ZIELGRUPPE Facharbeiter mit einem Abschluss in einem Metall verarbeitenden Beruf, z. B. Mechaniker, Schlosser, Dreher. Facharbeiter aus dem Maschinen- und Stahlbau, sowie Facharbeiter aus Kfz-Berufen (Kfz-Mechatroniker). WAS MACHT EIN/-E GEPRÜFTE/-R INDUSTRIEMEISTER/-IN METALL? Der Geprüfte Industriemeister Metall spielt im modernen Betrieb eine Schlüsselrolle: Hat der Meister bisher seinen Mitarbeitern Arbeitsaufgaben zugewiesen und deren sachgemäße Ausführung überprüft, so übernimmt der Geprüfte Industriemeister Metall heute zunehmend die Rolle eines operativen Managers bzw. eines Managers in der Produktion. Er koordiniert Teams, trägt zur Lösung mittelfristiger Aufgaben in seinem Bereich bei und ist Organisator und Ideengeber in einem dynamischen Umfeld. Fragen der betrieblichen Organisation beschäftigen ihn ebenso wie die Führung der Mitarbeiter. LEHRGANGSZIEL Die Teilnehmer werden befähigt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Weiterhin sind die Teilnehmer in der Lage, sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und –entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ (Modul A) zugelassen wird, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ (Modul B) zugelassen wird, wer
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
2. zu den unter den Punkten 1. bis 3. für die Zulassung zu den Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis sowie
3. den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (Ausbildereignungsschein)
nachweist. Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters Metall haben. Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Für alle Belange der Prüfungszulassung und Prüfungsabwicklung ist ausschließlich die IHK in Karlsruhe zuständig. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Frau Gros von der Prüfungsabteilung. Sie ist erreichbar unter Tel. 0721/174-207 oder per E-Mail [email protected].
LEHRGANGSINHALTE AUSBILDUNG DER AUSBILDER NACH AEVO 80 U-Std. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen
Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen
Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen Eignung des Betriebs für die Ausbildung in einem angestrebten Ausbildungsberuf
prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (Ausbildung im Verbund, überbetriebliche Ausbildung oder andere geeignete Maßnahmen), vermittelt werden können
Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen
Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktion und Qualifikation abstimmen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitw irken Erstellen eines betrieblichen Ausbildungsplans Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen
Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den
Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abstimmen Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung
ihrer Verschiedenartigkeit anwenden Berufsbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der
zuständigen Stelle veranlassen Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden
können Ausbildung durchführen Lernförderliche Bedingungen und eine motivierte Lernkultur schaffen Rückmeldungen geben und empfangen Probezeit organisieren, gestalten und bewerten Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und
Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten Ausbildungsmethoden und –medien zielgruppengerecht auswählen und
situationsspezifisch einsetzen Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung
und Lernberatung unterstützen Ausbildungsstützende Hilfen Zusätzliche Ausbildungsangebote Soziale und persönliche Entwicklung fördern, Konflikte rechtzeitig erkennen Interkulturelle Kompetenzen fördern
Ausbildung abschließen Vorbereitung auf die Prüfungen Anmelden zur Abschlussprüfung Erstellen von Zeugnissen Fortbildungsmöglichkeiten
TEAMBILDUNG 16 U-Std. FACHRICHTUNGSÜBERGREIFENDE BASISQUALIFIKATIONEN UND 854 U-Std. HANDLUNGSSPEZIFISCHE QUALIFIKATIONEN Rechtsbewusstes Handeln Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung
individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes
Betriebsw irtschaftliches Handeln und Betriebliches Kostenwesen Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter
Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen
Verbesserung Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen sowie
von Kalkulationsverfahren Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach
vorgegebenen Plandaten Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets Beeinflussen der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung alternativer
Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen
der Arbeitsorganisation Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-,
Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich
der Deckungsbeitragsrechnung Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation, Planung und Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels
EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren
Anwendungsmöglichkeiten Anwenden von Präsentationstechniken Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und
Diagrammen Anwenden von Projektmanagementmethoden Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen
einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen sowie Aktualisieren der Stammdaten
für diese Systeme Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und
Kapazitätsplanungen Anwenden von Systemen für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung,
Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung
Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und
Materialdisposition Zusammenarbeit im Betrieb Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung
des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Eingreifen von Maßnahmen zur Verbesserung
Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
Auseinandersetzen mit eigenem und fremden Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
Anwenden von Führungsmethoden und –techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu fördern
Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
Berücksichtigen naturw issenschaftlicher u. technischer Gesetzmäßigkeiten Mathematische Grundlagen Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher unter technischer
Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, z. B. bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen
Anwenden von statischen Verfahren und Durchführen von einfachen statischen Berechnungen sowie ihre graphische Darstellung
Betriebstechnik Auswahl, Festlegung und Funktionserhalt von Kraft- und Arbeitsmaschinen und der
dazugehörenden Aggregate sowie Hebe-, Transport- und Fördermittel Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und
Gewährleisten der Instandhaltungsqualität und der Termine Erfassen und Bewerten von Schwachstellen, Schäden, und Funktionsstörungen sowie
Abschätzen und Begründen von Auswirkungen geplanter Eingriffe Aufrechterhalten der Energieversorgung im Betrieb Aufstellen und Inbetriebnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter
Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften Funktionserhalt und Überwachung der Steuer- und Regeleinrichtungen sowie der
Diagnosesysteme von Maschinen und Anlagen Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie
Produkten Fertigungstechnik Planen und Analysieren von Fertigungsaufträgen und Festlegen der anzuwendenden
Verfahren, Betriebsmittel und Hilfsstoffe einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten
Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren des Fertigungsprozesses Umsetzen der Instandhaltungsvorgaben und Einhalten qualitativer und quantitativer
Anforderungen Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer
Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel Anwenden der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von
Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen
Einsatz und Überwachung von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme
Aufstellen und Inbetriebnahme von Maschinen und Fertigungssystemen Umsetzen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der
Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung
Montagetechnik Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven Vorgaben,
Disponieren der Eigen- und Fremdteile und der terminlichen Vorgaben sowie Festlegen von Montageplatz, der Betriebs-, Montage- und Prüfmitteln, der Montageprinzipien und Veranlassen des Montageprozesses
Planen und Beurteilen des Einsatzes von automatisierten Montagesystemen einschließlich der Anwendung von Handhabungsautomaten
Überprüfen der Funktion von Baugruppen und Bauteilen nach der Methode der Fehler-Möglichkeit-Einfluss-Analyse (FMEA)
Inbetriebnahme und Abnehmen von montierten Maschinen und Anlagen nach den geltenden technischen Richtlinien
Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und
Umweltschutzes im Betrieb Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des
betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-,
Umwelt- und Gesundheitsschutzes Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und
gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der
Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen
Personalführung Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter
Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten,
ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und –beschreibungen sowie
von Funktionsbeschreibungen Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft Anwenden von Führungsmethoden und –mitteln zur Bewältigung betrieblicher
Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
Personalentw icklung Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter
Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte
Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg Durchführung von Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter
Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur
Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung das betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen
Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen
Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung
Qualitätsmanagement Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das
Unternehmen und die Funktionsfelder Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität, insbesondere
der Produktqualität und Kundenzufriedenheit Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und
Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen
LEHRGANGSDATEN Beginn: 06. April 2017 Dauer: 950 U-Std. (ca. 7 Monate) Unterrichtsort: Karlsruhe Unterrichtszeit: Montag – Freitag 08:00 – 15:15 Uhr Lehrgangsgebühren: 5.980,- EURO (entweder Gesamtrechnung zu Beginn
des Lehrgangs oder monatliche Ratenzahlung bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren)
Literaturkosten: DIHK-Textbände bzw. Kopien von Dozentenskripten,
Formelsammlung, Taschenrechner, Tabellenbuch Metall und alte Prüfungsaufgaben sind in den Lehrgangsgebühren enthalten.
