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WK E-Government in Deutschland Wolfgang Ksoll Dezember 2016

E-Government in Deutschland 2016

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Page 1: E-Government in Deutschland 2016

WK

E-Government in Deutschland

Wolfgang KsollDezember 2016

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WKWKE-Government Agenda

• Zeittafel E-Government• E-GovG-Flickenteppich• Zugangseröffnung, Papierpost• 115-Bürgertelefon, EU-Dienstleistungsrichtlinie• Elektronischer Rechtsverkehr, eIDAS, eInvoicing• Onlinezugangsgesetz, Open Data Gesetz• Digitalisierungsstrategie in Kommunen• Fazit

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WKWKE-Government

Behördenspiegel Online, Nr. 801 Oktober 2016http://www.daten.behoerdenspiegel.eu/nl/nl801.pdf

Ist E-Government bereits tot?

„Wenn es in Deutschland keine Initialzündung gibt, ist E-Government schon tot, bevor es überhaupt richtig zum Leben erweckt wurde.“

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WKWKZeittafel E-Government I

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1997 Signaturgesetz SigG und Signaturverordnung SigVO – bedeutungslos da keine Fachgesetze Qualifizierte Sigantur

1998 EU-Signaturrichtlinie: kein einheitlicher Standard (einfache (Scan), fortgeschrittene (Software) qualifizierte Signatur (Hardware))

1999-2003

Projekt MEDIA@komm, 45 Mio DM für qualifizierte Signaturen in drei Kommunen von BMWiIn USA Texas-Portal (harte Dienstleistungen (Führerscheinverlängerung) online. Städte Austin, Denver begeistert

2001/2002

BMI: Schriftform national unterschiedlich nach Hardware (Papier, elektronisch): §126a BGB Elektronische Form, §126b Elektronische Form, §371a ZPO, §3a VwVwG, §87a AO, §36a SGB I Elektron. Form. Weltweit einmalige Trennung

2001/2002

Signaturstudie und Signaturbündnis BMWi (10 Mio DM)

2002 Jobcard (später als Elena geplatzt) mit qual. Sig für Arbeitnehmer im Hartz-Bericht

2006 Gesundheitskarte (sollte ursprünglich auch qualifizierte Signatur bringen – irgendwie vergessen)

2009 EU-Dienstleistungsrichtlinie: Artikel 8 Einfach und online Gewerbe anmelden für EU-Bürger mit §3a VwVfG boykottiert

2010 Neuer Personalausweis nPA/epA: teuer, aber 2016 immer noch nicht verbreitet

2011 De-Mail (als Bürgerportal gestartet, kann auch mit „Handy-Signatur“ betrieben werden)

2013 E-Akte mit TR-ResiScan und TR-Esor (qual.Signatur beim Scannen wegen BSI); Trustcenter (Telekom, Post, Banken fast alle wieder zuE-Government-Gesetz (viele Behörden haben rechtswidrig Zugang nicht durch De-Mail eröffnet)

2013 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten – ERVG (Artikel 1, Nr. 1, Punkt (3) erst in 2018 in Kraft – elektronisches Dokument mit QualSig oder signiert mit sicherem Übermittlungsweg)

2015 beA Portal für Rechtsanwälte, Schriftsätze an Gerichte mit qualSig vor die Wand gefahren. In USA und UK E-Filing mit User/Passwort seit Jahren in Betrieb

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WKWKZeittafel E-Government II

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2016 EU-eIDAS Verordnung: SigG inkompatibel, alle müssen alle notifizierten Verfahren anerkennen, wöchentliche Upadates?

