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Erklärungsversuch eines Beratungsmodells für die sozialarbeiterische Praxis in polyvaltenten Sozialdiensten im Kontext der Inklusion Polyvalente Sozialdienste: die zuständigen Sozialarbeiter bearbeiten Fälle im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe und Mandate im Auftrag der zuständigen KESB (Erfahrungen aus dem Kanton Bern). Idee: Christoph Hoffelner, Bsc Soziale Arbeit FH

Erklärungsversuch eines beratungsmodells für die sozialarbeiterische praxis in

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Erklärungsversuch eines Beratungsmodells für die

sozialarbeiterische Praxis in polyvaltenten Sozialdiensten im Kontext der Inklusion

Polyvalente Sozialdienste: die zuständigen Sozialarbeiter bearbeiten Fälle im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe und Mandate im Auftrag der zuständigen KESB (Erfahrungen

aus dem Kanton Bern).

Idee: Christoph Hoffelner, Bsc Soziale Arbeit FH

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Gliederung der Präsentation• Vorgeschichte der Entwicklung des Modells• Inspirationen für die Entwicklung des Modells• Vorstellung/Ziele des Modells• Das Modell – Grundlagen• Das Modell – Zielformulierung in der Sozialhilfe 1. Inhalt und Aufbau• Das Modell – Zielformulierung in der Sozialhilfe 2 berufliche und soziale Integration• Das Modell – Zielformulierung in der Sozialhilfe 3 Ursachen von Beeinträchtigungen• Das Modell - Zielformulierung in der Sozialhilfe 4 Zusammenfügen aller Zielformulierungen• Das Modell – Laufende Unterstützung nach der Zieldefinition in der Sozialhilfe• Mandatsführung – Kurze Erklärung• Das Modell – Zielformulierung in der Mandatsführung• Das Modell – Form/Inhalt der Zielvereinbarung im Rahmen einer Beistandschaft• Das Modell – Zielvereinbarung im Rahmen einer Beistandschaft. Fokus: Inklusion• Das Modell – Möglichkeiten in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden• Das Modell – Abschliessende Gedanken 1• Das Modell – Abschliessende Gedanken 2

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Vorgeschichte der Entwicklung des Modells• Abschluss der Ausbildung Soziale Arbeit FH August 2013 mit den Schwerpunkten Kinder und Jugend, sowie

Behinderung und Beeinträchtigung• Bachelor-Thesis zum Thema Inklusion von Menschen mit einem Asperger-Syndrom im Rahmen der öffentlichen

Kinder- und Jugendarbeit• Seither Arbeitserfahrung im Bereich der privaten und öffentlichen Sozialhilfe/Sozialberatung und Mandatsführung als

Berufsbeistand• Ehrenamt seit August 2010: Ausbildung und aktive Leitertätigkeit bei Plusport, als

Behindertensportleiter/Erwachsenensportleiter• Vertiefte Erfahrungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen• Eigene Erfahrungen als ADHS-Betroffener im Umgang/der Bewältigung von Problemen im Alltag• Nebenberufliche Tätigkeit: Entwicklung von methodischen Handlungskonzepten für eine bessere Inklusion von

Betroffenen in den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit• Vielfach Unsicherheit von Fachpersonen der Sozialen Arbeit in Bezug auf den Umgang/die berufliche und soziale

Integration von Menschen mit einer Behinderung/Beeinträchtigung • Unklarheit in Bezug auf die Umsetzung der Grundsätze der Inklusion bei Beratungs- und Unterstützungsprozessen von

Menschen mit einer Behinderung/Beeinträchtigung im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe und Mandatsführung

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Inspirationen für die Entwicklung des Modells • Studium und Bearbeitung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen meiner Bachelor-Thesis

• Studium des Konzeptes der funktionalen Gesundheit von Herrn Prof. Dr. D. Oberholzer im Rahmen des Studiums an der FHNW und Verwendung zur Bearbeitung meiner Bachelor-Thesis

• Fachliteratur zum Thema Inklusion im Sport von Plusport und dem Bundesamt für Sport (BASPO) im Rahmen der Ausbildung zum Behindertensportleiter Plusport

• Besuch der Tagung der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern am 10. September 2015 zum Thema: Die UN-Behindertenrechtskonvention zwischen gesellschaftlicher Vision und Alltag

• Gespräche mit diversen Fachpersonen aus der Praxis der Sozialen Arbeit, med. Berufen, Berufen aus dem Bereich Sport und Betroffenen

• Meine eigenen Erfahrungen in Bezug auf Probleme in Bezug auf soziale und berufliche Integration während meiner Kindheit und Jugend

• Aus persönlicher und Erfahrung anderer Betroffener: Fehlendes Wissen/Vorurteile von Fachpersonen der Berufsfelder der Sozialen Arbeit, Medizin und Bildung betreffend der Probleme von Menschen mit einer Behinderung/Beeinträchtigung wegen dem Fehlen von Strategien von Betroffenen zur Bewältigung von Problemen im Alltag/sozialen Prozessen

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Vorstellung/Ziele des Modells

• Gedacht als Hilfsmittel für Fachpersonen der Sozialen Arbeit bei Beratungs- und Unterstützungsprozessen von Klientinnen und Klienten im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe und Mandatsführung

• Integration des Grundsatzes der Inklusion im Rahmen von Beratungs- und Unterstützungsprozesse bei der Sozialhilfe und Mandatsführung

• Verbesserung der Chancen und Möglichkeiten von Menschen mit Mehrfachproblematiken im Rahmen von Prozessen der sozialen und beruflichen Integration

• Stärkung der Eigenständigkeit und Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Mehrfachproblematiken im Alltag

• Für Klientinnen und Klienten mit Mehrfachproblematiken sowie Fachpersonen der Sozialen Arbeit: Abbau von Vorurteilen und Barrieren im Rahmen von Beratungs- und Unterstützungsprozessen

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Das Modell – GrundlagenGrundsätzlicher Ablauf bei der Fall- bzw. Mandatsaufnahme1. Anamnese:

Erfassung der Grunddaten wie Personalien, Wohn-, Berufliche-, Finanzielle-, Gesundheitliche- sowie Familiäre und Soziales Situation. Dies passiert, wie gewöhnlich, im Gespräch mit Klienten oder durch die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen.

2. Klärung der Aufgaben und Pflichten der Fachpersonen der S.A. und der Klientinnen und Klienten: Klärung der Aufgaben und Pflichten des Klienten und der Fachperson der Sozialen Arbeit im Rahmen der Ausrichtung der Leistungen der Sozialhilfe oder der Begleitung im Rahmen eines Mandates (Bei Mandaten: Je nach Auftrag/Form der Beistandschaft, bzw. physischer, bzw. psychischer Verfassung des Klienten)

3. Klärung weiterer Fragen/Beschaffung von Unterlagen: Weitere offene Fragen seitens Klient oder der Fachperson der Sozialen Arbeit werden geklärt und erforderliche Unterlagen vom Klient nachgereicht oder durch die Fachperson der organisiert.

In Bezug auf die Sozialhilfe: Damit ein SKOS-Budget erstellt und die Mitwirkungspflicht des Klienten geklärt werden kann. In Bezug auf die Beistandschaft: Damit die Unterstützung im Rahmen der Beistandschaft, bzw. der darin definierten Aufgaben, gemeinsam mit dem

Klienten definiert, bzw. ausgearbeitet werden können. 4. Ausarbeitung einer Zielvereinbarung mit dem Klienten: Sind die Punkte 1 bis 3 geklärt und lässt es die physische und psychische Verfassung des

Klienten zu,

- Ausarbeitung der Ziele durch die Fachperson der Sozialen Arbeit, gemeinsam mit dem Klient.

- Gemäss SMART (spezifisch, messbar, aktionsorientiert, realistisch, terminiert). > Berücksichtigung der Ressourcen des Klienten

- Vorteil für die Fachperson der S.A.: Handlungssicherheit in Bezug auf die weitere Unterstützung des Klienten.

- Vorteil für den Klient: Klarheit betreffend seiner Rechte und Pflichten im Rahmen der weiteren Unterstützung.

- Verbindlichkeit auf beiden Seiten/Transparenz in Bezug auf die weiteren Handlungen der Fachperson S.A. und des Klienten

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Das Modell – Zielformulierung in der Sozialhilfe 1 Inhalt und AufbauGrundsätze betreffend dem Inhalt/dem Aufbau der Ziele im Rahmen der Unterstützung durch die Sozialhilfe- Aufbau/Formulierung gemäss den in der letzten Folie vorgestellten Grundsätzen- Berücksichtigung der Ressourcen/der Voraussetzungen des Klienten bei der Formulierung der Ziele- Definition und Klärung der Form der Auszahlung finanzieller und Unterstützung mit Beratungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe sowie Definition und Klärung

der Rechte und Pflichten der zuständigen Fachperson der Sozialen Arbeit im Rahmen der weiteren Unterstützung- Definition und Klärung der Rechte des Klienten sowie seinen Mitwirkungspflichten gemäss den gesetzlichen Vorgaben, im Rahmen von Unterstützungsleistungen

durch die Sozialhilfe- Zielvereinbarungen werden in regelmässigen Abständen, gemeinsam mit dem Klient, überarbeitet und angepasst. Vor allem dann, wenn Teilziele erreicht wurden

Grundsätze betreffend der Formulierung des Fernziels im Rahmen der Unterstützung durch die Sozialhilfe- Ist bereits durch die gesetzlichen Vorgaben in der Sozialhilfe definiert und lautet: Berufliche und soziale Integration- Vollständige Erfüllung dieser Ziele ist gesetzlich/politisch gewünscht, in der Praxis meist ab nur bedingt umsetzbar. Vor allem bei Menschen mit einer

Beeinträchtigung- Wichtig: Vor den Anstrengungen zur beruflichen Integration: Verbesserung/Stabilisierung der psychischen und physischen Voraussetzungen/Ressourcen des

Klienten sowie Stärkung seiner/ihrer Selbst- Sach- und Sozialkompetenzen

Grundsätze betreffend der Formulierung der Teilziele im Rahmen der Unterstützung durch die Sozialhilfe- Unterteilung/Spezifizierung des Hauptziels in Bezug auf die individuellen Voraussetzungen und persönlichen Ziele des Klienten- Führen die einzelnen Schritte/Handlungen des Klienten der Fachperson S.A. weiter aus, bzw. definieren diese- Definieren welche Leistungen die Sozialhilfe und welche Leistungen der Klient erbringen kann und muss- Definieren und klären die Zusammenarbeit/den Informationsfluss mit Dritten

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Das Modell – Zielformulierung in der Sozialhilfe 2 berufliche und soziale Integration

Grundlagen der Zielformulierung hinsichtlich der beruflichen und sozialen IntegrationBetreffend Formulierung von Zielen in Bezug auf die berufliche und soziale Integration des Klienten, sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten.

Voraussetzungen für die Zielformulierung betreffend der beruflichen und sozialen Integration seitens des Klienten:

- Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Aufbau von Bewältigungsstrategien Verbesserung der physischen und psychischen Stabilität- Vorhandensein von Grundfähigkeiten und Kompetenzen wie Selbst- Sozial- und Sachkompetenz. Z.B. Aufbau und Einhaltung einer eigenen Tagesstruktur, Pünktlichkeit, Verlässlichkeit,

Zuverlässigkeit, freundliches und gepflegtes Erscheinungsbild > eigenständige Köperhygiene und Ausstattung mit Mitteln für den täglichen Lebensbedarf, sorgfältiger Umgang mit anvertrauten Gegenständen, Teilnahme an sozialen Aktivitäten/Kontaktpflege, Strategien für den Umgang mit Problemen/Einschränkungen im Alltag, > Kennen und Nutzen vorhandener Hilfen im privaten und oder öffentlichen Bereich, etc.

- Vorhandensein/Wissen/Aufbau/Nutzen von Bewältigungsstrategien, privaten/öffentlichen Unterstützungsangeboten im Fall von physischen und/oder psychischen Erkrankungen/Beeinträchtigungen

- Klarheit des Klienten betreffend der eigenen Fähigkeiten/Interessen in Bezug auf die Ausübung eines Berufes.- Klarheit des Klienten betreffend der Anforderungen/Voraussetzungen um einen Beruf/eine Ausbildung ausüben/bewältigen zu können. Klarheit betreffend der notwendigen Schritte

welche hierfür unternommen werden müssen- Vorhandensein/eigenständiger Aufbau von sozialen Kontakten und Kontakterhaltung

Voraussetzungen für die Zielformulierung betreffend der beruflichen und sozialen Integration seitens der Fachperson der Sozialen Arbeit

- Das Kennen der Vorgeschichte und der Voraussetzungen des Klienten der zuständigen Fachperson der Sozialen Arbeit- Prüfen möglicher finanzieller Leistungen Dritter, wie RAV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, SUVA, etc. oder durch die Fachpersonen der Sozial Arbeit- Verpflichtung und Bereitschaft des Klienten den schriftlichen Nachweis von Arbeitsbemühungen zu erbringen, wenn es seine physischen und psychischen Voraussetzungen zulassen- Verpflichtung und Bereitschaft des Klienten zur Anmeldung/zu einem regelmässigen Besuch eines Beschäftigungsprogramms, sofern es seine physischen und psychischen

Voraussetzungen zulassen- Anfordern eines Arztzeugnisses, wenn weder Arbeitsbemühungen erbracht noch der Besuch eines Beschäftigungsprogrammes möglich ist- Gute Vernetzung der zuständigen Fachperson der Sozialen Arbeit mit den umliegenden Fachstellen in den Bereichen Bildung, Soziales und Gesundheit

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Das Modell – Zielformulierung in der Sozialhilfe 3 Ursachen von BeeinträchtigungenUrsachen physischer und/oder psychischer Beeinträchtigungen von Klientinnen und Klienten im Rahmen der Unterstützung durch die SozialhilfeBetreffend der Zielformulierung in Bezug auf die Verbesserung der physischen und psychischen Beeinträchtigungen des Klienten ist es wichtig, deren Ursachen zu kennen und in die Zielvereinbarung entsprechend zu integrieren.

Folgende Ursachen können zu Beginn oder im Laufe der Unterstützung auftreten- Belastete familiäre und/oder soziale Situationen: Verschlechterung der Beziehung zum aktuellen Partner, Trennungsverfahren/Scheidungsverfahren mit ehm.

Partnern, Regelung (sofern vorhanden), des Sorgerechts der Kinder, Rückzug/Ausschluss von sozialen Aktivitäten, Abwendung von Kolleginnen und Kollegen, etc.

- Überschuldung: Kann auch vererbt werden. Folge: zahlreiche Betreibungen- Physische und oder psychische Beeinträchtigungen/Behinderungen: Durch familiäre Umstände wie Vererbung oder seit Geburt- Suchtmittelkonsum/illegaler Handel: Selbst zugefügt oder bereits in der Familie erlebt- Soziale Isolation. Folge, Abwendung von bisherigen Verwandten und Bekannten- Unfälle während der Arbeit oder in der Freizeit. Folge: Teil- oder Vollinvalidität- Plötzliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Folge: Anmeldung beim RAV/Bezug von ALV-Taggeldern, aussichtslose Bewerbungen- Begehung von Straftaten: Folge Abverdienen/Abarbeiten entsprechender Strafen durch Gefängnisaufenthalt/gemeinnützige Arbeit- Angst vor sozialer Verachtung durch den Bezug von Leistungen der Sozialhilfe- Eingeschränkte/fehlende Grundkompetenzen: Folge: Überforderung bei einem eigenständigen Aufbau Bewältigung einer Tagesstruktur, mangelndes

Hygieneverständnis in Bezug auf Körperpflege und der eigenen Wohnung, ungesunde Ernährung, Unfähigkeit der Einteilung des persönlichen Geldes/Überschuldung

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Das Modell - Zielformulierung in der Sozialhilfe 4 Zusammenfügen aller Zielformulierungen• Nach Klärung sämtlicher Fakten über den Klienten betreffend Vorgeschichte, Fähigkeiten, Ressourcen,

seinen Rechte und Pflichten sowie die Rechte und Pflichten der zuständigen Fachperson in Bezug auf finanzielle und Beratungsleistungen im Rahmen der Sozialhilfe, kann mit der Zielformulierung in einem Dokument, begonnen werden.

• Die Reihenfolge und die Wahl der Ziele dabei spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass zunächst Hauptziele und danach Teilziele zur Erreichung dieser Hauptziele nach SMART, formuliert werden.

• Sämtliche Bereiche wie familiäre/soziale, finanzielle, berufliche /ausbildungsspezifische, gesundheitliche und Wohnsituation des Klienten müssen in den Zielvereinbarungen abgedeckt sein.

• Ziele, welche die Verbesserung der Gesundheit oder bestimmte Fähigkeiten beinhalten, stehen zuerst• Nach den formulierten Zielen wird ein Termin vereinbart und eingetragen andem die Zielvereinbarung

überprüft, bzw. überarbeitet wird• Am Ende wird das Dokument von der zuständigen Fachperson und dem Klient unterschrieben. Ein Exemplar

der Zielvereinbarung wird im Dossier abgelegt und eines dem Klienten mitgegeben • Wichtig: Der Klient oder die zuständige Fachperson können jederzeit eine Anpassung der Zielvereinbarung

verlangen

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Das Modell – Laufende Unterstützung nach der Zieldefinition in der SozialhilfeGrundsätze betreffend der weiteren Unterstützung/Beratung des Klienten im Rahmen der Sozialhilfe auf der Basis der ZielvereinbarungSobald die Zieldefinition abgeschlossen ist, geht es im weiteren Prozess der Unterstützung/Beratung im Rahmen der Sozialhilfe um die praktische Umsetzung der definierten Ziele. Dabei können entsprechend angepasste Handlunge,n seitens der zuständigen Fachperson, dem Klienten mit einer Beeinträchtigung helfen, Bewältigungsstrategien zur Erreichung der Ziele zu erarbeiten.

Folgende Grundsätze sollten von der zuständigen Fachperson beachtet werden:

- Menschen mit einer Beeinträchtigung brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der Ziele. Darauf achten, dass nicht zu viele Ziele gleichzeitig fokussiert werden. Überforderung! Fachpersonen der Sozialen Arbeit brauchen Geduld und Ausdauer bei Unterstützungs- und Beratungsprozessen!

- Zuerst die physische und psychische Situation des Klienten stabilisieren, Vertrauen und klare Strukturen schaffen in Bezug auf Handlungsmöglichkeiten des Klienten und der zuständigen Fachperson. Später dann Fokus auf berufliche und soziale Integration

- Im Zuge der Verbesserung der physischen und psychischen Situation ist ein regelmässiger Austausch mit beteiligten Fachstellen und Fachpersonen zwingend notwendig. Ohne Kenntnisse der prozentualen Arbeitsunfähigkeit, bzw. Belastbarkeit des Klienten ist es schwer Zielvereinbarungen und Begleitmassnahmen zur Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Integration zu formulieren.

- In Beratungsgesprächen: Auf kurze, einfache, verständliche und klare Formulierung achten. Externe Fachperson oder Vertrauensperson des Klienten beiziehen. Kann helfen, wenn der Beratungsprozess festgefahren ist

- Sämtliche Räumlichkeiten, welche im Sozialdienst zu Beratungszwecken verwendet werden, sind rollstuhlgängig!

- Im Hinblick auf die berufliche Integration von Klienten: Anmeldung bei der IV prüfen. Je nach Voraussetzungen/Ressourcen des Klienten ist auch eine Arbeit/Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt möglich. > Vermittlung des Klienten an Dritte wie BIZ, Pro Cap, Pro Infirmis, etc.

- Massnahmen zur sozialen Integration: Broschüren von Plusport bestellen. Prüfung einer Anmeldung, bzw. Teilfinanzierung einer Teilnahme an einem Plusport-Camp oder Anmeldung bei einer Plusportgruppe in der Region zum regelmässigen Besuch der Sportlektion(nen).

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Mandatsführung – Kurze Erklärung• Grundsätze der Unterstützung/Begleitung des Mündels im Rahmen einer BeistandschaftHinweis: Diese Informationen gelten für die Bestimmungen im Kanton Bern! - Errichtung einer Beistandschaft, wenn Personen mit der selbstständigen Bewältigung des Alltages

überfordert sind- Formen von Beistanschaften: Massgeschneidert, Vertretungsbeistandschaft, Mitwirkungsbeistandschaft,

Begleitbeistandschaft, umfassende Beistandschaft- Ziel jeder Beistandschaft: soviel Entscheidungsfreiheit- und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Betroffenen

wie möglich und nur solange wie nötig aufrecht zu erhalten- Periodisches Einreichen von Bericht und Rechnung bei der KESB. Gilt als Überprüfung der Arbeit des

Beistandes- Ernennungsurkunde und Kammerentscheid der KESB: Enthalten Namen und Adresse des Beistandes und der

verbeiständeten Person, Beginn der Beistandschaft, Form der Beistandschaft, Auftrag/Aufträge des Beistandes, Fälligkeit des nächsten Berichtes, etc.

- Die Art und Weise Führung der Beistandschaft in der Praxis ist weitgehend dem Beistand überlassen

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Das Modell – Zielformulierung in der MandatsführungGrundsätze betreffend dem Inhalt/dem Aufbau der Ziele im Rahmen eines Mandates- Aufgaben des Beistandes in Ernennungsurkunde, bzw. dem Kammerentscheid der KESB

aufgeführt- Form der Beistandschaft beachten! Beistand muss sich daran halten. Neue Aufgaben dürfen nur

mit Zustimmung des/der Betroffenen und der KESB definiert werden- Wichtiger Grundsatz jeder Beistandschaft: Mitbestimmung durch verbeiständete Person, soweit

als möglich sicherstellen. Teilung der Aufgaben, zwischen Beistand und verbeiständeter Person ist möglich, wenn physische und psychische Voraussetzungen dazu gegeben sind.

- Keine gesetzliche Pflicht für eine Zielformulierung. Kann aber eine Hilfe darstellen für Aufgabenteilung zwischen Beistand und verbeiständeter Person und Definition der Unterstützung durch den Beistand in der Praxis

- Form der Ziele: Empfehlung Handhabung wie bei Zielformulierung in der SH: Hauptziel/Fernziel mit Unterteilung in Teilziele.

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Das Modell – Form/Inhalt der Zielvereinbarung im Rahmen einer BeistandschaftFolgende Formen der Zielvereinbarung im Rahmen einer Beistandschaft sind möglich (Empfehlung)Hauptziel/Fernziel: - Gemäss von KESB definierten Aufgaben (z.B. eigenständiges Führen des Haushaltes, Bewältigung des Haushaltes, der persönlichen Korrespondenz, Finanzverwaltung, etc.)

Teilziele:- Form: Grundsätzlich wie bei SH (SMART). Empfehlung: Zu jeder Aufgabe der KESB ein Teilziel- Inhalt: Bei Aufgabenteilung zwischen Beistand und verbeiständeter Person > Definition welche

Leistungen der Beistand und welche die verbeiständete Person erbringt um Teilziel zu erfüllen. - Finanzverwaltung: Budget erstellen und Geldfluss, Einteilung, Verantwortung klären (Zahlungen

verbeiständete Person, Zahlungen Beistand). > Kann danach auch in einem Ziel festgehalten werden

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Das Modell – Zielvereinbarung im Rahmen einer Beistandschaft. Fokus: InklusionEmpfehlungen zur Umsetzung des Gedankens der Inklusion bei Zielformulierungen im Rahmen von Beistandschaften:- Zielvereinbarung als Hilfe für Klärung der Fragen: Wie begleite ich eine verbeiständete Person von einem IST-Zustand zu einem SOLL-

Zustand, gemäss Aufgabendefinition der KESB? Welche Ressourcen sind vorhanden? Wie sieht die Vorgeschichte aus? Welche Stellen, Fachpersonen, Angehörige sind beteiligt? Wer hat welche Aufgabe? Wie sieht der Finanzfluss aus? Welche Konten? Welche Vollmachten? Einkommenssituation? Wohnsituation, etc.

- Mitbestimmung: gilt auch bei Menschen mit einer Beeinträchtigung. Soweit als möglich. Sind Eltern oder eine Institution beteiligt, zu Beginn der Beistandschaft Zuständigkeiten klären. Angehörige und/oder Fachpersonen aus Institutionen können Beitrag zur Erreichung der Teilziele erreichen. Im Laufe der Beistandschaft, Aufgaben/Teilaufgaben vermehrt auf verbeiständete Person übertragen. Bester Fall: Verbeiständete Person entscheidet selbst über Hilfeleistungen seitens des Beistandes. Beistand stellt Ressourcen und Hilfstmittel zur Augabenbewältigung der verbeiständeten Person zur Verfügung.

- Casemanagement: Je umfassender die Beistandschaft, desto mehr Verantwortung und Absprache zwischen beteiligten Fachpersonen und Beistand ist notwendig. Empfehlung: Gleich zu Beginn der Beistandschaft Koordinaten austauschen, Zuständigkeiten/Verantwortung klären, Informationsfluss klären (wer informiert wann, wie, wo, womit, wen, wofür). Diese Regelungen können ebenfalls in einer Zielvereinbarung festgehalten werden. Klare Verantwortungen, klare Zuständigkeiten, klarer Informationsfluss => Struktur. Kann für M. mit. Behinderung wichtig sein

- Mitbestimmung im Rahmen von Institutionen: Als Beistand darauf achten, dass beteiligte Fachpersonen auf die Mitbestimmung des Klienten achten. Auch schweren Behinderungen gilt: Voraussetzungen schaffen/Hilfsmittel zur Verfügung stellen, damit Betroffene möglichst viele Aufgaben im Alltag eigenständig bewältigen können. > Prinzip der Normalisierung!

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Das Modell – Möglichkeiten in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Institutionen und VerbändenZusammenarbeit mit Dritten um Inklusion im Rahmen der Unterstützung durch die Sozialhilfe und durch Beistandschaften- Zusammenarbeit mit Dritten durch zuständige Fachperson Soziale Arbeit oder durch Beistand kann einen wichtigen Beitrag

zur Inklusion leisten

- Äussert Klient/die Klientin im Rahmen der Unterstützung durch die Sozialhilfe, oder im Rahmen einer Beistandschaft den Wunsch einer Freizeitbeschäftigung, ist Unterstützung, aufgrund sozialer Integration, grundsätzlich möglich. Achtung: Zuerst Kosten der Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten prüfen! Kostenübernahme durch die SH nur sehr beschränkt möglich. > Alternative Finanzierungsangebote prüfen!

- Diverse Freizeitangebote von Plusport und Pro Cap: Sportcamps, Gruppenferien, wöchentliche Turnstunden im Rahmen von Plusportgruppen. Informationen unter www.plusport.ch oder www.procap.ch

- Es lohnt sich Zeit zu nehmen für diese Prozesse. Eine Teilnahme an sozialen Aktivitäten stärk diverse Kompetenzen.

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Das Modell – Abschliessende Gedanken 1• Mögliche Kritik: Die meisten der angesprochenen Punkte, werden in der Praxis

gelebt. Auch Zielvereinbarungen im Rahmen der Sozialhilfe oder Mandatsführung ist nichts Neues. • Antwort: Stimmt, aber in meinen Augen wird oft zu wenig Zeit in den Prozess des

Verstehens der Gesamtsituation des Klienten investiert. Vorurteile und «adhock-» Lösungen werden schnell forciert• Die Meinung des Klienten, bzw. dessen Ressourcen werden m.E. zu wenig

berücksichtigt. Gerade, wenn der Prozess der Zusammenarbeit festgefahren ist, lohnt sich ein genaues Hinschauen. Gerade bei Menschen mit einer Beeinträchtigung.• Der Fokus liegt meist nur auf der beruflichen Integration. Die soziale Integration ist

aber auch wichtig.

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Das Modell – Abschliessende Gedanken 2• Mögliche Kritik: Das Modell ist zu kompliziert. Es eignet sich nicht für

die Praxis.• Antwort: Das mag stimmen. Allerdings ist es als Ergänzung und eben

als Leitfaden für die Praxis gedacht• Es soll helfen, dass in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem

Klienten, die Grundsätze der Inklusion innerhalb der einzelnen Beratungs- und Unterstützungsprozesse nicht vergessen gehen• Ich bin jederzeit offen für Änderungs- oder Verbesserungsforschläge