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Steuer-Luchs
Ende des ewigen Widerrufrechts
In letzter Zeit ging es durch sämtliche Medien, dass alte Immobiliendarlehensverträge zwi-
schen Banken / Sparkassen und Verbrauchern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen
Widerrufsbelehrung widerrufen werden können. Dabei schätzen Verbraucherzentralen, dass
über 80 Prozent der Immobiliendarlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 eine feh-
lerhafte Widerrufsbelehrung haben.
Grundsätzlich haben Verbraucher bei Verbraucherdarlehensverträgen ein 14-tägiges
Widerrufsrecht. Dieses beginnt jedoch erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher ordnungs-
gemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Ist diese Belehrung jedoch mangelhaft, so
läuft die Widerrufsfrist nicht, ein Widerruf ist dann faktisch unendlich möglich.
Diese Rechtsunsicherheit, wann und ob mit einem Widerruf zu rechnen ist, hat der Gesetz-
geber nun beendet.
Nach dem Gesetz erlischt bei Immobiliendarlehensverträgen, die zwischen dem 01.09.2002
und dem 16.06.2010 geschlossen wurden, das fortbestehende Widerrufsrecht spätestens
am 21.06.2016 um 0 Uhr.
Nach dem 21.06.2016 ist das Widerrufsrecht auf jeden Fall erloschen. Dabei ist es unerheb-
lich, ob der Verbraucher von dem Erlöschen des Widerrufsrechts Kenntnis hatte.
Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn Sie bis zum 21.06.2016 den Immobiliendarlehensvertrag
widerrufen. Dabei brauchen Sie für einen Widerruf keine Begründung. Zur Fristwahrung ge-
nügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Nicht nötig ist, dass vor dem 21.06.2016 Ansprüche gerichtlich oder sonst verjährungshem-
mend geltend gemacht werden.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass der Stichtag 21.06.2016 nur für die Geltendmachung
des Widerrufs entscheidend ist, ob der Wiederruf durch andere juristische Tatbestände, wie
etwa die Verwirkung, die gerne von den Banken angeführt wird, gegebenenfalls erloschen
ist, steht auf einem anderen Blatt.
TIPP:
Haben Sie derartige Immobiliendarlehensverträge in dieser Zeit abgeschlossen, so wird es
höchste Zeit, die Widerrufsbelehrung zu überprüfen und gegebenenfalls davon Gebrauch zu
machen. Nach dem 21.06.2016 ist ein Widerrufsrecht erloschen.