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Regierungsprogramm 2009-2014

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BZÖ & ÖVP Regierungsprogramm für Kärnten 2009-2014

Inhaltsverzeichnis1. ARBEIT, ARBEITSMARKT

1.1. Territorialer Beschäftigungspakt1.2. Bildungsförderung1.3. Lehrwerkstätten

2. ASYLWESEN IN KÄRNTEN 2.1. Keine Erstaufnahmestelle in Kärnten 2.2. Verschärfung des Kärntner Grundversorgungsgesetzes2.3. Asyl allgemein – strengere Richtlinien:

3. BILDUNG3.1. Vereinfachung der Personalstrukturen3.2. Vereinfachung der Schulverwaltung (LSR, BSR)3.3. Ausbau der Nachmittagsbetreuung3.4. Neue Mittelschule3.5. Stärkung der Schulstandorte3.6. Mehr Sport an Kärntens Schulen3.7. Keine Gewalt an Schulen3.8. Berufsschulstandortekonzept II3.9. Erwachsenenbildung – LebensLanges Lernen3.10. Sozialpädagogischer Bereich3.11. FH-Wesen, Universität, Päd. Hochschule

4. ENERGIEFÖRDERUNG

5. EUROPÄISCHE UNION UND AUSSENBEZIEHUNGEN5.1. EU-Förderungen optimal nützen5.2. Effektive Interessensvertretung in Brüssel5.3. Jugend für Europa – „Lernen ohne Grenzen“5.4. Ausbau und Intensivierung der Nachbarschaftskontakte Euregio und Alpen-Adria5.5. Entwicklungszusammenarbeit Kärntens

6. FAMILIE UND KINDERBETREUUNG6.1. Kärntner Familienförderung6.2. Familienberatung und Familienservice6.3. Kostenlose Kinderbetreuung6.4. Einheitliches Kinderbetreuungsgesetz6.5. Beratungs- und Bildungsoffensive im vorschulischen Bereich6.6. Bewegungsoffensive6.7. Generationenübergreifende Projekte

7. FEUERWEHRWESEN7.1. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten verbessern7.2. Besserstellung der Feuerwehr in der Freiwilligenarbeit7.3. Arbeitsrechtliche Absicherung für Bedienstete der Berufsfeuerwehr7.4. Modernisierung der technischen Ausstattung7.5. Selbstverwaltung

8. FINANZPOLITIK

9. FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGIE

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10. FRAUENPOLITIK10.1. Zentrale Anliegen10.2. Soziale Absicherung10.3. Arbeitsplätze

11. GEMEINDEN11.1. Stärkung der Gemeindeautonomie im Rahmen Kommunalfinanzen 11.2. Innovative Verwaltungsreformen in den Gemeinden11.3. Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der Gemeindebediensteten11.4. Demokratiereform auf Gemeindeebene11.5. Krankenanstaltenfinanzierung11.6. Deregulierung der Gemeinderechtvorschriften und Rechtsbereinigung11.7. E- Government 11.8. Interkommunale Zusammenarbeit11.9. Baukultur in den Kärntner Gemeinden

12. GESUNDHEIT12.1. Präambel12.2. Gesundheitsvorsorge und Prävention12.3. Versorgungsqualität12.4. Flächendeckende Versorgung12.5. Private Vertreibung sowie Gesundheits- und Rettungsdienste 12.6. Suchtprävention12.7. Wirtschaftsfaktor Gesundheit12.8. Finanzen12.9. Zukunft und Innovationen

13. INFRASTRUKTUR13.1. Straßenbau

13.1.1. Qualitätssicherung 13.1.2. Offensive im Radwegnetz13.1.3. Ausbau Oberes Drautal13.1.4. S37 Klagenfurter Straße

13.2. Verkehr und Mobilität13.2.1. Baltisch-Adriatische Achse13.2.2. Realisierung der Koralmbahn13.2.3. Hochleistungsstrecke im Zentralraum Kärnten inkl. Knoten Villach13.2.4. CCT Combi-Cargo-Terminal Villach-Süd (Standort Fürnitz)13.2.5. ALPLOG Carinthia 13.2.6. Park & Ride Anlagen: 13.2.7. Verkehrssicherheitsprogramme13.2.8. Alternative und nachhaltige Mobilität13.2.9. Stärkung des Öffentlichen Verkehrs 13.2.10. Pendlerförderung13.2.11. S-Bahn-Verkehr in wesentlichen Hauptachsen13.2.12. Infrastruktur im Rahmen der Breitbandinitiative Kärnten

14. JAGD UND FISCHEREI14.1. JAGD

14.1.1. Jagdmöglichkeiten14.1.2. Stärkung der Autonomie14.1.3. Arbeitsgruppe

14.2. FISCHEREI14.2.1. Kompetenzzentrum14.2.2. Autonomie

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15. JUGEND15.1. Jugendstartgeld15.2. Jugendfreundliche Angebote15.3. Vernetzung der Jugend

16. KÄRNTENS NACHBARSCHAFTSPOLITIK16.1. Kooperationen und Partnerschaften16.2. Italien16.3. Strategische Maßnahmen und Projekte im grenzüberschreitenden Bereich:

16.3.1. Lobbying für Baltisch Adriatische Achse16.3.2. grenzüberschreitender Infrastruktur- und Transportgipfel16.3.3. Euregio der Wirtschaft16.3.4. Euregio als integrierter grenzüberschreitender Arbeitsmarkt

17. KUNST UND KULTUR17.1. Strategische Schwerpunkte:17.2. Projekte im Detail

17.2.1. Carinthische Musikakademie17.2.2. Orchesterakademie Stift Ossiach17.2.3 Singoffensive für das Chorland Kärnten17.2.4. Mittelbühne Kärnten17.2.5. Ausbau des Musikschulwerkes17.2.6. Ausgliederung MMKK17.2.7. Bespielung der Seebühne17.2.8. Lese- und Literaturförderung17.2.9. Sicherung von Kulturgut in Form von Nach- und

Vorlässen bedeutender Kärntner Künstler 17.2.10. Kulturelles Erbe

18. LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT18.1. Einleitung18.2. Landwirtschaftliche Produktion 18.3. Landwirtschaftliche Förderungen18.4. Almwirtschaft18.5. Bildung, Beratung und Forschung18.6. Ländliches Wegenetz18.7. Forstwirtschaft18.8. Agrarrecht18.9. Veterinärwesen

19. LANDESPLANUNG

20. LEHRLINGE20.1. Lehre mit Matura20.2. Neue Lehrberufsbilder20.3. Flexible Lehr- und Ausbildungszeiten20.4. Gleichstellung der Lehrlinge20.5. Lehrwerkstätten

21. NATIONALPARKS

22. NATURSCHUTZ

23. SICHERHEIT IN KÄRNTEN – EXEKUTIVE

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24. SPORT UND FREIZEIT24.1. Spitzen- und Breitensport24.2. Sportstättenbau24.3. Sportevents24.3. Projekt 3-Länder-SchiWM

25. SOZIALES25.1. Pflegeheime25.2. Behindertenförderung25.3. Jugendwohlfahrt25.4. Kärntner Mindestsicherung25.5. Organisation der Abteilung 13

26. TIERSCHUTZ

27. TOURISMUS27.1. EntwicklungsChancen, Reformen, Innovationen27.2. Maßnahmen für die Bewerbung des Tourismuslandes Kärnten27.3. Budget Kärnten Werbung

28. VERWALTUNGSREFORM28.1. Modernisierung der Landesverwaltung28.2. Ausgliederungen28.3. Besoldungs- und Pensionsreform28.4. Evaluierung von bestehenden Gesetzesmaterien und Beiräten

29. WIRTSCHAFT29.1. Strategische Rahmenbedingungen29.2. Maßnahmenpakete

29.2.1. Unternehmerische Freiräume und weniger Reglementierungen29.2.2. Wettbewerbsfähige Infrastruktur29.2.3. Ausgewogene Struktur von Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetrieben29.2.4. Unternehmensfreundliche und einfache Wirtschaftsförderung29.2.5. Wirtschafts- und investitionsförderndes Umfeld29.2.6. Internationalisierung und Exportwirtschaft29.2.7. Qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter29.2.8. Wirtschaftsfreundliches Klima in Politik und Öffentlichkeit

29.4. Kärntner Landesholding29.4.1. Einleitung29.4.2. Ziel und Zweck der Überführung von Landesgesellschaften / Zielstruktur29.4.3. Kärnten Haus der Wirtschaft29.4.4. Transparente und gesicherte finanzielle Ausstattung des Konzerns

der Kärntner Landesholding29.4.5. Sondervermögen „Zukunft Kärnten“

29.4.5.1. Mittelaufbringung29.4.5.2. Mittelverwendung

30. WOHNBAU30.1. Sozialer Wohnbau30.2. Wohnbeihilfe30.3. Wohnbauförderung im Bereich Eigenheim- Neuerrichtung und Wohnhaussanierung30.4. Wohnbauförderung als Konjunktur- und Jobmotor30.5. Wohnbauförderung als gesellschaftspolitisches Steuerungselement30.6. Landeshochbau

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1. ARBEIT, ARBEITSMARKT

1.1. TERRITORIALER BESCHÄFTIGUNGSPAKTRegionale arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind für die Aufrechterhaltung und Schaffung neuer Arbeits-plätze wichtige Instrumentarien. Spezifische zielgruppenorientierte Fördermaßnahmen sollen weiterentwickeltwerden um effektive Maßnahmen für Jugendliche (bis 25), ältere Arbeitnehmer (45 +), Langzeitarbeitsloseetc. zu ermöglichen.In Abstimmung mit dem AMS werden komplementäre Förderungsprogramme zu Bundesprogrammen entwi-ckelt, um eine Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt rascher zu ermöglichen.

1.2. BILDUNGSFÖRDERUNG Höherqualifizierung und Weiterbildung sollen einerseits im Rahmen der betrieblichen Weiterbildungsförderungaber auch im Rahmen der individuellen Weiterbildungsförderung der Arbeitnehmer durch das Land Kärntenunterstützt werden. Durch eine inhaltliche und auch organisatorische Neuausrichtung im Rahmen des KärntnerArbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes sollen zukünftig wieder mehr Personen an Weiterbil-dungsmaßnahmen teilnehmen um durch Höherqualifikation bessere Chancen am Arbeitsmarkt zu erhalten.

1.3. LEHRWERKSTÄTTENBasis für die Lehrlingsausbildung bleiben die über 3.000 Kärntner Betriebe. Darüber hinaus soll durch denAusbau von betrieblichen und überbetrieblichen Lehrwerkstätten die Qualität der Facharbeiterausbildungnachhaltig hoch gehalten werden.

2. ASYLWESEN IN KÄRNTEN

2.1. KEINE ERSTAUFNAHMESTELLE IN KÄRNTEN In Kärnten soll keine Erstaufnahmestelle errichtet werden. Zudem ist auch der Bedarf nicht gegeben. Österreichverzeichnet sinkende Asylantragszahlen (2003 – 32.279 Anträge, 2004 – 24.441 Anträge, 2005 – 22.823 An-träge, 2006 – 13.349 Anträge, 2007 – 11.881 Anträge.

Weiters ist festzuhalten, dass die „Asylmigration“ überwiegend aus dem Norden Österreichs (Polen, Slowakei,Tschechien) zuwandert und die Migration aus dem Süden (Italien) beinahe ausschließlich über Tirol einwandert.Es ist somit unpraktikabel und führt zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko, Asylwerber durch ganz Österreich ineine Erstaufnahmestelle in den Süden Österreichs zu überstellen.

2.2. VERSCHÄRFUNG DES KÄRNTNER GRUNDVERSORGUNGSGESETZES1. Kein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft durch die AW. Zuteilung erfolgt durch das Land. 2. Sofortige Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen durch die Fremdenpolizei im Falle von nega-

tiver Asylentscheidung.3. Einstellung bzw. Reduzierung der Grundversorgung bei Verweigerung der Aufnahme einer zumutbaren Be-

schäftigung und bei Weigerung angebotener Integrationsmaßnahmen.4. Einstellung bzw. Einschränkung der Grundversorgung bei straffällig gewordenen Asylwerber.5. Unterbindung von Mehrfachantragstellungen Asyl.

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2.3. ASYL ALLGEMEIN – STRENGERE RICHTLINIEN:Schnellere Verfahren, Schubhaftmöglichkeit, Datentransfer. Asylwerber, die in dringendem Verdacht stehen,eine gravierende Straftat begangen zu haben, sollen rasch aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfahren (Zu-stimmung der Landeshauptleute).Österreich hat mit dem neuen Fremdenrecht unter intensiver Mitwirkung Kärntens ein restriktiveres Fremden-rechtspaket eingeführt. Dies entspricht einer breiten Mehrheit der Kärntnerinnen und Kärntner. Das Kollegiumder Kärntner Landesregierung erkennt infolge massiver Zunahme strafrechtlich relevanter Delikte von Asyl-werbern Handlungsbedarf und fordert die Bundesregierung auf, in Zukunft eine noch restriktivere Ausländer-politik bei straffälligen Asylwerbern zu verfolgen.

3. BILDUNGBildung und lebenslange Weiterbildung bildet die Basis, um den Menschen in einer Wissensgesellschaft Zu-kunftschancen zu geben und Kärnten als Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb zu stärken. Inder Schule werden Grundlagen für Leben und Beruf gelegt und ist daher ein auf die Bedürfnisse der Kinderbzw. SchülerInnen ausgelegtes Schulsystem anzustreben. In Österreich besteht ein kompliziertes Schulsystemmit einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Kompetenzaufteilungen. Eine Reform dieser Strukturenim Sinne eines effizienten Bildungssystems unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Veränderungen istanzustreben und wird sich das Land Kärnten im österreichweit anzustrebenden Reformprozess konstruktiv ein-bringen.

3.1. VEREINFACHUNG DER PERSONALSTRUKTURENZiel ist es, eine an den vorhandenen Personalreserven orientierte Personalplanung bzw. Bewirtschaftung der Lehrerpersonalreserven zu erwirken. Umgesetzt werden soll eine Modernisierung und Flexibilisierung der Leh-rer-arbeitszeit und eine gleichzeitige Verbesserung der Arbeitsplatzsituation in den Schulen. Ziel ist es, für den Lehrkörper in den Schulen den Anforderungen entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen um dort alle Aufgabenim Bereich des Unterrichts erledigen zu können.

3.2. VEREINFACHUNG DER SCHULVERWALTUNG (LSR, BSR)Ziel ist die Errichtung einer gemeinsamen Bildungsdirektion

3.3. AUSBAU DER NACHMITTAGSBETREUUNGIm Schuljahr 2008/2009 nehmen bereits 900 Kinder in 58 Gruppen die schulische Nachmittagsbetreuung in Anspruch. Da der Bedarf nicht nur an Volks- und Sonderschulen, sondern auch an Hauptschulen besteht, wirdein flächendeckender Ausbau der Nachmittagsbetreuung angestrebt.

3.4. NEUE MITTELSCHULEDie Neue Mittelschule setzt auf Individualisierung und Förderung jedes einzelnen Kindes, vermehrte Chan-cengleichheit und leistungsorientierte Bildung. Jedes Kind wird an seine individuelle Leistungshöchstgrenzegeführt.

Die Kinder sollen länger Zeit haben, ihre Interessen und Begabungen bzw. Neigungen zu entdecken und ent-wickeln. Ziel ist eine pädagogische und organisatorische Neugestaltung des gemeinsamen Lernens der 10- bis14-Jährigen. Kärnten begrüßt daher den weiteren Ausbau dieses Schulversuches und wird diesen auf Landes-ebene nach gegebenen Möglichkeiten unterstützen.

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3.5. STÄRKUNG DER SCHULSTANDORTEDer Erhalt der Kleinschulen und dezentralen Schulstandorte im ländlichen Raum wird weiterhin angestrebtum den ländlichen Raum zu stärken und die hohe Qualität der Bildung in Kärnten beizubehalten.

3.6. MEHR SPORT AN KÄRNTENS SCHULENSchon von Kindesbeinen an soll die Freude an der Bewegung gefördert werden. Daher werden sportliche Ak-tivitäten an Kärntens Schulen unterstützt.

3.7. KEINE GEWALT AN SCHULENUmgesetzt und unterstützt werden Projekte und Initiativen zur Gewalt- und Suchtprävention an KärntensSchulen.

3.8. BERUFSSCHULSTANDORTEKONZEPT IIAufgrund der sich ständig ändernden Anforderungen der Berufswelt ist es notwendig, das bereits fertig ge-stellte Berufsschulstandortekonzept weiter zu evaluieren und bei Bedarf weiter auszuarbeiten um die KärntnerBerufsschulen auch weiterhin auf dem neuesten wirtschaftlichen, fachtechnischem und pädagogischen Standzu halten.

3.9. ERWACHSENENBILDUNG – LEBENSLANGES LERNENUm in der heutigen Zeit flexibel auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren zu können, bildet dielaufende Weiterbildung einen wichtigen Faktor. Die Möglichkeit zur Weiterbildung soll in Kärnten flächende-ckend und dezentral angeboten werden, die vielen verschiedenen Angebote werden zusammengeführt und somehr Transparenz für Interessierte geschaffen.

3.10. SOZIALPÄDAGOGISCHER BEREICHIntensivierung der Kooperation zwischen dem Schulreferat und dem Sozialreferat im Zusammenhang mit derimmer größer werdenden Problematik im Bereich der Verhaltensauffälligkeiten von Kindern.

