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Steuer-Luchs Rührige Rürup: zum Jahresende noch optimiert Rürup-Sparen Die Basisrente, im Volksmund Rürup-Rente genannt, stellt als Pendant zur Riester-Rente (siehe nächsten Steuerluchs „Der richtige Riecher fürs Riestern“) eine weitere staatlich geförderte Sparmaßnahme für die private Altersvorsorge dar. Im Gegensatz zur Riester- Rente werden beim Rürup-Sparen ausschließlich Steuervorteile und keine staatlichen Zuschüsse gewährt. Speziell Gutverdiener und vor allem Freiberufler und Unternehmer können vom Rürup-Sparen profitieren, da die Beiträge zur Rürup bis zu EUR 20.000,00 bei Verheirateten bis zu EUR 40.000,00 im Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Seit Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 konnten während der Einzahlphase Beiträge zu 60% des Jahresbeitrags steuermindernd in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Der Prozentsatz steigt seit dem Jahr 2005 jährlich um je 2%, sodass im Jahr 2015 80% des Jahresbeitrags zur Rürup und dementsprechend ab dem Jahr 2025 100% als Sonderausgabe geltend gemacht werden können. Um die steuerlichen Begünstigungen nun optimal auszunutzen, ist gerade zum Jahresende zu überlegen, ob nicht noch freiwillig Rürup-Beiträge on top bezahlt werden. Hierzu ein vereinfachtes Beispiel : Lediger Autohaus-Inhaber, Einkünfte hieraus EUR 130.000,00, Rürup-Beiträge mtl. EUR 500,00, aus Vereinfachungsgründen keine weiteren Begünstigungen: Abzugsfähige Sonderausgaben im Jahr 2015 (EUR 6.000,00 x 80%) EUR 4.800,00 Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 42%: EUR 2.016,00 Maximale Ausnutzung der steuerlichen Förderung: Freiwilliger Nachschuss im Jahr 2015 in Höhe von EUR 19.000. Insgesamt abzugsfähige Sonderausgaben somit EUR 20.000,00 (EUR 25.000,00 x 80%), Steuerersparnis insgesamt EUR 8.400,00. Mit anderen Worten „kostet“ Sie die Rürup-Einzahlung somit EUR 16.600,00. Wie dieses Beispiel zeigt ist dieses Modell gerade für Gutverdiener profitabel, da sich das zu versteuernde Einkommen erheblich vermindern lässt, während bei Steuerpflichtigen mit geringem Einkommen wenig bzw. unter Umständen gar keine steuerliche Begünstigung geschaffen wird. Für die Besteuerung der späteren Auszahlung der Rente ist es entscheidend, in welchem Jahr der Rentner das erste Mal Rente bezieht. Wer im Jahr 2005 den Ruhestand begann, hatte 50% zu versteuern. Für spätere Rentenjahrgänge erhöht sich der zu versteuernde Anteil der Rente um jährlich 2%, sodass ab dem Jahr 2040 100% der Rürup-Rente dem persönlichen Steuersatz unterliegen.

Rührige Rürup: am Jahresende noch optimiert Rürup-Sparen

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Steuer-Luchs

Rührige Rürup: zum Jahresende noch

optimiert Rürup-Sparen

Die Basisrente, im Volksmund Rürup-Rente genannt, stellt als Pendant zur Riester-Rente

(siehe nächsten Steuerluchs „Der richtige Riecher fürs Riestern“) eine weitere staatlich

geförderte Sparmaßnahme für die private Altersvorsorge dar. Im Gegensatz zur Riester-

Rente werden beim Rürup-Sparen ausschließlich Steuervorteile und keine staatlichen

Zuschüsse gewährt. Speziell Gutverdiener und vor allem Freiberufler und Unternehmer

können vom Rürup-Sparen profitieren, da die Beiträge zur Rürup bis zu EUR 20.000,00 – bei

Verheirateten bis zu EUR 40.000,00 – im Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden

können.

Seit Einführung der Rürup-Rente im Jahr 2005 konnten während der Einzahlphase Beiträge

zu 60% des Jahresbeitrags steuermindernd in der Einkommensteuererklärung angegeben

werden. Der Prozentsatz steigt seit dem Jahr 2005 jährlich um je 2%, sodass im Jahr 2015

80% des Jahresbeitrags zur Rürup und dementsprechend ab dem Jahr 2025 100% als

Sonderausgabe geltend gemacht werden können. Um die steuerlichen Begünstigungen nun

optimal auszunutzen, ist gerade zum Jahresende zu überlegen, ob nicht noch freiwillig

Rürup-Beiträge on top bezahlt werden.

Hierzu ein vereinfachtes Beispiel: Lediger Autohaus-Inhaber, Einkünfte hieraus EUR

130.000,00, Rürup-Beiträge mtl. EUR 500,00, aus Vereinfachungsgründen keine weiteren

Begünstigungen:

Abzugsfähige Sonderausgaben im Jahr 2015 (EUR 6.000,00 x 80%) EUR 4.800,00

Steuerersparnis bei einem Steuersatz von 42%: EUR 2.016,00

Maximale Ausnutzung der steuerlichen Förderung:

Freiwilliger Nachschuss im Jahr 2015 in Höhe von EUR 19.000. Insgesamt abzugsfähige

Sonderausgaben somit EUR 20.000,00 (EUR 25.000,00 x 80%), Steuerersparnis insgesamt

EUR 8.400,00. Mit anderen Worten „kostet“ Sie die Rürup-Einzahlung somit EUR 16.600,00.

Wie dieses Beispiel zeigt ist dieses Modell gerade für Gutverdiener profitabel, da sich das zu

versteuernde Einkommen erheblich vermindern lässt, während bei Steuerpflichtigen mit

geringem Einkommen wenig bzw. unter Umständen gar keine steuerliche Begünstigung

geschaffen wird.

Für die Besteuerung der späteren Auszahlung der Rente ist es entscheidend, in welchem

Jahr der Rentner das erste Mal Rente bezieht. Wer im Jahr 2005 den Ruhestand begann,

hatte 50% zu versteuern. Für spätere Rentenjahrgänge erhöht sich der zu versteuernde

Anteil der Rente um jährlich 2%, sodass ab dem Jahr 2040 100% der Rürup-Rente dem

persönlichen Steuersatz unterliegen.

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Steuer-Luchs

Der Gesetzgeber hat somit durch die steuerliche Begünstigung während der Ansparphase

Anreize geschaffen, das Sparen interessant zu machen bzw. zumindest Überlegungen

anzustreben, ob diese Möglichkeit für den Unternehmer persönlich sinnvoll ist. Denn neben

dem bereits genannten Vorteil, muss man sich im Klaren sein, dass die Rürup-Rente auch

erhebliche Nachteile mit sich bringt: Diese ist unter anderem nicht vererbbar, je nach

Vertragsgestaltung kann die Flexibilität der Beitragszahlungen eingegrenzt werden und die

Rente wird frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Verträgen nach 2012:

frühestens mit Vollendung des 62 Lebensjahres) ausbezahlt.