25
Das politische System in Österreich

Politische System Österreich

Embed Size (px)

Citation preview

Das politische System in sterreich

Das politische Systemin sterreich

1

RepublikIn sterreich ist das Staatsoberhaupt der/die BundesprsidentIn, er/sie wird alle sechs Jahre gewhlt. Alle sterreichischen StaatsbrgerInnen ab 35 Jahren knnen dafr kandidieren.

2

GewaltenteilungDemokratie, Republik, Rechtsstaat, Bundesstaat

LegislativeDie Legislative ist der Bereich, von dem Gesetze beschlossen werden. Das ist vor allem die Aufgabe des Parlaments (Nationalrat und Bundesrat) und der Landtage (Im Bauwesen, Naturschutz, Jugend und in der Fischerei beschlieen auch diese Gesetze, die dann nur fr das jeweilige Bundesland gelten)

ExekutiveDie Exekutive ist der Bereich, der die Gesetze vollzieht. Das ist die Aufgabe der BundesministerInnen, der Bundesregierung, des Bundes-prsidenten/der Bundesprsidentin, der Landesregierung und der brigen Verwaltung (z.B. Magistrat, BrgermeisterIn, Gemeindeamt, Polizei etc.)

JudikativeDie Judikative (von lateinisch Iudex, der Richter) ist der Bereich, der Recht spricht. Das ist die Aufgabe der Gerichte.

GewaltentrennungIn der Bundesverfassung festgelegt. gegenseitige Kontrolle

Das ParlamentOrt der Gesetzgebung und der politischen Diskussion

Nationalrat183 Abgeordnete, die alle fnf Jahre von den wahlberechtigten sterreicherInnen bei den Nationalratswahlen gewhlt werden.An der Spitze des Nationalrats steht der Prsident des Nationalrats/die Prsidentin des Nationalrats. Abgeordnete werden von Parteien zur Wahl aufgestellt und schlieen sich im Parlament in Parteien-Klubs zusammen.Bevor im Nationalrat von allen Abgeordneten Gesetze beschlossen werden, beraten sich einige Abgeordnete von Nationalrats- bzw. Bundesratsmitgliedern ber die Gesetzesvorschlge, Antrge etc. Eine solche Beratung heit Ausschuss. Zu einem Ausschuss knnen auch ExpertInnen, vor allem BeamtInnen, eingeladen werden. Sitzungen eines Ausschusses sind meistens nicht ffentlich.

BundesratIm Bundesrat werden die Interessen der Bundeslnder bei der Gesetzgebung und Kontrolle vertreten. Die BundesrtInnen werden von den Landtagen der Bundeslnder gewhlt. Der/die BundesratsprsidentIn wird alle sechs Monate von einem anderen Bundesland gestellt.Nachdem die Gesetze vom Nationalrat beschlossen wurden, werden sie dem Bundesrat vorgelegt. Dieser kann gegen die Gesetze Einspruch erheben (Vetorecht). Der Bundesrat selbst bzw. ein Drittel seiner Mitglieder kann Gesetzesantrge an den Nationalrat stellen, damit diese ein Gesetz werden.

Zusammenspiel von Parlament und BundesregierungNach den Nationalratswahlen beauftragt der Bundesprsident/die Bundesprsidentin normalerweise den Chef/die Chefin der stimmenstrksten Partei mit der Regierungsbildung.Die Regierung muss im Nationalrat eine Mehrheit der Abgeordneten von ihren Gesetzesvorschlgen und ihrer Politik berzeugen knnen, damit daraus Gesetze entstehen. Daher bilden meistens zwei oder mehrere Parteien eine Regierung (Koalition) und stellen damit gemeinsam die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament. Da die Gesetze im Parlament verabschiedet werden, bentigt die Regierung die Untersttzung der Nationalratsabgeordneten fr ihre Gesetzesvorschlge. Die Parteien, die im Nationalrat, nicht aber in der Regierung vertreten sind, werden Oppositionsparteien genannt. Ihre Aufgabe ist vor allem die Kontrolle der Regierung.

