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50 Praxis – Schweiz Dr. Silvia Knittl accessec gmbh IAM Solution Architect [email protected] Dienste und IT-Governance in der Bundes- verwaltung – Bedarf, Nutzen und Potenzial In der IT der Bundesverwaltung werden seit dem Januar 2012 zentral geführte Standarddienste etabliert. Dabei bestimmt der Bundesrat den Leistungserbringer. Daneben bieten verschiedene Fachämter spezifische Fachdienste mit hohem Wiederverwendungspotenzial an. Dieser Beitrag illustriert die Herausforderungen, die das Management einer solchen Diversität mit sich bringt, und den daraus resultierenden Bedarf an IT- Governance-Instrumenten. Hierzu wird das Potenzial von bestehenden Best-Practice-Ansätzen wie COBIT und TOGAF evaluiert. Die IT-Landschaſt der Bundesverwaltung ist traditionell dezentral. Seit einigen Jahren werden aber Standarddienste eingerichtet, die zentral durch das Informatiksteuerungs- organ des Bundes (ISB) geführt werden. Auf der Basis eines Marktmodells bestimmt der Bundesrat den Leistungserbringer. Weiter bestehen dezentrale oder fachspezifische Dienste in den Ämtern, die nicht der ISB-Führung unterliegen. Beispielsweise bietet das Bundesamt für Statistik (BFS) Ser- vices für Betriebe und Unternehmen (BUR, UID) an, die den Zugriff auf seine Register sowie deren Mutation ermöglichen, und das Bundesamt für Landestopografie swisstopo stellt Dienste rund um Geoinformationen und Karten bereit. Das Management dieser Diversität ist eine Herausforderung. Geeig- nete Governance-Instrumente können je- doch helfen. Nachfolgend wird erörtert, in- wiefern mit «minimaler Governance» und im Sinn des Pareto-Prinzips (80-20-Regel) rasch und mit vertretbarem Aufwand Ver- besserungen erzielt werden können. Dienste und IT-Governance in der Bundesverwaltung Abbildung 1 zeigt die aktuelle organisatorische Auſteilung der Bundesverwaltung bezogen auf IT-Aspekte vereinfacht auf. Es gibt sieben Departemente, welche die Bundesämter (ca. 80) umfassen, zudem die Bundeskanzlei (BK). Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zum Beispiel umfasst unter anderen das Bundes- amt für Statistik (BFS). Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) führt die IT-Standarddienste zentral. Damit werden Informa- tikleistungen bezeichnet, die in vergleichbarer Funktionalität und Qualität von mehreren Organisationseinheiten benötigt werden. Mit der bei ihm angesiedelten Geschäſtsstelle E-Government Schweiz koordiniert das ISB die Zusammenarbeit von Bund, Kan- tonen und Gemeinden im Bereich E-Government. Zudem leitet es die Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI zum Schutz der IT bei den kritischen Infrastrukturen. Die etablierten Standarddienste sind Datenkommunikation, Telefonie, Identity- und Access-Management (IAM) sowie Büroautomation/Unified Com- munication and Collaboration (UCC) 1 . Bereitgestellt werden sie vom jeweiligen Betreiber in der Rolle des Leistungserbringers (LE) ge- mäss Entscheid des Bundesrats. Die verschiedenen Departemente und Ämter treten in der Rolle des Kunden auf, hier Leistungsbezü- ger (LB) genannt. Neben den Standarddiensten stehen diverse Fach- dienste zur Verfügung, die nicht vom ISB geführt werden, sondern in der Verantwortung der Verwaltungseinheiten liegen. Am Beispiel des BFS erklärt: Das BFS nimmt die genannten Standarddienste in Anspruch, liefert aber selbst eigene Fachdienste, wie etwa das UID-Register. Diese können wiederum anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Das BFS tritt somit sowohl in der Rolle des Leistungsbezügers als auch in derjenigen des Serviceanbieters auf, eine fachliche Rolle gemäss der bundesweiten Vorgabe R016 – SOA-Policies 2 . Herausforderungen im Bereich der IT-Governance Die IT-Governance der Bundesverwaltung sollte umfassend sein und sich daher auf alle relevanten Dimensionen beziehen. Wichti- ge Wirkmechanismen sind unter anderem abgestimmte Prozesse, Organisationsstrukturen und die IT-Architektur. Bei der Organisa- tionsstruktur wurde die Notwendigkeit eines aktiven Stakeholder- managements zur Förderung von Synergieeffekten bereits dar- gelegt 3 . Aufgrund neuer Anforderungen einer übergreifenden Zusammenarbeit sind nun auch neue Mechanismen notwendig. Die IT-Governance kann in den diversen Organisationseinheiten der Verwaltung sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Ein Beispiel mit hohem Reifegrad ist etwa die Architektur-Governance inklusive Service-Portfolio-Management des WBF 4 . Dabei werden Vorgaben im Prozesskontext definiert, wie etwa die projektbegleitende Be- Hans Ulrich Wiedmer Informatiksteuerungs- organ des Bundes ISB GRC Architekt IAM Bund hansulrich.wiedmer@isb. admin.ch Abbildung 1: IT-Governance: Organisation in der Bundesverwaltung (Auszug) Leistungsbezüger VBS • Swisstopo • … EDA EJPD EFD UVEK WBF Andere: Bürger, Kantone, Unternehmen EDI • BFS • … Standard- dienst UCC LE Standard- dienst LE Standard- dienst Service- anbieter Fachdienst ISB BFS ISC-EJPD Standard- dienst IAM Standard- dienst IAM UID Register Eigene Governance Eigene Governance Eigene Governance Serviceanbieter Standarddienste

