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wir – eine südwestdeutsche Allianz von Betreibern, Projektierern, Dienstleistern und Herstellern aus dem Bereich Erneuerbare Energien – wenden uns an Sie, weil wir im vorliegenden Referentenentwurf zum EEG 2016 und den kursierenden Vorschlägen eine ernste Gefahr für die Windenergie an Land se- hen. Mit der Umstellung der Fördersystematik auf Ausschreibungen setzt der Gesetzentwurf zum EEG 2016 auf ein wettbewerblich ausgerichtetes Fördersystem. Die Bundesregierung verspricht sich davon sinkende Kosten und eine effektive Steuerung des Ausbaus. Gleichzeitig soll jedoch die bestehende Ak- teursvielfalt erhalten und der deutschlandweite Ausbau der Erneuerbaren Energien gesichert werden. Diese Aspekte sind auch für uns das wesentliche Anliegen. Allerdings sehen wir diese in Gefahr und wenden uns daher an Sie. Den Ausbau der Windenergie in Süddeutschland gefährden vor allem drei Vorschläge, die sowohl einzeln, aber vor allem kumulativ das Ende der Windenergienutzung im Süden bedeuten können. Wir werden Ihnen in der Folge kurz darstellen, welchen Nachbesserungsbedarf wir sehen, um weiterhin Windenergieprojekte umsetzen zu können: 1. Keine zusätzliche Einmaldegression Im Hinblick auf Investitions- und Planungssicherheit darf es für genehmigte Projekte, die in 2017 und 2018 aufgebaut werden sollen, keine zusätzliche Einmaldegression, unabhängig von der Höhe, geben. Für diese Zeiträume liegen bereits Verträge mit Herstellen, Pachtverträge und Gutachten vor. Der Ausfall von Projekten, für die bereits eine finale Investitionsentscheidung vorliegt, wäre enorm. Gerade in Süddeutschland wäre ein solcher Einschnitt bei den meisten Projekten nicht zu kompensieren und würde damit einem rückwirkenden Eingriff in bereits getätigte Investitionen gleichkommen. Folge einer solchen Regelung wären entweder Vertragsstrafen für die Projektierer oder aber die Umsetzung unwirtschaftlicher Projekte. Eine solche Regelung ist nicht nur für Projekte im Bereich Erneuerba- rer-Energien, sondern für den Investitionsstandort Deutschland ein fatales Signal. Investitionssicher- heit ist ein hohes Gut, das erhalten bleiben muss! Der häufig vorgetragene Hinweis, die EEG-Vergütung würde sich bei jeder Novelle kurzfristig ändern, ist zwar richtig, zum vorliegenden Fall besteht allerdings ein wichtiger Unterschied. Vor den vergangenen Novellen wurden kurzfristig keine Verträge und Finanzierungen abgeschlossen, sondern höchstens vorbereitet, da die Unsicherheit über die zukünftige Vergütungshöhe allen Beteiligten bewusst und be- kannt war. In diesem Fall gibt es aber eine geltende gesetzliche Grundlage, in der eine Übergangsrege- lung geschaffen wurde, um die vorhandenen Unsicherheiten bei der Umstellung auf Ausschreibungen abzufedern. Da es eine explizite Regelung für diesen Übergangszeitraum gab, hatte die Branche jeden Grund auf die Gültigkeit dieser Regelung zu vertrauen. 2. Fortführung der Zubau-Zielgrößen aus dem EEG 2014 Wir lehnen die im Referentenentwurf vorgesehene Deckelung des EE-Anteils von 40-45% an der Brutto- stromerzeugung ab. Die derzeit günstigste Erneuerbare-Energieform darf nicht über einen zu kleinen Ausbaukorridor zusammengestrichen werden. Ein Abbau von Produktionskapazitäten und Arbeitsplät- zen wäre nicht zu vermeiden und hätte aus industriepolitischer Sicht erhebliche Verluste an know-how und Projektentwicklungskapazitäten zur Folge. Dies in Zeiten, in denen auf globaler Ebene immer stärker in EE-Kapazitäten investiert wird und die deutschen Unternehmen auf dem Weltmarkt führend Schreiben der südwestdeutschen Windbranche zur EEG – Novelle 2016

