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Tipps zur Förderung und Finanzierung für Ihr Fernstudium Das zahlt sich aus!

Fördermöglichkeiten für Fernstudium & Weiterbildung

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Zuschüsse, Steuervorteile, Förderprogramme – es gibt eine Vielzahl von Vorteilen und Hilfestellungen bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Damit Sie sich möglichst unbeschwert Ihren Weiterbildungszielen widmen können, haben wir die wichtigsten Tipps und Hinweise für Sie zusammengestellt.

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Tipps zur Förderung und Finanzierung für Ihr Fernstudium

Das zahlt sich aus!

© 2013 HAF Hamburger Akademie für Fernstudien GmbHAlle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung.

Inhalt

■ Förderung durch die Hamburger Akademie ....................................................................... 4

■ Weiterbilden und Steuern sparen .......................................................................................... 5

■ Bildungsgutschein für Arbeitssuchende .............................................................................. 6

■ Förderung bei Kurzarbeit ........................................................................................................ 8

■ WeGebAU – berufl iche Weiterbildung Beschäftigter ........................................................ 9

■ Meister-BAföG für IHK- und Meisterabschlüsse ................................................................ 10

■ Begabtenförderung................................................................................................................... 12

■ Bildungsprämie ......................................................................................................................... 14

■ BAföG für Schulabschlüsse .................................................................................................... 15

■ Bildungszuschüsse der Bundesländer ................................................................................. 16

■ Bildungsurlaub ......................................................................................................................... 20

■ Berufsförderungsdienst der Bundeswehr .......................................................................... 23

Noch Fragen?Noch Fragen?0800 999 0800 (gebührenfrei)

[email protected]

www.akademie-fuer-fernstudien.de

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Nutzen Sie Ihre Fördermöglichkeiten – es lohnt sich!

Ruth Behnken

Studienberatung

�tipp:tipp:

Viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten! Einen Vordruck fi nden Sie zum Download unter www.akademie-fuer-fernstudien.de/download/ko-stenuebernahme.pdf.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

herzlich willkommen bei der Hamburger Akademie für Fernstudien!

Sie haben erkannt, wie wichtig es ist, sich durch Weiterbildung neue Chancen im Job zu sichern. Und das kann sich bereits von Anfang an auszahlen!

Rückenwind vom Staat: bares Geld für Ihr Fernstudium

Von Zuschüssen zum Fernstudium bis zur Übernahme der gesamten Studienge-bühren: Es gibt vielfältige Förderprogramme, die dafür sorgen, dass Sie sich fi nan-ziell unbe schwert auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihr erfolgreiches Fernstudium. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten stellen wir Ihnen in diesem Ratgeber vor.

Besonderes Plus: Förderung durch die Hamburger Akademie

Viele Studierende nutzen zusätzlich zur staatlichen Förderung bereits die individu-elle Unter stützung durch die Hamburger Akademie: bestimmte Personengruppen unterstützen wir durch eine Ermäßigung der Studiengebühren. Gehören Sie dazu? Informieren Sie sich auf Seite 4.

Chefsache! immer mehr Arbeitgeber unterstützen die Weiterbildung

Qualifi zierte Fachkräfte sind heute gesucht! In vielen Unternehmen wird daher das Weiterbildungs-Engagement der Mitarbeiter per Fernstudium gefördert. Zum Bei-spiel durch die Übernahme der Lehrgangskosten, teilweise oder sogar komplett. Aus gutem Grund: schließlich zahlt sich Ihr neues Wissen unmittelbar auch im Job aus.

Mein Tipp: Sprechen Sie Ihren Chef an, machen Sie deutlich, dass das Unterneh-men von Ihrer Weiterbildung profi tieren wird und heben Sie hervor, dass Ihre Arbeit während der Weiter bildung – dank Fernstudium! – nicht zu kurz kommt. Fast immer wird dieses Engagement belohnt.

Noch Fragen? Gerne!

Wünschen Sie nach der Lektüre dieser Broschüre noch eine persönliche Beratung, welche Förderung für Sie in Frage kommt? Dann wenden Sie sich gerne an unsere freundlichen Studienberaterinnen. Rufen Sie unter 0800 999 0800 gebührenfrei an oder senden Sie eine E-Mail an [email protected]. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Ihr Fernstudium gerne weiter!

Wir freuen uns auf Sie und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Mit herzlichen Grüßen,

Ruth Behnken

Studienberatung

Förderung und Finanzierung für Ihr Fernstudium4

10% Ermäßigung erhalten:

❚ Studenten

❚ Auszubildende

❚ Arbeitslose

❚ Rentner

❚ Schwerbehinderte

❚ Bundeswehrangehörige

❚ Teilnehmer/innen des Bundes-freiwilligendienstes (BFD) und des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Förderung durch die Hamburger Akademie

Die Hamburger Akademie möchte möglichst vielen Menschen ermöglichen, sich weiter -

zu bilden und so das Beste für die eigene berufl iche und persönliche Entwicklung zu tun.

Deshalb unterstützen wir Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Ermäßigung Ihrer

Studiengebühren.

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Fügen Sie Ihrer Studienanmeldung bitte eine aktuelle Bescheinigung bei, wenn Sie die Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten.

Die Sonderkonditionen sind nicht unter-einander oder mit anderen Vorteilsange-boten kombinierbar

�Tipp:Tipp:

15 % Vorteil für „Wiederholungstäter“

15% Ermäßigung für:

❚ Wenn Sie bereits einen Fernlehrgang bei der Hamburger Akademie abgeschlossen haben, erhalten Sie auf jeden folgenden Lehrgang einen Nachlass in Höhe von 15 %.

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Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfi nanzhofs können Sie die Ausgaben für Ihre Teil -nahme an Fort- und Weiterbildungskursen der Hamburger Akademie voll als Werbungsko-

sten absetzen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Weiterbilden und Steuern sparen

Werbungskosten optimierenWenn Sie im Jahr des Lehrgangs kein Ein-kommen haben, können Sie Ihre Aufwen-dungen als „vorweggenommene Werbungs-kosten“ bzw. Betriebsausgaben absetzen.

Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie gegen-über dem Finanzamt den konkreten beruf-lichen Nutzen Ihrer Fort- oder Weiterbildung begründen, z.B. bessere Berufsaussichten

in einem neuen Berufsfeld, Aufstiegsmög-lichkeiten durch erweiterte Kenntnisse o.ä. Trifft das nicht zu, können Sie die Kosten zumindest als Sonderausgaben absetzen.

�Tipp:Tipp:

Beachten Sie, dass es für das Finanzamt nicht entscheidend ist, wann ein Lehrgang stattfi ndet, sondern wann er gebucht (und bezahlt) wird. Wer also in diesem Jahr schon reichlich Werbungskosten gesammelt hat, kann unter Umständen zusätz-liches Geld sparen, wenn er einen für nächstes Jahr geplanten Kurs schon in diesem Jahr bucht und bezahlt.

