BERUFS- UND STUDIENORIENTIERUNG IN NIEDERSACHSEN 5.4 Arbeitsagentur
www.berufsorientierung-niedersachsen.de Kapitel 5.4 / Seite 1 Veröffentlichungsdatum: 01.08.2015
Anke Termath, Elke Fenske, Oliver Reinmöller
7.3 Arbeitsagenturen
1) Ziele und rechtliche Grundlagen der Berufsberatung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt junge Menschen beim Einstieg in den Beruf,
motiviert sie zum Erwerb eines beruflichen Abschlusses und hilft somit das Risiko von unge-
lernter Beschäftigung bzw. von Arbeitslosigkeit zu senken oder zu vermeiden (Prävention).
Die Unterstützung umfasst alle Phasen des Berufswahlprozesses. Die Angebote der BA sind
ausgerichtet auf Orientierung und Information, Hilfen bei der Entscheidungsfindung und der
Ausbildungssuche sowie der Realisierung des Berufswunsches, ggf. unter Einsatz von För-
derinstrumenten. Hierbei geht es nicht nur um die kurzfristige Bewältigung des Übergangs
von der Schule in Ausbildung oder Studium, sondern um die Förderung einer möglichst
nachhaltigen Beschäftigungsfähigkeit.
In Zeiten eines drohenden Fachkräftemangels trägt die BA zum Ausgleich auf dem Arbeits-
und Ausbildungsmarkt und damit zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bei, indem sie junge
Menschen zu einer eigenständigen, abgesicherten und realisierbaren Berufs- bzw. Studien-
wahlentscheidung befähigt. Dabei orientiert die Berufsberatung sich an den rechtlichen
Grundlagen, insbesondere des Sozialgesetzbuches III (SGB).
Die Berufsberatung umfasst nach § 30 SGB III die Erteilung von Auskunft und Rat
1. zur Berufswahl, zur beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel,
2. zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
3. zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung,
4. zur Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche,
5. zu Leistungen der Arbeitsförderung,
6. zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die
Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind.
Die Berufsberatung orientiert sich dabei am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und den
Bedürfnissen sowie der Eignung der Ratsuchenden.
Weiterhin hat die Berufsberatung nach § 33 SGB III den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen
zur Förderung der Berufsorientierung (BO) zur Vorbereitung der Jugendlichen und Erwach-
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senen auf die Berufswahl sowie zur Information der Ausbildungssuchenden, Arbeitsuchen-
den, Arbeitnehmer und Arbeitgeber durchzuführen. Hierzu unterrichtet sie umfassend über
• Aspekte der Berufswahl,
• über Berufe, deren Anforderungen und Aussichten,
• über Wege und Förderung der beruflichen Bildung,
• sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und
auf dem Arbeitsmarkt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt ihren Auftrag zur BO durch vielfältige,
adressatengerechte Aktivitäten um. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den relevanten
Entscheidungsfaktoren für eine Berufswahl und dem dafür erforderlichen Erwerb von
Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen sowie die Entwicklung eines realistischen Bildes
von der Arbeitswelt und von Berufen soll dazu beitragen, den Übergang in die Ausbildung
oder das Studium, die Aufnahme einer Beschäftigung bzw. ggf. einen Wiedereinstieg ins
Berufsleben möglichst nahtlos und reibungslos zu gestalten. Die Berufsorientierung leistet
damit einen wesentlichen Beitrag zum erfolgreichen Berufseinstieg. Sie trägt somit dazu bei,
Fehlentscheidungen bei der Planung der beruflichen Laufbahn zu vermeiden. Der demogra-
fische Wandel und die Veränderungen in der Arbeitswelt erfordern – nicht zuletzt zur Siche-
rung des Fachkräftepotenzials – eine frühzeitige und vorausschauende Orientierung junger
Menschen in Bezug auf das Berufsleben. BO durch die Agentur für Arbeit als Teil des Über-
gangsmanagements Schule – Beruf verfolgt das Ziel, individuelle Berufswahlkompetenz zu
vermitteln und zu stärken. Das kann nur gelingen, wenn BO an der Zielgruppe ausgerichtet
und vernetzt mit anderen Akteuren und Angeboten aufgebaut und umgesetzt wird.
Auf Landesebene ist die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung vom Niedersäch-
sischen Kultusministerium und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundes-
agentur für Arbeit in der am 11.04.2012 erneuerten Vereinbarung geregelt.