2016 Bürgerportale in mehreren Ländern geplant (De-Mail war als Bürgerportal gestartet und als nationale E-Mail ohne Kompatibilität zu internationaler E-Mail nach Standards)

2016 E-Governmentgesetz in mehreren Bundesländern Flickenteppich (siehe Extraseite)

2016 EU-E-Invoicerichtlinie (zwei nationale Standards, nicht kompatibel zu anderen EU-Ländern (Zugferd + E-Rechnung)

2016 Smart Cities, Breitband, IoT

2016 D21 E-Government-Monitor: E-Gov-Nutzung nach wie vor niedrig (DE 45%, AT 74%, CH 65%, 3 Mal im Jahr) http://www.initiatived21.de/portfolio/egovmon2016/Digitalisierungsindex: Nur mittlerer Digitalisierungsgrad / Digitale Kompetenzen gering ausgeprägthttp://www.initiatived21.de/2016/11/pressemitteilung-studie-d21-digital-index-2016/

2016 BND-Gesetz weitet elektronische Spionage einer Behörde dramatisch aus

2016 Entwurf „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) Artikel 9 von Regelungen zum Bund-Länder-Finanzausgleichhttp://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2016-12-14-neuregelung-bundesstaatliches-finanzausgleichssystem.pdf?__blob=publicationFile&v=4

2016 Entwurf eines Open Data Gesetzes https://okfn.de/blog/2016/12/odgesetz/

2018 EU-DSGVO nur für privaten Bereich, weniger für Staat (Datenschutzgrundverordnung)

http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2015/12/03/e-government-in-deutschland-in-der-sackgasse/http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/egov/

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WKWKEGovG-Flickenteppich

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Bund 01.08.2013 §6 Soll §5 §2 §2 §2 §4 §13 §12 §14 §15

Baden-Württemberg bed. 2022 ja ja teils

Bayern 30.12.2015 ja Unterst. ja ja

Berlin 10.06.2016§7 2023 §6 §4 §5 §4,§12

ja §13 §14 §17 §18 §22

Brandenburg -Bremen -Mecklenburg-Vorpommern

26.04.2016 §10Soll

§10 §5 ja §2 §2 §4 §2 §8 §6 §17

Niedersachsen -Nordrhein-Westfalen 06.07.2016ja ja §8 ja ja ja §7 §3 §16 §18 §17 ja ja §21

Saarland -Sachsen 09.04.2014 2018

Schleswig-Holstein 08.07.2009ja 2017 §8 ja §8 ja

E-Governmentgesetze von Bund und LändernE-Government wird in Bund und Ländern (und Kommunen) völlig unterschiedlich geregelt: ob überhaupt, mit oder ohne E-Partizipation; E-Akte Muss oder Soll und E-Archiv, E-Payment, QualSig, eID, unterschiedlich; Zugangseröffnung, Geodaten, Formulare und Verschlüsselung unterschiedlich

Zur Erinnerung: Artikel 72 Grundgesetz„(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.“

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WKWKZugangseröffnung Vorgehen sehr kompliziert

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Recht

EGovG, VwVfG, DeMailG, Personalausweisgesetz, BDSG, StGB, …

Schriftform, elektronische Form, Formfreiheit, Datenschutz, GeheimnisseWas muss ich umsetzen, was darf ich umsetzen?

Technik

Qualifizierte Signatur, eID im nPA, De-Mail

Eingehende, ausgehende Kommunikation, Anwendungen, Umsetzung der rechtlichen Anforderungen

Was kann ich umsetzen?

Business Case

EGovG, VwVfG, DeMailG, Personalausweisgesetz, BDSG, …

Welche Lösungen setzen sich durch, welche erst „später“? Nutzen für Kunden und Unternehmen

Welche Umsetzung rechnet sich?

Was wollen wir umsetzen?Umsetzung

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WKWKIncoming/Outgoing Mail

Scanning /Printing

Einkommende E-Mail- normale E-Mail- Qual. Signaturen- De-Mail- E-Invoicing (eingeh.)

Business driver:Neues E-Government Gesetz

Interne Systeme- E-Mail (meist MS Exchange)- Dokumenten Management System- MS-Word- ERP via XML

Ausgehende E-Mail- normale E-Mail- Qual. Signaturen- De-Mail- E-Invoicing (ausgeh.)