Steuern sparen – so geht’s!Fort- und Weiterbildungskosten können bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Werbungskosten abgezogen

werden. Selbstständige oder Gewerbetrei -ben de machen die Lehrgangskosten als Betriebsausgaben geltend.

Sie können sie vortragen oder mit anderen Einkünften wie Mieterträgen oder mit Ein-künften Ihres Partners (bei Zusammenver-anlagung) verrechnen.

Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen

❚ Studien- und Prüfungsgebühren: Monat-liche Studienbeiträge sowie extra anfal-lende Kosten für externe Prüfungen.

❚ Arbeitsmittel: Lehr- und Büromaterial, dazu zählen auch die Kosten für einen Computer anteilig in dem Umfang, in dem er für die Fortbildung genutzt wird.

❚ Arbeitszimmer: Bei längeren Lehrgän-gen sind hier bis zu 1.250 € absetzbar.

❚ Fachliteratur: Achten Sie darauf, dass die Quittung den Titel enthält.

❚ Kosten in Zusammenhang mit einem Seminarbesuch: Seminar- und Über-nachtungskosten, Fahrtkosten, Kosten

für öffentliche Verkehrsmittel, Ver-pfl e gungsmehr aufwand, Reiseneben-kosten.

❚ Zinsen: Wenn Sie für Ihren Lehrgang ein Darlehen aufnehmen, können Sie die Zinsen geltend machen.

Argumente im Streitfall: Bei Unstimmig-keiten mit dem Finanzamt über die Anerken-nung der Werbungskosten nennen Sie die beiden Urteile des Bundesfi nanzhofs mit den Aktenzeichen BFH 2002 VI R 137/01 und 120/01, im Volltext verfügbar unter www.bundesfi nanzhof.de.

Förderung und Finanzierung für Ihr Fernstudium6

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Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Bildungsgutschein erfüllen?

Wenn Sie arbeitslos sind oder der Verlust Ihres Arbeitsplatzes droht, können Sie von der Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von bis zu

100 % für ausgewählte Fernstudiengänge der Hamburger Akademie über den so genannten Bildungsgutschein erhalten.

�Tipp:Tipp:

Übernahme der gesamten Lehrgangskosten möglich!

�Wichtig:Wichtig:

Eine Beratung vor der Anmeldung ist unbedingt erforderlich: ✆ 0800 46 46 46 2

Bildungsgutschein für Arbeitssuchende

Was ist der Bildungsgutschein?Seit dem 1. Januar 2003 können Bezugsbe-rechtigte von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungs gutschein erhalten. Der Bil-dungsgutschein ist die schriftliche Zusage für die Teilnahme an einer Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer berufl ichen Wei-terbildung übernommen, vorausgesetzt, die

Weiterbildung ist für die Weiterbildungsförde-rung nach § 85 SGB III zugelassen.

Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bil-dungsziel, die erforderliche Weiterbildungs-dauer, den regio nalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer, in der Ihr Bildungsgut-schein eingelöst werden muss, aus.

Die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein zu bekommen, haben Personen, die arbeits-los gemeldet sind, sowie Personen, denen eine Arbeitslosigkeit droht, und für die eine Förderung notwendig ist. Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung

abgeschlossen oder drei Jahre eine beruf-liche Tätigkeit ausgeübt haben. Wichtig: Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiter bildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt und der An-trag gestellt sein.

Haben Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein?Einen generellen Anspruch auf einen Bil-dungsgutschein gibt es nicht. Es ist eine so-genannte „Kann-Leistung“, über die immer

im Einzelfall von den Beraterinnen und Be-ratern in der zuständigen Agentur für Arbeit entschieden wird.

Bildungsgutschein-Antrag stellen? Ein Versuch lohnt sich!Häufi g überzeugen gute Argumente im di-rekten Gespräch. Wenn Sie den Bildungs-gutschein in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie also unbedingt einen Ter-min:

❚ bei der Agentur für Arbeit (für Empfän-ger von Arbeitslosengeld I) oder

❚ bei der Arbeitsgemeinschaft ARGE (für Empfänger von Arbeitslosengeld II – diese Einrichtungen heißen in manchen Gemeinden auch Leistungs-gemeinschaft, Sozialgemeinschaft oder ähnlich).

Nehmen Sie die Studieninformation der Hamburger Akademie für Fernstudien mit zum Gespräch. Sie können die Argumente, die für eine Förderung sprechen, auch schriftlich vorbereiten und die Liste beim Gespräch vorlegen. Es ist wichtig, dass Sie Ihrem Ansprechpartner deutlich machen, dass der von Ihnen gewünschte Fernstudi-engang Ihre Qualifi kationen sinnvoll ergänzt und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt er-höht (z.B. durch eine vorhergehende Analy-se des Stellen marktes oder Gespräche mit Unternehmen).

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�Tipp:Tipp:

Überzeugen Sie die Zu-ständigen von der Wichtig-keit Ihres Lehrgangs!

Für welche Lehrgänge der Hamburger Akademie können Sie den Bildungsgutschein beantragen?Die Hamburger Akademie ist ein nach AZWV zugelassener Bildungsträger (Trägernummer 425432). Die folgenden Lehrgänge sind für den Bildungsgutschein anerkannt und können als Teilzeitmaßnahmen gefördert werden:

Wirtschaft und Karriere

❚ Betriebswirt/in HAF, geprüfte/r❚ Betriebswirtschaftslehre für Nichtkaufl eute❚ Bilanzbuchhalter/in IHK, geprüfte/r❚ Buchführung und Bilanzierung❚ Buchhalter/in HAF, geprüfte/r❚ Bürosachbearbeiter/in mit EDV HAF,

geprüfte/r❚ Controlling❚ Fachberater/in im Vertrieb IHK, geprüfte/r❚ Fachkaufmann/frau Marketing IHK, gepr.❚ Fachwirt/in im Sozial- und

Gesundheitswesen IHK❚ Handelsfachwirt/in IHK, geprüfte/r❚ Haus- und Grundstücksverwalter/in HAF,

geprüfte/r❚ Immobilienfachwirt/in IHK, geprüfte/r❚ Immobilienmakler/in HAF, geprüfte/r❚ Industriefachwirt/in IHK, geprüfte/r❚ Kaufmännisches Grundwissen❚ Logistikmanagement❚ Managementassistent/in bSb, geprüfte/r❚ Marketingreferent/in HAF, geprüfte/r❚ Offi ce-Manager/in HAF, geprüfte/r❚ Personalfachkaufmann/frau IHK, geprüfte/r❚ Personalreferentin bSb, geprüfte/r❚ Projektmanagement / Projektleiter IHK❚ Speditionssachbearbeiter/in❚ Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre❚ Tourismusfachwirt/in IHK, geprüfte/r❚ Wirtschaftsfachwirt/in IHK ❚ Business English❚ Fremdsprachenkorrespondent/in Englisch