Die BundesregierungBundeskanzler, BundesministerInnen, StaatssekretrInnen

BundeskanzlerInDer Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin ist Vorsitzende/r der Bundesregierung. Er/sie schlgt vor, wer MinisterIn bzw. StaatssekretrIn wird. Kein Weisungsrecht gegenber MinisterInnen und StaatssekretrInnen. Er/sie ist auch BundesministerIn (des Bundeskanzleramts), zeichnet vom Bundesprsidenten /von der Bundesprsidentin bereits unterzeichnete Gesetze gegen und vertritt den Bundesprsidenten/die Bundesprsidentin bis zu 20 Tage, falls diese/r verhindert ist. Sein Stellvertreter bzw. ihre Stellvertreterin ist der Vizekanzler/die Vizekanzlerin.

BundesministerInnenEin Bundesminister/eine Bundesministerin (auch Minister/Ministerin), leitet ein Ministerium. StaatsskretrInnen untersttzen die MinisterInnen bei ihrer Arbeit.

Bundesministerium fr europische und internationale AngelegenheitenBundesministerium fr Arbeit, Soziales und KonsumentenschutzBundesministerium fr FinanzenBundesministerium fr Frauenangelegenheiten und ffentlichen DienstBundesministerium fr GesundheitBundesministerium fr InneresBundesministerium fr JustizBundesministerium fr Landesverteidigung und SportBundesministerium fr Landesverteidigung und SportBundesministerium fr Unterricht, Kunst und KulturBundesministerium fr Verkehr, Innovation und TechnologieBundesministerium fr Wirtschaft, Familie und JugendBundesministerium fr Wissenschaft und Forschung

RegierungsbildungNach den Nationalratswahlen beauftragt der Bundesprsident/die Bundesprsidentin normalerweise den Chef/die Chefin der mandatsstrksten Partei (die Partei, die die meisten Mandate bei den Wahlen erzielt hat) mit der Regierungsbildung.

Wenn diese/r eine Regierung zusammengestellt hat, liegt es am Bundesprsidenten/an der Bundesprsidentin, die Bundes-regierung zu ernennen. Er/sie kann auch die Regierung oder einzelne MinisterInnen ablehnen. Auch die Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat kann der Bundesregierung oder einzelnen MinisterInnen das Misstrauen aussprechen. Dann mssen diese vom Bundesprsidenten/von der Bundesprsidentin enthoben werden.Die Regierung muss im Nationalrat eine Mehrheit der Abgeordneten von ihren Gesetzesvorschlgen und ihrer Politik berzeugen, damit daraus Gesetze entstehen.

Aufgaben der BundesregierungLeitung der Verwaltung des BundesstaatesRegierungsprogramm Budgeterstellung Alle Ziele, die die Regierung umsetzen will, sind im Regierungsprogramm verankert.Regierung bringt Gesetzesvorschlge ins Parlament ein, ber die dann von den Abgeordneten abgestimmt wird.Die Bundesregierung muss ihre Beschlsse einstimmig fassen.

Der BundesprsidentWird alle 6 Jahre direkt gewhlt.Ein Bundesprsident/eine Bundesprsidentin wird fr eine Amtsperiode von sechs Jahren gewhlt und kann maximal 12 Jahre (2 Amtperioden lang) im Amt sein. Funktionen:*Ernennung und Entlassung der Bundesregierung *Vertretung der Republik als Staatsoberhaupt nach auen. *Wenn der Nationalrat oder ein Drittel der Gesetz oder ber die Verfassung beschliet, obliegt es dem Bundesprsidenten/der Bundesprsidentin, diese anzuordnen. *Oberbefehlshaber des sterreichischen Bundesheeres.*Ernennung der hheren BeamtInnen der Verwaltung und der RichterInnen, der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes.

Rechtssprechungzwei Rechtsordnungen: das EU-Recht und das nationale sterreichische Recht. In der sterreichischen Rechtsordnung gibt es das Privatrecht und das ffentliche Recht. *Das Privatrecht regelt die Rechtsverhltnisse zwischen den einzelnen Personen, also zum Beispiel Scheidungen, Mietangelegenheiten etc.*Das ffentliche Recht regelt, wie die Interessen der Einzelnen und der Gesamtgesellschaft ausgeglichen werden Die Ttigkeit der sterreichischen BeamtInnen, also der Verwaltung, werden durch den Verwaltungsgerichtshof, den Verfassungsgerichtshof, den Rechnungshof und den Asylgerichtshof kontrolliert.Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs ist es, festzustellen, ob Behrden der Verwaltung, Staatsvertrge, Verordnungen und Gesetze verfassungskonform sind, bzw. ob bei Wahlen alles rechtskonform abluft.Die Volksanwaltschaft prft ebenfalls Missstnde der Verwaltung und behandelt auch Petitionen und Brgerinitiativen, die an den Nationalrat gerichtet sind. Alle Menschen, die in sterreich leben, knnen sich an die VolksanwltInnen wenden, wenn sie von sterreichischen Behrden ungerecht und nicht umfassend behandelt werden. Der Rechnungshof prft alle ffentlichen Ausgaben des Staates und der Bundeslnder.Auch in der Europischen Union gibt es Gerichte, die berprfen, ob die nationalen Gesetze im Einklang mit dem EU-Recht stehen (Gerichtshof der Europischen Union), bzw. die Ausgaben der EU kontrollieren (Europischer Rechnungshof).

