Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen- Landesbetrieb -
De-Greiff-Straße 195 • D-47803 KrefeldFön 02151 897-0 • Fax 02151 [email protected] • www.gd.nrw.de
Geologischer Dienst NRW
Kartierungen des Geologischen Dienstes NRW
Der Geologische Dienst NRW in Krefeld, ein Landesbetrieb im Geschäftsbereich des Ministeriumsfür Wirtschaft, Innovation, Digitalisiemng und Energie NRW, wird im Sinne desLagerstättengesetzes vom 4. Dezember 1934 (RGB1. S. 1223) in der Fassung vom 10. November2001 (BGB1. S. 2992) Arbeiten för die bodenkundliche Landesaufnahme durchführen.
Zeitraum März - Dezember 2020
Kreis Soest
Stadt/Gemeinde Bad Sassendorf
Die damit Beauftragten müssen zur Erledigung ihrer Untersuchungen fremde Gnmdstücke betreten.Die dazu entsprechenden Regelungen finden sich im Landesbodenschutzgesetz vom 9. Mai 2000(LbodSchG §3 und§14), im Landesforstgesetz vom 24. April 1980 (LfoG §60 in der Fassung vom28. Mai 2015) und im Landschaftsgesetz vom 21. Juli 2000 (LG §10).
Diese regionalen Untersuchungen dienen einer allgemeinen Bestandsaufnahme des Bodens und desUntergrundes. ) Die Ergebnisse der Aufnahme werden in amtlichen Karten veröffentlicht. Sie sindwichtige Unterlagen für viele Aufgaben, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft (Bodennutzung,Bodenverbesserung, Erosionsschutz, Holzartenwahl), im Bauwesen, bei der Planung undLandespflege (Landesplanung, Bauleitplanung, Naturschutz), im Landeskulturbau und m derWasserwirtschafit (ent- und bewässerungsbedürftige Flächen) sowie für die wissenschaftlicheForschung und den naturkundlichen Unterricht.
Im Rahmen der Kartierungen sind kleine Handbohrungen notwendig, stellenweise auchAufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben. Die vom Geologischen Dienst NRW beauftragtenPersonen sind zur Vornähme der genannten Außenarbeiten berechtigt zum Betreten vonGrundstücken, auch ohne vorherige Anmeldung. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehendeSchäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die durchDienstausweise mit Lichtbild sich ausweisenden Beauftragten des Geologischen Dienstes NRWwerden auf die landwirtschaftlichen Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstückeweitgehend Rücksicht nehmen.
Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei ihrenAufgaben zu imterstützen.
*) Richtlinien über die Durchfllhnmg land- und forstwülschaftlicher Standortuntersuchungen und deren Anwendung inUmweltschutz, Raumordnung, Land- und Forstwirtschaft (Gem. RdErl. d. Mmisteriums für Umwelt, Raumordnimgund Landwirtschaft-IIIB-335-8583-u. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie undVerkehr - 313-66-75 - v. 5.9.1997).
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Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen - Landesbetrieb
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Wir sind die geowissenschaftliche Einrichtung des LandesNordrhein-Westfalen. Seit mehr als 60 Jahren erheben wirgeowissenschaftliche Informationen im gesamten Bundes-land, bereiten sie auf und machen sie für die Praxis nutz-bar. Es sind Basisinformationen für die Sicherung einesgesunden Lebensraums, für dessen nachhaltige Entwick-lung wir uns einsetzen. Sie sind die Grundlage für unserumfassendes Beratungsangebot zu den Themenfeldern
Geologischer Dienst NRW
Geologie, Boden, Gesteinsrohstoffe, Grundwasser, geophysikalische und geotechnische Untergrundeigenschaften,oberflächennahe und tiefe Geothermie sowie Endlagersuche für radioaktive Abfälle. Wir ermitteln Daten zur Risi-kovorsorge bei Gefahren, die vom Untergrund ausgehen, und betreiben das landesweite Erdbebenalarmsystem.Unsere Erkenntnisse stellen wir der Politik und Verwaltung, der Wirtschaft und den Bürgerinnen zur Verfügung -digital oder analog durch Karten, Daten und Schriften. Viele dieser Informationen sind über unsere Onlinediensteund Datenportale frei zugänglich.