IHK, geprüfte/r

Technik

❚ Bauzeichnen mit CAD❚ CAD für Bauzeichner/innen❚ CAD für technische Zeichner/innen❚ Fachgerechte Bausanierung❚ Qualitätsmanagement / Qualitäts-

beauftragte/r TÜV, geprüfte/r❚ Technisches Zeichnen mit CAD

Kreativität und Persönlichkeit

❚ Ernährungsberater/in HAF❚ Erziehungsberatung/

Erziehungsberater/in HAF❚ Fachkraft in der häuslichen Pfl ege HAF❚ Journalist/in❚ Kindererziehung❚ Personal- und Business-Coach❚ Psychologische/r Berater/in /

Personal Coach❚ Raumgestaltung und Innenarchitektur❚ Texter/in/Konzeptioner (Copywriter)❚ Werbegrafi k und Design

IT-Lehrgänge

❚ C++-Programmierer/in für Windows HAF, geprüfte/r

❚ ECDL Europäischer Computer Führerschein

❚ Fachinformatiker/in HAF❚ Grafi k-Designer/in PC, geprüfte/r❚ Java-Programmierer/in HAF, geprüfte/r❚ Multimedia-Designer/in HAF, geprüfte/r❚ Netzwerkadministrator/in HAF, geprüfte/r❚ Webdesigner/in HAF, geprüfte/r❚ Webmaster HAF, geprüfte/r

AZWV

Förderung möglich

mit Bildungsgutschei

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Förderung und Finanzierung für Ihr Fernstudium8

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Förderung bei Kurzarbeit

Mit dieser Weiterbildungsförderung sollen Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen werden, infolge der allgemein schlechten Wirtschaftslage auftretende Zeiten

der Nichtbeschäftigung für berufl iche Weiterbildung zu nutzen. Damit können Kündigungen ver mieden werden und Arbeitsplätze in Unternehmen gesichert werden. Mitfi nanziert wird dieses Förderinstrument aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Wer kann die Förderung erhalten?Wenn Sie Kurzarbeitergeld beziehen und die Zeit Ihres Arbeitsausfalls nutzen, um an einer berufl ichen Qualifi zierungsmaßnahme teilzunehmen, können Sie die Förderung erhalten.

Welche Weiterbildung kann gefördert werden?❚ Kaufmännische Lehrgänge (kaufmän-

nische Grundbildung, Rechnungswesen)

❚ Technische Lehrgänge

❚ Zertifi zierte EDV-Basisqualifi kationen (z.B. ECDL)

❚ Maßnahmen im Bereich Lager, Logistik, Transport

Zur Sicherstellung bestimmter Qualitätsstan-dards werden nur Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) für die Förderung der berufl ichen Weiterbil-dung zugelassen sind.

Die Hamburger Akademie ist als Bildungsträger nach AZWV zugelassen und bietet über 60 Lehr-gänge an, für die Sie die Förderung erhalten. Die vollständige Übersicht über alle zugelasse nen Lehrgänge fi nden Sie auf S. 7.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern, welcher Lehrgang für Sie in Frage kommt.

Wie hoch ist die Förderung?Die Grundförderung für den oben genann-ten Katalog an Weiterbildungsmaßnahmen beträgt 60% der Lehrgangskosten.

❚ + 20 % bei kleinen und 10% bei mittle-ren Unternehmen

❚ + 10% bei benachteiligten (z.B. ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahre) oder behinderten Menschen

❚ auf maximal 80% der anerkannten Lehrgangsgebühren.

Wie erhalten Sie die Förderung?Die Leistungen erhalten Sie nur auf Antrag, den Ihr Arbeitgeber rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung bei der zuständigen Agen-tur für Arbeit stellen muss.

Die Antragsformulare fi nden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de (Pfad: Unter-nehmen/Finanzielle Hilfen/Weiterbildung).

Weiterführende Informationen:Sie erreichen den Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit im Internet unter 01801 66 44 66 (3,9 ct. pro Minute).

�Tipp:Tipp:Für über 60 Lehrgänge an der Hamburger Akademie können Sie diese Förde-rung erhalten.

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WeGebAU – berufl iche Weiterbildung Beschäftigter

Das Programm WeGeBAU der Bundesagentur für Arbeit dient der „Weiterbildung geringqua-lifi zierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Das Programm wurde

2007 von der Bundesagentur für Arbeit iniiert. Erstmalig werden hier Arbeitnehmer gefördert, die sich in einer Beschäftigung befi nden. Ziel ist es, ihre Beschäftigung durch Qualifi kation und Weiterbildung langfristig zu sichern.

Wer wird gefördert?Sie erhalten eine Förderung,

❚ Wenn Sie älter als 45 Jahre alt sind und in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern arbeiten und wenn die Weiterbildung Ihnen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die über arbeits-platzbezogene Anpassungsmaßnahmen hin ausgehen.

oder

❚ Wenn Sie geringqualifi ziert sind und mit der Weiterbildung einen Berufs-abschluss oder eine Teilqualifi kation erwerben. Geringqualifi ziert ist dabei z.B. wer keinen Berufsabschluss hat.

Seit 2009 können auch qualifi zierte Mitarbeiter eine Förderung zur Weiterbildung erhalten. Hierfür müssen sie folgende Kriterien erfüllen:

❚ Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlus ses und die letzte öf-fentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.

❚ Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.

❚ Die Weiterbildung fi ndet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.

❚ Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fach-kundige Stelle für die Weiterbildungs-förderung zugelassen.

❚ Die Weiterbildung erhöht die Kom pe tenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wie hoch ist die Förderung?

❚ Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, tragen die Agenturen für Arbeit bis zu 75% der Lehrgangskosten. Die verbleibenden Kosten sind vom Betrieb und/oder der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zu tragen.

❚ Bei jüngeren Beschäftigten ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.

Wie funktioniert’s? Sie erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein von der zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort.

�Tipp:Tipp:

Seit 2009 können auch quali fi zierte Mitarbeiter eine Förderung zur Weiterbildung erhalten!

Förderung und Finanzierung für Ihr Fernstudium10

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Früher gab es BAföG nur für Hochschulstudenten oder Schüler. Seit einigen Jahren können auch Berufspraktiker ihren Lehrgang komplett über das so genannte Meister-BAföG fi nan-

zieren. Das Ziel des Meister-BAföG ist es, Sie bei einer berufl ichen Aufstiegsfortbildung fi nanzi-ell zu unterstützen bzw. Sie zu Existenzgründungen zu ermuntern.

Meister-BAföG für IHK- und Meisterabschlüsse

Was ist das Meister-BAföG?Das Meister-BAföG besteht aus zwei Anteilen: einem Zuschuss von 30,5 % (diesen müssen Sie nicht zurückzahlen) und einem Bankdar-lehen. Das Darlehen ist während der Fortbil-dung und während einer anschließenden Ka-renzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch

sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. Darüber hinausgehend gelten vor allem für zukünf-tige Existenzgründer besonders günstige Rückzahlkonditionen. Sie müssen das Ihnen zustehende Darlehen aber nicht in Anspruch nehmen.