3.11. FH-WESEN, UNIVERSITÄT, PÄD. HOCHSCHULEDie Studiengänge der Fachhochschule in Kärnten sollen im Rahmen des Hochschulentwicklungsplanes 2007 –2015 marktorientiert ausgebaut werden. Mit dem Ausbau des Bildungsangebotes mit den SchwerpunktenÜberführung der MTD Lehrgänge, Tourismus und erneuerbare Energien soll im Fachhochschulbereich neueWegen gegangen werden. Weitere Ziele sind die Absicherung der Fachhochschul-Standorte und die Weiter-entwicklung der Fachhochschule Kärnten als berufsbegleitende Studienvariante.

4. ENERGIEFÖRDERUNGDurch eine verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern zur Wärmeversorgung, soll ein wesentlicherBeitrag im Sinne eines nachhaltigen Klima- und Umweltschutzes geleistet werden. Dazu ist ein entsprechendesFörderungsprogramm für Investitionen zur Nutzung der Sonnenenergie, der Biomasse und der Wasserkraft er-forderlich. Angestrebt werden auch eine höhere Flexibilität bei Förderungen und der Ausbau des Bereichs dererneuerbaren Energien.

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5. EUROPÄISCHE UNION UND AUSSENBEZIEHUNGENKärnten als Grenzland ist durch die Mitgliedschaft Österreichs in der EU und die Erweiterungen vom Grenzlandam eisernen Vorhang in das Herz Europas gerückt. Kärnten profitiert umfassend vom europäischen Binnenmarktund seine strategische Lage zum prosperierenden Wirtschaftsraum im Südosten Europas. Es gilt die Chancen,die die europäische Integration bietet, auch in Zukunft verstärkt zu nützen.

5.1. EU-FÖRDERUNGEN OPTIMAL NÜTZENKärnten ist derzeit Nettoempfänger von EU-Fördergeldern. Die EU-Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitikund die Entwicklung des Ländlichen Raumes, wie auch für die Regional- und Strukturpolitik, einschließlichdes Arbeitsmarktes sind zielgerichtet und effizient für die soziale, wirtschaftliche und territoriale Entwicklungder Kärntner Regionen einzusetzen.

Um die EU-Förderprogramme für das Land Kärnten bestmöglich und ohne Reibungsverluste abwickeln zu kön-nen, sollen die EU-Programme gebündelt von den fachlich zuständigen Referenten koordiniert und abgewickeltwerden. In Hinblick auf die nächste EU-Förderperiode ab 2014 ist es anzustreben, dass ein Teil der ESF-Förder-mittel wieder über das Land Kärnten verwaltet wird.

Die potentiellen Antragsteller (Gemeinden, Jugendgruppen, Schulen, Industrie, Kulturvereinigungen, etc.) sindumfassend und zielgruppenspezifisch auf die Möglichkeiten der weiteren Förderungen der EU aufmerksam zumachen und zu unterstützen, damit diese in die Lage versetzt werden, Projektanträge erfolgreich einzubringenund durchzuführen. Dies gilt insbesondere für die Bildungsprogramme, Forschung und Entwicklung, Kultur,Städte¬- und Gemeindepartnerschaften und Bürgerbeteiligungen sowie Umwelt. Unter Nützung der europäi-schen Fördergelder sollte eine breite Vernetzung verschiedenster Institutionen und der Bürger Kärntens miteuropäischen Partnern erzielt werden.

5.2. EFFEKTIVE INTERESSENSVERTRETUNG IN BRÜSSELDamit die Finanzflüsse auch in Zukunft erhalten bleiben, wird sich die Politik verstärkt auf der Grundlage sach-licher Argumente über Lobbying bei den Entscheidungs¬trägern in Brüssel ein¬bringen. Kärnten wird sichdabei mit Regionen mit gleicher oder ähnlicher Struktur (Berggebiet mit kleinstrukturierter Land¬wirtschaft,vorbildlichem Naturschutz, Grenzlage, etc.) vernetzen. Generell wird eine deutliche Vereinfachung der Antrag-stellungs- und Verwaltungs¬verfahren einzufordern sein.

Ebenso gilt es für landespolitisch wichtige Themen (Erneuerbare Energie, Gentechnik, Agrarpolitik, Infrastruk-turen, etc.) die Kärntner Interessen nachhaltig bei den EU-Entscheidungsträgern zu vertreten. DasVerbin¬dungsbüro des Landes Kärnten in Brüssel wird dabei die organisatorische Unter¬stützung leisten undzweckdienliche Veranstaltungen in Brüssel durchführen.

5.3. JUGEND FÜR EUROPA – „LERNEN OHNE GRENZEN“Den jungen EuropäerInnen gehört die Zukunft. Sie sollen die Vorteile und Chancen des offenen Europas er-kennen und für sich nutzen können. Die Unterstützung für Lehrlinge, SchülerInnen und StudentInnen, diePraktika und Studien im Ausland machen wird vom Land Kärnten intensiviert werden. Gruppenweise Kurz-aufenthalte von Schulklassen und Jugendgruppen sowie der Europäische Freiwilligendienst werden ebenfallsgefördert.

5.4. AUSBAU UND INTENSIVIERUNG DER NACHBARSCHAFTSKONTAKTE EUREGIO UND ALPEN-ADRIAAufbauend auf die mehr als 30-jährige Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria werden dieKontakte auf politischer und Verwaltungsebene intensiviert und dabei verstärkt die finanziellen Möglichkeiten

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der Europäischen Union genutzt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Bewerbung für die Alpen AdriaSchi-WM "senza confini". Die Durchführung der WM 2017 in Kärnten, Slowenien und Italien ist als zentralesZukunftsprojekt für den Tourismus und die Wirtschaft der Gesamtregion zu sehen.

Des Weiteren wird sich die Landesregierung mit Nachdruck dafür verwenden, dass der Baltisch-AdriatischeKorridor als prioritäres Projekt innerhalb des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T) aufgenommen wird.

Das Kompetenzzentrum Thörl Maglern, das die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Österreich, Italien undSlowenien koordiniert, soll personell aufgestockt werden.Neben den Regionen in Oberitalien sind ständige politische Kontakte vor allem mit Slowenien, mit den Ko-mitaten in Westungarn, aber auch mit kroatischen Regionen – Kroatien wird demnächst der EuropäischenUnion als Mitglied angehören – zu erweitern, um bestmögliche Rahmenbedingungen und Abstimmung vonraumrelevanten und politischen Maßnahmen zu erzielen. Bei der Zusammenarbeit sind neue rechtliche Ko-operationsformen der EU (EVTZ) in die Überlegungen einzubeziehen. Die Agenden der Geschäftsstelle und desGeneralsekretariats sollen künftig im Referatsbereich Alpen-Adria zusammengefasst werden.

5.5. ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT KÄRNTENSDie Kärntner Initiativen, die nachhaltige Projekte der Entwicklungszusammenarbeit als Hilfe zur Selbsthilfemit Partnern in EZA-Ländern durchführen, werden weiterhin seitens des Landes finanziell unterstützt, wennein klarer Kärnten-Bezug der Projektarbeiten nachgewiesen wird.

6. FAMILIE UND KINDERBETREUUNGFamilie ist die wichtigste Keimzelle unserer Gesellschaft und stark von gesellschaftlichen Veränderungen be-troffen. Die Entwicklung der Erwerbseinkommen insbesondere jene von Familien mit Kindern unter Rahmen-bedingungen von weltweiten Teuerungen und Konjunkturrückgang ist derzeit unbefriedigend und sind daherzu den bereits bisher erfolgreichen Maßnahmen weitere familienpolitische Programme für Kärntner Familienumzusetzen. Dabei steht vor allem die Entlastung, Bewusstseinsbildung und sozial- und bildungspolitischeUnterstützung von Familien mit Kindern im Mittelpunkt.

Kärnten wird daher unter der Vision „Familie braucht Sicherheit – Familie muss leistbar sein“ die zukünftigenMaßnahmenpakete ausrichten und Mehrkindfamilien als Schwerpunkt ansehen.

6.1. KÄRNTNER FAMILIENFÖRDERUNGDas derzeitige Familienförderungsgesetz zur Regelung des Kärntner Familienzuschusses stammt aus dem Jahr1991 und wurde in einigen Bereichen immer wieder novelliert. Um eine moderne Förderung auch im Hinblickauf eine breitere Anspruchsberechtigung der Förderwerber sowie eine höhere Fördergerechtigkeit zu erreichen,ist eine Reform dieser Gesetzesgrundlage und damit eine Familienförderung neu umzusetzen. Dabei sind ei-nerseits die Höchst- sowie die Mindestfördersätze anzupassen, die Einkommensgrenzen zu verändern sowieim Sinne einer bürgernahen Abwicklung unbürokratische und vereinfachte Prozesse zu erarbeiten.

6.2. FAMILIENBERATUNG UND FAMILIENSERVICEImmer wieder gibt es aufgrund unterschiedlicher Anlaufstellen der Gebietskörperschaften sowohl auf Bun-des- als auch auf Landes- und Gemeindeebene verschiedene Förderinstrumente und Hilfestellungen. Infor-mationsdienste sowie eine einheitliche Anlaufstelle mit Servicecharakter in allen Fragen rund um die Familiesowie Fragen der Erziehung, der Kinderbetreuung, der Schule etc. ist zu konzipieren und umzusetzen. Die Ab-wicklung soll einheitlich und für Familien und Kinderbetreuungseinrichtungen möglichst unbürokratisch imRahmen der Kinderbetreuung des Amtes der Kärntner Landesregierung erfolgen.

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Hinsichtlich weitere Maßnahmen zur Entlastung der Eltern sind Konzepte auszuarbeiten und mit Gemeindenund Institutionen Abstimmungen vorzunehmen.

6.3. KOSTENLOSE KINDERBETREUUNGKärnten hat bereits aufgrund des Gratis-Kindergartens und des verpflichtenden Bildungsjahres österreichweiteine Vorreiterrolle und plant der Bund die Übernahme dieses Modells (zumindest für die 5jährigen). Die Fi-nanzierung des Kärntner Modells mit dem kostenlosen Vormittagskindergarten ab dem 3. Lebensjahr mussweiterhin in den Jahre 2009 bis 2014 gesichert sein. Diese Maßnahme ist einerseits ein wichtiger bildungspo-litischer Auftrag andererseits eine Entlastung von Familien. Deshalb wird neben der Sicherstellung dieses An-gebotes auch ein weiterer Ausbau von familienentlastenden Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuungangestrebt. Dabei soll eine einheitliche unbürokratische Abwicklung der Fördermaßnahme angestrebt werden.

6.4. EINHEITLICHES KINDERBETREUUNGSGESETZDerzeit sind die Agenden der Kindergärten, Kindergruppen, Tagesmütter, Horte etc. in unterschiedlichen Ge-setzesmaterien geregelt. Im Sinne eines modernen und einheitlichen Kinderbetreuungsgesetzes ist hier einezusammenfassende Gesetzesgrundlage zu schaffen, wobei die Qualität der Betreuung und der Ausbildungsowie das Fördersystem hinsichtlich des Leistungsangebotes der einzelnen Einrichtungen berücksichtigt wird.

6.5. BERATUNGS- UND BILDUNGSOFFENSIVE IM VORSCHULISCHEN BEREICHDie Tätigkeit und das Aufgabengebiet des Vereines „Kärntner Kinderbetreuung“-IBB-Institut für Bildung undBeratung ist in den letzten Jahren insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von pädagogischen Konzepten,Ausbildung von qualifizierten Personal sowie Servicierung von Eltern und Einrichtungen im Bereich der Kin-derbetreuung eine wichtige Säule geworden. Insbesondere die optimale Begleitung und Vorbereitung derKinder im Rahmen der Kooperation Kindergarten und Schule wird in Zukunft eine immer wichtigere Rolle ein-nehmen. Darüber hinaus sollen Schwerpunkte im Bereich Sprache, Bewegung und Integration sowie gemein-deübergreifende Betreuungsangebote je nach Bedarf zu setzen.

6.6. BEWEGUNGSOFFENSIVEAusgehend vom Projekt Bewegungskindergarten in St. Veit soll eine verstärkte Bewusstseinsbildung der Wich-tigkeit von Bewegung im Kleinkindalter gestartet werden. Dies auch im Hinblick auf eine entsprechende Aus-bildung der PädagogInnen.

6.7. GENERATIONENÜBERGREIFENDE PROJEKTEDer Kindergarten St. Ulrich ist derzeit bereits in der Bauphase und soll im kommenden Kindergartenjahr er-öffnet werden. Dabei ist ein spezielles Konzept zur Einbindung der älteren Generation zu erarbeiten und inZusammenarbeit mit den Eltern und der Bevölkerung vor Ort umzusetzen.

7. FEUERWEHRWESENDie Feuerwehren werden vor immer größere Herausforderungen und Aufgaben gestellt. Wir bekennen unszum Erhalt und weiteren Ausbau einer modernen und schlagkräftigen Feuerwehrstruktur in Kärnten. Ein be-sonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung der Jugendfeuerwehr.

7.1. AUS- UND WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN VERBESSERNUm die effiziente Brandbekämpfung, aber auch die Sicherheit zu gewährleisten, ist die Verbesserung der Aus-und Weiterbildung unserer freiwilligen Feuerwehrmänner- und Frauen ein Schwerpunkt.

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7.2. BESSERSTELLUNG DER FEUERWEHR IN DER FREIWILLIGENARBEITDie Besserstellung der Feuerwehr in der Freiwilligenarbeit zur Erhöhung der Wertschätzung ist unser Ziel. InVerhandlungen mit der Bundesregierung soll die steuerliche Abschreibemöglichkeit für die Aufwendungen beiEinsätzen und die Abgeltung der Lohnkosten bei längeren Einsätzen erreicht werden. Ein Bonus für Betriebe,die aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr einstellen, würde die Arbeit der Feuerwehrmänner massiv auf-werten.

7.3. ARBEITSRECHTLICHE ABSICHERUNG FÜR BEDIENSTETE DER BERUFSFEUERWEHRMit der Bundesregierung sollen Verhandlungen aufgenommen werden, um einen arbeits- und sozialversiche-rungsrechtlichen Berufsschutz für die Beschäftigten der Berufsfeuerwehr zu gewährleisten.

7.4. MODERNISIERUNG DER TECHNISCHEN AUSSTATTUNGDie optimale technische Ausstattung der Feuerwehren muss Priorität haben. Eine laufende Modernisierungder Ausrüstung soll bei Bedarf erfolgen. In Zusammenarbeit mit der ASFINAG soll die Ausstattung der Feuer-wehren an den Autobahnen evaluiert und gegebenenfalls verbessert werden.

7.5. SELBSTVERWALTUNG Die Autonomie und Selbstverwaltung soll aufrechterhalten und weiter ausgebaut werden.

8. FINANZPOLITIKDie Finanzpolitik des Landes Kärnten wird sich in Zukunft großen Herausforderungen stellen müssen. Zumeinen steigt der Bedarf an Leistungen der öffentlichen Hand allein aufgrund der demografischen Entwicklung,zum anderen stagnieren wegen der derzeit vorherrschenden Finanzkrise die Ertragsanteile des Bundes.

Vor diesem Hintergrund werden in der Finanzpolitik dieser Legislaturperiode folgende Prioritäten gesetzt:· Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Kärntens· Beibehaltung der Standortgarantie der einzelnen Häuser des Krankenanstaltenverbundes unter Forcierungeiner gezielten Leistungsangebotsplanung zwischen den einzelnen Häusern des Krankenanstaltenverbundeszur Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Krankenanstaltenwesens

· Stärkung der Position Kärntens als Wirtschafts- und Technologiestandort· Förderung von Bildung, Forschung und Entwicklung· Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen· Stärkung des ländlichen Raumes

Das Budget des Landes Kärnten für das Jahr 2009 wird unter Berücksichtigung der oben angeführten Priori-täten erstellt, diese sollen auch in einem Doppelbudget für die Jahre 2010 und 2011 ihren Niederschlag finden.

Ein bedeutender Schwerpunkt der Finanzpolitik ist es, Einsparpotentiale zur Entlastung des Landeshaushalteszu finden und entsprechend gesetzlich zu verankern. Diesbezüglich sollen insbesondere die Verwaltungs- sowieBesoldungsreform des Landes Kärnten forciert werden.

Eine moderate Neuverschuldung zur Bewältigung der vom Land Kärnten zu erfüllenden Aufgaben wird über-einstimmend akzeptiert. Die außerbudgetäre Verschuldung des Landes Kärnten wird auf ein Mindestmaß reduziert. Anzumerken ist,dass die außerbudgetäre Verschuldung des Landes Kärnten mit dem Abschluss des Baues des LKH KlagenfurtNeu ohnehin eine Entlastung erfahren wird.

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9. FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGIE· Bewusstseinsbildung, das Forschung, Innovation und Technologie die Triebfeder und der Erfolgsfaktor fürWettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Wachstum sind.

· Technologieoffensive für eine umfassende Innovations- und Technologieorientierung auf allen Ebenen(Schule, FH, UNI, Politik, Unternehmen, Sozialpartner).

· Konsequente Umsetzung einer modernen FTI-Strategie mit einem abgestimmten und koordinierten Systemüberbetrieblicher Technologieträger (K-Zentren, CD-Labors, UNI, FH, Technologieparks) passierend auf denStärkefeldern der Kärntner Wirtschaft.

· Abgestimmte und koordinierte Vorgehensweise von Landespolitik und Interessensvertretungen bei derSchwerpunktsetzung von Zukunftstechnologien.

10. FRAUENPOLITIK

10.1. ZENTRALE ANLIEGENChancengleichheit, Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt, Einkommengerechtigkeit und Förderung vonFrauen in Spitzenpositionen sind und bleiben zentrale Anliegen. Wesentliche Elemente einer Politik, die Chan-cengleichheit zum Ziel hat, ist es Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu gewährleisten.

