28
Versorgungsfokus RHEUMA 2015 mit einem Beitrag von Prof. Dr. Jürgen Braun, Ärztlicher Direktor, Rheumazentrum Ruhrgebiet

Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

Versorgungsfokus

RHEUMA

2015mit einem Beitrag von Prof. Dr. Jürgen Braun, Ärztlicher Direktor, Rheumazentrum Ruhrgebiet

Page 2: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)
Page 3: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

Versorgungsfokus

RHEUMAmit einem Beitrag von Prof. Dr. Jürgen Braun, Ärztlicher Direktor, Rheumazentrum Ruhrgebiet

Page 4: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

4 Versorgungsfokus RHEUMA

Vorwort

BiosiMilARs Als CHAnCE füR diE THERApiE dER RHEUMAToidEn ARTHRiTis

Biosimilars werden schon seit 2007 bei der Patientenbehandlung

eingesetzt und besitzen mittlerweile in ihren Therapiefeldern

eine hohe Relevanz für die Versorgung. Die im Therapiealltag

gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass Biosimilars bei

Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit absolut gleichwertig mit den

Referenzprodukten sind, aber zusätzlich relevante Preisvorteile

bieten.

Mitte Februar 2015 ist mit Infliximab der erste biosimilare mono-

klonale Antikörper in Deutschland auf den Markt gekommen. Im

Vergleich zu bisher verfügbaren Biosimilars ist Infliximab ein noch-

mals komplexeres Arzneimittel, weshalb die Entwicklungszeit zwi-

schen 6 bis 8 Jahren betrug. Infliximab-Biosimilars haben bereits

Ende 2013 die hohen Zulassungsanforderungen der Europäischen

Zulassungsbehörde (EMA) erfüllt und ihre Zulassung erhalten.

Mit dem Gütesiegel der EMA-Zulassung ist die Qualität, Sicherheit

und Wirksamkeit der Infliximab-Biosimilars nachgewiesen. Die

Biosimilars stehen für die Versorgung bereit.

Dabei ist es unbestreitbar, dass die Entscheidung über die Versor-

gung der Patienten mit Infliximab-Biosimilars ausschließlich beim

behandelnden Arzt liegt.

Infliximab ist das erste entzündungshemmende Biosimilar, das zur

Behandlung rheumatologischer Erkrankungen wie rheumatoider

Arthritis und Morbus Bechterew, Darmerkrankungen wie Morbus

Crohn und Colitis ulcerosa oder Hautkrankheiten wie Schuppen-

flechte (Psoriasis) eingesetzt wird.

Page 5: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

5

Mit der Einführung von Infliximab-Biosimilars entstehen vor allem

neue Chancen für eine verbesserte Patientenversorgung. Nach

Analysen des IGES Instituts haben noch immer viele Patientinnen

und Patienten in Deutschland nur begrenzt Zugang zu modernen

biopharmazeutischen Arzneimitteltherapien. Ein Grund dafür sind

auch die hohen Kosten der Therapie mit patentgeschützten Bio-

pharmazeutika. Infliximab-Biosimilars können diese bestehende

Versorgungslücke füllen und mehr Patienten zu niedrigeren Kosten

versorgen. Denn Infliximab-Biosimilars bringen erstmalig Wett-

bewerb in diesen Wirkstoffmarkt.

Mit dem vorliegenden „Versorgungsfokus RHEuMA“ möchten wir

über einige grundlegende Aspekte der Biosimilars und deren Ein-

satz zur Behandlung der rheumatoiden Arthritis informieren. Einen

Beitrag hierzu leistet der anerkannte Rheuma-Experte Professor

Jürgen Braun (Ärztlicher Direktor, Rheumazentrum Ruhrgebiet)

mit einem Artikel über die Rolle der Biosimilars in der Therapie

entzündlich-rheumatischer Erkrankungen. Ergänzt wird dies durch

eine Versorgungsanalyse des IGES Instituts sowie durch eine Reihe

von Informationen zu Biosimilars.

Versorgungsfokus RHEuMA

Page 6: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

6 Versorgungsfokus RHEuMA

Was sind Biosimilars?

1Ein Biosimilar ist ein

Folgeprodukt eines ehe-

mals patentgeschützten

Biopharmazeutikums.

2Biosimilars müssen

für ihre Zulassung deut-

lich umfangrei chere

Nachweise er bringen

als Generika.

3 Ein zugelassenes

Biosimilararzneimittel ist

genauso wirksam und

sicher wie das

Referenzarzneimittel.

5 Die Zulassung durch

die EMA ist ein „Gütesie-

gel“, auf das sich Ärzte

und Patienten verlassen

können.

