Information
zur
GAP Reform 2005im Saarland
GAP-Reform 2005Wichtige Elemente der EU-Agrar-Reform
Entkopplung der AusgleichszahlungBindung der Ausgleichszahlung an neue
Kriterien – CROSS COMPLIANCE19 EU-Verordnungen und Richtlinien„Gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen“Dauergrünlanderhaltung
Kürzung der Ausgleichszahlungen – Modulation“
Änderung bei der EU-Marktordnung MILCHWegfall der Roggenintervention
Welche Beihilfen werden entkoppelt ?
• Flächenbeihilfe für Getreide, Silomais, Ölsaaten, Stilllegung (Ackerkulturen)
• Tierprämien, Ergänzungszahlungen und Extensivierungsprämie
• Milchprämien• Beihilfen für Trockenfutter(50%), Kartoffelstärke(40%),
Saatgut, Tabak, Hopfen, Oliven, Baumwolle• Zahlungen für Reis, Hartweizen, Hülsenfrüchte,
Schalenobst
Nationale Entscheidungsspielräume
•Beginn der Entkopplung 2005, 2006,2007
•Teilkopplung der Direktzahlungen(Tierprämien, Ackerbau)
•Regional-/Kombi-Modell:Berechnung der Zahlungsansprüche nach regionalen Durchschnitten(2005) statt nach betriebsindividuellen Situation(2000-2002)
•Verwendung der ModulationsmittelNationale Entscheidung bis 1. August 2004
Entscheidung in Deutschland
• Vollständige Entkopplung
• Ab 2005
• Mit einem Kombi-Modell
KombimodellEntkoppelte Direktzahlung
Ackerbau EntkoppelteTierprämien
Entkoppelte Milchprämie
Regionale Verteilung Betriebsindividuelle Verteilung
Ackerland Stilllegung Dauergrünland
ZahlungsAnspruch
je ha
ZahlungsAnspruch
je ha
ZahlungsAnspruch
je ha
Zusammensetzung der Komponenten
Regionale Komponente BetriebsindividuelleKomponente
(„Top-ups“ oder BIBs)
PrämienAckerkulturenSaatgutStärkekartoffeln (75%)Hopfen
GroßrinderSchlachprämie ErgänzungsbetragExtensivierungsbetrag (50%)
•Mutterkuhprämie•„Bullenprämie“•Kälberschlachtprämie•Mutterschafprämie•Extensivierungsbetrag (50%)•Milchprämie(2005)•Trockenfutterprämie(Teilw.)•Stärkekartoffelpr.(teilw.)•Tabakprämie (teilw.)
Ackerland
Dauergrünland
Im Bezugszeitraum 2000 – 2002
Verteilung der EU-Mittel
Gesamt EU-Mittel Deutschland
Abzgl. 1% für nationale Reserve (Härtefälle)
Verteilung der EU-Mittel an die Bundesländer
EU-Mittel im Saarland
Abzgl. Betriebsindividueller Beträge (BIB)
EU-Mittel zur Verteilung auf Acker (incl. Stilllegung) und Grünland
im Verhältnis 1 : 0,1975(Saarland)
Kalkulatorische Flächen-Grund-Beträge
Land Ackerprämie
€/ha
Grünlandprämie
€/ha
Saarland 296
(338 – 263)
57
(14 – 90)
Rheinland-Pfalz 288 50
Bundesdurch-
Schnitt
301 79
Zuteilung der betriebsindividuellen Zahlungsansprüche
• Maßgeblich für die Zuteilung ist
Betriebsindividuelle Komponente aus dem Bezugszeitraum 2000 – 2002
Fläche im Antrag 2005 getrennt nachAckerland (Status 2003)StilllegungGrünland (Status 2003)
Berechnung der Zahlungsansprüche
Anzahl Prämie €/Tier Betr. Betrag €Mutterkühe 20 200 4000Extensivierung Mutterkühe 20 50 1000
Bullenprämie 5 210 1050Extensivierung Bullen 5 50 250Summe Betrieb.ind. Betrag 6300
Flächenumfang: ha Grundbetrag €/haBetr.indv.
