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Steuer-Luchs
Rührige Rürup: zum Jahresende noch
optimiert Rürup-Sparen
Die Basisrente, im Volksmund Rürup-Rente genannt, stellt als Pendant zur Riester-Rente
(siehe nächsten Steuerluchs „Der richtige Riecher fürs Riestern“) eine weitere staatlich
geförderte Sparmaßnahme für die private Altersvorsorge dar. Im Gegensatz zur Riester-
Rente werden beim Rürup-Sparen ausschließlich Steuervorteile und keine staatlichen
Zuschüsse gewährt. Speziell Gutverdiener und vor allem Freiberufler und Unternehmer
können vom Rürup-Sparen profitieren, da die Beiträge zur Rürup bis zu EUR 20.000,00 – bei
Verheirateten bis zu EUR 40.000,00 – im Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden
können.
Seit Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 konnten während der Einzahlphase Beiträge
zu 60% des Jahresbeitrags steuermindernd in der Einkommensteuererklärung angegeben
werden. Der Prozentsatz steigt seit dem Jahr 2005 jährlich um je 2%, sodass im Jahr 2015
80% des Jahresbeitrags zur Rürup und dementsprechend ab dem Jahr 2025 100% als
Sonderausgabe geltend gemacht werden können. Um die steuerlichen Begünstigungen nun
optimal auszunutzen, ist gerade zum Jahresende zu überlegen, ob nicht noch freiwillig
Rürup-Beiträge on top bezahlt werden.
Hierzu ein vereinfachtes Beispiel: Lediger Autohaus-Inhaber, Einkünfte hieraus EUR
130.000,00, Rürup-Beiträge mtl. EUR 500,00, aus Vereinfachungsgründen keine weiteren
Begünstigungen:
Abzugsfähige Sonderausgaben im Jahr 2015 (EUR 6.000,00 x 80%) EUR 4.800,00
Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 42%: EUR 2.016,00
Maximale Ausnutzung der steuerlichen Förderung:
Freiwilliger Nachschuss im Jahr 2015 in Höhe von EUR 19.000. Insgesamt abzugsfähige
Sonderausgaben somit EUR 20.000,00 (EUR 25.000,00 x 80%), Steuerersparnis insgesamt
EUR 8.400,00. Mit anderen Worten „kostet“ Sie die Rürup-Einzahlung somit EUR 16.600,00.
Wie dieses Beispiel zeigt ist dieses Modell gerade für Gutverdiener profitabel, da sich das zu
versteuernde Einkommen erheblich vermindern lässt, während bei Steuerpflichtigen mit
geringem Einkommen wenig bzw. unter Umständen gar keine steuerliche Begünstigung
geschaffen wird.
Für die Besteuerung der späteren Auszahlung der Rente ist es entscheidend, in welchem
Jahr der Rentner das erste Mal Rente bezieht. Wer im Jahr 2005 den Ruhestand begann,
hatte 50% zu versteuern. Für spätere Rentenjahrgänge erhöht sich der zu versteuernde
Anteil der Rente um jährlich 2%, sodass ab dem Jahr 2040 100% der Rürup-Rente dem
persönlichen Steuersatz unterliegen.
Steuer-Luchs
Der Gesetzgeber hat somit durch die steuerliche Begünstigung während der Ansparphase
Anreize geschaffen, das Sparen interessant zu machen bzw. zumindest Überlegungen
anzustreben, ob diese Möglichkeit für den Unternehmer persönlich sinnvoll ist. Denn neben
dem bereits genannten Vorteil, muss man sich im Klaren sein, dass die Rürup-Rente auch
erhebliche Nachteile mit sich bringt: Diese ist unter anderem nicht vererbbar, je nach
Vertragsgestaltung kann die Flexibilität der Beitragszahlungen eingegrenzt werden und die
Rente wird frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Verträgen nach 2012:
frühestens mit Vollendung des 62 Lebensjahres) ausbezahlt.