10.2. SOZIALE ABSICHERUNGDie soziale Absicherung von Frauen ist für uns ein wichtiges Ziel. Aus diesem Grund möchten wir Anstrengun-gen dahingehend unternehmen, die Erwerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit von Frauen weiterhin zu forcieren,da eine vollständige soziale Absicherung letztlich nur über eigene Erwerbstätigkeit zu erreichen ist.Um diese Ziele zu erreichen sind folgende Maßnahmen in Angriff zu nehmen:· Gleichbehandlung von Frauen in der Arbeitswelt und Sicherung der Chancen am Arbeitsmarkt

10.3. ARBEITSPLÄTZEIm Bereich der Arbeitsplätze für Frauen soll auch das besondere Augenmerk auf die Stärkung der Vollerwerbs-fähigkeit mit besonderem Fokus auf qualitativ hochwertige und existenzsichernde Arbeitsplätze gelegt werden.Bei qualifizierter Teilzeit ist ein erhöhtes Zeitausmaß, die Aufstiegschancen, Aus- und Weiterbildung und Be-wusstseinsarbeit hinsichtlich Wirkung und Möglichkeiten zu forcieren.· Instrumente der Wirtschaftsförderung zur Forcierung der Frauenförderung nutzen· Forcierung von Frauenförderprogrammen in Betrieben· Initiativen in den Bereichen Frauenförderung, Einkommensgerechtigkeit und –transparenz und Awareness inZusammenarbeit mit der Wirtschaft

· Besondere Schwerpunktsetzung auf die Unterstützung von Frauen 50plus· Qualifizierungs- und Betreuungsangebote für Wiedereinsteigerinnen· Ausbau von Frauenberatungsstellen· Schließen der Einkommensschere· Einführung des „Müttertausender“ als Grundabsicherung zur Wahlfreiheit für Mütter· Unterstützung von Mädchen und Frauen bei nichttraditioneller Berufswahl· Sensibilisierung der Unternehmen· Förderung von Transparenz bei Karrierewegen und Gehältern· Förderung von Frauen in Spitzenpositionen· Weiterführung und Ausbau von Mentoring-Programmen · Verstärkte Unterstützung von Alleinerzieherinnen· Gewaltschutz und Bekämpfung traditionsbedingter Gewalt - auch durch Sensibilisierung von Polizei, Justiz PädagogInnen

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11. GEMEINDEN

11.1. STÄRKUNG DER GEMEINDEAUTONOMIE IM RAHMEN KOMMUNALFINANZEN Das Bedarfszuweisungs-Objektivierungsmodell, das eine sachliche, transparente und nachvollziehbare Vertei-lung der Bedarfszuweisungsmittel gewährleistet, soll grundsätzlich beibehalten und nach Maßgabe einzelnergeänderter Rahmenbedingungen (insbesondere der Bemühungen zur weiteren Stärkung des ländlichen Raumessowie zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen) zeitgemäß weiterentwickelt werden. Die Gemeindeautonomie soll im gegebenen Zusammenhang insoweit gestärkt werden, als an die Stelle jähr-licher Bedarfszuweisungsverhandlungen mehrjährige budgetäre Abstimmungen hinsichtlich der mittelfristigenFinanzpläne der Kärntner Gemeinden treten sollen.

Die zentralen Zielsetzungen der aktuellen Bundeshaushaltsreform sollen sukzessive auf das Kärntner Gemein-dehaushaltsrecht übertragen werden. Besondere Berücksichtigungen finden:· die Verstärkung der Wirkungs- und Leistungsorientierung der Budgetierung,· die Dezentralisierung der Ressourcenverantwortung und· die Einführung von Globalbudgets

11.2. INNOVATIVE VERWALTUNGSREFORMEN IN DEN GEMEINDENDie Notwendigkeit von Verwaltungsreformen auch auf kommunaler Ebene ist unbestritten weil der BürgerIngesteigerte „Dienstleistungserwartungen“ hat, die Finanzierungsspielräume auf kommunaler Ebene kleinerwerden, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien Einzug gehalten haben und der Standort-wettbewerb zwischen den Gemeinden zunimmt.Im Mittelpunkt des kommunalen Verwaltungshandelns stehen die Bürger. Die zentralen Zielsetzungen der Ver-waltungsreformen in den Kärntner Gemeinden sind deswegen der Ausbau· der Bürger- und Kundenorientierung und· der Leistungs- und Qualitätsorientierung.

Um diesen Anliegen Rechnung zu tragen, soll das bewährte Instrument des „Masterplanes der kommunalen Reformvorhaben“ fortgesetzt werden.

11.3. DIENST-, BESOLDUNGS- UND PENSIONSRECHT DER GEMEINDEBEDIENSTETENDie Kärntner Landesregierung hält die Schaffung eines modernen, anforderungsbezogenen, leistungsorien-tierten, transparenten, gerechten und leistbaren Dienst- und Besoldungsrechtes der Gemeinde- und Gemein-deverbandsbediensteten für eine unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen KärntnerGemeindeverwaltung. Aufbauend auf die Vorarbeiten des Projektes „Neues Dienst- und Besoldungsrecht“ sollein faires und leistbares Dienst- und Besoldungsrecht für die Kärntner Gemeinde- und Gemeindeverbandsbe-diensteten umgesetzt werden. Mit starken Leistungsanreizen, modernen Instrumenten des Personalmanage-ments (z.B. Mitarbeitergespräch, Ausbildungs- und Karriereplanung) und verstärkter Aus- und Weiterbildungsollen damit alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass hoch motivierte und bestens ausgebildete Gemein-demitarbeiterInnen höchste Bürgerorientierung, Effizienz und Effektivität in den Kärntner Gemeinden sichern.Das derzeitige System der Finanzierung der Ruhe- und Versorgungsbezüge der öffentlich-rechtlichen Gemein-debediensteten soll unter den Gesichtspunkten der Transparenz und der Kostenwahrheit evaluiert und den Er-fordernissen angepasst werden. Die Aufgaben und die Organisation des Pensionsfonds sollen in diesemZusammenhang unter den Gesichtpunkten der Effizienz und der Effektivität evaluiert werden.

11.4. DEMOKRATIEREFORM AUF GEMEINDEEBENEIm Interesse einer Stärkung der Bürgerbeteiligung im Rahmen der kommunalen Entscheidungsprozesse sollen einerseits die bestehenden direkt-demokratischen Instrumente auf Gemeindeebene modifiziert und verfeinert

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werden. Vorrangiges Ziel ist es, die Partizipation der Gemeindebürger zu erleichtern und die Inanspruchnahmeder direkt-demokratischen Instrumente zu vereinfachen. Andererseits soll durch die Einführung neuer direkt-demokratischer Instrumente die Qualität der Bürgermitbestimmung deutlich verbessert werden.

11.5. KRANKENANSTALTENFINANZIERUNGDas geltende System der Krankenanstalten-Cofinanzierung durch die Kärntner Gemeinden (§ 68 der KärntnerKrankenanstaltenordnung 1999) stellt sicher, dass der Finanzierungsanteil der Kärntner Gemeinden 30 % desjeweiligen Nettogebahrungsabganges der öffentlichen Krankenanstalten nicht überschreitet und die KärntnerLandesregierung bekennt sich zu dieser mit den Interessenvertretungen der Kärntner Gemeinden akkordiertenFinanzierung.

11.6. DEREGULIERUNG DER GEMEINDERECHTVORSCHRIFTEN UND RECHTSBEREINIGUNGIm Interesse einer „schlanken Gemeindeverwaltung“ treten wir für eine Deregulierung des (landesgesetzlichen)Gemeinderechtsbestandes, für einen Abbau vermeidbarer Bürokratie und für die Vereinfachung von adminis-trativen Verwaltungsabläufen ein. Im Hinblick auf diese Zielsetzungen sollen sämtliche Landesgesetze, diekommunale Aufgaben regeln, einer kritischen Überprüfung hinsichtlich der Fülle und der Dichte der Regelun-gen, ihre Detailliertheit und ihre sprachliche Verständlichkeit unterzogen werden. Die Qualität der Rechtstextesoll durch sprachliche Vereinfachungen und inhaltliche Harmonisierungen verbessert werden; gleichzeitigsollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Verwaltungsprozesse verstärkt auf elektro-nische Medien („e-Government“) zu verlagern.

11.7. E- GOVERNMENT Als technische und organisatorische Grundlage für das kommunale E- Government steht mit den CNC-Ge-meinden, dem Behördennetzwerk der Kärntner Gemeinden, ein modernes und leistungsfähiges Kommunika-tionsnetzwerk zur Verfügung. Die verstärkte Nutzbarmachung des Behördennetzwerkes für neueKommunikationsmöglichkeiten soll zusätzlich innovative Wege im Bürgerservice der Kommunalverwaltungeneröffnen. Über dies sollen die zentralen Dienste im Rahmen des Behördennetzwerkes ausgebaut und die Effi-zienz des Behördennetzwerkes gesteigert werden.

11.8. INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEITEine moderne Aufgabenbesorgung ist ohne interkommunale Zusammenarbeit heute nicht mehr vorstellbar.Der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit entspricht überdies den modernen Entwicklungen hin zuvernetzten und kooperierenden Strukturen. Einen Schwerpunkt des Regierungsprogramms für die Kärntner Gemeinden bildet daher der Ausbau und dieFörderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Ohne Einschränkung ihrer kommunalen Eigenverantwort-lichkeit oder Autonomie sollen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, Potentiale zu bündeln. Das Ziel der Kärntner Landesregierung ist es, im engen Zusammenwirken der autonomen Gemeinden für dieBürgerinnen und Bürgern durch verstärkte interkommunale Zusammenarbeit umfassende öffentliche Services,insbesondere auch in den ländlichen Bereichen Kärntens sicher zu stellen.

11.9. BAUKULTUR IN DEN KÄRNTNER GEMEINDENDen Gebietskörperschaften im Allgemeinen und den Kärntner Gemeinden im Besonderen kommt im Rahmenihrer Bautätigkeiten eine besondere baukulturelle Verantwortung und Vorbildfunktion zu. Im Interesse derStärkung der kommunalen Baukultur soll die erfolgreiche Kooperation mit der Kammer der Architekten undIngenieurkonsulenten für Kärnten fortgesetzt werden. Die „Kunst am Bau“ bildet dabei einen integralen Be-standteil der Bauherrenverantwortung.

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12. GESUNDHEIT12.1. PRÄAMBELDas Kärntner Gesundheitssystem gehört zu den höchst entwickelten in Europa und verdient daher auch auspolitischer Sicht höchstes Augenmerk. In der Einschätzung der Menschen ist der Erhalt der eigenen Gesundheitneben Sicherheit und Arbeitsplatz das mit Abstand wichtigste Thema. Gerade im Bereich Gesundheit wird esdie größten Herausforderungen in der nahen Zukunft geben, da großer technischer Fortschritt und aufwendigeBehandlungsmethoden natürlich auch steigende finanzielle Belastungen für die Allgemeinheit in sich bergen.

Nichtsdestotrotz gibt es seitens dieser Regierung ein klares Bekenntnis zur optimalen medizinischen Versorgung(ohne Zwei-Klassen-Medizin) der Kärntner Bevölkerung und zum Erhalt der Krankenhausstandorte sowie zurAbsicherung der Arbeitsplätze. Dies aber natürlich auch vor dem Hintergrund, dass sämtliche Einsparungspo-tential, die sich aus modernen Gesundheitskonzepten ergeben, genutzt werden müssen.

Um diese an sich nicht leicht zu vereinbarenden Ziele zu erreichen, sollen in Zukunft folgende Schwerpunktegesetzt werden:

12.2. GESUNDHEITSVORSORGE UND PRÄVENTIONNachdem die Gesundheitsvorsorge und Prävention wohl die effektivste und mit Abstand kostengünstigsteMaßnahme darstellt, die Gesundheit der Kärntnerinnen und Kärntner zu gewährleisten, wird ihr in diesem Re-gierungsübereinkommen große Wichtigkeit zugeschrieben. In diesem Zusammenhang kommt der Förderungpräventivmedizinischer Maßnahmen große Bedeutung zu. Als maßgebliche Säulen und stellvertretend für einganzes Maßnahmenpaket seien hier genannt: · Bewegungs- und Sportförderung von Kindern bereits ab dem Vorschulalter; · Steigerung des Ernährungsbewusstseins aller Bevölkerungsschichten durch Aufklärung, Beratung und Image-kampagnen, beginnend von Kindergärten und Schulen über die Gesundheitseinrichtungen bis hin zu Alten-pflegeinrichtungen;

· Stärkung der Vorsorgemedizin: Wenn Krankheiten im frühen Stadien erkannt werden, besteht eine höhereWahrscheinlichkeit, diese ausheilen zu können und Therapiemöglichkeiten in einem frühen Krankheitsstadiumsind zudem in finanzieller Hinsicht günstiger. Deswegen sollen in allen Bereichen, in denen es möglich undsinnvoll ist, Vorsorgeuntersuchungen der Kärntner Bevölkerung weiter forciert werden. Hier sollte über einSystem nachgedacht werden, welches Menschen, die sich solchen Untersuchungen unterziehen, Vorteile ein-räumt.

12.3. VERSORGUNGSQUALITÄTGrundsätzlich hat Kärnten – wie schon erwähnt – einen der höchsten Gesundheitsstandards. Diesen gilt esnicht nur zu erhalten, sondern noch auszubauen. Eine große Herausforderung wird es sein, in diesem Bereicheine Leistungsangebotsplanung durchzuführen. Sie soll medizinische Schwerpunkte setzen, damit einerseitsein Anreiz geschaffen wird, hochqualifiziertes Fachpersonal nach Kärnten zu holen, dieses andererseits aberauch am Standort selbst auszubilden. Die Regierung hat vor, große Anstrengungen zu unternehmen, um dieAusbildung der im Gesundheitsbereich beschäftigen Menschen voranzutreiben und unter modernen Gesichts-punkten zu gestalten. Außerdem können durch eine gute Leistungsangebotsplanung viele finanzielle Synergieeffekte genutzt undsomit großes Einsparungspotential erreicht werden. Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Transparenz sind wesent-liche Voraussetzung für eine optimale Versorgung der Patienten.

Die Regierung bekennt sich dazu, zukünftig die modernste Ausrüstung im Bereich sämtlicher medizinischerEinrichtungen zu gewährleisten. Damit hat jede Kärntnerin und jeder Kärntner die Sicherheit, dass im Krank-heitsfall die besten medizinischen Versorgungsleistungen zur Verfügung stehen. Mit dem Neubau des LKH Kla-genfurt wird zudem eines der modernsten Krankenhäuser Europas errichtet, welches allen Kärntnerinnen und

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Kärntnern zur Verfügung stehen und eine Top-Versorgung garantieren wird. Zentraler Punkt dieser Regierungserklärung stellt zudem das klare Bekenntnis dar, dass alle Kärntnerinnen undKärntner den gleichen Zugang zu allen medizinischen Versorgungsleistungen haben müssen. Eine Zwei-Klas-sen-Medizin wird strikt abgelehnt. Gesundheit als das kostbarste Gut des Menschen muss solidarisch gesehenwerden und darf nicht von den finanziellen Ressourcen abhängig sein. Qualitätsunterschiede in der Behandlungsind daher grundsätzlich abzulehnen.

12.4. FLÄCHENDECKENDE VERSORGUNGAufgrund der Größe und der durchaus unterschiedlichen Besiedelungsstrukturen unseres Bundeslandes sehenwir es als Verpflichtung an, eine flächendeckende Gesundheitsversorgung Kärntens in den Mittelpunkt unseresHandelns zu stellen. Daher wird es wichtig sein, sämtliche Krankenhausstandorte zu erhalten, wobei eine da-rüber hinaus gehende Spezialisierung der einzelnen Einrichtungen durchaus erwünschenswert erscheint. Mitdieser Maßnahme ermöglicht man einerseits, dass Angehörigen soziale Kontakte zu Patienten leichter aufrechterhalten können, andererseits stellen die Krankenhausstandorte einen wichtigen regionalen Wirtschaftsfaktordar.

Ein absolut wünschenswertes Projekt wäre es, dass entlegene Regionen Kärntens auch erleichterten Zugangzu Fachärzten bekommen. Hier wäre es wichtig, zumindest in gewissen Zeitabständen (einmal im Monat)Sprechstunden, ins besonderen von Gynäkologen und Augenfachärzten abzuhalten. Einrichtungen wie kom-binierte Arztpraxen sollten besonders gefördert werden, wobei überhaupt auf eine dichte Allgemein- undFacharztpraxenstruktur geachtet werden muss, da durch verkürzte Aufenthaltsdauern in Krankhäuser eine ex-tramurale Versorgung notwendig ist. Sämtliche Engpässe im Bereich von Fachärzten sind zu vermeiden.

12.5. PRIVATE BETREIBER SOWIE GESUNDHEITS- UND RETTUNGSDIENSTEGrundsätzlich gibt es auch ein klares Bekenntnis zu den bestehenden privaten Krankenhausbetreibern Kärntens,die in ihrem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Darüber hinaus muss außerdem nachgedacht werden, wirman in Zukunft die Existenz von Gesundheitsdiensten absichern kann. Vom Krankentransport bis hin zum Ret-tungshubschrauber leisten diese Einrichtungen einen unschätzbar wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. In-wiefern diese Leistungen ausreichend abgegolten werden, ist in einem eigenen Modell nieder zu schreiben.