4 Das zentralisierte

Zulassungsverfahren bei der

EMA gewährleistet den hohen

Qualitäts- und Sicher -

heitsstandard der zuge-

lassenen Biosimilars.

Page 7: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

7

Was sind Biosimilars?

7 Biosimilars gleichen

der Referenzarznei in

dem Maße, wie sich

unterschiedliche Chargen

der Referenzarznei un-

tereinander gleichen.

8 Von Biosimilars kön-

nen Patienten profitieren,

denen eine Therapie mit

dem Referenzpräparat vor-

enthalten wurde.

6 Ein Biosimilar ist

in der Anwendung, Dosie-

rung und Wirksamkeit abso-

lut vergleichbar zum

Originalwirkstoff.

10 Wo immer möglich, sollte

aus Kostengründen das

Biosimilar eingesetzt

werden.

9 Biosimilars sind eine

Möglichkeit, Wettbewerb zu

den teueren Biopharma-

zeutika zu generieren.

Versorgungsfokus RHEuMA

Page 8: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

8 Versorgungsfokus RHEuMA

Prof. Dr. Jürgen Braun, Rheumazentrum Ruhrgebiet

diE RollE von BiosiMilARs in dER THERApiE EnTzündliCH-RHEUMATisCHER ERkRAnkUngEn

Biologika sind Arzneistoffe, die biotechnologisch hergestellt wer-

den. Das erste in einer rheumatologischen Indikation in Deutsch-

land zugelassene Biologikum war der TNF-Blocker Infliximab für

die Indikation rheumatoide Arthritis im Jahr 1999. Inzwischen

(Stand 1. 10. 2014) sind in Deutschland 10 Biologika für rheumatolo-

gische Indikationen zugelassen (Tabelle). Biosimilars sind ebenfalls

gentechnologisch hergestellte Arzneimittel, deren Gensequenz

und Proteinstruktur nahezu identisch, d.h. ähnlich (mit) der des

Referenzprodukts sind.

Biologikum Dosis Indikationen

Infliximab (Remicade®) 3-5 mg/kg alle 6-8 Wo-chen i.v. initial Aufsät-tigung

RA, AS, PsA, Psoriasis, M.Crohn, Colitis ulcerosa

Adalimumab (Humira®) 40 mg alle 2 Wochen s.c. RA, AS, PsA, nr-axSpA, Psoriasis, M.Crohn, Colitis ulcerosa

Golimumab (Simponi®) 50 mg alle 4 Wochen s.c. RA, AS, PsA, Colitis ulcerosa

Certolizumab (Cimzia®) 200 mg alle 2 Wochen s.c. initial Aufsättigung

RA, AS, nr-axSpA, PsA

Etanercept (Enbrel®) 50 mg 1x/Woche s.c. RA, AS, nr-axSpA, PsA, Psoriasis

Abatacept (Orencia®) 10 mg/kg alle 4 Wochen i.v. oder / Woche s.c.

RA

Rituximab (Mabthera®) 2 x 1g im Abstand von 2 Wochen i.v.; Wiederho-lung alle 6-18 Monate

RA, ANCA-assoziierte Vaskulitis

Tocilizumab (Ro-Actemra®)

4-8 mg/kg alle 4 Wochen i.v. oder s.c.

RA

ustekinumab (Stelara®) 45 – 90 mg alle 6-12 Wochen s.c.

PsA

Belimumab (Benlysta®) 10 mg/kg alle 4 Wochen i.v.

Lupus

RA rheumatoide

Arthritis

AS ankylosierende

Spondylitis

nr-axSpAnicht-röntgeno logische axiale Spondyloarthritis

PsAPsoriasisarthritis

Tabelle: In Deutschland

zugelassene Biologika für rheumatologische

Indikationen (ohne Anspruch auf

Vollständigkeit)

Page 9: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

9

Die Einführung der Biologika hat die Möglichkeiten für die me-

dikamentöse Behandlung chronisch-entzündlich rheumatischer

Erkrankungen erheblich erweitert. In der Rheumatologie werden

Biologika heute vor allem eingesetzt, um Patienten, die nicht gut

genug auf konventionelle Basistherapeutika wie Methotrexat,

Leflunomid und andere angesprochen haben, wirksam antient-

zündlich zu behandeln – dies stellt heute einen wesentlichen Teil

der sogenannten ‚Treat-to-Target-Strategie’ dar, mit der das Ziel

verfolgt wird, das Voranschreiten der Erkrankung zu verhindern,

Folgeschäden zu vermeiden und die Inzidenz und Ausprägung von

Komorbiditäten, die durch die chronische Entzündung bedingt oder

getriggert sind, zu reduzieren. Als Teil eines solchen Gesamtkon-

zepts werden Biologika in der Therapie entzündlich-rheumatischer

Erkrankungen heute zunehmend und oft mit gutem Erfolg einge-

setzt. Die Therapie bedarf einer sorgfältigen Überwachung durch

den behandelnden Arzt.

