Health Insurance Days 2012
Dr. Heinz Locher, Präsident des Vorstandes der ASK
Krankenversicherungspolitik aus liberaler Sicht
Überzeugung, dass marktwirtschaftlich ausgestaltete Wirt- schaftsordnungen innovativer und leistungsfähiger sind als planwirtschaftlich ausgestaltete
Koordination von Produktion und Konsum durch das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage auf Märkten (Preismechanismus, Wettbe- werb)
Eingehen auf die Präferenzen von Konsumentinnen und Konsumenten,
Liberale Sicht
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Überzeugung, dass marktwirtschaftlich ausgerichtete Ordnun- gen ihre Vorteile gegenüber planwirtschaftlich ausgerichteten Ordnungen auch im Gesundheitssystem zur Geltung bringen
Einsicht, dass Gesundheitsmärkte im Unterschied zu andern Märkten insbesondere aus sozialpolitischen Gründen in Teil- bereichen einen höheren Reglementierungs- und Regulierungs- bedarf haben (Gesetzgebung und deren Umsetzung durch die Regulierungsorgane)
Wie soll ein Gesundheitssystem aus liberaler Sichtausgestaltet sein?
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It is our strong belief that the market economy is the best mechanism for creating prosperity. (…)
For markets to work best, however, freedom of enterprise must be com-plemented by appropriate rules. That is why we have always favoured intelligent banking regulation, strong corporate governance rules and effective competition policy.
The Financial Times, April14/April 15 2012http://www.ft.com/intl/cms/s/0/5e105704-855f-11e1-a75a-00144feab49a.html#axzz1s5dVNFBI
Wie soll ein Gesundheitssystem aus liberaler Sichtausgestaltet sein?
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Zwei Grundmodelle für die Ordnung von Gesundheitssystemen
- Bismarck Soziale Pflichtversicherung – verschiedenste Ausgestaltungsformen - prämienfinanziert – Mehrzahl von im Wettbewerb stehenden Leis- tungserbringern und Krankenversicherern
- Beveridge-Modell Grundlage des britischen National Health Service, steuerfinanziert zentrale Organisation mit Binnendifferenzierung
Bismarck oder Beveridge?
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Orientiert sich am Bismarck‘schen Modell
Allerdings sehr starke Einschränkung der marktwirtschaftlichen Gestaltungselemente durch planwirtschaftliche Regelungen (=> hybrides System)
Unklare Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen
„Geburtsgebrechen“ mit fatalen Folgen: Einbettung ins öffent- liche Recht
Die Grundordnung des KVG
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Der hybride Charakter des schweizerischen Gesundheitssystems(Vermischung von markt- und planwirtschaftlichen Elementen)
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Staats-/Planwirtschaftlich MarktwirtschaftlichSpitalplanung Vielzahl zugelassener Leistungser-
bringer mit unterschiedlichen Rechtsformen
Kontrahierungszwangweitgehende Nichtanwendung des Kartellgesetzes im OKP-Bereich
Vielzahl zugelassener Krankenversi-cherer
Vorgaben zur Leistungsfinanzierung Prämien- und Tarirfgenehmigung
Freie Wahl der Leistungserbringer (mit Ausnahmen)
Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Medika-mente
Umverteilung jung-alt durch Ein-heitsprämie für Erwachsene
Der hybride Charakter des schweizerischen Gesundheitssystems(Vermischte Zuständigkeiten des Kantone und des Bundes im Gesundheitsbereich)
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Kantone BundVersorgungsverantwortung im ambulanten und stationären Bereich
Regelung der Kranken- und der Unfallversicherung
Mitwirkung bei der Leistungs-finanzierung im stationären KVG-Bereich
Schutz der Gesundheit: Heilmittel, Betäubungsmittel, Lebensmittel, Epidemien usw.