Nachdem einerseits die Lebenserwartung der Patienten immer höher und andererseits die Verweildauer in denKrankenhäusern aus Finanzgründen verkürzt wird, ist es von großer Bedeutung, auf diese Herausforderungeneinzugehen. Deswegen wird es notwendig sein, mobile Hilfsdienste sowie auch Kurzzeitpflegebetten im Zu-sammenhang mit einem funktionierenden Gesundheitswesen anzubieten.

12.6. SUCHTPRÄVENTIONSämtlichem Konsum von gesundheitsschädlichen Substanzen, insbesondere solcher, die auch ein Suchtverhal-ten auslösen, ist eine klare Absage zu erteilen. In Hinblick auf unsere Jugend besteht hier großer Handlungs-bedarf. Junge Menschen sollen, wo immer es möglich ist, vor den Gefahren von Suchtmitteln gewarnt undgeschützt werden. In diesem Bereich sollte Erziehungsberechtigten sowie Schul- und Lehrpersonal ihre Ver-antwortung bewusst gemacht werden. Drogendelikte jeglicher Art sind keine Kavaliersdelikte und sollten dem-entsprechend mit der gebotenen gesetzlichen Härte bestraft werden.

12.7. WIRTSCHAFTSFAKTOR GESUNDHEITDer Kärntner Gesundheitswesen ist der mit Abstand größte Arbeitgeber Kärntens. Über 7.000 Menschen sindallein über die Krankenhäuser beschäftigt. Tausende andere Jobs in Zulieferbetrieben bis hin zu Produktions-firmen für medizintechnisches Gerät sichern den Wirtschaftsstandort Kärnten. Hochqualifizierte und krisen-sichere Arbeitsplätze im Kärntner Gesundheitswesen ermöglichen es tausenden Familien, auf diesem Weg ihrEinkommen zu lukrieren. Allein der Neubau des LKH Klagenfurt stellt eine der größten Hochbaustellen Europasdar und ist für Kärnten ein Jahrhundertprojekt.

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Das Gesundheitswesen eignet sich vorzüglich, in wirtschaftlichen Krisensituationen antizyklische Investitionenvorzunehmen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

12.8. FINANZENÄhnlich der Bildung rechnen sich Ausgaben in die Gesundheit erst bei nachhaltiger Betrachtungsweise. Dertechnologische Fortschritt, immer teurer werdende Medikamente und ständig neue Behandlungsmethodenbedingen natürlich hohe Kosten für ein modernes Gesundheitssystem. Die Alternative dazu wäre aber eineZwei-Klassen-Medizin sowie unnötiges Leid von Patienten. Nichtsdestotrotz wird es eine zentrale Rolle spielen, ob man sich auch in Zukunft Gesundheitssystem überhauptleisten kann. Die Belastung des Landeshaushaltes ist jetzt schon enorm und auch auf Ebene der Kommunenist zu überlegen, ob ein Halten bzw. Ausbau der Gesundheitsstandards überhaupt noch finanzierbar ist. Darausresultiert die klare politische Vorgabe, durch Investitionen ins Gesundheitssystem auch sämtliche Einsparungs-potentiale zu erkennen und diese zu nutzen. Vorgaben, die der Rechnungshof dem KABEG-Management ge-macht hat, sind ohne Abstriche absolut einzuhalten. Ein Abgehen oder Aufweichen dieser Zielvorgaben istweder gewollt noch geplant. Die jetzige Regierung verpflichtet sich auch verstärkt, begleitende Kontrollenüber die finanziellen Auswirkungen sowie über geplante und durchgeführte Investitionen im Gesundheitsbe-reich durchzuführen.

Ein mögliches Einsparungspotential liegt sicherlich bei den Verrechnungsmethoden mit den Versicherungsan-stalten. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wird es von großer Wichtigkeit sein, mehr Informationen aufder E-Card zu erfassen.

12.9. ZUKUNFT UND INNOVATIONENNachdem der Gesundheitsbereich in allen Facetten eine rasante Entwicklung durchmacht, darf Kärnten in derEntwicklung innovativer Gesundheitsprodukte keineswegs hintanstellen. Moderne Gerätschaften sowie inno-vative Medikamente und Behandlungsmethoden sind zu unterstützen. Auch fachliche Weiterbildung von denÄrzten bis hin zum Pflegepersonal scheint ein unabdingbares Muss für die Zukunft zu sein. Telemedizin undvernetztes Denken im Gesundheitssystem werden große Herausforderungen für die Zukunft darstellen. In die-sem Zusammenhang wäre es wünschenswert, wenn internationale Ärztekongresse in Kärnten abgehalten wer-den könnten, um hier Erfahrungsaustausch auf höchster Ebene stattfinden zu lassen.

13. INFRASTRUKTUR13.1. STRASSENBAU13.1.1. QUALITÄTSSICHERUNG LANDESTRASSENDas Kärntner Landesstraßennetz umfasst ca. 1500 km Landesstraßen L und ca. 1300 km Landesstraßen B miteinem Anlagevermögen von ca. 4,2 Mrd. Euro. Eine Gewährleistung des Qualitätsstandards dieser Anlage er-fordert den entsprechenden Finanzierungseinsatz und Mittel pro Jahr, um Kärnten als Wirtschaftsstandort unddie Erreichbarkeit der ländlichen Regionen wie Mölltal, Gailtal, Görtschitztal, Gurktal und Metnitztal für dieBevölkerung aber auch für die Bereiche Tourismus, Industrie, Holzwirtschaft und Holzbringung abzusichern.Die Kärntner Landesregierung bekennt sich daher zu einem umfassenden Sanierungsprogramm.

Volkswirtschaftlich rechnet sich dieser finanzielle Einsatz immer, sowohl für die Substanzerhaltung, wie auchmit der Auswirkung, dass Arbeitsplätze sofort und direkt in den ländlichen Regionen angeboten werden. Wirt-schaftlich von Bedeutung ist auch, dass Beschränkungen für LKW mit 8, 12, 16 oder 25 Tonnen auf Übergängenbzw. Brückenobjekten beseitigt werden können.

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13.1.2. OFFENSIVE IM RADWEGNETZDie in den letzten Jahren bereits begonnene Radwegoffensive soll fortgesetzt werden und durch das Schließenvon noch offenen Teilstücken forciert werden, um Engstellen durchgängig zu machen. Dabei wird neben derErhöhung des Fahrkomforts und der Verkehrssicherheit auch ein zusätzlicher touristischer Mehrwert geschaf-fen. Das Schwerpunktprogramm im Radwegenetz bringt Vorteile für Tourismus, Sicherheit, Umwelt und Frei-zeit.Das überregionale Radwegenetz in Kärnten umfasst ca. 1320 km. Davon sind bereits über 1000 km zum Teilauf fertig gestellten Radwegen und zum Teil auf Gemeindewegen abseits von stark frequentierten Straßen si-cher nutzbar.

13.1.3. AUSBAU OBERES DRAUTALDie Planungen zum drautalgerechten Ausbau der B 100 Drautal Straße für den Abschnitt Greifenburg bis Bergsind abgeschlossen. Nach Abwicklung der notwendigen behördlichen Verfahren soll dieser Abschnitt rasch rea-lisiert werden. Zugleich starten die Planungen für den Weiterausbau einer bedarfsgerechten, angepasstenDrautalstraße von Berg West bis Dellach West mit entsprechenden Schutzmaßnahmen für die Anrainer.

13.1.4. S37 KLAGENFURTER STRASSEEin rascher, bedarfsorientierter und umweltgerechter Sicherheitsausbau der S 37 Klagenfurter Straße bzw. derB 317 Friesacher Straße unter bestmöglicher Berücksichtigung der Anrainerinteressen, sowie der Gewährleis-tung größtmöglicher Verkehrssicherheit.

Dahingehend sind gemeinsam mit dem Autobahnbetreiber ASFINAG geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, umregionalen Anrainer- und Wirtschaftsverkehr zu stärken jedoch einen reinen Durchgangsverkehr zu verhin-dern.

13.2. VERKEHR UND MOBILITÄTNeue innovative Formen der Mobilität im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz sowie Entlastung der Pendlersowie Stärkung des Öffentlichen Verkehrs stehen im Mittelpunkt der Bestrebungen hinsichtlich Maßnahmenfür Kärntens Zukunft.

13.2.1. BALTISCH-ADRIATISCHE ACHSEDie Baltisch-Adriatische Achse verbindet die Ostsee mit der Adria und führt von Danzig über Warschau – Wien- Graz- Koralmtunnel – Klagenfurt – Villach – Triest - Venedig nach Bologna. Kernstück ist der Koralmtunnelbzw. liegt der Großteil des alpenquerenden Abschnitts in Österreich mit dem Knoten Wien und dem Semme-ringbasistunnel.

Die Baltisch-Adriatische Achse ist eine wichtige internationale Achse, die auch kärntner und österreichischeWirtschaftsräume mit den süd- und osteuropäischen Staaten verbindet. Die Kärntner Landesregierung legtein Bekenntnis zu dieser Achse ab und wird durch die Teilnahme an internationalen Projekten sowie auchdurch Vertreten der Kärntner Interessen gegenüber der EU und der österreichischen Bundesregierung alle Be-mühungen daran setzen, dass diese Achse zu einer anerkannten prioritären Achse im TEN-Netz der EU wird.

13.2.2. REALISIERUNG DER KORALMBAHNDie Koralmbahn ist ein Jahrhundertprojekt mit einer Investitionssumme von ca. 4,8 Mrd. Euro. Über 260 Mio.Euro in Kärnten und 420 Mio. Euro in der Steiermark wurden bislang verbaut. Auch die italienischen RegionenFriaul und Veneto unterstützen das Projekt, das als Herzstück der Baltisch-Adriatischen Achse gilt. Derzeit be-finden sich die finanziellen Dotierungen durch den Bund im Rahmenplan im zeitkritischen Bereich. Die KärntnerLandesregierung setzt sich dafür ein, dass der Bund die erforderlichen Finanzierungstranchen für die einzelnenBauabschnitte zeitgerecht sichert. Die Einhaltung der vertraglich festgelegten Termine für die Fertigstellungist durch den Bund zu gewährleisten.

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13.2.3. HOCHLEISTUNGSSTRECKE IM ZENTRALRAUM KÄRNTEN INKL. KNOTEN VILLACHNach vom BMVIT auferlegtem Planungsstopp im Kärntner Zentralraum laufen derzeit intensive Verhandlungen,die Detail-Planungsarbeiten im Bereich zwischen Klagenfurt und Velden Ost und im Knoten Klagenfurt sowieEinbindung der Tauernbahn in die Südbahn (Knoten Villach) für die Auswahltrasse bis zum Abschluss der UVP-Planung fertig zu stellen, und im Knoten Villach nach Lösungen zu suchen, um nach Fertigstellung der Ko-ralmbahn in Fortführung von baulichen Investitionen die Umsetzung zu beginnen. Es ist wichtig, sämtlicheplanerischen und behördlichen (einschließlich UVP-Verfahren) Aktivitäten für die Schienenstrecke entlang desausgewählten Korridors am Wörther See im Zentralraum Kärnten in den nächsten Jahren im Rahmenplan or-ganisatorisch und finanziell abzusichern, um danach ein baureifes Projekt umsetzen zu können. Die Durch-führung des Trassenauswahlverfahrens ist zu wenig.

Die Kärntner Landesregierung setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der erwarteten Zuwächse des Eisenbahn-verkehrs seitens des Bundes die Aufnahme von Planungsgeldern, einschließlich der Durchführung der UVP fürden Zentralraum, sowie der Planung der Knoten Klagenfurt und Villach im Rahmenplan mit den erforderlichenTranchen sowie weitergehende Vorkehrungen zur Trassenfreihaltung getroffen werden.

13.2.4. CCT COMBI-CARGO-TERMINAL VILLACH-SÜD (STANDORT FÜRNITZ):Die ÖBB plant die Errichtung und den Betrieb eines Großverladeterminals in Fürnitz. Für dieses baureife Projektliegen die diesbezüglichen Bewilligungen rechtskräftig vor und könnte binnen sechs Monaten nach Durch-führung der Bauausschreibung mit dem Bau begonnen werden. Dieser Cargo Terminal in Fürnitz ist für dieÖBB ein wichtiges internationales Projekt und ist auch für den Logistikstandort Österreich bedeutend.

Die Kärntner Landesregierung bekennt sich zur Notwendigkeit dieses Terminals im Sinne der Aufwertung desWirtschaftsstandortes Kärnten und Österreich und setzt sich dafür ein, dass seitens des Bundes im Rahmender Konjunkturbelebung die Finanzierung für die Umsetzung im derzeit geschätzten Ausmaß von ca 80 Mio€ sichergestellt wird, um eine rasche Umsetzung dieses baureifen Projektes und der daraus ableitenden kon-junkturbelebenden Maßnahmen durchzuführen.

13.2.5. ALPLOG CARINTHIA Im Bereich des zentralen Verkehrsknotenpunktes wurde die Entwicklung einer internationalen Logistikdreh-scheibe beschlossen und wird sukzessive weiter entwickelt. ALPLOG Carinthia kann somit als Bindeglied zwi-schen den adriatischen Häfen und den Märkten Österreichs, Deutschlands und Osteuropas vermarktet werden.Zudem bestehen sehr gute Vermarktungsmöglichkeiten für Logistikanlagen im Hinblick auf die Verknüpfungder zentraleuropäischen Märkte mit Südosteuropa. Parallel zur Standortentwicklung ist die verkehrliche Er-schließung von besonderer Bedeutung. Aufgrund der ersten groben Kostenschätzungen betragen die Gesamt-kosten für die Verkehrserschließung rd. € 6,0 Mio. Die Kärntner Landesregierung bekennt sich zurNotwendigkeit dieses Projektes und strebt unter Einbindung und Beteiligung der Stadt Villach die verkehrlicheund infrastrukturelle Erschließung dieses Areals an.

13.2.6. PARK & RIDE ANLAGEN: Für all jene Gemeinden, mit denen bisher Verträge abgeschlossen wurden, werden Anlage errichtet, wobei vonden ÖBB 50%, vom Land Kärnten 30% und von der jeweiligen Gemeinde 20% der Gesamtkosten für das Projektzu tragen sind. Die Erhaltungskosten sind von der jeweiligen Gemeinde zu übernehmen. Die Park&Ride-Anlagenstellen einen wesentlichen Teil des Klimaschutzes dar, da sie einerseits den öffentlichen Verkehr stärken undandererseits zu Fahrgemeinschaften anregen. Es wird unter Einbindung und Beteiligung der Gemeinden undder ÖBB in der nächsten Zeit ein verstärktes Umsetzungsprogramm angestrebt.

13.2.7. VERKEHRSSICHERHEITSPROGRAMMEDas Land Kärnten hat unter Einbindung der für die Verkehrssicherheit relevanten Institutionen im Jahre 2006ein Verkehrssicherheitsprogramm erstellt. Dieses Verkehrssicherheitsprogramm wird Schritt für Schritt umge-

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setzt und soll unter Berücksichtigung nachstehender Schwerpunkte evaluiert und daraus ableitend Verkehrs-sicherheitsmaßnahmen und Projekte erstellt werden. Dabei soll den Bereichen Fußgänger, Radverkehr, Motor-radsicherheit, Geschwindigkeit sowie LKW ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Im Bereich des LKW-bzw. Güterverkehrs ist aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben die Ausbildung im Rahmen einer Berufsquali-fikation – wie bisher im Busbereich – vorgesehen und soll verstärkt werden und müssen daher die dafür er-forderlichen Ressourcen auf Landesebene zur Verfügung gestellt werden.

13.2.8. ALTERNATIVE UND NACHHALTIGE MOBILITÄTIm Rahmen einer alternativen und nachhaltigen Mobilität ist die Planung, Erstellung und Durchführung von Programmen, (Forschungs-)Projekten, Förderungs-maßnahmen für eine nachhaltige und sichere Mobilität inKärnten und die Information der Bevölkerung darüber stattfinden. Der effiziente und sinnvolle Einsatz vonEnergie in privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereichen der Mobilität, sowie der die Erprobung und erneuer Technologien hierfür, insbesondere im Zusammenhang mit heimischer, erneuerbarer Energie, um damiteinen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung und zur gesunden Entwick-lung des Lebensraumes sowie zu einem energieautarken Kärnten beizutragen und den WirtschaftsstandortKärnten stärken.

Unter einer Dachmarke soll die notwendige Infrastruktur und Betriebsmittel für die aufkommende Elektro-mobilität geschaffen werden. Gemeinsam Partnern soll über das ganze Bundesland verteilt ein feinmaschigesNetz an öffentlichen Ladestationen für reine Elektrofahrzeuge aller Art errichtet werden. Im Gegenzug sollenim rechnerischen Gegenwert umweltfreundliche Energiegewinnungsanlagen errichtet werden, die diese so-genannten Zapfsäulen versorgen. Darüber hinaus sollen finanziell geförderte Elektrofahrzeuge der Öffentlich-keit zu vernünftigen Konditionen angeboten werden.

Weiters soll durch die Teilnahme an Projekten und Forschungsprogrammen die Elektrotechnologie, wie auchdie Speichermedien weiterentwickelt werden. Durch die Einzigartigkeit dieser Projekte übernimmt Kärnteneine Vorreiterrolle, und verstärkt seine Position als Vorreiter und Forschungszentrum für alternative Antriebeund Energiegewinnung und sind hier Projektträgerstrukturen zu schaffen, die die Umsetzung dieser Ziele er-möglichen.

