB VIII
• Weiterer Anstieg zwischen 2001 und 2002
• Unterschiedliche Entwicklungen Rhld. und W.-L.
• Betroffen sind insbesondere JÄ im Rheinland
• Anstieg insbesondere bei ambulanten Maß-nahmen (Teilleistungsstörungen auf Grund von Hilfsangeboten bei Lese-/Rechtschreibschwächen
• Weitgehend konstantes Fallzahlvolumen in W.-L.
(Fach-) Controllingin den AllgemeinenSozialen Diensten
„Qualitätsentwicklung und Steuerungfür Entscheider/innen“
Ein Kooperationsprojekt der Jugendämter Ahaus, Gronau, Ibbenbüren und Rheine mit dem Landesjugendamt
Westfalen-Lippe sowie dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung
Opitz,Szlapka,
Gausmann
„Regelkreis der Steuerung“
Entscheidungs-ebene
Planungs-ebene
Sachgebiets-ebene
BudgetZieleZielgruppenStrukturen
ZieleZielgruppenSchwerpunkteEntwicklungen
top down
bottom up
Steuerungs-ebene
„Controlling“
Welche Informationen über die Arbeit des ASD werden von welcherEbene gebraucht?
In welchem zeitlichen Rhythmus müssen die Informationen zur Ver-fügung stehen?
Ist der Aufwand, der mit der Datenerhebung betrieben wird, gerecht-fertigt und wie lässt er sich in den Arbeitsalltag des ASD integrieren?
Wie muss ein Berichtswesen aussehen, welches Entwicklungen undTendenzen in den Erzieherischen Hilfen verdeutlicht?
Welche Zielvereinbarungen lassen sich festlegen und wie genau kann das Controlling eine Auskunft über den Grad der Zielerreichung gewährleisten?
Anforderungen an ein Controllingverfahren
Festlegung der Geschäftsprozesse Auswahl der Indikatoren
Elektronische AkteBerichtsformen(Zugriffsrechte)
Zielverein-barungen
Prozess
Politik
HauptamtAmtsleitungComputer
Anforderungen:
Mitarbeiter/innen,Sachgebietsleitung,JHP
Umsetzung: Anforderungen:
Mitarbeiter/innen,Sachgebietsleitung,JHP
Umsetzung:
ComputerHauptamt
Bericht & Entscheidung:
PolitikAmtsleitung
Informationen aus der Arbeit des ASD
ErstkontaktBeratung nach §§ 17, 18, 28 SGB VIII
Fachgespräch (kollegiale Beratung)Hilfeplan
Fortschreibung der HilfeBeendigung der Hilfe
Erfassung mit Hilfe der Datenbank JUHI 2
HilfeplanFortschreibung der Hilfe
AkteAkteKopfEinzelfall
Übergreifend
Keine übergreifendeAuswertung möglich
Kladde
Indikatoren/Merkmalebzw. Ausprägungen
von Indikatoren/MerkmalenWeitestgehend unstrukturierte
Informationen/Daten
ÜbergreifendeAuswertung möglich
Notwendigkeit einer systematischen Arbeitserfassung
Einheitliches Handeln der Verwaltung
Bürger der Stadt Entenhausen
Sozialarbeiter der Stadt Entenhausen
- Prioritäten
- zeitnahe Bearbeitung
-Weiterführung
- Problemerfassung
- Handlungsmethoden
- Beteiligung...
Motivation der Mitarbeiter/innen
- Übertragung derFallverantwortung
- Vertretung
- Kollegiale Beratung
- Prioritäten im Team
- Steuerung der Leistungen
- Ressourcensicherung
- Prävention...
„Politisches Controlling“
Jugendhilfe-ausschuß
Soziale DiensteTageseinrichtungen
für Kinder
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
Thema XY Thema XYFe
bruar April
Juni
September
Novem
ber
StrategischeSteuerung
„Fachliches Controlling“
SozialeDienste
Mitarbeiter/inTeam /
Sachgebietsleitung
Amtsleitung
Monat Quartal
Halbjahr
OperativeSteuerung
aktuelle Fragen aktuelle FragenB
edarf
Bedarf
Ablaufschema des ASD der Stadt Ahaus
nein
Erster Kontakt(telefonisch o. persönlich)
mit der HilfesuchendenPerson (Jugendlicher,Kind, Eltern/-teil, etc.)