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wir – eine südwestdeutsche Allianz von Betreibern, Projektierern, Dienstleistern und Herstellern aus dem Bereich Erneuerbare Energien – wenden uns an Sie, weil wir im vorliegenden Referentenentwurf zum EEG 2016 und den kursierenden Vorschlägen eine ernste Gefahr für die Windenergie an Land se-hen. Mit der Umstellung der Fördersystematik auf Ausschreibungen setzt der Gesetzentwurf zum EEG 2016 auf ein wettbewerblich ausgerichtetes Fördersystem. Die Bundesregierung verspricht sich davon sinkende Kosten und eine effektive Steuerung des Ausbaus. Gleichzeitig soll jedoch die bestehende Ak-teursvielfalt erhalten und der deutschlandweite Ausbau der Erneuerbaren Energien gesichert werden. Diese Aspekte sind auch für uns das wesentliche Anliegen. Allerdings sehen wir diese in Gefahr und wenden uns daher an Sie.

Den Ausbau der Windenergie in Süddeutschland gefährden vor allem drei Vorschläge, die sowohl einzeln, aber vor allem kumulativ das Ende der Windenergienutzung im Süden bedeuten können. Wir werden Ihnen in der Folge kurz darstellen, welchen Nachbesserungsbedarf wir sehen, um weiterhin Windenergieprojekte umsetzen zu können:

1. Keine zusätzliche Einmaldegression

Im Hinblick auf Investitions- und Planungssicherheit darf es für genehmigte Projekte, die in 2017 und 2018 aufgebaut werden sollen, keine zusätzliche Einmaldegression, unabhängig von der Höhe, geben. Für diese Zeiträume liegen bereits Verträge mit Herstellen, Pachtverträge und Gutachten vor. Der Ausfall von Projekten, für die bereits eine finale Investitionsentscheidung vorliegt, wäre enorm. Gerade in Süddeutschland wäre ein solcher Einschnitt bei den meisten Projekten nicht zu kompensieren und würde damit einem rückwirkenden Eingriff in bereits getätigte Investitionen gleichkommen. Folge einer solchen Regelung wären entweder Vertragsstrafen für die Projektierer oder aber die Umsetzung unwirtschaftlicher Projekte. Eine solche Regelung ist nicht nur für Projekte im Bereich Erneuerba-rer-Energien, sondern für den Investitionsstandort Deutschland ein fatales Signal. Investitionssicher-heit ist ein hohes Gut, das erhalten bleiben muss!

Der häufig vorgetragene Hinweis, die EEG-Vergütung würde sich bei jeder Novelle kurzfristig ändern, ist zwar richtig, zum vorliegenden Fall besteht allerdings ein wichtiger Unterschied. Vor den vergangenen Novellen wurden kurzfristig keine Verträge und Finanzierungen abgeschlossen, sondern höchstens vorbereitet, da die Unsicherheit über die zukünftige Vergütungshöhe allen Beteiligten bewusst und be-kannt war. In diesem Fall gibt es aber eine geltende gesetzliche Grundlage, in der eine Übergangsrege-lung geschaffen wurde, um die vorhandenen Unsicherheiten bei der Umstellung auf Ausschreibungen abzufedern. Da es eine explizite Regelung für diesen Übergangszeitraum gab, hatte die Branche jeden Grund auf die Gültigkeit dieser Regelung zu vertrauen.