Um die Berufsorientierung erfolgreich und wirkungsvoll durchzuführen, bedient sich die Be-
rufsberatung dabei der pädagogischen Expertise im Rahmen eines permanenten Aus- und
Fortbildungsangebot für die Beratungsfachkräfte. Durch die Hochschule der Bundesagentur
wurde ein eigens für die BA zugeschnittenes fachliches Beratungskonzept (BekO) entwickelt
und laufend evaluiert, welches Merkmale und Methoden professioneller Beratung in der
Bundesagentur für Arbeit beschreibt und die Grundlage für die Beratung im spezifischen
Rahmen der BA mit ihrem gesetzlichen Auftrags im SGB III darstellt. Mit BeKo werden ein
gemeinsames Beratungsverständnis sowie verbindliche Bezugspunkte für fachliche Führung
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und weitere Elemente der Qualitätssicherung formuliert. Ergänzend werden Schulungsunter-
lagen und weitere fachliche Arbeitshilfen z.B. in Form von Readern und Methodenpool zur
Berufsorientierung mit Empfehlungen zu Qualitätsmerkmalen von berufsorientierenden Ver-
anstaltungen am Übergang von Schule in den Beruf durch die Führungsakademie der BA zu
Verfügung gestellt. Zudem erfolgt eine fortlaufende Reflektion der Beratungs- und Orientie-
rungsarbeit der BA mittels Hospitationen und Kundenbefragungen.
2) Schulübergreifende Dienstleistungen der Arbeitsagenturen
2.1) Berufsinformationszentren
Der Besuch des Berufsinformationszentrums (BiZ) in der Agentur für Arbeit ist ein wichtiger
Bestandteil des Berufsorientierungsangebotes für die Schulen. Das BiZ ist neben der Schule
der klassische Ort für Veranstaltungen der Berufsorientierung. Das BiZ bietet in der
Mediothek eine Fülle von Medien zur Selbstinformation, die die Jugendlichen für ihre Re-
cherchen zur Berufswahl nutzen können, z. B. Berufsinformationsmappen, andere Printme-
dien, eine Präsenzbibliothek und zahlreiche Internetarbeitsplätze, sowie in den neu einge-
richteten BiZ´en gut ausgestattete PC-Arbeitsplätze zur Erstellung von Bewerbungsunterla-
gen.
Der Klassenbesuch im BiZ gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich mit In-
formations- und Recherchemöglichkeiten vertraut zu machen, elektronische Medien und
Printmedien zu nutzen und das BiZ als Veranstaltungsort sowie die die jeweilige Schule be-
treuende Berufsberatungsfachkraft kennenzulernen. Im BiZ finden regelmäßig Vortragsver-
anstaltungen, Seminare und Messen statt. Die Termine stehen im Veranstaltungskalender
der jeweiligen Agentur für Arbeit und können unter http://www.arbeitsagentur.de eingese-
hen werden.
Die verschiedenen Online-Portale der BA dienen der rechtzeitigen Auseinandersetzung der
Schülerinnen und Schüler mit der Berufswahl und damit der Verbesserung ihrer Berufsorien-
tierung. Angebote wie planet-beruf.de und abi.de sind dabei die aktuellen Leitmedien für die
Jugendlichen der Sekundarstufe I und II, die in jugendgerechter Darstellung, z.T. auch als
APP dabei helfen, Berufe und Berufsfelder für sich zu entdecken und mit den eigenen Inte-
ressen und Fähigkeiten abzugleichen. Über Onlinemedien wie z.B. BERUFENET,
KURSNET, das Videoportal BERUFE.TVund die JOBBÖRSE können die Jugendlichen Be-
rufe vertieft erkunden, sich über betriebliche und schulische Ausbildungs-, Studien- und
Weiterbildungsangebote informieren und erhalten einen Überblick über das vorhandene An-
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gebot. Ergänzend stellt die Bundesagentur für Arbeit Printmedien wie die Hefte zur Studien-
& Berufswahl für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte, das Lexikon BERUF AK-
TUELL, die Magazine zu planet-beruf.de und abi.de ihren Kunden zur Verfügung. Die Falt-
blätter Berufe im Überblick, die Infomappen zu Ausbildung, Studium und Weiterbildung sowie
Regionalschriften für die Absolventen des Sekundarbereiches I und II sind weitere wichtige
Informationsquellen für die berufliche Orientierung zu Ausbildung, Studium und Beruf.
2.2) Berufliche Beratung und Ausbildungsstellenvermittlung
Von den Berufsberaterinnen und Berufsberatern werden individuelle Beratungsgespräche für
Jugendliche angeboten, zu denen gerne auch die Eltern mitkommen können. Eine vorherige
Terminabsprache ist erforderlich. Inhalte dieser Gespräche können sein:
• Informationen zu den verschiedenen Berufen
• Erarbeiten von Berufswünschen/beruflichen Zielen/Hilfen zur Entscheidungsfindung
• Klärung von Eignung und Neigung des Jugendlichen
• im Bedarfsfall Einschaltung des Berufspsychologischer Servicesund/oder des Ärztli-
chen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit zur Unterstützung bei der Klärung der
schulischen/persönlichen/gesundheitlichen Eignung für Ausbildung und Beruf
• Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
• Ausbildungsstellenvermittlung (regional/überregional)
• Übernahme von Bewerbungskosten, Vorstellungskosten
• Förderung der Berufsausbildung
• Information zu den weiterführenden Schulen
Die Beratungsgespräche finden – nach Anmeldung – entweder in den Räumlichkeiten der
Arbeitsagentur oder innerhalb der Schulen, soweit eingerichtet in den Berufsorientierungsbü-
ros, statt.