13.2.9. STÄRKUNG DES ÖFFENTLICHEN VERKEHRS Durch Netzverdichtung und Ausbau bzw. Erhöhung des Angebotes des Öffentlichen Verkehrs (Bahn, Bus, etc.)wird eine wirtschaftliche günstige Alternative zum motorisierten Individualverkehr geschaffen. Darüber hinaussoll der Umstieg auf den Öffentlichen Verkehr durch Angebote, wie Park & Ride, Park & Bike, Schnellbusver-bindungen erweitert und erleichtert werden. Die Bemühungen des Landes Kärntens zur Erhöhung des ModalSplits sollen in den nächsten Jahren intensiviert werden und ist beabsichtigt insbesondere nachstehende Maß-nahmen zu setzen. Unter anderem sollen laufende bewusstseinsbildende Maßnahmen zugunsten des Öffentlichen Verkehrs sowiefachbereichsübergreifende Kooperationen mit dem Öffentlichen Verkehr forciert werden. Die bestehende stra-tegische Landesentwicklungsplanung („STRALE K!“) ist um einen mittel- bis langfristigen Nahverkehrsplan zuergänzen, welcher zunächst über die konkreten Mobilitätsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft, überdie Möglichkeiten zu deren autofreier Befriedigung sowie insbesondere über den diesbezüglichen Finanzie-rungsbedarf Auskunft gibt. In Fällen vergabe- oder beihilfenrechtlich relevanter Ko¬operationen (d.h. wenn Verkehrsdienste gem. EU-Ver-ordnungen international aus¬geschrieben werden müssen) ist die „funktionale“ Ausschreibung (Bestbieterwird aufgrund des inhaltlich besten Angebots bei von vornherein festgelegtem Entgelt ermittelt) zu verwenden(ggüb. „konstruktiver“ Ausschreibung bei der der Bestbieter bei vordefiniertem Angebot aufgrund geringsterEntgeltforderung ermittelt wird). Die Kärntner Landesregierung bekennt sich zum Grundsatz der funktionalenAusschreibung im Öffentlichen Verkehr, um eine bestmögliche bedarfsorientierte Versorgung der Regionenunter Berücksichtigung eines schonenden Einsatzes finanzieller Mittel umzusetzen.

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13.2.10. PENDLERFÖRDERUNGDie derzeit ausschließliche Ausrichtung der Landes-Arbeitnehmerförderung auf den privaten PKW soll eineErgänzung dahingehend erfahren, dass das Kraftfahrzeug in der ländlichen Region für Pendler in der Nutzungdort unterstützt wird, wo dies unabdinglich erscheint und der Öffentliche Verkehr gefördert wird, wo diesvon der Angebotsseite des Öffentlichen Verkehrs sinnvoll ist. Die diesbezügliche Adaptierung der entspre-chenden Förderinstrumente soll umgesetzt werden.

13.2.11. S-BAHN-VERKEHR IN WESENTLICHEN HAUPTACHSENDie positiven Erfahrungen mit dem Kärnten Takt (starke Steigerung der Fahrgast¬zahlen) sollen noch stärkergenutzt werden. Hiezu soll das Land Kärnten, beginnend mit den zentralsten Achsen (Villach-Klagenfurt,St.Veit-Klagenfurt, Spittal-Villach), un¬tersu¬chen, ob und unter welchen Kosten hier ein S-Bahn-Verkehr mitnoch dichteren Intervallen und längeren Betriebszeiten errichtet werden kann.

13.2.12. INFRASTRUKTUR IM RAHMEN DER BREITBANDINITIATIVE KÄRNTENDie im Jahr 2005 gestartete Breitbandinitiative des Landes Kärnten ist ein voller Erfolg und können gegenwärtig98% der Kärntner Haushalte und 99% der Unternehmen mit zumindest 1Mb/s versorgt werden. Mit10Mb/s sind derezit 35 % der Haushalte und 55% der Unternehmen versorgbar.

Hier hat Kärnten gegenüber den anderen Bundesländern einen Wettbewerbsvorteil. Auch wenn das mobileBreitband derzeit von allen Mobilfunkanbietern forciert wird, so stellt dennoch die erdgebundene Leitungauch in Zukunft die höchste Qualität, Datensicherheit und Versorgungssicherheit dar. Aus diesem Grund wirdder weitere Ausbau der Versorgung mit erdgebundener Datenübertrag als wichtiger Bestandteil der infrastruk-turellen Daseinsvorsorge vorangetrieben, die Breitbandinitiative weitergeführt und sind, um auch die Nutzungvon Gemeinden, Unternehmen und privaten Haushalten voranzutreiben, verstärkt Projekte zur Contentauf-bereitung anzubieten und umzusetzen.

14. JAGD UND FISCHEREI14.1. JAGD14.1.1. JAGDMÖGLICHKEITENZiel ist der Erhalt von ausreichenden Jagdmöglichkeiten für die einheimischen Jägerinnen und Jäger.

14.1.2. STÄRKUNG DER AUTONOMIEIm Bereich der Jagd soll vor allem die Autonomie der Kärntner Jägerschaft weiter gestärkt und ausgeweitetwerden. Eventuelle weitere Einschränkungen der Kärntner Jagd auf Einflüsse von außen sollen hintangehaltenwerden.

14.1.3. ARBEITSGRUPPESchaffung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Jagd, der Kammer für Land- undForstwirtschaft und des Forstdienstes, welche sich der Wald- und Wildproblematik, insbesondere der Schäl-schadensproblematik widmet. Ziel ist eine gemeinsame Lösung im Interesse aller Beteiligten.

14.2. FISCHEREI

14.2.1. KOMPETENZZENTRUMZur Einfachung von Organisation, Struktur und Kommunikationsaustausch wird als Ziel für die Fischerei dieUmsetzung eines Kompetenzzentrums für alle Kärntner Fischer angestrebt.

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14.2.2. AUTONOMIEWeiters angestrebt wird die Entlassung der Fischereiverbände in eine zusammengeführte, einheitliche Auto-nomie im Sinne der Autonomien wie sie die Kärntner Jägerschaft und die Feuerwehr besitzen.

15. JUGENDDer Förderung der Jugend kommt eine besondere Bedeutung zu. Ziel ist es, für Kärntens Jugend einen ver-lässlichen Partner darzustellen und dafür zu sorgen, dass jeder junge Mensch unabhängig von seiner sozialenHerkunft die gleichen Chancen hat.

15.1. JUGENDSTARTGELDMit dem Kärntner Jugendstartgeld soll jedem/r Kärntner/in zwischen 16 und 18 Jahren der Einstieg in ein ei-genständiges Leben erleichtert werden. Der Betrag in Höhe von Euro 1.000,-- ist zweckgebunden und soll zumBeispiel für die erste eigene Wohnung, den Führerschein oder Bildungskosten zur Verfügung stehen.

15.2. JUGENDFREUNDLICHE ANGEBOTEUm unsere Jugend finanziell zu entlasten, sollen diese im öffentlichen Bereich leistbare Angebote zur Nutzungvon Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen erhalten. Auch im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel sollenJugendlichen vergünstigte Angebote erhalten.

15.3. VERNETZUNG DER JUGENDAuch im ländlichen Raum sollen Jugendeinrichtungen geschaffen werden, welche in weiterer Folge mit Ju-gendinstitutionen in den Städten vernetzt werden. So wird Jugendlichen die Möglichkeit gegeben sich über-regional auszutauschen, zu kommunizieren und Vorteile zu nutzen.

16. KÄRNTENS NACHBARSCHAFTSPOLITIK16.1. KOOPERATIONEN UND PARTNERSCHAFTENIm Rahmen der konjunkturellen Situation und der Einbettung Kärntens als zentrales Land der Alpen Adria Re-gionen ist die weitere Vorantreibung der guten nachbarschaftlichen Beziehungen – wie sie in den letztenJahren massiv ausgebaut wurden – ein besonderes Anliegen hinsichtlich friedensstiftender, nachbarschaftlicher,wirtschaftlicher und touristischer Aspekte.

Die bereits aufgebauten Kontakte sollen daher weiter geführt werden und insbesondere neben der guten Zu-sammenarbeit mit Friaul Julisch-Venetien auch die wirtschaftsstarke Region Veneto forciert werden. Ebenfallssoll in weiterer Folge Slowenien der Euregio als Partner beitreten können.

Darüber hinaus werden Kontakte zu den Regionen Kroatiens (insbesondere Istrien) als zukünftiges EU-Landgepflogen und sind die bereits bisher gut funktionierenden Auslandskontakte und Partnerschaften, wie z.B.mit Czernowitz, beizubehalten und neue Partnerregionen nach sinnvollen Kriterien zu erschließen.

16.2. ITALIENIm Rahmen der Trilateralen Regierungssitzung zwischen Kärnten, Friaul-Julisch-Venetien und dem Venetowurde vereinbart, dass der interimistische Sitz der Euregio in Kärnten eingerichtet werden soll.

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Das dazu notwendige Kärntner EVTZ-Landesgesetz als Grundlage für den Euregio-Sitz in Kärnten existiert be-reits (LGBl. Nr. 20/2009). Die Details der Realisierung müssen umgehend mit den italienischen Nachbarregionenabgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund gibt es einen Grundkonsens, der in Duino und in Villach bei denletzten Regierungsgesprächen im Dezember 2008 bestätigt wurde. Es wird mit einer „Euregio“, auf Basis derTrilateralen Kooperationsvereinbarung zwischen Italien und Österreich begonnen und die Finanzierungsmög-lichkeiten der EU-Förderprogramme genutzt. Die Haltung gegenüber Slowenien und zwei kroatischen Regionenist kooperationsbereit und es besteht für diese sogar die Möglichkeit, in weiterer Folge dieser Euregio beizu-treten.

16.3. STRATEGISCHE MASSNAHMEN UND PROJEKTE IM GRENZÜBERSCHREITENDEN BEREICH:

16.3.1 LOBBYING FÜR BALTISCH ADRIATISCHE ACHSE MIT DER KORALMBAHN ALS HERZSTÜCK DIESER EUROPA-WEITEN EISENBAHNSTRECKE

16.3.2 GRENZÜBERSCHREITENDER INFRASTRUKTUR- UND TRANSPORTGIPFEL(Best Practise im Transportwesen und internationaler Logistik)

16.3.3. EUREGIO DER WIRTSCHAFTPositionierung von Kärnten, Friaul Julisch Venetien und dem Veneto als „Euregio der Wirtschaft“, mit abge-stimmten grenzüberschreitenden politischen Rahmenbedingungen und Maßnahmen, die die grenzüberschrei-tende Clusterbildung von Betrieben ( z.B. Industrie und Zulieferern) im Umkreis von 400 km fördern und denStandort Kärnten durch entsprechende Maßnahmen, auch oder vor allem, für italienische Investoren attraktivmacht, aber, wenn die Voraussetzungen stimmen, auch Wirtschaftstreibenden aus Kärnten, in den Nachbar-regionen , Wettbewerbsvorteile ,über sinnvolle Kooperationen, z.B. mit einem Halbfertigprodukthersteller, dersie beliefert, verschafft.

16.3.4. EUREGIO ALS INTEGRIERTER GRENZÜBERSCHREITENDER ARBEITSMARKTDamit verbunden wären auch neue interregionale „Berufsbilder“ und Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendlicheund in der Folge neue innovative Arbeitsplätze, die für die ganze Euregio Gültigkeit haben und gegenseitiganerkannt werden. So könnte auch in mehreren Schritten ein grenzüberschreitendes Arbeitsplatzangebot ent-stehen, dass für neue Generationen Maßstäbe setzt.In diesem Zusammenhang könnte auch eine online-Datenbank für genau diesen Zweck entwickelt werden, indie z.B. über die Website der drei Partnerregionen Kärnten, Friaul Julisch Venetien und dem Veneto zugegriffenwerden kann und einerseits den Wirtschaftstreibenden die Möglichkeit gibt, Arbeitsangebote für die Grenz-regionen zu veröffentlichen und andererseits den Arbeitssuchenden ermöglicht, diese Angebote anzusehenoder ihr eigenes Arbeitsgesuch online ins Internet zu stellen.

17. KUNST UND KULTURKärnten präsentiert sich als Land, dessen kulturelle Ausprägung sich äußerst vielfältig darstellt. Ziel der Kul-turpolitik ist es, die Rahmenbedingen so zu schaffen, dass das kulturelle Schaffen ohne Einschränkung möglichist und sich auch weiterhin frei entfalten kann.

Wie auch in den Kulturprogrammen der letzten beiden Legislaturperioden steht das Nebeneinander von Volks-kultur und Hochkultur an oberster Stelle. Tradition, Heimatbewusstsein findet seinen Platz ebenso in der För-derung der Kultur wie das zeitgenössische Schaffen und die Hochkultur.

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17.1. STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE:· Nachwuchs- und Begabtenförderung in allen Sparten der Kunst· Abbau der Hemmschwelle gegenüber der Kunst durch Vermehrung der Kunstvermittlungsaktivitäten· Ausbau der internationalen Kontakte und des Künstleraustausches· Optimierung der vorhandenen kulturellen Infrastrukturen

17.2. PROJEKTE IM DETAIL

17.2.1. CARINTHISCHE MUSIKAKADEMIEDurch die Errichtung der Carinthischen Musikakademie an den Standorten Knappenberg und Stift Ossiachwurde eine optimale Infrastruktur geschaffen um Weiter- und Fortbildung sowohl auf dem musikalischen Sek-tor als auch in anderen Bereichen zu ermöglichen. Ziel ist es, die Carinthische Musikakademie weit über dieKärntner Grenzen hinaus zu etablieren.

17.2.2. ORCHESTERAKADEMIE STIFT OSSIACHUnter der Federführung und Projektleitung des Nachwuchsbeauftragten der Wiener Philharmoniker, GeraldSchubert, wurde mit dem Vorstand der Wiener Philharmoniker gemeinsam das Konzept der OrchesterakademieOssiach erstellt. Diese startet mit dem Schuljahr 2009/2010 erstmalig in Ossiach. Ziel der Orchesterakademieist es, sich erstmalig direkt und institutionell des Orchesternachwuchses in Österreich anzunehmen und talen-tierten Absolventen der Musikuniversitäten wie auch der Konservatorien den Übergang vom Studium zum Or-chesterberuf zu erleichtern.

17.2.3 SINGOFFENSIVE FÜR DAS CHORLAND KÄRNTENDas bestehende Konzept der Chorakademie Kärnten des Kärntner Bildungswerkes wird durch eine „Singoffen-sive für das Chorland Kärnten“ erweitert. Die Erweiterung des Konzeptes der Kärntner Chorakademie hat sichzum Ziel gesetzt, die Entwicklung der Kärntner Chorlandschaft sowohl im Bereich der Qualität an der Spitzeals auch der Quantität im Nachwuchsbereich in Zukunft Rechnung zu tragen. Damit werden folgende Ziele verfolgt:· Qualität an der Spitze· Quantität im Nachwuchsbereich· Strukturelle Verbindung und nahtloser Übergang von den Kinder- und Jugendchören zu den Erwachsenen-chörenMit dem Ausbau des Konzeptes der Chorakademie Kärnten neu soll eine Übersiedlung in das Stift Ossiach er-folgen, um hier das neue und optimale Raumangebot zu nutzen.

17.2.4. MITTELBÜHNE KÄRNTENDas Thema Mittelbühne Kärnten soll einer Lösung zugeführt werden. Aufbauend auf eine Konzepterstellunginklusive Bedarfserhebung und Standortanalyse soll es zu einer vernünftigen, nachhaltigen Realisierung derMittelbühne Kärnten kommen.

17.2.5. AUSBAU DES MUSIKSCHULWERKESMit Hilfe des Musikschulbaufonds wird es zur Verbesserung der räumlichen Infrastruktur kommen. Eine klareDefinition der Verantwortlichkeiten zwischen den Gemeinden als Schulerhaltern und dem Land Kärnten alsBetreiber der Musikschule muss hergestellt werden. Inhaltlich gesehen ist der Ausbau in quantitativer Ent-wicklung zum Großteil erreicht bis auf wenige Bereiche wie beispielsweise die elementare Musikpädagogik. Inden kommenden Jahren wird bewusst in Qualität investiert werden Dazu gehören Maßnahmen wie die Aus-weitung der Begabtenförderung, zusätzliches Angebot an Nebenfächern und die Realisierung von Projekten,

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die bei der musizierenden Jugend einen lebenslangen Eindruck hinterlassen (bspw. durch die Schaffung eineseigenen landesweiten Musikschulorchesters). Ziel ist auch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit demPflichtschulbereich.

17.2.6. AUSGLIEDERUNG MMKKIm Sinne einer schlanken und effizienten Verwaltung und um dem Auftrag der Verwaltungsreform gerecht zuwerden, wird das Museum Moderner Kunst Kärnten einer Ausgliederung und damit verbundenen Umstruktu-rierung unterzogen. Das Modell der Ausgliederung hat sich bereits im Bereich des Kärntner Landesarchivs unddes Landesmuseums als richtig und wichtig für eine positive Entwicklung erwiesen.

17.2.7. BESPIELUNG DER SEEBÜHNEDie Seebühne wird auch weiterhin einen besonderen Stellenwert in den seitens des Landes Kärnten unter-stützten Aktivitäten für den Kultursommer 2009 darstellen. Ein Konzept welches die Qualität des Spiel- undStandortes hebt wird entwickelt und zur Umsetzung gebracht werden.

17.2.8. LESE- UND LITERATURFÖRDERUNGUm Literatur und die Lust am Lesen verstärkt zu fördern werden Initiativen im Bereich der Leseförderung ge-setzt werden. Auch gilt es, das heimische Bibliothekswesen einer Prüfung und Adaptierung zu unterziehen.