Träger der Universitäten / medi-zinischen Fakultäten
Strahlenschutz, Transplantationen, Berufsbildung
Träger der Universitätsspitäler (mehrheitlich)
Der hybride Charakter des schweizerischen Gesundheitssystems(Die Mehrfachrollen der Kantone im Spitalbereich)
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Instrument Grundlage hoheitlich Eigentümer Finanzierer Bemerkungen
Versorgungsplanung KVG 39 x
Leistungsaufträge KVG 39 x
Genehmigung von Tarifverträgen
KVG 46 x
Einwirken auf Konkurrenten
x Leistungsauf-träge
Trägerschaft, Wahl Führungsorgane
x je nach Rechtsform
Vorbehalt strategi-scher Entscheide
x Standorte, Outsourcing
Co-Finanzierer stationär
KVG 49a x
Gemeinwirtschaft-liche Leistungen
KVG 49 x
FAZIT 1: Die real existierende Wirtschaftsordnungim schweizerischen Gesundheitssystem
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Institutionalisierter Masochismus, angereichert mit Foulspielern (Preisüberwacher) und rein destruktiven Spielstrategien einzelner Akteure (Exponenten der GDK), von denen einzelne die Schiedsrichter gleich selber und natürlich zu ihren Gunsten wahrnehmen (einzelne Kan-tone)
Strafverschärfung aus liberaler Sicht durch den Kraken „Oeffentliches Recht“ und dessen Exponenten
Die Verschärfung der ordnungspolitischen Ungereimt-heiten durch das öffentliche Recht
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„Öffentliches Recht regelt, im Gegensatz zum Privatrecht, die Beziehungen des einzelnen Bürgers zum Staat und den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt sowie das Verhältnis der Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. der Träger öffentlicher Gewalt zueinander. „
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/oeffentliches-recht-stext.html (abgelesen am 18.3.2012)
Diese breit gefasste Definition wird durch Behörden und Ge-richte in extensivster Weise ausgelegt und umklammert das Gesundheitssystem wie ein Tintenfisch mit unzähligen Armen
Exkurs: Tintenfische
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Tintenfische gehören zu den wirbellosen Weichtieren und sind Kopf-füssler mit acht oder zehn Armen.
Sie sind ausnahmslos Räuber, und die meisten sind äußerst schnelleSchwimmer, die es mit jedem Fisch aufnehmen.
Sie haben ein gut ausgebildetes Gehirn, sind intelligent und lernfähig.
Bei Erregung und Gefahr können sie blitzschnell ihr Farbkleid wech-seln und sich so tarnen oder ihre Feinde abschrecken.
Grossen Effekt erzielen sie im Gefahrenfall durch das Ausstoßen eines dunkelfarbigen Sekrets, der „Tinte“. In ihr verbergen sie sich entweder selbst oder sie hüllen ihren Feind in diese dunkle Wolke (irritieren z. T. damit auch den Geruchssinn des Gegners) und verschwinden.
aus: http.//www.tintenfischinfo.de/pdf/TINTENFISCH.pdf (abgelesen am 18.3.2012)
Das Elend mit dem öffentlichen Recht
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Die integrale Unterstellung des Gesundheitssystems unter das öffent- liche Recht ist weder notwendig noch zielführend.
Entgegen der vorgetragenen Definition fallen gemäss einschlägigen Lehrmeinungen, Gutachten und Gerichtsurteilen auch Beziehungen unter Privaten darunter, z.B. die Inanspruchnahme eines Privatspitals durch einen Patienten oder die Vergabe von Bauaufträgen durch Pri- vatspitäler (mit einem Listenplatz) an private Unternehmungen.
Das Elend mit dem öffentlichen Recht
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Die Krankenversicherer sind in besonderes fataler Weise von diesem totalitären Anspruch betroffen, gelten sie doch nach offizieller Lehr- meinung als (aus der Verwaltung ) ausgelagerte Vollzieher öffentlicher
Aufgaben.
Dies schränkt ihre Möglichkeiten, flexibel im Interesse von Versicher- ten und Patientinnen und Patienten zu handeln, in erheblichem Masse ein, ohne dass dadurch ein anderweitiger Nutzen geschaffen würde.
Die Terminologie des öffentlichen Rechts, von der auch Versicherte, Patientinnen und Patienten betroffen sind, ist umständlich, fern der Alltagssprache und zunehmend esoterisch. Die Begriffssysteme er- erinnern an Glasperlenspiele.
Das Elend mit dem öffentlichen Recht
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Hermann Hesse 1877 – 1962)Schriftsteller, Maler, Nobelpreisträger
Das Glasperlenspiel, Roman
„Die genauen Regeln dieses Spiels werden nur angedeutet und sollen so kompliziert sein, dass sie nicht einfach zu veranschaulichen sind. Das Spiel hat bereits quasirituellen Charakter angenommen; Ziel scheint es zu sein, tiefe Verbindungen zwischen anscheinend nicht verwandten Themengebieten herzustellen. „
http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Glasperlenspiel, abgelesen am 18.3.2012
FAZIT 2: Das Gesundheitssystem in der Zange
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Die negativen Folgen der ordnungspolitischen Verlotterung des schweizerischen Gesundheitssystems werden durch die methodischen und terminologischen Glasperlenspiele der Öffentlichrechtler noch verstärkt
Das Gesundheitssystem ist im Begriff, an diesem Zangenangriff zu ersticken, zumindest droht eine zunehmende Paralysierung – aus liberaler Sicht ein Debakel
Aufruf zur Reform: Eine herkulanische Arbeit ist zu tun
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Die Aufgabe:
Schaffen der Vorausssetzungen, um auch im schwei-zerischen Gesundheitssystem – unter Beachtung seiner Spezifitäten – marktwirtschaftliche Lösungen mit den damit verbundenen Vorzügen herbeizuführen – eine herkulanische Aufgabe
Exkurs: Herkules
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12 Arbeiten – Nr. 6: Vertreibung der stymphalischen Vögel (= Etatisten aller Art?!)