Klärung der Zuständigkeitund Erfassung der
Stammdaten
Subjektive Darstellung derhilfesuchenden
Person(en)
ja
ENDEIst das Problem durchBeratung (ohne HzE)
lösbar?
Beteiligte Institutionenbzw. Personen,vorangegangene Hilfe, etc.,Analyse der Situation(Strukturierung)
Aktenkundigkeitsprüfung.Fälle der JGH werden analog im Karteikartensystem erfasst. Falldaten, die derKlageschrift zu entnehmen sind, werden nicht gesondert erfasst. Bei telefonischen Kurz-Auskünften werden generell keine Daten erfasst. Ab 17.04.02 werden Fälle ab dem01.01.02 nur noch über die Datenbank JUHI erfasst. Stammdaten werden ausgedruckt
Ergänzung derStammdaten, Austauschmit den beteiligtenInstitutionen, Analyse derSituation (Diagnose)
„Formlose Betreuung“über einen überschaubaren
Zeitraum
Der Erstkontakt erfolgtinnerhalb von 14 Tagennach der Meldung(Ausnahme: Polizei,Gericht)
nein
janein
ja
Antrag gemäß § 1666 BGBBeratung
über Antrag auf HzE.Wird die Hilfe beantragt?
Ist das Kindswoh l akutgefährdet?
Fallberatung bzw.kollegiale Beratung
Im Team
Min. 45. Min. BeratungOder 2 Kontakte
(nach 3 Kontakten in dieKollegiale Beratung)
ja
ENDE
Bewilligungsbescheid
Wurde der Antragbewilligt?
Beginn desHilfeplanverfahren (HPV)
Ablehnungsbescheid(wenn kein Widerspruch)
Formblatt: Vorlage zurkollegialen Beratung,Teambesprechung.
Blaues Formblatt.Wird von allen Beteiligtenunterschrieben.
Hilfeplangespräch (HPG)fallverantwortlicher MA,
betreffende Familie,Leistungserbringern u.a.
Grünes Formblatt.Fortschreibung der......ambulante Hilfen: 3., 12., 18., 24... Monat...stationäre Hilfen: 3., 9., 15., 21... Monat...Pflegekinder: 3., 12., 24., 36... Monat
Beginn der Maßnahme
HP-Fortschreibung
nein
ja
Weiterführung der Hilfe? Beendigung der Hilfe
Wechsel der Hilfeform
Es findet noch keinefallübergreifende Auswertungstatt!
Es findet noch keinefallübergreifendeAuswertung statt!
Hilfeplangespräche erfolgenauch vor einemProbewohnen. Überprüfungenerfolgen evtl. schon nach 2-3Wochen
Inhaltliche und zeitlicheVereinbarungskontrolle erfolgt durch diefallführende Fachkraft und durch die wirtschaftliche Jugendhilfe
Auswertungen und Zielvereinbarungen
ASD, JHP, Amtsleitung & Politik
Standardauswertungen & Zielvereinbarungen
ASD, JHP, Amtsleitung & Politik
Beantwortung von Anfragen & Auffälligkeiten
1. Quartalsbericht 2003(Anzahl der Erziehungshilfefälle)
§ KJHG Hilfeart k.A. 0 < 6 6 <12 12 < 18 > 17 insg.
§30 Erziehungsbeistand 3 17 5 25
§31 sozialpädagogischeFamilienhilfe3
57 57
§32 Erziehung in einerTagesgruppe
* 6 4 *
§33 Vollzeitpflege in eineranderen Familie
15 11 14 40
§34 Heimerziehung 11 16 38 17 82
§35 intensive sozialpäd.Einzelbetreuung amb
* *
§35a Eingliederungshilfe amb. 3 4 4 11
insgesamt 57 * 39 * 26 228
1. Quartalsbericht 2003(Dauer der laufenden Erziehungshilfen)
Hilfeart 00<12 12<24 24<60 60 <Erziehungsbeistand 18 4 3sozialpädagogische Familienhilfe 37 13 7Erziehung in einer Tagesgruppe 9 *Vollzeitpflege in einer anderenFamilie
14 14 8 3
Heimerziehung 43 17 19intensive sozialpäd. Einzelbetreuungamb
* 4
Eingliederungshilfe amb. 7 4insgesamt * * 37 7
Zielvereinbarungen
Kinder unter 6 Jahren werden grundsätzlich erst einmal zwecks einer Clearingphase in einem Heim untergebracht. Danachfolgt die Rückführung in die Familie oder in die Vollzeitpflege.