Ausgehende Post-Printing- Envelope- Delivery

Eingehende Post-Scanning- E-Mail- DMS

Entwicklung und Einrichtung eines Bürgerportals insbesondere zur Umsetzung des digitalen Postversandes

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Ein– und ausgehende Mail und Post müssen ggf. Medienwandel erfahren (Einscannen/Ausdrucken). Digitalsierung wird durch (im Vergleich zum Ausland) sehr komplizierte Technik und ohne Pönalen bei Gesetzesverletzung (z.B. fehlender De-Mail Zugang bei Bundesbehörden trotz gesetzlichen Gebotes nach EGovG) behindert.

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WKWKCallcenter “115” -Bürgertelefon

http://de.slideshare.net/WolfgangKsoll/wks-11505

Eine Nicht-Notruf-Nummer311 USA, 114 Schweden, 115 DeutschlandNotrufnummern110 Polizei, 112 Feuer, Rettung

115 ist Telefonnummer für lokale VerwaltungVerfügbarkeit in D auf Karte rechtsDie Nutzung von 115 ist freiwillig

In D ist Nutzung (noch) geringer als z.B. in New York City 311:Jede Behörde hat im Jahresbericht nachzuweisen (Bloomberg)- Anzahl der Anrufe- Probleme im First Level gelöst- Service levels- KPIs Definition und Nachweis- Verbesserung der Behördenarbeit

2008: gemischte Arbeitsgruppe EU-DL-RL/D115 (KRZN, Moers, Solingen, Bottrop, Krefeld, etc.)Möglicher Service: Einführung und Verbesserung von 115

Bisher Flickenteppich, eher Glücksspiel als einheitliche Lebensverhältnss

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Bürgertelefon 115 wird in weit geringerem Ausbau als im Ausland 311 genutzt. Damit auch keine positiven Seiteneffekte wie Aufstellung eines Zuständigkeitsfinders als Wissensmanagement flächendeckend.

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WKWKEU-Dienstleistungsrichtlinie (anwendbar seit Kraft 28.12.2009)

RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im BinnenmarktArtikel 8Elektronische Verfahrensabwicklung(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickeltwerden können.http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2006%3A376%3A0036%3A0068%3Ade%3APDF

Artikel 8 wurde durch deutschen Gesetzgeber mit §3a VwVfG sabotiert, Beispiel Sachsen„Elektronische AnmeldungDies ist ein Antrag mit Schriftformerfordernis, das heißt er kann von Ihnen nur rechtswirksam gestellt werden, wenn Sie ihn entweder: mit qualifizierter elektronischer Signatur (mittels Signaturkarte) signieren und dann freigebenoder ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und per Fax oder Post versenden oder einscannen und die eingescannten Anlagen (PDF etc.) per E-Mail versenden.“http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=showdetail&modul=VB&id=2344!0&name=Gewerbe%20anmelden

Eine Signaturkarte für die qualifizierte Signatur nach deutschem Signaturgesetz ist im EU-Ausland nicht erhältlich. Damit wird Artikel 8 EU-DLR sabotiert.

Folge: viele Bundesländer haben viele Millionen € aufgewendet zur Umsetzung der EU-DLR, aber keine einzige Gewerbeanmeldung von EU-Ausländern online bekommen. Die Rache der EU dafür kam mit eIDAS

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Deutschland hat die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie mit nationalen Gesetzen und Technikspielereien sabotiert und boykottiert. Die Rache der EU ist, da man sich nicht auf europäischen Standard einigen wollte, dass Anbieter nun eine Vielzahl von nicht mehr überschaubaren, notifizierten ID-Services national implementieren müssen. Kostenaufwuchs statt Bürokratieaufbau und kein Umsetzung der EU-DLR.