Prüfungsgebühren: entsprechend dem derzeitigen Gebührentarif
(wird von der IHK Karlsruhe anhand eines Gebührenbescheides gesondert berechnet):
Industriemeister: z. Zeit 550,00 Euro, Stand 01.01.16 ADA: z. Zeit 180,00 Euro, Stand 01.01.16 Staatliche Förderung: „Meister-Bafög“: Zuschuss bis zu 64 % auf die Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren. Voraussetzung für die Beantragung: Die angestrebte Weiterbildung muss
höherwertiger sein als die bisherige berufliche Qualifikation. Nähere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Abhängig vom Wohnort) oder unter:
www.meister-bafoeg.info Information und Anmeldung:
Silke Fitterer Telefon: 0721 174-239 IHK-Bildungszentrum Telefax: 0721 174-251 Karlsruhe GmbH E-Mail: [email protected] Haid-und-Neu-Str. 7 Internet: www.ihk-biz.de 76131 Karlsruhe
LEHRGANGSDATEN Beginn: 14. September 2017 Dauer: 950 U-Std. (ca. 7 Monate) Unterrichtsort: Karlsruhe Unterrichtszeit: Montag – Freitag 08:00 – 15:15 Uhr Lehrgangsgebühren: 5.980,- EURO (entweder Gesamtrechnung zu Beginn
des Lehrgangs oder monatliche Ratenzahlung bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren)
Literaturkosten: DIHK-Textbände bzw. Kopien von Dozentenskripten,
Formelsammlung, Taschenrechner, Tabellenbuch Metall und alte Prüfungsaufgaben sind in den Lehrgangsgebühren enthalten.
Prüfungsgebühren: entsprechend dem derzeitigen Gebührentarif
(wird von der IHK Karlsruhe anhand eines Gebührenbescheides gesondert berechnet):
Industriemeister: z. Zeit 550,00 Euro, Stand 01.01.16 ADA: z. Zeit 180,00 Euro, Stand 01.01.16 Staatliche Förderung: „Meister-Bafög“: Zuschuss bis zu 64 % auf die Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren. Voraussetzung für die Beantragung: Die angestrebte Weiterbildung muss
höherwertiger sein als die bisherige berufliche Qualifikation. Nähere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Abhängig vom Wohnort) oder unter:
www.meister-bafoeg.info Information und Anmeldung:
Silke Fitterer Telefon: 0721 174-239 IHK-Bildungszentrum Telefax: 0721 174-251 Karlsruhe GmbH E-Mail: [email protected] Haid-und-Neu-Str. 7 Internet: www.ihk-biz.de 76131 Karlsruhe
IHK Bildungszentrum GmbH Karlsruhe überarbeitet: Oktober 2015
Checkliste „erfolgreiche Kursanmeldung“
Unterlagen Vorgehensweise Erledigt
Anmeldeformular zum Lehrgang
Vollständig ausfüllen und unterschreiben
Anmeldeformular zur Fortbildungsprüfung
+ Anlagen
Die aktuelle Prüfungsgebühr
erfahren Sie beim zuständigen
Ansprechpartner der IHK Karlsruhe,
diesen finden Sie im Abschnitt
„Zulassungs-voraussetzungen“.
Vollständig ausfüllen und unterschreiben Zur Überprüfung Ihrer Zulassung zur Prüfung fügen Sie bitte dem Anmeldeformular zur Fortbildungsprüfung folgende Unterlagen in Kopie bei: tabellarischer Lebenslauf
Zeugnis der Schulbildung
Zeugnis der Berufsausbildung
Zeugnis/Zeugnisse sonstiger berufsqualifizierender Abschlüsse
Arbeitszeugnisse/Arbeitsbestätigungen
über die bisherige Berufspraxis
Anmeldeformular zum Lehrgang +
Anmeldeformular zur Fortbildungsprüfung
+ Anlagen
Alle Unterlagen senden an: IHK Bildungszentrum GmbH Haid-und-Neu-Str. 7 76131 Karlsruhe
Förderung beantragen
Beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter www.meister-bafoeg.info
Bildungsurlaub beantragen
Kontaktdaten Baden-Württemberg: www.bildungszeitgesetz.de Kontaktdaten Rheinland-Pfalz: http://www.mbwwk.rlp.de/weiterbildung/bildungsfreistellung/
Anmeldung Lehrgang/Seminar
Anmeldefax (0721) 174-251
IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH Postfach 34 40 76020 Karlsruhe
Beginndatum: Eingangsstempel des Bildungszentrums:
Genaue Lehrgangs-/Seminarbezeichnung:
Zuständiger Mitarbeiter:
Telefon: (0721) 174 –
Angaben zur Person
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße PLZ/Wohnort
Telefon-Nr. Mobil-Tel.
E-Mail Beruf/Position
Angaben zum Unternehmen (bzw. Ihre telefonische Erreichbarkeit tagsüber)
Firma
Straße PLZ/Wohnort
Telefon-Nr. Fax-Nr.