Der Einsatz von Biologika ist bis heute mit hohen direkten Kosten

verbunden: Die beiden ausgabenintensivsten Medikamente im Jahr

2013 waren dem Arzneimittelreport 2014 (Springer-Verlag) zufolge

die TNF-Blocker Adalimumab und Etanercept mit etwas unter

1 Milliarde Euro Nettokosten – dies machte etwa 4 % der gesamten

Medikamentenausgaben aus – eine ziemlich beachtliche Summe.

In Deutschland wird innovativen Neueinführungen in der Regel ein

Patentschutz im Bereich von 20 Jahren gewährt. Für die ersten

in der Rheumatologie zugelassenen Biologika wie Infliximab und

demnächst auch Etanercept und Adalimumab läuft der Patent-

schutz daher in absehbarer Zeit aus. Dies gilt auch für Rituximab,

welches schon lange vor der Zulassung für die RA zur Behandlung

von Lymphomen zugelassen worden war. In einigen europäischen

Der Einsatz von Biologika ist bis heute mit hohen direkten Kosten verbunden.

Versorgungsfokus RHEuMA

Page 10: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

10 Versorgungsfokus RHEUMA

Staaten sind die Patente bereits abgelaufen. So wird das kürzlich

von der European Medicines Agency (EMA) zugelassene Biosimilar

von Infliximab z.B. in Portugal und einigen nordischen Ländern

bereits in der Therapie eingesetzt. In Deutschland ist das Patent

von Infliximab im Frühjahr 2015 ausgelaufen.

Entsprechend haben inzwischen viele Firmen begonnen, Biosi-

milars zu entwickeln. Da in der Synthese dieser Proteine in den

Mutterzellen wie bei jedem Protein jedoch verschiedene post-

transkriptionelle – und damit unabhängig von der Gensequenz –

Modifikationen wie Glykosilierungen auftreten können und die

exakten Herstellungsmethoden des Erstanbieterpräparates nicht

publiziert werden, sind Biosimilars mit dem Erstanbieterpräparat

nicht exakt identisch, sondern biosimilar – daher auch die Bezeich-

nung „Biosimilar“.

Grundsätzlich sind bei post-transkriptionellen Modifikationen von

Proteinen veränderte antigene Eigenschaften des Proteins, die zur

Entwicklung von gegen das Protein gerichteten Antikörpern und

auch zu allergischen Reaktionen führen können, nicht vollkommen

auszuschließen. In diesem Zusammenhang ist aber auch klarzu-

stellen, dass ebenso der Herstellungsprozess der Originalpräpa-

rate eine zum Teil nicht unerhebliche Variabilität zwischen den

einzelnen Produktionschargen aufweist (batch to batch variability).

Darüber hinaus wurden von Herstellern für verschiedene früher

zugelassene Erstanbieterpräparate über die Jahre durch Änderung

der Produktionsprozesse Veränderungen an den ursprünglich

zugelassenen Wirkstoffen von bis zu 30 % vorgenommen (Schnei-

der CK. Biosimilars in rheumatology: the wind of change. Ann

Rheum Dis 2013 Mar; 72(3):315-8.) – und zwar ohne dass eine neue

Prüfung der Biologika erfolgte. Eine Übersicht über die in Europa

In Deutschland ist das Patent

von Infliximab im Frühjahr 2015

ausgelaufen.

Page 11: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

11

zugelassenen Biosimilars und deren Referenzprodukte können

auf der Webseite des Verbands Pro Generika eingesehen werden

(www.progenerika.de, Stand Februar 2015).

Vor diesem Hintergrund hat die EMA strenge Vorgaben zur Zu-

lassung von Biosimilars formuliert: In Artikel 10 Absatz 4 einer

geänderten Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Rats, die

Ende 2005 in Kraft trat (weitere Ergänzungen in CHMP/437/04;

CHMP/49348/05; EMEA/CHMP/BMWP/42832/05; EMEA/CHMP/

BMWP/14327/2006; EMEA/CHMP/BMWP/101695/2006; EMA/

CHMP/BMWP/403543/ 2010; EMA/CHMP/BMWP/86289/2010),

wird fest gelegt, dass ein Nachweis über Qualität, Wirksamkeit und

Sicherheit sowie Verträglichkeit der Präparate in präklinischen

untersuchungen sowie in Phase-I-Studien zu erfolgen hat.