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2.3) Brücke in die Ausbildung
Ausbildungsstellensuchenden Jugendlichen mit erfüllter Schulpflicht bietet die Berufsbera-
tung, je nach individuellem Förderbedarf, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder
Praktika in Form einer Einstiegsqualifizierung (EQ) zur Verbesserung ihrer Startchancen in
die Ausbildung an. Kommt es zu Schwierigkeiten, können Jugendliche mit Ausbildungsbe-
gleitenden Hilfen (abH) und Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
im Rahmen der Benachteiligten Förderung unterstützt werden. Die Initiative „Betriebliche
Ausbildung hat Vorfahrt“ verfolgt das Ziel, möglichst allen jungen Menschen eine betriebliche
Ausbildung zu ermöglichen und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Durch ent-
sprechende Gesetzesänderungen wird u. a. als Instrument die Assistierte Ausbildung (AsA)
voraussichtlich zum Sommer 2015 neu eingeführt. Die Assistierte Ausbildung (AsA) er-
scheint zusammen mit den übrigen ausbildungsfördernden Maßnahmen mit ihrer intensiven
und umfassenden Betreuung der jungen Menschen sowie einer Unterstützung der Ausbil-
dungsbetriebe als ein geeignetes Instrument zur betrieblichen Eingliederung benachteiligter
junger Menschen in Ausbildung. Durch die AsA sollen neue betriebliche Ausbildungsmög-
lichkeiten für junge Menschen erschlossen werden, für die eine Förderung mit ausbildungs-
begleitenden Hilfen nicht intensiv genug ist. Durch den ganzheitlichen Ansatz mit der paralle-
len Einbeziehung des Ausbildungsbetriebes soll zudem der Ausbildungserfolg auch für diese
jungen Menschen besser erreichbar werden. Dies eröffnet auch neue betriebliche Perspekti-
ven für benachteiligte junge Menschen, die bisher nur in einer außerbetrieblichen Berufsaus-
bildung einen Berufsabschluss erreichen konnten.
2.4) Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung nach § 48 SGB III und deren Quali- tätssicherung in Niedersachsen
Zusätzlich zu dem regelmäßigen Orientierungsangebot der Berufsberatung der Agentur für
Arbeit werden regional in unterschiedlicher Anzahl und mit unterschiedlichen Schwerpunkten
besondere Berufsorientierungsveranstaltungen, sogenannte Maßnahmen der vertieften
Berufsorientierung, für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen angebo-
ten. Die Angebote sind regional unterschiedlich.
Die Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung wurden in Niedersachsen 2012 neu gere-
gelt: Im Jahr 2011 wurde mit finanzieller Unterstützung durch die Regionaldirektion die Koor-
dinierungsstelle Berufsorientierung beim Niedersächsischen Kultusministerium ein- gerichtet
(www.kobo-online.de, vgl. Kapitel 5.2). Eine wesentliche Aufgabe besteht in der Qualitätssi-
cherung und Standardisierung der Angebote der Bildungsträger durch die Definition von Mo-
dulen zur Berufsorientierung; qualitätsgeprüfte Konzepte der Anbieter werden in einer Da-
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tenbank auf- genommen. Die Schulen können mit der Berufsberatung der Arbeitsagentur vor
Ort die Nut- zung dieser für die Schule kostenfreien Module als Ergänzung zum gemeinsa-
men BO- Konzept abstimmen. Das Modul “Schüler/Elternseminar”, wurde neu aufgenommen
und eignet sich besonders für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8. Hier ist berück-
sichtigt, dass Eltern für Jugendliche die wichtigste Orientierungshilfe im Berufswahlprozess
sind und befähigt werden sollen ihre Kinder aktiv auf dem Weg in den Beruf zu begleiten und
dabei zu unterstützen. Speziell zur Verbesserung der Berufsorientierung an Gymnasien wur-
den die neuen Module „ Reflexion der Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten nach der Se-
kundarstufe II“ sowie „Erkundung zu Studium und Beruf im Internet, an der Hochschule und
im Betrieb“ entwickelt und werden in Zusammenarbeit mit den Berufsberatungen der Agentu-
ren für Arbeit in die regionalen Berufsorientierungskonzepte eingebunden.
Den Schulen und Berufsberatungen wird empfohlen ihre Berufsorientierungskonzepte, sowie
auch die Einbindung Dritter, anhand der Checkliste „Gelungene Berufsorientierung in der
Sekundarstufe I“ bzw. „Gelungene Berufsorientierung in der Sekundarstufe II“ (vgl. Bundes-
agentur für Arbeit/Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT 2011) zeitlich und
inhaltlich gemeinsam abzustimmen.
2.5) Netzwerkarbeit und Kooperationen am Übergang Schule-Beruf
Am Übergang von der Schule in den Beruf sind verschiedene Akteure tätig – neben der BA
vor allem Kammern und Verbände, Unternehmen, Schulen, Bildungsträger, Stiftungen und
kommunale Einrichtungen. Dies führt zu einer Vielzahl von Aktivitäten, um Jugendliche und
Betriebe „zusammen zu bringen“. Um die Kompetenzen aller Partner umfassend und
effizient einzubringen, ist ein Agieren in Netzwerken notwendig. Die Bundesagentur pflegt
deshalb eine enge Kooperation mit maßgeblichen Akteuren am Übergang Schule – Beruf.