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WKWKGesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs 2013

• Rechtsänderungen der ZPO, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsordnung, Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Patentrecht, Markenrecht, Geschmacksmustergesetz, Grundbuchordnung, Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen, Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Handelsregisterordnung, Schiffsregisterordnung,Gerichtsverfassungsordnung, Gerichts- und Notarkostengesetz, Wechselgesetz, Gerichtskosten, Zugänglichmachungsverordnung

• beA (Besonderes elektronisches Anwaltspostfach für Anwälte Pflicht mit qualifizierter Signatur • muss für eIDAS angepasst werden• Ist inkompatibel zu E-Filing in UK oder USA

• Inkrafttreten ERVG hauptsächlich 1.1.2018 (dann mit qualifizierter Signatur oder De-Mail• Verselbstständigung der deutschen Justiz• Integration in Kanzleisoftware für Anwälte nicht vor Mitte 2017 möglich

http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/anwaltspostfach-kanzlei-software-nicht-integrierbar-vor-2017/

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Deutsche Rechtsanwälte werden gegenüber ihren englischen und amerikanischen Kollegen bei der elektronischen Einreichung von Schriftsätzen zu Gerichten ohne Begründung benachteiligt. Projekthindernisse: Nach 20 Jahren Signaturgesetz mangelte es an einem brauchbaren User-Interface und die proprietäre Software ist nur schwer in Kanzleisoftware zu integrieren. Benutzungszwang ist kein Ersatz für fehlenden Effizienzgewinn. Einige Parameter werden mit eIDAS hinfällig. Möglicherweise.

Page 12: E-Government in Deutschland 2016

WKWKeIDAS 2016• In Kraft 17.9.2014, Anwendbar (zwingend als VO) ab 1.7.2016• BMI Elektronische Identifizierung, z.B. nPA

BMWi Vertrauensdienste elektr. Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Zertifikate, Websites, Zustellung elektr. Einschreiben, qual. elektr. Signaturerstellungseinheiten) mit BNetzA

• Gilt nicht für geschlossene Benutzergruppen nationalen Rechtes (wie beA der BRAK)• Gilt nicht für Abschluss von Verträge oder für Formvorschriften (z.B. auch nicht Handelsregister oder Grundbuch)• In D sollte mit SigG eigenhändige Unterschrift durch qualifizierte elektronische Signatur qeS ersetzen, durch Siegel,

Attributzertifikate sollte Personenbezug aber schon seit SigG auf Wunsch der Verwaltung aufgehoben werden, nun neuer Anlauf mit eIDAS

• Nota Bene: Nach §14 UStG war eine Zeit lang für elektronische Rechnungen eine qeS erforderlich. Das wurde vom BMF wieder abgeschafft!)

• Mit Vertrauensdienstegesetz VDG sollen nationale Anpassungen an eIDAS vollzogen werden.• Geändert werden: SigG, SigV, De-Mail-Gesetz, Personalausweisgesetz, Personalausweisverordnung, Abgabenordnung,

Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Konzessionsvergabeverordnung, Geldwäschegesetz, Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungszustellungsgesetz, Bundesmeldegesetz mit Verordnungen, Apothekenverordnung, Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm-VO, VO Verpackungsabfälle, Entsorgungs-VO, Handel mit Emmissionsrechten für Treibhausgase, Ausländerrecht, Bundesnotarordnung, Beurkundungsgesetz, ZPO, Elektronischer Rechtsverkehr Bundesgerichte-VO, StPO, Grundbuchordnung + VO, Handelsregister-VO, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Arbeitsgerichtsgesetz, Sozialgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Finanzgerichtsordnung, BGB, HGB, Unternehmensregister-VO, Vermögensanlagegesetz-VO, VO elektronische Aktenführung, und Rechtsverkehr Deutsches Patent- und Markenamt, Owi-Gesetz, Steuerlich ID-Nummern-VO, UStG, VergabeVO Militär, weitere VergabeVOs, VO Medizinprodukte, Waffenregister, Gewinn aus Straftaten, Stützungsregelungen, Tarifvertragsgesetz VO, SGB, VO Sozialversicherung, Fahrpersonalgesetz, VO Kleinfahrzeuge Binnenschifffahrt, VO Seeschifffahrt,

• Dezember 2016 Änderungen Personalausweisgesetz vorgeschlagen: eID soll standardmäßig aktiviert sein, Zertifikate für Webserver und nPA-Nutzung erleichtert werden: http://www.egovernment-computing.de/regierung-will-den-npa-staerker-foerdern-a-566546/