Darüber hinaus müssen die pharmazeutische Darreichungsform,

die Wirkstärke und der Darreichungsweg identisch zum Original-

präparat sein. In der Regel folgt dann eine „head-to-head“-verglei-

chende Phase-III-Studie, in der das Biosimilar mit dem Erstanbie-

terpräparat in einer zugelassenen Indikation verglichen wird. Bei

vergleichbarer Effizienz und Sicherheit (conditio sine qua non) kann

dann unter zuvor festgelegten Kriterien die Zulassung auch für an-

dere Indikationen erfolgen (Extrapolation). Dies beruht dann aber

nicht ‚nur‘ auf zwei Studien – wie im Fall von CT-P13 –, sondern

auf dem gesammelten Datensatz zum exakten Wirkmechanismus

sowie präklinischen In-vitro-Studien inklusive Toxikologie und Im-

munogenität. Da bei der EMA die Bearbeiter der Zulassung von

Biosimilars und neuer Biopharmazeutika identisch sind, liegt hier

ein gewaltiger Schatz an Informationen vor, die auch bei so wich-

tigen Entscheidungen wie der Extrapolation berücksichtigt werden.

Extrapolation ist letztlich nur möglich, wenn für ein Biosimilar

Extrapolation ist letztlich nur möglich, wenn für ein Biosimilar bereits eine zur Referenzarznei vergleichbare Sicherheit und Wirksamkeit in einer sehr sen-sitiven Indikation nachgewiesen wurde.

Versorgungsfokus RHEuMA

Page 12: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

12 Versorgungsfokus RHEUMA

bereits eine zur Referenzarznei vergleichbare Sicherheit und Wirk-

samkeit in einer sehr sensitiven Indikation nachgewiesen wurde.

Die derzeit verfügbaren analytischen Techniken können die drei-

bzw. vierdimensionalen Strukturen von komplexen Proteinen wie

die der Originalprodukte bzw. der Biosimilars nicht genau genug

untersuchen, um alle biologischen potentiell klinisch relevanten

Eigenschaften, die die Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimit-

tels letztlich ausmachen, sicher vorhersagen zu können. Daher

sind, wenn auch in begrenztem umfang, klinische Studien grund-

sätzlich erforderlich. Aus Sicht der Arzneimittelkommission der

Deutschen Ärzteschaft sind daher „… aufgrund der behördlichen

Anforderungen bei der Zulassung die für notwendig gehaltenen

Nachweise für die Wirksamkeit und unbedenklichkeit (der Biosimi-

lars/Erstanbieterpräparate) vorhanden“, so „dass biosimilare Arz-

neimittel zu Beginn einer Behandlung ebenso eingesetzt werden

können wie die Referenzprodukte“. Letztlich muss die Entschei-

dung über einen Austausch immer beim behandelnden Arzt liegen.

Grundsätzlich sind für die Zulassung von Medikamenten in ab-

steigender Reihenfolge Sicherheit, Verträglichkeit und Effizienz

entscheidend. Daher müssen alle Biopharmazeutika inkl. der

Biosimilars nach der Marktzulassung ein langfristig angelegtes

Sicherheitsprogramm durchlaufen, um eventuelle gravierende

unterschiede zum Erstanbieterpräparat auch in Form nicht

erwarteter immunologischer Nebenwirkungen wie z. B. Allergien

und Anaphylaxien oder eine vermehrte Bildung von Anti-Drug-

Antikörpern feststellen zu können. So war es in der Vergangenheit

im Fall eines Erythropoetin-alpha-Biosimilars durch den Wechsel

des Lösungsvermittlers zu einer Allergisierung gegen Erythropoe-

tin gekommen. Das führte zur Entwicklung von Antikörpern gegen

Biosimilar-Arz-neimittel können

zu Beginn einer Behandlung

ebenso einge-setzt werden wie die Referenzpro-dukte. Letztlich

muss die Ent-scheidung über

einen Austausch immer beim

behandelnden Arzt liegen.

Page 13: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

13

körpereigenes Erythropoetin und damit zu einer Anämie (pure red

cell anaemia). Die Zulassungsstandards für Biosimilars/Biologicals

müssen daher sehr hoch sein und bleiben. Auf der anderen Seite

heißt das nicht, dass das Erstanbieterpräparat immer weniger

Nebenwirkungen verursacht als das Biosimilar – im Gegenteil kann

es angesichts des komplexen und partiell variablen Herstellungs-

prozesses auch durchaus einmal umgekehrt sein. Daher gilt es

sicherzustellen, dass Wirkung und Nebenwirkung tatsächlich dem

Erstanbieterprodukt bzw. dem Biosimilar direkt und exakt zugeord-

net werden können.

Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) hat sich

kürzlich der Meinung der Arzneimittelkommission der Deutschen

Ärzteschaft angeschlossen und die Einführung und Verwendung

von Biosimilars gerade angesichts der enormen Kosten, die mit

bio logisch hergestellten Arzneimitteln verbunden sind, ausdrück-

lich unterstützt (Lorenz HM et al. Z Rheumatol 2014). Allerdings

hat die DGRh hierbei auch für zwingend notwendig erklärt, dass

auch seltene und unerwartete Nebenwirkungen aller biophar-

mazeutischen Arzneimittel (Biologika & Biosimilars) registriert

und dokumentiert werden. Das bedeutet, dass bei Auftreten von

unerwünschten Arzneimittelwirkungen diese dem Produkt, also

dem Erstanbieterprodukt oder dem Biosimilar, wirklich genau

zugeordnet werden können. Das ist essentiell, um rechtzeitig

Schutzmaßnahmen einleiten zu können. Gemäß Artikel 102e der

Richtlinie 2001/83/EG (inkl. Zusatzbestimmung 2010/84/Eu) des

Europäischen Parlaments wird dies auch entsprechend gefordert.

Nach aktuellem Stand ist dafür die Angabe der Chargenbezeich-

nung und die Nennung des Handelsnamens des Arzneimittels

erforderlich, da unterschiedliche biologische Wirkstoffe mit iden-

tischen Wirkstoffnamen ein unterschiedliches Nebenwirkungsprofil

Versorgungsfokus RHEuMA

Page 14: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

14 Versorgungsfokus RHEUMA

haben können, wie bereits erläutert. Dieser Vorgabe wurde bei der

umsetzung in deutsches Recht lediglich als Auflagenbefugnis der

Bundesoberbehörde im Sinne einer „Kann-Bestimmung“ gefolgt,

so dass bei ungenügender Dokumentation die Rückverfolgung

und Identifikation des biologischen Arzneimittels nicht wirklich

möglich ist. Eine grundsätzlich erforderliche Meldung einer mög-

lichen Nebenwirkung in Kombination mit dem Handelsnamen des

Präparates könnte dieses Problem lösen. Die für die ‚International

Nonproprietary Names (INN)‘ zuständige Expertengruppe der WHO

schlägt vor, die Identifikation hinsichtlich eines alphabetischen

Codes sogenannter Biological Qualifiers (BQ) zu optimieren, mit

der jedes Biosimilar identifiziert werden kann. Die EMA sieht

allerdings im Gegensatz dazu keine Notwendigkeit einen solchen

BQ in der Eu einzuführen, weil in der Eu (und in Deutschland)

eindeutige Vorgaben für die Produktbezeichnung von Biosimilars

existieren, durch die eine klare Zuordnung der Produkte möglich ist

(Ref.14). Bei der ärztlichen Verordnung ist somit zu beachten, dass

der Arzneimittelname und die Chargennummer des verordneten

Biosimilars/Biologikums nachvollziehbar dokumentiert werden.

Grundsätzlich sollten die gemeldeten möglichen Nebenwirkungen

in zentralen Registern exakt erfasst und dem Erstanbieterpräparat

bzw. dem Biosimilar genau zugeordnet werden können.

In diesem Zusammenhang sollte auch betont werden, dass vom

Apotheker nicht ohne Anordnung des Arztes vom Erstanbieterprä-

parat auf ein Biosimilar oder umgekehrt umgestellt werden kann

(interchangeability). Ein unkontrollierter und beliebiger Wechsel

zwischen Erstanbieterprodukt und Biosimilar ist zu vermeiden, um

die Immunogenität möglichst gering zu halten. Dieser Aspekt spielt

bei einer Neueinstellung von Patienten auf Biosimilars allerdings

keine Rolle. In den wenigen Studien, die bislang das Auftreten von

Bei der ärzt-lichen Verord-

nung ist somit zu beachten, dass der Arzneimit-

telname und die Chargennummer des verordneten

Biosimilars /Biologikums

nachvollziehbar dokumentiert

werden.

Page 15: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

15

Immunogenität durch einen Wechsel vom Original zum Biosimilar

untersucht haben, konnte kurzfristig keine Änderung der Immuno-

genität festgestellt werden. Auch hier muss die Entscheidung, mit

welchem Arzneimittel der Patient therapiert wird, grundsätzlich

beim behandelnden Arzt liegen.

Insgesamt kann man die Einführung von Biosimilars aus therapeu-

tischer Sicht nur begrüßen, da dies auf wirtschaftliche Preise und

Therapievielfalt hoffen lässt, was letztlich dazu führen wird, dass

mehr Patienten mit den sehr wirksamen biologisch hergestellten

Medikamenten behandelt werden können.

Insgesamt kann man die Einführung von Biosimilars aus therapeutischer Sicht nur begrü-ßen.