Die Abbruchquote in der Vollzeitpflege beträgt max. 5%.
Ca. 20 % aller Hilfen im Bereich SPFH dauern länger als 24 Monate.Eine Beendigung der Maßnahme würde in diesen Fällen zu einerZuspitzung der familiären Situation führen. Gemeinsam mit den freien Trägern soll daher ein familienunterstützendes Angebot konzipiert werden, welches in erster Linie eine häusliche und keine sozialpädagogische Hilfe beinhaltet.
Jahresbericht 2002(Anlass der Hilfe)
Anlass Beratung ambulanteHilfen
stationäreHilfen
JGH SonstigeHilfen
Anzeichen Mißhandlung 0 1 3 0 0Anzeichen sexueller Mißbrauch 9 2 0 0 0Beziehungsprobleme 30 20 23 0 5Delinquenz/Straftat des jungen Menschen 0 0 0 2 0Entwicklungsauffälligkeiten 22 22 33 0 5Erziehungsschwierigkeiten 35 23 16 0 2Inhaftierung eines Elternteils 0 0 1 0 0Integrationsprobleme Heim/Pflegefamilie 0 0 1 0 0Krankheit/Behinderung eines Elternteils 4 4 6 0 2Schulbummelei 5 7 0 0 2Sonstige Probleme in/mit der Familie 26 11 14 0 4Sonstige Probleme 5 0 1 0 0sonstige Schul-/Ausbildungsprobleme 23 29 4 0 10Straftat des Jugendlichen 1 2 1 166 0Suchtprobleme des jungen Menschen 0 0 2 2 0Tod Eltern/Elternteil 3 3 0 0 0Trennung/Scheidung der Eltern 102 4 4 0 1Überforderung Eltern/Elternteil 32 22 27 0 2unbegleitete Einreise aus Ausland 0 0 0 0 1Vernachlässigung des Kindes 8 0 28 0 1Wohnungsprobleme 4 0 1 0 1Überschuldung 1 0 1 0 0
Jahresbericht 2002(Sozialräumliche Verteilung der Hilfe)
Leistungen des ASD Bezirk 1 Bezirk 2 Bezirk 3 Bezirk 4allg.Förderung d.Erziehung i.d.Familie 18 17 21 20Beratung nicht sorgeber. Elternteile 1 1 1Beratung Ausübung Personensorge 7 14 3 23Beratung ohne Kenntnis durch PSB 3 2Beratung Trennung, Scheidung 17 10 27 25betreute Wohnform 1Betreuung in Notsituationen 2Eingliederungshilfe 2 1 1Erziehung in einer Tagesgruppe 2 3 3gemeinsame WohnformenHeimerziehung 2 4 6 4Hilfe für junge Volljährige 2 2 1 1Inobhutnahme / unbegleitete Einreise 1Jugendgerichtshilfe 42 32 48 47Jugendsozialarbeit 1 3 3soziale Gruppenarbeit 5 3 3 9sozialpädagogische Familienhilfe 5 9 8 16Vollzeitpflege in anderer Familie 8 4 3 4Gesamtergebnis 113 104 128 156
Zielvereinbarungen
Innerhalb der ASD Bezirke gibt es bezogen auf die Fallzahlen (alle Leistungen des ASD) einen Unterschied zwischen 20%und 30%. Dieser Unterschied soll zum jetzigen Zeitpunkt nichtüberbewertet werden. Die Entwicklung muss aber beobachtet werdenund bei Fragen von zusätzlichen Aufgaben für den ASD eineBerücksichtigung finden.
Es gibt einen ASD Bezirk der besonders viele Fälle aus dem BereichTrennungs- und Scheidungsberatung sowie Beratung in Fragen derPersonensorge aufweist. Dies ergibt sich durch die unterschiedlicheWohnbevölkerung. Der ASD sieht hier keinen Handlungsbedarf.
