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Betriebsräte im Spannungsfeld hoher Arbeitsbelastungen in den Betrieben
und fehlenden Möglichkeiten der
Regulierung?Elke Ahlers
Referat „Qualität der Arbeit“
WSI-Herbstforum Berlin, den 27./28. Nov. 2013
Inhalt
1. Warum sollten Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?
2. Wer kann regulieren?3. Die besondere Rolle der Betriebsräte4. Wo liegen für Betriebsräte die Schwierigkeiten der
Regulierung in der veränderten Arbeitswelt?• Erosion der Mitbestimmung durch Unternehmensfragmentierung• Schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit
5. Was ist zu tun?
Warum müssen Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?
(Quelle: Bleib locker, Deutschland! – TK-Studie zur Stresslage der Nation 2013, S.18)
Warum müssen Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?
Inhalt
1. Warum sollten Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?
2. Wer kann regulieren?3. Die besondere Rolle der Betriebsräte4. Wo liegen für Betriebsräte die Schwierigkeiten der
Regulierung in der veränderten Arbeitswelt?• Erosion der Mitbestimmung durch Unternehmensfragmentierung• Schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit
5. Was ist zu tun?
Wer kann regulieren?
• ArbeitsschutzgesetzeGesetzgeber
• Demografie-Tarifvertrag, etc.Tarifverträge
• Unternehmenskultur, etc.Unternehmen
• BetriebsverfassungsgesetzBetriebsräte
Inhalt
1. Warum sollten Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?
2. Wer kann regulieren?3. Die besondere Rolle der Betriebsräte4. Wo liegen für Betriebsräte die Schwierigkeiten der
Regulierung in der veränderten Arbeitswelt?• Erosion der Mitbestimmung durch Unternehmensfragmentierung• Schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit
5. Was ist zu tun?
Die besondere Rolle der Betriebsräte I
Vermittler zwischen AG und AN / Sprachrohr Starke Verhandlungsposition Fest verankerte Position im Betrieb Selbstbewusste Einheit, die soziale und politische Positionen
im Betrieb vertritt Impulsgeber für Gestaltungsfelder und –ansätze Motor des betrieblichen Gesundheitsschutzes (…)
Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit BR
Quelle: IAB Betriebspanel
Die besondere Rolle der Betriebsräte II
65% aller vom WSI befragten Betriebsräte haben sich z. T. intensiv mit dem zunehmendem Leistungsdruck in den Betrieben beschäftigt
82% halten tarifpolitische Regelungen zur Begrenzung des betrieblichen Leistungsdrucks für notwendig
(Quelle: WSI-Betriebsrätebefragungen 2010)
Handlungsfelder BR/PR (§ 87 BetrVG)
Arbeitszeit, -dauer: Rufbereitschaft, Arbeitszeitkonten, work-life-balance, Reisezeiten, Zeitausgleiche
Arbeitsorganisation: Abwesenheiten regeln, Arbeitsort, Arbeitsabläufe
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gefährdungsbeurteilung, Überlastanzeige, Ergonomie
Kompetenzentwicklung, Weiterbildung Beteiligung von Beschäftigten
Inhalt
1. Warum müssen Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?
2. Wer kann regulieren?3. Die Stärke der Betriebsräte4. Wo liegen für Betriebsräte die Schwierigkeiten der
Regulierung in der veränderten Arbeitswelt?• Erosion der Mitbestimmung durch Unternehmensfragmentierung• Schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit
5. Was ist zu tun?
Betriebsräte im Spannungsfeld von Gestaltungsmöglichkeiten und betrieblichen Realitäten
Betriebliche Mitbestimmung
NormalarbeitsverhältnisAtypische Beschäftigungsverhältnisse
Unternehmensfragmentierung, Crowdsourcing, Werkverträge, Entsendung
FlexibilisierungSelbstorganisationMobilität, Digitalisierung
Betriebliche Mitbestimmung wird durch neue, finanzmarktgetriebene Unternehmenssteuerung ausgehöhlt
Anteil der nicht-regulären Beschäftigungsformen nimmt zu
Gewinnvorgaben, Kennziffernorientierungen (Leistungszentren, Profitcenter) beeinflussen die Arbeitsbedingungen und Regulierbarkeit
Risiken werden an Vertragspartner bzw. Beschäftigte externalisiert; Mitbestimmungsvorgaben werden umgangen
Personalpolitik der „unteren Linie“ (Haipeter 2012)
Die Rolle der Betriebsräte bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen
fehlende Transparenz im Unternehmen viele BR fühlen sich eher der Stammbelegschaft verpflichtet
Die Rolle der Betriebsräte und schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit
Individualisierung von Arbeits- und Leistungsdruck das Phänomen der „interessierten Selbstgefährdung“ die Verpflichtung zu Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen (§ 5 ArbSchG) wird nach wie vor nicht umgesetzt
Beschäftigte und der Umgang mit Stress
Individualisierung von Arbeits- und Leistungsdruck
1. zu viel Arbeit,Terminhetze,
Informationsflut
Anerkennung/Spaß an der Arbeit
2. Erholungsunfähig-
keit
3. Stressempfinden/Schlafstörungen/
Anfälligkeit für gesundheitliche Beschwerden
4. Sachzwanglogik / Individualisierung
5. „Augen zu und durch“
Das Phänomen der „interessierten Selbstgefährdung“
22
34
37
25
47***
47***Beschäftigte arbeiten
überlang
Beschäftigte unterlaufenRegelungen zum Schutz
der Gesundheit
Beschäftigte bleiben beiKrankheit nicht zu Hause
gesamt Betriebe, die mit Zielvereinbarungen arbeiten
...bei 49% kommt es deswegen zu Konflikten zwischen Betriebsrat und Belegschaft!
bei 41% kommt es zu Konflikten!
WSI/PARGEMA-Betriebsrätebefragung 2008/09
Interessierte Selbstgefährdung - Warum machen die Beschäftigten mit?
Selbstorganisation Diskurs statt Hierarchie: wir haben unsere Arbeitsziele ja
so ausgehandelt… Wandel gesellschaftlicher Orientierungsmuster („Primat
des Marktes“) Wenn Druck Spaß macht – Das Subjekt als
unbekanntes Wesen
(Quelle: in Anlehnung an Kratzer, ISF München)
Gestaltungsansatz:Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (§ 5 ArbSchG)
Arbeitgeber sind verpflichtet, jeden Arbeitsplatz durch eine Beurteilung auf seine krankmachenden körperlichen und psychischen Arbeitsbedingungen zu untersuchen.
Werden in Ihrem Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt?
ja; 46 %
nein; 26 %
teilweise; 10 %
ist mir nicht bekannt; 18 %
In nur 29% der Betriebe werden auch psychische Belastungen berücksichtigt !(von den 46% und 10% Antworten)
WSI/PARGEMA-Betriebsrätebefragung 2008/09
Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen – ein Umsetzungsdilemma
nur 9% aller Beschäftigten werden im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen nach psychischen Stressfaktoren gefragt (DGB-Index Gute Arbeit)
Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach §87 BetrVG
Warum werden keine Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen durchgeführt?
32
34
40
40
43
54
64
69
89
Arbeitsüberlastung des Betriebsrats
Das Instrument ist nicht bekannt.
Das Instrument ist zu aufwendig.
Kostenargumente des Arbeitgebers
Der Nutzen wird als fraglich angesehen.
Unklare Verantwortlichkeiten beim Arbeitgeber
Das Thema "Gesundheit" fällt hinter anderen betrieblichenErfordernissen immer wieder zurück
Kaum einer weiß, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführenist.
Das Thema "Psychische Arbeitsbelastungen" ist schwierig zuhandhaben
WSI/PARGEMA-Betriebsrätebefragung 2008/09
Inhalt
1. Warum müssen Arbeitsbedingungen besser reguliert werden?
2. Wer kann regulieren?3. Die besondere Rolle der Betriebsräte
4. Wo liegen die Schwierigkeiten der Regulierung in der veränderten Arbeitswelt?
• Erosion der Mitbestimmung durch Unternehmensfragmentierung?
• Schwindende Möglichkeiten in der Gestaltung von Normalarbeit
5. Was ist zu tun?
Handlungsfelder BR/PR
Arbeitszeit, -dauer: Rufbereitschaft (im Sinne einer Email-Bereitschaft), Langzeit-Arbeitszeitkonten, work-life-balance, Reisezeiten, Zeitausgleiche
Arbeitsorganisation: Abwesenheiten regeln, Arbeitsort, Arbeitsabläufe
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Gefährdungsbeurteilungpsychischer Belastungen, Überlastanzeige, Ergonomie
Kompetenzentwicklung, Weiterbildung („Grenzmanagement“ erlernen)
Beteiligung von Beschäftigten an der Leistungssteuerung und an der Arbeitsorganisation
Politische Forderungen
Stärkung der Mitbestimmungsrechte Kontrollen und Sanktionen bei Nichteinhaltung des ArbSchG
durch Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften Personalbemessungen am tatsächlichen Arbeitsprozess
ausrichten, statt an Idealzuständen Regelungen zum gesundheitsgerechten Umgang mit
Leistungsdaten
Vielen Dank!
Elke Ahlers
Referat „Qualität der Arbeit“WSI in der Hans-Böckler-StiftungTel. 0211 – 77 78 [email protected]://www.boeckler.de/index_wsi.htm