Investitionsfazilität
Jahresbericht 2003
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AKP-EU-Partnerschaftsabkommen von Cotonou
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Investitionsfazilität
Jahresbericht 2003
AKP-EU-Partnerschaftsabkommen von Cotonou
Die Resultate der Investitionstätigkeit des öffentlichen Sektors
waren jedoch zunehmend enttäuschend. Das in den 70er Jahren
viel versprechend aussehende Wirtschaftswachstum in Afrika
brach in den 80er und 90er Jahren ein, während die Auslands-
verschuldung der betreffenden Länder schneller wuchs als
deren Fähigkeit zur Bedienung der Schulden. Daraufhin begann
sich das Entwicklungsparadigma zu ändern. Der neue Ansatz
wies der Rolle des privaten Sektors als Hauptmotor des Wirt-
schaftswachstums ein größeres Gewicht zu. Es fand ein Um-
denken statt, das ausdrücklich berücksichtigte, dass Wachstum
und Entwicklung sich nicht ausschließlich auf eine staatliche
Planung stützen durften, sondern auch davon abhingen, dass
der private Sektor zu Investitionen ermutigt wurde.
Dies wiederum bedeutete die Anerkennung des Einflusses von
Marktkräften: Ein privatwirtschaftliches Unternehmen muss
wettbewerbsfähig sein, um zu überleben – eine Tatsache, der
bei öffentlichen Investitionen nicht immer Rechnung getragen
wurde. Dies war die Herausforderung, die bei der Gestaltung
der Investitionsfazilität zu bewältigen war. Eine Fortsetzung des
in der Vergangenheit praktizierten Ansatzes, der auf günstigen
Finanzierungsbedingungen und insbesondere auf Zinssubven-
tionen basierte, wäre inkonsistent in Bezug auf die notwendige
Marktdisziplin, würde er auf den privaten Sektor angewandt,
und könnte das Wachstum der einheimischen Finanzsektoren
in den AKP-Ländern negativ beeinflussen. Daher wurde be-
schlossen, die Investitionsfazilität als einen revolvierenden, zu
marktorientierten Bedingungen arbeitenden Fonds einzurich-
ten, bei dem die an den Fonds zurückfließenden Mittel wieder
in den AKP-Ländern investiert werden.
Dies wurde bereits im Cotonou-Abkommen selbst so festgelegt.
Die entscheidende Textstelle(1) lautet:
„Die Fazilität steht allen Wirtschaftszweigen zur Verfügung
und dient der Unterstützung von Investitionen privater und
nach kaufmännischen Grundsätzen betriebener öffentlicher
Einrichtungen, einschließlich der Einnahmen schaffenden wirt-
schaftlichen und technologischen Infrastruktur, die für die
Privatwirtschaft von entscheidender Bedeutung ist. Die Fazilität
• wird als Umlauffonds verwaltet und soll finanziell nachhaltig
sein. Für ihre Maßnahmen gelten marktorientierte Bedin-
gungen; Verzerrungen auf den örtlichen Märkten und die
Verlagerung privater Finanzierungsmöglichkeiten sind zu ver-
hindern;
• soll als Katalysator die Bereitstellung langfristiger örtlicher
Mittel fördern und Projekte in den AKP-Staaten für auslän-
Europäische Investitionsbank 2
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Ursprung und Aufgabe derInvestitionsfazilität
er Ursprung der Investitionsfazilität geht zurück bis ins Jahr 1997. Damals
wurde eine Folgevereinbarung für die vier Lomé-Abkommen vorgeschlagen,
die seit 1975 die Partnerschaft zwischen den AKP-Ländern und der Europäischen
Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten geprägt hatten. Die meiste Zeit dieser
22 Jahre wurden staatliche Investitionen in den produzierenden Sektor als das
wichtigste Instrument zur Förderung des Wirtschaftswachstums und – so die
Überzeugung – damit der Entwicklung betrachtet. Infolgedessen richtete sich die
Entwicklungshilfe der EU sowie aller übrigen Entwicklungsinstitutionen primär auf
die Unterstützung von Investitionen, die von der Regierung des Empfängerlandes
getätigt wurden.
D
(1) Anhang II des Cotonou-Abkommens, Artikel 3
Investitionsfazilität 3
dische private Investoren und Darlehensgeber attraktiv
machen“.
Die Formulierung „marktorientierte Bedingungen“ wurde
sorgfältig gewählt, um die Aufgabe der Investitionsfazilität
widerzuspiegeln, die darin besteht, zu Investitionen in
Situationen bereit zu sein, in denen Investoren des privaten
Sektors diesbezüglich zögerlich sind, und dadurch die Lücken
zu füllen, die von anderen Marktteilnehmern gemieden wer-
den. Dabei muss die Investitionsfazilität gewährleisten, dass die
Nutzung sich bietender Geschäftsmöglichkeiten im Einklang
mit den offensichtlichen Prüfungs- und Rechenschaftspflichten
steht, die mit der Verwaltung öffentlicher Mittel einhergehen.
In dieser Prämisse spiegelt sich auch die Einstellung wider, dass
es Investitionsmöglichkeiten in den AKP-Ländern gibt, die vom
privaten Sektor nicht genutzt werden – und zwar im Allgemei-
nen aus zwei Gründen. Zum einen wird das Investitionsrisiko,
insbesondere in Afrika, häufiger höher eingeschätzt, als es tat-
sächlich ist. Der afrikanische Kontinent leidet trotz des stetigen
Fortschritts in Bezug auf bessere Staatsordnungen und -struk-
turen und eine größere Transparenz sowie trotz des Wirt-
schaftswachstums, das viele Länder Afrikas in den vergangenen
zehn Jahren erneut erreicht haben, nach wie vor unter einem
schlechten Image. Zweitens werden die Kosten für die Beschaf-
fung präziser Informationen über Investitionsbedingungen und
-möglichkeiten in den AKP-Ländern von den meisten Akteuren
an den internationalen Finanzmärkten für zu hoch erachtet,
und es gibt scheinbar einfachere Alternativen in anderen Re-
gionen. Kurz gesagt: Es gibt erhebliche Investitionsmöglich-
keiten für die Investitionsfazilität, aber nur wenn sie bereit ist,
eine Führungs- bzw. begleitende Rolle für den privaten Sektor
zu übernehmen, anstatt diesem einfach zu folgen. Und dies
nicht nur im privaten Sektor. Die Investitionsfazilität finanziert
auch nach kaufmännischen Grundsätzen betriebene Einrich-
tungen und Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Sektors, die
für die Entwicklung des privaten Sektors von vitaler Bedeutung
sind.
Der Übergang von Lomé zu Cotonou war durch weitere wichti-
ge Veränderungen geprägt, nicht zuletzt von der neuerlichen
Unterstreichung der Menschenrechte und der Bekämpfung der
Armut – Ziele und Zielsetzungen, die von der internationalen
Gemeinschaft in den von den Vereinten Nationen beschlosse-
nen großen Entwicklungszielen („Millennium Goals“) zum
Ausdruck gebracht wurden. Die Investitionsfazilität widmet da-
her der breiteren Entwicklungswirkung der von ihr finanzierten
Investitionsprojekte besondere Aufmerksamkeit und unter-
stützt insbesondere solche, die nennenswerte soziale, ökono-
mische oder umweltbezogene Nutzeffekte haben.
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Die wichtigsten Fakten in der Zusammenfassung 6
Einleitung 7
Institutioneller Rahmen 8
Finanzinstrumente 9
Das Investitionsumfeld in den AKP-Ländern 10
Operationen im Jahr 2003 14
Kooperationspartnerschaften 18
Finanzausweise der Investitionsfazilität 19
Kosten und Erträge der Investitionsfazilität 20
Organisation und Personal 21
Bilanz zum 31. Dezember 2003 23
Anmerkungen zu den Finanzausweisen 24
Der Prüfungsausschuss 26
Bestätigungsvermerk der externen Abschlussprüfer 27
Adressen der EIB 29
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Inhaltsverzeichnis
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Europäische Investitionsbank 6
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Die Investitionsfazilität wurde im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens von Cotonou als
revolvierender, Risiken tragender Fonds mit einer Kapitalausstattung von 2,2 Mrd EUR unter der
Verwaltung der EIB eingerichtet.
Ihr Zweck besteht in der Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung durch Investitionen in den
privaten Sektor und die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln zu marktorientierten Bedingungen
für den privaten Sektor in den AKP-Ländern sowie durch die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln
für nach kaufmännischen Grundsätzen geführte öffentliche Körperschaften, insbesondere solche, die
für essenzielle wirtschaftliche Infrastruktureinrichtungen zuständig sind.
Die Investitionsfazilität ist seit dem 1. April 2003 rechtsgültig in Kraft.
Während der ersten neun Monate ihres Bestehens befanden sich 38 Projekte in der Prüfung und es
wurden Darlehen im Gesamtbetrag von 366 Mio EUR genehmigt, von denen neun im Gesamtbetrag
von 140 Mio EUR unterzeichnet wurden.
Bei vier dieser Projekte handelt es sich um regionale Operationen. Die restlichen fünf verteilen sich über
den gesamten afrikanischen Kontinent und zwar auf die Länder Burkina Faso, Kamerun, Mauretanien,
Mauritius und Sambia.
Sechs der neun Operationen dienen der Unterstützung des Finanzsektors in den betreffenden Ländern
bzw. Regionen – eines der wichtigsten Ziele der Investitionsfazilität.
Im Zuge der Vorbereitungen für das Management der Investitionsfazilität hat die EIB mit Blick auf die
Bewältigung dieser neuen Herausforderung ihr Personal aufgestockt und ihre Organisationsstruktur
angepasst.
Ende 2003 waren insgesamt 55 EIB-Mitarbeiter direkt mit Operationen in den AKP-Ländern befasst.