2. Fortführung der Zubau-Zielgrößen aus dem EEG 2014

Wir lehnen die im Referentenentwurf vorgesehene Deckelung des EE-Anteils von 40-45% an der Brutto-stromerzeugung ab. Die derzeit günstigste Erneuerbare-Energieform darf nicht über einen zu kleinen Ausbaukorridor zusammengestrichen werden. Ein Abbau von Produktionskapazitäten und Arbeitsplät-zen wäre nicht zu vermeiden und hätte aus industriepolitischer Sicht erhebliche Verluste an know-how und Projektentwicklungskapazitäten zur Folge. Dies in Zeiten, in denen auf globaler Ebene immer stärker in EE-Kapazitäten investiert wird und die deutschen Unternehmen auf dem Weltmarkt führend

Schreiben der südwestdeutschen Windbranche zur EEG – Novelle 2016

sind. Einmal verloren gegangene Produktionskapazität lässt sich nach Wirksamwerden der Sektor-kopplung, also der Elektrifizierung anderer Sektoren, nicht einfach wieder „zuschalten“. Es ist daher aus unserer Sicht unerlässlich, für Vertrauensschutz in der Branche zu sorgen und den konsensual vereinbarten Zubaukorridor von 2500 MW Netto pro Jahr beizubehalten. Nur ein ausreichend hoher Ausbaukorridor ermöglicht es, die lokalen Aktivitäten, Arbeitsplätze und die Wertschöpfung im Süd-

westen der Republik zu erhalten und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

3. Einführung einer Regionalquote für Wind Onshore zur Sicherung der Netzverträglichkeit

Um die Energiewende zu einem Erfolg zu machen, gilt es auch den Netzausbau zu berücksichtigen, ohne den Ausbau der Erneuerbaren komplett zu bremsen. Für einen netzverträglichen Ausbau brau-chen wir Kapazitäten dort, wo der Strom verbraucht wird. Allerdings gelingt dies mit den vorliegenden Vorschlägen zum Referenzertragsmodell nicht. Weder die Windgüten noch die Investitionsneben-kosten, die nach einer Studie des Beratungsunternehmens BET im Durchschnitt bis zu 70 Euro / kW ausmachen, werden ausreichend betrachtet. Im Ergebnis würde nach dem künftig geltenden Recht der Windausbau im Binnenland zum Erliegen kommen und ausschließlich im Norden stattfinden. Die Kosten für Einspeisemanagement und Redispatch würden sich weiter erhöhen. Wir schlagen daher ein Quotenmodell mit zwei Teilräumen als Sicherheitsnetz für den deutschlandweiten Ausbau vor, welches auch netzseitigen Belangen beim weiteren EE-Ausbau Rechnung trägt. Der abregelungsarme Teilraum, in dem die Quote gelten soll, kann sich zum Beispiel an der Abregelung von erzeugter EE-Arbeit orien-tieren. So würde sich ein Anteil der Ausschreibung an der Netzverträglichkeit für Neuanlagen ausrich-ten, ohne am grundsätzlichen Modell einer einheitlichen Ausschreibung zu rütteln. Dieser Vorschlag würde allen Bundesländern, in denen weniger als 1% der EE-Arbeit abgeregelt wird, einen Anteil von 40% des jährlichen Ausschreibungsvolumens zuschreiben. Diese Regelung wäre transparent und würde nicht diskriminierend wirken. Gerade im Hinblick auf die diversen radikalen Änderungen, welche diskutiert werden, wäre eine transparente und wenig bürokratische Lösung sinnvoll, die einen Teil der auszuschreibenden Leistung dort verortet, wo die Netze den Strom aufnehmen können.

Die hier vorgebrachten Aspekte sind unserer Meinung nach entscheidend, wenn der Ausbau der Win-denergie regional ausgewogen erfolgen soll. Gern erläutern wir Ihnen unsere Ideen in persönlichen Gesprächen und freuen uns über Rückmeldungen und Anmerkungen.

Unterstützer des Schreibens der südwestdeutschen Windbranche zur EEG-Novelle 2016