Versorgungsfokus RHEuMA

Page 16: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

16 Versorgungsfokus RHEUMA

Referenzen

1. Doerner T, Strand V, Castaneda-Hernandez G, et al. The role of biosimilars in the

treatment of rheumatic diseases. Ann Rheum Dis. 2013; 72(3):322-8.

2. Schneider CK. Biosimilars in rheumatology: the wind of change. Ann Rheum Dis.

2013 Mar;72(3):315-8.

3. Kay J, Smolen JS. Biosimilars to treat inflammatory arthritis: the challenge of

proving identity. Ann Rheum Dis. 2013 Oct; 72(10):1589-93.

4. European Medicines Agency. Committee for Medicinal Products for Human use

(CHMP). Guideline on similar biological medicinal products containing biotechno-

logy-derived proteins as active substance: non-clinical and clinical issues. Draft.

2013.

http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Scientific_

guideline/2013/06/WC500144124.pdf. Accessed 17 Feb 2014.

5. European Medicines Agency. Remsima: summary of product characteristics 2013.

http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/EPAR_-_Product_Infor-

mation/human/002576/WC500150871.pdf. Accessed 19 Dec 2013.

6. European Medicines Agency. Inflectra: summary of product characteristics. 2013.

http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/EPAR_-_Product_Infor-

mation/human/002778/WC500151489.pdf. Accessed 19 Dec 2013.

7. http://www.akdae.de/stellungnahmen/weitere/20081209.pdf

8. http://www.progenerika.de/wp-content/uploads/2014/09/Durch-die-EMA-zugelas-

sene-Biosimilars_Stand-September-2014.pdf

9. Park W, Hrycaj P, Jeka S, et al. A randomised, double-blind, multicentre, parallel-

group, prospective study comparing the pharmacokinetics, safety, and efficacy

of CT-P13 and innovator infliximab in patients with ankylosing spondylitis: the

PLANETAS study. Ann Rheum Dis. 2013;72(10):1605-12.

10. Yoo DH, Hrycaj P, Miranda P, et al. A randomised, double-blind, parallel-group

study to demonstrate equivalence in efficacy and safety of CT-P13 compared with

innovator infliximab when coadministered with methotrexate in patients with active

rheumatoid arthritis: the PLANETRA study. Ann Rheum Dis. 2013;72(10):1613-20.

11. Park W, Jaworski J, Brzezicki J, et al. A randomised, double-blind, parallel-group,

phase 1 study comparing the pharmacokinetics, safety and efficacy of CT-P13 and

infliximab in patients with active ankylosing spondylitis: 54 week results from the

PLANETAS study [abstract no. FRI0421]. 14th Annual Congress of the European

League Against Rheumatism; 12-15 Jun 2013; Madrid.

Page 17: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

17

12. Yoo DH, Racewicz A, Brzezicki J, et al. A phase 3 randomised controlled trial to

compare CT-P13 with infliximab in patients with active rheumatoid arthritis: 54

week results from the PLANETRA study [abstract no. OP0068]. 14th Annual

Congress of the European League Against Rheumatism; 12-15 Jun 2013; Madrid.

13. Yoo DH et al. Efficacy and safety of CT-P13 (infliximab biosimilar) over two years in

patients with rheumatoid arthritis: comparison between continuing with CT-P13

and switching from infliximab to CT-P13 [abstract no. L15] ACR/ARHP Annual

Meeting 2013

14. EMA zum Biological Qualifier (BQ):

http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Annex_to_CHMP_high-

lights/2014/10/WC500175252.pdf

Versorgungsfokus RHEuMA

Page 18: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

18 Versorgungsfokus RHEUMA

Deutschland

weltweit

Rheuma:Adalimumab

EtanerceptInfliximab

Onkologie:Bevacizumab,

Rituximab,Trastuzumab

Multiple Sklerose:Beta-1A Interferone,

Glatiramer

umsatz pro Jahr

16,90 Mrd. Euro

12,50 Mrd. Euro

7,3 Mrd. Euro

1,270 Mrd. Euro

0,640 Mrd. Euro

0,837 Mrd. Euro

Bis zum Jahr 2018 laufen viele Biopharmazeutika aus dem Patent – Eine Chance für die Patienten- versorgung mit Biosimilars

Quelle: Pro Generika, IMS® Krankenhausindex (DKM®), umsatz in Euro zu bewerteten

Klinikpreisen; IMS PharmaScope® National, umsatz in Euro (HAP); (Basis: 2013)

