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Page 1: Informationen zu den Abschlussprüfungen 2014

Informationen zu den Abschlussprüfungen 2014

HauptschulabschlussRealschulabschluss

Mo. 28.10.13 um 12.00 Uhr in der Aulafür alle 9. und 10. Klassen

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Rechtsgrundlagen

• Realschulverordnung vom 22.6.2007• Zeugnisverordnung vom 29.4.2008• Verordnung zur Änderung der

Schulartverordnungen vom 10.12.2009• Schulgesetz SH vom 24.1.2007, neu gefasst ab

4.2.2011• Gemeinschaftsschulverordnung vom 04.07.2011,

gültig ab 1.8.2011

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Zentrale Abschlussarbeiten • Schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und

Englisch mit zentraler Aufgabenstellung durch das Bildungsministerium für den HS- und RS-Abschluss

• 135 Minuten Arbeitszeit (Englisch 105‘)• In Englisch Aufgabenteil zur mündl. Sprachkompetenz (30‘)• Schüler/innen der 10. Klasse nehmen automatisch an der RS-

Abschlussprüfung teil• Zur Teilnahme an der Hauptschulprüfung in der 9. Klasse ist

eine Anmeldung beim Halbjahreszeugnisübergabegespräch (30./31.01.14) oder bis spätestens 7.2.14 erforderlich

• Wiederholer/innen der 9. Jahrgangsstufe können durch Beschluss der Zeugniskonferenz zur Teilnahme an der HS-Prüfung verpflichtet werden, wenn die Versetzung in die 10. Klasse gefährdet erscheint.

• Alle, die nicht an der Hauptschulprüfung teilnehmen, werden auf RS-Niveau benotet

• Teilnehmer/innen an der Hauptschulprüfung erhalten Vor- und Endnoten auf HS-Niveau

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Übergänge/Abgänge

• Am Ende der 9. Klasse:• Schüler/innen, die nicht an der Hauptschulprüfung teilgenommen

haben, steigen durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz in die 10. Jahrgangsstufe auf, wenn die Leistungen auf RS-Niveau in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend sind oder die Konferenz trotzdem eine erfolgreiche Mitarbeit erwartet.

• Entlassung aus der Schule mit oder ohne HSA: nur auf Antrag• Versetzung in die 10. Klasse: bei qualifiziertem HS-Abschluss

oder nicht mehr als eine nicht ausreichende Zeugnisnote auf RS-Niveau

• Wiederholung der 9. Klasse: nicht bestandener HSA oder keine Versetzung in 10. Klasse oder keine Entlassung beantragt

• Am Ende der 10. Klasse:• Ein qualifizierter RS-Abschluss berechtigt zum Übergang in die

gymnasiale Oberstufe• Nach erfolgloser Prüfung kann die Klassenstufe wiederholt werden• Entlassung nach zweimaliger erfolgloser Prüfung

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Mündliche Prüfung

• Jede(r) Schüler/in kann auf Antrag in bis zu 2 Fächern seiner Wahl mit Ausnahme der 1. Fremdsprache mündlich geprüft werden

• Die Antragstellung und die Auswahl des Prüfungsfaches obliegt bei Minderjährigen deren Eltern

• Der Prüfungsausschuss kann in bis zu 2 Fächern mündlich prüfen lassen, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass dadurch die Endnote verbessert werden kann

• Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung mit 2-4 Schülern durchgeführt, pro Teilnehmer sind 10-15 Minuten vorzusehen und 20-30 Minuten Vorbereitungszeit zu gewähren.

• Spätestens 7 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung werden den Schülern alle Vornoten und Prüfungsnoten mitgeteilt.

• Spätestens 5 Unterrichtstage vor der mündlichen Prüfung legt der Prüfungsausschuss die Prüfungsfächer fest.

• Spätestens 3 Unterrichtstage vor der Prüfung wird den Schülern die Entscheidung des Prüfungsausschuss mitgeteilt.

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Festlegung der Endnoten und Zuerkennung des Abschlusses

• In Deutsch oder Mathematik werden ggf. die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen zu gleichen Teilen in der Prüfungsnote berücksichtigt

• Kommt dabei keine glatte Note heraus, wird zugunsten des Schülers abgerundet (z.B. 2,5 ergibt Note 2)

• Bei der Festlegung der Endnoten ist das Verhältnis Vorzensur-Prüfungsnote zwei zu eins. Hier wird allerdings ab einer „5“ hinter dem Komma aufgerundet.

• Die Note der Projektarbeit hat den gleichen Stellenwert wie die anderen Fach- oder Kursnoten

• Die Noten aller Fächer und WPK der 9. und 10. Klasse sind für Mittleren Abschluss zu berücksichtigen

• Die Noten aller Fächer und WPK der 8. und 9. Klasse sind für den Hauptschulabschluss zu berücksichtigen

• Zuerkennung der Abschlüsse nur bei höchstens einer mangelhaften Note (5), die durch befriedigende (3) oder besserer Leistungen in einem anderen Fach auszugleichen ist

• Bei einer ungenügenden Note (6) kann der Abschluss nicht zuerkannt werden

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Qualifizierter Abschluss

• Notenschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens 2,4

• Notenschnitt in den übrigen Fächern mindestens 3,0

• Kein Fach oder WPK mit „ungenügend“ (6) Erforderlich für Hauptschulabschluss, um in die R

10 aufzusteigen, und für den Realschulabschluss, um in die gymnasiale Oberstufe aufzusteigen!

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Prüfung

• Krankmeldung nur vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben

• Unverzügliche Vorlage eines Attestes• Ausschluss von der Prüfung bei

Störung oder Täuschung bzw. Täuschungsversuch

• Versäumte oder unbearbeitete Prüfungsteile werden mit „6“ bewertet

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Prüfungstermine

• Mo. 05. – Mi. 07.05.14 : Sprachpraktischer Prüfungsteil Englisch (HS + RS)• M. 19.05.14 : Schriftliche Prüfung Deutsch (RS) Schriftliche Prüfung Mathematik (HS)• Mi. 21.05.14 : Schriftliche Prüfung Englisch (RS) Schriftliche Prüfung Deutsch (HS)• Fr. 23.05.14 : Schriftliche Prüfung Mathematik (RS) Schriftliche Prüfung Englisch (HS) • Fr. 06.06.14 : Abgabe aller Vornoten und schriftlichen Prüfungsnoten beim Schulleiter• Mi. 11.06.14 : Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten an die Schüler• Mo. 16.06.14 : Abgabe der Anträge zur mündlichen Prüfung, Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr)• Mi. 18.06.14 : Bekanntgabe der Prüfungsfächer und -termine• Mo. 23.06.14 : Mündliche Prüfungen HS- und RS-Abschluss, Sitzung des Prüfungsausschusses (13.30 Uhr)

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Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit....

....und viel Erfolg beim Abschluss!

www.ggs-schafflund.de


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