Nicht nur für Meister - Auch angehende Fachwirte und viele andere können BAföG erhalten!Der Begriff „Meister-BAföG“ ist irreführend. Denn nicht nur angehende Meister können diese Unterstützung erhalten. Die Förderung können Sie auch beantragen, wenn Sie ei-nen Fernstudiengang belegen wollen, der

mit einem öffentlich-rechtlich bzw. staatlich anerkannten oder gleichwertigen Abschluss beendet wird. Dazu zählen z.B. Fernstudien-gänge zum/zur „Fachwirt/in“ oder „Techni-ker/in“.

Für welche Lehrgänge der Hamburger Akademie können Sie Meister-BAföG beantragen?Sie können das Meister-BAföG für fast alle Lehrgänge beantragen, die auf öffentlich-rechtliche Abschlüsse oder auf gleichwertige Prüfungen nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Dazu zählen:

❚ IHK-Abschlüsse (beispielsweise Indu strie-meister/in Metall IHK oder Fachkauf-mann/-frau Marketing IHK usw.)

❚ Staatliche Prüfungen (beispielsweise Staatlich geprüfte/r Mechatronik-techniker/in usw.)

Welche qualitativen und zeitlichen Voraussetzungen muss die Fortbildung erfüllen?Ihr angestrebter Lehrgang muss:

❚ für Sie eine Aufstiegsfortbildung darstellen;

❚ auf einen Abschluss vorbereiten (also z. B. auf einen IHK- oder auf einen staat - lichen Abschluss), der über dem Niveau

einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfen-prüfung oder eines Berufsfachschul-abschlusses liegt;

❚ als „Teilzeitmaßnahme“ (dazu zählen auch Fernkurse) innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für das Meister-BAföG erfüllen?Ihre berufl iche Vorbildung: Sie können das Meister-BAföG beantragen, wenn Sie in

einem Handwerksbetrieb gelernt haben und/oder angestellte Fachkraft sind. Dabei

�Tipp:Tipp:

Über 30% Zuschüsse plus zinsfreies Bankdarlehen dank Meister-BAföG!

�Tipp:Tipp:

Meister-BAföG gibt‘s für viele Lehrgänge der Hamburger Akademie!

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Sie besitzen keine abgeschlossene Berufsausbildung? Sie können das Meister-BAföG auch dann beantragen, wenn Sie nicht über eine ab-geschlossene Berufsaus bildung verfügen. In diesem Fall müssen Sie aber eine mehr-

jährige und einschlägige Berufspraxis nach-weisen. Diese muss fachlich zu Ihrem ange-strebten Fortbildungsziel passen.

Wie viel Berufspraxis müssen Sie nachweisen? Das unterscheidet sich von Lehrgangsziel zu Lehrgangsziel. Bitte informieren Sie sich deshalb darüber, was speziell für Sie und Ihren Lehrgang gilt. Auskunft erhalten

Sie bei der Behörde, die für Ihren Meister-BAföG-Antrag zuständig ist. Hinten in dieser Broschüre fi nden Sie eine Reihe von weiter-führenden Adressen.

Bestehen Alters-, Einkommens- oder Vermögensgrenzen?Eine Altersgrenze gibt es für die Zahlung des Meister-BAföG nicht.

Es bestehen ebenfalls keine Einkommens- oder Vermögensbegrenzungen für den reinen Maßnahmebeitrag (also die Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren).

Zusätzlich können Sie unter bestimmten Vor aussetzungen auch Unterhaltszahlun gen zum Lebens unterhalt beantragen. Dafür wird Ihr Einkommen und Vermögen sowie das Ihres Ehepartners berücksichtigt.

Wie lange wird das Meister-BAföG gezahlt?Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Dauer des Lehrgangs. Teilzeitmaßnah-men, zu denen die Fernkurse der Hambur-ger Akademie zählen, dürfen höchstens 48

Monate dauern. Die empfohlenen Regellauf-zeiten der entsprechenden Lehrgänge der Hamburger Akademie liegen unterhalb die-ser Förderhöchstdauer.

Wo fi nden Sie weiterführende Informationen zum Meister-BaföG?Direkte Auskunft zum Meister-BAföG: In jedem Kreis bzw. in jeder größeren Stadt gibt es ein Amt für Ausbildungsförderung. Dort werden Sie kompetente Berater fi nden, die

Ihnen alle Fragen zum Meister-BaföG beant-worten können und Ihnen bei der Antrag-stellung helfen.

Online-Auskunft zum Meister-BAföG: Weiterführende Informationen sowie ein Online-Antragsformular zum Ausfüllen am Bildschirm fi nden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.meister-bafoeg.info.

Telefonische Auskunft zum Meister-BAföG: Gebührenfrei können Sie sich am Telefon über die Meister-BAföG-Hotline beraten lassen:

Telefon: 0800 / 622 3634.

müssen Sie über eine nach dem Berufsbil-dungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksord-nung (HwO) anerkannte, abgeschlossene

Erstausbildung oder über einen vergleich-baren Berufs abschluss verfügen.

�Tipp:Tipp:

Keine Alters- undVermögensgrenze!

Förderung und Finanzierung für Ihr Fernstudium12

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Sie sind jung, besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung und können überdurch-schnittliche schulische und berufl iche Leistungen vorweisen? Dann ist für Ihre Weiterbil-

dung das Förderprogramm „Begabtenförderung berufl iche Bildung“ ideal.

Was bedeutet „Begabtenförderung“?

Begabtenförderung

Mit diesem speziellen Förderprogramm, das 1991 von der Bundesregierung ins Le-ben gerufen wurde, sollen begabte, junge Fachkräfte aus Betrieben, Praxen und Ver-waltungen bei ihrer Weiter bildung fi nanziell unterstützt werden. Im Auftrag des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung führt die Stiftung „Begabtenförderungswerk

berufl iche Bildung“ das Programm durch – gemeinsam mit Kammern und zuständigen Stellen in ganz Deutschland. Bei diesen zu-ständigen Stellen können Sie ein Stipendi-um zur Finanzierung eines Weiterbildungs-kurses beantragen.

Sie erhalten als Zuschuss bis zu 5.100 €. Das Geld müssen Sie nicht zurückzahlen.

Für welche Lehrgänge der Hamburger Akademie können Sie die Begabtenförderung beantragen?Grundsätzlich werden folgende Lehrgänge gefördert:

❚ Fachbezogene Weiterbildungen im Be-reich der dualen Ausbildungsberufe

Zum Beispiel: Weiterbildung zum/zur Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachkaufmann/-frau, Fachwirt/in, Bilanz-buchhalter/in und ähnliche Lehrgänge.

❚ Fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe

❚ Fachübergreifende Weiterbildungen

Zum Beispiel: IT-Lehrgänge, persön-lichkeitsbildende Kurse oder Intensiv-sprachkurse

Sie können kein Stipendium aus dem Förderprogramm erhalten:❚ für weltanschaulich orientierte Kurse,

❚ für eine Berufsausbildung oder eine Zweitausbildung,

❚ wenn Sie bereits über einen akade-mischen Abschluss verfügen,

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Begabtenförderung erfüllen?