Dienste und it governance in der bundesverwaltung bedarf nutzen potenzial

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50 Praxis – Schweiz

Dr. Silvia Knittl

accessec gmbhIAM Solution [email protected]

Dienste und IT-Governance in der Bundes-verwaltung – Bedarf, Nutzen und PotenzialIn der IT der Bundesverwaltung werden seit dem Januar 2012 zentral geführte Standarddienste etabliert. Dabei bestimmt der Bundesrat den Leistungserbringer. Daneben bieten verschiedene Fachämter speziI sche Fachdienste mit hohem Wiederverwendungspotenzial an. Dieser Beitrag illustriert die Herausforderungen, die das Management einer solchen Diversität mit sich bringt, und den daraus resultierenden Bedarf an IT- Governance-Instrumenten. Hierzu wird das Potenzial von bestehenden Best-Practice-Ansätzen wie COBIT und TOGAF evaluiert.

Die IT-Landscha. der Bundesverwaltung ist traditionell dezentral. Seit einigen Jahren werden aber Standarddienste eingerichtet, die zentral durch das Informatiksteuerungs-organ des Bundes (ISB) geführt werden. Auf der Basis eines Marktmodells bestimmt der Bundesrat den Leistungserbringer. Weiter bestehen dezentrale oder fachspeziH sche Dienste in den Ämtern, die nicht der ISB-Führung unterliegen. Beispielsweise bietet das Bundesamt für Statistik (BFS) Ser-vices für Betriebe und Unternehmen (BUR, UID) an, die den ZugriN auf seine Register sowie deren Mutation ermöglichen, und das Bundesamt für LandestopograH e swisstopo stellt Dienste rund um Geoinformationen und Karten bereit. Das Management dieser Diversität ist eine Herausforderung. Geeig-nete Governance-Instrumente können je-doch helfen. Nachfolgend wird erörtert, in-wiefern mit «minimaler Governance» und im Sinn des Pareto-Prinzips (80-20-Regel) rasch und mit vertret barem Aufwand Ver-besserungen erzielt werden können.