Parteiensterreich ist eine reprsentative Demokratie: Das bedeutet, dass es ein Parteiensystem mit mehreren Parteien gibt. Reprsentativ heit, dass die Wahlberechtigten nicht direkt die politischen Entscheidungen treffen und die Regierung kontrollieren. Sie whlen VertreterInnen, ReprsentantInnen ihrer politischen Interessen fr eine gewisse Zeit in den Nationalrat, Landtag bzw. Gemeinderat sowie in das Europische Parlament.Deshalb muss es auch mehr als eine Partei geben (Parteienvielfalt), damit mglichst viele unterschiedliche gesellschaftliche Interessen vertreten werden knnen. Die Parteien vertreten unterschiedliche Gesellschaftsgruppen und unterscheiden sich daher in ihrem Programm.

ParteienAktuell sind folgende Parteien im Nationalrat vertreten:Sozialdemokratische Partei sterreichs (SP)sterreichische Volkspartei (VP)Freiheitliche Partei sterreichs (FP)Die Grnen Team StronachNEOS

Parteien

WahlenIn sterreich kann man folgende politische mter whlen und fr diese kandidieren:Abgeordnete zum GemeinderatAbgeordnete zum LandtagAbgeordnete zum Nationalratsterreichische Abgeordnete zum Europischen ParlamentBundesprsidentInin Wien: Bezirksvertretung

WahlrechtDas Wahlrecht in sterreich ist allgemein, gleich, direkt, persnlich, frei und geheim.Allgemeines Wahlrecht : alle sterreichischen StaatsbrgerInnen (bei Gemeinderatswahlen und der Wiener Bezirksvertretungswahl auch EU-BrgerInnen) drfen whlen und gewhlt werden. Gleiches Wahlrecht: Jede/r WhlerIn darf nur eine Stimme abgeben. Alle Stimmen sind gleich viel wert. Direktes Wahlrecht: Die WhlerInnen knnen direkt whlen.Freies, geheimes und persnliches Wahlrecht: Der Whler/die Whlerin von niemandem daran gehindert oder beeinflusst werden darf, ihre/seine Stimme abzugeben, keine/r darf wissen, was er/sie gewhlt hat.

WahlrechtWahlberechtigte sind aktiv wahlberechtigt also berechtigt, zu whlen wenn sie 16 Jahre alt sind. Sie sind passiv wahlberechtigt das bedeutet, dass sie fr ein politisches Amt kandidieren drfen wenn sie 18 Jahre alt sind. Ausnahme: Wahl des Bundesprsidenten/der Bundesprsidentin: Mindestalter 35 Jahre

Es werden Parteien bzw. wahlwerbende Gruppen gewhlt. Diese erstellen Listen, welche Personen fr diese Partei/wahlwerbende Gruppe in den Gemeinderat/Landtag/Nationalrat einziehen sollen. Deshalb knnen Wahlberechtigte bei der Wahl der Partei auch eine Vorzugsstimme abgeben. Das bedeutet, dass man einer bestimmten Person auf der Liste zustzlich eine Vorzugsstimme geben kann. Stimme und Vorzugsstimme mssen fr dieselbe Partei abgegeben werden.

sterreich und die EU SubsidiarittsprinzipEs gilt das Subsidiarittsprinzip:Es soll immer die unterste Ebene politische Entscheidungen treffen, falls das mglich ist. Wenn also eine sterreichische Gemeinde ein Problem nicht lsen kann, wird der Landtag des Bundeslandes herangezogen, dann die Bundesebene und dann erst die EU-Ebene. Damit kann die EU nur Richtlinien und Verordnungen erlassen, die nicht besser in sterreich zu regeln sind. Falls dieses Subsidiarittsprinzip nicht eingehalten wird, kann das sterreichische Parlament beim Gerichtshof der Europischen Union klagen.