E-Mail Ansprechpartner für Weiter-bildung im Unternehmen
Rechnung erbeten an: Privat Firma Agentur für Arbeit __________________________________
Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir die AGBs (inklusive Widerrufsbelehrung) der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH eingesehen und verstanden habe/n und ich/wir diese hiermit akzeptiere/n. Bei Firmenanmeldungen sind Stempel sowie Unterschrift eines Bevollmächtigten unbedingt erforderlich. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass meine/unsere Anmeldedaten zur Vertrags-
abwicklung verarbeitet werden.
Ort, Datum Unterschrift
Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) durch die IHK-Bildungs-zentrum Karlsruhe GmbH zu Zwecken der Information über weitere aktuelle Weiterbildungsangebote verarbeitet und genutzt werden . Zu dem vorgenannten Zweck bin ich damit einverstanden, dass ich durch die nachfolgenden Kommunikationsmittel kontaktiert werde.
Brief E-Mail Telefon
Ort, Datum Unterschrift
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Bildungszentrum Karlsruhe GmbH durch E-Mail ([email protected]), telefonisch (0721 174-222) oder schriftlich widerrufen werden.
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freiwillige Angaben
Seite 1/4
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH für Seminare und Lehrgänge
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe, Fax: 0721/174-251, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe, Fax: 0721/174-251, E-Mail: [email protected] - Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*) - bestellt am(*) erhalten am(*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) unzutreffendes streichen
Ende der Widerrufsbelehrung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Schulungen und Lehrgänge
(nachfolgend: Lehrgänge) mit der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH – nachfolgend: Veranstalterin – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Für Tagesseminare gelten hinsichtlich Kündigung und Rücktritt besondere Bedingungen (siehe Abschn. 7).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Anmeldung 2.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. 2.2 Die Anmeldung kann nur schriftlich, per Fax, Online (E-Mail) oder über die Website der Veranstalterin erfolgen. Die
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 2.3 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung/Einladung, die dem Auftraggeber im Regelfall spätestens bis zu zwei Wochen vor
Lehrgangsbeginn zugeht, kommt der Vertrag über den Lehrgang zustande. 2.4 Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr
möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
2.5 Zulassung zu Prüfungen: Wenn der Lehrgang auf eine externe Prüfung (z. B. vor einer Industrie- und Handelskammer) vorbe-reitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, beim Teilnehmer. Die Teilnahme am Lehrgang ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilnehmer nicht erfüllt sind. Ob der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt nicht diesen Vertrag.
3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots 3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Lehrgangs richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen
Veranstaltungskatalog aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist. 3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen
und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern des Lehrgangs bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum des angekündigten Lehrgangs, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist, zu ändern.
3.3 Gleiches gilt auch für einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen gleich qualifizierten (wegen Erkrankung des Dozenten oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund. In derartigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.
4. Absage von Lehrgängen 4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Lehrgängen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem
Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen und nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor.
4.2 In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in der Anmeldung genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.
4.3 Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese jedoch vorrangig versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Lehrgangstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist.
4.4 Muss ein Lehrgang abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren erstattet.
4.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
5. Gebühren, Zahlungsverfahren und -verzug 5.1 Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Lehrgangsveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für
Arbeit) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Bei Lehrgängen, die mehr als 1 Jahr nach Eingang der Anmeldung bei der Veranstalterin beginnen, bleibt für den Fall einer bindenden Änderung der Rahmenbedingungen (z. B. Erhöhung der Stundenzahl) eine Anhebung der zur Zeit der Anmeldung gültigen Teilnahmegebühren vorbehalten. Der Teilnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
5.2 Lehrgänge, die in einzelne Unterrichtsabschnitte unterteilt sind, können sowohl als Paketpreis wie auch in Raten bezahlt werden. Mit der Ratenanforderung (Teilrechnung/Stundungsabrede) ist der jeweilige Unterrichtsabschnitt abgerechnet.
5.3 Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist in der Lehrgangsinformation bzw. Ausschreibung anders ausgewiesen.
5.4 Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht möglich. Gerät der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als 2 Raten der Vergütung in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Kündigung bei Lehrgängen 6.1. Bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 6.2. Danach bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten: 6.2.1 Ein Lehrgang, der in mehrere Stufen gegliedert ist, kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn der nächsten Stufe
gekündigt werden. Danach ist das volle Entgelt für die nächste Stufe zu zahlen.
