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4.01Für alle Zahnärzte von
DAMPSOFT
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4.01
Erst bei einer Krankheit merkt man,
wo der Schuh drückt.
Wie schnell Sie sich von einer Krankheit erholen, kann davon abhängen, wie gut
Sie krankenversichert sind. Wer den gewohnten Krankenversicherungsschutz
aufrechterhalten oder gar ausdehnen möchte, muß eigenverantwortlich Vorsorge
betreiben. Vor diesem Hintergrund hat die Bedeutung der privaten Kranken-
versicherung sowohl als Alternative als auch als Ergänzung zur gesetzlichen
Krankenversicherung stetig zugenommen.
In Zusammenarbeit mit uns bietet Ihnen die CENTRAL eine besonders attraktive
Möglichkeit zur privaten Absicherung. Wir haben nämlich mit der CENTRAL
einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Innerhalb dieser Gruppenversicherung
können Sie sich problemlos wie bei einer Einzelversicherung versichern - nur
kosten- günstiger und mit interessanten zusätzlichen Vorteilen.
Die CENTRAL ist die älteste private Krankenversicherung-Aktiengesellschaft in
Deutschland und Partner im Verbund mit der Aachener und Münchener Gruppe.
Sie gehört zu den Top 5 der mehr als 50 im Verbund der privaten Kranken-
versicherungen zusammengeschlossenen Unternehmen. 2000 waren bereits
über 1,26 Mio. Personen bei der CENTRAL versichert.
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4.01
Profitieren Sie von den Vorteilen der
Gruppenversicherung
• Sie sparen bares Geld, denn die Beiträge gegenüber der Einzelversicherung
sind wesentlich günstiger
• Sie erhalten die gleichen Leistungen wie bei einer Einzelversicherung
• Die Aufnahme in die Gruppe der Versicherten ist garantiert
• Grundsätzlich kann Ihre Familie mitversichert werden
• Sie erhalten in den meisten Tarifen Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
• Der Versicherungsschutz gilt in den meisten Tarifen weltweit
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4.01
Umfang des Rahmenvertrages
Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt:
Umfang und Inhalt des Versicherungsschutzes ergeben sich
aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen-
und Tarifbedingungen), den Bestimmungen des gewählten
Tarifs, dem Versicherungsschein sowie späteren schriftlichen
Vereinbarungen.
Der Rahmenvertrag beinhaltet sowohl die Krankheitskosten-Vollversicherung als
auch die Zusatzversicherung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz und
bietet damit jedem die Möglichkeit, den für ihn maßgeblichen und sinnvollen
Versicherungsschutz zu wählen, gleichgültig ob er sich von der Versicherungs-
pflicht befreien lassen kann oder seinen gesetzlichen Krankenversicherungs-
schutz um eine private Zusatzversicherung ergänzen möchte.
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Vollversicherung Zusatzversicherung Pflegeversicherung Beratung/Angebot
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4.01
Die Vollversicherungen
Für alle, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, lohnt es
sich, die Produktlinien der CENTRAL näher zu betrachten.
Mit dieser einfachen Systematik bieten wir Ihnen bedarfsgerechte Lösungs-
konzepte. Somit werden wir Ihrem individuellen Bedürfnis nach einem
maßgeschneiderten Krankenversicherungsschutz gerecht. Auch innerhalb des
Rahmenvertrages mit der CENTRAL stehen mehrere Kompakttarife mit jeweils
speziellen Leistungsspektren hinsichtlich der ambulanten, stationären und
zahnärztlichen Versorgung zur Wahl.
Beratung/Angebot
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Zusatzversicherung Pflegeversicherung
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4.01
Die Zusatzversicherungen
Auch wer Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist, muß auf privaten
Krankenversicherungsschutz nicht verzichten. Die CENTRAL bietet innerhalb
eines Rahmenvertrages mit sinnvollen Tarifen die Möglichkeit, die teuren Lücken
des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes zu schließen - individuell und
schnell.
Dies kann eine wichtige Ergänzung auch für ihre Zahnarzthelferinnen sein !
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Vollversicherung Pflegeversicherung Beratung/Angebot
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Krankenhaustagegeld KHTG
Für alle PKV- wie GKV-Versicherten
Produktbeschreibung
Der Krankenhaustagegeld-Tarif ist für alle interessant, die sich gegen die während eines Krankenhausaufenthaltes entstehenden Kosten zusätzlich finanziell absichern wollen.
Besonderheiten:
• Krankenhaustagegeld
- vom ersten Tag an (auch an Sonn- und Feiertagen).
- ohne zeitliche Begrenzung.
- ohne Abzug, also bar und steuerfrei.
- ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten.
• Das Krankenhaustagegeld wird auch bei Entbindungen in einem
Krankenhaus oder Entbindungsheim gezahlt.
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Die Pflegeversicherung
Pflegepflichtversicherung
Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 eine
grundsätzlich für jedermann geltende Versicherungspflicht eingeführt. Es gilt
das Prinzip: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“, d. h.
Privatversicherte, die eine Versicherung mit Anspruch auf Kostenerstattung
für allgemeine Krankenhausleistungen haben, müssen sich bei einem
privaten Krankenversicherer pflegepflichtversichern. Mitglieder der
gesetzlichen Krankenversicherung werden der zuständigen Pflegekasse
zugewiesen.
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Vollversicherung Zusatzversicherung Beratung/Angebot
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4.01
Zusatz-Pflegeversicherung PTNG
Für alle PKV- wie GKV-Versicherten.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung bieten lediglich den vom Gesetzgeber festgesetzten Grundschutz.
Die Zusatz-Pflegetagegeldversicherung nach Tarif PTNG der CENTRAL bietet hierzu eine kostengünstige
Ergänzung.
ProduktbeschreibungDie Zusatz-Pflegetagegeldversicherung PTNG ist interessant für alle Personen, für die eine private oder soziale Pflegepflicht-versicherung besteht.
Der versicherbare Tagessatz beträgt mindestens 40 DM/20,45 € und höchstens 120 DM/61,36 €.
Flexibilität durch Tarifstufen
Für häusliche oder teilstationäre Pflege wird je nach Pflegestufe folgender prozentualer Anteil des vereinbarten Zusatz-Pflegetage-geldes gezahlt:
in der Tarifstufe TarifstufePflegestufe PTN1G PTN2G
I 25% -II 65% 65%III 100% 100%
Für vollstationäre Pflege wird je nach Pflegestufe folgender prozentualer Anteil des vereinbarten Zusatz-Pflegetagegeldes gezahlt:
in der Tarifstufe TarifstufePflegestufe PTN1G PTN2G
I 100% -II 100% 100%III 100% 100%
Besonderheiten:
• Das vereinbarte Zusatz-Pflegetagegeld kann unter bestimmten
Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung und
ohne neue
Wartezeiten der Kostenentwicklung angepaßt werden.
• Die Beiträge zur PTNG sind für nach dem 31.12.1957 Geborene bis zu
360 DM/184,07 € im Jahr als Vorsorgeaufwendungen steuerlich ab-
setzbar.
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