Gleichzeitig erarbeitete die Bank zusammen mit dem IF-Ausschuss und in Einklang mit dem Cotonou-
Abkommen eine Gesamtstrategie für die Investitionsfazilität und vereinbarte detaillierte operative
Leitlinien.
Nachdem die entsprechenden Vereinbarungen
und Vorkehrungen inzwischen in Kraft sind
und eine generelle Verbesserung der
wirtschaftlichen und politischen Lage in den
meisten AKP-Ländern erkennbar ist, blickt die
EIB hinsichtlich der künftigen Aktivitäten der
Investitionsfazilität mit Zuversicht ins Jahr 2004.
Die wichtigsten Fakten in derZusammenfassung
Investitionsfazilität 7
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Einleitung
ie Investitionsfazilität (IF) ist ein neuer Fonds, der zur Förderung der
Entwicklung des privaten Sektors und von nach kaufmännischen Grundsätzen
geführten öffentlichen Unternehmen in den 78(2) Ländern eingerichtet wurde, die die
Gruppe der AKP-Staaten (Afrika, Karibik und Pazifik) bilden. Sie wurde im Rahmen
des zwischen den AKP-Ländern und den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
geschlossenen Cotonou-Abkommens geschaffen und wird von der Europäischen
Investitionsbank (EIB) verwaltet, die ein entsprechendes Mandat erhalten hat. Das
Cotonou-Abkommen wurde am 23. Juni 2000 unterzeichnet und nach seiner
Ratifizierung trat die Investitionsfazilität mit einer anfänglichen Kapitalausstattung
aus dem 9. Europäischen Entwicklungsfonds in Höhe von 2,2 Mrd EUR am
1. April 2003 in Kraft. Der vorliegende erste Jahresbericht über die Aktivitäten der
Investitionsfazilität deckt daher den Neunmonatszeitraum vom Inkrafttreten der
Fazilität bis zum 31. Dezember 2003 ab.
D
Die Investitionsfazilität,
die für die Länder Afrikas,
der Karibik und des Pazifiks
bestimmt ist, wurde offiziell
am 2. Juni 2003 am Sitz der
EIB in Luxemburg von
Philippe Maystadt,
dem Präsidenten der EIB,
ins Leben gerufen.
S.E. Abdoulaye Wade,
der Präsident der Republik
Senegal, und David Mwiraria,
der Finanzminister Kenias,
der S.E. Mwai Kibaki, den
Präsidenten Kenias, vertrat,
nahmen als Ehrengäste
an der Zeremonie teil.
(2) Ursprünglich wurde das Cotonou-Abkommen von 77 AKP-Ländern unterzeichnet. Ost-Timor trat demAbkommen nachträglich bei und wurde das 78. Mitgliedsland. Die Republik Südafrika ist Unterzeichnerstaatdes Cotonou-Abkommens, nimmt jedoch nicht an der Investitionsfazilität teil. Kuba ist das 79. Mitglied derAKP-Gruppe, hat jedoch das Cotonou-Abkommen nicht unterzeichnet.
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Darüber hinaus hat die Bank 1,7 Mrd EUR
aus eigenen Mitteln für Darlehen in den
AKP-Ländern im Rahmen des Cotonou-
Abkommens zur Verfügung gestellt.
Weitere Einzelheiten zu den von der
Bank ergriffenen Maßnahmen zur effi-
zienten Erfüllung ihres Teils des Cotonou-
Mandats enthält der Abschnitt „Orga-
nisation und Personal“ dieses Berichts.
Im Rahmen dieses Mandats liegt die
Verantwortung für die Festlegung der
Politik und der generellen Ausrichtung
der Investitionsfazilität beim Direktorium
und beim Verwaltungsrat der Bank in en-
ger Abstimmung mit dem IF-Ausschuss.
Letzterer besteht aus Vertretern der
Mitgliedstaaten und der Kommission,
wobei das Sekretariat des Ausschusses
von der Bank zur Verfügung gestellt
wird. Tatsächlich spielt der IF-Ausschuss,
dessen Mitglieder von den Regierungen
der jeweiligen Mitgliedstaaten individuell
ernannt werden, eine Schlüsselrolle für
den Erfolg der Fazilität. Der Ausschuss hat
seine Arbeit bereits gegen Ende 2002 vor
Inkrafttreten der Investitionsfazilität auf-
genommen und ist bis Ende 2003 sieben
Mal zusammengetreten. In diesem Zeit-
raum erörterte und genehmigte er unter
anderem die operativen Leitlinien der
Investitionsfazilität(3) und nahm zu Fragen
im Zusammenhang mit Finanzinstru-
menten wie zum Beispiel Eigenkapitalbe-
teiligungen, Darlehen in Landeswährung,
Garantien und Kreditrisiken Stellung.
Eine der wichtigsten Aufgaben des IF-
Ausschusses, die sich in den genehmigten
operativen Leitlinien sehr deutlich wi-
derspiegelt, ist es, der Bank mit richtung-
weisenden Vorgaben bei ihren Bemü-
hungen zu helfen, ein angemessenes
Gleichgewicht zwischen zwei Haupt-
zielen zu halten, nämlich einerseits im
Sinne der Entwicklung der AKP-Länder
Risiken zu übernehmen, die andere
Marktteilnehmer normalerweise nicht in
Betracht ziehen würden, und anderer-
seits gleichzeitig eine finanzielle Nachhal-
tigkeit zu erreichen. Gemäß der in den
operativen Leitlinien enthaltenen Defi-
nition ist darunter zu verstehen, dass der
reale Wert der ursprünglichen Kapital-
ausstattung der Fazilität in Höhe von
2,2 Mrd EUR zu erhalten ist.
Institutioneller Rahmen
ls Manager der
Investitionsfazilität bringt
die EIB ihre beträchtliche
Erfahrung in der Vergabe von
Krediten an den privaten Sektor,
ihr detailliertes Wissen in Bezug
auf die AKP-Staaten und deren
Investitionsumfeld und die
langjährige Erfahrung ihrer
Mitarbeiter in der Beurteilung
der realen Risiken von Opera-
tionen in diesen Ländern ein.
A
(3) Diese und andere wichtige Dokumente zurInvestitionsfazilität können im Internet unterwww.eib.org/lending/acp/en/index.htm abge-rufen werden.
Sitzung des IF-Ausschusses
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Da der größte Zusatznutzen der Investi-
tionsfazilität in ihrer Fähigkeit zur Risiko-
übernahme liegt, werden die wichtigsten
dieser Finanzinstrumente – was den
Entwicklungseffekt, aber nicht notwendi-
gerweise den Gesamtumfang anbetrifft –
die verschiedenen Formen von nachran-
gigen und bedingten Darlehen, Quasi-
Eigenkapital (auch als „Mezzanine-
Finanzierung“ bezeichnet) sowie direkte
und indirekte Eigenkapitalinstrumente
sein. Der Beitrag dieser Entwicklungs-
finanzierungsinstrumente zur finanziel-
len Tragfähigkeit der Investitionsfazilität
insgesamt wird aber natürlich gerade
wegen ihres Charakters einige Jahre lang
nicht sichtbar sein.
Darüber hinaus werden wahrscheinlich
zwei relativ neue Risikoinstrumente den
Entwicklungseffekt der Investitionsfazili-
tät verbessern. Das erste besteht in der
Bereitstellung von Darlehen in der Lan-
deswährung des Empfängerlandes zu
Zinssätzen, die die Marktbedingungen in
diesem Land widerspiegeln, solange im
betreffenden Land relative makroökono-
mische Stabilität herrscht und der
Finanzsektor gut gemanagt wird. Mit
anderen Worten: Die Investitionsfazilität
übernimmt das Wechselkursrisiko der
Operation gegen eine Prämie, die in der
Differenz zwischen den Zinssätzen des
jeweiligen nationalen und des Euro-
Marktes enthalten ist. Da es in fast allen
AKP-Staaten unmöglich für einen Kredit-
nehmer ist, ein langfristiges Währungs-
Hedging oder eine sonstige Absicherung
des Wechselkursrisikos auf dem Markt zu
erwerben, erfüllen Operationen dieser
Art tatsächlich das Kriterium der
Schließung von Lücken dort, wo kein ent-
sprechendes Angebot auf dem Markt
vorhanden ist. Das zweite Instrument
sind Garantien in unterschiedlicher Form,
die ein effektives Mittel sein können, da
in einer wachsenden Zahl von AKP-
Ländern nicht ein absoluter Mangel an
finanziellen Ressourcen, sondern eine
mangelnde Fähigkeit zur Übernahme
von Risiken herrscht. Die Investitions-
fazilität wird diesen Bereich mit Vorsicht
angehen, wobei ein besonderer Schwer-
punkt auf der Bereitstellung von Garan-
tien unter Bedingungen liegen wird, bei
denen durch ebendiese Verfügbarkeit
die Entwicklung der nationalen Finanz-
märkte mittelfristig unterstützt werden
kann, beispielsweise durch die Übernah-
me von Underwriting-Verpflichtungen
oder von Garantien für inländische
Anleiheemissionen.
Darlehen in EUR
Darlehen in Landeswährung
Eigenmittel
Quasi-Eigenmittel
Auf andere starke Währungen als den EUR lautende Darlehen
Garantien
Finanzinstrumente
Im Abkommen von Cotonou sind außerdem die verschiedenen Finanzinstrumente
festgelegt, derer sich die Investitionsfazilität bedienen kann (4) und die in den
operativen Leitlinien weiter präzisiert wurden.
(4) Anlage II, Artikel 2
Die wichtigsten Finanzinstrumente
2003 genehmigte erste Operationen
Erste unterzeichnete Operationen (2003)
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Am bedeutsamsten ist jedoch, dass die
Investitionsfazilität in einer Zeit in Kraft
tritt, in der die Konflikte auf dem afrikani-
schen Kontinent weniger werden. Ende
2003 und erstmals seit über 50 Jahren wur-
den in keinem Land des afrikanischen
Kontinents bzw. de facto in keinem der
AKP-Länder größere kriegerische Ausein-
andersetzungen geführt (wobei der Süd-
Sudan unbestreitbar eine Ausnahme dar-
stellt). Zwar gibt es nach wie vor lokal be-
grenzte politische Konflikte, von denen
sich wie bisher einige wahrscheinlich ge-
waltsam entladen werden, doch erscheint
es angebracht, an dieser Stelle darauf hin-
zuweisen, dass Afrika derzeit eine Phase
des relativen Friedens in seiner Geschichte
durchlebt.
Gleichzeitig – und vielleicht zum größten
Teil auch dadurch bedingt – sind generell
wieder positive Wirtschaftswachstums-
raten und eine höhere finanzielle Stabilität
zu verzeichnen. Die Reformen, die im
Allgemeinen unter der Aufsicht von Welt-
bank und IWF erfolgten, zielten auf Markt-
liberalisierung und Haushaltsdisziplin ab
und haben die Geschäftsaussichten verbes-
sert sowie zu höheren Wachstumsraten
geführt. Darüber hinaus wurde die
Auslandsverschuldung tragbarer, was teil-
weise auf die Initiative für hoch verschul-
dete arme Länder (HIPC-Initiative) zurück-
zuführen ist. Darüber hinaus steigt derzeit
das allgemeine Bildungsniveau – auch
wenn eine allgemeine Grundschulbildung
noch in weiter Ferne liegt – und mit ihm
die Fähigkeit der öffentlichen Verwal-
tungen und privaten Unternehmen, ihre
Aufgaben und Aktivitäten effizient zu ma-
nagen. Letzteres ist für die Investitions-
fazilität besonders wichtig, da die EIB mehr
als andere Entwicklungseinrichtungen
schon immer großen Wert darauf gelegt
hat, dass das Eigentum am Projekt und das
Management des Projekts in den Händen
des Projektträgers bzw. Darlehensnehmers
selbst liegt, und insbesondere bestrebt ist,
einen wesentlichen Teil ihrer Mittel über
lokale zwischengeschaltete Institutionen
des Finanzsektors zu vergeben.
Trotz dieser allgemeinen Verbesserungen
ist jedoch die Lage in diesen Ländern wei-
terhin generell labil. Die Entwicklung der
meisten Volkswirtschaften wird von einer
begrenzten Absorptionskapazität (eine
Folge ihrer geringen Größe und/oder ihres
niedrigen Entwicklungsstands), einer
schlechten Infrastruktur und/oder einem
unzulänglichen Rechts- und Verwaltungs-
system behindert. Die Einschätzung der
Risiken und Chancen, insbesondere durch
ausländische Projektträger, ändert sich nur
langsam, was unter anderem daran zu
ersehen ist, dass der aus ausländischen
Das Investitionsumfeld in den AKP-Ländern
a eine generelle Beschreibung der AKP-Volkswirtschaften nur schwer möglich
ist, erscheinen einige wenige Anmerkungen über den Gesamtzusammenhang
angebracht, in dem die Investitionsfazilität tätig wird. Trotz enttäuschender
Rückschläge in Ländern wie Côte d’Ivoire und Simbabwe sind in den vergangenen
Jahren in zahlreichen AKP-Ländern Verbesserungen in Bezug auf die
Staatsordnungen und -strukturen, die freie Meinungsäußerung und die öffentliche
Transparenz zu beobachten.
D
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Direktinvestitionen stammende Mittelzu-
fluss nach Afrika den entsprechenden Ka-
pitalströmen in der restlichen Welt hinter-
herhinkt.
Eine detailliertere Analyse der Situation
nach Regionen zeigt, dass die wirtschaftli-
che Entwicklung der Länder in Westafrika
alles andere als gleichförmig verläuft, da
sie – vielleicht stärker als in den übrigen
AKP-Staaten – durch lokale Spannungen
und die mangelnde Stabilität der Regie-
rungen behindert wird. Einige Gebiete des
Friedens und des relativen Wachstums sind
jedoch übrig geblieben. Stabilisierungs-
und Strukturanpassungsmaßnahmen und
Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut
haben es über der Hälfte der 16 Länder er-
möglicht, einen Schuldennachlass im Rah-
men der Initiative für hoch verschuldete ar-
me Länder (HIPC-Initiative) zu erhalten. In
der Sahel-Region waren 2003 reiche
Regenfälle zu verzeichnen, die zu einer
Rekordernte an Produkten wie etwa
Baumwolle führten. Im Senegal, in Maure-
tanien und in Kap Verde bestehen gute
Wachstumsaussichten, wenngleich das
Ausgangsniveau niedrig ist. Dagegen ist
das Investitionspotenzial in den drei ande-
ren Ländern der Sahel-Zone nach wie vor
bescheiden. Allerdings könnte sich in Mali
und Burkina Faso eine Reihe von
Möglichkeiten ergeben, beispielsweise im
Strom-, Wasser- und Bergbausektor. In
Ghana und Nigeria tragen die unternom-
menen Anstrengungen zur Eindämmung
der Inflation und zur Konsolidierung der
Staatsfinanzen erste Früchte. Gleichzeitig
ist Nigeria als Sonderfall hervorzuheben:
Trotz der sozio-politischen Instabilität und
des unsicheren rechtlichen und regulatori-
schen Rahmens ist das Land die bei weitem
größte Volkswirtschaft der AKP-Länder
und verfügt über eine im Allgemeinen bes-
ser ausgebildete Bevölkerung. Das enorme
Potenzial Nigerias wird weiterhin in- und
ausländische Investoren anziehen, die be-
reit sind, das Risiko zu tragen.
Nach wie vor steht die Region jedoch noch
vor großen ungelösten Problemen. Die
Krise in Côte d'Ivoire, einstmals ein Eck-
pfeiler der Stabilität und des Wachstums,
ist weit von einer Lösung entfernt und ihre
Folgen sind in der gesamten Region spür-
bar. Die südlich des Senegal entlang der
Küste gelegenen Länder sind wegen ihrer
politischen Instabilität für private Inves-
toren nur von geringem Interesse, jedoch
werden Wiederaufbauprogramme die öf-
fentliche Investitionstätigkeit ankurbeln,
sofern der Friede sich als dauerhaft erweist.
Die 18 Länder Zentral- und Ostafrikas wei-
sen im Hinblick auf Größe, BIP pro Kopf,
natürliche Ressourcen sowie Beziehungen
zu Weltbank und IWF ein sehr uneinheitli-
ches Bild auf. Dreizehn von ihnen gehören
zu den am wenigsten entwickelten AKP-
Staaten. Viele leiden an den Folgen der
lang andauernden Krisen im Bereich des
Victoriasees, und die Marktbedingungen
sind in der gesamten Region schwierig,
wenn auch nicht überall in gleichem Maße.
Wachstum und wirtschaftliche Entwick-
lung werden weiterhin durch weit verbrei-
tete politische Spannungen und instabile
Verhältnisse, eine schlechte Verwaltung
und Infrastruktur sowie ein ineffizientes
Rechts- und Rechtsprechungssystem nega-
tiv beeinflusst.
Die Investitionsaussichten in den politisch
stabilen Ländern, in denen Fortschritte im
Privatisierungsprozess zu verzeichnen sind,
wie z. B. Kamerun und Gabun, erscheinen
ermutigend; dies gilt auch für Länder wie
Kenia oder Uganda, die sich traditionell
durch einen dynamischen Privatsektor aus-
zeichnen, oder auch für den Tschad, Äqua-
torial-Guinea und Sao Tomé, in denen die
steigenden Einnahmen aus der Erdölförde-
rung Investitionen in die wirtschaftliche
und soziale Infrastruktur begünstigen
dürften.
Dagegen sind die Aussichten in Ländern,
die sich in einer Übergangsphase befinden,
uneinheitlich. Das Ausmaß des Erfolges bei
der Erzielung eines makroökonomischen
Gleichgewichts und nachhaltigen Wachs-
tums wird dort vom Tempo der Reformen
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abhängen. Dies gilt insbesondere für
Äthiopien und Tansania, wo sich die
Aussichten verbessern könnten, wenn die
politische und wirtschaftliche Situation sich
künftig weiter stabilisiert. Auch Kongo, die
Demokratische Republik Kongo, Ruanda
und Sudan befinden sich in einer Über-
gangsphase, die für die Zukunft auf Ver-
besserungen hoffen lässt, nachdem in
jüngster Zeit wieder mehr politische
Stabilität und Demokratie erkennbar sind,
verstärkte Friedensbemühungen und Ver-
suche zur Normalisierung der Beziehungen
dieser Länder zur internationalen Gemein-
schaft unternommen werden und der
makroökonomische und politische Dialog
mit den Bretton-Woods-Institutionen und
der Europäischen Union wieder aufgenom-
men wurde.
Wesentlich weniger viel versprechend sind
die Aussichten in Eritrea, der Zentralafrika-
nischen Republik, Burundi und Dschibuti,
bei denen es sich um kleine, politisch insta-
bile Länder mit begrenzter Absorptionska-
pazität und einem ungünstigen wirtschaft-
lichen Umfeld handelt. Die schlechtesten
Aussichten überhaupt hat das von Kriegen
heimgesuchte Somalia.
In der Region Südliches Afrika und
Indischer Ozean sind die der Südafrika-
nischen Zollunion(5) angehörenden Länder
Botsuana, Lesotho, Namibia und Swasiland
traditionell durch eine eher besonnene
Wirtschaftspolitik gekennzeichnet. Sie
bieten alle ein für die wirtschaftliche
Entwicklung günstiges Umfeld, insbeson-
dere ein funktionierendes Rechtssystem
und eine relative gute Infrastruktur.