Bodenkartierung zur forstlichen Standorterkundung2020 wird der Geologische Dienst im Raum Lippetal/ Benninghausen/Lippstadt Bodenuntersuchungen in den Wäldern durchführen. Die Arbei-ten umfassen' Sondierungen (Handbohrungen) bis maximal 2 m Tiefe.Stellenweise werden auch Aufgrabungen angelegt, aus denen Bodenpro-ben entnommen werden. Die Ergebnisse finden Eingang in Bodenkarten,die detaillierte Informationen zu den Wasser- und NährstoffverhältnissenderWaldböden sowie zur Durchwurzelbarkeit des Untergrundes liefern.Die Arbeiten sind Teil der forstlichen Standortkartierung, die vom Landes-forstgesetz für sämtliche Wälder des Landes vorgeschrieben ist und seitvielen Jahren in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird.
BodenkundlicheLandesaufnahme2020
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Beurteilung der Bodeneigenschaften durchden Geologischen Dienst NRW
Der Grundgedanke der forstlichenStandortkartierung ist: Stabile Waldbe-stände entstehen nur dort, wo die Bäu-me optimal an die lokalen Boden- undWasserverhältnisse, das Klima unddas Relief angepasst sind. Sie könnendann am ehesten Trockenperioden,Stürme, Luftverunreinigungen, Schäd-lingsbefall und andere widrige Um-wettbedingungen verkraften und mög-lichst gute Erträge liefern.In Anbetracht des zu erwartenden Kli-mawandels kommt der forstlichenStandortkartierung eine besondere Be-deutung zu.
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Eine Liste der Verfahren finden Sie unter https://www.gd.nrw.de/bo_eb.htmDie Untersuchungen werden im Auftrag des Landesbetriebes Wald und Holz NRW durchgeführt. Die Untersu-chungsergebnisse dienen als Grundlage für die forstliche Beratung und für die sachgerechte Prüfung und Durch-führung von Erst- und Wiederaufforstungen.
Unterstützen Sie bitte die Arbeiten des Geoloaischen Dienstes! Sie dienen auch Ihren Interessen!
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Geologischer Dienst Nordrhein-WestfalenDe-Greiff-Straße 195 • D-47803 KrefeldFön: 02151 897-0 • Fax: 02151 897-505E-Mail: [email protected]: www.gd.nrw.de Geologischer Dienst NRW
Ihre bodenkundlichen Kontaktpersonen
Bodenkundliche Landesaufnahme / KartierungDipl.-Geogr. Stefan HenscheidFon:+49(0)2151 897-484
Fachinformationssystem BodenkundeDipl.-lng. agr. Dr. Heinz Peter SchreyFon:+49(0)2151 897-588
Beratung Landes- und Regionalplanung,BodenschutzDipl.-Geogr. Stefan MiaraFon:+49(0)2151 897-380
Im Rahmen ihrer Arbeiten sind die Beschäftigten desGeologischen Dienstes NRW berechtigt, Grundstü-cke zu betreten und die notwendigen Arbeiten vorzu-nehmen. Auf forstliche und landwirtschaftliche Be-lange und die Nutzung der Grundstücke wird soweitwie möglich Rücksicht genommen. Falls dennochdurch die Arbeiten Schäden entstehen, werden diesenach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungenersetzt.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nichtalle Waldbesitzer*innen persönlich über die Kartie-rung informiert werden können. Kreise, Gemeindenund das zuständige Regionalforstamt erhalten vorAufnahme der Geländearbeiten schriftliche Benach-richtigungen.
Ihre Kontaktpersonen vor OrtM. Sc. Steffen MeierFön: +49 (0) 2151 897-366
+49(0) 17674710067Kartenausdruck
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Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Hörstel. Es werden alle Wälder mit mehr als 1 Hektar Fläche bodenkundlich aufgenommen.Topographische Grundlage: © Geobasis NRW