Page 19: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

19Versorgungsfokus RHEuMA

in der Eu zuge-

lassen

3rd phase

1st/2nd phase

preclinical phase

Infliximab Celltrion

Infliximab Hospira Infliximab Epirus

Adalimumab Sandoz

Adalimumab Epirus

Adalimumab Pfizer

Adalimumab Harvest Moon

Adalimumab BioXpress

Adalimumab Amgen

Adalimumab Biocon/Mylan

Adalimumab AET/Bioexpress

Etanercept Sandoz

Etanercept Hanwha Chemical

Etanercept Biocon

Etanercept Avesthagen

Etanercept Mycenax Biotech

Etanercept Harvest Moon Etanercept BioXpress

Rituximab for RA Sandoz

Rituximab for RA Biocade

Rituximab for RA Mabion

Rituximab for RA Celltrion

Rituximab for RA Merck

Rituximab for RA Teva

Rituximab for RA Pfizer

Rituximab for RA Boehringer Ingelheim

Etanercept Biocon/Mylan

Etanercept Protalix Biotherapeutics

Etanercept Coherus bioscience

Adalimumab Fujifilm Kyowa Kirin Biologics

Rituximab for RA Coherus bioscience

Rituximab for RA Amgen

Rituximab for RA Samsung

Adalimumab Boehringer Ingelheim

Adalimumab Biocon

Infliximab BioXpress

Infliximab LG Life Science

Infliximab Harvest Moon

Etanercept LG Life Science

Die Rheuma-Pipeline der Biosimilarhersteller ist gut gefüllt

Quelle: Recherche Pro Generika für die Wirkstoffe: Adalimumab, Etanercept, Infliximab,

Rituximab for RA; Stand Juni 2014, Projekte können mittlerweile eingestellt sein oder

andere Studienphasen erreicht haben

Page 20: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

Viele Rheumapatienten haben heute keinen Zugang zu hochwirksamen Biopharmazeutika – Biosimilars sind ein Baustein, um die Versorgung zu verbessern

Quelle: Analyse IGES Institut, Februar 2015 im Auftrag von Pro Generika, „Behandlungsbedarf

der Rheumatoiden Arthritis mit Biologika in der GKV“

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 %

VERSORGuNGSGRAD (MAX) 61 %

VERSORGuNGSGRAD (MIN) 45 % VERSORGuNGSLÜCKE

VERSORGuNGSLÜCKE

Behandelbare Patienten mit Biologika (MAX) / Biologika-Bedarf

Behandelbare Patienten mit Biologika (MIN) / Biologika-Bedarf

Versorgungslücke

20 Versorgungsfokus RHEuMA

Ausgehend von der insgesamt verordneten Wirkstoffmenge beschreibt der Versorgungsgrad das

Verhältnis zwischen der Zahl der Rheumapatienten, die mit den verordneten Biopharmazeutika

hätten behandelt werden können („behandelbare Patienten“), und der Zahl der Rheumapatienten,

für die ein Bedarf an Biopharmazeutika besteht. Der berechneten Zahl der behandelbaren Patienten

liegt dabei die Annahme einer üblichen Erhaltungsdosis bei kontinuierlicher Therapie zugrunde.

Page 21: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

21Versorgungsfokus RHEuMA

NACH MARKTEINRTITT BIOSIMILARS

+

50 Patienten

Biosimilars bieten den Vorteil, dass aufgrund sinkender Behandlungskosten mehr Patienten zu gleichen Kosten behandelt werden können

Quelle: Pro Generika, eigene Darstellung und Berechnung

VOR MARKTEINRTITT BIOSIMILARS

40 Patienten

Page 22: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

Zusammenfassung der von der EMA zugelassenen Biosimilars

Stand: Februar 2015

alle Angaben ohne Gewähr

Handelsname/Hersteller

INN Referenz-produkt

Datum der Zulassung

Vom Hersteller in Deutschland im Verkehr

Omnitrope®/Sandoz Somatropin Genotropin® 12. 04. 2006

Binocrit®/Sandoz

Epoetin alfa Hexal®/Hexal

Abseamed®/Medice

Epoetin alfa Eprex® 28. 08. 2007

Retacrit®/Hospira

Silapo®/STADA

Epoetin zeta Eprex® 18. 12. 2007

Biograstim®/ CT Arznei mittel

Ratio grastim®/ ratiopharm

Tevagrastim®/ Teva Generics

Filgrastim Neupogen® 15. 09. 2008

Zarzio®/Sandoz

Filgrastim Hexal®/ Hexal

Filgrastim Neupogen® 06. 02. 2009 –

Nivestim®/Hospira Filgrastim Neupogen® 08. 06. 2010

Grastofil®/STADA / cell pharm

Filgrastim Neupogen® 18. 10. 2013

Accofil®/Accord Healthcare

Filgrastim Neupogen® 18. 09. 2014 –

Inflectra®/Hospira

Remsima®/Mundipharma

Infliximab Remicade® 10. 09. 2013

Ovaleap®/Teva Follitropin alfa GONAL-f® 27. 09. 2013 –

Bemfola®/Finox Follitropin alfa GONAL-f® 27. 03. 2014

ABASRIA® Lilly/ Boehringer Ingelheim

Insulin Glargin Lantus® 09. 09. 2014 –

22 Versorgungsfokus RHEuMA

Page 23: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

23Versorgungsfokus RHEuMA

Quelle: 1 Prof. Dr. Theo Dingermann in „Biosimilars – Ein Handbuch“, Pro Generika, S. 49

