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2016 11-10 - csu ake - energiedialog pv-wind stmin. aigner

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Vorschläge zur Energiewende (Wind und PV) in Bayern

für den energiepolitischen Dialog mit StMin. Ilse Aigner am 10. November 2016

EEG 2017 - Länderöffnungsklauseln in Bayern großzügig umsetzen

1. Länderklausel Wind auf Basis der Bürgerwindregeln im EEG 2017 § 36 g

„§ 36 g (6) Die Länder können weitergehende Regelungen zur Bürgerbeteiligung und zur

Steigerung der Akzeptanz für den Bau von neuen Anlagen erlassen, sofern § 80a [Kumu-

lierungsverbot: Förderung darf Erzeugungskosten nicht überschreiten] nicht beeinträch-

tigt ist.“

Das EEG 2017 enthält erstmals eine klare und eng gefasste Definition von „Bürgerenergie“

(s. untenstehender Kasten). Bundesländer können Bürgerwindparks zusätzlich fördern, in-

dem sie zum Beispiel landeseigene Flächen zu Sonderkonditionen verpachten. Die Bayeri-

sche Staatsregierung fördert im existierenden Programm „Nachhaltige Stromerzeugung

durch Kommunen und Bürgeranlagen“ bereits erfolgreich Bürgerenergieprojekte. Wir re-

gen an, dieses Programm fortzuführen und auszubauen.

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2. Länderklausel Solar: Bundesländer können Flächenkulisse auf Grünland und Ackerflächen

selbst festlegen

„§ 37c Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungser-

mächtigung für die Länder“

(1) Die Bundesnetzagentur darf Gebote für Freiflächenanlagen auf Flächen nach § 37

Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h [Ackerland in benachteiligten Gebieten] und i [Grün-

land in benachteiligten Gebieten] bei dem Zuschlagsverfahren für Solaranlagen nur be-

rücksichtigen, wenn und soweit die Landesregierung für Gebote auf den entsprechen-

den Flächen eine Verordnung nach Absatz 2 erlassen hat.

(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu regeln, dass

Gebote für Freiflächenanlagen auf Flächen nach § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h

oder i in ihrem Landesgebiet bezuschlagt werden können.“

Bundesländer können in benachteiligten Gebieten (Karte siehe unten; Quelle:

http://www.agrarbericht-2016.bayern.de/tabellen-karten/files/k20.pdf) eigene Regeln für

die Flächenauswahl festlegen. Ein Ansatz wäre, die Gemeinden Flächen in die Regionalpla-

nung einbringen zu lassen.