Eine intensive Netzwerkarbeit ist auch zur effektiven Gestaltung des Übergangssystems
ohne unnötige Warteschleifen unverzichtbar. Die regional bestehenden Netzwerke sind da-
bei sehr unterschiedlich.
Bestehende Netzwerke und Kooperationen am Übergang Schule – Beruf werden dezentral
auf die regionalen Bedürfnisse zugeschnitten weiterentwickelt und optimiert und sollen mittel-
fristig , zu eng verzahnten Arbeitsbündnissen, den “Jugendberufsagenturen” ausgebaut wer-
den. Hier arbeiten die Agentur für Arbeit, die Jobcenter und die Kommunen (Schul- und Ju-
gendämter) eng zusammen und bieten den Jugendlichen abgestimmt bestmögliche und
passgenaue Integrationsangebote.
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Im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit und Kooperationen beteiligt die BA sich am Zukunftstag für
Mädchen und Jungen, der In Verbindung mit dem bundesweiten Aktionsprogramm „Girl´s
Day“ und in der Regel am gleichen Veranstaltungstag für niedersächsische Schülerinnen
und Schüler mit Einverständnis und auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Möglichkeit
bietet, Arbeitsplätze außerhalb der Schule aufzusuchen und zu erkunden. Eine Zusammen-
arbeit am Übergang Schule – Beruf erfolgt in Niedersachsen des Weiteren mit der Landes-
arbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft analog zur Zusammenarbeit auf Bundesebene mit der
Bundesarbeitsgemeinschaft SchuleWirtschaft (vgl. Kapitel 5.8).
In der neuen bundesweiten Allianz für Aus- und Weiterbildung verfolgt die BA zusammen mit
den anderen Kooperations- und Netzwerkpartnern der Wirtschaft, des Bundes, der Länder
und der Gewerkschaften das Ziel die Bedeutung, Attraktivität, Qualität und Erfolg der berufli-
chen Bildung zu verbessern. Mittels der Allianz soll Aus- und Weiterbildung auch für diese
jungen Menschen, die trotz insgesamt guter Ausbildungsmarktlage nach wie vor Schwierig-
keiten beim Übergang in eine berufliche Ausbildung haben und damit auch deren zukünftige
Ausbildungs- und Tätigkeitsbetriebe die zukünftigen Fachkräfte erschließen.
Im Rahmen der Fachkräfteinitiative Niedersachsen (vgl. Kapitel 5.1) wurde aus diesen
Gründen ebenfalls das „Bündnis Duale Berufsausbildung geschaffen mit dem Ziel, in Zu-
sammenarbeit mit den Akteuren der beruflichen Bildung die Attraktivität der dualen Berufs-
ausbildung zu steigern und Jugendliche ohne Ausbildungsplatz schneller in eine betriebliche
Ausbildung zu bringen. Es werden Handlungsempfehlungen durch die wichtigen Akteure in
der beruflichen Bildung in Niedersachsen erarbeitet unter Berücksichtigung eines gemein-
sam unter den Wirtschafts- und Sozialpartner im Landesausschuss für Berufsbildung „Integ-
ration in Berufsausbildung - Eckpunkte zum Thema Übergang Schule - Beruf in Niedersach-
sen" festgelegten Handlungsrahmens. In fünf Arbeitsgruppen beteiligen sich eine Vielzahl
von Organisationen am „Bündnis Duale Berufsausbildung" und erarbeiten für die Entwicklung
regional und sektoral angepasster Lösungen, die in anschließenden Modellversuche erprobt
werden sollen, themenbezogene Ansätze zur:
• Stärkung der Berufsorientierung an allen Schulformen
An allen Schulformen soll die Berufsorientierung mit dem Ziel gestärkt werden , mög-
lichst alle Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, am Ende ihrer allge-
mein bildenden Schulzeit eine begründete, ihren Interessen, Neigungen und Fähig-
keiten entsprechende Berufs- oder Studienwahl zu treffen
• Entwicklung eines Konzeptes für eine koordinierte Beratungsstruktur
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Die Beratungs- und Informationsangebote für Jugendliche am Übergang zwischen
Schule und Beruf sollen durch eine einheitliche Struktur gebündelt und damit über-
sichtlicher gestaltet werden.
• Einstiegssystem berufsbildende Schulen
Das Einstiegssystem der berufsbildenden Schulen soll so fokussiert werden, dass de-
ren Schülerinnen und Schüler besser in eine (duale) Berufsausbildung integriert wer-
den.
• Integration von unversorgten Jugendlichen in duale Berufsausbildung
Durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. ausbildungsvorbereitende Maßnahmen und
assistierte Ausbildung, sollen Jugendliche, deren Bildungsweg bisher nach der all-
gemein bildenden Schule endet, besser in eine duale Berufsausbildung integriert
werden.