Freie Träger
Entscheidungs-ebene
Planungs-ebene
Sachgebiets-ebene
Steuerungs-ebene
ErstkontaktBeratung
FachgesprächHilfeplan
FortschreibungBeendigung
Schnittstellen definierenAnforderungen klärenDatenabgleich
Woran scheitern viele Prozesse?
Es handelt sich vielfach um Controllingverfahren, die nichtvon den Mitarbeiter/innen entwickelt sondern von anderenvorgegeben werden.
Arbeitserleichterungen durch Standardbriefe, automatischeVorlagen zur Fallberatung, Hilfepläne und ähnliches werdenzwar in Aussieht gestellt, sind aber nur selten auch unmittelbar mitder Einführung des Controlling nutzbar.
Die Dokumentation der eigenen Arbeit und Leistung ist in derSozialen Arbeit immer noch nicht selbstverständlich. Dies wird besonders dann deutlich, wenn eine unmittelbare personenbezogeneDokumentation eingefordert wird.
Der Aufbau eines Controlling setzt festgelegte Verfahren und Kriterienfür die Arbeit voraus. Innerhalb der ASD Teams muss über solcheStandards diskutiert und entschieden werden.
Woran scheitern viele Prozesse?
Auswertungen für den einzelnen Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterinsowie Auswertungen für die Teams sind häufig nicht möglich bzw.werden nicht genutzt.
Aktuelle Fragen lassen sich häufig nicht sofort beantworten, danur Standardisierte Auswertungen möglich sind. Es erfolgen zumTeil zusätzliche Erhebungen.
Zielvereinbarungen mit den Mitarbeiter/innen werden zum Teil garnicht oder erst lange nach Einführung des Controlling getroffen. AuchZielvereinbarungen auf politischer Ebene sind eher selten.
Politische Entscheidungen werden häufig ohne Rücksicht auf Ergebnisse aus Controllingverfahren getroffen.
1
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Leitfaden
Zur Zusammenarbeitzwischen
Kinder- und Jugendpsychiatrieund Jugendhilfe
Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi 2003
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Ziele des Leitfadens
• Die Zusammenarbeit
Ø strukturieren
Ø vereinfachen
Ø Transparent machen
• Die Qualität der Kooperation optimieren
Dr. P. Erdélyi 2003
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Strukturqualität
ü Örtlich abgestimmtes Verfahren
ü Kooperationsvereinbarung
Voraussetzungen:• beteiligten Bereiche sind im Klaren über
- Aufgabenverständnis- Umsetzung der Aufgaben- Schnittstellen zum anderen System
• Sprachverständnis• Aushandlungsprozess in AG § 78 SGB VIII• strukturelle Bedingungen
Dr. P. Erdélyi 2003
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Prozessqualität 1
Dr. P. Erdélyi 2003
Grundvoraussetzungen
1. Klarheit über Verantwortungen und Aufträgen
2. Transparenz der Handlungen
3. Beteiligung der Menschen
4. Gemeinsame Gestaltung der Übergänge
5. Rechtzeitigkeit der Kooperation
6. Strukturierte Kommunikation,
gemeinsame Reflexion
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Prozessqualität 2
Dr. P. Erdélyi 2003
Vereinbarungenüber:• Geregeltes Aufnahmeverfahren• Aufnahmen bei Krisen
- aus einer Einrichtung der Jugendhilfe- auf Anregung des Jugendamtes
• Entscheidungfindung bei einem für dasJugendamt unbekannten Fall
• Entlassungsprozessgestaltung• Konfliktregelung
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Ergebnisqualität
Dr. P. Erdélyi 2003
ü regelmäßige Überprüfung / Reflexion der Zusammenarbeit
ü mit Fragebogenals Basis für:
§ regelmäßige gemeinsame auch Einzelfall übergreifende Auswertungsgespräche
§ jährliche gemeinsame Evaluationsworkshops
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Konfliktregelung
Dr. P. Erdélyi 2003
• Einzelfall bezogene KonflikteØ unter den direkt BeteiligtenØ wenn notwendig:
nächst höhere HierarchieebeneØ evtl. durch (einzurichtende) Clearingstelle
• strukturelle KonflikteØ auf TrägerebeneØ ggf. durch Politik (Ausschüsse)