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6.2 .2 Ein Lehrgang, der länger als sechs Monate dauert oder in mehrere Abschnitte (Semester) aufgeteilt ist, kann frühestens zum Ende der ersten sechs Monate gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einzuhalten.
6.2.3 Nach Ablauf der ersten sechs Monate eines Lehrgangs ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten drei Monate unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich.
6.2.4 Alle maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an (bei Späteinsteigern erfolgt die Berechnung ab Einstieg in den Lehrgang).
6.2.5 Die zu leistende Teilnahmegebühr (Lehrgangsgebühr) wird anteilig, d. h. mindestens für sechs Monate eines Lehrgangsjahres, entsprechend der Kündigungsfristen berechnet.
6.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; Gründe brauchen nicht genannt zu werden 6.4 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Nachweis eines
wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht verwirkt.
7. Rücktritt bei Tagesseminaren
Bis 12 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen von der Anmeldung zurück treten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH. Nach der Stornierung des Vertrags werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teil-nahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden.
8. Förderung von Teilnehmern durch die Agentur für Arbeit oder Dritte
Teilnehmern von öffentlich geförderten Maßnahmen wird für den Fall, dass eine Förderung der Schulungskosten durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis einer Arbeitsaufnahme eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. Kosten entstehen den betreffenden Teilnehmern in beiden Fällen nicht. Die Inhalte der Maßnahme werden in einer Eignungsberatung dargelegt.
9. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch
auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon. 10. Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software 10.1 Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben
ausdrücklich der Veranstalterin vorbehalten. 10.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern
befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden. 10.3 Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für
Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen. 10.4 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes
beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt. 10.5 Es ist dem Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der
Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren. 11. Ausschluss des Teilnehmers aus besonderen Gründen
Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren.
12. Haftung 12.1 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der
Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr. 12.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten
aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
13. Datenerfassung und Datenschutz
Die mit der Anmeldung bei der Veranstalterin eingehenden Daten des Teilnehmers wie z. B. Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes, werden für interne Zwecke im Rahmen der Schulungsabwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet sowie für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt. Die Speicherung erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe der Daten an eine prüfende Institution (z. B. Industrie- und Handelskammer) für die Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung von weitergehenden Informationen einverstanden. Er kann der Verwendung seiner Daten jedoch jederzeit widersprechen.
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14. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen 14.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam. 14.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort. 14.3 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des
HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
* Dies gilt auch für die weibliche Form Auftraggeberin/Teilnehmerin. Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 11.05.2015. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. © 2015 IHK-Bildungszentrum, Karlsruhe
Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Postfach 3440 76020 Karlsruhe
Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Bitte die Anmeldung gut leserlich ausfüllen! Bezeichnung der Prüfung Prüfungstermin 1 Familienname Vorname Staatsangehörigkeit 2 Geb.-Datum Geburtsort Kreis Geschlecht 3 Privat-Straße PLZ Privat-Wohnort 4 Telefon-Nr. Vorwahl-Ruf/Privat Telefon-Nr. Vorwahl-Ruf/Dienstlich 5 E-Mail Adresse 6 beschäftigt bei (Firmenname des Arbeitgebers) 7 Straße – Anschrift des Arbeitgebers PLZ Ort – Anschrift des Arbeitgebers 8 derzeit beschäftigt als (Funktion) 9