• Wohnortnahe Beschulung und Qualitätssicherung
Strukturelle Maßnahmen sollen entwickelt werden, mit denen eine wohnortnahe Be-
schulung in der beruflichen Grundbildung unter den erschwerten Bedingungen des
demografischen Wandels erhalten werden kann und dabei die Qualität der Ausbil-
dung gesichert wird.
2.6) Ergänzende Maßnahmen:
• Fest etabliert ist die Mitwirkung der Berufsberaterinnen und -berater bei folgenden
Veranstaltungen:
o Regionale Ausbildungsmessen (nach Absprache)
o Berufsinformationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler der Sek. I
und Sek. II im BiZ
o Berufsinformationsmessen verschiedener Veranstalter
• Zusätzlich wirkt die Berufsberatung bei Bedarf unter Berücksichtigung der Ressour-
cen bei folgenden Veranstaltungen mit:
o Innungsversammlungen
o Beteiligung an Maßnahmen nach § 48 SGB III
o Veranstaltungen in den berufsbildenden Schulen
o Beteiligung an bzw. Durchführung von Veranstaltungen im BiZ zu berufswahl-
relevanten Themen wie z.B. Bewerbungstraining oder zur Vorstellung von Be-
rufsfeldern.
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3) Angebote und Mindeststandards der Agenturen für die Arbeit an Schulen und Hochschulen
Die Berufsberatung bietet ihre Dienstleistungen ab den Vorentlassklassen für die Schülerin-
nen und Schüler der Haupt-, Real-, Ober- und Förderschulen sowie ab Beginn der Orientie-
rungsphase in Klasse 8 für Abiturientinnen und Abiturienten in ihren berufsorientierenden
Klassenveranstaltungen sowie mit einem umfangreichen Angebot an weiteren Dienstleistun-
gen in den Schulen an, wie z.B.:
• Schulberatungen (Schulsprechstunden) für Kurzanliegen
• Individuelle Beratungsgespräche nach vorheriger Vereinbarung
• Bewerbungstraining, Bewerbungsmappencheck
• Berufswahlunterrichte mit der gesamten Klasse
• Elterninformationsabende, z. B. zu dem Thema „Weiterführende Schulen“
• Teilnahme an Elternsprechtagen
• Gruppengespräche
• Vortragsveranstaltungen, z. B. zu Berufsfeldern, Medien zur Berufsorientierung
Zusätzlich zu den unten angeführten Standardangeboten in den verschiedenen Schulformen
können weitere Dienstleistungen in Absprache mit den jeweiligen Berufsberaterinnen und
Berufsberatern vereinbart werden.
3.1) Standards für Förderschulen
Die Beraterin/Der Berater für berufliche Rehabilitation regelt im Vorfeld den Einsatz des Ge-
samtbeurteilungsbogens in den von ihr/von ihm betreuten Schulen.
• Inhalte: o Vorstellung des Dienstleistungsangebotes des Teams für berufliche Rehabili-
tation und Schwerbehinderte unter Hinweis auf die Freiwilligkeit der Inan-
spruchnahme
o Ausbildungs- und Arbeitsmarkt inkl. der unterschiedlichen Zugangsvorausset-
zungen, ausgerichtet auf die individuellen Behinderungen der jeweiligen
Schülergruppe
o zu beachtende Termine, insbesondere Anmelde- und Bewerbungsfristen
o Vorstellung der Selbsthilfeeinrichtungen, soweit diese behinderungsbedingt
genutzt werden können
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• Zeitrahmen: o Die Termine der BO richten sich nach dem Bedarf in den Schulen unter Be-
rücksichtigung von zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben – z. B. Ferien, Zeug-
nisausgabe, Schulpraktika und Stand im Berufswahlunterricht – und werden
individuell mit der Ansprechpartnerin/dem Ansprechpartner in der Schule ab-
gesprochen.
• Umfang: o In Absprache mit den Schulen soll in jeder Entlassklasse mindestens eine BO
und ein Elternabend stattfinden.
o Dabei sind bereits erfolgte Aktivitäten der Schulen in der BO adäquat zu be-
rücksichtigen (z. B. Praktika in der Werkstatt für behinderte Menschen
(WfbM).
3.2) Überblick zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen
Der niedersächsische Landtag hat am 20.3.2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven
Schule vom 23.3.2012 (Nds.GVBl. S. 34) verabschiedet, mit dessen Artikel 1 das Nieder-
sächsische Schulgesetz (NSchG) geändert wurde.
Das Ziel ist die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft, indem
ein barrierefreies Umfeld geschaffen wird.
Danach soll jeder Schüler mit und ohne Behinderung den Lernort/Schule frei wählen dürfen
und dort seinen individuellen Bedürfnissen entsprechend unterrichtet und gefördert werden.
Die neue Regelung greift ab dem Schuljahr 2013/2014. Das erfordert eine enge Zusammen-
arbeit aller am Bildungsprozess beteiligten Personen und Institutionen.
Grundlegend bleiben die Förderschulen, mit Ausnahme des Primarbereichs und der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen, bestehen. Damit soll die Wahl des best-geeigneten Lernortes für den jeweiligen Schüler sichergestellt werden.