Sie müssen nachweisen, dass Sie zu den besonders erfolgreichen Fachkräften zäh-len. Diesen Nachweis erbringen Sie:

❚ durch das Ergebnis der Berufsabschluss prüfung mit besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)

❚ oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen berufl ichen Leistungswett bewerb

❚ oder durch den begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.

❚ für Bildungsmaßnahmen, die zur betrieblichen Weiterbildung zählen,

❚ für Prüfungsgebühren

❚ und wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet haben.

�Tipp:Tipp:

Die Begabtenförderung bein haltet Zuschüsse bis zu 5.100 E!

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Gibt es eine Altersbeschränkung für die Aufnahme in das Förderprogramm?

Ja. Sie müssen bei der Antragsstellung jünger als 25 Jahre alt sein. Aber es gibt Ausnahme regelungen:

Auf das Aufnahmealter können maximal 3 Jahre angerechnet werden. Anrechenbare Zeiten sind:

❚ Mutterschutz- und Erziehungszeiten

❚ Grundwehr-/Zivildienst

❚ FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr)

❚ Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in

❚ Schwerwiegende Erkrankung von mehr als 3 Monaten Dauer

❚ Besuch berufl icher Vollzeitschulen

Generell gilt: Wenn Sie zum Antragszeitpunkt das 27. Lebensjahr vollendet haben, können Sie nicht mehr aufgenommen werden.

Wichtig: Antrag vor Kursbeginn!Beantragen Sie Ihr Stipendium unbedingt vor der Anmeldung zum gewünschten Lehr-gang und warten Sie die Zusage ab, bevor Sie

sich verbindlich bei uns anmelden. Denn ein Stipendium erhalten Sie nur, bevor Sie den Lehrgang beginnen – nicht rückwirkend.

Wo fi nden Sie weiterführende Informationen zur Begabtenförderung?Direkte Auskunft zur Begabtenförderung: Bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer an Ihrem Wohnort werden Sie kompetente Berater fi nden, die Ihnen alle Fragen zur Begabtenförderung beantworten können und Ihnen bei der

Antragstellung helfen. Die Adressen ent-nehmen Sie Ihrem örtlichen Telefonbuch oder Sie suchen online unter www.dihk.de oder www.handwerk.de bzw. beim Bundes-verband Freier Berufe www.freie-berufe.de.

Online-Auskunft zur Begabtenförderung: Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten: www.begabtenfoerderung.de.

Zum Download hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Broschüre „Richtlinie Begabtenförderung Berufl iche Bildung“ bereit unter:www.bmbf.de/pub/begabtenfoerderung_berufl iche_bildung.pdf.

Telefonische Auskunft zur Begabten-förderung: Telefonische Auskunft erhalten Sie bei der Stiftung Begabtenförderungswerk Berufl iche Bildung unter 0228 / 6 29 31 - 0.

�Tipp:Tipp:

Unbedingt vor Kursbeginnbeantragen, damit IhrAnspruch nicht verfällt!

Förderung und Finanzierung für Ihr Fernstudium14

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Bildungsprämie

Mit drei neuen Möglichkeiten, die eigene Weiterbildung zu fi nanzieren, will die Bundes-regierung den Stellenwert des lebenslangen Lernens und der Weiterbildung erhöhen.

Durch fi nanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem sollen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren.

1 PrämiengutscheinWenn Sie erwerbstätig sind und ein zu versteu-erndes Jahreseinkommen von derzeit maximal 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Ver-anlagten) haben, können Sie einen Prämien-gutschein in Höhe von max. 500 € erhalten. Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

Gefördert wird einmal jährlich die Teilnahme an einer berufl ichen Weiterbildung.

2 WeiterbildungssparenDas Weiterbildungssparen ist für diejenigen gedacht, die vermögenswirksame Lei stungen ansparen. Aus den Sparverträgen können Ler-ner seit Januar 2009 Geld für Weiter bildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?Sie müssen nach dem Vermögensbildungs-gesetz (VermBG) vermögenswirksame Lei-stun gen ansparen und Anspruch auf die Arbeit nehmersparzulage haben, dann kön-nen Sie die Vorteile des Weiterbildungs-sparens in Anspruch nehmen. Dies gilt unabhängig vom Einkommen.

Wie können Sie die Bildungsprämie beantragen?1. Sie suchen eine Beratungsstelle auf,

die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die per sönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anfor-derungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.

2. Die Beratungsstelle nennt auf dem Prä-miengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglich-keiten.

3. Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.

4. Der Weiterbildungsanbieter beantragt bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie die Zuwendung in Höhe des Gutscheinwertes.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.bildungspraemie.info oder unter der kosten losen Hotline (0800 2623 000).

�Tipp:Tipp:

Erst beraten lassen,dann anmelden!

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Für welche Schulabschlusskurse bei der Hamburger Akademie können Sie BAföG beantragen?

BAföG für Schulabschluss-Lehrgänge

Sie möchten sich per Fernkurs auf den Erwerb eines Schulabschlusses vorbereiten? Dann hilft bei der Überbrückung von fi nanziellen Engpässen möglicherweise das Schüler-BaföG,

das Sie für die letzten 12 Monate vor Lehrgangsende beantragen können. Dieses BAföG ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Die Förderung können Sie beantragen, wenn Sie einen der folgenden Fernstudiengänge der Hamburger Akademie belegt haben und sich auf die staatliche Prüfung vorbereiten:

❚ Abitur

❚ Realschulabschluss

❚ Fachhochschulreife

Welche Voraussetzungen gelten für das Schüler-BAföG?

Sie sind förderungsberechtigt,

❚ wenn Sie bei Studienbeginn das 30. Lebens jahr noch nicht vollendet haben;

❚ wenn Sie nachweislich bereits minde-stens sechs Monate erfolgreich am Fernstudium zu einem der genannten Schulabschlüsse teilgenommen haben, bevor Sie BAföG für höchstens zwölf Monate vor dem Abschlussprüfungs-termin beziehen können. Für diesen Zeitraum muss zudem für wenigstens drei aufeinander folgende Monate eine Fernstudienteilnahme in Vollzeit nach-gewiesen werden (z.B. Arbeitslosigkeit

ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld, unbezahlter Urlaub, Erziehungsurlaub, Freiberufl ichkeit, geringfügige Beschäfti-gung o.ä.).

❚ Weitere persönliche Bedingungen (z.B. eigene Haushaltsführung, Familien-stand, fi nanzielle Bedürftigkeit) prüft die zuständige Behörde.

Bei erfolgreicher Antragstellung wird BAföG vom Antragsmonat an geleistet und ist nicht zurück zuzahlen. Der Umfang der Leistung ist einkommensabhängig.

Wo fi nden Sie weiterführende Informationen zum Schüler-BAföG?