Dienste und IT-Governance in der BundesverwaltungAbbildung 1 zeigt die aktuelle organisatorische Au. eilung der

Bundesverwaltung bezogen auf IT-Aspekte vereinfacht auf. Es gibt sieben Departemente, welche die Bundesämter (ca. 80) umfassen, zudem die Bundeskanzlei (BK). Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zum Beispiel umfasst unter anderen das Bundes-amt für Statistik (BFS). Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) führt die IT-Standarddienste zentral. Damit werden Informa-tikleistungen bezeichnet, die in vergleichbarer Funktionalität und Qualität von mehreren Organisationseinheiten benötigt werden. Mit der bei ihm angesiedelten Geschä. sstelle E-Government Schweiz koordiniert das ISB die Zusammenarbeit von Bund, Kan-tonen und Gemeinden im Bereich E-Government. Zudem leitet es die Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI zum Schutz der IT bei den kritischen Infrastrukturen. Die etablierten Standarddienste sind Datenkommunikation, Telefonie, Identity- und Access-Management (IAM) sowie Büroautomation/UniH ed Com-munication and Collaboration (UCC) 1. Bereitgestellt werden sie vom jeweiligen Betreiber in der Rolle des Leistungserbringers (LE) ge-mäss Entscheid des Bundesrats. Die verschiedenen Departemente und Ämter treten in der Rolle des Kunden auf, hier Leistungsbezü-ger (LB) genannt. Neben den Standarddiensten stehen diverse Fach-dienste zur Verfügung, die nicht vom ISB geführt werden, sondern in der Verantwortung der Verwaltungseinheiten liegen. Am Beispiel des BFS erklärt: Das BFS nimmt die genannten Standarddienste in Anspruch, liefert aber selbst eigene Fachdienste, wie etwa das UID-Register. Diese können wiederum anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Das BFS tritt somit sowohl in der Rolle des Leistungsbezügers als auch in derjenigen des Serviceanbieters auf, eine fachliche Rolle gemäss der bundesweiten Vorgabe R016 – SOA-Policies2.

Herausforderungen im Bereich der IT-Governance Die IT-Governance der Bundesverwaltung sollte umfassend sein

und sich daher auf alle relevanten Dimensionen beziehen. Wichti-ge Wirkmechanismen sind unter anderem abgestimmte Prozesse, Organisationsstrukturen und die IT-Architektur. Bei der Organisa-tionsstruktur wurde die Notwendigkeit eines aktiven Stakeholder-managements zur Förderung von SynergieeN ekten bereits dar-gelegt3. Aufgrund neuer Anforderungen einer übergreifenden Zusammenarbeit sind nun auch neue Mechanismen notwendig.

Die IT-Governance kann in den diversen Organisationseinheiten der Verwaltung sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Ein Beispiel mit hohem Reifegrad ist etwa die Architektur-Governance inklu sive Service-Portfolio-Management des WBF4. Dabei werden Vorgaben im Prozesskontext deH niert, wie etwa die projektbegleitende Be-

Hans Ulrich Wiedmer

Informatiksteuerungs-organ des Bundes ISBGRC Architekt IAM Bund [email protected]

Abbildung 1: IT-Governance: Organisation in der Bundesverwaltung (Auszug)

Leistungsbezüger

VBS• Swisstopo• …

EDA 

EJPD

EFD

UVEKWBF

Andere: Bürger, Kantone, Unternehmen

EDI• BFS

• …

Standard-dienstUCC

LEStandard-

dienst

LEStandard-

dienst

Service-anbieter

Fachdienst

ISB

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Standard-dienstIAM

Standard-dienstIAM

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EigeneGovernance

EigeneGovernance

EigeneGovernance

ServiceanbieterStandarddienste

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ratung des Unternehmensarchitekten. So können die Lösungen bereits in einer frühen Phase des Projekts auf die vorhandene Inf-rastruktur ausgerichtet werden, oder diese kann entsprechend erweitert werden. Services werden mit strukturierten Servicebe-schreibungen dokumentiert und via www.e-services.admin.ch publiziert, gestützt auf die bereits erwähnten SOA-Policies2.