Betrag €/haZahlungsanspruch
€/haAcker 5 296 158 454
Grünland 35 57 158 215Summe Fläche 40
„Gleitflug“ in die regionale Einheitsprämie
0
50
100
150
200
250
300
350
400
2009 2010 2011 2012 2013
Acker
Grünland
Vorauss. Einheitsprämie:
Saarland:265 € Rheinland-Pfalz: 280 €
• Schlachtprämie (80 €) für wbl. + ml. Tiere Bullenprämie (210 €) für ml. Tierebis 31.12.2004 geschlachtet
• Antrag bis 28.02.2005
• Ausnahmeregelung zur „Bullenprämie“
• Schlachtung 2005 bis voraus. 28.02.2005
• Antrag bis 15. 4. 2005
Antragstellung 2005
Antragstellung 2005
Sammel-Antrag (Antrag Agrarförderung)
Flächen-Nachweis
Mitteilung der betriebsindividuellen Beträge (BIB-Mitteilung)
BIB-Mitteilung
Berechnung des betriebsindividuellen Betrages aus
• Durchschnitt der Zahl der Prämien-Tiere 2000 -2002 multipliziert mit
• Prämienbetrag je Tier für 2002
Antragstellung 2005
Sammel-Antrag• Antrag auf Zuteilung der
Zahlungsansprüche• Antrag auf Auszahlung der
Betriebsprämie• Härtefall-Antrag• SAUM-Anträge• Antrag Ausgleichszulage
Antragstellung 2005
Flächen-Nachweis in Form• Luftbilder mit Schlägen
• Schlag (Flurstücks) -Liste mit Angaben über– Nutzung 2003 (Acker-Grünland-Dauerkultur)
– Nutzung 2005 (Kulturart)– Landschaftselemente
Antragstellung 2005
Landschaftselemente• Hecken und Feldgehölze• Baumreihen u. Einzelbäume• Feldraine• Trocken- und Natursteinmauern,
Lesesteinwälle, Felsen, Steinriegel• Feuchtbereiche, -biotope, Tümpel,
Dolinen, Sölle
Antragstellung 2005
Stilllegung 2005
• Stilllegungssatz regionalisiertSaarland: 8,64 %Rheinland-Pfalz:8,17 %
• Kleinerzeugergrenze: 24,30 ha (RP:23,56 ha)
• Basis Gesamte Ackerfläche 2005
• Stilllegung in jedem Bundesland
• Anforderung an Stilllegungsflächen
Berechnung der Kleinerzeugergrenze
• Max 92 Tonnen Getreideertrag
• Getreideertrag des Betriebes =Stilllegungsfähige AF * reg. Ertrag * Koeffizient (Stilllegungssatz)
• BSP: 13 ha(SL)*4,38t*0,864= 49,19 t 11 ha(RP)*4,78*0,817= 42,95 t 92,14
Antragstellung 2005
Antrag auf Zuteilung der Zahlungsansprüche
Antrag auf Auszahlung der Betriebsprämie
Mitteilung der betriebsindividuellen Beträge
„Aktivierung“ der Zahlungsansprüche durch Nachweis und Nutzung der Flächen
Zahlungsansprüche
• Zuteilung bis 31.12.2005
• Handelbar in einer Region mit/ohne Fläche befristet/dauerhaft ab 2006
• Auszahlung der Betriebsprämie ab 1.12.2005 bis 30.06.2006
Übertragbarkeit von Zahlungsansprüchen
• Übertragung bei Vererbung oder vorweggenommene Erbfolge
• Nur innerhalb eines Bundeslandes (Region)
• Verkauf mit/ohne Fläche• Verpachtung nur mit Fläche• Übertragung ohne Fläche, wenn im 1. Jahr mind. 80%
genutzt oder ungenutzte in nat. Reserve • „unbürokratische“ Abwicklung• Verwaltung über Zentrale Datenbank (ZID)
Voraussetzung für die Betriebsprämie
• Nutzung der Stilllegungsprämienrechte, sonst Wegfall aller Direktzahlungen
• Einhaltung von „Cross Compliance“ im Betrieb• Einhaltung „guter landwirtschaftlicher und
ökologischer Bedingungen• Einhaltung Grünlanderhaltungsgebot• Mindestinstandhaltung der Flächen• Fortführung der Tierhaltung nicht erforderlich
Sonderfälle bei der Erstzuteilung von Zahlungsansprüchen