Prüfungsgebühren an: Anschrift des Arbeitgebers: privat Arbeitgeber Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Ausbildungsberuf Datum der Abschlussprüfung 10 Prüfende Stelle 11
Bearbeitungsvermerk (wird von der IHK ausgefüllt)
Kenn-Nr. Unterlagen vollständig
Hz ja nein
Zulassung Hz ja nein
Sonstige berufsqualifizierende Abschlüsse
Art des Abschlusses Datum des Abschlusses 12 Vorbereitung auf die Prüfung
Lehrgang Beginn Ende 13 Veranstalter Stundenzahl 14 Art der Vorbereitung: Vollzeit Teilzeit Fernunterricht Antrag auf Zulassung Ich beantrage die Zulassung unter Anerkennung der gültigen Prüfungsordnung für die von mir gewünschte Prüfung. Mir ist bekannt, dass ich bei unrichtigen Angaben in diesem Antrag sowie bei Täuschungshandlungen von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen und die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden kann. Einwilligungserklärung Ich bin damit einverstanden, dass die IHK Karlsruhe, Lammstr. 13-17, 76133 Karlsruhe meine personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Straße, Wohnort und Art der gewünschten Fortbildungsprüfung) an den Bildungsträger weitergibt, um über die Zulassung/Nichtzulassung (bitte eintragen) zur Fortbildungsprüfung zu informieren. Datum, Ort Unterschrift Für Bewerber, die nicht im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe wohnhaft oder berufstätig sind oder einen Lehrgang besuchen, ist für die Prüfung eine Einverständniserklärung der zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich. Diese Anmeldung ist verbindlich. Die gültige Gebühren- und Prüfungsordnung erhalten Sie mit der Zulassung. Erklärung Ich erkläre, dass ich mich weder bei anderen zuständigen Stellen zu einer vergleichbaren Prüfung angemeldet habe noch vor der Entscheidung über die Zulassung anmelden werde. Ich erkläre, dass alle Angaben in dem Antrag vollständig und richtig sind. Datum, Ort Unterschrift Folgende Unterlagen sind dieser Anmeldung als Anlagen beizufügen:
− tabellarischer Lebenslauf − Zeugnis der Schulbildung/Zeugnis der Berufsausbildung − Zeugnis/Zeugnisse über sonstige berufsqualifizierende Abschlüsse − Arbeitszeugnisse/Arbeitsbestätigungen über die bisherige Berufspraxis
(Bitte Zeugnisse in Kopie einreichen!)
IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH
Besuchsanschrift: Haid-und-Neu-Str. 7 76131 Karlsruhe Tel +49(0721) 174 - 222 Fax +49(0721) 174 - 251
Postfachanschrift: Postfach 34 40 76020 Karlsruhe [email protected] www.ihk-biz.de
Geschäftsführer: Alfons Moritz Prof. Hans-Peter Men-gele
Commerzbank AG Karlsruhe IBAN: DE53 6604 0018 0224 3202 00 BIC: COBADEFFXXX
Amtsgericht Mannheim Registerbezirk Karlsruhe HRB-Nr. 102359
Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den Links:
Gebührentarif der IHK Karlsruhe (z.B. Prüfungsgebühr): www.karlsruhe.ihk.de Wir über uns ˃ Unsere Rechtsgrundlagen ˃ Gebührentarif ˃ Download Gebüh-rentarif Fördermöglichkeit mit dem sog. Meister-Bafög: http://www.meister-bafoeg.info/ Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg und zur Bildungsfreistel-lung in Rheinland-Pfalz: Baden-Württemberg: www.bildungszeitgesetz.de Rheinland-Pfalz: http://www.mbwwk.rlp.de/weiterbildung/bildungsfreistellung/
ZIELGRUPPE Teilnehmer, die einen Lehrgang zum Geprüften Industriemeister der Fachrichtung Metall, Mechatronik, Elektrotechnik oder zum Logistikmeister besuchen möchten und ihr Wissen hinsichtlich naturwissenschaftlicher und technischer Grundlagen auffrischen wollen. LEHRGANGSZIEL Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister bzw. zum Logistikmeister setzt umfangreiche naturwissenschaftliche und technische Grundlagen voraus. Im Rahmen dieses Vorbereitungslehrgangs werden die Teilnehmer auf die Anforderungen des Lerninhalts „Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten“ der Meister-Weiterbildung vorbereitet. VORAUSSETZUNGEN Siehe Zielgruppe. LEHRGANGSINHALTE
− Grundlagen Bruchrechnen
− Grundlagen Wurzelrechnen
− Rechenregeln der Expotentialrechnung, rechnen mit Exponenten
− Trigonometrie / Winkelfunktionen / Strahlensatz
− Geometrie (Flächen- Volumenberechnung, Pythagoras, Seitenberechnung von
Vielecken)
− Physikalische Formeln umstellen aus den im Rahmenlehrplan vorgegebenen
Themengebieten
− Physikalische Einheiten umstellen
− Umgang mit dem Taschenrechner
− Umgang mit der IHK-Formelsammlung
Taschenrechner und Formelsammlung werden für die Zeit des Lehrgangs zur Verfügung gestellt.