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Arbeitshilfe zur Zusammenarbeitzwischen den Klinken und
Einrichtungen derKinder- und Jugendpsychiatrie
und JugendhilfeInhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi 2003
Pfad zum Herunterladen:www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamtim Themenfenster: Jugendpsychiatrie eingeben, klicken:erscheint die:
Ansprechpartner:
Herr Dr. Paul ErdélyiTel.: 0251-591 3611
Email: [email protected]
Land
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amt
und
Wes
tf. S
chul
enB
erat
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Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi 2003
Jugendhilfe Jugendpsychiatrie
Sprachen Lehren
§§
Geld
Zusammenarbeit Jugendhilfe - Jugendpsychiatrie
Jh-Jps-Koop.Dr.P.Erdélyi ´01
Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern
im Kreis Unna und
dem Westf. Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm
Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern
im Kreis Unna und
dem Westf. Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm
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JÄ Kr. UN WIKJPPH Hamm
Zusammenarbeit Jugendhilfe - Jugendpsychiatrie
Jh-Jps-Koop.Dr.P.Erdélyi ´03
StrukturelleKooperation
Informationsaustausch über• Angebote, Zuständigkeiten• Ansprechpartner / Telefonlisten• Aufbau- und Ablaufstruktur • Zugangskriterien• Erreichbarkeit• Konfliktregelung
Evaluation der Zusammenarbeit• jährlicher Austausch
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chul
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hiat
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JÄ Kr. UN WIKJPPH Hamm
Zusammenarbeit Jugendhilfe - Jugendpsychiatrie
Jh-Jps-Koop.Dr.P.Erdélyi ´03
FallbezogeneKooperation
„gemeinsamer Fall“
Kontaktaufnahme
InterdisziplinäreFachgespräche
• Informationsaustausch • gemeinsame Falldefinition
• Abstimmung über Teilaufgaben
Entlassgespräch
Rückmeldung
Bericht zurKlärung desHilfebedarfs
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hiat
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Hilfeplan
JÄ Kr. UN WIKJPPH Hamm
Zusammenarbeit Jugendhilfe - Jugendpsychiatrie
Jh-Jps-Koop.Dr.P.Erdélyi ´03
Erste Ergebnisse„Jahresrückblick“
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rieAuswertung nach 1 Jahr
Verbessert hat sich durch die Zusammenarbeit...• Wissen, Informationsstand, Kenntnisse
über einander, Zuständigkeiten und Wege• Zeitabläufe sind straffer geworden• Auftragslage ist klarer• Verfahren sind transparenter• Abschlussberichte konkreter und zeitnaher• im Kontakt offener, flexibler• Probleme sind leichter ansprechbar
Schriftlich festgelegte Standards
Schlüsselrolle des Kliniksozialdienstes
neueKultur?!
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Zusammenarbeit Jugendhilfe - Jugendpsychiatrie
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Erste Ergebnisse„Jahresrückblick“
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rieAuswertung nach 1 Jahr
Externe erschwerende Faktoren:• unterschiedliche Wahrnehmung und Vorbehalte
der Klienten gegenüber der Hilfesysteme• Bindung durch Schweigepflichtregelung• systeminterne Hürden: Teilzeitkräfte,
häufigere Personalwechsel, rigide Verfahrensregel
• Finanzierungsprobleme
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Zusammenfassung:Kernpunkte derZusammenarbeit
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rie • verbindliches Regelwerk• gleicher Informationsstand• interdisziplinäre Fachgespräche• Bericht zur Klärung des Hilfebedarfs
als Basis der Hilfeplanaufstellung im Jugendamt
• Auswertungsfragebogen zu jedem Fall• gemeinsame Evaluation
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Erste allgemeine Empfehlungen
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es ist sinnvoll und ratsam • schriftliche Kontrakte abzuschließen• regelmäßigen Informationsaustausch einzurichten• standardisierte Berichts- und
Auswertungsbögen zu benützen• geregeltes Beschwerdemanagement zu vereinbaren• jährliche gemeinsame Evaluation durchzuführen• bei Bedarf den Kontrakt revidieren
und weiter vereinfachen oder verbessern
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Dr. Paul Erdélyi 2003
Informationen zur Zusammenarbeit:Norbert Hahn, Fachbereich Familie und Jugend des Kreises Unna, Hansastr. 4, 59425 Unna, Tel.: 02303 27-1051, Fax: 02303 27-2099, E-Mail: [email protected]
Priv. Doz. Dr. med. Renate Schepker, Leitende ÄrztinWestf. Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm Heithofer Allee 64, 59071 HammTelefon: 02381 893-329 E-Mail: [email protected]
Jürgen Dreier, KliniksozialdienstWestf. Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Heilpädagogik Hamm Heithofer Allee 64, 59071 HammTelefon: 02381 893-131 E-Mail: Juergen.Dreier@wkp-lwl-org
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Dr. Paul Erdélyi 2003
Ansprechpartner:
Herr Dr. Paul ErdélyiTel.: 0251-591 3611
Email: [email protected]
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Zentrale Adoptionsstelle beim
Landesjugendamt Westfalen-Lippe
Reimund Wiedau
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Neue Praxis derAdoptionsvermittlungs-stellen
Folgen der Folgen der NeuregelungenNeuregelungeninin der Adoptionsvermittlung der Adoptionsvermittlung fürfür die Praxisdie Praxis
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Internationale Rechtsentwicklungen
•• Haager Konferenz für Internationales Haager Konferenz für Internationales PrivatrechtPrivatrecht
•• EuroparatEuroparat•• Organisation der Vereinten NationenOrganisation der Vereinten Nationen
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Haager Adoptionsübereinkommen und das Begleitgesetz
Artikel 1Adoptionsübereinkommens-
ausführungsgesetz
Artikel 2Adoptionswirkungsgesetz
Artikel 3Änderung
desAdoptionsvermittlungsgesetzes
Artikel 4Änderung sonstigen Bundesrechts(RPflG, FGG, JVKostO,EGBGB,
SGB I, SGB VIII)
Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebietder internationalen Adoption und zur
Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechtsvom 5. Nov. 2001
Haager Übereinkommen über den Schutz vonKindern und die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der internationalen Adoptionvom 29. Mai 1993
Zustimmungsgesetzzum
Haager Adoptionsübereinkommen(BGBl. II 2001 S. 1034)
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Haager Übereinkommen über den Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption von 1993internationalen Adoption von 1993(BGBl. 2001 S. 1034)(BGBl. 2001 S. 1034)
Ratifiziert durch die Bundesrepublik DeutschlandRatifiziert durch die Bundesrepublik DeutschlandIn Kraft seit 01.03.2002, Nationale Gesetze seit In Kraft seit 01.03.2002, Nationale Gesetze seit 01.01.2002)01.01.2002)
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Gesetze im Überblick
BGBDeutsches Recht
Adoption§§ 1741 ff
HAÜSchutzvorschriftenZusammenarbeit
Anerkennung
AdÜbAGVertragsstaaten
VerfahrenVorschriften bei Vermittlung
AdWirkGAusländisches Recht
AdoptionAnerkennung- Wirkung
AdVermiGRegelt die Vermittlung
In- und Ausland
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AdVermiG
•• Adoptionsvermittlungsgesetz Adoptionsvermittlungsgesetz ––§§ 1 ff. AdVermiG§§ 1 ff. AdVermiG
•• Generelle Regelungen für Generelle Regelungen für InlandsadoptionenInlandsadoptionen
•• Spezielle weitere Regelungen bei Spezielle weitere Regelungen bei AuslandsadoptionenAuslandsadoptionen
