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Befristete Arbeitsverträge

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Page 1: Befristete Arbeitsverträge

Steuer-Luchs

Befristete Arbeitsverträge

Befristete Arbeitsverhältnisse stehen bei Arbeitgebern hoch im Kurs. Sie eröffnen doch die

Möglichkeit sich von einem Arbeitnehmer nach Auslauf der Befristung elegant, ohne Kündi-

gung, zu trennen.

1. Befristung ohne Sachgrund

Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen

Grundes gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bis zur Dauer

von zwei Jahren zulässig. Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ist eine dreimalige Verlän-

gerung des kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig (Kettenbefristung).

Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist nach dem Wortlaut des Gesetzes jedoch nicht

zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder befristetes

Arbeitsverhältnis bestanden hatte.

In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die sachgrundlose

Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von vier Jahren zulässig (inklusive mehrfa-

cher Verlängerung bis zur Gesamtdauer von 4 Jahren). Aber Achtung: Diese Regelung gilt

nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Un-

ternehmen und Konzernen.

2. Befristung mit Sachgrund

Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ist eine Befristung ohne die vorbezeichneten Reg-

lementierungen möglich. Hier besteht jedoch erhöhtes Konfliktpotential, ob tatsächlich ein

anerkennenswerter sachlicher Grund vorliegt. Nach dem Gesetz liegt insbesondere dann ein

sachlicher Grund vor, wenn

der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,

die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder an ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,

der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,

die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,

die Befristung zur Erprobung erfolgt,

in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,

der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder

die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.

Die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung ist nur einmalig möglich.

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3. Form und Durchführung

In jedem Fall bedürfen Befristungen von Arbeitsverhältnissen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

Zu beachten ist auch, dass das Arbeitsverhältnis unter keinen Umständen nach Fristablauf

fortgesetzt werden darf, da sonst das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert

gilt, sofern der Arbeitgeber nicht unverzüglich der Verlängerung widerspricht.

Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitgeber vor Fristablauf die Verlängerung des Ar-

beitsverhältnisses unter Vorlage eines erneuten befristeten Vertrages anbietet (Zulässigkeit

der Befristung vorausgesetzt), in dem er erklärt, dass die Verlängerung nur dann zu Stande

kommt, wenn der Arbeitnehmer diesen Verlängerungsvertrag unterzeichnet.

Unterschreibt der Arbeitnehmer diesen Verlängerungsvertrag nicht und setzt er trotzdem die

Arbeit fort, dann gilt dieses Arbeitsverhältnis nicht als auf unbestimmte Zeit verlängert. Laut

höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt es selbst dann zu keiner Verlängerung, wenn der

Arbeitnehmer auch noch mehrere Monate die Arbeit fortsetzt.

TIPP:

Befristete Arbeitsverträge können für Arbeitgeber durchaus sinnvoll sein. Die Zulässigkeit ist

aber an gesetzliche Regelungen und Vorschriften gebunden und durch zahlreiche Recht-

sprechung konkretisiert. Folglich sind sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch während

der Dauer des Arbeitsverhältnisses die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Befristung zu be-

achten, um nicht ungewollt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu begründen.

Hinweis in eigener Sache:

Die Steuerluchs Redaktion wünscht allen Lesern eine gute und erholsame Urlaubszeit. Wir

freuen uns, Sie ab September wieder mit neuen informativen und spannenden Themen rund

um das Steuerrecht informieren zu dürfen.