Botsuana und Namibia gehören zu den
reichsten AKP-Staaten, wobei ihre umfang-
reichen Bodenschätze (insbesondere Dia-
manten) zum relativ hohen Pro-Kopf-Ein-
kommen beitragen. Die weniger wohlha-
benden Länder Lesotho und Swasiland
stützen sich auf Wasser (Lesotho) bzw.
Zucker (Swasiland) als Einnahmequelle.
Beide Länder haben darüber hinaus Indus-
triezonen geschaffen, die im Vergleich zu
Südafrika immer noch einen komparativen
Vorteil aufweisen.
Die politische und wirtschaftliche Lage der
anderen Staaten der Entwicklungs-
gemeinschaft des Südlichen Afrikas(6) –
Angola, Mosambik, Malawi, Sambia und
Simbabwe – ist von größerer Unsicherheit
geprägt, wenngleich die Investitions-
aussichten in Mosambik und Sambia der-
zeit günstig sind. In den vergangenen zehn
Jahren wurde die wirtschaftliche Entwick-
lung Mosambiks erfolgreich vorangetrie-
ben. Die makroökonomische Politik war
solide, und es wurden hohe Wachstums-
raten erzielt. Trotz des enormen landwirt-
schaftlichen Potenzials ist das Land jedoch
weiterhin sehr arm. Sambia hat umfangrei-
che Bodenschätze, und die Regierung hat
über fast zehn Jahre hinweg durch wirt-
schaftsfreundliche Maßnahmen, die
Erschließung neuer Kupferminen und die
Diversifizierung der Wirtschaft in Bereiche
außerhalb des Bergbaus das jahrelange
wirtschaftliche Missmanagement korri-
giert. Der Schuldenabbau wird im Rahmen
der Initiative für hoch verschuldete arme
Länder (HIPC-Initiative) angegangen. Trotz
der Fülle an Bodenschätzen liegt Angolas
Wirtschaft völlig am Boden. Jedoch wird
der wirtschaftlichen Erholung nach dem
Ende des Krieges im Jahr 2002 von der
Regierung und der internationalen
Gemeinschaft Priorität eingeräumt. Mittel-
fristig könnte Angola daher interessante
Chancen bieten.
Malawi ist das ärmste Land in der Region,
hat wenig Bodenschätze und ist hoch ver-
schuldet, obwohl im Rahmen der HIPC-Ini-
tiative ein Schuldenerlass gewährt wird.
Simbabwe verfügt über wertvolle Human-
ressourcen und Bodenschätze, jedoch hat
die derzeitige Politik zu einem fast vollstän-
digen Zusammenbruch der Wirtschaft, der
Aussetzung aller Hilfe aus dem Ausland
und einem enormen Schwund des Ver-
trauens in die wirtschaftliche Zukunft des
Landes geführt. Eine wirtschaftliche Wie-
derbelebung dürfte nur gelingen, wenn
eine neue Regierung an die Macht kommt.
Ein wichtiger, für die gesamte Wirtschaft
im südlichen Afrika zu berücksichtigender
Faktor ist die starke Verbreitung von AIDS
in der Region. Aus den Prognosen über die
Sterblichkeitsraten in den nächsten zehn
Jahren geht hervor, dass AIDS sehr negati-
ve Auswirkungen auf die Produktions-
kapazität der Region haben wird.
Die wichtigsten Länder im Bereich des
Indischen Ozeans – Mauritius and Mada-
gaskar – unterscheiden sich im Hinblick
auf wirtschaftliche Entwicklung und
Wachstumsaussichten sehr stark voneinan-
der. Trotz der schlechten wirtschaftlichen
Aussichten in den 80er Jahren hat die um-
sichtige Wirtschaftspolitik Mauritius’ zu
guten Rahmenbedingungen für Unter-
nehmen, einem effizienten Rechtssystem
und einer funktionierenden Infrastruktur
geführt. Es entstanden erfolgreiche Indus-
triebetriebe, Finanzdienstleister und Tou-
ristikunternehmen im mittleren bis oberen
Marktsegment. Madagaskar dagegen
bleibt im Wesentlichen von der Subsistenz-
landwirtschaft abhängig, und es gibt nur
einige wenige Privatunternehmen in den
Bereichen Industrie (Textilien) und Agro-
industrie (Garnelen), die für den Export
produzieren. Die Präsidentschaftswahlen
Ende 2001 führten zu einer schweren und
langen Krise, die erst kürzlich beendet wer-
den konnte. Jetzt müssen der Wieder-
aufbau und die Modernisierung der Wirt-
schaft in Angriff genommen werden.
(5) SACU: Southern Africa Customs Union =Südafrikanische Zollunion
(6) SADC: Southern African DevelopmentCommunity = Entwicklungsgemeinschaftdes Südlichen Afrikas
Investitionsfazilität 13
Die Unterzeichnerstaaten des Abkommens
von Cotonou in der Karibik und im Pazifik-
raum sind über ein weites Gebiet verstreut,
weisen jedoch untereinander gewisse Ähn-
lichkeiten in Bezug auf die zu bewältigen-
den Herausforderungen hinsichtlich ihrer
Entwicklung auf, da es sich überwiegend
um kleine Inselstaaten mit einer nur sehr
schmalen Ressourcenbasis handelt. Durch
ihre geographische Lage in den gemäßig-
teren Klimazonen der Erde und dadurch,
dass sie von den wohlhabenderen Ländern
aus auf dem Luftweg relativ leicht zu
erreichen sind, stellt in vielen dieser
Länder der Fremdenverkehr auf gehobe-
nem Niveau einen großen Wachstums-
markt dar, der trotz der jüngsten kurzfris-
tigen Rückschläge aufgrund von Beden-
ken hinsichtlich der Sicherheit des
Luftverkehrs auch weiterhin Zuwächse
verspricht. Neben dem Fremdenverkehr
gibt es jedoch eine Reihe von Bereichen,
die ebenfalls das Potenzial zur Unter-
stützung der wirtschaftlichen Entwicklung
aufweisen. In der Karibik gibt es erhebli-
che Öl- und Gasvorkommen in Trinidad
und Tobago, Ölvorkommen in Surinam,
Entwicklungsmöglichkeiten in der Forst-
wirtschaft und der tropischen Landwirt-
schaft in Guyana, der Dominikanischen
Republik, Haiti und Belize sowie
große Bauxitlagerstätten in Jamaika und
Guyana. Auch Papua-Neuguinea im pazifi-
schen Raum verfügt über sehr große
Rohstoff- und Energievorkommen, und
die Pazifikregion insgesamt weist ein ho-
hes Potenzial im Fischereisektor auf, insbe-
sondere bei Arten wie dem Thunfisch, von
dem es dort reichliche Bestände gibt.
Verglichen mit 2002 hat die Wirt-
schaftstätigkeit in der Karibik im Jahr 2003
an Fahrt gewonnen, hauptsächlich auf-
grund der Erholung im Fremden-
verkehrssektor, nachdem die direkten
Auswirkungen der Terroranschläge in den
USA allmählich abklangen. Allerdings ge-
riet die größte und sich bislang am besten
entwickelnde Volkswirtschaft der Region,
die Dominikanische Republik, in massive
finanzielle Schwierigkeiten, die teilweise
auf ein langsameres Wirtschaftswachstum,
überwiegend jedoch auf die Zerstörung
des Vertrauens in den Unternehmens-
sektor nach der Aufdeckung eines großen
Bilanzskandals im Finanzsektor zurückzu-
führen waren. Zwar erhielt das Land
Unterstützung von der Weltbank, dem IWF
und der Interamerikanischen Entwick-
lungsbank, doch wird es eine Zeitlang dau-
ern, bevor es wieder an seine bis dato
gesunde wirtschaftliche Entwicklung wird
anknüpfen können. In der Pazifikregion
waren im Laufe des Jahres keine wesentli-
chen wirtschaftlichen Entwicklungen zu
verzeichnen, so dass sich das bisher zu
beobachtende relativ niedrige Wirtschafts-
wachstum wahrscheinlich fortsetzen wird.
A f r i k a • K a r i b i k • P a z i f i k • A f r i k a • K a r i b i k • P a z i f i k • A f r i k a • K a r i b i k • P a z i f i k
Europäische Investitionsbank 14
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Die ursprüngliche Kapitalausstattung der
Investitionsfazilität in Höhe von 2,2 Mrd
EUR ist genau doppelt so hoch wie das
Volumen der Risikokapitalmittel, die im
Rahmen des zweiten Finanzprotokolls
zum Vierten Abkommen von Lomé im
Auftrag der Europäischen Union von der
EIB verwaltet wurden. Darüber hinaus
machen der revolvierende Charakter des
Fonds, seine ehrgeizigeren Ziele in Bezug
auf die Unterstützung des privaten
Sektors und das größere Spektrum an
Finanzinstrumenten vorbereitende orga-
nisatorische Arbeiten in erheblichem
Umfang innerhalb der EIB erforderlich
(Einzelheiten hierzu siehe Seite 21). Unter
diesen Umständen war es unvermeidlich,
dass die eigentlichen operativen Aktivi-
täten in dem Neunmonatszeitraum vom
1. April bis zum 31. Dezember 2003 nur
langsam anliefen.
Operationen im Jahr 2003
us den Ausführungen zum
Investitionsumfeld in den
AKP-Ländern lässt sich
schlussfolgern, dass die
Investitionsfazilität in einem
relativ günstigen Moment in der
Entwicklungsgeschichte dieser
Länder eingerichtet wurde.
Die Herausforderung für die EIB
besteht darin, eine gute
strategische Ausrichtung und ein
effizientes Management
der Investitionsfazilität zu
gewährleisten, damit sich
bietende künftige
Entwicklungsmöglichkeiten
positiv genutzt werden können.