Diese LB-speziHsche Ausprägung war in der Vergangenheit sinn-voll, da die Dienste auch stark auf die meist amtsspeziHschen Be-dürfnisse ausgerichtet waren. Verschiedene Trends, vor allem aus dem Umfeld von E-Government, führen jedoch dazu, dass die bisher rein internen Fachprozesse nun auch amtsübergreifende Aspekte haben oder mitbedingt durch Open-Data-Initiativen anderen Per-sonenkreisen zu öNnen sind. Beispiele aus dem Bereich Geoinfor-mation sind Fachgemeinscha.en rund um speziHsche Themenbe-reiche wie etwa Umwelt und Naturgefahren oder Kataster. Nicht vernachlässigt werden darf die eigentliche Integration der Dienste als Voraussetzung für deren Nutzung in der Praxis. Bei der Integ-ration von IT-Systemen werden neben Fileschnittstellen und SOAP- Webservices zunehmend auch Application Programming Interfaces (API) genutzt, meist in Form von REST-Webservices, zum Beispiel api.geo.admin.ch für den ZugriN auf raumbezogene Daten.

Diese Strukturen stellen für die IT-Governance der Bundesver-waltung Herausforderungen dar, besonders im Hinblick auf die weiter steigende Nachfrage nach E-Government-Lösungen, aber auch aufgrund neuer Bedrohungen, etwa im Bereich der Cyber-Ri-siken. Eine übergreifende Koordination der LE und LB könnte diese Risiken minimieren. Lokal bei den einzelnen Organisationseinhei-ten identiHzierte Aspekte, wie neue Serviceanforderungen, Risiken oder Sicherheitsaspekte, könnten ekzient über die gesamte Orga-nisation koordiniert und kommuniziert werden. Hierfür wäre eine globale Übersicht notwendig, etwa mithilfe einer vollständigen Bundesservicelandkarte.

Nutzen einer organisationsübergreifenden GovernanceEine organisationsübergreifende IT-Governance kann durch

ausgewählte Standards sowie die DeHnition von abgestimmten Or-ganisationsstrukturen, Prozessen und Architekturvorgaben Nutzen sti.en. Genau festgelegte Aufgaben, Kompetenzen und Verantwort-lichkeiten sorgen für klare Rollen und Organisationsstrukturen. Das SpeziHzieren von übergreifenden IT-Governance-Prozessen mit der Orientierung an bestehenden Best-Practice-Ansätzen, wie etwa COBIT oder TOGAF, hil. vor allem in dezentralen Organisationen, ein einheitliches Verständnis von IT-und Architektur-Governance zu schaNen5.. Das in solche Standards eingenossene Know-how ist wiederverwendbar und relativ leicht zugänglich: Es kann durch Schulungen zur QualiHkation von Mitarbeitenden vermittelt oder am Markt eingekau. werden.

Im Kleinen hat sich ein durch das ISB koordiniertes Vorgehen unter der konsequenten Berücksichtigung bestehender Governan-ce und Standardisierung bereits bewährt: beim Programm IAM Bund6. Dieses hat das Ziel, die bestehenden IAM-Standarddienste an die zukün.igen Bedürfnisse der Bundesverwaltung anzupassen. Die Verantwortlichen haben die in COBIT postulierte Stakeholder-orientierung stetig angewendet, indem sie durch zahlreiche Inter-views die Anforderungen der verschiedenen Anspruchsgruppen umfassend und nachhaltig erfassten. Der «Leitfaden für Unterneh-mensarchitekten in der öNentlichen Verwaltung» half bei der

TOGAF-Anwendung, die kontinuierlich durch die Beratung und Abstimmung mit Architekturspezialisten begleitet wurde. Zudem enthält der MethodenkoNer zur Entwicklung der IAM-Architektur neben TOGAF auch SABSA (Sherwood Applied Business Security Architecture), ein aus der Praxis orientierter Leitfaden zur Entwick-lung von Sicherheitsarchitekturen7.

In den nächsten Phasen werden speziHsche auf IAM bezogene Governance-Prozesse weiter detailliert. Dabei soll vom Know-how proHtiert werden, das bereits in Best-Practice-Dokumente oder Stan-dards eingenossen ist. Betrachtet werden dabei auch relevante eCH-Standards, wie etwa eCH-01698. Dieser Standard speziHziert eine SuisseTrustIAM-Geschä.sarchitektur für föderiertes IAM als wesentliche Komponente eines integrierten E-Governments oder einer E-Economy. Aus der Geschä.sperspektive werden Rollen so-wie Governance und Management einer STIAM-Domäne beschrie-ben. Der Standard eCH-0169 selbst orientiert sich wiederum an COBIT.

AusblickEs hat sich gezeigt, dass die Verwendung etablierter Best-

Practice-Rahmenwerke, aber auch organisationsintern entwickel-ter Vorgaben in Bundesverwaltungsprojekten einen Nutzen bringen kann, indem von dem bereits vorhandenen Know-how Gebrauch gemacht wird. Was im Programm IAM Bund initiiert wird, könnte zukün.ig im Sinne von «Lessons Learned» auch auf andere Projek-te in der Bundesverwaltung übertragen werden. Ebenso essenziell ist eine Abstimmung mit der in Entstehung begriNenen bundeswei-ten Architektur-Governance. Wichtige Erfolgsfaktoren sind hierbei aus unserer Sicht eine umfassende Stakeholderorientierung, eine bei Programmstart festgelegte Auswahl relevanter Standards, die jedoch bei Bedarf an die eigene Situation angepasst werden, und die Projektbegleitung durch Spezialistinnen und Spezialisten, die die Konformität mit Governance-Vorgaben prüfen und einfordern (Stichwort Compliance). Standards wie COBIT können dank ihrem umfassenden Ansatz für den Aurau einer übergreifenden Diens-te-Governance für Standard- und Fachdienste genutzt werden.

1 Ähnlich den Standarddiensten werden auch die SAP-Leistungen als «Supportprozesse» zentral verantwortet.

2 ISB: R016 – SOA-Policies. 2012. http://www.isb.admin.ch/themen/ standards/alle/05019/index.html?lang=de (10.2014).

3 Wiedmer, H.U./Mueller, W./Frutiger, B.: Keine Synergien ohne aktives Stake holdermanagement. In: eGov Präsenz 2 (2013).

4 WBF: Handout zur Infoveranstaltung E-Services des EVD: Unternehmens-daten, Geschäjsverwaltung, Web Service Kommunikation. 2010. http://www.e-services.admin.ch/wbf/itwbf/index.html (10.2014).

5 Knittl, S./Kunzewitsch, M.: Herausforderungen und Lösungsansätze bei der MaRisk-Umsetzung in einem internationalen Finanzkonzern. In: GI-Jahrestagung, 2013. S. 1202–1215.

6 Minth, L./Rohr, R.: Information Assurance und IAM innerhalb und mit der Schweizerischen Bundesverwaltung. In eGov Präsenz 1 (2014).

7 Hoernes, P.: Ein IAM-Grossprojekt aus der Perspektive des Enterprise Ar-chitekten. Vortrag im Rahmen des AK-EAM der Gesellschaj für Informatik, München, 2014.

8 Verein eCH: eCH-0169: SuisseTrustIAM-Geschäjsarchitektur. http://www.ech.ch/vechweb/page?p=dossier&documentNumber=eCH-0169&docu-mentVersion=1.0 (9.2014).