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BGB
•• Bürgerliches GesetzbuchBürgerliches Gesetzbuch§§ 1741 ff. BGB§§ 1741 ff. BGBVorschriften zur Annahme als Kind nach Vorschriften zur Annahme als Kind nach deutschem Rechtdeutschem Recht
– Voraussetzungen– Rechtswirkungen– Aufhebungsmöglichkeiten– Strafvorschriften zu Kinderhandel
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AdWirkG
AdoptionswirkungsgesetzAdoptionswirkungsgesetz
•• Vorschriften für das deutsche GerichtVorschriften für das deutsche Gericht•• Adoption eines Kindes im Ausland hat Adoption eines Kindes im Ausland hat
stattgefundenstattgefunden•• Voraussetzungen der Anerkennung Voraussetzungen der Anerkennung
ausländischer Adoptionsentscheidungen ausländischer Adoptionsentscheidungen
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AdÜbAG
AdoptionsübereinkommensausführungsAdoptionsübereinkommensausführungsgesetzgesetz
•• Vorschriften, die die Annahme eines Vorschriften, die die Annahme eines Kindes aus einem Vertragsstaat regelnKindes aus einem Vertragsstaat regeln
•• Das AdÜbAG gilt als einziges neues Das AdÜbAG gilt als einziges neues Gesetz für VertragsstaatenGesetz für Vertragsstaaten
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Auswirkungen auf die Praxis der Jugendämter
•• Rechtsanspruch von Bewerbern auf Rechtsanspruch von Bewerbern auf allgemeine Eignungsüberprüfungallgemeine Eignungsüberprüfung
•• Adoptionsvermittlungsstelle (AVS) bei Adoptionsvermittlungsstelle (AVS) bei jedem Jugendamt oder gemeinsame jedem Jugendamt oder gemeinsame AVSAVS
•• Mindestens zwei Fachkräfte pro AVSMindestens zwei Fachkräfte pro AVS
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Rechtsanspruch auf allgemeine Eignungsüberprüfung
•• § 7 Abs. 3 Satz 1AdVermiG§ 7 Abs. 3 Satz 1AdVermiG--RechtsanspruchRechtsanspruch--„Auf Antrag prüft die örtliche AVS die allgemeine „Auf Antrag prüft die örtliche AVS die allgemeine Eignung der Adoptionsbewerber mit g. A. in Eignung der Adoptionsbewerber mit g. A. in ihrem Bereich zur Annahme eines Kindes mit g. ihrem Bereich zur Annahme eines Kindes mit g. A. im Ausland.“ A. im Ausland.“
•• § 7 Abs. 2 AdVermiG§ 7 Abs. 2 AdVermiG„Die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle (§ 9a), „Die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle (§ 9a), in deren Bereich sich die Adoptionsbewerber in deren Bereich sich die Adoptionsbewerber gewöhnlich aufhalten, übernimmt auf Ersuchen gewöhnlich aufhalten, übernimmt auf Ersuchen einer anderen AVS die sachdienlichen einer anderen AVS die sachdienlichen Ermittlungen bei den Adoptionsbewerbern.“Ermittlungen bei den Adoptionsbewerbern.“
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Zuständigkeiten
•• Landesjugendamt: Zentrale AdoptionsstelleLandesjugendamt: Zentrale Adoptionsstelle§ 2 Abs. 1, § 2 a Abs. 3 Nr. 1 AdVermiG§ 2 Abs. 1, § 2 a Abs. 3 Nr. 1 AdVermiG– Zuständig kraft Gesetz– Eignungsbericht/Begleitung durch örtliche AVS
•• Jugendamt: § 2 Abs. 1, § 2 a Abs. 3 Nr. 2 Jugendamt: § 2 Abs. 1, § 2 a Abs. 3 Nr. 2 AdVermiGAdVermiG– Zuständig kraft Gestattung
•• Anerkannte Vermittlungsstelle Anerkannte Vermittlungsstelle –– § 2 a Abs. 3 § 2 a Abs. 3 Nr. 3 AdVermiGNr. 3 AdVermiG– Zuständig kraft Anerkennung – Eignungsbericht/Begleitung durch örtliche AVS
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Örtliche Adoptionsvermittlungsstellen
•• § 9a AdVermiG als zentrale Norm§ 9a AdVermiG als zentrale Norm
„Die Jugendämter haben die „Die Jugendämter haben die Wahrnehmung der Aufgaben nach den Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 7 und 9 für ihren jeweiligen Bereich §§ 7 und 9 für ihren jeweiligen Bereich sicherzustellen“.sicherzustellen“.