A Das Projekt Kansanshi Copper
Mine betrifft die Entwicklung
eines neuen Kupfer-Tage-
baus in Kansanshi (Sambia). In
einem durch Wettbewerb
gekennzeichneten Sektor mit
Projektträgern von hoher
Qualität, die leichten Zugang
zu Fremdmitteln haben,
erfolgte die Ko-Finanzierung
durch die Investitionsfazilität
in Form von nachrangigen
Fremdmitteln, die ein für die
Ziele der IF ideales Instrument
darstellen. Neben der Gewähr-
leistung von Steuer- und
Exporteinnahmen für die sam-
bische Volkswirtschaft trägt
dieses Projekt zur Entwicklung
der armen Nordwestregion
des Landes bei (Verbesserung
der Infrastruktur, Schaffung
von Arbeitsplätzen, Schulen
und Gesundheitseinrichtun-
gen).
Investitionsfazilität 15
A f r i k a • K a r i b i k • P a z i f i k • A f r i k a • K a r i b i k • P a z i f i k • A f r i k a • K a r i b i k • P a z i f i k
Dennoch begann bzw. wurde im Laufe des
Jahres der Prüfungsprozess für 38 Projekte
fortgesetzt, die für eine IF-Finanzierung in
Frage kamen, von denen 14 vom Verwal-
tungsrat der EIB genehmigt und neun im
Gesamtvolumen von 140 Mio EUR unter-
zeichnet wurden (vgl. die Liste auf Seite 17).
Bei den Projekten handelt es sich um fol-
gende:
Bei den Investitionen in die Aureos-
Fonds handelt es sich um Eigenkapital-
beteiligungen der Investitionsfazilität
an drei regionalen Teilfonds in Ost-
und West- bzw. im Südlichen Afrika
mit dem Ziel, Eigenkapital- und Quasi-
Eigenkapitalbeteiligungen an KMU zu
übernehmen, die ein hohes Potenzial
für profitables Wachstum aufweisen.
Dadurch sollen nicht nur Kapitalmittel
bereitgestellt, sondern auch die Mana-
gementfähigkeiten von KMU und
deren Kapazität gestärkt werden,
neue Investitionsprojekte durchzu-
führen und effizient zu betreiben. Die
Fonds werden von Aureos, einem
Jointventure von CDC und Norfund,
gemanagt werden.
Bei der Beteiligung an African Bank
Holdings, LLC, handelt es sich um eine
Eigenkapitalbeteiligung an einem Re-
gionalfonds, dessen Ziel es ist, die Kon-
trolle über im Privatisierungsprozess
befindliche Geschäftsbanken zu erlan-
gen, von denen viele umstrukturiert
wurden und nun kompetent geführt
werden, die aber weiterhin zu klein
sind, um für die großen internationa-
len Bankengruppen interessant zu
sein. Die Bedeutung dieser Operation
liegt in ihrem direkten Beitrag zur
Entwicklung und Stärkung der lokalen
Finanzmärkte und -institutionen.
Die Operation Burkina Faso Global
Loan II umfasst zwei Globaldarlehen in
Burkina Faso, von denen eines vier Ge-
schäftsbanken und das andere einer
Leasinggesellschaft gewährt wurde,
die mittel- und langfristige Finan-
Das Projekt EBTR besteht in
der Finanzierung von Aus-
rüstung für ein mauretani-
sches Bauunternehmen, damit
dieses für den Bau von
Straßen und anderen Infra-
strukturanlagen konkurrenz-
fähig wird. Da der inländische
Bankensektor keine langfristi-
gen Finanzierungsmittel zur
Verfügung stellen kann,
wurde dem Projektträger ein
IF-Darlehen in Landeswäh-
rung angeboten. Neben
einem direkten langfristigen
Beschäftigungseffekt für in-
ländische Arbeitskräfte erge-
ben sich aus diesem Projekt
durch die Verbreitung von
technischem Wissen und
Managementfähigkeiten be-
deutende Spin-off-Effekte.
Europäische Investitionsbank 16
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zierungen für in verschiedenen Sekto-
ren tätige KMU zur Verfügung stellt.
Diese Operation dient der Stärkung
der Aktivitäten der Investitions-
fazilität, die auf die Unterstützung der
Entwicklung des privaten Sektors
abzielen. Ein besonderer Zusatznutzen
liegt darin, dass die Investitionsfazilität
langfristige Mittel in Landeswährung
zur Verfügung stellt, die auf dem
inländischen Kapitalmarkt kaum zu
haben sind, sowie in der Diversifizie-
rung der Refinanzierungsquellen des
Finanzsektors und in der engen
Zusammenarbeit mit den zwischenge-
schalteten Instituten.
Die Operation Private Sector Develop-
ment Global Loan II in Kamerun
umfasst die Einräumung von zwei
Kreditlinien: eine zu Gunsten von sechs
Geschäftsbanken zur Finanzierung von
Investitionsvorhaben von KMU in die-
sem Land; die andere wurde einem
Kreditinstitut gewährt, das sich auf die
Finanzierung von Investitionen von
kleinen und sehr kleinen Unter-
nehmen spezialisiert hat (Mesofinan-
zierung). Die aus dieser Operation
erwarteten Effekte ähneln denen aus
der Operation Burkina Faso II Global
Loan, mit der die Entwicklung von
KMU-Initiativen gefördert werden soll.
Wenngleich eine Portfolioanalyse von
lediglich neun Projekten nicht aussage-
kräftig wäre, können diese dennoch zur
beispielhaften Veranschaulichung der
Bandbreite von Finanzierungen, die die
Investitionsfazilität voraussichtlich künftig
durchführen wird, und insbesondere des
zusätzlichen Nutzens dienen, den eine
solche Beteiligung der Investitionsfazilität
bei Investitionen in AKP-Ländern bieten
kann. Bei sämtlichen dieser Operationen
übernimmt die Investitionsfazilität
Risiken, entweder aufgrund der Eigen-
kapitalbeteiligung/Nachrangigkeit oder
aufgrund der Übernahme des Wechsel-
kursrisikos bei einem Darlehen in
Landeswährung. Sechs der neun Opera-
tionen betrafen den Finanzsektor, wobei
eine davon direkt auf die mittelfristige
Stärkung des Finanzsektors abzielte. Die
Operationen verteilen sich über ganz
Afrika und vier von ihnen haben einen
besonderen regionalen Schwerpunkt. Alle
im Rahmen der Investitionsfazilität getä-
tigten Finanzierungen erfolgten zu
marktorientierten Konditionen, und sie
umfassen keinerlei Subventionselemente.
Das Projekt Bel Ombre Hotel umfasst den Bau und Betrieb einer Ferien-
anlage in Mauritius. Da der Fremdenverkehr sich zu einem Schlüssel-
sektor für die wirtschaftliche Entwicklung dieses Landes entwickelt hat
(sowohl was die Deviseneinnahmen als auch die Beschäftigung betrifft),
steht die Ko-Finanzierung durch die Investitionsfazilität in Form nachran-
giger Fremdmittel und einer indirekten Eigenkapitalbeteiligung völlig im
Einklang mit der Entwicklungsstrategie von Mauritius – die darauf
abzielt, die kaum wettwerbsfähige Zuckerindustrie durch qualitativ
hochwertigen Tourismus zu ersetzen – und der Strategie der EU, die
die Entwicklung eines zukunftsfähigen Fremdenverkehrs unterstützt.
Investitionsfazilität 17
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In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Merkmale dieser bereits unterzeichnetenOperationen zusammenfassend dargestellt.
Betrag
Bezeichnung des Projekts Land / Region Sektor Art der Operation (in Mio EUR)
Burkina Faso Global Loan II Burkina Faso Finanzsektor Darlehen in Landeswährung 12,00
Private Sector DevelopmentGlobal Loan II Kamerun Finanzsektor Darlehen in Landeswährung 28,00
Bel Ombre Hotel Mauritius Fremdenverkehr Indirekte Kapitalbeteiligung und nachrangiges Darlehen 6,10
EBTR Mauretanien Infrastruktur Darlehen in Landeswährung 4,00
African Bank Holdings, LLC Regional – Afrika Finanzsektor Eigenkapital 30,00
Aureos East Africa Fund Regional – Afrika Finanzsektor Eigenkapital 6,80
Aureos Southern Africa Regional – Afrika Finanzsektor Eigenkapital 10,50
Aureos West Africa Fund Regional – Afrika Finanzsektor Eigenkapital 8,75
Kansanshi Copper Mine Sambia Industrie undBergbau Nachrangiges Darlehen 34,00
Insgesamt 140,15
Finanzierungen zugunsten von
kleinen und mittleren Unternehmen
durch Globaldarlehen
Die Auszahlungen erfolgen im Allgemeinen mit einem gewissen zeitlichen Abstand zur Unterzeichnung, so dass die Auszahlungen im Rahmen der Investitionsfazilität bis Ende 2003 nur 4 Mio EUR betrugen; sie betrafen die Eigenkapitalbeteiligungen an den regionalen Aureos-Fonds und am Projekt African Banks Holdings.