Direkte Auskunft zum BAföG: In jedem Kreis bzw. in jeder größeren Stadt gibt es ein Amt für Ausbildungsförderung. Dort werden Sie kompetente Berater fi nden, die Ihnen alle

Fragen zum Schüler-BAföG beantworten können und Ihnen bei der Antragstellung helfen.

Online-Auskunft zum BAföG: Hinweise zum Thema BAföG, einen BAföG-Rechner sowie eine Liste der Ämter für Aus-bildungsförderung fi nden Sie hier: www.das-neue-bafoeg.de.

Telefonische Auskunft zum BAföG:Gebührenfrei können Sie sich am Telefon an der Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beraten lassen: Telefon: 0800 2 23 63 41.

�Tipp:Tipp:

Für Schulabschluss kurse der Hamburger Akademie gibt‘s Schüler-BAföG

Förderung und Finanzierung für Ihr Fernstudium16

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Bildungszuschüsse der Bundesländer

Was wird gefördert? Unabhängig vom zeitlichen Umfang, Inhalt und Abschluss sind nahezu alle Qualifi zie-rungen förderungswürdig. Voraussetzung ist lediglich, dass die Qualifi zierungsmaß-nahme arbeitsplatzsichernd für den Be-schäftigten und/oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen ist. Egal, ob ein IT-Mit-arbeiter seinen Fachinformatiker machen, ein Handwerker sein Englisch verbessern oder ein Büroangestellter seinen Fachwirt absolvieren will.

Weiterbildungsbonus HamburgDer Weiterbildungsbonus Hamburg unterstützt Beschäftigte kleiner und mittelständischer Unternehmen bei Weiterbildungsmaßnahmen und übernimmt dabei bis zu 50%, maximal jedoch 750,- € pro Person und Jahr.

Der Weiterbildungsbonus wird durch den ESF (Europäischer Sozialfond) und die Freie und Hanse stadt Hamburg fi nanziert.

Gefördert werden:

❚ Beschäftigte in klein und mittelständi-schen Unternehmen. Betriebe bis maxi mal 249 sozialversicherungspfl ichtigen Mitar-beitern, deren Jahresumsatz 50 Millio nen Euro nicht übersteigt,

❚ Auch Selbstständige können den Weiter bildungsbonus in Anspruch neh-men.

❚ Die Kosten für die berufl iche Weiter-bildung werden bis zu 50%, maximal je doch € 750,- pro Person und Jahr gefördert.

Hier erhalten Sie weiterführende InformationenWeitere Informationen und Anträge zum Download fi nden Sie unter www.weiterbildungsbonus.net. Fragen dazu beantwortet Ihnen:

PUNKT Bildungsmanagement

Haferweg 46, 22769 Hamburg

Tel.: 040 / 28 40 78 3-0

E-Mail: [email protected]

�Tipp:Tipp:

Bis zu 750 E Zuschuss sichern!

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Bildungsscheck NRW: Unterstützung mit bis zu 500 E!

Sie arbeiten oder wohnen in Nordrhein-Westfalen und sind in einem kleinen oder mittleren Betrieb tätig? Dann können Sie bei der Weiterbildung mit dem NRW-Bildungsscheck bis zu

50 % Ihrer Lehrgangsgebühren sparen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Bildungsscheck erfüllen?Sie sind berechtigt, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

❚ Lohn- und Gehaltsempfänger in kleinen oder mittleren Betrieben bis zu 250 Mitarbeitern aus Nordrhein-Westfalen.

❚ geringfügig Beschäftigte

❚ Beschäftigte mit Zeitvertrag

❚ im Betrieb mithelfende Familien-angehörige

❚ von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte

❚ kleine und mittlere Unternehmen aus NRW können auch für Mitarbeiter, die ihren Wohnsitz nicht in NRW haben, Bildungsschecks beantragen.

Sie erhalten den Bildungsscheck nur, wenn Sie an einer Beratung durch eine zugelas-sene Weiterbildungsberatungsstelle teil-nehmen. Diese Beratung ist kostenlos für Sie und muss vor Beginn des Lehrgangs besucht werden.

Online können Sie sich informieren, welche der 250 Beratungsstellen in Ihrer Nähe liegt: www.weiterbildungsberatung-nrw.de

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 50 % der Kosten für die Weiterbildung werden übernommen, höchstens 500 €.

Beschäftigte in NRW können maximal zwei Bildungsschecks pro Kalenderjahr bean - tra gen.

Unternehmen in NRW erhalten für ihre Beschäftigten max. 20 Bildungsschecks pro Kalenderjahr.

Hier erhalten Sie weiterführende InformationenWeitere Informationen fi nden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de, den Seiten des

Ministe riums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Tel.: 0180 / 31 00 118

Bildungscheck Nordrhein-Westfalen

Förderung und Finanzierung für Ihr Fernstudium18

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Unbedingt vor Kurs beginn beantragen, damit Ihr Anspruch nicht verfällt!

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit dem QualiScheck berufliche Weiter-bildungsmaßnahmen und übernimmt dabei 50% der anfallenden Kosten bis zu

maximal 500 € pro Person und Jahr.

Wer wird gefördert?

Sie sind berechtigt, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

❚ sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch nicht in Rentenbezug stehen oder

❚ Angestellte im öffentlichen Dienst

❚ Geringfügig Beschäftigte

❚ Selbstständige oder Freiberufl erinnen und Freiberufl er in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberufl ichen oder selbstständigen Tätigkeit oder

❚ Berufsrückkehrer/innen, die den Be rufs-weg wegen der Betreuung und Er ziehung von Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pfl ege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mind. ein Jahr unterbrochen haben und der Wegfall des Unterbre-chungsgrundes mehr als ein Jahr zurück-liegt oder weil die zuständige Agentur für Arbeit eine Förderung abgelehnt hat,

❚ Personen, die im Kalenderjahr der An-trag stellung noch keinen QualiScheck erhalten haben.

Wie erhalten Sie den QualiScheck?Das Land Rheinland-Pfalz hat eine unabhängige Stelle mit der Ausstellung des QualiSchecks beauftragt. Bitte wenden Sie sich direkt an:

Die RAT GmbH

Tel.: 0800 5 888 432 (kostenfrei, montags bis freitags 8:00 bis 18:00 Uhr)

Oder per E-Mail: [email protected] · Internet: www.qualischeck.rlp.de

Bildungsscheck Brandenburg

Der Bildungsscheck Brandenburg fördert berufl iche Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 70 % der Kosten. Die Weiterbildung muss mindestens 715,– Euro kosten und bis zum

31.03.2015 abgeschlossen sein.

Wer kann den Bildungsscheck beantragen?Einen Bildungsscheck können alle sozialversicherungspfl ichtig Beschäftigte mit Hauptwohn-sitz im Land Brandenburg bekommen, die im laufenden Jahr noch an keiner berufl ichen Weiter-bildung teilgenommen haben.