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Fachkraftgebot
§ 3 Abs. 1 AdVermiG§ 3 Abs. 1 AdVermiG•• FachkräfteFachkräfte
(Ausbildung, Persönlichkeit, (Ausbildung, Persönlichkeit, Berufserfahrung)Berufserfahrung)
•• Personen mit WeisungsbefugnisPersonen mit Weisungsbefugnis(dito)(dito)
•• Sonstige BeschäftigteSonstige Beschäftigte(Verantwortungsrahmen)(Verantwortungsrahmen)
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Mindestausstattung
§ 3 Abs. 2 AdVermiG§ 3 Abs. 2 AdVermiG
•• 2 Vollzeitkräfte oder2 Vollzeitkräfte oder•• entsprechende Zahl von Teilzeitkräftenentsprechende Zahl von Teilzeitkräften
(Keine überwiegende Beschäftigung mit (Keine überwiegende Beschäftigung mit vermittlungsfremden Aufgaben)vermittlungsfremden Aufgaben)
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Ausnahmen von der Mindestausstattung
§ 3 Abs. 2 Satz 2 AdVermiG§ 3 Abs. 2 Satz 2 AdVermiG
•• Ausnahme z. B. bei geringfügiger Ausnahme z. B. bei geringfügiger Unterschreitung der MindestausstattungUnterschreitung der Mindestausstattung
•• Zulassung durch Landesjugendamt auf Zulassung durch Landesjugendamt auf Antrag Antrag
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Anerkennung freier Träger
§ 2 Abs. 2 i. V. m. § 4 AdVermiG§ 2 Abs. 2 i. V. m. § 4 AdVermiG
•• Rechtsträger, GemeinnützigkeitRechtsträger, Gemeinnützigkeit•• FachkraftgebotFachkraftgebot•• Arbeitsweise, FinanzlageArbeitsweise, Finanzlage•• Anerkannte AuslandsvermittlungsstelleAnerkannte Auslandsvermittlungsstelle
(Besondere Anforderungen)(Besondere Anforderungen)•• BerichtspflichtBerichtspflicht•• Zentrale Adoptionsstelle führt AufsichtZentrale Adoptionsstelle führt Aufsicht(Rechtsverordnung)(Rechtsverordnung)
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Aufgabenwahrnehmung durch freie Träger
•• Delegation wie bisher praktiziert nicht Delegation wie bisher praktiziert nicht möglich, da keine Beliehenenstellungmöglich, da keine Beliehenenstellung(Gutachten Deutscher Verein)(Gutachten Deutscher Verein)
•• Praxis der erneuten Anerkennung freier Praxis der erneuten Anerkennung freier Träger in WestfalenTräger in Westfalen--LippeLippe
•• Freie Träger als Auftragnehmer für Freie Träger als Auftragnehmer für Adoptionsvermittlungsstelle als AuftraggeberAdoptionsvermittlungsstelle als Auftraggeber
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Gestattung internationaler Adoptionsvermittlung
•• AVS des Jugendamtes kann auf Antrag AVS des Jugendamtes kann auf Antrag bei der zentralen Adoptionsstelle bei der zentralen Adoptionsstelle – für einen Einzelfall,– für ein bestimmtes Landdie Gestattung zur internationalenAdoptionsvermittlung erhalten.
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Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstellen
•• Zusammenschluss, wenn sinnvollZusammenschluss, wenn sinnvoll•• Jugendämter benachbarter Gemeinden Jugendämter benachbarter Gemeinden
oder Kreiseoder Kreise•• Öffentl.Öffentl.--rechtl. Vereinbarung GkG NRWrechtl. Vereinbarung GkG NRW•• Antrag bei der zentralen AdoptionsstelleAntrag bei der zentralen Adoptionsstelle•• Zentral/DezentralZentral/Dezentral
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Weitere Auswirkungen
•• AdoptionsbegleitungAdoptionsbegleitung•• Meldepflichten gegenüber Meldepflichten gegenüber
GeneralbundesanwaltGeneralbundesanwalt•• Aktenaufbewahrung 60 JahreAktenaufbewahrung 60 Jahre•• Beteiligung bei Verfolgung von Beteiligung bei Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten/KinderhandelOrdnungswidrigkeiten/Kinderhandel•• Gewährung von AkteneinsichtGewährung von Akteneinsicht•• WurzelsucheWurzelsuche
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Ansprechpartner:
Herr Reimund WiedauHerr Reimund WiedauTel.: 0251Tel.: 0251--591 4585591 4585
Email: [email protected]: [email protected]