17.2.9. SICHERUNG VON KULTURGUT IN FORM VON NACH- UND VORLÄSSEN BEDEUTENDER KÄRNTNER KÜNSTLER Um die Kunst der Kärntner Künstler auch für die Nachwelt sicher zu stellen, wird es das Bemühen geben, Vor-und Nachlässe bedeutender Kärntner Künstler für das Land sicher zu stellen (Bsp. Bischoffshausen-Nachlass,Winkler-Vorlass).

17.2.10. KULTURELLES ERBEKulturelles Erbe muß auch in Zukunft gesichert werden und vor allem durch Professionalisierung der Präsen-tationen nach außen für den touristischen Markt unterstützt werden (Bsp. Burg Hochosterwitz). Kärnten mußsich auch um die Aufnahme seiner kulturellen Güter in das immaterielle und materielle Erbe weiterhin inten-sivst bemühen.

18. LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT18.1. EINLEITUNGDie Regierungsparteien bekennen sich zu einer Politik, für eine positive Entwicklungen im Ländlichen Raumund die zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und die damit zu einer Hebung der Lebensqualitätim Ländlichen Raum führen. Eine Voraussetzung dafür ist die Stärkung einer bäuerlichen, nachhaltigen undwettbewerbsfähigen Landwirtschaft. Unsere Land- und Forstwirte sind Garanten für sichere und qualitativhochwertige Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe. Sie prägen unsere Kärntner Kultur, Landschaftund Wirtschaft im Ländlichen Raum. Sie sind wesentlicher Teil der Identität Kärntens. Die Koalitionspartnersehen als gemeinsames Ziel den Erhalt einer flächendeckenden wettbewerbsfähigen Landwirtschaft und wer-den verlässliche Rahmenbedingungen zur Absicherung der Familienbetriebe schaffen.

18.2. LANDWIRTSCHAFTLICHE PRODUKTION Die Versorgung der Menschen mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und die Produktion nachwachsenderRohstoffe als Energieträger der Zukunft stehen auch weiterhin im Zentrum unserer Agrarpolitik. Die Koaliti-

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onspartner verpflichten sich bei ihren Entscheidungen auf die Planbarkeit und Rechtssicherheit für die bäu-erlichen Familienbetriebe zu achten. Insbesondere ist auf eine Weiterentwicklung der Biolandwirtschaft inKärnten Bedacht zu nehmen und wird der Einsatz der grünen Gentechnik grundsätzlich abgelehnt. Die Koali-tionspartner kommen überein, den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen für die Energieerzeugung bzw.industrielle Nutzung zu fördern, stellen aber klar, dass die Versorgung mit Nahrungsmitteln Vorrang hat.

18.3. LANDWIRTSCHAFTLICHE FÖRDERUNGENZur Lösung der vielfältigen Herausforderungen, denen sich regional sehr unterschiedlich die landw. Betriebegegenübersehen, bedarf es vor allem der Eigeninitiative der Menschen vor Ort. Die Politik wird sie dabei durchSchaffung geeigneter Rahmenbedingungen und durch zielgerichtete differenzierte Förderangebote bestmög-lich unterstützen. Ziele der Förderpolitik sind die Wettbewerbsverbesserung der produzierenden Betriebe, dieAbsicherung der Arbeitsstätten der Bauern und die Leistungsabgeltung überall dort, wo spezifische Leistungenim Sinne der Gesellschaft erbracht werden, die aus der Produktion nicht finanziert werden können. Die Koali-tionspartner kommen überein, Fördermöglichkeiten, die sich aus EU-Programmen bzw. Gemeinschaftspolitikenergeben, bestmöglich zu nutzen.

18.4. ALMWIRTSCHAFTDie Koalitionspartner bekennen sich zu einer Unterstützung einer zeitgemäßen Almwirtschaft. Die Almen sindeine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Tourismus im Lande und sollen daher Kooperationen zwi-schen Almwirtschaft und Tourismus angestrebt werden. Zur Lösung der Haftungsproblematik bei der Nutzunglandw. Flächen und Einrichtungen durch die Touristik werden Finanzierungsmodelle erstellt. Die Koalitions-partner bekennen sich zur Erschließung von Almflächen in einer ökologisch verträglichen, landschaftsscho-nenden Weise und streben vertragliche Vereinbarungen mit den Straßenerhaltern zum Zwecke der freienBenützung durch die Bevölkerung an.

18.5. BILDUNG, BERATUNG UND FORSCHUNGDas Angebot der land- und forstwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung sowie Beratungsleistungen ist aus-zubauen und an die neuen wirtschaftlichen, ökologischen und technischen Herausforderungen anzupassen.Die landwirtschaftlichen Fachschulen sind als Bildungsstätten für die land-, forst- und hauswirtschaftlicheGrundausbildung zu führen. Darüber hinaus sind diese Bildungsstätten als Kompetenzzentren für Bildung imländlichen Raum zu öffnen. Dazu sind die Einrichtungen an zeitgemäße Standards anzupassen. Die Zusam-menarbeit mit dem LFI als die Institution für die Erwachsenenbildung im Bereich der Land- und Forstwirtschaftist auszubauen. Um die Landwirte bestmöglich bei ihrer Tätigkeit beraten und unterstützen zu können ist das Bäuerliche Bil-dungshaus Krastowitz als Zentrum der Erwachsenenbildung zu stärken und der Beratungsdienst der Kammerfür Land- und Forstwirtschaft auf die neuen Anforderungen auszurichten.

18.6. LÄNDLICHES WEGENETZUm der Abwanderung aus dem ländl. Raum vorzubeugen ist Chancengleichheit für die Anbindung an und dieNutzung von Infrakstruktureinrichtungen im ganzen Land herzustellen. U.a. ist ein leistungsfähiges ländl.Straßen- und Wegenetz auszubauen und zu erhalten, das dem Stand der Technik entspricht, den Benutzernausreichende Sicherheit gewährleistet und der ländl. Bevölkerung die nötigen Versorgungssicherheit und Mo-bilität garantiert und Voraussetzung für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbe und Tourismus ist. Die Koalitionspartner kommen überein, dass schrittweise die Kostenfür den Um- und Ausbau der Verbindungsstraßen nach dem Kärntner Landesstraßengesetz sowie die Erhaltungder Wege im Modell Kärnten zu 100 % durch die öffentliche Hand finanziert werden. Für private Hofzufahrtenund Güterwege soll eine Optimierung der Finanzierung des Ausbaus und der Erhaltung durch Beiträge desLandes, der Gemeinden und der Interessenten herbeigeführt werden. Hierbei sind gemeinwirtschaftliche Inte-ressen entsprechend zu berücksichtigen.

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18.7. FORSTWIRTSCHAFTMit einem Flächenanteil von 60 % ist der Kärntner Wald für die Umwelt, die Lebensqualität, die heimischeHolzwirtschaft und nicht zuletzt für den Schutz vor Naturgefahren von entscheidender Bedeutung.Insbesondere nimmt der Wald darüber hinaus eine wichtige Stellung im Hinblick auf das bäuerliche Einkommenund die Wertschöpfung im ländlichen Raum ein. In Zeiten weltweit knapper werdender Ressourcen und drohender Gefahren durch den Klimawandel kommtdem nachwachsenden Rohstoff Holz eine immer wichtigere Rolle zu.Damit die Forstwirtschaft auf Basis einer naturnahen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung die von der Ge-sellschaft geforderten vielfältigen Wirkungen zur Verfügung stellen kann, verpflichten sich die Koalitionspart-ner diese entsprechend zu fördern und zu unterstützen.

18.8. AGRARRECHTIm Bereich der Bodenreform wird eine Vollzugsvereinfachung bei einigen legistischen Maßnahmen angestrebt.Für die bevorstehenden Jagdgebietsfeststellungsverfahren sollen einheitliche Entscheidungskriterien nachfachlichen Gesichtspunkten und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Damit alle Interes-sierten, die aktiv die Jagd ausüben sollen, auch Zugang zu dieser Betätigung haben können, sollen auch wei-terhin Gemeindejagdgebiete in ausreichender Zahl bestehen können. § 61 des Kärntner Jagdgesetzes soll imHinblick auf die Anwendung eines Fütterungskonzeptes in Kärnten novelliert werden. Für das Bienenwirt-schaftsgesetz ist im Hinblick auf die Vollziehung des Gesetzes eine Teilnovellierung vorzusehen.

18.9. VETERINÄRWESENDie ständige Weiterentwicklung des Veterinärwesens auf europäischer- und nationaler Ebene, das Auftretenneuer Tierkrankheiten und die erhöhte Sensibilität der Bevölkerung im Bezug auf Tierschutz, Lebensmittelsi-cherheit und Hygiene stellen laufend neue Herausforderungen für die Veterinärverwaltung dar. Um diesenProblemen entsprechend begegnen zu können soll das Konzept eines Kärntner Kompetenzzentrums für Le-bensmittelsicherheit und Veterinärwesen vollständig umgesetzt und weiterentwickelt werden. Grundsätzlichsoll Kärnten als amtlich anerkannte tierseuchenfreie Region erhalten bleiben. Im Interesse der Erhaltung ge-sunder Tierbestände als Basis für hochqualitative Lebensmittel soll die Tätigkeit des Gesundheitsdienstes fürNutztiere in Kärnten weiter ausgebaut werden. Die Tätigkeit der Tierkörperentsorgung ist im Interesse einerSeuchenprävention im bisherigen Umfang beizubehalten und eine entsprechende Verlustabdeckung vorzuse-hen. Die vet.med. Untersuchungsanstalt als Speziallabor für vet.med. Untersuchungen soll im bisherigen Um-fang im Interesse einer raschen Verfügbarkeit der Untersuchungsergebnisse weitergeführt werden.

19. LANDESPLANUNGIm Bereich der Landesplanung soll eine bessere Vernetzung der bestehenden Einrichtungen erreicht werden. OberstePriorität hat eine optimiert Ressourcenplanung. Eine der wichtigsten Aufgaben der Landesplanung wird in der Ver-meidung von Konfliktpotenzialen im Kontext mit divergierenden Nutzungsansprüchen liegen. Die Gesamtplanungwird besonders auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Nachhaltigkeit sowie den Erhalt der hohen Lebens-qualität Bedacht nehmen. Generell werden bürgerfreundliche Servicestellen zu etablieren sein, die dem Prinzip desOne-Stop-Shops folgen.Dieses Prinzip gilt auch für das Regionalmanagement Kärnten, das noch stärker zur Beratungsstelle für regio-nale Projektinitiativen werden soll.

Eine wesentliche Aufgabe im legistischen Bereich wird die Evaluierung und Adaptierung des Raumordnungs-gesetzes und des Gemeindeplanungsgesetzes sein. Ziel ist es, den Gemeinden mehr Kompetenzen zu übertragenund die Örtlichen Entwicklungskonzepte in den Bereichen Siedlungs- und Wirtschaftspolitik flexibler zu ge-stalten.

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20. LEHRLINGEEin bedeutender Schwerpunkt welcher im unmittelbaren Zusammenhang mit der Entwicklung der KärntnerUnternehmen steht, ist die Ausbildung von FacharbeiterInnen. Ziel ist, jedem Lehrstellensuchenden eine Lehr-stelle zur Verfügung zu stellen.

20.1. LEHRE MIT MATURAAus- und Weiterbildung des erfolgreichen Vorzeigemodells Lehre mit Matura.

20.2. NEUE LEHRBERUFSBILDERUm den modernen Anforderungen der Entwicklung, Wirtschaft und des Arbeitsmarktes zu entsprechen, sollenneue Lehrberufsbilder entworfen werden.

20.3. FLEXIBLE LEHR- UND AUSBILDUNGSZEITENUm bestmögliche Einsatzmöglichkeiten der Lehrlinge abzusichern, soll die Flexibilität der Lehr- und Ausbil-dungszeit, also jene Zeiten die der Lehrling im Lehrbetrieb oder in der Berufsschule verbringt flexibler gestaltetwerden können.

20.4. GLEICHSTELLUNG DER LEHRLINGEEin weiteres Ziel ist die schrittweise Annäherung an eine Gleichstellung von Lehrlingen und Schülern in Bezugauf Meisterprüfung, Heim- und Fahrtkosten.

20.5. LEHRWERKSTÄTTENMit dem weiteren Ausbau von betriebliche und überbetriebliche Lehrwerkstätten soll die Qualität der Fachar-beiterausbildung nachhaltig hoch gehalten werden.

21. NATIONALPARKS Die Erhöhung der Bildungskompetenz, die Vertiefung der Schutzfunktion sowie die Konzentration auf die tou-ristischen Agenden sind die Ziele im Nationalpark Hohe Tauern. Das Nationalparkzentrum BIOS soll zum Kärnt-ner Umweltbildungszentrum als Plattform für alle außerschulischen Bildungsangebote und -Einrichtungen imNaturschutzbereich und für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Region werden. Ein weiteres vorran-giges Ziel ist die Erweiterung des Nationalparks Hohe Tauern unter Beibehaltung der hohen Qualitätsstandards.Verstärkt soll die überregionale Zusammenarbeit mit Salzburg und Tirol werden. Das vorrangigste Ziel für dieNockberge ist die Überführung in einen Biosphärenpark.

22. NATURSCHUTZDem Naturschutz sollen mehr Kompetenzen zukommen. Einerseits wird der Naturschutz früher in Projekte ein-zubinden sein, andererseits wird es zu einer Neuordnung der Kompetenzen des Naturschutzbeirates kommen. Imsensiblen Bereich der Europaschutzgebiete wird Kärnten dabei weiterhin auf Qualität statt auf Quantität setzen.Der Grundsatz, diesbezügliche Entscheidungen nur unter Einbindung der Grundeigentümer vorzunehmen bleibtaufrecht.

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23. SICHERHEIT IN KÄRNTEN – EXEKUTIVE200 Kärntner Polizisten, die derzeit in anderen Bundesländern zum Einsatz kommen, sollen zurück nach Kärntenversetzt werden. Zudem sollen 100 zusätzliche Polizisten für Kärnten zur Verfügung gestellt werden.Kärnten als Grenz- und Transitland sehr stark vom internationalen Verkehr und damit verbunden auch die Kri-minalität entlang dieser Hauptverkehrsrouten betroffen. Für die Sicherheit der Kärntner Bevölkerung und denKampf gegen Kriminalität, Asyl- und Drogenmissbrauch benötigt Kärnten zusätzliche Polizisten. Dieses zu-sätzliche Personal ist sowohl für die Verkehrssicherheit als auch für die Sicherheit der Kärntner Bevölkerungnotwendig. Kärnten liegt 50 Beamten unter dem Soll von in etwa 2.000 Polizisten. Dabei könnten rund 200überwiegend junge Kärntner Polizisten, welche derzeit in anderen Bundesländern ihren Dienst versehen, um-gehend nach Kärnten zurück geholt werden.

Es sollen keine Polizisten nach Tirol oder Salzburg im Wintertourismus eingesetzt werden! Kärntner Polizistenmüssen im Rotationsprinzip in Skigebiete andere Bundesländer. Kärnten ist ein starkes Wintertourismuslandund braucht die Sicherheitskräfte, welche derzeit nach Tirol und Salzburg abkommandiert wurden.

Mehr Polizisten für Kärntens LKW- Kontrollplätze! Mehr Polizisten werden auch für Kärntens LKW-Kontrollplätze benötigt. Gerade im Bereich Dreiländereckmüsste es eine höhere Kontrolltätigkeit geben, wofür derzeit zuwenig Personal vorhanden ist. Dabei stehtnicht nur das Thema Verkehrssicherheit, sondern die Bekämpfung der importierten Kriminalität, im Mittelpunkt.In Kärnten wurden mit drei Kontrollplätzen eine hochwertige Infrastruktur geschaffen, welche nun wegenPersonalmangels nicht entsprechend genützt werden.

24. SPORT UND FREIZEITDer Sport hat eine große Bedeutung für die Gesundheit, die Gemeinschaft und die Jugend. Sport ist aber auchein großer Wirtschaftsbereich und sichert zahlreiche Arbeitsplätze. Neben dem Spitzensport ist es besonderswichtig den Breiten- und Schulsport zu fördern bzw. zu unterstützen. Ein Sportprogramm vom Kindesalter bishin zu Senioren soll ausgearbeitet werden.

24.1. SPITZEN- UND BREITENSPORTFür den Breiten- und Gesundheitssport sollen neue Schwerpunkte gesetzt werden. Dabei sind Bereiche wie Seniorensport, Kinder- und Jugendsport im Rahmen von Schule und Schikurse, Radsport, Wandern-Walking-Natur-Gesundheit, Laufsport zu berücksichtigen.Neben dem Breitensport muss auch der Spitzensport gerecht gefördert werden. Die Landesregierung bekenntsich zu den Kärntner Bundesligavereinen im Eishockey und Fussball.Die Arbeit der kärntenweit ehrenamtlichen Funktionäre und Trainer in den einzelnen Vereinen muss weiterhin unterstützt bzw. forciert werden, damit alle Kinder und Jugendlichen die beste Ausbildung im Sport erhalten.

Die Evaluierung der sogenannten Leistungszentren ist unumgänglich, damit Talente wirklich speziell und sehr guttrainiert werden können und Budgetmittel effizient eingesetzt werden. Dazu gehören Sporteinrichtungen, Trainerusw.

Ein ganz besonderes Anliegen muss es sein, Bewegungsprogramme für Kinder und Jugendliche zu erstellen, dennSport wirkt sich auf soziale Verhaltensweisen aus – Aggressionen werden abgebaut und reduziert, Gemeinschaftengefördert usw.

Schulen und Veranstaltungssäle sollen für den Sport bzw. für die Bewegung geöffnet werden. Sport sollte für je-

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dermann leistbar sein (Tennisplätze, Hallenbäder etc.)