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3.3) Mindeststandards für die Sekundarstufe I
• Inhalte: o Vorstellung des Dienstleistungsangebotes des Teams Berufsberatung/U25
unter Hinweis auf die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme
o Ausbildungs- und Arbeitsmarkt inkl. der unterschiedlichen Zugangsvorausset-
zungen
o zu beachtende Termine, insbesondere Anmelde- und Bewerbungsfristen
o Vorstellung der Selbsthilfeeinrichtungen
• Zeitrahmen: Um dem prozessualen Charakter der Berufswahl Rechnung zu tragen, empfiehlt
sich eine frühzeitige Durchführung der BO-Veranstaltungen ca. 1 ½ bis 2 Jahre
vor Schulentlassung (= Vorabgangsklasse). Den Zeitpunkt der Durchführung legt
die Beratungsfachkraft dabei in Absprache mit der jeweiligen Schule entspre-
chend deren Bedarf unter Berücksichtigung von zeitlichen und inhaltlichen Vor-
gaben wie z. B. Ferien, Zeugnisterminen, Schulpraktika und Stand im Berufs-
wahlunterricht fest. Die Termine werden individuell mit der Ansprechpartne-
rin/dem Ansprechpartner in der Schule im Rahmen der Berufsorientierungskon-
zepte der Schule und der Agentur für Arbeit abgesprochen.
• Umfang: o Für jede Vorentlassklasse ist 1 Schulbesprechung mit einem Gesamtumfang
von insgesamt 2 Stunden durchzuführen. Hierbei ist eine Aufteilung in zwei
einstündige Schulbesprechungen, verteilt auf zwei Jahre möglich. Je nach
Bedarf und Mitarbeiterkapazität, kann es sinnvoll sein, 1 weitere einstündige
Schulbesprechung (z.B. themenspezifisch zu ausgewählten Berufswahlthe-
men) in der Entlassklasse anzubieten.
o Für alle Klassen ist ein BiZ- oder BiZmobil-Besuch vorzusehen. Bei Behand-
lung berufsorientierender Themen ist die Berufsberaterin/der Berufsberater
beteiligt.
o Immer als zusätzliches Angebot: ein Elternabend pro Jahrgang.
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3.4) Mindeststandards für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen in der Sekun-darstufe II
• Inhalte ( zusätzlich zu den Inhalten an der Sekundarstufe I):
o Information über spezielle Ausbildungsmöglichkeiten für Absolventinnen und
Absolventen mit Abitur/Hochschulreife oder Fachhochschulreife, auch überre-
gional
o Zugangsmöglichkeiten und Voraussetzungen zum Studium
o Informationen über unterschiedliche Formen des Studiums
o Informationen über den Arbeitsmarkt für Akademikerinnen und Akademiker
• Zeitrahmen: o Auch hier richten sich die Termine der BO nach dem Bedarf in den Schulen
unter Berücksichtigung von zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben – z. B. Feri-
en, Zeugnisausgabe, Schulpraktika und Stand im Berufswahlunterricht – und
werden individuell mit der Ansprechpartnerin/dem Ansprechpartner in der
Schule abgesprochen.
o Im Bereich der Sekundarstufe II gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen
Schule und Berufsberatung individuell nach den Erfordernissen der jeweiligen
Schule ab der Orientierungsphase in Klasse 8.
• Umfang: o 1 Schulbesprechung je Jahrgangsstufe in Klasse 11 und in Klasse 12 (z.B. in
Form einer themenspezifischen Veranstaltung) entsprechend Bedarf und Mit-
arbeiterkapazitäten mit einem Gesamtumfang von i. d. R. insgesamt 2 Stun-
den.
o 1 Schulbesprechung im BiZ/BiZmobil in Jahrgang 11 oder 12
o immer als zusätzliches Angebot: eine Informationsveranstaltung für Eltern
3.5) Standards für die berufsbildenden Schulen
Das berufsbildende Schulwesen zeichnet sich durch seine Unterschiedlichkeit aus.
• Berufsorientierende Maßnahmen und Veranstaltungen werden hier immer individuell
geplant und vereinbart.
• Sprechtage für alle Schülerinnen und Schüler zur Verbesserung der Übergänge zwi-
schen Schule, Ausbildung und Beruf werden bedarfsgerecht und regelmässig ange-
boten.
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3.6) Angebote an den Hochschulen
An den Hochschulen können z.B. folgende Angebote mit den Berufs- und Studienberatungen
der Agenturen für Arbeit abgesprochen werden:
• Teilnahme am Hochschulinformationstag
• Einzelangebote zu aktuellen Themen (z. B. „Berufsfeld Bildungsberatung“ für Studie-
rende der Erziehungswissenschaften)
• Sprechtage der Berufsberatung.
4) Finanzielle Hilfen und Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Berufsausbildung
4.1) Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträg-
lichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses ge-
leistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsaus-
bildung nicht bei den Eltern wohnen.
Ziele von BAB
• Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer angemessenen beruflichen
Qualifizierung entgegenstehen sowie
• der Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt
• Sicherung und Verbesserung der beruflichen Beweglichkeit
• Unterstützung und Ergänzung der Hilfen der Berufsberatung, hauptsächlich bei der
überörtlichen Ausgleichsvermittlung
Für behinderte Menschen gelten besondere Regelungen.