Europäische Investitionsbank 18
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Das Jahr 2003 stellt einen wichtigen
Wendepunkt in der Zusammenarbeit mit
den Europäischen Entwicklungsfinanzie-
rungsinstitutionen (EFI) dar. Im Januar wur-
de ein Rahmenabkommen über eine finan-
zielle Zusammenarbeit mit den EFI, dem
AFD und der KfW unterzeichnet. Ziel dieses
Abkommens ist es, die Resultate und die
Effizienz der Zusammenarbeit der europäi-
schen Entwicklungsfinanzierungsinstitutio-
nen insbesondere, aber nicht ausschließlich,
im Bereich der Förderung der Entwicklung
des privaten Sektors in den AKP-Staaten zu
verbessern, um auf diese Weise Doppelakti-
vitäten zu vermeiden und die Stärken sowie
die Interessensgebiete der einzelnen
Parteien bestmöglich zu nutzen. Der erste
konkrete Schritt in diese Richtung erfolgte
dann gegen Ende des Jahres mit der
Errichtung von European Financing Partners
(EFP), einer im gemeinsamen Eigentum der
Europäischen Entwicklungsfinanzierungs-
institutionen und der Bank (für die Investi-
tionsfazilität) stehenden Zweckgesellschaft
zur Ko-Finanzierung geeigneter Projekte
des privaten Sektors. Parallel dazu verhan-
delten die EFI und die Bank über einen
Agenturvertrag, der voraussichtlich im ers-
ten Quartal 2004 unterzeichnet und von EFP
gemanagt werden wird.
Die Zusammenarbeit mit den multilateralen
Entwicklungsbanken (MEB) und den IFI
macht die Koordination der spezifischen
Ansätze der jeweiligen Institutionen in
Bezug auf Fragen wie Auftragsvergabe und
Umwelt sowie eine verstärkte Kooperation
im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen
in einer Reihe von Bereichen wie etwa der
HIPC-Initiative und der Bekämpfung von
Korruption und Geldwäsche erforderlich. In
diesem Zusammenhang wurden Gespräche
auf hoher Ebene mit der Weltbank und der
Kommission im Hinblick auf die Erarbeitung
eines gemeinsamen Konzepts geführt.
Darüber hinaus wurde der Entwurf einer
Absichtserklärung („Memorandum of Un-
derstanding“) zwischen der AfDB, der Kom-
mission und der EIB, mit der die strategische
Partnerschaft bei der Zusammenarbeit in
afrikanischen Ländern gestärkt werden soll,
erarbeitet. Dieses Dokument, das sich noch
in einem sehr frühen Stadium befindet und
im Laufe des Jahres 2004 unterzeichnet
werden könnte, ist Ausdruck der Absicht der
unterzeichnenden Parteien, die Zusammen-
arbeit auf dem Gebiet des Dialogs über
grundsatzpolitische und sektorale Fragen zu
intensivieren, Informationen über Program-
me und Projekte auszutauschen und paral-
lele Ko-Finanzierungsmöglichkeiten für Pro-
jekte zu identifizieren.
Kooperationspartnerschaften
ie EIB kooperiert mit der Europäischen Kommission und den anderen IFI im
Rahmen regelmäßiger Konsultationen, durch Projekt-Kofinanzierungen und
durch die Teilnahme an gemeinsamen Arbeitsgruppen. Für das Jahr 2003 sollten
zwei spezifische Formen der Zusammenarbeit besonders hervorgehoben werden.
D
Der Vertrag zur
Gründung der
„European Financing
Partners” wurde
in Paris von
Michael Tutty,
Vizepräsident der EIB,
und R. Michael Barth,
Präsident der Vereini-
gung der europäischen
Entwicklungsfinanzie-
rungsinstitutionen,
unterzeichnet.
Investitionsfazilität 19
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Die Bilanz der Investitionsfazilität per
31.12.2003 und die Gewinn- und Verlust-
rechnung für das Jahr 2003 sind auf Seite
23 und der Bericht der Wirtschaftsprüfer auf
Seite 26 wiedergegeben.
Zum richtigen Verständnis der Finanzaus-
weise der Investitionsfazilität ist es wichtig
zu wissen, dass es sich dabei um die Fi-
nanzausweise der Investitionsfazilität selbst
handelt. Die der Bank für das Management
der Fazilität entstandenen Kosten werden
durch Managementgebühren gedeckt, die
im Wesentlichen aus Rückflüssen aus den
früheren Protokollen gezahlt werden. Sie
sind nicht Bestandteil dieser Ausweise, wer-
den jedoch im folgenden Abschnitt zusam-
menfassend dargestellt. Dementsprechend
sind die betreffenden Kosten nicht in den
Finanzausweisen enthalten. Einen mehr
technischen Aspekt stellt darüber hinaus die
Tatsache dar, dass die auf die von der
Investitionsfazilität bei der EIB gehaltenen
Barguthaben gezahlten Zinsen nicht der
Investitionsfazilität selbst gutgeschrieben
werden, da sie der Europäischen Kom-
mission zustehen. Folglich sind die betref-
fenden Zinserträge ebenfalls nicht in den
Finanzausweisen der Investitionsfazilität
enthalten.
In Bezug auf die Gesamtlage per 31. Dezem-
ber 2003 sind folgende Punkte anzumerken:
Die Finanzausweise spiegeln die Tatsache
wider, dass die Investitionsfazilität erst
seit 2003 besteht.
Bei den in Anwendung der Rechnungsle-
gungsrichtlinien unter „Sonstige Forde-
rungen“ ausgewiesenen Beträgen han-
delt es sich um von den Mitgliedstaaten
erhaltene, aber noch nicht für Opera-
tionen ausgezahlte Mittel.
Der Anteil der ausgezahlten Mittel
bezog sich auf die vier Eigenkapitalope-
rationen und ist unter der Position
„Investitionen in Risikokapitalgesell-
schaften“ ausgewiesen, während der
zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte
Teil unter dem nicht bilanzwirksamen
Posten „Verpflichtungen im Zusammen-
hang mit Investitionen in Risikokapital-
gesellschaften“ ausgewiesen ist.
Da keine Auszahlungen im Rahmen von
Darlehensoperationen erfolgt sind, sind
die zugesagten Beträge in voller Höhe in
dem entsprechenden nicht bilanzwirksa-
men Posten ausgewiesen.
Der Gesamtjahresverlust von 347 000 EUR
ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass
die Eigenkapitaloperationen Auszahlun-
gen in USD nach sich zogen und dass der
Wechselkurs des USD gegenüber dem
EUR vom Zeitpunkt der Auszahlung bis
zum Bilanzstichtag gesunken ist. Unter
Anwendung der Rechnungslegungs-
grundsätze führte dies zu einem nicht
realisierten Wechselkursverlust, während
die Differenz zwischen den zum Zeit-
punkt der Auszahlung tatsächlich ange-
wandten Umrechnungskursen und den
am Ende des Zahlungsmonats gültigen
Kursen einen realisierten Wechselkurs-
gewinn ergab. Das Resultat dieser beiden
Bewegungen ist ein Verlust, der mit dem
gezeichneten Kapital verrechnet wird.
Finanzausweise der Investitionsfazilität
Philippe Maystadt, der Präsident der EIB, erörterte mit James Wolfensohn,
dem Präsidenten der Weltbank, bei dessen Besuch der EIB
die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen.
Europäische Investitionsbank 20
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Entsprechend haben die Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union beschlos-
sen, der EIB für das Management der
Investitionsfazilität bis zu einem verein-
barten Höchstbetrag eine Vergütung zu
zahlen. Parallel dazu hat die EIB mehr
Personal eingestellt und ihre Organisa-
tionsstruktur an diese neue Aufgabe
angepasst (weitere Einzelheiten siehe
Seite 21). Dies ist ein Prozess, der aus
verschiedenen strukturell und organi-
satorisch bedingten Gründen Zeit er-
fordern wird; derzeit ist die Ober-
grenze jedoch noch nicht erreicht.
Die der Bank für das Management der
Investitionsfazilität im Jahr 2003 ent-
standenen Kosten sind nachstehend
zusammenfassend dargestellt. Sie um-
fassen die in den operativen Direktio-
nen direkt angefallenen Kosten so-
wie die anteiligen Kosten der nicht
operativen Direktionen und die an-
teiligen sonstigen Gemeinkosten. Auf
der Ertragsseite sind die wichtigste
Einnahmenquelle die von den Mit-
gliedstaaten gezahlten Gebühren.
Letztere haben zugestimmt, die der
Bank in den ersten fünf Jahren des
Cotonou-Abkommens für das Mana-
gement der Investitionsfazilität ent-
stehenden Kosten zu ersetzen. Diese
Gebühren werden durch die von der
Fazilität für die Prüfung spezifischer
Projekte erhobenen Gebühren er-
gänzt.
In der nachfolgenden Tabelle sind die
Kosten und Erträge für das Jahr 2003
zusammenfassend dargestellt:
Kosten und Erträge der Investitionsfazilität
Investitionsfazilität – Kosten und Erträge – Jahr: 2003(in Tsd EUR)
Aufwendungen insgesamt 20 642
Davon: Operative Mitarbeiter 7 404
Nicht operative Mitarbeiter und
Gemeinkosten 13 238
Erträge 20 642
Davon: Vergütung von Mitgliedstaaten 20 390
Projektprüfungsgebühren 252
nnerhalb der Organisation der EIB bedeuten die weiterentwickelten Ziele der
Investitionsfazilität, die größere Bandbreite und Komplexität der zur Verfügung
stehenden Instrumente und das größere Gewicht, das der Unterstützung des privaten Sektors und
der Entwicklung des Finanzsektors in den AKP-Staaten beigemessen wird, dass die Bank im
Vergleich zu den früheren Risikokapitaloperationen im Rahmen des Abkommens von Lomé mehr
Personal- und Managementressourcen für die Investitionsfazilität bereitstellen muss.
I
Investitionsfazilität 21
Sie ist für das Management von Projek-
ten sowie alle sonstigen Aktivitäten der
EIB in den AKP-Ländern zuständig. Zur
Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet sie
mit den Direktionen Projekte, Rechts-
fragen und Risikomanagement zusam-
men, welche sie bei der Analyse und
Überwachung von Operationen unter-
stützen. Daneben wird sie auch von
nicht operativen Hauptabteilungen
oder Direktionen der Bank (z. B. Perso-
nal, Informationstechnologie usw.)
unterstützt.