Wie erhalten Sie den Bildungsscheck?Wichtig: erst beraten lassen – dann das Kursangebot wählen! Kontaktieren Sie eine der Bera-tungsstellen per E-Mail [email protected] oder rufen Sie an:

Die Bildungsscheck-Hotline der LASA Brandenburg GmbH: Tel.: 0331 / 6002-333 (montags bis donnerstags 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags 8:00 bis 14:00 Uhr)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LASA GmbH Brandenburg GmbH beraten Sie kosten-los und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Auf Wunsch wird Ihnen ein persönlicher Bera-tungstermin in einer der aufgeführten Beratungsstellen organisiert.

Internet: www.bildungsscheck.brandenburg.de

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�Tipp:Tipp:

Qualifi zierungsscheck Hessen: bis zu500 E Zuschuss!

Informieren Sie sich am besten vor der Beratung:❚ über Ihr Weiterbildungsziel (gern senden

wir Ihnen vorher das ent sprechende Informationsmaterial zu Ihrem Wunsch-fernstudiengang zu).

❚ darüber, wo Sie die Fortbildung absolvieren möchten.

Im Beratungsgespräch sollen die Berater un-abhängig zum Thema „Weiterbildung“ infor-mieren. Auch sollen auf dem Scheck immer mehrere Institute eingetragen werden, bei denen man einen Kurs absolvieren könnte. Wünschenswert wären drei verschiedene Weiterbildungsträger. Die Berater sind er-fahrungsgemäß für Vorschläge offen.

Bildungszuschüsse der Bundesländer _ so geht’s!Wenn Sie den Bildungsscheck eines Bun-deslandes erworben haben, können Sie diesen bei der Hamburger Akademie in-nerhalb der auf dem Schein angegebenen Gültigkeitsdauer gleich bei Ihrer Anmeldung einreichen (jeweils einen pro Lehrgang).

Sofern Sie ein Fernstudium anmelden, das zum Bildungsscheck passt, werden wir den Bildungsscheck für Sie einlösen.

Es handelt sich bei dieser Art Förderung um eine nachträgliche Erstattung, die jedoch vor Beginn des Fernstudiums beantragt werden muss.

Sie arbeiten in einem Unternehmen in Hessen mit weniger als 250 Mitarbeitern und haben keinen anerkannten Abschluss oder sind über 45 Jahre alt? Dann unterstützt das Förder-

programm des Bundeslandes Hessen Sie dabei, durch berufl iche Weiterbildung Ihre Beschäf-ti gung langfristig zu sichern.

Wie und was wird gefördert? Sie müssen sich zunächst von einer der Be-ratungsstellen des Landes Hessen beraten lassen. Sie erhalten dann ein Beratungs-protokoll, dass Sie an den Verein Weiterbil-dung Hessen (www.wb-hessen.de) schicken müssen. Dieser stellt Ihnen einen Qualifi zie-rungsscheck aus, der 50% der Lehrgangs-kosten abdeckt, maximal aber 500 €.

Qualifi zierungsscheck Hessen

Den Qualifi zierungsscheck können Sie dann bei einem zertifi zierten Bildungsanbieter einreichen, wie zum Beispiel der Hamburger Akademie für Fernstudien.

Wo fi nden Sie weiterführende Infos? Eine Liste aller Beratungsstellen fi nden Sie im Internet unter www.qualifi zierungsschecks.de.

Hinweis: Auch in weiteren, hier nicht aufgeführten Bundesländern, wie Sachsen und Bremen, gibt es Förderprogramme. Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweils zuständigen Stellen.

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Einige unserer Lehrgänge beinhalten Seminare. Sie üben dort unter der Anleitung von erfah-renen Fachleuten viele wichtige Inhalte Ihres Lehrgangs praktisch anzuwenden und kön-

nen sich gemeinsam mit anderen auf etwaige Prüfungen vorbereiten. In manchen Lehrgängen ist die Teilnahme am Seminar verpfl ichtend, wenn Sie einen bestimmten Studienabschluss anstreben.

Bildungsurlaub

Welche Seminare sind förder berechtigt? Grundsätzlich sind alle Seminare von mindestens 3 Tagen bzw. 20 Stunden Dauer im Rahmen unserer Fernlehrgänge förderberechtigt.

In welchen Bundesländern gilt der Bildungsurlaub für den Seminar besuch?In 12 von 16 Bundesländern besteht die Möglichkeit, für den Besuch der Seminare im Rahmen Ihres Fernstudiengangs Bildungsurlaub zu beantragen. Sie dürfen bis zu 5 Tage pro Jahr Bil-dungsurlaub nehmen. Dabei können maximal 5 Tage aus dem Vorjahr mit angerechnet werden.

Wenn Sie als Arbeitnehmer/in aus einem der 12 Bundesländer mit bestehendem Bildungsur-laubsgesetz bzw. Weiterbildungsgesetz tätig sind, können Sie dort Bildungsurlaub beantragen. Wenn kein Bildungsurlaubs gesetz vorhanden ist, wie z.B. in Bayern oder Baden-Württemberg, ist Bildungsurlaub über betriebliche oder tarifl iche Vereinbarungen möglich; sprechen Sie dazu ggf. mit Ihrem Vorgesetzten oder Personalchef.

Baden-WürttembergKein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden.

BayernKein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden.

Berlin10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum; Mindestdauer 1 Tag.

Brandenburg10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum; Mindestdauer 3 Tage.

Bremen10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum; Mindestdauer 5 Tage.

Hamburg10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum; Mindestdauer 3 Tage.

Hessen5 Arbeitstage pro Jahr; Mindestdauer 5 Tage; nur für öffentliche Bildungsträger.

Mecklenburg-Vorpommern5 Arbeitstage pro Jahr; Mindestdauer 3 Tage (à 8 Stunden pro Tag).

Niedersachsen5 Arbeitstage pro Jahr; Mindestdauer 3 Tage.

Nordrhein-Westfalen5 Arbeitstage pro Jahr; nur für öffentliche Bildungsträger.

Rheinland-Pfalz10 Arbeitstage pro Zweijahreszeitraum; Mindestdauer 3 Tage.

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�Tipp:Tipp:

Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub in den meisten Bundesländern!

Sie können Ihren Bildungsurlaub durch die Hamburger Akademie für Fernstudien bean-tragen lassen.

❚ Bitte beachten Sie dabei, dass die Bundes länder für die Bearbeitung des Antrags Gebühren erheben. Die Antragsfrist beträgt 14 Wochen.

❚ Sie müssen bei Antragstellung bereits für das Seminar angemeldet sein, für welches eine Anerkennung beantragt werden soll, oder Sie melden sich bei der Antragstellung an.

❚ Nennen Sie bitte den Titel und das Datum des Seminars, für welches der Antrag gestellt werden soll.

❚ Bitte geben Sie das Bundesland an, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat.