4.2) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) § 75 ff. SGB III
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) zielen darauf ab, jungen Menschen, die besonderer
Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstma-
ligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen (seit 01.04.2012
auch für Zweitausbildung) zu ermöglichen.
Hierzu gehören Maßnahmen
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• zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
• zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten sowie
• zur sozialpädagogischen Begleitung.
Hinweis: seit dem 01. Mai 2015 erfolgt eine Erweiterung des Personenkreises, welcher durch abH
gefördert werden kann. Nun können auch junge Menschen, die ohne die Förderung mit ausbildungs-
begleitenden Hilfen eine Einstiegsqualifizierung oder eine erste betriebliche Berufsausbildung nicht
beginnen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, diese erfolg-
reich abzuschließen, gefördert werden.
4.3) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) § 76 SGB III
In einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) sollen lernbeeinträchtigten und sozial benach-
teiligten Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen, die auch mit ausbildungsbegleitenden
Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, ein Ausbildungsabschluss ermög-
licht werden.
Die BaE kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden:
a) integratives Modell: Beim integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als
auch die fachpraktische Unterweisung, welche durch betriebliche Phasen ergänzt wird.
b) kooperatives Modell: Bei der BaE im kooperativen Modell findet die fachpraktische Unterweisung im Koopera-
tionsbetrieb statt. Während der Durchführung einer außerbetrieblichen Berufsausbildung
sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der oder des Auszubildenden
in ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis zu fördern.
Ist bei Ausbildungsabbrechern die Eingliederung in Ausbildung auch mit ausbildungsfördern-
den Leistungen aussichtslos, so kann die Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung
fortgesetzt werden.
4.4) Aktivierungshilfen (Ah) für Jüngere
Maßnahmen der Aktivierungshilfen stellen ein niederschwelliges Angebot im Vorfeld von
Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung dar. Sie richten sich an Jugendliche, die auf
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andere Weise nicht für eine berufliche Qualifizierung motiviert werden können. Sie haben
sich an der Zielsetzung „Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäf-
tigungssystem“ zu orientieren.
Durch Aktivierungshilfen für Jüngere können Jugendliche bzw. junge Erwachsene unter 25
Jahren gefördert werden, die
• vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivati-
on/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen aufweisen und
auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizie-
rung zu motivieren und schrittweise heranzuführen,
• die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
• über keine berufliche Erstausbildung verfügen und
• wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch
nicht eingegliedert werden können.
Der Bildungsträger hält folgende Förderangebote vor, die abgestimmt auf den individuellen
Förderbedarf der Teilnehmer eingesetzt werden:
• Berufsorientierung
• Suchtprävention
• Schuldenprävention
• Grundlagen gesunder Lebensführung
• Sprachförderung
• Allgemeiner Grundlagenbereich
• Bewerbungstraining
• Betriebliche Erfahrungen
Während der gesamten Maßnahme erfolgt eine sozialpädagogische Begleitung.
4.5) Berufseinstiegsbegleitung § 49 SGB III
Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist, Schülerinnen und Schüler beim Übergang von der
allgemein bildenden Schule in Ausbildung individuell zu unterstützen und dadurch die beruf-
liche Eingliederung zu erleichtern. Die Berufseinstiegsbegleitung soll insbesondere dazu
beitragen, die Chancen der Jugendlichen auf einen erfolgreichen Übergang in eine berufliche
Ausbildung deutlich zu verbessern.
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www.berufsorientierung-niedersachsen.de Kapitel 5.4 / Seite 16 Veröffentlichungsdatum: 01.08.2015
Zu den wichtigsten Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung gehört die Unterstützung bei der
• Erreichung des Abschlusses der allgemein bildenden Schule,
• Berufsorientierung und Berufswahl,
• Ausbildungsplatzsuche,
• Begleitung im Übergangssystem,
• Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.
4.6) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) § 51 ff. SGB III
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bereiten auf die Aufnahme einer Ausbildung vor
oder dienen der beruflichen Eingliederung. Sie sollen u.a. die jungen Menschen bei der Be-
rufswahl unterstützen sowie ihre soziale und berufliche Handlungsfähigkeit stärken.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den Hauptschulab-
schluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (§ 53 SGB III). Die
Maßnahme eignet sich besonders für junge Menschen, die noch nicht über die erforderliche
Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder denen die Aufnahme einer Berufsausbil-
dung nicht gelungen ist. Durch die weitere Förderung werden die Chancen auf dem Ausbil-
dungs- und Arbeitsmarkt erhöht.
Betriebliche Praktika im Rahmen der BvB sollten grundsätzlich die Hälfte der vorgesehenen
Förderdauer nicht überschreiten. Falls individuell ein höherer Anteil betrieblicher Praktika als
sinnvoll angesehen wird, ist dies im Vorfeld abzustimmen.