Die Hauptabteilung AKP-Investitions-
fazilität wurde außerdem erweitert und
umfasst nun neben den vier bestehen-
den, für die Operationen in bestimmten
Regionen zuständigen Abteilungen
zwei horizontale Abteilungen für
Ressourcen und Entwicklung sowie für
Portfoliomanagement und Strategie.
Die Abteilung Ressourcen und Ent-
wicklung wurde zur Unterstützung
der nach geographischen Gesichts-
punkten gebildeten Abteilungen bei
der Einführung neuer Finanzierungs-
instrumente für Kapitalmarktopera-
tionen sowie für Unternehmens- und
Projektfinanzierungen (einschließ-
lich der Erarbeitung neuer operati-
ver Strategien und Leitlinien) einge-
richtet. Sie soll sich zu einem Kompe-
tenzzentrum und „best practice“-
Pool entwickeln.
Die Abteilung Portfoliomanagement
und Strategie ist für die Über-
wachung und die Berichterstattung
in Bezug auf die Ergebnisziele und
das Finanzmanagement der Inves-
titionsfazilität sowie für die Ge-
schäftsplanung und -politik und die
finanziellen und nicht finanziellen
Beziehungen zu anderen Geld-
gebern zuständig.
Des Weiteren wurde beschlossen, drei
regionale Repräsentanzen in Dakar,
Nairobi und Pretoria zu eröffnen, die im
Laufe des Jahres 2004 ihre Tätigkeit auf-
nehmen dürften.
Insgesamt wurden 2003 15 zusätzliche
Mitarbeiter eingestellt, so dass nun in
der Hauptabteilung AKP-Investitions-
fazilität und in den Direktionen Projek-
te, Rechtsfragen und Risikomanagement
55 Mitarbeiter direkt mit Operationen in
den AKP-Ländern befasst sind. Auch das
Personal in den nicht operativen unter-
stützenden Hauptabteilungen bzw.
Direktionen wurde entsprechend aufge-
stockt.
Organisation und Personal
m Laufe des Jahres 2003 verstärkte die EIB zur Bewältigung des
Managements der Investitionsfazilität ihre Ressourcen und ihre
Organisationsstruktur. So wurde unter anderem die bestehende Haupt-
abteilung AKP in die Hauptabteilung AKP (Investitionsfazilität Cotonou)
in der Direktion Finanzierungen außerhalb Europas umgewandelt.
I
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Europäische Investitionsbank 22
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Westafrika & Sahel
GustaafHEIM
Abteilung
AKP-IF-1
DEASBeratungsdienst
fürEntwicklungsfragen
Nicht-operative
Direktionen
Regional-Vertretungen
Zentral- &Ostafrika
Tassilo HENDUSAbteilung
AKP-IF-2
Südliches Afrika& Indischer
Ozean
JustinLOASBYAbteilung
AKP-IF-3
Karibik &Pazifik
David CRUSHAbteilung
AKP-IF-4
Ressourcen &Entwicklung
JacquelineNOËL
Beigeordnete
Direktorin
Abteilung
AKP-IF-RBD
Portfolio-Management& Strategie
FlaviaPALANZAAbteilung
AKP-IF-PMP
StephenMcCARTHYSenior Advisor
Operative Direktionen
DirektionProjekte
Direktion fürRechtsfragen
DirektionRisiko-
management
DakarJack REVERSADE
NairobiCarmelo COCUZZA
PretoriaDavid WHITE
HAUPTABTEILUNG AKP (IF)
Martin CURWENDirektor
Stand: Juni 2004
Investitionsfazilität 23
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(in Tsd EUR)
AKTIVA 31.12.2003
Forderungen an Kreditinstitute
a. Täglich fällig 0
b. Sonstige Forderungen (Anmerkung D) 67 473
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Investitionen in Risikokapitalgesellschaften (Anmerkung C) 3 693
Gezeichnetes, noch nicht eingezahltes Kapital 133 487
SUMME AKTIVA 204 653
PASSIVA 31.12.2003
Kapitalausstattung der Fazilität
Gezeichnetes Kapital (Anmerkung F) 205 000
Jahresverlust (Anmerkung G) - 347
SUMME PASSIVA 204 653
NICHT BILANZWIRKSAME POSTEN (in Tsd EUR)
31.12.2003
Verpflichtungen
Im Zusammenhang mit Investitionen in Risikokapitalgesellschaften 52 010
Nicht ausgezahlte Darlehen (Anmerkung E)
a. Kreditinstitute 40 000
b. Kunden 44 100
136 110
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für den am 31. Dezember 2003 endenden
Rechnungslegungszeitraum (in Tsd EUR)
Ergebnis aus Finanzgeschäften (Anmerkung G) - 347
Verlust im Rechnungslegungszeitraum - 347
Zu den Anmerkungen in Klammern siehe den Anhang zu den Finanzausweisen.
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2003
Europäische Investitionsbank 24
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Anmerkung A – Allgemeines
Die Investitionsfazilität (in Folgenden: „Fazilität“) wurde imRahmen des zwischen den Staaten in Afrika, im karibischenRaum und im Pazifischen Ozean („AKP-Staaten“) und derEuropäischen Union und ihren Mitgliedstaaten am 23. Juni 2000abgeschlossenen Abkommens von Cotonou (im Folgenden:„Abkommen“) über Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet.
Die Fazilität wird von der Europäischen Investitionsbank (imFolgenden: „EIB“ oder „Bank“) verwaltet. Gemäß den Bestim-mungen des Abkommens kann die Mittelausstattung derFazilität bis zu 2 200 Mio EUR betragen. Auf der Grundlage desAbkommens vergibt die EIB auch Darlehen aus ihren eigenenMitteln. Alle anderen im Abkommen vorgesehenen finanziellenMittel und Instrumente werden von der EuropäischenKommission verwaltet.
Die vorliegenden Finanzausweise umfassen lediglich dieOperationen im Rahmen der Fazilität. Mit Beschluss des Ratesvom 8. April 2003 haben sich die Mitgliedstaaten damit einver-standen erklärt, die der Bank durch die Verwaltung der Fazilitätentstehenden Aufwendungen in vollem Umfang zu erstatten.Aus diesem Grund werden diese Aufwendungen nicht in denFinanzausweisen ausgewiesen. Zinsen auf Einlagen der Fazilitätbei der EIB werden im Rahmen der Rechnungslegung derFazilität nicht erfasst, da sie direkt an die EuropäischeKommission ausgezahlt werden.
Anmerkung B – Zusammenfassung der wichtigsten Grundsätzeder Rechnungslegung
B.1. Grundsätze der Rechnungslegung
Die Finanzausweise wurden nach den allgemeinen Grundsätzender Richtlinie 86/635/EWG des Rates der EuropäischenGemeinschaften vom 8. Dezember 1986 (geändert durch dieRichtlinie 2001/65/EG vom 27. September 2001) über dieJahresabschlüsse und die konsolidierten Abschlüsse von Bankenund anderen Finanzinstitutionen („Richtlinie“) erstellt.
B.2. Fremdwährungsumrechnung
Die Finanzausweise der Fazilität lauten auf Euro.
Im Rahmen der Finanzausweise werden Aktiva, Passiva undnicht bilanzwirksame Posten, die auf Fremdwährungen lauten,zu den zum Bilanzstichtag geltenden Kassawechselkursen inEuro umgerechnet. Eine Ausnahme bilden Darlehen oderBeteiligungen, die nicht auf Euro lauten. Bei diesen erfolgt dieUmrechnung geleisteter Zahlungen in Euro zu den zum effekti-ven Zeitpunkt der Zahlungen geltenden Kursen.
Die Aufwands- und Ertragskonten werden monatlich auf derGrundlage der Umrechnungskurse vom Ende des Monats in Euroumgerechnet.
Wechselkursdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben,werden als Wechselkursgewinne oder -verluste in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst.
B.3. Finanzanlagen
Finanzanlagen werden nach dem Grundsatz der Bilanzierungzum Erfüllungstag verbucht.
B.4. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
B.4.1. Investitionen in Risikokapitalgesellschaften
Bei den Investitionen in Risikokapitalgesellschaften handelt essich um Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere,die von der Fazilität im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit füreinen längeren Zeitraum erworben werden. Sie werden in derBilanz zu ihren ursprünglichen Anschaffungskosten erfasst.
Auf der Grundlage der von den Fondsmanagern bis zumAbschlussstichtag erstellten Berichte wird das Portfolio derRisikokapitalinvestitionen fallweise entweder zu den Anschaf-fungskosten oder mit dem zurechenbaren Nettoinventarwert(NIW) bewertet, wobei der jeweils niedrigere Wert angesetztwird. Damit wird die Erfassung zurechenbarer nicht realisierterGewinne, die in diesem Portfolio bestehen könnten, ausge-schlossen.
Der zurechenbare Nettoinventarwert wird bestimmt, indem ent-weder die prozentuale Beteiligung der Fazilität an dem zugrun-de liegenden Instrument auf den im jüngsten Bericht genanntenNettoinventarwert angewandt wird oder indem – soweit ver-fügbar – der vom jeweiligen Fondsmanager angegebene Wertpro Anteil zum selben Zeitpunkt genommen wird. Der zure-chenbare Nettoinventarwert wird um die Änderungen berich-tigt, die sich zwischen dem letzten verfügbaren NIW-Stichtagund dem Bilanzstichtag ergeben haben, sofern sie als wesentlichangesehen werden.
Nicht realisierte Verluste, die lediglich auf Betriebsauf-wendungen für Risikokapitalfonds beruhen, die am Bilanz-stichtag seit weniger als zwei Jahren bestehen, werden bei derErmittlung des zurechenbaren Nettoinventarwerts nicht berück-sichtigt.