LEHRGANGSDATEN Beginn: 20. Februar 2017 Unterrichtszeit: Montag - Freitag 08:00 – 14:45 Uhr Dauer: 40 U-Std. (5 Tage) Unterrichtsort: Technologiefabrik Karlsruhe Lehrgangsgebühren: 275,- EUR --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beginn: 28. August 2017 Unterrichtszeit: Montag - Freitag 08:00 – 14:45 Uhr Dauer: 40 U-Std. (5 Tage) Unterrichtsort: Technologiefabrik Karlsruhe Lehrgangsgebühren: 275,- EUR Information und Anmeldung:
Ute Herb Telefon: 0721 174-397 IHK-Bildungszentrum Telefax: 0721 174-251 Karlsruhe GmbH E-Mail: [email protected] Haid-und-Neu-Str. 7 Internet: www.ihk-biz.de
76131 Karlsruhe
Anmeldung Lehrgang/Seminar
Anmeldefax (0721) 174-251
IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH Postfach 34 40 76020 Karlsruhe
Beginndatum: Eingangsstempel des Bildungszentrums:
Genaue Lehrgangs-/Seminarbezeichnung:
Zuständiger Mitarbeiter: Telefon: (0721) 174 –
Angaben zur Person
Name Vorname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße PLZ/Wohnort
Telefon-Nr. Mobil-Tel.
E-Mail Beruf/Position
Angaben zum Unternehmen (bzw. Ihre telefonische Erreichbarkeit tagsüber)
Firma
Straße PLZ/Wohnort
Telefon-Nr. Fax-Nr.
E-Mail Ansprechpartner für Weiter-bildung im Unternehmen
Rechnung erbeten an: Privat Firma Agentur für Arbeit __________________________________
Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir die AGBs (inklusive Widerrufsbelehrung) der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH eingesehen und verstanden habe/n und ich/wir diese hiermit akzeptiere/n. Bei Firmenanmeldungen sind Stempel sowie Unterschrift eines Bevollmächtigten unbedingt erforderlich. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass meine/unsere Anmeldedaten zur Vertrags-abwicklung verarbeitet werden.
Ort, Datum Unterschrift Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) durch die IHK-Bildungs-zentrum Karlsruhe GmbH zu Zwecken der Information über weitere aktuelle Weiterbildungsangebote verarbeitet und genutzt werden . Zu dem vorgenannten Zweck bin ich damit einverstanden, dass ich durch die nachfolgenden Kommunikationsmittel kontaktiert werde.
Brief E-Mail Telefon
Ort, Datum Unterschrift Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Bildungszentrum Karlsruhe GmbH durch E-Mail ([email protected]), telefonisch (0721 174-222) oder schriftlich widerrufen werden.
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freiwillige Angaben
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH für Seminare und Lehrgänge
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe, Fax: 0721/174-251, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe, Fax: 0721/174-251, E-Mail: [email protected] - Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*) - bestellt am(*) erhalten am(*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) unzutreffendes streichen
Ende der Widerrufsbelehrung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Schulungen und Lehrgänge
(nachfolgend: Lehrgänge) mit der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH – nachfolgend: Veranstalterin – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Für Tagesseminare gelten hinsichtlich Kündigung und Rücktritt besondere Bedingungen (siehe Abschn. 7).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
2. Anmeldung 2.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. 2.2 Die Anmeldung kann nur schriftlich, per Fax, Online (E-Mail) oder über die Website der Veranstalterin erfolgen. Die
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 2.3 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung/Einladung, die dem Auftraggeber im Regelfall spätestens bis zu zwei Wochen vor
Lehrgangsbeginn zugeht, kommt der Vertrag über den Lehrgang zustande. 2.4 Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr
möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
2.5 Zulassung zu Prüfungen: Wenn der Lehrgang auf eine externe Prüfung (z. B. vor einer Industrie- und Handelskammer) vorbe-reitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, beim Teilnehmer. Die Teilnahme am Lehrgang ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilnehmer nicht erfüllt sind. Ob der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt nicht diesen Vertrag.
3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots 3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Lehrgangs richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen
Veranstaltungskatalog aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist. 3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen
und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern des Lehrgangs bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum des angekündigten Lehrgangs, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist, zu ändern.
