Recht und Justiz in der DDRRecht und Justiz in der DDR
DemokratieDemokratie
Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe
Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative)
Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance) Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates
Justiz im DDR - StaatJustiz im DDR - Staat
Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse „Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“
Recht als Herrschaftsinstrument
Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED
Keine Eigenständigkeit des Rechts
Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat
„Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und Schichten.“
DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht
Entstehung der DDR- GerichteEntstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am 04. Sep. 1945 Grundlage des Justizsystems der DDR
Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild 01.01.1933)
Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben
Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der „bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen
Einsetzung linientreuer Kommunisten
Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten
Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol. Justiz
Organe der RechtssprechungOrgane der Rechtssprechung
SEDSED
STASISTASI
GerichteGerichte
Aufbau der Gerichte in der DDRAufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung
G e se lls ch a ft licheG e rich te
K re isg e rich t
B e z irksg e rich t
O b e rste r G e rich tsh o f
K re issta a tsan w a ltsch a ft
B e z irkss ta a tsa n w a ltsch a ft
G e n era lsta a tsa n w a ltsch a ft
Oberster GerichtshofOberster Gerichtshof
Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung
durch alle GerichteEinhaltung der Gesetze durch alle Gerichte
Keine Rechtsbeugung
Hauptgerichtsbarkeit der DDR
Gesellschaftliche GerichteGesellschaftliche Gerichte
Laiengericht Vorsitz nicht studierte „Richter“
Entschieden 1/3 aller Strafsachen Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken
Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten selten über zivilrechtliche Streitigkeiten
„Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe „moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“
Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen (z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters
Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert
Entlastung des Justizapparats
Richter, Schöffen und StaatsanwälteRichter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und SchöffenGewählt/Abgesetzt durch VolksvertretungKeine ImmunitätWIEDERSPRUCH Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt Abhängigkeit SED
„der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“
Staatsanwaltschaft
Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung)WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft untergeordnet“Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber verantworten
Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen VerhandlungenZentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung.Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDRBeauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von UmerziehungsmaßnahmenEffektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ SpioneExekutive NICHT Judikative zugehörigStasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfenVernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung)
„Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben. wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben. Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne Gerichtsurteil.“
Erich Mielke
Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der SED zu seinBegriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich verlacht
„Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw. Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied]. Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“
Falco Werkentin
RechtssprechungRechtssprechungWaldheimer Nazi - Prozesse
1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar
10.500 Gefangene der Justiz unterstellt, 10.000 ohne Urteil freigelassen, 3.400 zur Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18
Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig
Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt
32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht). Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung
Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen
Generalprobe für die SED Justiz
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht,die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien,Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil, dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien, Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit,das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikatendie Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders privilegierten Richter,der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission, um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie
zu bringen,der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.
Punkte der Generalprobe:Punkte der Generalprobe:
Politische StrafjustizPolitische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe 50% der politschen Urteile
Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“
DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze und Rechtsbeugung Exempel
DDR - Richter ProblematikDDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt
Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da
Schwammige Beschreibung der Gesetze
Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED
Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie)
„Was hätten sie denn gemacht?“ Angst
Macht des Systems über Familie und Leben
Die DDR ein Unrechtsstaat?Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten
Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen