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Investor Relations-Panel: Wie beurteilen Sie die Zweistufigkeit des Prüfungsverfahrens zunächst durch die DPR und durch die BaFin?

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Page 1: Investor Relations-Panel: Wie beurteilen Sie die Zweistufigkeit des Prüfungsverfahrens zunächst durch die DPR und durch die BaFin?

Investor Relations-PanelEine Befragung der IR-Manager in Deutschland

Kontakt: cometis AG | Michael Diegelmann | Unter den Eichen 7 | D-65195 Wiesbaden Telefon +49 (0) 611 20 58 55-0 | Fax +49 (0) 611 20 58 55-66 | Mail [email protected] cometis AG: Spezialisten für Investor Relations, Geschäftsberichte und Medientraining

Hintergrund

Der Investor Relations Panel wird gemeinsam mit

der EquityStory AG/DGAP mbH quartalsweise

durchgeführt und im GoingPublic Magazin veröf-

fentlicht. Insgesamt werden in jedem Quartal 180

IR-Experten von börsennotierten deutschen Aktien-

gesellschaften befragt.

Antwort

Die Regeln sind streng: Die DPR untersucht in je-

dem Jahr stichprobenartig sowie anlassbezogen

die Rechnungslegung börsennotierter Unterneh-

men. Verweigert eine betroffene Gesellschaft ihre

Mitwirkung an der Prüfung, informiert die Prüfstelle

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(BaFin). Diese wird dann nach pflichtgemäßem Er-

messen auf der zweiten Stufe des Enforcements

eine Prüfung anordnen. IR- und Compliance-Ex-

perten stimmen dieser Vorgehensweise mit großer

Mehrheit zu: 93 % der Befragten bezeichneten das

Verfahren als positiv, da hier die Möglichkeit zur

Aufklärung des Sachverhalts vor Beginn einer be-

hördlichen Prüfung besteht.

Frage: Wie beurteilen Sie die Zweistufigkeit des Prüfungsverfahrens zunächst durch die DPR und (bei fehlender Kooperation des Unternehmens) durch die BaFin?

Negativ, da doppelter

Aufwand: 7 %

Positiv, da Möglich-

keit zur Aufklärung

des Sachverhalts

vor Beginn einer

behördlichen Prüfung

besteht: 93 %