24.2. SPORTSTÄTTENBAUUm Sport ausüben zu können sind saubere und modernisierte Anlagen unumgänglich. Im Sportstättenbau mussdarauf geachtet werden, dass die Anlagen nicht überdimensioniert gebaut werden bzw. Anlagen zusammengelegtwerden, um eine Effizienz im Bereich der Nutzung bzw. betriebswirtschaftlichen Überlegungen zu erreichen. Prio-ritäres Ziel ist die Umsetzung des Projektes „Leichtathletikstadion Klagenfurt NEU“.

24.3. SPORTEVENTSSportveranstaltungen wie „Kärnten läuft“, das „Beach-Volleyball-Turnier“ und der Ironman sollen weiter ausgebautwerden, da diese wesentlich zur touristischen Entwicklung in Kärnten beitragen und als Werbeträger für unserBundesland unverzichtbar sind.Bad Kleinkirchheim soll als Weltcup- und Schiweltmeisterschaftsdestiantion entwickelt werden. Zudem soll Kärntenals Fußball-Trainingscampdestination nachhaltig forciert werden.

24.3. PROJEKT 3-LÄNDER-SCHIWMEin wichtiges Ziel ist die Bewerbung für die alpine 3-Länder –SchiWM von Kärnten-Friaul-Julisch Venetien undSlowenien. Vorgesehen sind die 3 Austragungsorte Kransjka Gora als HostCity sowie Bad Kleinkirchheim und Tarvis.Die Kärntner Landesregierung bekennt sich zu diesem Projekt und wird alle Anstrengungen im Rahmen der Vor-bereitung für die Bewerbung unternehmen.

25. SOZIALES„Erst der Mensch, dann die Strukturen“ ist die Leitlinie der Kärntner Sozialpolitik in der kommenden Legisla-turperiode. Es soll sichergestellt sein, dass die eingesetzten Mittel tatsächlich den bedürftigen Menschen zuGute kommen. Doppelgleisigkeiten sollen abgeschafft und Aufgaben, welche nicht oder nur teilweise in So-zialbereich fallen, überprüft werden. Das Prinzip der Vorsorge soll den reparierenden Charakter vieler Sozial-maßnahmen ersetzen, um sozialen Schadenfällen wie chronische Krankheit, Bildungsmangel oder langfristigeArbeitslosigkeit entgegen zu wirken. Eine Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie den Schwächerenhilft und diese, gleichberechtigt am Leben teilhaben lässt. Deshalb müssen Solidarität und die Förderung desMiteinanders absolute gesellschaftspolitische Priorität haben. Verlässliche Daten sind Voraussetzung für einegute Sozialpolitik. In diesem Sinn wird das Sozialreferat einen jährlichen Kärntner Sozialbericht erstatten.

25.1. PFLEGEHEIMEFußend auf den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses zum Thema Altenpflege in Kärnten verpflichtetsich die Regierung die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses umzusetzen.Als Kernziele hierbei definiert sind, der Erhalt und der Ausbau der Pflegestandards in den Kärntner Heimen,sowie die flächendeckende Versorgung mit Pflegeplätzen.Die ambulanten sozialen Dienste (Hauskrankenhilfe, Heimhilfe) sollen erweitert werden.

25.2. BEHINDERTENFÖRDERUNGBei der Vergabe der Betreuungsplätze soll die Transparenz verbessert werden.

25.3. JUGENDWOHLFAHRTEin verstärktes Augenmerk wird auf die Vorsorge gerichtet werden. Die wirksame Unterstützung von Familien

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hat Vorrang vor einer Fremdunterbringung. Die Bemühungen, Pflegeeltern zu finden, müssen intensiviert wer-den. In diesem Zusammenhang ist auch die soziale Absicherung der Pflegeeltern zu verbessern. Auch eine ver-stärkte Qualitätskontrolle der Anbieter in diesem Bereich soll eingeführt werden. Die bisherige Praxis,Jugendliche mittels international tätiger Vereine im Ausland unterzubringen, wird einer Überprüfung unter-zogen.

25.4. KÄRNTNER MINDESTSICHERUNGDiese ist seit 1. Juli 2007 in Kraft und wird evaluiert. Es muss ein Mindestunterhalt für jene Kinder gewährleistenwerden, für die derzeit aufgrund gewisser Lücken im Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes kein beziehungs-weise nur ein ganz geringer Unterhalt bezahlt wird.

25.5. ORGANISATION DER ABTEILUNG 13Es wird überprüft, ob die bestehenden Strukturen mit den Anforderungen einer flexiblen und wirksamen So-zialpolitik vereinbar sind. Die Herausforderung lautet, die Rechtsansprüche der Menschen so effizient undrasch wie möglich zu erfüllen. Doppelgleisigkeiten werden so weit wie möglich abgestellt. Antragsteller solltenihre Rechtsansprüche an einer einzigen Stelle anmelden können.

26. TIERSCHUTZDer Neubau des Landestierschutzhauses in Klagenfurt wird in den nächsten zwei Jahren umgesetzt. Kärntenwird damit über ein Tierschutzkompetenzzentrum verfügen, das Österreichweit neue Maßstäbe setzen. Zurgenerellen Qualitätssteigerung wird eine „Tierheimkommission“ eingesetzt, die gemeinsam mit den Heimbe-treibern Optimierungsvorschläge erarbeitet. Ziel ist es, auch für den Raum Oberkärnten ein Tierheim einzu-richten. In den nächsten Jahren wird das Problem der sogenannten „Streunerkatzen“ durch flächendeckendeKastrationsaktionen gelöst. Die Einführung eines Hundesführscheins soll realisiert werden. Um im Bereich derHundehaltung einen neuen, verantwortungsbewussteren Weg zu gehen wird die Umsetzung eines Sachkun-denachweises für jeden Hundehalter erarbeitet. Weiters soll eine verpflichtende Haftpflichtversicherung fürjeden Hund eingeführt werden.

27. TOURISMUS27.1. ENTWICKLUNGSCHANCEN, REFORMEN, INNOVATIONENDer Tourismus als bedeutender Wirtschaftszweig spielt in Kärnten eine wichtige Rolle. Immerhin erbringenHotellerie und Gastronomie rund 12 % der Bruttowertschöpfung. Damit ist dieser Zweig auch wichtiger Ar-beitgeber und Lehrstellenmotor. Über 12 % aller Beschäftigten (rund 24.500) sind im Tourismus tätig. DieEntwicklung des Kärntner Tourismus ist von starken Auf- und Abwärtstrends gekennzeichnet. Daher wurde schließlich 2003 der „Entwicklungsplan Tourismus Kärnten“ in Auftrag gegeben, um ein Gesamt-konzept von der touristischen Infrastruktur über Fördermaßnahmen bis hin zu Marketingkonzepten undSchwerpunktsetzungen zu erhalten. Im Jahr 2005 wurde als Ergebnis das „Weißbuch TourismusentwicklungKärnten“ von Politik, Entscheidungs- und Leistungsträgern sowie der Interessensvertretung als umfangreicherKatalog für die Entwicklung des Kärntner Tourismus im Rahmen von zwei Tourismus-Konferenzen abgeseg-net.Mit dem Weißbuch erhielt Kärnten einen umfangreichen Katalog mit Zielen, Maßnahmen und Empfehlungen,an deren Verbindlichkeit es bis heute mangelt. Das Weißbuch mit seinem Ziel- und Maßnahmenkatalog hat jedoch heute noch volle Gültigkeit und beinhaltetMaßnahmen zu den Handlungsfeldern Organisation, Leistungsträger, Angebotsgestaltung, Arbeitsmarkt, Ver-kehr, Natur- und Umweltschutz sowie Raumordnung. Auch der Rechnungshof empfiehlt, die Vorgaben in tou-

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rismuspolitischer und strategischer Hinsicht für die betroffenen Stellen und Einrichtungen endlich verbindlichzu machen.Eine Evaluierung der Kärnten Werbung, der Tourismusförderungen und der Tourismusfinanzierungen ist durch-zuführen. Als Vorbild kann das Modell Südtirol dienen.Ebenso ist die Einführung einer Dachmarke Kärnten von dringender Notwendigkeit. Auch hier kann Südtirolbeispielgebend sein. Die Dachmarke Kärnten soll die Bündelung aller Kräfte und der gemeinsame Auftritt fürKärntens Tourismus – Kärntens Dienstleistungen – Kärntens Produkte beinhalten, um die Schlagkraft Kärntensam Markt zu erhöhen.

27.2. MASSNAHMEN FÜR DIE BEWERBUNG DES TOURISMUSLANDES KÄRNTEN· Umsetzung der Empfehlungen im Weißbuch Tourismus Kärnten, Entwicklungsplan 2005 bis 2015· Schaffung der Dachmarke Kärnten · Kärnten Werbung - Konzentration auf das Kerngeschäft · Entpolitisierung des Tourismus· Abgaben-Paket entschärfen – Tourismusabgaben zurücknehmen· Qualitätsoffensive des KWF überarbeiten· Weiterentwicklung des Eventlandes Kärnten, saisonale und regionale Entzerrung · Unterstützung Low Cost - Airlines

Das Marketing und das Management des Kärntner Tourismus muss den neuen Anforderungen gerecht undprofessionalisiert werden und der Schwerpunkt ist auf die Außenwerbung zu legen.

Dazu gehören die Straffung der Organisation und eine übergeordnete strategische Steuerung der Entwicklung. Kooperationen zwischen Betrieben, Gemeinden, Regionen und Kärnten Werbung und Österreich Werbung sindzu evaluieren und konsequent zu fördern und auszubauen.

27.3. BUDGET KÄRNTEN WERBUNGDas Budget der Kärnten Werbung hat sich in den letzten Jahren verdoppelt. Die Landesmittel stehen der Kärn-ten Werbung für die Basisfinanzierung, die Finanzierung von Sondermaßnahmen im Kernbereich, für Event-marketing sowie das Aktionsprogramm kärnten.wasserreich zur Verfügung. Um die Herausforderungen, hervorgerufen durch die internationale Finanzkrise, angehen zu können und et-waige Auswirkungen auf den Tourismus in Kärnten abzufangen, sollen die Mittelaufwendung für die KärntenWerbung im bisherigen Ausmaß beizubehalten.

28. VERWALTUNGSREFORM28.1. MODERNISIERUNG DER LANDESVERWALTUNGDie Errichtung des „Verwaltungszentrums“ sowie des „Technik- und Laborzentrums“ stellten in der Vergan-genheit zentrale Ausgangspunkte und damit Leitprojekte einer Verwaltungsreform beim Amt der KärntnerLandesregierung dar. Gerade die Herbeiführung einer räumlichen Standortkonzentration bildet nunmehr auchdie Voraussetzung und den Anlass, die Effizienz in der Aufbau- und Ablauforganisation des Amtes der Lan-desregierung weiter zu steigern. Zu diesem Zweck sollen durch die Einführung von Kompetenzzentren die Zu-ständigkeiten im Bereich der inneren Organisation des Amtes der Landesregierung sachlich strukturiertzusammengefasst und abgerundet werden.

Für die BürgerInnen bieten Kompetenzzentren einerseits den Vorteil, dass durch die Lebensbereichsorientierungund Konzentration auf die wichtigen Anliegen der BürgerInnen besser Rücksicht genommen werden kann.Andererseits kann dadurch flexibler auf Änderungen der Bedürfnisse der BürgerInnen reagiert werden. Au-ßerdem kann die bessere Strukturierung und schlanke Verwaltung in Form von Kompetenzzentren zu einerwesentlichen Verfahrensbeschleunigung beigetragen werden.

Die größere finanzielle Selbständigkeit der Kompetenzzentren beim Amt soll nach dem erfolgreichen Beispielder Budgetcenter der Kärntner Bezirkshauptmannschaften gestaltet werden, die in ihrer Eigenschaft als Lan-

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desbehörden erster Instanz bereits jetzt als Kompetenzzentren zu verstehen sind.

28.2. AUSGLIEDERUNGENWeitere Ausgliederungen sollen nach dem erfolgreichen Beispiel bereits realisierter Projekte, wie z.B. dem Lan-desarchiv, umgesetzt werden.

28.3. BESOLDUNGS- UND PENSIONSREFORMUnter Einbindung der Empfehlungen des österreichischen Rechnungshofes soll eine Besoldungs- und Pensi-onsreform vorbereitet werden.

28.4. EVALUIERUNG VON BESTEHENDEN GESETZESMATERIEN UND BEIRÄTEN Nachdem viele Gesetzesmaterien nicht mehr den heutigen Standards entsprechen bzw. aufgrund ihrer Ausformu-lierungen keinen Bezug mehr in die Jetztzeit haben, sollten diese geprüft und wenn möglich, abgeschafft werden.Auch im Bereich von Beiräten gibt es Doppelzuständigkeiten und Gremien, die sich in den letzten 5 Jahren nichteinmal konstituiert haben. Diese überflüssigen Einrichtungen sollten im Sinne einer schlanken Verwaltung einge-spart werden.

29. WIRTSCHAFT29.1. STRATEGISCHE RAHMENBEDINGUNGENEine sichere Zukunft in einer demokratischen Gesellschaft mit persönlicher Freiheit und Wohlstand für jedenEinzelnen wird nur durch eine starke Wirtschaft garantiert. Eine starke Wirtschaft schafft Arbeitsplätze, ga-rantiert unseren Wohlstand, sichert die Zukunft, finanziert das soziale Netz und arbeitet für eine lebenswerteUmwelt.Besonders in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise kommt der Wirtschaftspolitik des öffentlichen Sektors eine zentrale Bedeutung beim Abschwächen konjunktureller Probleme und für die Verbesserung des Wirtschaftsklimaszu.Alle Maßnahmen sollen sorgfältig vorbereitet, aber dennoch rasch und zielgerichtet umgesetzt werden.Wesentliche Voraussetzungen für eine wirtschaftlich aussichtsreiche Entwicklung des Landes Kärnten sindhierbei:· ein wirtschaftsfreundliches Klima in Politik und Öffentlichkeit· unternehmerische Freiräume und weniger Reglementierungen· eine für den internationalen Wettbewerb geeignete Infrastruktur· eine ausgewogene Struktur von Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetrieben· eine unternehmensfreundliche und einfache Abwicklung der Wirtschaftsförderung· ein innovations- und investitionsförderndes Umfeld· gute Rahmenbedingungen für Internationalisierung und Exportwirtschaft· qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf sicheren Arbeitsplätzen.

Die Kärntner Landesregierung sieht den Schlüssel für die positive wirtschaftliche Entwicklung unseres Landesneben der erfolgreichen, Beschäftigung sichernden Tätigkeit der industriellen Leitbetriebe in dem immensenendogenen Potential der vielen Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe.

29.2. MASSNAHMENPAKETEDie oben genannten Ziele werden von der Kärntner Landesregierung durch geeignete Maßnahmen unter Be-rücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Effekte sowie der budgetären Auswirkungen zielgerichtet verfolgt.Dabei werden insbesondere die folgenden Maßnahmen aus heutiger Sicht in den Vordergrund gestellt:

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29.2.1. UNTERNEHMERISCHE FREIRÄUME UND WENIGER REGLEMENTIERUNGEN· Verbesserung der Effizienz von Gesetzgebung, Verwaltung und ausgegliederter Rechtsträger des Landes zuErreichung schlanker, effizienter, unternehmer- und bürgernaher Abläufe. Konzentration auf die Kernaufga-ben, Transparenz der Kosten, Durchforstung des Leistungs- und Aufgabenkatalogs der öffentlichen Handdurch eine Arbeitsgruppe.

· Rasche, effiziente und unbürokratische Genehmigungsverfahren: Reduktion von unnötigen Auflagen sowie Verfahrensführung durch spezielle Projektkoordinatoren.

29.2.2. WETTBEWERBSFÄHIGE INFRASTRUKTURDie Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Kärnten hängt entscheidend von Qualität und Verfügbarkeit mo-dernster Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsinfrastruktur ab. Wesentliche Bestandteile dafür sind zu Bei-spiel:· Beschleunigung des Planungsprozesses für die neue Südbahn im Kärntner Zentralraum und endgültige Ab-sicherung der Baltisch-Adriatischen-Achse mit dem Koralmtunnel.

· Sicherung der Aufgaben des Flughafens Klagenfurt, Sicherung ausreichender Linienflug-Verbindungen nachWien, Frankfurt sowie weiteren mitteleuropäischen Metropolen, Bahnanbindung des Flughafens.

· E-Government sowie Forcieren der Nutzung der modernen Informationstechnologien auf Basis des Breit-band-Vollausbaus kärntenweit.

29.2.3. AUSGEWOGENE STRUKTUR VON KLEINST-, KLEIN-, MITTEL- UND GROSSBETRIEBEN· Versuch des Landes, bei öffentlichen Ausschreibungen diese so zu gestalten, dass nach einzelnen Gewerkenausgeschrieben wird kann um damit die heimische Wirtschaft entsprechend zu stärken. (z.B. Modell Nieder-österreich).

· Öffentliche Ausschreibungen nach dem Bestbieterprinzip mit klaren Zuschlagskriterien, in Losgrößen und mittechnischen Vorgaben, bei denen auch Kärntner KMU anbieten können.

· Schwerpunktsetzung bei Förderungen für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe.

29.2.4. UNTERNEHMENSFREUNDLICHE UND EINFACHE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG· Durchforstung und Optimierung aller bestehenden Kärntner Förderprogramme nach dem Kriterium KMU-Tauglichkeit und Einfachheit der Abwicklung (Entbürokratisierung).