12http://www.dihk.de/branchen/informations-und-kommunikationsbranche/daten-informationssicherheit/doku-elektronisches-siegel

Trennung der Schriftform nach Medium (Papier, elektronisch) 2001/2002 und Einführung rein nationaler Standards bei QualSig, nPA und De-Mail führte zu massiven Bürokratieaufwuchs ohne Nutzen, was nun durch eIDAS konterkariert wird. In Österreich sind nationale Änderungen mit eIDAS zum 1.7.2016 in Kraft getretenIn Deutschland wird Ende 2016 noch diskutiert getrennt nach ID (BMI) und Vertrauensdiensten (BMWi)

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WKWKRichtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (e-Invoicing)

• Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0055&from=EN

• Für öffentliche Aufträge, die europaweit ausgeschrieben werden mussten, muss die Rechnungstellung elektronisch erfolgen können

• Absurderweise erstellen die Mitgliedsländer keinen einheitlichen europäischen Standard, sonder jedes Mitgliedsland bastelt an nationalen Standards herum. In D sogar mehrere parallel:

• Einerseits wird am Standard ZugFERD gebastelt (Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) ) BMWihttp://www.ferd-net.de/

• Andererseits fördert das BMI das Projekt eRechnunghttp://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Verwaltungsorganisation/eRechnung/eRechnung_node.html

• Verbindliche Standards sind noch nicht verabschiedet. Einerseits soll die elektronisch Rechnung maschinenlesbar sein, andererseits sollen Menschen sie auch lesen können.

• In Österreich dagegen ist die EU eInvoicerichtlinie umgesetzt und kann online genutzt werden:• https://www.erechnung.gv.at/erb• http://www.postserver.com/produkte-dienste/e-rechnung-an-den-bund

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http://www.dihk.de/branchen/informations-und-kommunikationsbranche/daten-informationssicherheit/doku-elektronisches-siegelhttps://bas.uni-koblenz.de/bas/publications_light.nsf/c5afffd09db54d89c12572180036e1b1/8dd822ca55a69188c1257359004908c1/$FILE/1_e-procurement.pdfhttp://www.project-consult.de/ecm/news/2016/gesetzentwurf_zur_elektronischen_rechnungsstellung_im_%C3%B6ffentlichen_auftragswesen_ver%C3%B6ffenthttp://www.ministerialkongress.de/ecomaXL/files/4e2006.pdfhttps://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Steuerrecht/Neuer-Ordner/bmf-schreiben-vom-02.07.2012-zur-vereinfachung-der-elektr.-rechnung.pdf

Es ist absurd, eine europäische Richtlinie für ein Thema, das seit über 20 Jahren in der Wirtschaft mit erfolgreichen Standards etabliert ist (EDI, XML, cXML, xCBL), mit nationalen Lösungen zu implementieren, die europaweit nicht interoperabel sind, und auch noch national mehrere parallele Lösungen. Das ist gegen den gemeinsamen europäischen Markt gerichtet („European Single Market“). Es ist ebenso weltfremd, wie Rechnungen qualifiziert zu signieren, wie es nach §14, Abs 3, Nr. 1 UStG eine Zeit lang bis 2011 zur Verhinderung elektronischer Rechnungen Pflicht war.

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WKWKEntwurf: Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)

• Gesetzentwurf durch Bundesregierung verabschiedet im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleiches• Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen künftig direkt,

einfach und sicher mit drei Klicks erreichen können• Bund, Länder und Kommunen sollen in einen Portalverbund• Individuelle Nutzerkonten mit einmaliger Anmeldung• Elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren• Der Bund erhält im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch eine Grundgesetzänderung (Art. 91

c Abs. 5 GG -neu-) eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (einschließlich Kommunen)

• Innerhalb von 5 Jahren sollen alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen online angeboten werden.• Aber: von Abbau der Zugangshürden wie QualSig, eID und DE-Mail ist keine Rede. Keine Anpassung an europäische oder

globale Best Practices, an bewährte Verfahren• Verweis auf eIDAS und nicht definierte Vertrauensniveaus