• Härtefälle in Folgeaußergewöhnlicher Umständeund Höherer Gewalt
• Betriebe in besonderer Lage
„Echte Härtefälle“
• Todesfall des Betriebsinhabers
• Länger andauernde Berufsunfähigkeit
• Schwere Naturkatastrophe
• Unfallbedingte Zerstörung von Ställen
• Seuchenbefall des Tierbestandes
im Bezugszeitraum 2000 - 2002
Änderung des Bezugszeitraumes
Betriebe in besonderer Lage
• Übertragung verpachteter Fläche an potentielle ErbenBetriebsinhaber, die vor dem 15.Mai 2005 von einem die landwirtschaftliche Tätigkeit einstellenden oder verstorbenen Betriebsinhaber durch kostenlose Übertragung/Pacht für mind. 6 Jahre oder durch Vererbung/vorweggenommene Erbfolge einen Betrieb/Betriebsteil, der im Bezugszeitraum verpachtet war, erhalten
• Pacht oder Kauf von PachtflächenÜbernahme eines Betriebes/Betriebsteils zwischen 1.1.2003 und 15.5.2004 für mind. 6 Jahre, dessen Pachtbedingungen nicht geändert werden können
Betriebe in besonderer Lage
• Investitionen
bis 15.5 2004 auf der Basis vorliegender Pläne begonnenLiefernachweise über mind. 50% bis 15.4.2004Leistungen bis 15.5.2005 erbrachtNachweis einer gewissen Relevanz ( 1000 € bzw. 10%)unmittelbare Erhöhung der Produktionskapazität, nicht ausschließlich Maschinen, Geräte u. techn. EinrichtungenEinhaltung der Besatzdichten bei TiermaßnahmenPrämienrechte f. Mutterkühe bzw. –Schafe vorhandenBeibehaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu 50%
Betriebe in besonderer Lage
• Teilnehmer an SAUM - Umwandlungsflächen
• Umstellung der Milch-Erzeugung • Neueinsteiger nach 15.5.2005
landw. MindestqualifikationBegrenzte Zuteilung (50%, 30%)
• Milcherzeuger – Zuordnung verleaster Referenzmengen
Cross Compliance –Überkreuzverpflichtung von Förderrecht und
Fachrecht• Grundanforderung an die Betriebsführung
Einhaltung von EU-Verordnungen in nat. Rechtab 2005:
GrundwasserrichtlinieKlärschlammrichtlinieNitratrichtlinieVogelschutzrichtlinieFlora-Fauna-Habitat-RichtlinieTier-Kennzeichnungsrichtlinienab 2006: Richtlinien im Bereich Gesundheit von Mensch, Tier, Pflanzeab 2007: Richtlinien im Bereich Tierhaltung, Tierschutz
Cross ComplianceErhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen
Zustand
Bodenerosion:
Schutz des Bodens durch geeignete Maßnahmen
•Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung, Bodenbearbeitung
•Keine Beseitigung von Terrassen
Erhaltung der organischen Substanz (Humus) im Boden
•Standards für Fruchtfolgen•Behandlung von Stoppelfeldern
Erhaltung der Bodenstruktur durch geeignete Maßnahmen
Geeigneter Maschineneinsatz
Mindestmaß an landschafts-
pflegerischen Instandhaltungs-
maßnahmen und Vermeidung einer Zerstörung von Lebensräumen
•Schutz des Dauergrünlandes•Keine Beseitigung von Landschaftselementen•Vermeidung unerwünschter Vergetation •Mindestbesatzdichte und/oder andere geeignete Regelung
Landwirtschaftliche Betriebsberatung
• Einrichtung eines freiwilligen Systems zur Beratung in Fragen der Bodenbewirtschaftung und Betriebsführungzur Umsetzung
• der Grundanforderungen an die Betriebsführung und
• der Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand