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Page 1: Birklbauer, A., Hilf, M. J., Tipold, A.: Strafrecht Besonderer Teil I

LiteraturDOI 10.1007/s00503-011-0097-7

Drexler, K. (Hrsg): Strafvollzugsgesetz, Kommentar.2. Aufl., 496 S., Manz, Wien 2010. Geb. ³ 128,±. ISBN978-3-214-13686-4.

Die von Karl Drexler unter Mitwirkung von ThomasWeger verfasste 2. Auflage des Kommentars zum Straf-vollzugsgesetz ist notwendig geworden, da das StVG seitder 2003 erschienen 1. Auflage mehrfach novelliert wur-de. Ua wurde die Vollzugsdirektion neu geschaffen undgesetzlich verankert sowie das Absehen vom Strafvollzugwegen Aufenthaltsverbotes und der Strafvollzug durchelektronisch uÈ berwachten Hausarrest normiert.

Der Autor ist Leiter der Vollzugsdirektion. Dies machteinerseits die StaÈrke des Kommentars aus, bedeutet aberandererseits auch gewisse Limitierungen.

Die Kommentierung gibt die Rechtspositionen derVollzugsdirektion (VollzugsoberbehoÈrde) und deren Ent-scheidungskalkuÈ le wieder. Sie ist somit eine hervorra-gende und unverzichtbare Quelle fuÈ r alle, die sich einenvertieften Einblick in die Praxis der rechtlichen Ausge-staltung des Strafvollzuges und der Entscheidungspraxisder Vollzugsverwaltung verschaffen wollen. Deren kriti-sche Hinterfragung darf man sich freilich nicht erwarten.Auslotungen, inwieweit Bestimmungen des StVG andereInterpretation als die der VollzugsoberbehoÈrde und derRechtsmittelinstanzen erfahren koÈnnten, leistet derKommentar grundsaÈ tzlich nicht. Es stehen die KalkuÈ leder Vollzugsverwaltung im Vordergrund. Um ein Beispielzu bringen: So wird zu § 126 (Strafvollzug in gelockerterForm) ausgefuÈ hrt: ¹Die bestmoÈgliche Nutzung dieserEinrichtungen ist dann gegeben, wenn die in der Regelknappen PlaÈ tze optimal ausgelastet werden.`̀ Dies kannman auch anders sehen. So lautet 3. der Grundprinzipiender EuropaÈ ischen StrafvollzugsgrundsaÈ tze: ¹Die Ein-schraÈnkungen, die Personen auferlegt werden, denendie Freiheit entzogen ist, muÈ ssen sich auf das Mindest-maû beschraÈnken.`̀ Diese GrundsaÈ tze sind rechtlichnicht verbindlich, dienen aber als Leitfaden fuÈ r die Aus-gestaltung der nationalen StrafvollzuÈ ge. Demzufolgesollten Vollzugsverwaltungen fuÈ r alle Strafgefangenen,die sich dafuÈ r eignen, HaftplaÈ tze im gelockerten Vollzugschaffen ± zumal diese in Errichtung und Betrieb deut-lich billiger sind.

Diese EinschraÈnkung aÈndert jedoch nichts daran, dassder Kommentar gut lesbar ist, benutzerfreundlich aufbe-reitet ist, die hoÈchstgerichtliche Judikatur, etliche Ent-scheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts-hofes und Entscheidungen grundsaÈ tzlicher Natur derVollzugskammern enthaÈ lt und auch andere als normativeAspekte des Strafvollzuges anspricht. In 17 AnhaÈngensind vollzugsrelevante Materien enthalten. Allerdingsbleibt neben den erwaÈhnten EuropaÈ ischen Strafvollzugs-grundsaÈ tzen auch die Vollzugsordnung (VZO) unberuÈ ck-sichtigt, die in der konkreten Ausgestaltung des Straf-vollzuges erhebliche Bedeutung hat.

Der Kommentar ist insgesamt eine sehr fundierte undunentbehrliche Ressource fuÈ r die Praxis wie fuÈ r die Leh-re, zumal der Holzbauer/Brugger-Kommentar aus demJahr 1996 als mittlerweile veraltet anzusehen ist.

Wolfgang Gratz

Birklbauer, A., Hilf, M. J., Tipold, A.: Strafrecht Beson-derer Teil I. 380 S. facultas, Wien, 2011. ³ 39,±. ISBN978-3-7089-0624-9.

Das Lehrbuch umfasst die §§ 75±168c StGB. FuÈ r Stu-dierende aÈuûerst nuÈ tzlich erscheinen die Hinweise aufdeliktsspezifisch besonders relevante Probleme in Formvon Schlagworten jeweils am Beginn der einzelnen Kapi-tel. In den Vorbemerkungen wird ± bezogen auf die ge-richtliche Kriminalstatistik, teilweise ergaÈnzt um die po-lizeiliche Anzeigestatistik ± auf die praktische Bedeu-tung der jeweiligen Strafnormen hingewiesen. Um denStudierenden vernetztes Lernen zu erleichtern, werdenam Ende der EroÈrterung der Delikte jeweils prozessualeAspekte angesprochen. Wenn auch ± worauf die Autorenim Vorwort hinweisen ± kein Anspruch auf VollstaÈndig-keit erhoben wird, finden sich in dem Werk doch zahlrei-che Judikatur- und Literaturzitate, sodass ein guterUÈ berblick uÈ ber den letzten Stand von Rsp und Lehre ge-boten wird. Das Buch richtet sich primaÈr an Studierende,kann aber auch Strafrechtspraktikern empfohlen wer-den.

Alexandra Michel-Kwapinski

2012, Heft 1Januar72

# Springer-Verlag 2012

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