Reifeprüfung 2015
VWATermine – vorletzte SchulstufeThemenfindung:
erstes Semester, freie Wahl der Betreuerin/des Betreuers
Festlegung des Themas:spätestens am Ende des 1. Semesters der vorletzten Schulstufe
Vorlage des Themas inkl. Erwartungshorizont bei der Schulbehörde 1. Instanz: Ende März der vorletzten Schulstufe
Genehmigung durch die Schulbehörde 1. Instanz: Ende April
bei Ablehnung: Vorlage eines neuen Themas innerhalb einer Nachfrist (ev.14 Tage, Festlegung der 1. Instanz)
Erste Besprechung nach der Genehmigung
VWA
Termine – letzte Schulstufe
Abgabe der VWA:
Ende der ersten Unterrichtswoche des 2. Semesters, 2 Kopien + digital + Schülerbegleitprotokoll
Korrektur und Beschreibung:Innerhalb von drei Wochen nach der Abgabe der VWA,Software zur Plagiatskontrolle,Möglichkeit der Einsichtnahme durch Dir + KV,Weiterleitung an Vorsitzende/n
VWA
Termine – letzte Schulstufe
Abschließende Besprechung zwischen Betreuer/in und Kandidat/in
im Hinblick auf Präsentation und Diskussion der VWA
Terminvereinbarung für Präsentation mit Vorsitzende/r/m:
Termin ev. noch vor Klausurbeginn, Bekanntgabe spätestens 2 Wochen vor Beginn der Präsentation
Präsentation und Diskussion: Beurteilung
VWA
Umfang und InhaltUmfang: 40 000 – 60 000 Zeichen incl. Leerzeichen, exklusive Vorwort, Inhalts- Literatur- Bild- und
Abkürzungsverzeichnis
Abstract: 1000 – 1500 Zeichen (incl. Leerzeichen), in deutscher oder englischer Sprache
Einbeziehung weiterer, nicht im Lehrplan vorgesehener Bereiche möglich
im Einvernehmen mit Betreuer/in Abfassen in einer von Schüler/in besuchten lebenden Fremdsprache möglich
Teamarbeit bei klar abgegrenzten Teilen grundsätzlich möglich
VWA
Betreuung
Ein/e fachkundige/r Lehrer/in hat bis zu 3, maximal jedoch 5 VWA pro RP-Jahrgang zu betreuen.
Kontinuierliche Betreuung in der letzten Schulstufe; vor Beginn der Arbeit muss mindestens ein Orientierungsgespräch stattfinden.
Die letzte Besprechung erfolgt nach der Korrektur und hat bilanzierenden Charakter, Ausblick auf Präsentation und Diskussion
Der/die Kandidat/in führt ein Begleitprotokoll, das der VWA beizulegen ist.
Aufzeichnungen des/der Lehrer/in zum Entwicklungsprozess und zu den wesentlichen Meilensteinen der VWA , insbesondere Vermerke über die Durchführung von Gesprächen
VWA
Präsentation und Diskussion
Dauer: 10 bis 15 Minuten (keine Vorbereitungszeit!)
Nachweis von inhaltlicher Vertrautheit, initiative Mitgestaltung des Gesprächs und Diskursfähigkeit
Präsentations- und Diskussionskompetenz fließen gleichermaßen in die Beurteilung ein.
Aufzeichnungen der Lehrerin/des Lehrers sind dem RP-Protokoll anzufügen
VWA
BeurteilungDer/die Prüfer/in erstellt kriterienorientierte Beschreibung (Gutachten).Beurteilung wird nach der Präsentation und Diskussion festgelegt.
Bei negativer Beurteilung der Abschließenden Arbeit (VWA) Wiederholung in einem nächsten Termin mit neuer Aufgabenstellung.
Innerhalb von 2 Wochen Festlegung einer neuen Themenstellung; Zustimmung der Schulbehörde 1. Instanz ebenso innerhalb von 2 WochenPositive Beurteilung bleibt auch bei Wiederholung der 8. Klasse erhalten.Keine Beurteilung bei vorgetäuschten Leistungen; Wiederholung mit neuer
Aufgabenstellung in einem nächsten Termin, höchstens 3 Mal.
VWA
Beurteilungskriterien (bmukk), relevante (Teil)KompetenzenSchriftliche Arbeit:
SelbstkompetenzInhaltliche KompetenzInformationskompetenzSprachliche KompetenzGestaltungskompetenz (Formale Kriterien)
Präsentation:Strukturelle und inhaltliche KompetenzAusdrucksfähigkeit und Medienkompetenz
DiskussionDiskursfähigkeit
Zulassung zur Klausurprüfung/mündl. Prüfung
Berechtigung zum Antreten zur Klausurprüfung/mündl. Prüfung
Positives Jahreszeugnis Keine Jahresprüfung mehr im Rahmen der Reifeprüfung ein Nicht genügend: Schüler/in kann Antrag zum Antreten zur Wiederholungs- prüfung zwischen Beurteilungskonferenz und Klausurbeginn stellen. Bei negativer Beurteilung einmalige Wiederholung im Herbst auf Antrag
möglich zwei Nicht genügend: Wiederholungsprüfung im Herbst, beide müssen positiv absolviert werden; sonst Wiederholung der Klasse
Klausurprüfung
Prüfungsgebiete
3 oder 4 Klausuren Bei 3 Klausuren je eine aus den (standardisierten) Prüfungsgebieten:
- Deutsch - Lebende Fremdsprache (mind. 10 Wochenstunden) - Mathematik
Bei 4 Klausuren: - analog zu 3 Klausuren + - entweder eine weitere lebende Fremdsprache oder Latein oder Griechisch oder eine Klausur aus den nicht standardisierten Prüfungsgebieten:
DG, Ph, BIUK, SpK, …
Klausurprüfung
Erstellung der Aufgaben
Aufgaben der standardisierten Prüfungsgebiete sowie die Termine dafür werden bundeseinheitlich gestellt bzw. festgelegt.
Nicht standardisierte Klausuren:- Erstellung durch den/die Fachprofessor/in- Vorlage bei Schulbehörde 1. Instanz- Kompetenzorientierte Aufgabenstellung- Erwartungshorizont und darauf abgestimmter Korrekturvorschlag
Individuelle Lösungen bei Prüfungskandidat/inn/en mit körperlicher Behinderung
Klausurprüfung
Durchführung der Klausurprüfung
Maßnahmen gegen die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel sind zu setzen.
Prüfungskandidat/innen, die den Prüfungsverlauf stören und Anweisungen der Aufsicht nicht befolgen sind von der (weiteren) Ablegung der Prüfung auszuschließen.
Klausurprüfung
Beurteilung
Korrektur + Beurteilungsvorschlag spätestens eine Woche nach der Klausur
Klausurarbeiten + Beurteilungsvorschläge + Erwartungshorizont + Beurteilungskriterien + Beurteilungsschlüssel an Vorsitzende/n
Beurteilungskonferenz: Festlegung der Beurteilungen
Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen; - Fortsetzen der Klausur im selben Prüfungstermin und Antreten zur mündlichen Prüfung möglich;
- Wiederholung der nicht beurteilten Prüfung(en) in einem nächsten Termin.
Mündliche Kompensationsprüfung
Durchführung und Beurteilung
Bekanntgabe von negativen Beurteilungen spätestens eine Woche vor der Kompensationsprüfung
Spätestens drei Tage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung kann der Kandidat/die Kandidatin den Antrag zur Ablegung der mündlichen Kompensationsprüfung im selben Termin stellen.
Aufgabenstellungen analog zu den Bestimmungen der standardisierten bzw. nicht standardisierten Klausuren; sie beziehen sich auf die Kompetenzen der vorangegangenen negativ beurteilten Klausur.
Bei standardisierten Kompensationsprüfungen erfolgt die Übermittlung der Aufgabenpakete voraussichtlich an zwei vorgegebenen Tagen.
Vorbereitungszeit: mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten Gesamtbeurteilung: nicht besser als „Befriedigend“
Beurteilung der standardisierten Klausuren
Deutsch
Für jeden der beiden Texte (= Kompensationsbereiche) - Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher Sicht - Aufgabenerfüllung aus textstruktureller Sicht - Aufgabenerfüllung in Bezug auf Stil und Ausdruck
Über beide Performanzen (= Kompetenzbereich 3) - Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit
Jeder der 3 Kompetenzbereiche muss positiv sein.
Beurteilung
Lebende Fremdsprachen Kompetenzbereich 1: Lesen und Hören
Kompetenzbereich 2: Sprache im Kontext mit Schreiben
Beide Kompetenzbereiche müssen positiv sein.
Lesen, Hören, Sprache im Kontext: - Vorgegebene Anzahl von gewichteten Items, die richtig gelöst werden müssen, damit das Wesentliche überwiegend erfüllt ist.
Schreiben: Analytischer Beurteilungsraster mit 4 Kriterien - Erfüllung der Aufgabenstellung/Aufbau und Layout/Spektrum sprachlicher Mittel/ Sprachrichtigkeit
Beurteilung
Latein (vierjährig bzw. sechsjährig) / Griechisch
Kompetenzbereich 1: Übersetzungstext
Kompetenzbereich 2: Interpretationstext
Beide Kompetenzbereiche müssen positiv sein. Der Übersetzungstext ist stärker zu gewichten als der Interpretationstext, und zwar im Verhältnis 60 : 40
Übersetzungstext: - Sinnäquivalenz, Lexik, Morphologie, Syntax, sprachliche Qualität der Zielsprache
Interpretationstext: - Interpretationskompetenz
Beurteilung
Mathematik
Grundkompetenzen (= das Wesentliche) - 1. Teil:Typ-1-Aufgaben (vollständig richtig Befriedigend,
das Wesentliche überwiegend erfüllt (ev. 66%) Genügend) - Ausgewiesene Typ-1-Aufgabenteile in den Typ-2-Aufgaben (zur Erreichung
eines Genügend bzw. Befriedigend)
Vernetzung von Grundkompetenzen - Typ-2-Aufgaben (ohne Typ-1-Aufgabenteile) Notengebend für (Befriedigend) Gut und Sehr gut
Kein Ausgleich zwischen Grundkompetenzen und Vernetzung
Beurteilung
Mündliche Prüfung
Prüfungsgebiete 2 oder 3 mündliche Teilprüfungen aus der Liste der Prüfungsgebiete (PG)
PG entsprechend einem wissensorientierten, (schulautonomen) Pflicht-gegenstand bzw. (schulautonomen) Wahlpflichtgegenstand (WPG), der im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden in der Oberstufe mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurde.
2 Teilprüfungen: insgesamt mindestens 10 Wochenstunden
3 Teilprüfungen: insgesamt mindestens 15 Wochenstunden
Haben 2 PG zusammen weniger als 10 Wochenstunden, ist eine Kombination aus Pflicht- und dazugehörigem WPG möglich (analog für 3 PG mit weniger als 15 Wochenstunden).
Mündliche Prüfung
Aufgabenstellung, Durchführung
Empfehlung: Die Fachkonferenz ermittelt pro Jahreswochenstundein der Oberstufe mindestens 3, jedoch insgesamt maximal 24 Themenbereiche. Diese unterliegen der Zustimmung durch die Fachkonferenz.
Empfehlung: Bei einem Viertel der Themen können klassenspezifische Elemente berücksichtigt werden, auch hier Genehmigung durch die Fachkonferenz
Jede/r Prüfungskandidat/in zieht aus dem vollständigen Themenpool zwei Themenbereiche und legt einen zurück.
Zu jedem Themenbereich hat Prüfer/in bei mehr als einem/er Kandidaten/in mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungen zu formulieren.
Eine Aufgabenstellung im gewählten Themenbereich (auch aus mehreren Aufgaben bestehend) ist den Kandidat/innen samt den erforderlichen Hilfsmitteln zur Beantwortung vorzulegen.
Mündliche Prüfung
Durchführung und Beurteilung
Vorbereitungszeit: mind. 20 Minuten in den lebenden Fremdsprachen mind. 15 Minuten Prüfungsdauer: 10 bis 20 Minuten Nachzuweisen sind: - Kenntnis des Themenbereichs (Reproduktion) - Einsicht in Zusammenhänge (Transfer) - Eigenständigkeit im Denken und in der Anwendung der Lernziele (Reflexion) Kommission: Vors., Dir., KV, Prüfer + Beisitzer Prüfer/in und (fachkompetente/r) Beisitzer/in oder die zwei Prüfer/innen erstellen
gemeinsamen Beurteilungsvorschlag; haben gemeinsam ein Stimmrecht.