B.5. Steuern
Nach dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen derEuropäischen Gemeinschaften, das einen Anhang zu demVertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamenRates und einer gemeinsamen Kommission der EuropäischenGemeinschaften bildet, sind die Guthaben, Einkünfte und sons-tigen Vermögensgegenstände der Gemeinschaften von jederdirekten Steuer befreit.
Anmerkungen zu den Finanzausweisenzum 31. Dezember 2003
Investitionsfazilität 25
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Anmerkung C – Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (in Tsd EUR)Anschaffungs- Zugänge Veräuße- Wechselkurs- Anschaffungs- Kumulierte Buchwert
preis zu Beginn rungen anpassungen kosten zum Ende Wertberich- zum Ende des des Rechnungs- des Rechnungs- tigungen zum Rechnungs-
legungs- legungszeit- Ende des Rech- legungs-zeitraums raums nungslegungs- zeitraums
zeitraumsInvestitionen in Risikokapitalgesellschaften: 0 4 127 0 (434) 3 693 0 3 693
Anmerkung D – Forderungen an Kreditinstitute (in Tsd EUR)
Zum 31. Dezember 2003 bestanden folgende Forderungen an Kreditinstitute: Weniger als 3 Monate
Terminguthaben:
Europäische Investitionsbank (*) 67 473
67 473(*) Gemäß den für die Fazilität geltenden Bestimmungen und in Einklang mit der Finanzregelung für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds werden die von der EIB für die Fazilität
erhaltenen Mittel einem im Namen der Kommission eröffneten Konto gutgeschrieben. Die Zinsen für diese Guthaben werden nicht in der Rechnungslegung der Fazilität erfasst,sondern von der EIB an die Europäische Kommission ausgezahlt.
Anmerkung E – Übersicht über die Darlehen und Garantien zum 31. Dezember 2003 (in Tsd EUR)Aufgliederung des Gesamtbetrags der gewährten Darlehen(1) An zwischen- Direkt an den Insgesamt 2003
geschaltete Endbegünstigten (2)
Kreditinstitute
Ausgezahlter Teil 0 0 0
Noch nicht ausgezahlter Teil 40 000 44 100 84 100
Gewährte Darlehen insgesamt 40 000 44 100 84 100
(1) Der Gesamtbetrag der gewährten Darlehen umfasst sowohl den ausgezahlten als auch den nicht ausgezahlten Teil der Darlehen.(2) Davon 37,3 Mio EUR in Form von nachrangigen Darlehen.
Anmerkung F – Gezeichnetes Kapital (in EUR)
Das gezeichnete Kapital der Investitionsfazilität beträgt 205 Mio EUR, wovon 71,5 Mio EUR eingefordert wurden und eingezahlt sind.Zum 31. Dezember 2003 war die Zusammensetzung des Kapitals wie folgt:
Mitgliedstaaten Gezeichnetes Kapital Nicht eingefordertes Kapital Eingezahltes Kapital
Österreich 5 432 500 3 312 500 2 120 000Belgien 8 036 000 4 900 000 3 136 000Dänemark 4 387 000 2 675 000 1 712 000Finnland 3 034 000 1 850 000 1 184 000Frankreich 49 815 000 37 665 000 12 150 000Deutschland 47 888 000 29 200 000 18 688 000Griechenland 2 562 500 1 562 500 1 000 000Irland 1 271 000 775 000 496 000Italien 25 707 000 15 675 000 10 032 000Luxemburg 594 500 449 500 145 000Niederlande 10 701 000 6 525 000 4 176 000Portugal 1 988 500 1 503 500 485 000Spanien 11 972 000 7 300 000 4 672 000Schweden 5 596 500 4 231 500 1 365 000Vereinigtes Königreich 26 014 500 15 862 500 10 152 000
INSGESAMT 205 000 000 133 487 000 71 513 000
Anmerkung G – Ergebnis aus Finanzgeschäften
Die Investitionen in Risikokapitaloperationen wurden in USD ausgezahlt und lauten auf USD. Der ausgewiesene Wechselkursverlustresultiert aus dem Wertverlust des USD gegenüber dem EUR zwischen dem Zeitpunkt der Auszahlung und dem Ende des Geschäfts-jahres (vgl. Anmerkung B.2. betreffend die Fremdwährungsumrechnung).
Das Ergebnis aus Finanzgeschäften umfasste zum 31. Dezember 2003 die folgenden Posten: EUR
Nicht realisierte Wechselkursverluste - 433 673Realisierte Wechselkursgewinne 86 891
- 346 782
Europäische Investitionsbank 26
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An den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der
EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK
Luxemburg
Wir haben die beiliegenden Finanzausweise der Investitionsfazilität zum 31. Dezember 2003 für den zu diesem Stichtag
endenden ersten Rechnungslegungszeitraum geprüft. Die Erstellung dieser Finanzausweise liegt in der Verantwortung der
Geschäftsleitung der Europäischen Investitionsbank. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen
eine Beurteilung über diese Finanzausweise abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung nach international anerkannten Rechnungsprüfungsgrundsätzen vorgenommen. Danach sind
Prüfungen so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
Finanzausweise frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für Wertansätze und
Angaben in den Finanzausweisen auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfungen umfassen auch eine Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsmethoden und wesentlichen Schätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung der Finanzausweise. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfungshandlungen eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bilden.
Nach unserer Überzeugung geben die Finanzausweise in Übereinstimmung mit den in der Richtlinie der Europäischen
Union niedergelegten Grundsätzen für Jahresabschlüsse von Banken und sonstigen Finanzinstituten eine zutreffende
Vorstellung von der Vermögenslage der Investitionsfazilität zum 31. Dezember 2003 und von den Ergebnissen ihrer
Tätigkeit in dem zu diesem Stichtag endenden ersten Rechnungslegungszeitraum.
ERNST & YOUNG
Aktiengesellschaft
Luxemburg, den 2. März 2004 Kenneth A. HAY
Bestätigungsvermerk der externenAbschlussprüfer
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Der Prüfungsausschuss erstattet dem Rat der Gouverneure Bericht. Dem Rat der Gouverneure wird, bevor er den Jahres-
bericht und die Finanzausweise für den ersten Rechnungslegungszeitraum genehmigt, folgende Erklärung übermittelt:
Erklärung des Prüfungsausschusses (6)
Der Ausschuss, der gemäß Artikel 14 der Satzung und Artikel 25 der Geschäftsordnung der Europäischen Investitionsbank
eingesetzt wurde, um zu prüfen, ob die Geschäfte und die Bücher der Bank in Einklang mit den anzuwendenden
Bestimmungen geführt wurden, erklärt,
– nach Erteilung eines Prüfungsauftrags an die externen Abschlussprüfer Ernst & Young, Beurteilung
ihres Prüfungsplanungsverfahrens, Prüfung und Erörterung ihrer Berichte sowie der Feststellung, dass ihr
Bestätigungsvermerk zu den Finanzausweisen uneingeschränkt erteilt wird;
– nach regelmäßig stattfindenden Zusammenkünften mit den Leitern der Direktionen und der maßgeblichen
Dienststellen und nach Kenntnisnahme der Unterlagen, deren Prüfung er zur Erfüllung seines Auftrags für
erforderlich hielt;
– nachdem ihm das Direktorium die Wirksamkeit der internen Kontrollstrukturen und der internen Verwaltung
bestätigt hat;
sowie
– unter Bezugnahme auf die Finanzausweise für den am 31. Dezember 2003 endenden Rechnungslegungs-
zeitraum, wie sie vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 2. März 2004 festgestellt wurden;
– in der Überzeugung, dass das Vorstehende eine hinreichend sichere Grundlage für seine Erklärung bildet;
– unter Bezugnahme auf die Artikel 22, 23 und 24 der Geschäftsordnung;
dass er nach bestem Wissen und Urteilsvermögen:
geprüft hat, ob die Operationen im Rahmen der Investitionsfazilität entsprechend den in der Satzung und der
Geschäftsordnung festgelegten Formalitäten und Verfahrensvorschriften durchgeführt wurden;
bestätigt, dass die Finanzausweise mit den Bestandteilen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anmerkungen zu den
Finanzausweisen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage der Investitionsfazilität zum
31. Dezember 2003 sowie der Ergebnisse ihrer Tätigkeit in dem abgeschlossenen Zeitraum vermitteln.
Luxemburg, den 31. März 2004
Der Prüfungsausschuss
C. NACKSTAD M. HARALABIDIS M. COLAS
Prüfungsausschuss
(6) Die Finanzregelung für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds legt in Artikel 112 mit Bezug auf die Operationen, die von derEuropäischen Investitionsbank verwaltet werden, fest, dass diese Operationen den Kontroll- und Entlastungsverfahren unterliegen, die inder Satzung der Bank für alle ihre Operationen vorgesehen sind. Auf dieser Grundlage gibt der Prüfungsausschuss die obige Erklärung ab.
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Lennéstraße 11 3 (+49-30) 59 00 47 90D-10785 Berlin 5 (+49-30) 59 00 47 99
Avenida da Liberdade, 144-156, 8° 3 (+351) 213 42 89 89P-1250-146 Lisboa 5 (+351) 213 47 04 87
2 Royal Exchange Buildings 3 (+44) 20 73 75 96 60London EC3V 3LF 5 (+44) 20 73 75 96 99Vereinigtes Königreich
Calle José Ortega y Gasset, 29, 5° 3 (+34) 914 31 13 40E-28006 Madrid 5 (+34) 914 31 13 83
6, Boulos Hanna Street 3 (+20-2) 33 66 583Dokki, Giza 12311, Cairo 5 (+20-2) 33 66 584Ägypten
Dakar Nairobi Pretoria
Büroleiter Büroleiter Büroleiter
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Büros in den AKP-Ländern,
deren Eröffnung für 2004
vorgesehen ist:
www.eib.org/lending/acp/fr