• Zur Erinnerung: seit 1999 betreibt der Staat Texas ein Portal, auf dem die Bürger online Dienstleistungen abschließen können, z.B. Führerscheinverlängerung (Driver License Renewal) für 30 $ Gebühren und 3 $ Convenience Fee. Das Portal war so erfolgreich, dass Kommunen wie Dallas, Austin, Houston ihre Leistungen auch über das Portal erbringen.Eine Übertragung auf Deutschland ist durch zahlreiche rechtliche Behinderungen bisher nicht möglich gewesen, die im Zugang begründet sind und nicht im Portalverbund. Zwei Jahrzehnte freies Spielen für Juristen, zwei Jahrzehnte Ärger für Bürger und Wirtschaft in Deutschland.https://www.texas.gov/

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Pressemitteilung: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/12/buergerportal.htmlGesetzentwurf:http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2016-12-14-neuregelung-bundesstaatliches-finanzausgleichssystem.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Durch Zentralisierung, Grundgesetzänderung, Portalverbund werden nicht die absurden, nationalen Zugangshürden der Formgesetze (Schriftformdifferenzierung je nach Papier und Elektronik, QualSig, nPA, De-Mail) und der Fachgesetze (BGB, SGb, ZPO, AO, …) beseitigt, sondern die Hemmnisse ohne Vergleich zum erfolgreichen Ausland beibehalten.

Page 15: E-Government in Deutschland 2016

WKWKEntwurf: Open Data Gesetz

• Das EGovG wird mit §12a ergänzt: „Bereitstellen von Daten der Bundesbehörden als offene Daten“• Unverzüglich nach Erhebung werden Rohdaten zur Verfügung gestellt. Entgeltfrei. Ohne Einschränkung der

Weiternutzung.• Maschinenlesbar online und Metadaten auf GovData• Einschränkungen durch Informationsfreiheitsgesetz; Einschränkungen durch Nachweis berechtigten Interesses, wo

gesetzlich vorgeschrieben (z.B. BBauG Gutachterausschüsse oder Berechtsame BBErgG)• Freistellung von Haftung der Behörde außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

• Zudem wurde Anfang Dezember 2016 der Beitritt zur Open Government Partnership erklärt. Nach den Regeln muss nun innerhalb von sechs Monaten bis Mitte 2017 ein Action Plan erstellt werden.

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Gesetzentwurf:https://okfn.de/blog/2016/12/odgesetz/http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/open-data/

Bei Open Data scheint es jetzt in die richtige Richtung zu gehen: z.B. kostenlos und ohne Einschränkung durch komplizierte Lizenzen und Haftungspragmatismus.

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WKWKNationale RegulierungEU-Bund-Länder-Kommunen in Teilbereichen

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Informations-freiheit

Umwelt Geodaten Open Data Identitäten/Vertrauen

EU VO 1049/2001 RL 2003/4/EG RL 2007/2/EG(Inspire)

RL 2013/37 EU(PSI RL)

SIG-VO 1999/93/EGeIDAS-VO 910/2014

Bund IFG UIGBBergG(Berechtsame)

GeoZG EGovG, IWG(OpenDataG)Entw. in 12/2016

SigG/SigV

Länder, Bsp. Sachsen

(Hamburg!)Sachsen nur PetitionsG

SächsUIG(ROHSA3)

SächsGDIG EGovG NRWSächsEGovGSächsEGovGVO

SächsEGovG

Kommunen

Wenn EU-Vorgaben nicht schnell genug harmonisiert werden, wird es teuer und kompliziert, wie jetzt z.B. bei eIDAS zu sehen ist.

Page 17: E-Government in Deutschland 2016

WKWK

Was sind Business Driver für die nächsten Jahre? Reicht E-Government schon/überhaupt für die Digitalisierung der Kommunen?

