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EEG-Reform 2016 Ergebnisse der Verhandlungen der Regierungschefs der Länder 1. Bayern hat sich in wesentlichen Punkten durchgesetzt » Ein angemessener Anteil am Ausbau der erneuerbaren Energien wird auch künftig in Bayern stattfinden. Dies ist wichtig für die Wertschöpfung vor Ort und die Akzeptanz der Energiewende in Bayern. » Der unkontrollierte Ausbau der Windkraft im Norden, der zusätzliche Lei- tungen nach sich zieht, wird gestoppt. 2. Biomasseanlagen bekommen über 2020 hinaus eine wirtschaftliche Perspektive » Es ist nun im Gesetz verankert, dass und unter welchen grundsätzlichen Bedingungen Biomasseanlagen an Ausschreibungen teilnehmen können. Damit bekommen neue Biomasseanlagen künftig wieder eine verlässli- che, wirtschaftliche Perspektive. » Bestandsanlagen können sich nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung ebenfalls an diesen Ausschreibungen beteiligen und erhalten so die Chance auf die zum Weiterbetrieb erforderliche Anschlussförderung. » Das Ausschreibungsvolumen wird aufgrund der Beharrlichkeit Bayerns nahezu verdoppelt: Mit 1.050 MW in den nächsten 6 Jahren bleibt die Biomasse ein fester Bestandteil im künftigen Energiemix. 3. Ausbau von Photovoltaik und Windkraft in Bayern wird gestärkt » Das Ausschreibungsvolumen für große PV-Anlagen wurde auf 600 MW jährlich erhöht. Das ist ein Erfolg Bayerns. » Bei Freiflächenanlagen können die Länder über eine Öffnungsklausel die bestehende Flächenkulisse moderat erweitern. Das haben wir durchge- setzt, denn davon profitiert Bayern. » Die Bedingungen für den „atmenden Deckel“ werden für kleine und mittle- re Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, verbessert: Bei Unterschreitung des Ausbaukorridors wird die Vergütung durch eine deut- lichere Anhebung schneller angepasst. 02.06.2016

EEG Reform 2016 - Ergebnisse vom 1. Juni 2016

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Page 1: EEG Reform 2016 -  Ergebnisse vom 1. Juni 2016

EEG-Reform 2016

Ergebnisse der Verhandlungen der Regierungschefs der Länder

1. Bayern hat sich in wesentlichen Punkten durchgesetzt

» Ein angemessener Anteil am Ausbau der erneuerbaren Energien wird auch künftig in Bayern stattfinden. Dies ist wichtig für die Wertschöpfung vor Ort und die Akzeptanz der Energiewende in Bayern.

» Der unkontrollierte Ausbau der Windkraft im Norden, der zusätzliche Lei-tungen nach sich zieht, wird gestoppt.

2. Biomasseanlagen bekommen über 2020 hinaus eine wirtschaftliche Perspektive

» Es ist nun im Gesetz verankert, dass und unter welchen grundsätzlichen Bedingungen Biomasseanlagen an Ausschreibungen teilnehmen können. Damit bekommen neue Biomasseanlagen künftig wieder eine verlässli-che, wirtschaftliche Perspektive.

» Bestandsanlagen können sich nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung ebenfalls an diesen Ausschreibungen beteiligen und erhalten so die Chance auf die zum Weiterbetrieb erforderliche Anschlussförderung.

» Das Ausschreibungsvolumen wird aufgrund der Beharrlichkeit Bayerns nahezu verdoppelt: Mit 1.050 MW in den nächsten 6 Jahren bleibt die Biomasse ein fester Bestandteil im künftigen Energiemix.

3. Ausbau von Photovoltaik und Windkraft in Bayern wird gestärkt

» Das Ausschreibungsvolumen für große PV-Anlagen wurde auf 600 MW jährlich erhöht. Das ist ein Erfolg Bayerns.

» Bei Freiflächenanlagen können die Länder über eine Öffnungsklausel die bestehende Flächenkulisse moderat erweitern. Das haben wir durchge-setzt, denn davon profitiert Bayern.

» Die Bedingungen für den „atmenden Deckel“ werden für kleine und mittle-re Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, verbessert: Bei Unterschreitung des Ausbaukorridors wird die Vergütung durch eine deut-lichere Anhebung schneller angepasst.

02.06.2016

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» Das Referenzertragsmodell bei der Windkraft schafft in Ausschreibungen faire Wettbewerbsbedingungen auch für Standorte mit einem Referenzer-trag von 70%. Dies ist gerade für süddeutsche Standorte wichtig.

4. Der Windkraftausbau in Norddeutschland wird künftig gesteuert und mit dem Netzausbau synchronisiert

» Das Ausschreibungsvolumen von Windkraft an Land orientiert sich mit einem Bruttozubau von 2.800 (2017 bis 2020) bzw. von 2.900 MW (ab 2020) am vereinbarten Ausbaupfad. Auch Windkraft auf See wird auf den vereinbarten Korridor zurückgeführt.

» Bis zur Umstellung auf Ausschreibungen wird die unkontrollierte Dynamik durch eine Einmaldegression von 5 % und eine Verschärfung des atmen-den Deckels zum 1.6.2017 gebremst. Vorzieheffekte bis zur Umstellung auf Ausschreibungen werden damit begrenzt.

» Die Begrenzung des zulässigen Zubaus in Netzengpassgebieten bedeu-tet einen dringend notwendigen Systemwechsel beim Ausbau der erneu-erbaren Energien: Der Leitungsausbau hat sich nicht mehr nur einseitig nach der Erzeugung auszurichten. Die vorgesehene regionale Steuerung führt stattdessen dazu, dass künftig die Netzsituation bei der Standort-wahl zu berücksichtigen ist. Damit wird eine zentrale Forderung Bayerns aufgegriffen.

5. Kleine Betreiber können weiter am Ausbau partizipieren

» Bei Photovoltaik werden bei einer Bagatellgrenze von 750 kW nur Freiflä-chenanlagen und sehr große Dachanlagen an Ausschreibungen zur Teil-nahme verpflichtet. Für kleine und mittlere Betreiber (Eigenheimbesitzer, Bürgerenergiegenossenschaften, etc.) bleibt es beim bestehenden Sys-tem.

» Bei Windkraft werden Teilnahmeerleichterungen speziell für Bürgerener-gieanlagen vorgesehen, die ihre Chancen in den Ausschreibungen ent-scheidend verbessern sollen.

6. Bezahlbare und planbare Strompreise für Wirtschaft und Verbraucher bleiben größte Herausforderung

» Die vorgesehene regionale Steuerung wird zu niedrigeren Systemkosten (Netzausbau, entschädigungslose Abregelung, Redispatch-Maßnahmen) führen und hat damit auch eine entlastende Wirkung auf die Netzentgelte.

» Die Besondere Ausgleichsregelung wird um eine Bestimmung ergänzt, die verhindert, dass energieintensive Unternehmen, die in den letzten Jahren Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben, allein aus die-sem Grund ihre Begünstigung verlieren.

Aber auch für nicht privilegierte Unternehmen und Verbraucher muss die Strompreisdynamik der vergangenen Jahre durchbrochen werden. Bay-ern bleibt daher bei seiner Forderung an den Bund, ein Gesamtkonzept zur Sicherstellung stabiler, planbarer Strompreise vorzulegen.