4.7) Einstiegsqualifizierung (EQ) § 54a SGB III
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) dient der Vermittlung und Vertiefung von Grund-
lagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Die Inhalte orientieren sich an den In-
halten anerkannter Ausbildungsberufe. Die Förderung umfasst ein Praktikum von 6 bis ma-
ximal 12 Monaten. Finanziert wird ein Zuschuss zur Vergütung bis zu einer Höhe von 216,-
Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozial-
versicherungsbeitrag. Lernbeeinträchtigte und sozialbenachteiligte Jugendliche können wäh-
rend der Teilnahme an einer EQ durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) unterstützt wer-
den. Die EQ wurde auf die Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz erweitert.
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Die EQ ist förderfähig, wenn sie
• auf der Grundlage eines Vertrages im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes
mit der oder dem Auszubildenden durchgeführt wird,
• auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 Absatz 1 des Berufsbil-
dungsgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, des Seemannsgeset-
zes oder des Altenpflegegesetzes vorbereitet und
• in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienan-
gehörigen
• in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird.
Gefördert werden können
• bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit
aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach
den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
• Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbil-
dungsreife verfügen, und lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungs-
suchende.
Die Förderung einer oder eines Auszubildenden, die oder der bereits eine betriebliche Ein-
stiegsqualifizierung bei dem Antrag stellenden Betrieb oder in einem anderen Betrieb des
Unternehmens durchlaufen hat, oder in einem Betrieb des Unternehmens oder eines ver-
bundenen Unternehmens in den letzten drei Jahren vor Beginn der Einstiegsqualifizierung
versicherungspflichtig beschäftigt war, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Einstiegs-
qualifizierung im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Eltern
durchgeführt wird.
4.8) Assistierte Ausbildung (AsA § 130 SGB III – seit 01.05.2015 in Kraft)
Das neue Instrument der assistierten Ausbildung soll lernbeeinträchtigten und sozial benach-
teiligten jungen Menschen den Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung, deren erfolg-
reichen Abschluss und eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
Kernstück der Assistierten Ausbildung ist die Begleitung und Unterstützung während einer
betrieblichen Berufsausbildung. Es wird sowohl der Jugendliche als auch der Betrieb unter-
stützt. Assistierte Ausbildung kann sich in zwei Phasen gliedern.
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Es gibt eine ausbildungsvorbereitende Phase (Phase I) und eine ausbildungsbegleitende
Phase (Phase II). In der ausbildungsvorbereitenden Phase (fakultativ), welche grundsätzlich
maximal 6 Monate dauern kann und ggf. individuell um 2 Monate verlängert werden kann,
erfolgt ein/eine
• Standortbestimmung,
• Berufsorientierung,
• Profiling,
• Bewerbungstraining,
• berufspraktische Erprobungen und
• aktive, speziell auf die Belange des einzelnen Teilnehmenden und des einzelnen Be-
triebes ausgerichtete Ausbildungsstellenakquise sowie
• Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe bei Formalitäten vor und beim
Vertragsabschluss.
In der ausbildungsbegleitenden Phase, welche im Gegensatz zur ausbildungsvorbereitenden
Phase obligatorisch ist, erfolgt die Unterstützung bis zum individuellen erfolgreichen Ausbil-
dungsabschluss. Teilnehmende und Betriebe werden während der betrieblichen Ausbildung
sowie der Vorbereitung des anschließenden Übergangs in versicherungspflichtige Beschäfti-
gung begleitet. Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der
Assistierten Ausbildung unberührt.
In den Aktivierungshilfen können die nachfolgenden Förderangebote angeboten und auf die
abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf der Teilnehmer realisiert werden:
• Berufsorientierung
• Suchtprävention
• Schuldenprävention
• Grundlagen gesunder Lebensführung
• Sprachförderung
• Allgemeiner Grundlagenbereich
• Bewerbungstraining
• Betriebliche Erfahrungen
Während der gesamten Maßnahme erfolgt eine sozialpädagogische Begleitung.
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5) Quellenangaben
Bundesagentur für Arbeit: http://www.arbeitsagentur.de
Bundesagentur für Arbeit (2013): Aktualisierung des Leitfadens U25/Berufsberatung. Online:
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitge
ber/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI432090 (26.07.2015)
Niedersächsisches Kultusministerium/Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nieder-
sachsen-Bremen (2012): Vereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsbe-
ratung, Bek. d. MK vom 19.4.2012 - 32-32-82110/1-2 (SVBl. 6/2012 S. 310). Online:
http://www.schure.de/32/32,82110,1,2.htm (22.06.2012)
Niedersächsisches Kultusministerium (2012): Einführung der Inklusiven Schule, Hinweis für
die kommunalen Schulträger vom 27.11.2012. Online:
http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=30357&article_id=1046
66&_psmand=8 (01.07.2015)
Bundesagentur für Arbeit/Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT (2011): Ge-
lungene Berufsorientierung an Schulen der Sekundarstufe I. Online:
http://www.schulewirtschaft-niedersachsen.de/?id=67 (01.07.2015)
Koordinierungsstelle Berufsorientierung (2012): Module der vertieften Berufsorientierung. Online:
http://www.kobo-online.de/module.php (01.07.2015)