· Einrichtung eines Kärntner Mittelstandsfonds (Beteiligungsfonds für Risikokapital) mit klar definierten Kondi-tionen

· Einrichtung eines Kreditsicherungsmodells für Kärntner KMU – Kärntner KMU-Haftungsfonds

29.2.5. WIRTSCHAFTS- UND INVESTITIONSFÖRDERNDES UMFELDEine der wirksamsten wirtschafts- und investitionsfördernden Maßnahmen ist die Rücknahme bzw. Reduktionvon bürokratischen Hindernissen und hohen Steuern und Abgaben:

· Überarbeitung der in den Landesbereich fallenden Gebühren und Abgaben, wie zum Beispiel die Fremden-verkehrsabgabe.

· Ausarbeitung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Belebung der Investitionen. · Wachstumsförderung für Kleinstbetriebe um Investitions- und Beschäftigungsanreize zu schaffen. GeeigneteMaßnahmen dafür sind zum Beispiel Arbeitsplatzprämien, Beratungsschecks und Unterstützung für eineweitere Professionalisierung.

· Konzentrierte Bewusstseinsbildung für die Selbständigkeit an allen Kärntner AHS und BHS.

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29.2.6. INTERNATIONALISIERUNG UND EXPORTWIRTSCHAFT· Ausbau Kärntens als Drehscheibe für die Intensivierung der Wirtschaftsverflechtungen nach Ost-, Süd- undSüdosteuropa unter Nutzung der Kontakte und Netzwerke der HYPO ALPE ADRIA BANK.

· Nachhaltige Weiterführung der Europa-Kompetenz und Marktoffensive für Kärntner Unternehmen, die inExportmärkte expandieren wollen bzw. ihre Marktposition stärken wollen. Koordination durch die WKK-Au-ßenwirtschaft. Schwerpunkte: Forcierung der Internationalisierungsberatung, Länderspezifische Outgoing-Projekte in die europäischen Zielmärkte, Vernetzung von Wirtschaft und Bildungseinrichtungen, etc.

29.2.7. QUALIFIZIERTE UND MOTIVIERTE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER· Erhalt und Ausbau des Kärntner Bildungssystems mit den Schwerpunkten Technik und Internationalisierung(grenzüberschreitende Ausbildung).

· Professionelle Maßnahmen der Berufsorientierung unter Einbeziehung von Experten aus Wirtschaft und Be-rufsschulsektor.

· Weitere Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmer.· Einführung und Fortführung von Logistikausbildungslehrgängen mit internationaler Zertifizierung (ELA – Eu-ropean Logistic Association).

29.2.8. WIRTSCHAFTSFREUNDLICHES KLIMA IN POLITIK UND ÖFFENTLICHKEIT· Evaluierung der Arbeit des Wirtschaftspolitischen Beirates und der Kärnten AG · Detaillierte Ausarbeitung einer klaren wirtschaftspolitischen Positionierung Kärntens.

29.4. KÄRNTNER LANDESHOLDING

29.4.1. EINLEITUNGDie Tätigkeiten der Kärntner Landesholding sind auch unter Bedachtnahme auf die Interessen des Landes Kärn-ten sowie unter Bedachtnahme volkswirtschaftlicher Gesichtspunkte und öffentliche Interessen nach kauf-männischen Grundsätzen zu führen.

29.4.2. ZIEL UND ZWECK DER ÜBERFÜHRUNG VON LANDESGESELLSCHAFTEN / ZIELSTRUKTURIm Sinne der in der Vergangenheit getroffenen Feststellungen des Kärntner Landesrechnungshofes soll künftigauch eine ausreichende Transparenz im Zusammenhang mit der aufgezeigten Zersplittung von Zuständigkeiten,sowie eine strukturpolitisch orientierte Schwerpunktsetzung erreicht werden. Es ist erklärtes Ziel, dass dieKärntner Landesholding künftig die strategische Konzernsteuerung aller wesentlichen Landesgesellschaftenübernimmt. Zu diesem Zweck hat die Kärntner Landesholding die Form eine Dachgesellschaft übernommen, mit dem Ziel,die Synergien zwischen den Landesgesellschaften zu nutzen. In einem ersten Schritt wurden bereites die Lan-desanteile folgender Unternehmen an die Kärntner Landesholding übertragen:

· Kärnten Werbung Marketing- & Innovationsmanagement GmbH· Entwicklungsagentur Kärnten GmbH· Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft m.b.H. · Klagenfurter Messe Betriebsgesellschaft m.b.H. · Kärnten Tourismus Holding GmbH· Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF)

Beim Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds erfolgte eine organisatorische und administrative Eingliederung,

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wobei das Förderwesen unabhängig und weisungsfrei bei den Organen des KWF verblieben ist. In einem weiteren Schritt sollen nunmehr die Landesanteile folgender Unternehmungen an die Kärntner Lan-desholding übertragen werden:

· Villacher Alpenstraßen-Fremdenverkehrsgesellschaft m.b.H.· Großglockner Hochalpenstraße AG· Unternehmenszentrum Klagenfurt Gründer- und Innovationspark BesitzgmbH· Kompetenzzentrum Holz GmbH· Kostwein Schweißtechnik GmbH· Petzen Bergbahnen GmbH

Im Zusammenhang mit den eingegliederten bzw. noch einzugliedernden (ehemaligen) Landesgesellschaften sollen Synergieeffekte, insbesondere die Bereinigung von Tätigkeitsüberschneidungen und Doppelzuständigkeiten, herge-stellt und ein zentrales Controlling sowie eine zentrale Strategieführung ermöglicht werden. Das operative Geschäfthat bei den Konzerngesellschaften zu verbleiben. Im Endausbau ist auch eine zentralisierte Konzernfinanzierung si-cherzustellen. Durch eine zentralisierte Beteiligungsverwaltung unter dem Dach der Kärntner Landesholding ist sicherzu-stellen:· Eine einheitliche Unternehmenskommunikation,· ein koordiniertes Personalmanagement (inkl. Gehälterpyramide),· ein einheitliches Beschaffungs- und Logistikmanagement,· einheitliche Standards für die Bereiche Budget, Rechnungswesen und Controlling (inkl. Finanz- und Ergeb-nisplanung) sowie

· im Endausbau die Etablierung eines Cashmanagements samt Finanzierungsfunktion im Konzern.

Als weitere Vorteile im Konzern sind umzusetzen:· Die Reduzierung des Kontroll- und Kostenaufwandes,· die Effizienzsteigerung des internen Informationssystems,· die Erhöhung der Unternehmensflexibilität im Hinblick auf zukünftig notwendige Strukturanpassungen· kürzere Entscheidungswege durch Beibehaltung sinnvoller Dezentralisierung,· Kostenminimierung durch Optimierung des Mitteleinsatzes im Sinne der strategischen Vorgaben,· die einheitliche Führung der eingegliederten Landesgesellschaften zwecks Sicherstellung des maximalen Ziel-erreichungsgrades gemäß erfolgter Vorgaben der Kärntner Landesholding.

29.4.3. KÄRNTEN HAUS DER WIRTSCHAFTAls neuer Standort der Kärntner Landesholding und ihrer örtlich ungebundenen Konzerngesellschaften ist abEnde 2012 der „Amalienhof“ in Klagenfurt vorgesehen. Sofern wirtschaftlich sinnvoll, wird die Kärntner Lan-desholding diese Immobilie ins Eigentum übernehmen. Durch einen zentralen Standort soll einerseits die Hol-dingfunktion unterstützt und andererseits der Zugang des Bürgers zum Förderwesen erleichtert werden.

29.4.4. TRANSPARENTE UND GESICHERTE FINANZIELLE AUSSTATTUNG DES KONZERNS DER KÄRNTNER LANDES-HOLDING

Die Finanzierung der Gesellschaften soll vor dem Hintergrund der Budgetplanung rechtzeitig erfolgen.

Für zusätzliche und/oder erweitere Aufgabenstellungen oder Projekte etc. der Kärntner Landesholding und/oderihrer Konzerngesellschaften, die in den Budgets nicht vorgesehen sind, sind betreffend Finanzierungen oderHaftungen mit dem Land Kärnten gesondert Verhandlungen aufzunehmen.

Die Kärntner Landesholding und/oder ihre Konzerngesellschaften sind nicht verpflichtet, zusätzliche, erweiterteAufgabenstellungen zu übernehmen, wenn nicht vorab rechtsverbindlich und bilanzwirksam über die Finan-

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zierung/Haftung Einvernehmen mit dem Land Kärnten hergestellt wurde.

29.4.5. SONDERVERMÖGEN „ZUKUNFT KÄRNTEN“

29.4.5.1. MITTELAUFBRINGUNG

Die Mittel des Sondervermögens „Zukunft Kärnten“ werden aufgebracht aus· tatsächlich vereinnahmten Erträgen aus veranlagten Mittel des Sondervermögens;· dem Erlös aus der Veräußerung von Beteiligungsrechten der Kärntner Landesholding.Zur Sicherung des Sondervermögens „Zukunft Kärnten“ der Kärntner Landesholding ist ein Betrag von zumin-dest € 500 Mio. (Kernvermögen) langfristig zu veranlagen und unbelastet zu halten. Eine Verpfändung desKernvermögens ist unzulässig. Die Finanzierung und Unterstützung von Vorhaben und Maßnahmen darf aus-schließlich aus tatsächlich vereinnahmten Erträgen der Veranlagung des Kernvermögens, nicht jedoch aus demKernvermögen selbst, erfolgen. Die Veranlagung des Kernvermögens hat nach dem allgemeinen Vorsichtsprinzipzu erfolgen. Als Kontroll- und Qualitätssicherungsinstanz werden vom Aufsichtsrat der Kärntner Landesholdingdrei Personen für den Anlagebeirat.

29.4.5.2. MITTELVERWENDUNGMit den tatsächlich zugeflossenen Erträgnissen aus dem zweckgebundenen Sondervermögen der KärntnerLandesholding mit der Bezeichnung „Zukunft Kärnten“ in Höhe von € 500 Mio. soll auch in dieser Legislatur-periode die Finanzierung und Unterstützung von im Interesse des Landes Kärnten gelegenen Vorhaben undMaßnahmen erfolgen. Die Mittel des Sondervermögens sind insbesondere zur Förderung innovativer und zu-kunftsweisender Projekte in Form von Pilotprojekten in den Bereichen Wirtschaft und Tourismus, Forschungund Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnik, Bildung und Wissenschaft, Infrastruktur, Re-gionalentwicklung, Sport, Kunst und Kultur, Familie, Soziales sowie Umweltschutz zu verwenden.

Finanziert bzw. unterstützt werden ausschließlich Vorhaben und Maßnahmen, die der oben skizzierten Ziel-setzung entsprechen, an deren Durchführung das Land Kärnten ein wesentliches Interesse hat und die nichteiner laufenden Abgangsdeckung dienen. Eine laufende wiederkehrende Finanzierung aus dem Sondervermö-gen „Zukunft Kärnten“ ist nicht vorgesehen.Die Richtlinien des „Zukunftsfonds“ sollen gemeinsam von Vorstand und Beirat auf das Erfordernis allfälligerAnpassungen hinsichtlich ihrer Zielsetzungen überprüft werden. Die Beiratsbesetzung ist künftig von der Kärnt-ner Landesregierung als Kollegialorgan vorzunehmen.

30. WOHNBAUAufgrund der prognostizierten wirtschaftlichen Gesamtwachstumsschwäche ist die Schaffung geförderter und leistbarer Neubauwohnungen voranzutreiben. Zur Reduktion des Energieverbrauchs und damit auch zurErreichung der Klimaziele wird ein besonderes Augenmerk auf die Förderung thermischer Sanierungen vonGebäuden gelegt. Schwerpunkte sind die Ökologisierung der Neubauförderung, der Ausbau der Sanierungs-förderung, die Stärkung der Subjektförderung und die Sicherung des günstigen Mietenniveaus. In allen Wohn-formen (Miete, Eigentum, Eigenheim) und bei allen Wohnbauträgern (Sozialer und Privater Wohnbau) sollmithilfe der Wohnbauförderung ein ausreichendes Angebot an leistbaren und modernen Miet-, Eigentums-wohnungen und Eigenheimen für die Kärntner Bevölkerung geschaffen werden.

30.1. SOZIALER WOHNBAUEines der Hauptziele der Wohnbaupolitik ist die weitere Stärkung der Leistungsfähigkeit des gemeinnützigen

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Wohnungswesens in Kärnten. Der gemeinnützige Wohnbau ist eine der tragenden Säulen der Wohnversorgung,ein wichtiges Element der Preiskontrolle im Wohnsektor und ein permanenter Konjunkturimpuls. Auch in Zu-kunft steht die Schaffung eines ausreichenden Angebotes von adäquatem, preisgünstigem und qualitativgutem Wohnraum für eine breite Schicht der Bevölkerung im Vordergrund. Im regelmäßigen Abstand von zweiJahren wird auch in Zukunft ein Wohnbauprogramm für Kärnten erstellt. Das aktuelle Wohnbauprogramm2009/10 wurde noch Anfang Februar 2009 beschlossen und beinhaltet die Förderung der Errichtung von 1500Wohneinheiten durch die Kärntner Wohnbauförderung in den nächsten zwei Jahren.

30.2. WOHNBEIHILFEDie Sicherstellung eines sozial treffsicheren Wohnbeihilfensystems in Kärnten ist im Rahmen der Wohnbau-politik auch für die Zukunft prioritär. Die Kärntner Wohnbeihilfe wurde bereits 2008 mit einer erhöhten Ein-kommensuntergrenze und einer Beihilfe für Betriebskosten gestärkt. Dieses System muss unbedingt erhaltenund - den Bedürfnissen der Kärntner Bevölkerung entsprechend - weiter ausgebaut werden, um den steigendenLebenshaltungskosten auch in Zukunft entgegen zu wirken.

30.3. WOHNBAUFÖRDERUNG IM BEREICH EIGENHEIM- NEUERRICHTUNG UND WOHNHAUSSANIERUNGZum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen werden die Vorschriften des Kärntner Wohnbau-förderungsgesetzes novelliert. Trotz der bereits vorbildlichen Maßnahmen werden in Kärnten weitere Verbes-serungen durchgeführt. Innerhalb der Förderkriterien beim Neubau sind weitreichende Änderungen geplant,etwa durch eine Adaptierung der Ökostufen sowie die Streichung der Förderung von Öl- und Gasheizungen.Das Endziel ist die Ökologisierung der Wohnbauförderung.

Wohnhaussanierung ist - aus ökologischer Sicht - das Thema der Zukunft. Die derzeitig aufgewendeten För-dergelder sollten daher vom Neubau, der ökologisch belastender ist, hin zur Althaussanierung verschoben wer-den. Durch verstärkte Investitionen in die Sanierung soll eine Erhöhung der Sanierungsrate forciert werden.

Die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden sowie die Umstellung auf alternative Energietypen stellteine wesentliche Maßnahme zur Senkung des Energiebedarfes und somit zur nachhaltigen Reduktion der CO2-Emissionen dar.

30.4. WOHNBAUFÖRDERUNG ALS KONJUNKTUR- UND JOBMOTORRund € 140 Mio. an Wohnbauförderungsmitteln fließen jährlich direkt in Neubau und Sanierung und bewirkenInvestitionen von über € 400 Mio. die unmittelbar in die Kärntner Wirtschaft fließen. Die Wohnbauförderungist damit einer der gewichtigsten Bereiche im Kärntner Landesbudget. Über die verstärkte Wohnhaussanierungwerden konjunkturelle Impulse gegeben und positive direkte und indirekte Beschäftigungseffekte erzielt, dadie Wohnhaussanierung als beschäftigungsintensiver als andere Bausparten angesehen wird.

30.5. WOHNBAUFÖRDERUNG ALS GESELLSCHAFTSPOLITISCHES STEUERUNGSELEMENTEin verlässliches Wohnbauförderungssystem muss aus gesellschaftspolitischer Sicht unbedingt erhalten bleiben.Familienpolitische Bedeutung hat die Unterstützung bei der Wohnraumschaffung. Durch die Einbeziehungmittlerer und höherer Einkommensschichten in die „Förderungswürdigkeit“ wird die Entstehung sozialer Ghet-tos durch einen sozialen Mix weitgehend vermieden.

30.6. LANDESHOCHBAUDiese Dienststelle im Hochbaubereich soll als schnell agierende Service- und Ansprechstelle für Politik, Behör-den, Institutionen, Interessensvertretungen, die Bürger und vor allem für die freie Wirtschaft ausgebaut werden.In diesem Sinne wird der Hochbaubereich fachlich konsolidiert, strategisch gut funktionierend aufgestellt undsomit verwaltungsökonomisch optimiert.

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Zusätzlich zu den gegebenen Agenden des Landeshochbaus werden die Themenbereiche des leistbaren Woh-nens, des nachhaltigen und barrierefreien Bauens und der qualitätsvollen Gestaltung von Freiräumen forciert.Neben der Funktion als Koordinationsstelle für Baukultur und Kunst am Bau wird die einschlägige Beratungdes Bauherrn als Kernaufgabe zur Qualitätssteigerung betrachtet. Im Rahmen der Projektsbegutachtungenstellen die Sportstätten einen erheblichen Anteil dar. Es wird daher angestrebt, Organisationseinheit auch alsZweigstelle des ÖISS (Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) zu führen.

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Klagenfurt, 30. März 2009

LPO LHStv. Dipl.-Ing. Uwe Scheuch

LH Gerhard Dörfler

LR Mag. Harald Dobernig

LAbg. Mag. Christian Ragger

KO Ing. Kurt Scheuch

LPO LR Dr. Josef Martinz

CO LAbg. Stephan Tauschitz

WK-Präs. Franz Pacher

Bgm. Dieter Mörtl

LPS Mag. Achill Rumpold