BerlinSenatsverwaltung für Integration, Arbeit und SozialesReferat Berufl iche Qualifi zierungOranienstr. 10610969 BerlinTel: 030 / 9028 - 1484Fax: 030 / 9028 - 1496E-Mail: [email protected]/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html

BrandenburgMinisterium für Bildung, Jugend und SportReferat 34Steinstraße 104-10614473 PotsdamTel: 0331 / 866 - 3842, -3844, -3845Fax: 0331 / 866 - 3807www.mbjs.brandenburg.de

BremenSenator für Bildung, WissenschaftReferatsgruppe Weiterbildung und Außerschulische BerufsbildungHerdentorsteinweg 728195 BremenTel.: 0421 / 361 - 6785, -4541Fax: 0421 / 361 - 155 23www.lernportal.bremen.de

HamburgBehörde für Schule und WeiterbildungAmt für WeiterbildungReferat Bildungsurlaub-W24Dammtorstr. 1420354 HamburgTel: 040 / 42 823 - 4825Fax: 040 / 42 796 - 7080E-Mail:[email protected]://bildungsurlaub-hamburg.de/g160

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die folgenden für Sie zu ständigen Stellen der einzelnen Länder

Saarland6 Arbeitstage pro Jahr, Mindestdauer 5 Tage.

SachsenKein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden.

Sachsen-Anhalt5 Arbeitstage pro Jahr; Mindestdauer 2 Tage.

Schleswig-Holstein5 Arbeitstage pro Jahr; Mindestdauer 1 Tag.

ThüringenKein Bildungsurlaubsgesetz vorhanden.

Förderung und Finanzierung für Ihr Fernstudium22

Noch Fragen?Noch Fragen?0800 999 0800 (gebührenfrei)

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www.akademie-fuer-fernstudien.de

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HessenHessisches SozialministeriumReferat III 5 - Tarifwesen, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer weiterbildungDostojewskistraße 465187 WiesbadenTel.: 0611 / 817 - 3673Fax: 0611 / 89084 - 906E-Mail: [email protected]

Mecklenburg-VorpommernLandesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-VorpommernErich-Schlesinger Straße 35

18059 RostockTel.: 0381 / 331 - 590 85Fax: 0381 / 331 - 590 46E-Mail: [email protected]/bfg.cfm

NiedersachsenAmt für Erwachsenen- und WeiterbildungBödekerstraße 1830161 HannoverTel.: 0511 / 30 03 30 -11Fax: 0511 / 364 91 -40www.aewb-nds.de (Rubrik „Bildungsurlaub)

Nordrhein-WestfalenC@ll NRW - Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung0180 3 100 118 (0,09 /min.)(Servicezeiten: Mo- Fr. 8:00 bis 18:00 Uhr)www.bildungsurlaub.de

Rheinland-PfalzMinisterium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-PfalzPostfach 3220 55022 MainzTel.: 06131 / 16 - 2893Fax: 06131 / 16 - 5466E-Mail: [email protected]

SaarlandAllgemeine und politische Weiterbildung:Ministerium für BildungReferat D 7Hohenzollernstraße 6066117 SaarbrückenTel.: 0681 / 501 - 7214Fax: 0681 / 501 - 7548E-Mail: [email protected]

Berufl iche Weiterbildung:Ministerium für Wirtschaft und WissenschaftReferat E/3Franz-Josef-Röder-Str. 1766111 SaarbrückenTel.: 0681 / 501 -4696Fax: 0681 / 501 -1788E-Mail: sbfgweiterbildung@wirtschaft.saarland.dewww.wirtschaft.saarland.de

Sachsen-AnhaltLandesverwaltungsamt Sachsen-AnhaltReferat Berufsbildende SchulenOlvenstedter Str. 1-239108 MagdeburgTel.: 0391 / 567 - 2430Fax: 0391 / 567 - 5805E-Mail: [email protected]

Schleswig-HolsteinMinisterium für Wissenschaft, Wirtschaft und VerkehrPostfach 712824171 KielTel.: 0431 / 988 - 4820, - 4821Fax: 0431 / 988 - 4812www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de

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www.akademie-fuer-fernstudien.de

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Sie sind Soldatin oder Soldat auf Zeit? Und Sie wollen einen Teil Ihrer freien Zeit zur beruf-lichen Weiterbildung nutzen? Dann können Sie für berufl ich ausgerichtete Fernstudien-

gänge vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von bis zu 80 % erhalten. Der BFD erstattet zudem Ihre Prüfungsgebühren vollstän-dig und beteiligt sich an möglichen Fahrt- und Kommunikations kosten.

Es handelt sich bei dieser Förderung um eine Ermessensleistung Ihres Dienstherrn, ein Rechts-anspruch besteht nicht.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Für welche Lehrgänge der Hamburger Akademie können Sie Zuschüsse des Berufsförderungsdienstes beantragen?

Bil dungsmaßnahmen wie das Erlernen ei-ner Fremdsprache, IT-Lehrgänge, Rhetorik, Mit arbeiterführung, Förderung der Teamfä-higkeit und ähnliches.

�Tipp:Tipp:

Unbedingt vor Kurs beginn beantragen, damit Ihr Anspruch nicht verfällt!

�Tipp:Tipp:

Bis zu 80 % Zuschüsse plus Übernahme der Prüfungsgebühren!

Gefördert werden neben Erst- und Zweitaus-bildungen und den vorberufsspezifi schen Weiterbildungen auch allgemeinbildende Schul abschlüsse und berufsübergreifende

Zuschüsse beantragen – So geht‘s!Grundbedingung für die Gewährung eines Zuschusses ist eine vorhergehende Bera-tung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, bei der Ihr Antrag geprüft und ein auf Sie zugeschnittener Förderungsplan erstellt wird.

Sie sollten diese Beratung unbedingt weit vor dem Beginn Ihrer Weiterbildungsmaß-nahme in Anspruch nehmen. Nur in Ausnah-mefällen kann eine rückwirkende Förderung

genehmigt werden. Nach Vorlage der Origi-nalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme werden Ihnen die Gebühren anschließend von Berufsför-derungsdienst erstattet. Dies kann bei Ra-tenzahlungen der Studiengebühren auch vierteljährlich genehmigt werden. Gern stellt Ihnen die Hamburger Akademie die erfor-derlichen Bescheinigungen und Leistungs-nachweise aus.

Wichtig: Bei Abbruch des Fernstudiums oder Nichtbearbeitung der Studienmaterialien entfällt die Erstattung.

Wo fi nden Sie weiterführende Informationen zum Berufsförderungsdienst der Bundeswehr?Weitere Informationen fi nden Sie im Internet unter http://bfd.bundeswehr.de.

Achtung: Alle Informationen aus diesem Ratgeber sind Hinweise und Empfehlungen. Manche Inhalte können sich seit dem Redaktionsschluss geändert haben oder nicht mehr aktuell sein. Daher werdendie Inhalte dieser Broschüre unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für deren Richtigkeit, Gültigkeit, Vollständigkeit und Rechts gültigkeit zur Verfügung gestellt. 6

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HAF Hamburger Akademie für Fernstudien GmbHDoberaner Weg 18 · 22143 Hamburgwww.akademie-fuer-fernstudien.de

(Aus dem Ausland: +49-40-67570307)

Info-Hotline0800 999 0800

Förderung und Finanzierung� (gebührenfrei)