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Arbeitsmarktserv ice Graz Fördermöglichkeiten des AMS

Arbeitsmarktservice Graz Fördermöglichkeiten des AMS

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Arbeitsmarktservice Graz

Fördermöglichkeiten des AMS

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Arbeitsmarktservice Graz

Arbeitsmarktservice GrazNiesenbergergasse 67 - 698020 GrazTel. 0316/7080Internet: http://www.ams.at/stmkE-Mail: [email protected]

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Arbeitsmarktservice Graz

Serviceline (steiermarkweit)

Infozone

Servicezone (Front- und Backoffice)

BeratungszoneJugendberatungVermittlungs- und QualifikationsberatungWiedereinsteigerInnenberatungAkademikerberatungREHA

BIZ

Ausländerabteilung und Service für Unternehmen, Keplerstrasse 109

Organisationsaufbau

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Arbeitsmarktservice Graz REHABERATER/INNEN AMS GRAZ

Betreuung laut Geburtsmonat

Jänner - FebruarRegina Maria Schick

März – AprilWilhelmine Raimann

Mai - AugustChristoph Haring

September - OktoberMag. Gerhard WurzingerNovember - Dezember

Elisabeth Knes

Fax: 0316/7080-607-391Mailadresse: [email protected]

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Förderungen

Individualbeihilfen

Betriebliche Förderungen

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Arbeitsmarktservice Graz

Individualförderungen

Deckung zum Lebensunterhalt

Kursnebenkosten

Kurskosten

Vorstellbeihilfe

Entfernungsbeihilfe

Übersiedlungsbeihilfe

Kinderbetreuungsbeihilfe

Kombilohn

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Betriebliche Förderungen

„Come Back“ Eingliederungsbeihilfe

„Come Back“ Eingliederungsbeihilfe – Lohnkostenzuschuss

Lehrstellenförderung

Aktion +6.000

Aktion 4000

Stiftungen (Outplacement- und Implacementstiftung)

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Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes

Höhe: Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe

Mind. € 8,- unter 18 Jahren

Mind. € 13,- bei Teilzeitkursen

Mind. € 18,50 – Vollzeitkurse

DLU-Bonus NEU ab 1.1.2010- Nur für Erwachsene ( ab 18 Jahre ) - Nur für Vollzeitmaßnahmen ( mindestens 25 Wochenstunden) - Nur für Maßnahmen mit DLU-Gewährung über 3 Monate (=Bonus 3,30 bzw. Bonus 6,60, wenn die Maßnahme über 6 Monate dauert)

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Kombilohn

Max. 1 Jahr

Personenkreis lt. Produktblatt, die länger als 182 Tage arbeitslos

vorgemerkt sind

150,-- Euro oder 300,-- Euro je nach Beschäftigungsausmaß und

Bruttoentgelt (max. 1.700,-- Euro)

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„Come Back“ Eingliederungsbeihilfe- Lohnkostenzuschuss

18 Monate über AMS –Weiterförderung über Land Steiermark möglich

Anerkennung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz notwendig – § 13 Lohnkostenzuschuss

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Berechnung:

ab 01.01.2010:

monatliches Bruttoentgelt, maximal: Euro 1.085,-- auf Basis Vollzeit (ohne Zulagen, Diäten, SZ etc.) plus 50 % der LNK (Lohnnebenkosten) Pauschale

= Bemessungsgrundlage und davon max. 40%

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Fallbeispiel Vollzeit:

Bruttoentgelt: Euro 2.000,--, anerkannt werden Euro 1085,--,Vollzeitbeschäftigung lt. KV(1.085,-- x 1,5 = Bemessungsgrundlage) x max. 40 % = 651,-- EURO

Fallbeispiel Teilzeit:

Bruttoentgelt: Euro 700,--, Beschäftigungsausmaß: 20 Stunden,Kollektivertrag: 40 Stunden, (1085,-- : 40 x 20 x 1,5 = Bemessungsgrundlage) x max. 40 % = 325,50

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Lehrstellenförderung

Benachteiligte (physisch, psychisch, soziale Fehlanpassung)1 Jahr bis zu € 302,- monatlich

§ 8b Abs. 1 – verlängerte Lehrzeit max. 3 Jahre mit bis zu € 302,- monatlich

§ 8b Abs. 2 – Teilqualifizierung max. 2 Jahre mit bis zu € 302,- monatlich

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1. Verlängerte Lehrzeit2. Teilqualifizierung

Das Ausbildungssystem ist transparent, d. h. der Wechsel zwischen regulärem Lehrverhältnis, verlängerter Lehrzeit und Teilqualifizierung ist möglich!

Integrative Berufsausbildung:

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Wechsel zwischen den AusbildungsformenTeilqualifizierung und verlängerter Lehrzeit:

Wechsel von der Teilqualifizierung zur verlängerten Lehrzeit:Die zugesagte Förderung von max. 2 Jahren kann auf max.3 Jahre verlängert werden.

Wechsel von der verlängerten Lehrzeit zur Teilqualifizierung:können max. 2 Jahre gefördert werden

Integrative Berufsausbildung

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Anmerkung:

Bei einem Wechsel von einer „regulären Lehre“ in die Integrative Berufsausbildung ist eine Förderung seitens des AMS nur möglich, wenn dieser Wechsel innerhalb der Probezeit erfolgt.

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1. Vormerkung des Jugendlichen beim AMS 2. Für die Zielgruppenbestätigung ist eine

Begründung erforderlich:Clearingbericht, Psychologische Eignungs-untersuchung, SPF, neg. HS-Abschluss, usw.

Voraussetzungen für Lehrstellenförderung

IBA beim AMS

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Ablauf:

• Vorsprache vom BAS mit Lehrvertrag, • Firmenkontaktaufnahme seitens REHA BeraterIn = Fördervereinbarung des AMS mit der Firmaund dann Zusendung Begehren für Lehrstellenförderung.

Wenn nur Zielgruppenbestätigung vom AMS benötigt wird, dann keine Vormerkung erforderlich - z. B. Wechsel von regulärer Lehre in IBA nach der Probezeit - keine AMS Förderung möglich)

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„Aktion +6.000“

- Langzeitarbeitslose oder

- von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen oder

- Personen ab 45 Jahren

- max. 6 Monate – mtl. 50 % der Bemessungsgrundlage

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Zu beachten:

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf AMS Förderungen lt. AMSG!

Gespräch mit AMS-BeraterIn vor Förderbeginn erforderlich!

Regional unterschiedliche Förderrichtlinien möglich!

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Vielen Dank für IhreAufmerksamkeit!