3.3 Gleiches gilt auch für einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen gleich qualifizierten (wegen Erkrankung des Dozenten oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund. In derartigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten.
4. Absage von Lehrgängen 4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Lehrgängen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem
Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen und nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor.
4.2 In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in der Anmeldung genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.
4.3 Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese jedoch vorrangig versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Lehrgangstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist.
4.4 Muss ein Lehrgang abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren erstattet.
4.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
5. Gebühren, Zahlungsverfahren und -verzug 5.1 Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Lehrgangsveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für
Arbeit) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Bei Lehrgängen, die mehr als 1 Jahr nach Eingang der Anmeldung bei der Veranstalterin beginnen, bleibt für den Fall einer bindenden Änderung der Rahmenbedingungen (z. B. Erhöhung der Stundenzahl) eine Anhebung der zur Zeit der Anmeldung gültigen Teilnahmegebühren vorbehalten. Der Teilnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
5.2 Lehrgänge, die in einzelne Unterrichtsabschnitte unterteilt sind, können sowohl als Paketpreis wie auch in Raten bezahlt werden. Mit der Ratenanforderung (Teilrechnung/Stundungsabrede) ist der jeweilige Unterrichtsabschnitt abgerechnet.
5.3 Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist in der Lehrgangsinformation bzw. Ausschreibung anders ausgewiesen.
5.4 Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht möglich. Gerät der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als 2 Raten der Vergütung in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Kündigung bei Lehrgängen 6.1. Bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 6.2. Danach bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten: 6.2.1 Ein Lehrgang, der in mehrere Stufen gegliedert ist, kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn der nächsten Stufe
gekündigt werden. Danach ist das volle Entgelt für die nächste Stufe zu zahlen.
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6.2 .2 Ein Lehrgang, der länger als sechs Monate dauert oder in mehrere Abschnitte (Semester) aufgeteilt ist, kann frühestens zum Ende der ersten sechs Monate gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einzuhalten.
6.2.3 Nach Ablauf der ersten sechs Monate eines Lehrgangs ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten drei Monate unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich.
6.2.4 Alle maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an (bei Späteinsteigern erfolgt die Berechnung ab Einstieg in den Lehrgang).
6.2.5 Die zu leistende Teilnahmegebühr (Lehrgangsgebühr) wird anteilig, d. h. mindestens für sechs Monate eines Lehrgangsjahres, entsprechend der Kündigungsfristen berechnet.
6.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; Gründe brauchen nicht genannt zu werden 6.4 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Nachweis eines
wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht verwirkt.
7. Rücktritt bei Tagesseminaren
Bis 12 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen von der Anmeldung zurück treten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH. Nach der Stornierung des Vertrags werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teil-nahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden.
8. Förderung von Teilnehmern durch die Agentur für Arbeit oder Dritte
Teilnehmern von öffentlich geförderten Maßnahmen wird für den Fall, dass eine Förderung der Schulungskosten durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis einer Arbeitsaufnahme eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. Kosten entstehen den betreffenden Teilnehmern in beiden Fällen nicht. Die Inhalte der Maßnahme werden in einer Eignungsberatung dargelegt.
9. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch
auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon. 10. Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software 10.1 Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben
ausdrücklich der Veranstalterin vorbehalten. 10.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern
befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden. 10.3 Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für
Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen. 10.4 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes
beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt. 10.5 Es ist dem Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der
Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren. 11. Ausschluss des Teilnehmers aus besonderen Gründen
Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren.
12. Haftung 12.1 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der
Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr. 12.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten
aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird.
13. Datenerfassung und Datenschutz
Die mit der Anmeldung bei der Veranstalterin eingehenden Daten des Teilnehmers wie z. B. Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes, werden für interne Zwecke im Rahmen der Schulungsabwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet sowie für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt. Die Speicherung erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe der Daten an eine prüfende Institution (z. B. Industrie- und Handelskammer) für die Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung von weitergehenden Informationen einverstanden. Er kann der Verwendung seiner Daten jedoch jederzeit widersprechen.
Seite 4/4
14. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen 14.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam. 14.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort. 14.3 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des
HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
* Dies gilt auch für die weibliche Form Auftraggeberin/Teilnehmerin. Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 11.05.2015. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. © 2015 IHK-Bildungszentrum, Karlsruhe