2 Zitate aus Blood 2014, 124: 3191 – 3196, American Society of Hematology

Extrapolation von Indikationen – ein bewährtes Konzept

Ist das Referenzprodukt für mehr als eine Indikation zugelassen, müssen im strengen Sinne die Wirksamkeit und Sicherheit des Biosimilars für jede ein-zelne Indikation über entsprechende Tests und Studien nachgewiesen wer-den. Unter bestimmten Bedingungen, basierend auf einer Fall-zu-Fall-Bewertung, erlaubt die EMA jedoch eine Extrapolierung einer Indikation.1

! Die Extrapolation kommt bereits seit vielen Jahren bei Änderungen im

Herstellungsprozess von Referenz-Biologika zur Anwendung, bei denen

oftmals mehr als nur kleinere Änderungen festgestellt wurden.2

! Die Abwägung von Nutzen und Risiken eines Arzneimittels zum Zeitpunkt

der Zulassung beinhaltet immer eine gewisse unsicherheit, die für Bio-

similars sehr viel geringer ist als für innovative Produkte.2

! Biosimilars sind seit etlichen Jahren auf dem europäischen Markt und

haben bei allen zugelassenen Indikationen, einschließlich der extrapo-

lierten Indikationen, das erwartete Verhalten gezeigt.2

Page 24: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

24 Versorgungsfokus RHEUMA

Glossar

ANCA

Anti Neutrophile Cytoplasmatic Antibodies, Anti Neutrophile Zyto-

plasmatische Antikörper

AS

ankylosierende Spondylitis

Biopharmazeutika

sind Arzneimittel, die in gentechnisch veränderten Organismen

hergestellt werden.

Zu den Biopharmazeutika zählen u. a. folgende Wirkstoffgruppen:

TNF-Hemmer, Insuline, Interferone, Impfstoffe, Enzyme, Wachs-

tumshormone und Immunstimulantien.

Biosimilars

sind Arzneimittel, die von den Zulassungsbehörden wegen ihrer

Ähnlichkeit in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit mit

einem biologischen Referenzarzneimittel, mit dem sie verglichen

worden sind, zugelassen werden.

DDD

defined daily dose, definierte Tagestherapiedosis

EMA

European Medicines Agency, Europäische Arzneimittelagentur

Erhaltungsdosis

Die Erhaltungsdosis ist die minimale Menge eines Arzneimittels,

die regelmäßig eingenommen werden muss, um den erwünschten

Therapieeffekt zu erzielen.

Page 25: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

25Versorgungsfokus RHEUMA

Extrapolation

Für jede Indikation, für die das Referenzprodukt zugelassen ist,

müssen eigentlich Wirksamkeit und Sicherheit des Biosimilars

über entsprechende Tests und Studien nachgewiesen werden.

unter bestimmten Bedingungen, basierend auf einer Fall-zu-Fall-

Bewertung, erlaubt die EMA jedoch eine Extrapolierung einer

Indikation.

Zum Beispiel:

- wenn bereits in einer sehr sensitiven Indikation Sicherheit und

Wirksamkeit nachgewiesen wurde

- den unterschiedlichen Indikationen der gleiche Wirkmechanis-

mus des Wirkstoffs zugrunde liegt

- wenn es keine wissenschaftlichen Einwände gibt

HAP

Herstellerabgabepreis

INN

International Nonproprietory Name, Internationaler Freiname

Nr-axSpa

nicht-röntgenologische axiale Spondyloarthritis

PsA

Psoriasisarthritis

RA

rheumatioide Arthritis

Page 26: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

Die AG Pro Biosimilars ist eine Arbeitsgemeinschaft von Pro Generika.

Die Arbeitsgemeinschaft wird unterstützt von unternehmen, die in

Deutschland Biosimilars herstellen, zulassen und verbreiten.

unterstützer sind:

Inhaltliche KonzeptionArbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars | www.probiosimilars.de

HerausgeberPro Generika e.V. | unter den Linden 32–34 | 10117 Berlin

Tel. +49(0)30 - 81 61 60 9-0 | [email protected] | www.progenerika.de

Gestaltungwww.tack-design.de

Page 27: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)
Page 28: Versorgungsfokus Rheuma (Juni 2015)

www.probiosimilars.de