Identifikation der Handlungsfelder Außenwirkung

Freies WLAN Breitband Open Data

Außenwirkung und Binnenwirkung Anforderungen aus EGovG Anforderungen aus E-Rechnungen, eIDAS usw. Incoming/ Outgoing Mail, Scanning, Printing E-Procurement (eIDAS) (eVergabe) EU-Dienstleistungsrichtlinie (Art 8 mit eIDAS) Ratsinformationssystem

Binnenwirkung Fachanwendungen Backoffice-Anwendungen Endgeräte, Netz, Server, Drucken

Digitalisierungsstrategie für Kommunen

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Page 18: E-Government in Deutschland 2016

WKWKBeispiel Stadt Ulm - City of the future - Digitalisierung

Vision für 2030• Open Data (Transparenz) • Smart City• Outsourcing von IT• Driverless cars• Smart grids (Energie)• Telemedizin

BMBF (Forschungsministerium)• 2015: 51 Städte Vision• 2016/17: 20 Städte Maßnahmen• 2018/19: 8 Städte echte Labore

2015• Projekt Management Software• 115 mit Cisco• EU Dienstleistungsrichtlinie• Outsourcing mit IT Scanplus gmbH

• 800 PCs seit 2007• TK Stadtwerke• Landkreis WAN

StadtUlm• 120.000 Einwohner• Baden-Württemberg

Digititalisierung als Haupttreiberfür die Zukunft

www.zukunftsstadt-ulm.deCisco kooperiert auch mit BerlinHuawei kooperiert mit Gelsenkirchen (“Smart City”)

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Digital-Wettbewerb-Ulm-auf-Platz-zwei;art1222880,389782718

Page 19: E-Government in Deutschland 2016

WKWKFazit E-Government Deutschland

• In Deutschland viele nationale Alleingänge• Technische Spezialitäten kein Vorteil im Weltmarkt, sondern Behinderung ersten Ranges

(QualSig, nPA, De-Mail)• Kein Bürokratieabbau, keine Normenkontrolle• Zu viel juristischer Ballast ohne Nutzen für Bürger und Wirtschaft• Nationale Alleingänge werden von EU teuer wieder eingefangen (SigG -> eIDAS)• Fast keine Dienstleistungen online weder E-Gov noch E-Health• Keine klare Vision, daher auch keine Strategie trotz Jahrzehnte langer Vorarbeit• Leichte Hoffnung Ende 2016: Open Data, OGP, Digitalisierungsdruck

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http://www.ln-online.de/Nachrichten/Neu-im-Netz/Digitaler-Alltag-Was-Esten-alles-online-erledigen-koennenhttps://wirelesslife.de/e-residency-estland/http://www.vodafone-institut.de/wp-content/uploads/2015/09/VFI_eGovEra_DE.pdf

Wie sieht es dagegen in Estland 2016 aus?• i-Voting seit 2005 (wurde 2001/2002 in D auch experimentiert• E-School: Schulen Hardware und Netz, Online Klassenbuch, Kindergartenrobotik• Healthcare: Gesundheitsakte und Rezept (sollte 2006 in D auch kommen)• Steuererklärung: 96 % online• E-Akte und elektronisches Regieren• E-Cabinet Sitzungsmanagement online• eBusiness-Register: Unternehmensanmeldung in weniger als 1 h. Registerauszüge, Grundbucheinträge, Jahresberichte

online. In D dagegen EU-DLR boykottiert• E-Justice: online_Datenbanken für Urteile und laufende Prozesse, Vorladungen über soziale Netzwerke• E-Polizei: Führerschein, Fahrzeugpapiere, Vorstrafen, Versicherungen online• Online-Payment: Bus, Bahn, Parktickets mit Handy, 98% der Bankgeschäfte online• Digidoc mit ID Card oder MobileID Dokumente digital unterschreiben• E-Residency für Ausländer ohne Wahlrecht: Briefkastenfirmen für Steuerflucht, Flatrate Einkommensteuer 20%

Page 20: E-Government in Deutschland 2016

WK

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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[email protected] http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de