Die stymphalischen Vögel besaßen eiserne Schnäbel, Klauen und Flügel und konnten damit sogar die Rüstungen der Krieger durchdringen. Zusätzlich konn-ten sie ihre metallenen Federn wie Pfeile gezielt auf ihre Opfer abschiessen. Die Stymphaliden wüteten unter den Menschen und Tieren Arkadiens.
Herkules bekam die Aufgabe, diese Ungeheuer zu vertreiben. Dazu erhielt er von Athene zwei große metallene Klappern. Mit deren Hilfe konnte er die offenbar schreckhaften Vögel aufscheuchen. Anschließend war es ihm ein Leichtes, sie einzeln mit seinen vergifteten Pfeilen zu töten. (…) Nachdem er die meisten Un-geheuer getötet hatte, floh der Rest und ward nicht mehr gesehen.
Nach Wikipedia, abgelesen am 14.4.2012
Die Reform muss alle Bereiche des Gesundheitssystems umfassen
Der Krankenversicherung und den Krankenversicherern kommt dabei eine Schlüsselrolle zu
Die Krankenversicherer sind heute noch stärker in der Rolle des Gulliver als der des Herkules
Eine herkulanische Arbeit ist zu tun
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Aufruf zur Reform: Eine herkulanische Arbeit ist zu tun
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Neugestaltung der regulatorischen Randbedin-gungen
Generell: - Befreiung der Krankenversicherer aus den Klauen des öffentlichen Rechts
Kurzfristig:- Einräumen einer Beschwerdelegitimation für die Krankenversicherer gegen Preisfestlegungen auf der Spezialitätenliste- Einräumen einer Beschwerdelegitimation für die Krankenversicherer gegen kantonale Spitallisten
Aufruf zur Reform: Eine herkulanische Arbeit ist zu tun
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Verhinderung weiterer Fehlregulierungen
Bedrohungen:
- KVAG- Bemühungen zur noch weitergehenden Trennung des Grund- und des Zusatzversicherungsgeschäfts- Tendenz zum Kostenausgleich anstatt eines vernünftigen Risikoausgleichs - Vermeidung des Todesstosses Einheitskasseninitiative
Aufruf zur Reform: Eine herkulanische Arbeit ist zu tun
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Preise spiegeln Knappheiten
Kernstück eines liberalen Krankenversicherungssystemssind Tarifverträge
Mit Tarifverträgen werden zwischen den Tarifparteien Preise für Leistungen und Güter vereinbart. Diese Preise spiegeln Knapp-heiten und ermöglichen die Abstimmung von Angebot und Nachfrage
Jeder unnötige Eingriff in diese Signalfunktion der Preise* führt zu Fehlinformationen über Knappheiten und damit zu einer fehlenden Übereinstimmung zwischen Angebot und Nachfrage
* z.B. die mutwilligeTariffestlegung durch einen Kanton bei laufenden Verhandlungen
Versicherungsgeschäft (im engeren Sinne) -Versicherung der wirtschaftlichen Folgen von Krankheit (und Unfall) nach dem Versicherungsprinzip (Beziehung zwischen Risiko und Prämie) - innovative Versicherungsprodukte im Grund- und Zusatzversicherungs- bereich - ausgezeichnete Servicequalität
Leistungseinkauf - Verträge mit Leistungserbringern - spezielle Beziehungen zu „preferred providers“ - Rechnungskontrolle (1 Mia p.a. = 5% Prämieneinsparung)
Eine herkulanische Arbeit ist zu tun Der Wertschöpfungsbeitrag der Krankenversicherer
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Mitgestaltung des Gesundheitssystems - Einflussnahme auf Versorgungsstrukturen im Interesse ihrer Versicherten insbesondere durch die Gestaltung ihrer Leistungseinkaufsverträge
Eine herkulanische Arbeit ist zu tun Der Wertschöpfungsbeitrag der Krankenversicherer
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Die gute Nachricht: Die ASK ist bereits im Einsatz!